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Neue Haftungsregeln für die Antarktis

Am 18. November 2017 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf des Antarktis-Haftungsgesetzes. Mit diesem Gesetz setzt die Bundesrepublik Deutschland den sogenannten Haftungsannex zum internationalen Antarktis-Umweltschutzprotokoll in innerstaatliches Recht um. In Kraft treten werden die Regel in Deutschlandaber erst, wenn alle beteiligten Staaten den Beschluss ratifiziert haben. Mit dem Antarktis-Haftungsgesetz sollen Notfälle vermieden werden, die die Umwelt in der Antarktis gefährden beziehungsweise sollen die Auswirkungen solcher Notfälle auf die antarktische Umwelt beschränkt werden. Dieses Ziel wird durch Regelungen in drei Bereichen erreicht. Zum einen gibt es eine Art Pflichtenheft für in der Antarktis tätige Organisationen oder Unternehmen, um umweltgefährdende Notfälle zu vermeiden. Daneben gibt es nun die Pflicht, bei umweltgefährdenden Notfällen Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um Umweltschäden zu verhindern oder einzudämmen. Schließlich regelt das Gesetz die Haftung für den Fall, dass eine Organisation oder ein Unternehmen keine Gegenmaßnahmen ergreift. Werden von dritter Seite Aufräumarbeiten durchgeführt, muss der Verursacher die hierfür entstandenen Kosten bis zu den gesetzlich normierten Höchstgrenzen ersetzen. Selbst wenn von niemandem Aufräumarbeiten durchgeführt werden, müssen fiktive Aufräumkosten an einen internationalen Fonds geleistet werden, der seinerseits Aufräumarbeiten in der Antarktis finanziert.

Gesellschaftliche Eigenveranwortung und staatlicher Gewaehrleistungsauftrag im Umweltschutz

Das Projekt "Gesellschaftliche Eigenveranwortung und staatlicher Gewaehrleistungsauftrag im Umweltschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht durchgeführt. An der JLU bearbeitete Einzelprojekte: Privatrechtliche Haftung fuer Umweltschaeden.

Oekonomische Analyse des Umwelthaftungsrechts

Das Projekt "Oekonomische Analyse des Umwelthaftungsrechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für Volkswirtschaftslehre, Allokationstheorie und Umweltökonomie durchgeführt.

Fachsymposium zum Umwelthaftungsgesetz am 19.03.93 in Rostock

Das Projekt "Fachsymposium zum Umwelthaftungsgesetz am 19.03.93 in Rostock" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Verein der Ingenieure und Wirtschaftler in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt.

Teilprojekt: Rechtliche Implikationen von Ride-Sharing Angeboten im Allgemeinen und im Besonderen

Das Projekt "Teilprojekt: Rechtliche Implikationen von Ride-Sharing Angeboten im Allgemeinen und im Besonderen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kassel, Institut für Volkswirtschaftslehre, Fachgebiet Umwelt- und Verhaltensökonomik durchgeführt. Insbesondere aufgrund des demographischen Wandels und der sinkenden finanziellen Ressourcen der öffentlichen Hand ist ein wirtschaftlicher Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs gerade im ländlichen Raum vielmals kaum noch möglich. Vor diesem Hintergrund soll im vorliegenden Projekt untersucht werden, wie in ländlich geprägten Regionen das Potential für die gemeinsame Nutzung privater Mobilitätsressourcen und die Vernetzung dieser mit den öffentlichen Mobilitätsressourcen verbessert werden kann. Durch das Vorläuferprojekt Mobilfalt hat der Nordhessische VerkehrsVerbund (NVV) seit April 2013 in drei nordhessischen Pilotregionen ein Angebot etabliert, in dem private Mitfahrgelegenheiten mit dem ÖPNV verknüpft werden. Hierbei wird der klassische Linienbusverkehr in der Region durch private Mitfahrangebote, sogenannte Mobilfalt-Fahrten ergänzt. Das Projekt Geteilte und vernetzte Mobilitätsdienstleistungen (GetMobil) - Initialisierung, Implementierung, Wirkung und Propagierung unter besonderer Berücksichtigung des ländlichen Raums untersucht nun, welche Hemmnisse und Anforderungen aus Nutzersicht an dieses Mobilitätskonzept gestellt werden. Hieraus sollen dann konkrete Maßnahmen abgeleitet und durch den NVV für Mobilfalt umgesetzt werden. Teilweise wird eine Erprobung der entwickelten Maßnahmen in sogenannten Realexperimenten schon während des Projektes erfolgen, um das tatsächliche Potential zur Verbesserung des Mobilfaltangebots abzuschätzen. Das Fachgebiet für Öffentliches Recht, insb. Umwelt- und Technikrecht untersucht im Rahmen von GetMobil die rechtlichen Implikationen von Ride-Sharing Angeboten im Allgemeinen und im Besonderen in Bezug auf die Verknüpfung von privatem und öffentlichem Angebot. Hierbei werden insbesondere planungsrechtliche, straßen- und verkehrsrechtliche, gesellschafts- und gewerberechtliche, vertrags- und haftungsrechtliche sowie telemedien- und datenschutzrechtliche Fragestellungen untersucht.

Geo-Sys: Systemanalyse der geothermalen Energieerzeugung

Das Projekt "Geo-Sys: Systemanalyse der geothermalen Energieerzeugung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH - Fachbereich Endlagersicherheitsforschung durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist eine Risikoanalyse für die geothermale Energieerzeugung in Deutschland. Die Risikoanalyse schließt sowohl rechtliche, ökologische als auch technische Aspekte ein. In der ersten 1-jährigen Projektphase werden die zu betrachtenden Schutzgüter, Prozesse und Wirkfaktoren identifiziert und die Werkzeuge und Daten für die Analyse dokumentiert. In der zweiten, zwei Jahre andauernden Projektphase wird auf dieser Grundlage eine quantitative, probabilistische Risikoanalyse für die geothermale Energieerzeugung durchgeführt. Als Ergebnis der Studie werden technische Risiken und Umweltrisiken quantifiziert und Hinweise zur Vermeidung oder Verminderung gegeben. Besonderes Augenmerk wird auf die Bewertung der radioaktiven Belastung durch die Geothermie gelegt. Hinzu kommt die Erstellung des Rechtsrahmens für die geothermische Energieerzeugung sowie der haftungsrechtlichen Tatbestände für die hiermit verbundenen Umweltrisiken.

Umwelt- und Unternehmensstrafrecht

Das Projekt "Umwelt- und Unternehmensstrafrecht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Osnabrück, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Wirtschaftsstrafrecht - Prof.Dr. Hero Schall durchgeführt. Ziel der Untersuchung ist die Herausarbeitung und Abgrenzung der strafrechtlichen Verantwortung sowohl des Inhabers als auch der Mitarbeiter eines Unternehmens für die in den Betrieben oder aus den Betriebe heraus begangenen Umweltstraftaten.

Umwelthaftung und Biodiversität II

Das Projekt "Umwelthaftung und Biodiversität II" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Fakultät VII Architektur, Umwelt, Gesellschaft, Institut für Landschaftsarchitektur und Umweltplanung (ILaUP), Fachgebiet Vergleichende Landschaftsökonomie durchgeführt.

Europäisierung des Umweltrechts und ihre Auswirkung auf die Wirtschaft

Das Projekt "Europäisierung des Umweltrechts und ihre Auswirkung auf die Wirtschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Cottbus, Institut für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Umweltrecht, Lehrstuhl für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Umweltrecht durchgeführt. Die Europäisierung des Umweltrechts spielt eine zentrale Rolle im Hinblick auf die nationale Umweltgesetzgebung. Neue Konflikte zwischen europäischem und deutschem Umweltrecht sind gegenwärtig in den Bereichen Immissionsschutzrecht und Umwelthaftungsrecht vorprogrammiert, betrachtet man die Richtlinienvorschläge der EU zur Umwelthaftung sowie zum Emissionszertifikatenhandel in Umsetzung der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten aus dem Kyoto-Protokoll. Eine gesonderte Betrachtung bilden die bisherigen Bemühungen der künftigen östlichen Beitrittsländer, insb. Polens, im Hinblick auf eine 'europarechtsgerichtete' Umweltrechtsgesetzgebung. Erfasst werden soll zunächst der aktuelle Stand der Europäisierung des Umweltrechts unter besonderer Berücksichtigung der Umsetzungsbemühungen des deutschen Gesetzgebers. Eine ausführliche Betrachtung erfahren hier die EU-Gesetzgebungsbemühungen zum Erlass einer Umwelthaftungsrichtlinie sowie die damit verbundenen Kompatibilitätsfragen bei europäischem und deutschem Umweltrecht. Unter den Gesichtspunkten der Kompatibilität und Harmonisierung europarechtlicher Vorgaben und deutschem Umweltrecht wird der EG-Vorschlag zu einer Richtlinie zum Emissionszertifikatehandel erörtert. In einem zweiten Komplex werden die möglichen Auswirkungen der EU-Umwelthaftungsrichtlinie auf die deutsche Wirtschaft und die hiermit verbundenen Konsequenzen untersucht. Gerade hier stellt sich für Unternehmen und Versicherer die zentrale Frage nach der künftigen Versicherbarkeit von reinen Ökoschäden, deren Einbindung in der von der EU vorgesehenen Form in das Umwelthaftungsrecht bislang dem deutschen Rechtssystem fremd ist. Abschließend soll sich mit der Frage am Beispiel Polens beschäftigt werden, inwieweit die künftigen östlichen Beitrittsländer im Umweltrecht gesetzgeberische Vorbereitungen im Hinblick auf europäische Regelwerke und Vorgaben getroffen haben. Die dargestellten Problemstellungen, Fragen und Auswirkungen auf Gesetzespolitik und wirtschaftliche Praxis sowie mögliche Lösungen sollen in einem gemeinsamen Symposium von DBU/dem Lehrstuhl des Antragstellers unter Einbindung des Verlags Recht und Wirtschaft, Heidelberg, präsentiert werden.

Normen des Umweltrechts als Schutzgesetze im Sinne des Paragraphen 823 Abs.2 BGB

Das Projekt "Normen des Umweltrechts als Schutzgesetze im Sinne des Paragraphen 823 Abs.2 BGB" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Augsburg, Juristische Fakultät durchgeführt. Die Dissertation befasst sich mit der Frage, inwieweit umweltrechtliche Normen als im zivilrechtlichen Sinne haftungsbegruendende Schutzgesetze anzusehen sind. Bei Vorschriften in formellen Umweltgesetzen ist dies nur ausnahmsweise der Fall, z.B. im Strafrecht. Umweltbezogene Rechtsverordnungen koennen grundsaetzlich Schutzgesetze sein, Verwaltungsvorschriften und Technische Regelwerke dagegen mangels Aussenwirkung nicht. Auch umweltbezogene Verkehrspflichten sind keine Schutzgesetze im Sinne des Paragraphen 823 Abs.2 BGB.

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