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Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Stadt Bremen

Mit dem Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" sollten zwischen 2009 und 2019 zentrale Versorgungsbereiche mit Funktionsverlusten und Leerständen gestärkt werden. Zu den Fördergebieten Aktive Stadt- und Ortsteilzentren der Stadt Bremen gehören derzeit: Alte Neustadt / Buntentor Walle

TEP Profen, Zeichnerische Darstellung

Zeichnerischen Darstellung zum Regionalen Teilgebietsentwicklungsprogramm Profen

TEP Amsdorf, 1. Änderung, Zeichnerische Darstellung

Zeichnerischen Darstellung zum Regionalen Teilgebietsentwicklungsprogramm Amsdorf, 1. Änderung

TEP Amsdorf, 1. Änderung, Zeichnerische Darstellung (WMS-Darstellungsdienst)

WMS-Dienst der Zeichnerischen Darstellung zum Regionalen Teilgebietsentwicklungsprogramm Amsdorf, 1. Änderung

TEP Profen, Zeichnerische Darstellung (WMS-Darstellungsdienst)

Zeichnerischen Darstellung zum Regionalen Teilgebietsentwicklungsprogramm Profen

Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Stadt Bremen - Downloaddienst

Dieser Downloaddienst stellt Daten zum INSPIRE-Thema Bodennutzung in der Freien Hansestadt Bremen (FHB) bereit. Mit dem Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" sollten zwischen 2009 und 2019 zentrale Versorgungsbereiche mit Funktionsverlusten und Leerständen gestärkt werden. Zu den Fördergebieten Aktive Stadt- und Ortsteilzentren der Stadt Bremen gehören derzeit: Alte Neustadt / Buntentor Walle

5 Regionaler Entwicklungsplan Halle 2010, WMS-Darstellungsdienst

WMS-Dienst der Zeichnerischen Darstellung zum Regionaler Entwicklungsplan Halle

3 Regionaler Entwicklungsplan Halle 2010, Zeichnerische Darstellung

GIS-Datenserie der Zeichnerischen Darstellung zum Regionaler Entwicklungsplan Halle

Regionaler Entwicklungsplan Halle 0, Regionalplanung

Die Regionalplanung ist ein Teil der Landesplanung. Sie fasst die überörtlichen und überfachlichen Planungen zusammen. Im § 6 des Landesplanungsgesetzes ist der Mindestinhalt des Regionalen Entwicklungsplanes geregelt ( Landesplanungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 28. April 1998 [GVBl. I S.255], zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes des Land Sachsen-Anhalt vom 20.12.2005 [GVBl. 67/05, S. 804]). Der Regionale Entwicklungsplan ist aus dem Landesentwicklungsplan (Gesetz über den Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt (LEP-LSA vom 23.08.1999 [GVBl. LSA S. 244]) zu entwickeln. Die darin festgelegten Ziele und Grundsätze der Raumordnung sind zu übernehmen und soweit erforderlich zu konkretisieren und zu ergänzen. Im Regionalen Entwicklungsplan sind u.a. mindestens festzulegen: - die zentralen Orte der unteren Stufe (Grundzentren) - die räumliche Konkretisierung und Ergänzung der im Landesentwicklungsplan ausgewiesenen schutz- und nutzungsbezogenen Festlegungen zur Freiraumstruktur.

2 Regionaler Entwicklungsplan Halle 2010, Text, Begründung

Regionaler Entwicklungsplan Halle, Text, Begründung, Umweltbericht

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