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Echte Energiesparer jetzt besser zu erkennen

Neue Kennzeichnung für Energieeffizienz von Lampen Lampen, die nach dem 1. September 2013 in den Handel gelangt sind, müssen das neue EU- Energieeffizienz-Etikett tragen. Mit dem Etikett können Verbraucher und Verbraucherinnen besser einschätzen, ob ein Produkt viel oder wenig Strom verbraucht. Besonders sparsame LED tragen nun beispielsweise die neue Energieeffizienzklasse A+ und A++. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes: „Noch immer wird Strom in der EU durch ineffiziente Beleuchtung verschwendet. Das neue Etikett informiert nun über moderne Energiesparlampen, Halogen und LED. Lampen, die wenig Strom verbrauchen, lassen sich jetzt leichter erkennen.“ Obwohl sich die Lampentechnik in den letzten Jahren extrem schnell entwickelt hat, bestehe immer noch ein erhebliches Potential für die weitere Verringerung ihres Stromverbrauches. Darüber hinaus sollten Lampen immer Angaben zu Helligkeit und Quecksilbergehalt aufweisen. Diese und weitere Informationen zu den Gebrauchseigenschaften müssen die Hersteller bereits seit drei Jahren angeben. Bisher mussten nur Glüh- und Energiesparlampen eine Energieeffizienzkennzeichnung tragen. Jetzt werden deutlich mehr Lampentypen, zum Beispiel auch LED- und Reflektorlampen damit gekennzeichnet. Die Optik des neuen Energieeffizienz-Etiketts für Lampen ist nicht neu. Viele Haushaltsgeräte wie Kühl- und Gefriergeräte oder Fernseher tragen sie bereits. Charakteristisch für das Etikett ist der Farbbalken, der den Stromverbrauch verdeutlicht: Grün steht für eine hohe, Gelb und Orange für eine mittlere und Rot für eine geringe Effizienz. Neu ist bei dem Etikett vor allem die geänderte Skalierung mit den Klassen E bis A++. Die bisher niedrigsten Effizienzklassen F und G entfallen. Die Klasse A wird in die Klassen A, A+ und A++ unterteilt. Folglich entsprechen Produkte der Klasse A nicht mehr dem höchsten Standard. Besonders sparsame Lampen wie LED würden dann die Effizienzklasse A bis A++ tragen. Energiesparlampen – technisch korrekt als Kompaktleuchtstofflampen bezeichnet – liegen in den Klassen A und B, während Halogenglühlampen fast nur in den Klassen C und D zu finden sind. Da die neue Kennzeichnungspflicht für Lampen erst für Produkte gilt, die seit dem 1. September 2013 in den Handel gelangten, sind in den Geschäften derzeit noch Lampenverpackungen mit der alten Kennzeichnung A bis G oder ohne die neuen Angaben zu finden. Unbedingt sollten auf den Lampenverpackungen aber Angaben zu folgenden Gebrauchseigenschaften zu finden sein: Lichtstrom – an der Einheit Lumen zu erkennen, Farbtemperatur, Lebensdauer, Schaltfestigkeit, Einsatzbereich der Lampe, Anlaufzeit und Quecksilbergehalt. Die Kennzeichnung dieser Eigenschaften ist bereits seit drei Jahren Pflicht. Wenn Lampen ohne diese Angaben angeboten werden, ist davon auszugehen, dass sie nicht mehr dem neuesten Stand der Beleuchtungstechnik entsprechen. Jochen Flasbarth: „Wir raten dazu, Lampen zu kaufen, die die Kennzeichnung der Gebrauchseigenschaften tragen.“ Eine wichtige Kenngröße zur Orientierung bei der Lampenwahl ist der Lichtstrom mit der Einheit Lumen. Der Lichtstrom ist ein Maß für die Helligkeit einer Lampe. Die früher beim Glühlampenkauf übliche Orientierung an der Elektroleistung (Watt) hilft nicht weiter – zu sehr unterscheiden sich die Werte der heutigen Lampen bei gleichem abgegebenem Lichtstrom. Während eine Standardglühlampe beispielsweise noch 60 Watt benötigte, um rund 710 Lumen abzugeben, benötigt eine Halogenlampen in Birnenform dafür rund 50 W und eine Energiespar- oder LED-Lampe nur noch 12 bis 15 Watt.

Neuer „Blauer Engel“ für Rechenzentren

Energieverbrauch muss weiter sinken – Kühlung künftig ohne Halogene Rechenzentren, die das Umweltzeichen „Blauer Engel“ tragen wollen, müssen künftig deutlich weniger Energie verbrauchen und klimafreundlich gekühlt werden. Grund ist eine überarbeitete Vergabegrundlage, die die Jury Umweltzeichen auf ihrer jüngsten Sitzung verabschiedet hat. „Rechenzentren sind echte Energiefresser – sie verbrauchen in Europa rund 33 Prozent des Stroms der gesamten Informations- und Kommunikationstechnik. Rechenzentren mit dem neuen ‚Blauen Engel‘ garantieren einen möglichst geringen Einsatz von Hardware und Energie. Sie lassen sich so besonders kostengünstig, ressourcenschonend und klimafreundlich betreiben“, sagte Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA). Das UBA geht davon aus, dass sich Investitionskosten beispielsweise für neue Messtechnik oder eine Kaltgangeinhausung des Rechenzentrums nach durchschnittlich zwei Jahren amortisieren. Wer E-Mails verschickt, Informationen im Internet sucht, Fotos in der Cloud speichert oder mit dem Smartphone zum Ferienort navigiert, nutzt irgendwo in der Welt Rechenzentren. So erzeugen wir alle weltweit immer mehr Daten, die übertragen und gespeichert werden. Die Menge der weltweit gespeicherten Daten ist in den vergangenen zwanzig Jahren um rund das Tausendfache gestiegen und wächst immer schneller. Umso wichtiger wird es, diese Datenmengen umweltfreundlich zu verarbeiten. Im vergangenen Jahr hat das Umweltbundesamt daher die Kriterien des „Blauen Engels für Rechenzentren“ gemeinsam mit Experten und Expertinnen überarbeitet. Das Grundkonzept wurde beibehalten, neue Anforderungen kamen hinzu: So dürfen etwa neu beschaffte, intelligente Power Distribution Units (PDUs), über die auch Messwerte abgerufen werden können, nur eine Verlustleistung von maximal 0,5 Watt pro vorhandenem Stromausgang aufweisen. Verändert wurden auch die Werte für die Energy Usage Effectiveness (EUE), die ein Maß für die Energieeffizienz der Rechenzentrums-Infrastruktur sind: Neue Rechenzentren, die ab dem Jahr 2013 erst zwölf Monate oder weniger in Betrieb sind, müssen einen EUE von 1,4 erreichen. Bei älteren Rechenzentren gilt ein EUE-Wert von 1,6 (bis fünf Jahre) oder 1,8 (älter als fünf Jahre). Neben dem geringen Energieverbrauch ist eine klimafreundliche Kühlung des Rechenzentrums wichtig. Sie erfolgt bislang zumeist mit klimaschädlichen, teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) als Kältemittel. Die EU hat zwar mit der Verordnung Nr. 517/2014 (F-Gase-Verordnung) eine nur stufenweise Verknappung der Verwendungsmengen von HFKW beschlossen, diese startet aber erst 2017. Der „Blaue Engel“ fordert aber bereits jetzt, dass Kälteanlagen, die nach dem 1. Januar 2013 in Betrieb gingen, nur noch halogenfrei kühlen. Das heißt, dass künftig beim „Blauen Engel“ nur noch Kälteanlagen mit natürlichen Kältemitteln wie Kohlendioxid eingesetzt werden dürfen; zulässig sind natürlich auch Kühlsysteme, die ganz ohne Kältemittel auskommen, etwa Wärmetauscher. Kleine Rechenzentren mit einem Kältebedarf von maximal 50 Kilowattstunde (KWh) sind von den Bestimmungen ausgenommen. Rechenzentren können sich ab sofort nach der neuen Vergabegrundlage zertifizieren lassen. Bis spätestens 1. Januar 2016 müssen die neuen Vergabekriterien von allen Rechenzentren eingehalten werden, die berechtigt sind das Umweltzeichen „Blauer Engel – Energiebewusster Rechenzentrumbetrieb“ | RAL-UZ 161 zu tragen.

Quecksilber aus zerbrochenen Energiesparlampen

Stichprobe des Umweltbundesamtes zeigt zu hohe Innenraumbelastung - weitere Messungen nötig Energiesparlampen - Fachleute sprechen von Kompaktleuchtstofflampen - sind gut für das Klima, enthalten aber geringe Mengen an Quecksilber. Geht eine Lampe zu Bruch, kann das giftige Schwermetall in die Innenraumluft gelangen. Eine erste orientierende Stichprobe des Umweltbundesamtes (UBA) mit zwei Lampen zeigt nun: Unmittelbar nach dem Bruch kann die Quecksilber-Belastung um das 20-fache über dem Richtwert von 0,35 Mikrogramm/Kubikmeter (µg/m3) für Innenräume liegen, bei dem das UBA und seine Innenraumkommission eine Beseitigung der Ursache empfehlen. Durch intensives Lüften sinkt die Quecksilbermenge in der Luft aber wieder deutlich ab. Kinder und Schwangere sollten sich von zerbrochenen Energiesparlampen fernhalten. „Das Quecksilber ist die Achillesferse der Energiesparlampen. Daher brauchen wir mittelfristig eine Lampentechnik, von der keine Quecksilberbelastung ausgeht“, sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. „Die richtige und notwendige Energieeinsparung von bis zu 80 Prozent gegenüber Glühbirnen muss einher gehen mit sicheren Produkten, von denen keine vermeidbaren Gesundheitsrisiken ausgehen.“ Verbraucherinnen und Verbrauchern rät Flasbarth, in Kinderzimmern und an anderen Stellen mit erhöhten Bruchrisiko Energiesparlampen einzusetzen, die mit einer Kunststoffummantelung oder anderen Schutzmaßnahmen gegen Zerbrechen gesichert sind. Die Industrie fordert er auf, mehr solcher Lampen anzubieten. Geschehe dies nicht freiwillig, müsse die EU das gesetzlich vorschreiben, so Flasbarth weiter. Bei den Tests, die eine ‚worst case‘ Situation simulieren, wurden zwei Energiesparlampen europäischer Markenhersteller untersucht: Eine mit 2 Milligramm (mg) und die andere mit 5 mg Quecksilber. Keine Lampe hatte eine Schutzummantelung und beide wurden in heißem Betriebszustand zerbrochen. Bei beiden Energiesparlampen wurden sowohl nach fünf Minuten, als auch nach fünf Stunden in einem Meter über dem Fußboden Konzentrationen an Quecksilber gemessen, die die Gesundheit von Schwangeren, kleinen Kindern und empfindlichen Personen beeinträchtigen können, wenn die Bruchstücke länger liegen bleiben. Untersuchungen anderer Institutionen lassen erwarten, dass nach ordnungsgemäßer Beseitigung der zerbrochenen Kompaktleuchtstofflampe (Energiesparlampe) die Quecksilber-Konzentration im Innenraum schnell wieder deutlich abnimmt. Vor allem für Kinderzimmer, Schulen, Sporthallen oder Kindergärten empfiehlt das ⁠ UBA ⁠ bruchsichere Energiesparlampen mit einer Ummantelung oder anderen Schutzmaßnahmen, die die Lampe vor dem Zerbrechen schützen. Auch stehen für die meisten Anwendungen alternative Leuchtmittel zur Verfügung, die ohne Quecksilber auskommen (LED, Halogen). Bruchsichere Modelle sind bereits im Handel verfügbar. Sollte die Industrie nicht auf freiwilliger Basis mehr bruchsichere Energiesparlampen anbieten, empfiehlt das UBA eine ordnungsrechtliche Vorgabe durch die Europäische Union. Derzeit müssen die Verbraucher für die höhere Sicherheit allerdings gewisse Komforteinbußen in Kauf nehmen, weil die Anlaufzeiten bis zum Erreichen der maximalen Helligkeit länger dauern und die Lampen teurer sind. Ferner rät das UBA dringend dazu, Warn- und Beseitigungshinweise für den Fall des Lampenbruchs auch den Verpackungen beizufügen. Die Industrie sollte verpflichtet werden, solche Informationen den Verpackungen beizufügen. Unabhängig von der Frage der sicheren Anwendung von Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen) hält das UBA die sichere Entsorgung defekter und verbrauchter Energiesparlampen für wichtig. Bislang sind Verbraucher verpflichtet, ausgediente Energiesparlampen zu den Sammelstellen von Stadt und Gemeinde zu bringen. Das ist zwar kostenlos, für Verbraucher aber nur selten zumutbar, meint UBA-Präsident Flasbarth: „Man kann nicht ernsthaft erwarten, dass Bürgerinnen und Bürger für eine einzelne Lampe weite Strecken bis zum nächsten Recyclinghof fahren. Praktischer wäre es, wenn alte Lampen direkt im Laden zurückgenommen würden." Das UBA fordert den Handel auf, freiwillig ein einheitliches und flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten. Sollte dies nicht zügig gelingen, empfiehlt das UBA dem Gesetzgeber die haushaltsnahe Rücknahmepflicht gesetzlich vorzuschreiben. Aus umweltmedizinischer Sicht müssen Energiesparlampen mit möglichst wenig Quecksilber auskommen. Mittelfristig sollte Lampentechnik nach Meinung des UBA ganz auf Quecksilber verzichten. Zurzeit dürfen Energiesparlampen bis zu 5 mg Quecksilber enthalten. Das ist zwar schon deutlich weniger als bei klassischen Leuchtstofflampen, umgangssprachlich als Neonröhren bezeichnet, die an vielen Arbeitsstätten seit Jahrzehnten weit verbreitet sind, aber immer noch zu viel. Das Umweltbundesamt wird die vom Fraunhofer-Wilhelm-Klauditz-Institut (WKI) gemessenen Ergebnisse noch einmal durch weitere Messreihen überprüfen. Dabei werden weitere Lampentypen in die Untersuchung mit einbezogen. Dessau-Roßlau, 02.12.2010 (5.726 Zeichen)

GW-Messstelle HUELS TROISD 19.1 (Betreibermessstellen)

Grundwassermessstellen dienen der Überwachung des Grundwassers. Dieser Datensatz enthält die Messdaten der Messstelle HUELS TROISD 19.1. Wasserart: reines Grundwasser

GW-Messstelle OSSEND 494 (Betreibermessstellen)

Grundwassermessstellen dienen der Überwachung des Grundwassers. Dieser Datensatz enthält die Messdaten der Messstelle OSSEND 494. Horizont: Niederterrassen mit Lößauflagerung Wasserart: reines Grundwasser

GW-Messstelle DHZ 8 D HEISTERH (Betreibermessstellen)

Grundwassermessstellen dienen der Überwachung des Grundwassers. Dieser Datensatz enthält die Messdaten der Messstelle DHZ 8 D HEISTERH. Wasserart: reines Grundwasser

Analysis of the role of sea ice and frost flowers as a source of salt aerosol

Das Projekt "Analysis of the role of sea ice and frost flowers as a source of salt aerosol" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hamburg, Zentrum für Meeres- und Klimaforschung, Institut für Meereskunde (IfM) durchgeführt. Our project tries to answer the question: 'What kind of role do sea ice and frost flowers play as the source of sea salt aerosols in polar regions and what influences do the meteorological parameters have on the generation of sea salt aerosols and their transport in the atmosphere?'. Long-time measurements of aerosols at coastal stations in Antarctica show a strong depletion of sulfate during Antarctic winter. The same phenomena is also observed in frost flowers. This suggests that sea ice is a major source of atmospheric sea salt in Antarctica and gives new insights for the interpretation of ice core records. Moreover, sea ice and sea salt aerosols are thought to be the source of reactive Bromine and other halogen compounds which destroy effectively ozone in the troposphere. 25 years of continuous aerosol measurement at Neumayer station in Antarctica give us the possibility to make a statistical analysis of sea salt aerosols. Trajectory analyses are implemented to follow the atmospheric transport and therefore to determine the source regions of observed sea salt aerosols. A box model will be developed to compare the various influences of meteorological parameters on the mass of sea salt aerosols produced so that quantitative parameterization can be transferred to global circulation models which include detailed description of atmospheric chemistry and aerosols to investigate the generation of halogen chemistry and ozone destruction in the troposphere.

Einfluss von Blei(II)-Ionen auf den Stoffwechsel von Halogenen

Das Projekt "Einfluss von Blei(II)-Ionen auf den Stoffwechsel von Halogenen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität des Saarlandes, Fachrichtung Physiologische Chemie durchgeführt. Untersuchungen ueber Art und Ausmass der Belastung des Menschen und seiner Umwelt durch Immissionen von Schadstoffen. Feststellung der Wirkung luftverunreinigender Stoffe auf Mensch, Tier und Pflanze unter spezieller Beruecksichtigung der Wirkung auf Gewebekulturen, Stoffwechselvorgaenge, Atmungsorgane und Kreislaufsystem. Objektivierung der Wirkung geruchsintensiver Stoffe. Entwicklung biologischer Messverfahren. Ziel des Vorhabens ist die Feststellung der mutagenen Wirkung von Blei in Gegenwart von Brom. In In-vitro-Versuchen soll die Umsetzung von Uracil und Bleibromid zum mutagenen Bromuracil quantitativ bestimmt werden.

Teilprojekt B

Das Projekt "Teilprojekt B" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG durchgeführt. Das Konsortium HAVANA hat zum Ziel, eine der wichtigsten Substanzklassen der Pharma-Branche - Amine - elektrochemisch zugänglich zu machen. Als attraktiver Zugang ist der bislang wenig erforschte, elektrochemische Hofmann-Abbau von Carboxamiden, Gegenstand gemeinsamer Untersuchungen. Carbonsäuren stellen eine sehr breite und gut verfügbare Substratklasse dar, die leicht in Carboxamide überführt werden kann. Die Behandlung mit Halogenen (Brom oder Chlor) im Basischen induziert die Stickstoffumlagerung. Dabei werden die entsprechenden Carbamate erhalten. Der Verbund HAVANA wird diese wichtige Transformation elektrifizieren und für eine prozesstechnische Anwendung tauglich machen. Dabei spielen die Pharma-bezogenen Anforderungen, aber auch Produktqualität, Kompatibilität mit komplexen Strukturen und Robustheit des skalierten Verfahrens, zentrale Rollen. Darüber hinaus wird der industrielle Akteur BI durch dieses Vorhaben in der Lage sein, die Elektrifizierung von Synthesen schnell als alternative Technologie zu etablieren und dann unabhängig eine belastbare Evaluierung durchführen können.

Teilprojekt A

Das Projekt "Teilprojekt A" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Department Chemie durchgeführt. Das Konsortium HAVANA hat zum Ziel, eine der wichtigsten Substanzklassen der Pharma-Branche - Amine - elektrochemisch zugänglich zu machen. Als attraktiver Zugang ist der bislang wenig erforschte, elektrochemische Hofmann-Abbau von Carboxamiden, Gegenstand gemeinsamer Untersuchungen. Carbonsäuren stellen eine sehr breite und gut verfügbare Substratklasse dar, die leicht in Carboxamide überführt werden kann. Die Behandlung mit Halogenen (Brom oder Chlor) im Basischen induziert die Stickstoffumlagerung. Dabei werden die entsprechenden Carbamate erhalten. Der Verbund HAVANA wird diese wichtige Transformation elektrifizieren und für eine prozesstechnische Anwendung tauglich machen. Dabei spielen die Pharma-bezogenen Anforderungen, aber auch Produktqualität, Kompatibilität mit komplexen Strukturen und Robustheit des skalierten Verfahrens, zentrale Rollen. Darüber hinaus wird der industrielle Akteur Boehringer Ingelheim durch dieses Vorhaben in der Lage sein, die Elektrifizierung von Synthesen schnell als alternative Technologie zu etablieren und dann unabhängig eine belastbare Evaluierung durchführen können.

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