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Wasserpflanze des Jahres 2016 ist der Flutende Hahnenfuß

Der Flutende Wasserhahnenfuß (Ranunculus fluitans) wurde vom Verband Deutscher Sporttaucher e.V. (VDST) gemeinsam mit dem Tauchsportverband Österreichs (TSVÖ) und dem Schweizer Unterwassersportverband (SUSV) zur Wasserpflanze des Jahres 2016 gekürt.

Ranunculus polyanthemos subsp. serpens (Schrank) Baltisb. Wurzelnder Hahnenfuß Farn- und Blütenpflanzen Gefährdet

Durch Rückgang der Mittelwaldwirtschaft teilweise in erheblichem Rückgang, in den Alpen kaum gefährdet.

Ranunculus seguieri Vill. Séguiers Hahnenfuß Farn- und Blütenpflanzen Ausgestorben oder verschollen

Nur durch einen Herbarbeleg aus Berchtesgaden dokumentiert (Lippert & Meierott 2014).

Einfluss der Stroemung auf das Wachstum des flutenden Hahnenfusses (Ranunculus Fluitans Lam:)

Das Projekt "Einfluss der Stroemung auf das Wachstum des flutenden Hahnenfusses (Ranunculus Fluitans Lam:)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Zürich, Institut für Pflanzenbiologie, Limnologische Station durchgeführt. Seit mehr als 10 Jahren ist der flutende Hahnenfuss an vielen Stellen des Rheins zwischen Stein am Rhein und Basel die dominierende Wasserpflanze. Fruehere Untersuchungen, die ebenfalls an der hydrobiologisch-limnologischen Station durchgefuehrt worden sind, zeigten, dass es sich bei den Massenentwicklungen um eine Rasse handeln muss, die sich schon lange im Rhein befindet. Mit Hilfe von Kulturversuchen wurde ausserdem festgestellt, dass Ranunculus Fluitans in naehrstoffreichem Wasser besonders gut waechst. Es darf deshalb angenommen werden, dass das ueppige Wachstum der Wasserpflanze eine Folge der in den letzten 20 Jahren zunehmenden Verschmutzung ist. Beobachtungen im Rhein zeigten, dass der flutende Hahnenfuss vor allem dort gut waechst, wo eine maessige bis starke Wasserstroemung vorhanden ist. Mit Hilfe des Projektes sollte herausgefunden werden, wie die Stroemung das Wachstum der Wasserpflanze beeinflusst. Neben in situ-Beobachtungen wurden auch in einem speziell konstruierten Rinnensystem mit definierten Stroemungsgeschwindigkeiten durchgefuehrt.

UVS-Anlage 13 2009-08-27

!" $ # ( # ! % &' )**+ , ' -. / 0 UVS ERAM Herbstreit Landschaftsarchitekten, Hildesheim/Bochum: Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben Ergebnisse der floristischen und faunistischen Kartierung und Fotodokumentation für die Umweltverträglichkeitsstudie zum Planfeststellungsverfahren n ERAM, Fauna, Flora, Fotodokumentation, Heuschrecken, Kartierungen, Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), Vegetation, Vögel Zusammenfassung E R Mo A rsl ebe Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie wurde eine selektive pflanzensoziologische Kartierung auf den Schachtanlagen Bartensleben und Marie sowie in ihrer näheren Umgebung durchgeführt. Darüber hinaus erfolgte auf den Anlagengeländen die Erfassung von Heuschreckenarten und der Avifauna. Letztere Tierartengruppe wurde auch in der Umgebung der Schachtanlagen kartiert. Die Gewässer Aller und Salzbach wurden an zwölf Untersuchungsstellen hinsichtlich des Makrozoobenthos und der Pflanzengesellschaften untersucht. Die floristische Artenvielfalt ist auf der Schachtanlage Bartensleben und ihrer näheren Umgebung relativ hoch. Im Vordergrund stehen Pflanzenarten der Grünländer und Grasfluren (Glatthafer-Wiesen, Land-Reitgras-Dominanz-Gesellschaft, seltener auch Schafschwingel-Rasen) sowie der Pionier-, Tritt-, Ackerwildkraut- und Ruderalfluren (Pfeilkressen-Quecken-Rasen, Windhalm-Gesellschaften, Rainfarn- Beifuß-Gesellschaft und Wildmöhren-Bitterkraut-Flur). Im Norden der Schachtanlage Bartensleben wurde eine Binnenlandsalzstelle (FFH-Lebensraumtyp 1340) mit Binnenland-Kurzährenqueller-Flur (Puccinellio distantis-Salicornietum ramosissimae) und Schuppenmieren-Salzschwadenrasen (Puccinellietum distantis) nachgewiesen. Sie gehört als Quellsumpf und auch als Binnenlandsalzstelle zu den nach § 37 NatSchG LSA besonders geschützten Biotopen Sachsen-Anhalts. An Pflanzenarten der Roten Listen wurden auf der Schachtanlage Bartensleben und ihrer näheren Umgebung der Dickblättrige Gänsefuß (Chenopodium botryodes, ST RL 3), das Wiesen-Habichtskraut (Hieracium caespitosum, ST RL 3), die Salz-Binse (Juncus gerardii, ST RL 3), der Gewöhnliche Kurzähren-Queller (Salicornia europaea ssp. brachystachya, ST RL 3), die Bruch-Weide (Salix fragilis, ST RL 1), der Steppen-Salbei (Salvia nemorosa, ST RL 3), der Strand-Dreizack (Triglochin maritimum, ST RL 3), der Berg-Ehrenpreis (Veronica montana, ST RL 3) und der Salzwiesen-Breit-Wegerich (Plantago major ssp. winteri, D RL 2) nachgewiesen. Bemerkenswert sind die Nachweise des Sumpf- Salzschwaden (Puccinellia limosa, ST RL 0) und des Strand-Beifuß (Artemisia maritima, ST RL 0), da beide Arten bislang in Sachsen-Anhalt als ausgestorben gelten. Der Sumpf-Salzschwaden wurde jedoch bereits erstmals 2001 an der Salzhalde Beendorf enddeckt. Der vor etwa zehn Jahren nur stellenweise auf der Schachtanlage Bartensleben vorkommende Salz-Hornklee (Lotus tenuis, D RL 3) hat sich mittlerweile auf beiden Schachtanlagen nahezu flächendeckend ausgebreitet. Die floristische Artenvielfalt ist auf der Schachtanlage Marie trotz der Kleinflächigkeit der vorhandenen Vegetationsstrukturen relativ hoch. Es dominieren Pionier-, Ackerwildkraut- und Ruderalfluren (Stellarietea und Artemisietea). An gefährdeten Pflanzenarten wurden auf dem Anlagengelände das Wiesen-Kammgras (Cynosurus cristatus, ST RL 3), der Salz-Hornklee (Lotus tenuis, D RL 3) und der Sumpf-Salzschwaden (Puccinellia limosa, ST RL 0) nachgewiesen. Ein nach § 37 NatSchG LSA besonders geschützter Biotop ist in Form einer sumpfigen Binnenlandsalzstelle (FFH-Lebensraumtyp 1340) am östlichen Böschungsfuß der Salzhalde Beendorf nördlich der Schachtanlage Marie vorhanden. Hier und an einer kleineren Salzstelle am westlichen Böschungsfuß der Salzhalde Beendorf wurden an gefährdeten Pflanzenarten die Stielfrüchtige Salzmelde (Atriplex pedunculata, ST RL 3), der Dickblättrige Gänsefuß (Chenopodium botryodes, ST Zusammenfassung Seite 2 UVS ERAM RL 3), die nach BArtSchV besonders geschützte Raue Nelke (Dianthus armeria ssp. armeria, ST RL 3), die Salz-Binse (Juncus gerardii, ST RL 3), der Strand-Wegerich (Plantago maritima ssp. maritima, ST RL 2), der Kurzähren-Queller (Salicornia europaea ssp. brachystachya, ST RL 3), der Schlitzblättrige Stielsame (Scorzonera laciniata, ST RL 3), die Strand-Sode (Suaeda maritima ssp. maritima, ST RL 3), der Strand-Dreizack (Triglochin maritimum, ST RL 3), der Salzwiesen-Breit- Wegerich (Plantago major ssp. winteri, D RL 2) und wie bereits erwähnt der Sumpf-Salzschwaden (Puccinellia limosa, ST RL 0) gefunden. E R Mo A rsl ebe n Am Salzbach und am Salzwassergraben kommen nur an einigen Stellen salztolerante Pflanzenarten vor. Dazu gehören der Dickblättrige Gänsefuß (Chenopodium botryodes, ST RL 3) und der Gift- Hahnenfuß (Ranunculus sceleratus). Innerhalb der Einfriedung der Schachtanlage Bartensleben kommen die Flügelsamige Schuppenmiere (Spergularia media) und die Salz-Binse (Juncus gerardii, ST RL 3) hinzu. Im Verlauf des Salzbaches sind stellenweise fragmentarisch Teich-Röhrichte (Phragmition) ausgebildet. Die Böschungen sind vorwiegend gehölzfrei und steil. Dort dominieren Grünlandarten der Glatthafer-Wiesen neben Vertretern der Ruderal-, Pionier- und Ackerwildkrautfluren. Als besonders geschützter Biotop (§ 37 NatSchG LSA) ist der teilweise naturnahe Quellbereich des Salzbaches im Nordwesten der Schachtanlage Bartensleben zu berücksichtigen. Am nördlichen Rand des dortigen Gehölzes befindet sich ein Waldquellbereich, der durch das Vorkommen der Winkel-Segge (Carex remota), der Bach-Sternmiere (Stellaria alsine) und des Berg-Ehrenpreis (Veronica montana, ST RL 3) gekennzeichnet ist. Zusammen bilden sie die Winkel-Seggen-Quellflurgesellschaft (Caricietum remotae). Das den Bereich umgebende Gehölz wurde im Sommer 2007 entfernt. Dabei wurde die Krautvegetation stellenweise stark beeinträchtigt. Die Aller zeichnet sich über weite Strecken durch einen ein- bis beidseitigen naturnahen Gehölzsaum aus Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) und Gewöhnlicher Esche (Fraxinus excelsior) aus. Die Böschungen und das Gewässerbett werden jedoch durch die angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen stark beeinflusst. So dominieren im meist steilen Böschungsbereich Stickstoff- Krautfluren. Sie gehen am Böschungsfuß in Gesellschaften der Bach- und Teichröhrichte (Glycerio- Sparganion und Phragmition) über. Über dem überwiegend sandig-schlammigen Gewässergrund treiben Polster des Wassersterns (Callitriche spec.), des Kamm-Laichkrauts (Potamogeton pectinatus) und des Einfachen Igelkolbens (Sparganium emersum). In allen neun kartierten Gewässerstrecken traten im Sommer 2007 fädige Grünalgen auf, die teilweise mehr als ein Viertel des Gewässerbettes bedeckten und eine hohe Nährstoffkonzentration im Wasserkörper dokumentieren. Auf der Schachtanlage Bartensleben ist mit insgesamt 33 Brutvogelarten eine mäßig hohe avifaunistische Vielfalt festzustellen. Darunter ist der Feldsperling (Passer montanus) in Sachsen- Anhalt gefährdet. Außerdem wurden mehrere Arten der deutschen und sachsen-anhaltinischen Vorwarnlisten nachgewiesen. So nutzt eine Mauersegler-Kolonie (Apus apus) das Verwaltungs- gebäude als Brutplatz. Hinzu treten 14 Vogelarten als regelmäßige Nahrungsgäste. Die avifaunistische Lebensraumbedeutung des Geländes ist dennoch überwiegend nur gering bis mittel. Der nördliche Böschungsbereich wird in seiner Funktion als Bruthabitat von Gebüschbrütern und als Nahrungshabitat für Rastvögel hoch eingestuft. Auf der Schachtanlage Marie brüten nur fünf Vogelarten. Hier wurde mit der Rauchschwalbe (Hirundo rustica) ebenfalls eine in Sachsen-Anhalt gefährdete Art vorgefunden. Durch das Vorkommen dieser und weiterer in bzw. an Gebäude brütenden Arten haben die Gebäude teilweise eine hohe avifaunistische Lebensraumbedeutung, während das übrige Gelände insgesamt eine geringe Bedeutung besitzt. Die weitere Umgebung der Schachtanlagen Bartensleben und Marie zeichnet sich durch eine artenreiche Avifauna aus. Von den insgesamt 59 im Jahr 2007 nachgewiesenen Vogelarten sind vier Arten in Sachsen-Anhalt gefährdet (Rotmilan, Feldsperling, Rebhuhn, Braunkehlchen), ein Art stark gefährdet (Kiebitz). Von den erfassten Arten sind auch deutschlandweit zwei Arten gefährdet (Feldlerche, Braunkehlchen) bzw. zwei Arten stark gefährdet (Rebhuhn, Kiebitz). Zudem wurden viele Zusammenfassung Seite 3

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Managementplan für das pSCI 135 „Borntal, Feuchtgebiet und Heide bei Allstedt incl. Erweiterungsflächen“ Teil II Lebensräume und Arten – Bestand und Bewertung LPR Landschaftsplanung Dr. Reichhoff GmbH Dessau 26 Managementplan für das pSCI 135 „Borntal, Feuchtgebiet und Heide bei Allstedt incl. Erweiterungsflächen“ 6.Grundlagen zur Erfassung von Lebensraumtypen und Arten 6.1Biotope und Vegetation 6.1.1Potenziell Natürliche Vegetation 27 Das Gebiet befindet sich in Übergangslage von den basenarmen Buchenwäldern des Ziegel- rodaer Forstes zu den Buchenwäldern besser versorgter Standorte des Hügellandes. Die Po- tenziell Natürliche Vegetation des Gebietes wird überwiegend vom Hainsimsen-Buchenwald in der kollinen Ausbildung eingenommen. Auf staunassen Standorten bildet sich der Ra- senschmielen-Hainsimsen-Buchenwald aus, der örtlich auch von Honiggras-Eichen- Birkenwald bzw. auf den Abgrabungen von Erlen-Eschenwald bis Erlenbruchwald abgelöst werden kann. In Tälchen und feuchten Mulden bilden sich Winkelseggen-Erlen-Eschenwald und kleinflächig Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwald aus. Bei Auftreten von reicheren Kolluvien oder Löss kann sich der Waldmeister-Buchenwald ausbilden, der je nach Expositi- on und Aushagerung auch in den Waldlabkraut-Traubeneichen-Hainbuchenwald übergehen kann. 6.1.2 Biotop- und Nutzungstypen (Karte 4.1, 4.2) Methodik Durch das Landesamt für Umweltschutz wurde die flächendeckende BTNT-Kartierung auf der Grundlage der Auswertung der CIR-Luftbilder zur Verfügung gestellt. Diese Daten wur- den digital übernommen. Eine Überarbeitung der Daten erfolgte nach der Vegetationskartie- rung bzw. der Kartierung der FFH-Lebensraumtypen gem. LAU (2004) und Landesforstbe- trieb (2004). Die Kartierung der Waldlebensraumtypen erfolgte durch den Landesforstbetrieb. Bestand der Biotoptypen Infrastruktur BVs - Straße Das Sägewerk südlich des westlichen Endes der Luftverkehrsfläche (Start- und Landebahn) wird von einem straßenähnlichen Weg erschlossen. LPR Landschaftsplanung Dr. Reichhoff GmbH Dessau Managementplan für das pSCI 135 „Borntal, Feuchtgebiet und Heide bei Allstedt incl. Erweiterungsflächen“ VW - Weg VWa / BVu 28 unbefestigter Weg Im Gebiet existieren mehr oder weniger ausgebaute aber nicht versiegelte Waldwege. BL / BIb / BSat - Bunker, ehemalige militärische Bebauung Entlang der Start- und Landebahn sowie der parallelen Rollbahn reihen sich Bunker, die der Unterstellung von Flugzeugen dienten (Hangar). Aktuell bestehen in verschiedenen Bunkern zivile Nachnutzungen als Lagerhallen. Die Gebäude weisen eine Erdüberdeckung auf und werden von mesophilen Staudenfluren unterschiedlichen Verbuschungsgrades bis hin zum Birken-Vorwald bestanden. Das FFH-Gebiet wird nur sehr randlich von diesen Bauwerken berührt. BId - / BSi - Gewerblich genutzte Flächen Permanent gewerblich genutzt wird ein Bunkerareal im Süden der Start- und Landebahn, das ein Sägewerk beherbergt. Hierzu gehören auch größere Lagerflächen. Diese gewerbliche Nutzfläche liegt außerhalb des FFH-Gebietes. (URa) / FAs - Vegetationsarme und -freie, nicht versiegelte Flächen Vegetationsarme bis –freie, unversiegelte Flächen sind durch Rückbau ehemaliger Gebäude- komplexe in jüngster Zeit entstanden. Die Flächen weisen sandig-kiesige Areale, Bauschutt- ablagerungen bis hin zu Kohlestaub-bestimmten Flächen auf. Bis auf die Kohlestaub-Flächen unterliegen sie einer schnellen Sukzession. Sie werden von annuellen Ruderalfluren mit Ü- bergängen zu ausdauernden Ruderalfluren (vgl. URa) bestimmt. Gewässer- und Feuchtbiotope FGg / GBg - Graben, gerade Vor allem im Gebiet südlich der Start- und Landebahn wurden zahlreiche Entwässerungsgrä- ben gezogen. Die Gräben haben einen geraden Verlauf, die Ufer sind unbefestigt und weitge- hend naturnah. Viele der Gräben führen nur temporär Wasser. In den zeitweise austrocknen- den Gräben sind - sofern sie gut besonnt sind - Flutender Schwaden (Glyceria fluitans), Krie- chender Hahnenfuß (Ranunculus repens), Flatter-Binse (Juncus effusus) und Rasen-Schmiele (Deschampsia caespitosa) die häufigsten Begleitpflanzen. Genannt seien weiterhin Pfennig- Gilbweiderich (Lysimachia nummularia), Sumpf-Labkraut (Galium palustre), Kuckucks- Lichtnelke (Lychnis flos-cuculi), Hunds-Straussgras (Agrostis canina), Wasserdarm (Myoso- ton aquaticum), Ufer-Wolfstrapp (Lycopus europaeus), Sumpf-Vergißmeinicht (Myosotis LPR Landschaftsplanung Dr. Reichhoff GmbH Dessau

Drömling

LAU 11/09 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung und Pflege- und Entwicklungsplan Drömling (DE 3533-301) Natura 2000–Gebiet: FFH0018 Die Formulierung der Schutz- und Erhaltungsziele erfolgte auf der Basis folgender Quellen: 1) VO v. 01.07.2005 (Amtsbl. d. Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt. - 2(2005) Sdr. v. 30.06.2005) geändert mit Berichtigung vom 15.11. 2005 (Amtsbl. d. Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt. -11(2005)) 2) Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet „Ohre-Drömling“ sowie die FFH- und Vogelschutzgebiete im Naturpark „Drömling“; Oebisfelde, Dessau, Göttingen Oktober 2007; Auftragnehmer: ARGE LPR Landschaftsplanung Dr. Reichhoff GmbH/TRIOPS Ökologie und Landschaftsplanung GmbH Für das FFH-Gebiet „Drömling“ (DE 3533-301) gelten im Besonderen die für die hier vorkommenden Arten und Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie formulierten Schutz- und Erhaltungsziele des Gesamtgebietes. •Erhaltung und/oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensräume (einschließlich dafür charakteristischer Arten) nach Anhang I und der Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie, u. a.: • 3150 Natürliche eutrophe Seen • 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitrichio-Batrachion, • 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe, • 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis), • 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore, • 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli), • 91D0* Moorwälder, • 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) •Erhaltung und/oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang II der FFH-Richtlinie und ihrer Lebensräume, hierzu zählen beispielsweise: Schmale Windelschnecke, Große Moosjungfer, Helm-Azurjungfer, Hirschkäfer, Bitterling, Schlammpeitzger, Kammmolch, Großes Mausohr, Bechsteinfledermaus, Europäischer Biber, Fischotter •Erhaltung und/oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der streng zu schützenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und ihrer Lebensräume, hierzu zählen beispielsweise: Laubfrosch, Moorfrosch, Knoblauchkröte, Kreuzkröte, Kleiner Wasserfrosch, Zauneidechse, Wasserfledermaus, Breitflügelfledermaus, Große Bartfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Fransenfledermaus, Braunes Langohr, Graues Langohr, Kleiner Abendsegler, Großer Abendsegler •Erhaltung des Gebietes, insbesondere der Habitat- und Strukturfunktionen der Lebensräume der im Gebiet vorkommenden Arten nach Artikel 4 Absatz 1 (Anhang I - Arten) der Vogelschutz- Richtlinie, hierzu zählen beispielsweise: Schwarz- und Weißstorch, Wespenbussard, Seeadler, Schwarz- und Rotmilan, Wiesenweihe, Rohrweihe, Tüpfelsumpfhuhn, Kranich, Wachtelkönig, Sumpfohreule, Ziegenmelker, Eisvogel, Schwarzspecht, Grauspecht, Mittelspecht, Heidelerche, Sperbergrasmücke, Neuntöter, Ortolan Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt LAU 11/09 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung und Pflege- und Entwicklungsplan • Erhaltung des Gebietes, insbesondere der Habitat- und Strukturfunktionen der Lebensräume der im Gebiet vorkommenden Arten nach Artikel 4 Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie, hierzu zählen beispielsweise: Goldregenpfeifer, Kiebitz, Bruchwasserläufer, Schafstelze, Schlagschwirl, Rohrschwirl, Braunkehlchen, Wiesenpieper Der gebietsspezifische Schutzzweck besteht insbesondere in: • • • • • • • • der großflächigen Renaturierung von Niederungswäldern und Mooren und der Schaffung natürlicher Sukzessionsflächen, dem Erhalt, der Sicherung und der Weiterentwicklung der Arten- und Formenvielfalt einer von grundwasserbeeinflussten Wald- und Grünlandstandorten gekennzeichneten Kulturlandschaft und in der Bewahrung von naturnahen Ökosystemen der Nass- und Feuchtstandorte, der Erhöhung der Wasserrückhaltung und gebietsweisen Anhebung des Grundwasserstandes, der Erhaltung und Entwicklung naturnaher Gewässerstrukturen mit einer artenreichen vielfältig zonierten Vegetationsstruktur, der Vermeidung von Nährstoffüberschüssen, die über das Maß des Unvermeidlichen hinausgehen, zum Erhalt und zur Entwicklung einer standorttypischen Tier- und Pflanzenwelt sowie zur Erhaltung und Verbesserung der Wassergüte der Gewässer, dem Erhalt und erforderlichenfalls der Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer und Gewässerrandstreifen in ihrer besonderen Bedeutung für den Biotopverbund zwischen den Flusssystemen der Weser und Elbe, der Erhaltung naturnaher Böden und kulturgeschichtlich wertvoller Moordammkulturen, der Erhaltung des hohen Naturerlebnis- und Bildungswertes des Gebietes aufgrund seiner Eigenart, Vielfalt und Schönheit. Der Schutz des Gebietes dient der Erhaltung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften und Lebensräumen mit einer vielfältigen Fauna und Flora einschließlich zahlreicher seltener und bestandsbedrohter Arten, u. a.: • gebietstypische Pflanzengesellschaften naturnaher Überflutungsauen und Niederungslandschaften mit atlantischen Florenelementen, wie Pillenfarn, Efeublättrigem Hahnenfuß, Quirlblättriger Knorpelmiere sowie kontinentalen Florenelementen, wie Glänzender Wiesenraute, Sumpf-Kreuzkraut, Sumpf-Gänsedistel, die in dieser Ausprägung in Mitteleuropa einmalig sind • naturnahe und strukturreiche Waldgesellschaften, wie Erlenbruch-, Erlen-Eschen- und Eichen- Hainbuchenwälder verschiedener Standorte mit einem den natürlichen Verhältnissen nahe kommenden Totholzanteil, • aus standortheimischen Arten aufgebaute sonstige Gehölze, wie Feuchtgebüsche, Hecken, Baumreihen, Einzel- und Feldgehölze einschließlich der vorgelagerten Säume und Hochstaudenfluren in ihren Funktionen als Lebensraum für gefährdete Tier- und Pflanzenarten, als lineare Landschaftselemente und Leitstrukturen sowie als Bestandteil des Biotopverbundes, • feuchte Hochstaudenfluren, Flutrasen, Röhrichte und Seggenrieder der linearen Gewässerstrukturen sowie Wasserpflanzengesellschaften der Stillgewässer, • großflächiges Grünland unterschiedlicher Standorte, wie z. B. Flatterbinsenwiesen, Pfeifengras- und Kohldistelwiesen sowie Hahnenfuß-Rasenschmielenwiesen, • unterschiedlich intensiv genutzte Grünlandstandorte zur Gewährleistung einer ausreichenden Nahrungsgrundlage für besonders geschützte Tierarten, insbesondere Greifvögel und Weißstorch • großflächige, insbesondere für den Vogelschutz bedeutsame Feuchtgebietskomplexe, sowie Wiesen und Weiden, die insbesondere als Weißstorch-Nahrungshabitat und Wiesenvogel- Lebensraum, unter anderem für Großen Brachvogel, Uferschnepfe, Wachtelkönig, Bekassine, Kiebitz, Sumpfohreule, Wiesenweihe und anderer schutzbedürftiger Arten bedeutsam sind, • Brutplätze von Bodenbrütern, • feuchte Laubwälder als Lebensraum von Schwarzstorch, Kranich, Wespenbussard, Schrei- und Seeadler, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt LAU 11/09 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung und Pflege- und Entwicklungsplan • • • • • großflächige und artenreiche Feuchtwiesen und Hochstaudenfluren als Lebensraum zahlreicher seltener und bestandsgefährdeter Pflanzen, wie Flutender Pferdesaat und Glänzender Wiesenraute sowie auf Grund ihres Blüten- und Samenreichtums als Lebensraum für eine Vielzahl an Feuchtstandorte angepasster Tierarten, grundwasserfernere Grünlandstandorte sowie Dämme und Horste mit ihren Magerrasen und Sandtrockenrasen, Lebensraum von Fischotter und Biber insbesondere durch die Förderung der krautigen Vegetationsgürtel und der Baumbestände an den Wohnstätten und an den Ufern der Gräben und Kanäle sowie durch die Sicherung zusammenhängender weitgehend ungestörter Bereiche, Lebensräume für holzbewohnende Insekten, gebüsch- und baumhöhlenbewohnende Vögel sowie Fledermäuse, gebietscharakteristische unter der Wasseroberfläche vorhandene Grabenvegetation mit ihrer Vielzahl gefährdeter und geschützter Arten, wie Sumpfquendel, Zwiebel-Binse, Alpen-Laichkraut und Nadel-Simse. Zusätzliche Informationen zum Gebiet (nicht Bestandteil der Schutz- und Erhaltungsziele) Das FFH-Gebiet „Drömling“ (DE 3533-301) ist gleichzeitig Teil des Europäischen Vogelschutzgebietes „Vogelschutzgebiet Drömling“ (DE 3532-401). Die Schutz- und Erhaltungsziele dieses mit dem FFH-Gebiet „Drömling“ nicht flächenidentischen EU SPA werden gesondert betrachtet. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

Jeggauer Moor

LAU 11/09 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung und Pflege- und Entwicklungsplan Jeggauer Moor (DE 3433-301) Natura 2000–Gebiet: FFH0019 Die Formulierung der Schutz- und Erhaltungsziele erfolgte auf der Basis folgender Quellen: 1) VO v. 01.07.2005 (Amtsbl. d. Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt. - 2(2005) Sdr. v. 30.06.2005) geändert mit Berichtigung vom 15.11. 2005 (Amtsbl. d. Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt. -11(2005)) 2) Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet „Ohre-Drömling“ sowie die FFH- und Vogelschutzgebiete im Naturpark „Drömling“; Oebisfelde, Dessau, Göttingen Oktober 2007; Auftragnehmer: ARGE LPR Landschaftsplanung Dr. Reichhoff GmbH/TRIOPS Ökologie und Landschaftsplanung GmbH Für das FFH-Gebiet „Jeggauer Moor“ (DE 3433-301) gelten im Besonderen die für die hier vor- kommenden Arten und Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie formulierten Schutz- und Erhaltungsziele des Gesamtgebietes. •Erhaltung und/oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensräume (einschließlich dafür charakteristischer Arten) nach Anhang I und der Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie, u. a.: • 3150 Natürliche eutrophe Seen • 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitrichio-Batrachion, • 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe, • 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis), • 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore, • 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli), • 91D0* Moorwälder, • 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) •Erhaltung und/oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang II der FFH-Richtlinie und ihrer Lebensräume, hierzu zählen beispielsweise: Schmale Windelschnecke, Große Moosjungfer, Helm-Azurjungfer, Hirschkäfer, Bitterling, Schlammpeitzger, Kammmolch, Großes Mausohr, Bechsteinfledermaus, Europäischer Biber, Fischotter •Erhaltung und/oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der streng zu schützenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und ihrer Lebensräume, hierzu zählen beispielsweise: Laubfrosch, Moorfrosch, Knoblauchkröte, Kreuzkröte, Kleiner Wasserfrosch, Zauneidechse, Wasserfledermaus, Breitflügelfledermaus, Große Bartfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Fransenfledermaus, Braunes Langohr, Graues Langohr, Kleiner Abendsegler, Großer Abendsegler •Erhaltung des Gebietes, insbesondere der Habitat- und Strukturfunktionen der Lebensräume der im Gebiet vorkommenden Arten nach Artikel 4 Absatz 1 (Anhang I - Arten) der Vogelschutz- Richtlinie, hierzu zählen beispielsweise: Schwarz- und Weißstorch, Wespenbussard, Seeadler, Schwarz- und Rotmilan, Wiesenweihe, Rohrweihe, Tüpfelsumpfhuhn, Kranich, Wachtelkönig, Sumpfohreule, Ziegenmelker, Eisvogel, Schwarzspecht, Grauspecht, Mittelspecht, Heidelerche, Sperbergrasmücke, Neuntöter, Ortolan Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt LAU 11/09 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung und Pflege- und Entwicklungsplan • Erhaltung des Gebietes, insbesondere der Habitat- und Strukturfunktionen der Lebensräume der im Gebiet vorkommenden Arten nach Artikel 4 Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie, hierzu zählen beispielsweise: Goldregenpfeifer, Kiebitz, Bruchwasserläufer, Schafstelze, Schlagschwirl, Rohrschwirl, Braunkehlchen, Wiesenpieper Der gebietsspezifische Schutzzweck besteht insbesondere in: • • • • • • • • der großflächigen Renaturierung von Niederungswäldern und Mooren und der Schaffung natürlicher Sukzessionsflächen, dem Erhalt, der Sicherung und der Weiterentwicklung der Arten- und Formenvielfalt einer von grundwasserbeeinflussten Wald- und Grünlandstandorten gekennzeichneten Kulturlandschaft und in der Bewahrung von naturnahen Ökosystemen der Nass- und Feuchtstandorte, der Erhöhung der Wasserrückhaltung und gebietsweisen Anhebung des Grundwasserstandes, der Erhaltung und Entwicklung naturnaher Gewässerstrukturen mit einer artenreichen vielfältig zonierten Vegetationsstruktur, der Vermeidung von Nährstoffüberschüssen, die über das Maß des Unvermeidlichen hinausgehen, zum Erhalt und zur Entwicklung einer standorttypischen Tier- und Pflanzenwelt sowie zur Erhaltung und Verbesserung der Wassergüte der Gewässer, dem Erhalt und erforderlichenfalls der Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer und Gewässerrandstreifen in ihrer besonderen Bedeutung für den Biotopverbund zwischen den Flusssystemen der Weser und Elbe, der Erhaltung naturnaher Böden und kulturgeschichtlich wertvoller Moordammkulturen, der Erhaltung des hohen Naturerlebnis- und Bildungswertes des Gebietes aufgrund seiner Eigenart, Vielfalt und Schönheit. Der Schutz des Gebietes dient der Erhaltung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften und Lebensräumen mit einer vielfältigen Fauna und Flora einschließlich zahlreicher seltener und bestandsbedrohter Arten, u. a.: • • • • • • • • • gebietstypische Pflanzengesellschaften naturnaher Überflutungsauen und Niederungslandschaften mit atlantischen Florenelementen, wie Pillenfarn, Efeublättrigem Hahnenfuß, Quirlblättriger Knorpelmiere sowie kontinentalen Florenelementen, wie Glänzender Wiesenraute, Sumpf-Kreuzkraut, Sumpf-Gänsedistel, die in dieser Ausprägung in Mitteleuropa einmalig sind naturnahe und strukturreiche Waldgesellschaften, wie Erlenbruch-, Erlen-Eschen- und Eichen- Hainbuchenwälder verschiedener Standorte mit einem den natürlichen Verhältnissen nahe kommenden Totholzanteil, aus standortheimischen Arten aufgebaute sonstige Gehölze, wie Feuchtgebüsche, Hecken, Baumreihen, Einzel- und Feldgehölze einschließlich der vorgelagerten Säume und Hochstaudenfluren in ihren Funktionen als Lebensraum für gefährdete Tier- und Pflanzenarten, als lineare Landschaftselemente und Leitstrukturen sowie als Bestandteil des Biotopverbundes, feuchte Hochstaudenfluren, Flutrasen, Röhrichte und Seggenrieder der linearen Gewässerstrukturen sowie Wasserpflanzengesellschaften der Stillgewässer, großflächiges Grünland unterschiedlicher Standorte, wie z. B. Flatterbinsenwiesen, Pfeifengras- und Kohldistelwiesen sowie Hahnenfuß-Rasenschmielenwiesen, unterschiedlich intensiv genutzte Grünlandstandorte zur Gewährleistung einer ausreichenden Nahrungsgrundlage für besonders geschützte Tierarten, insbesondere Greifvögel und Weißstorch großflächige, insbesondere für den Vogelschutz bedeutsame Feuchtgebietskomplexe, sowie Wiesen und Weiden, die insbesondere als Weißstorch-Nahrungshabitat und Wiesenvogel- Lebensraum, unter anderem für Großen Brachvogel, Uferschnepfe, Wachtelkönig, Bekassine, Kiebitz, Sumpfohreule, Wiesenweihe und anderer schutzbedürftiger Arten bedeutsam sind, Brutplätze von Bodenbrütern, feuchte Laubwälder als Lebensraum von Schwarzstorch, Kranich, Wespenbussard, Schrei- und Seeadler, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt LAU 11/09 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung und Pflege- und Entwicklungsplan • • • • • großflächige und artenreiche Feuchtwiesen und Hochstaudenfluren als Lebensraum zahlreicher seltener und bestandsgefährdeter Pflanzen, wie Flutender Pferdesaat und Glänzender Wiesenraute sowie auf Grund ihres Blüten- und Samenreichtums als Lebensraum für eine Vielzahl an Feuchtstandorte angepasster Tierarten, grundwasserfernere Grünlandstandorte sowie Dämme und Horste mit ihren Magerrasen und Sandtrockenrasen, Lebensraum von Fischotter und Biber insbesondere durch die Förderung der krautigen Vegetationsgürtel und der Baumbestände an den Wohnstätten und an den Ufern der Gräben und Kanäle sowie durch die Sicherung zusammenhängender weitgehend ungestörter Bereiche, Lebensräume für holzbewohnende Insekten, gebüsch- und baumhöhlenbewohnende Vögel sowie Fledermäuse, gebietscharakteristische unter der Wasseroberfläche vorhandene Grabenvegetation mit ihrer Vielzahl gefährdeter und geschützter Arten, wie Sumpfquendel, Zwiebel-Binse, Alpen-Laichkraut und Nadel-Simse. Zusätzliche Informationen zum Gebiet (nicht Bestandteil der Schutz- und Erhaltungsziele) Das FFH-Gebiet „Jeggauer Moor“ (DE 3433-301) ist gleichzeitig Teil des Europäischen Vogelschutzgebietes „Feldflur bei Kusey“ (DE 3432-401). Die Schutz- und Erhaltungsziele dieses mit dem FFH-Gebiet „Jeggauer Moor“ nicht flächenidentischen EU SPA werden gesondert betrachtet. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

Stauberg nördlich Oebisfelde

LAU 11/09 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung und Pflege- und Entwicklungsplan Stauberg nördlich Oebisfelde (DE 3531-301) Natura 2000–Gebiet: FFH0022 Die Formulierung der Schutz- und Erhaltungsziele erfolgte auf der Basis folgender Quellen: 1) VO v. 01.07.2005 (Amtsbl. d. Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt. - 2(2005) Sdr. v. 30.06.2005) geändert mit Berichtigung vom 15.11. 2005 (Amtsbl. d. Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt. -11(2005)) 2) Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet „Ohre-Drömling“ sowie die FFH- und Vogelschutzgebiete im Naturpark „Drömling“; Oebisfelde, Dessau, Göttingen Oktober 2007; Auftragnehmer: ARGE LPR Landschaftsplanung Dr. Reichhoff GmbH/TRIOPS Ökologie und Landschaftsplanung GmbH Für das FFH-Gebiet „Stauberg“ (DE 3531-301) gelten im Besonderen die für die hier vor- kommenden Arten und Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie formulierten Schutz- und Erhaltungs- ziele des Gesamtgebietes. •Erhaltung und/oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensräume (einschließlich dafür charakteristischer Arten) nach Anhang I und der Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie, u. a.: • 3150 Natürliche eutrophe Seen • 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitrichio-Batrachion, • 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe, • 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis), • 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore, • 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen- Hainbuchenwald (Carpinion betuli), • 91D0* Moorwälder, • 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) •Erhaltung und/oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang II der FFH-Richtlinie und ihrer Lebensräume, hierzu zählen beispielsweise: Schmale Windelschnecke, Große Moosjungfer, Helm-Azurjungfer, Hirschkäfer, Bitterling, Schlammpeitzger, Kammmolch, Großes Mausohr, Bechsteinfledermaus, Europäischer Biber, Fischotter •Erhaltung und/oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der streng zu schützenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und ihrer Lebensräume, hierzu zählen beispielsweise: Laubfrosch, Moorfrosch, Knoblauchkröte, Kreuzkröte, Kleiner Wasserfrosch, Zauneidechse, Wasserfledermaus, Breitflügelfledermaus, Große Bartfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Fransenfledermaus, Braunes Langohr, Graues Langohr, Kleiner Abendsegler, Großer Abendsegler •Erhaltung des Gebietes, insbesondere der Habitat- und Strukturfunktionen der Lebensräume der im Gebiet vorkommenden Arten nach Artikel 4 Absatz 1 (Anhang I - Arten) der Vogelschutz-Richtlinie, hierzu zählen beispielsweise: Schwarz- und Weißstorch, Wespenbussard, Seeadler, Schwarz- und Rotmilan, Wiesenweihe, Rohrweihe, Tüpfelsumpfhuhn, Kranich, Wachtelkönig, Sumpfohreule, Ziegenmelker, Eisvogel, Schwarzspecht, Grauspecht, Mittelspecht, Heidelerche, Sperbergrasmücke, Neuntöter, Ortolan Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt LAU 11/09 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung und Pflege- und Entwicklungsplan • Erhaltung des Gebietes, insbesondere der Habitat- und Strukturfunktionen der Lebensräume der im Gebiet vorkommenden Arten nach Artikel 4 Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie, hierzu zählen beispielsweise: Goldregenpfeifer, Kiebitz, Bruchwasserläufer, Schafstelze, Schlagschwirl, Rohrschwirl, Braunkehlchen, Wiesenpieper Der gebietsspezifische Schutzzweck besteht insbesondere in: • • • • • • • • der großflächigen Renaturierung von Niederungswäldern und Mooren und der Schaffung natürlicher Sukzessionsflächen, dem Erhalt, der Sicherung und der Weiterentwicklung der Arten- und Formenvielfalt einer von grundwasserbeeinflussten Wald- und Grünlandstandorten gekennzeichneten Kulturlandschaft und in der Bewahrung von naturnahen Ökosystemen der Nass- und Feuchtstandorte, der Erhöhung der Wasserrückhaltung und gebietsweisen Anhebung des Grundwasserstandes, der Erhaltung und Entwicklung naturnaher Gewässerstrukturen mit einer artenreichen vielfältig zonierten Vegetationsstruktur, der Vermeidung von Nährstoffüberschüssen, die über das Maß des Unvermeidlichen hinausgehen, zum Erhalt und zur Entwicklung einer standorttypischen Tier- und Pflanzenwelt sowie zur Erhaltung und Verbesserung der Wassergüte der Gewässer, dem Erhalt und erforderlichenfalls der Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer und Gewässerrandstreifen in ihrer besonderen Bedeutung für den Biotopverbund zwischen den Flusssystemen der Weser und Elbe, der Erhaltung naturnaher Böden und kulturgeschichtlich wertvoller Moordammkulturen, der Erhaltung des hohen Naturerlebnis- und Bildungswertes des Gebietes aufgrund seiner Eigenart, Vielfalt und Schönheit. Der Schutz des Gebietes dient der Erhaltung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften und Lebensräumen mit einer vielfältigen Fauna und Flora einschließlich zahlreicher seltener und bestandsbedrohter Arten, u. a.: • • • • • • • • gebietstypische Pflanzengesellschaften naturnaher Überflutungsauen und Niederungslandschaften mit atlantischen Florenelementen, wie Pillenfarn, Efeublättrigem Hahnenfuß, Quirlblättriger Knorpelmiere sowie kontinentalen Florenelementen, wie Glänzender Wiesenraute, Sumpf-Kreuzkraut, Sumpf-Gänsedistel, die in dieser Ausprägung in Mitteleuropa einmalig sind naturnahe und strukturreiche Waldgesellschaften, wie Erlenbruch-, Erlen-Eschen- und Eichen- Hainbuchenwälder verschiedener Standorte mit einem den natürlichen Verhältnissen nahe kommenden Totholzanteil, aus standortheimischen Arten aufgebaute sonstige Gehölze, wie Feuchtgebüsche, Hecken, Baumreihen, Einzel- und Feldgehölze einschließlich der vorgelagerten Säume und Hochstaudenfluren in ihren Funktionen als Lebensraum für gefährdete Tier- und Pflanzenarten, als lineare Landschaftselemente und Leitstrukturen sowie als Bestandteil des Biotopverbundes, feuchte Hochstaudenfluren, Flutrasen, Röhrichte und Seggenrieder der linearen Gewässerstrukturen sowie Wasserpflanzengesellschaften der Stillgewässer, großflächiges Grünland unterschiedlicher Standorte, wie z. B. Flatterbinsenwiesen, Pfeifengras- und Kohldistelwiesen sowie Hahnenfuß-Rasenschmielenwiesen, unterschiedlich intensiv genutzte Grünlandstandorte zur Gewährleistung einer ausreichenden Nahrungsgrundlage für besonders geschützte Tierarten, insbesondere Greifvögel und Weißstorch großflächige, insbesondere für den Vogelschutz bedeutsame Feuchtgebietskomplexe, sowie Wiesen und Weiden, die insbesondere als Weißstorch-Nahrungshabitat und Wiesenvogel- Lebensraum, unter anderem für Großen Brachvogel, Uferschnepfe, Wachtelkönig, Bekassine, Kiebitz, Sumpfohreule, Wiesenweihe und anderer schutzbedürftiger Arten bedeutsam sind, Brutplätze von Bodenbrütern, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt LAU 11/09 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung und Pflege- und Entwicklungsplan • • • • • • feuchte Laubwälder als Lebensraum von Schwarzstorch, Kranich, Wespenbussard, Schrei- und Seeadler, großflächige und artenreiche Feuchtwiesen und Hochstaudenfluren als Lebensraum zahlreicher seltener und bestandsgefährdeter Pflanzen, wie Flutender Pferdesaat und Glänzender Wiesenraute sowie auf Grund ihres Blüten- und Samenreichtums als Lebensraum für eine Vielzahl an Feuchtstandorte angepasster Tierarten, grundwasserfernere Grünlandstandorte sowie Dämme und Horste mit ihren Magerrasen und Sandtrockenrasen, Lebensraum von Fischotter und Biber insbesondere durch die Förderung der krautigen Vegetationsgürtel und der Baumbestände an den Wohnstätten und an den Ufern der Gräben und Kanäle sowie durch die Sicherung zusammenhängender weitgehend ungestörter Bereiche, Lebensräume für holzbewohnende Insekten, gebüsch- und baumhöhlenbewohnende Vögel sowie Fledermäuse, gebietscharakteristische unter der Wasseroberfläche vorhandene Grabenvegetation mit ihrer Vielzahl gefährdeter und geschützter Arten, wie Sumpf-Quendel, Zwiebel-Binse, Alpen- Laichkraut und Nadel-Simse. Zusätzliche Informationen zum Gebiet (nicht Bestandteil der Schutz- und Erhaltungsziele) Das FFH-Gebiet „Stauberg nördlich Oebisfelde“ (DE 3531-301) ist gleichzeitig Teil des Euro- päischen Vogelschutzgebietes „Vogelschutzgebiet Drömling“ (DE 3532-401). Die Schutz- und Erhaltungsziele dieses mit dem FFH-Gebiet „Stauberg nördlich Oebisfelde“ nicht flächenidentischen EU SPA werden gesondert betrachtet. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

Vogelschutzgebiet Drömling

LAU 11/09 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung und Pflege- und Entwicklungsplan Vogelschutzgebiet Drömling (DE 3532-401) Natura 2000–Gebiet: SPA0007 Die Formulierung der Schutz- und Erhaltungsziele erfolgte auf der Basis folgender Quellen: 1) VO v. 01.07.2005 (Amtsbl. d. Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt. - 2(2005) Sdr. v. 30.06.2005) geändert mit Berichtigung vom 15.11. 2005 (Amtsbl. d. Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt. -11(2005)) 2) Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet „Ohre-Drömling“ sowie die FFH- und Vogelschutzgebiete im Naturpark „Drömling“; Oebisfelde, Dessau, Göttingen Oktober 2007; Auftragnehmer: ARGE LPR Landschaftsplanung Dr. Reichhoff GmbH / TRIOPS Ökologie und Landschaftsplanung GmbH Für das „Vogelschutzgebiet Drömling“ (DE 3532-401) gelten im Besonderen die speziell für die Vogelarten und ihre Lebensräume formulierten Schutz- und Erhaltungsziele. Für weitere betroffene Arten und/oder Lebensraumtypen gelten die Schutz- und Erhaltungsziele für das Gesamtgebiet entsprechend. •Erhaltung und/oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensräume (einschließlich dafür charakteristischer Arten) nach Anhang I und der Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie, u. a.: • 3150 Natürliche eutrophe Seen • 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitrichio-Batrachion, • 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe, • 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis), • 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore, • 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen- Hainbuchenwald (Carpinion betuli), • 91D0* Moorwälder, • 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) •Erhaltung und/oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang II der FFH-Richtlinie und ihrer Lebensräume, hierzu zählen beispielsweise: Schmale Windelschnecke, Große Moosjungfer, Helm-Azurjungfer,Hirschkäfer, Bitterling, Schlammpeitzger, Kammmolch, Großes Mausohr, Bechsteinfledermaus, Europäischer Biber, Fischotter •Erhaltung und/oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der streng zu schützenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und ihrer Lebensräume, hierzu zählen beispielsweise: Laubfrosch, Moorfrosch, Knoblauchkröte, Kreuzkröte, Kleiner Wasserfrosch, Zauneidechse, Wasserfledermaus, Breitflügelfledermaus, Große Bartfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Fransenfledermaus, Braunes Langohr, Graues Langohr, Kleiner Abendsegler, Großer Abendsegler •Erhaltung des Gebietes, insbesondere der Habitat- und Strukturfunktionen der Lebensräume der im Gebiet vorkommenden Arten nach Artikel 4 Absatz 1 (Anhang I - Arten) der Vogelschutz-Richtlinie, hierzu zählen beispielsweise: Schwarz- und Weißstorch, Wespenbussard, Seeadler, Schwarz- und Rotmilan, Wiesenweihe, Rohrweihe, Tüpfelsumpfhuhn, Kranich, Wachtelkönig, Sumpfohreule, Ziegenmelker, Eisvogel, Schwarzspecht, Grauspecht, Mittelspecht, Heidelerche, Sperbergrasmücke, Neuntöter, Ortolan Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt LAU 11/09 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung und Pflege- und Entwicklungsplan • Erhaltung des Gebietes, insbesondere der Habitat- und Strukturfunktionen der Lebensräume der im Gebiet vorkommenden Arten nach Artikel 4 Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie, hierzu zählen beispielsweise: Goldregenpfeifer, Kiebitz, Bruchwasserläufer, Schafstelze, Schlagschwirl, Rohrschwirl, Braunkehlchen, Wiesenpieper Der gebietsspezifische Schutzzweck besteht insbesondere in: • • • • • • • • der großflächigen Renaturierung von Niederungswäldern und Mooren und der Schaffung natürlicher Sukzessionsflächen, dem Erhalt, der Sicherung und der Weiterentwicklung der Arten- und Formenvielfalt einer von grundwasserbeeinflussten Wald- und Grünlandstandorten gekennzeichneten Kulturlandschaft und in der Bewahrung von naturnahen Ökosystemen der Nass- und Feuchtstandorte, der Erhöhung der Wasserrückhaltung und gebietsweisen Anhebung des Grundwasserstandes, der Erhaltung und Entwicklung naturnaher Gewässerstrukturen mit einer artenreichen vielfältig zonierten Vegetationsstruktur, der Vermeidung von Nährstoffüberschüssen, die über das Maß des Unvermeidlichen hinausgehen, zum Erhalt und zur Entwicklung einer standorttypischen Tier- und Pflanzenwelt sowie zur Erhaltung und Verbesserung der Wassergüte der Gewässer, dem Erhalt und erforderlichenfalls der Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer und Gewässerrandstreifen in ihrer besonderen Bedeutung für den Biotopverbund zwischen den Flusssystemen der Weser und Elbe, der Erhaltung naturnaher Böden und kulturgeschichtlich wertvoller Moordammkulturen, der Erhaltung des hohen Naturerlebnis- und Bildungswertes des Gebietes aufgrund seiner Eigenart, Vielfalt und Schönheit. Der Schutz des Gebietes dient der Erhaltung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften und Lebensräumen mit einer vielfältigen Fauna und Flora einschließlich zahlreicher seltener und bestandsbedrohter Arten, u. a.: • gebietstypische Pflanzengesellschaften naturnaher Überflutungsauen und Niederungslandschaften mit atlantischen Florenelementen, wie Pillenfarn, Efeublättrigem Hahnenfuß, Quirlblättriger Knorpelmiere sowie kontinentalen Florenelementen, wie Glänzender Wiesenraute, Sumpf-Kreuzkraut, Sumpf-Gänsedistel, die in dieser Ausprägung in Mitteleuropa einmalig sind • naturnahe und strukturreiche Waldgesellschaften, wie Erlenbruch-, Erlen-Eschen- und Eichen- Hainbuchenwälder verschiedener Standorte mit einem den natürlichen Verhältnissen nahe kommenden Totholzanteil, • aus standortheimischen Arten aufgebaute sonstige Gehölze, wie Feuchtgebüsche, Hecken, Baumreihen, Einzel- und Feldgehölze einschließlich der vorgelagerten Säume und Hochstaudenfluren in ihren Funktionen als Lebensraum für gefährdete Tier- und Pflanzenarten, als lineare Landschaftselemente und Leitstrukturen sowie als Bestandteil des Biotopverbundes, • feuchte Hochstaudenfluren, Flutrasen, Röhrichte und Seggenrieder der linearen Gewässerstrukturen sowie Wasserpflanzengesellschaften der Stillgewässer, • großflächiges Grünland unterschiedlicher Standorte, wie z. B. Flatterbinsenwiesen, Pfeifengras- und Kohldistelwiesen sowie Hahnenfuß-Rasenschmielenwiesen, • unterschiedlich intensiv genutzte Grünlandstandorte zur Gewährleistung einer ausreichenden Nahrungsgrundlage für besonders geschützte Tierarten, insbesondere Greifvögel und Weißstorch • großflächige, insbesondere für den Vogelschutz bedeutsame Feuchtgebietskomplexe, sowie Wiesen und Weiden, die insbesondere als Weißstorch-Nahrungshabitat und Wiesenvogel- Lebensraum, unter anderem für Großen Brachvogel, Uferschnepfe, Wachtelkönig, Bekassine, Kiebitz, Sumpfohreule, Wiesenweihe und anderer schutzbedürftiger Arten bedeutsam sind, • Brutplätze von Bodenbrütern, • feuchte Laubwälder als Lebensraum von Schwarzstorch, Kranich, Wespenbussard, Schrei- und Seeadler, • großflächige und artenreiche Feuchtwiesen und Hochstaudenfluren als Lebensraum zahlreicher seltener und bestandsgefährdeter Pflanzen, wie Flutender Pferdesaat und Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt LAU 11/09 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung und Pflege- und Entwicklungsplan • • • • Glänzender Wiesenraute sowie auf Grund ihres Blüten- und Samenreichtums als Lebensraum für eine Vielzahl an Feuchtstandorte angepasster Tierarten, grundwasserfernere Grünlandstandorte sowie Dämme und Horste mit ihren Magerrasen und Sandtrockenrasen, Lebensraum von Fischotter und Biber insbesondere durch die Förderung der krautigen Vegetationsgürtel und der Baumbestände an den Wohnstätten und an den Ufern der Gräben und Kanäle sowie durch die Sicherung zusammenhängender weitgehend ungestörter Bereiche, Lebensräume für holzbewohnende Insekten, gebüsch- und baumhöhlenbewohnende Vögel sowie Fledermäuse, gebietscharakteristische unter der Wasseroberfläche vorhandene Grabenvegetation mit ihrer Vielzahl gefährdeter und geschützter Arten, wie Sumpfquendel, Zwiebel-Binse, Alpen- Laichkraut und Nadel-Simse. Zusätzliche Informationen zum Gebiet (nicht Bestandteil der Schutz- und Erhaltungsziele) Das EU SPA „Vogelschutzgebiet Drömling“ (DE 3532-401) umfaßt (z.T. nicht vollständig) die FFH- Gebiete „Drömling“ (DE 3533-301), „Grabensystem Drömling“ (DE 3532-301) und „Stauberg nördlich Oebisfelde“ (DE 3531-301). Die Schutz- und Erhaltungsziele dieser FFH-Gebiete werden gesondert betrachtet. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

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