EU-weite Regelung spart bis 2020 rund 15,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid pro Jahr Die Bandbreite der Stromeffizienz bei Haushaltslampen ist groß. Der Einsatz effizienterer Lampen kann das Klima schützen und die Verbraucherinnen sowie Verbraucher können Geld sparen. Deshalb beschlossen am 8. Dezember 2008 die EU-Mitgliedstaaten auf Vorschlag der EU-Kommission Mindesteffizienzanforderungen an Haushaltslampen. Schrittweise sollen Lampen mit geringerer Effizienz vom Markt verschwinden. Dies bedeutet das Aus für die meisten Glühlampen. Mit den beschlossenen Maßnahmen wird der Stromverbrauch der Privathaushalte EU-weit bis 2020 um 39 Terawattstunden pro Jahr und damit um fünf Prozent sinken. Rund 15,5 Millionen Tonnen klimaschädlichen Kohlendioxides lassen sich so sparen. Der „Glühlampenausstieg” erfolgt in vier Stufen. Mit der ersten Stufe sollen ab dem 1. September 2009 alle matten Glühlampen sowie jegliche Glühlampen mit einer Leistung über 75 Watt nicht mehr zum Verkauf stehen. Bis September 2010 sollen Standardglühlampen - gemeint sind Glühlampen mit Standardkolben, E27-Sockel, Lebensdauer 1.000 Stunden und ohne Kryptonfüllung - mit mehr als 60 Watt vom Markt verschwunden sein. Bis September 2011 solche mit mehr als 40 Watt. Ab 1. September 2012 sollen schließlich keine Glühlampen mit mehr als 10 Watt erhältlich sein. Für Halogenglühlampen gilt: Ab dem Jahr 2016 sollen nur noch die effizienteren Versionen in den Regalen zu finden sein. Kompaktleuchtstofflampen - umgangssprachlich auch Energiesparlampen genannt - sind bereits deutlich effizienter als Halogen- und andere Glühlampen. Dennoch dürfen ab der ersten Stufe auch hier nur noch besonders effiziente Modelle verkauft werden. Als Ersatz für die herkömmliche Glühlampe stehen Kompaktleuchtstofflampen und effiziente Halogenlampen zur Verfügung. In den letzten Jahren ist die Bandbreite der angebotenen Formen und Fassungen von Kompaktleuchtstofflampen gewachsen. Der kommende Glühlampenausstieg dürfte die Entwicklung noch beschleunigen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sind gut beraten, so früh wie möglich auf effiziente Lampen, vor allem die Kompaktleuchtstofflampen umzusteigen, denn neben dem klimaschädlichen Kohlendioxid lassen sich damit auch Stromkosten sparen”, rät Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes ( UBA ). Die beschlossene Regelung umfasst auch Anforderungen an die Gebrauchseigenschaften der Lampen. Kompaktleuchtstofflampen beispielsweise müssen ab dem 1. September 2009 im Mittel mindestens 6.000 Stunden lang brennen können. Während der Lebensdauer sinkt bei allen Lampen der abgegebene Lichtstrom. Dafür setzt die Regelung Grenzen. Weitere Anforderungen betreffen die Anzahl der Schaltzyklen, die eine Lampe ohne Ausfall leisten muss, die Zeit, bis sie aufleuchtet sowie die Zeit, bis sie eine bestimmte Helligkeit erreicht. Für Kompaktleuchtstofflampen geringer Qualität bedeutet dies das Aus. Kompaktleuchtstofflampen enthalten, wie andere Leuchtstofflampen auch, Quecksilber, damit sie ihre Funktion erfüllen können. Quecksilber ist gesundheitsschädlich. Daher gehören diese Lampen, wenn sie ausgedient haben, nicht in den Hausmüll oder gar Glascontainer, sondern sind bei einer geeigneten Sammelstelle abzugeben. Nur dann kann Quecksilber getrennt erfasst und das Lampenglas verwertet werden. Die Rückgabe ist für Privatpersonen kostenlos. Die Rückgabepflicht ist aber leider nicht ausreichend bekannt. Außerdem sind die Rückgabemöglichkeiten häufig mit langen oder umständlichen Wegen verbunden. UBA-Vizepräsident Holzmann zieht daher die Schlussfolgerung: „Da die EU-Verordnung eine Marktverschiebung zugunsten der Kompaktleuchtstofflampen bringen wird, besteht dringender Handlungsbedarf, verbraucherfreundlichere Lösungen für ihre Rückgabe zu schaffen.” Für Elektrohandel und ‑handwerk biete die freiwillige Rücknahme und ordnungsgemäße Entsorgung ausgedienter Leuchtstofflampen, auch über kommunale Sammelstellen oder Herstellersysteme, die Chance für eine höhere Kundenbindung. Insbesondere für das Gewerbe stehen zahlreiche Rückgabestellen zur Verfügung. Informationen über Rückgabemöglichkeiten können bei der kommunalen Abfallberatung und teilweise auch im Fachhandel bezogen werden. Die EU hat ebenfalls beschlossen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher besser informiert sein sollen. So müssen die Hersteller in Zukunft unter anderem den Quecksilbergehalt auf der Verpackung angeben. Die EU-Verordnung ist eine Durchführungsmaßnahme zur Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie (Ökodesign-Richtlinie) und gilt direkt in allen Mitgliedstaaten. Das heißt, es ist keine Umsetzung in deutsches Recht notwendig.
Neue Kennzeichnung für Energieeffizienz von Lampen Lampen, die nach dem 1. September 2013 in den Handel gelangt sind, müssen das neue EU- Energieeffizienz-Etikett tragen. Mit dem Etikett können Verbraucher und Verbraucherinnen besser einschätzen, ob ein Produkt viel oder wenig Strom verbraucht. Besonders sparsame LED tragen nun beispielsweise die neue Energieeffizienzklasse A+ und A++. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes: „Noch immer wird Strom in der EU durch ineffiziente Beleuchtung verschwendet. Das neue Etikett informiert nun über moderne Energiesparlampen, Halogen und LED. Lampen, die wenig Strom verbrauchen, lassen sich jetzt leichter erkennen.“ Obwohl sich die Lampentechnik in den letzten Jahren extrem schnell entwickelt hat, bestehe immer noch ein erhebliches Potential für die weitere Verringerung ihres Stromverbrauches. Darüber hinaus sollten Lampen immer Angaben zu Helligkeit und Quecksilbergehalt aufweisen. Diese und weitere Informationen zu den Gebrauchseigenschaften müssen die Hersteller bereits seit drei Jahren angeben. Bisher mussten nur Glüh- und Energiesparlampen eine Energieeffizienzkennzeichnung tragen. Jetzt werden deutlich mehr Lampentypen, zum Beispiel auch LED- und Reflektorlampen damit gekennzeichnet. Die Optik des neuen Energieeffizienz-Etiketts für Lampen ist nicht neu. Viele Haushaltsgeräte wie Kühl- und Gefriergeräte oder Fernseher tragen sie bereits. Charakteristisch für das Etikett ist der Farbbalken, der den Stromverbrauch verdeutlicht: Grün steht für eine hohe, Gelb und Orange für eine mittlere und Rot für eine geringe Effizienz. Neu ist bei dem Etikett vor allem die geänderte Skalierung mit den Klassen E bis A++. Die bisher niedrigsten Effizienzklassen F und G entfallen. Die Klasse A wird in die Klassen A, A+ und A++ unterteilt. Folglich entsprechen Produkte der Klasse A nicht mehr dem höchsten Standard. Besonders sparsame Lampen wie LED würden dann die Effizienzklasse A bis A++ tragen. Energiesparlampen – technisch korrekt als Kompaktleuchtstofflampen bezeichnet – liegen in den Klassen A und B, während Halogenglühlampen fast nur in den Klassen C und D zu finden sind. Da die neue Kennzeichnungspflicht für Lampen erst für Produkte gilt, die seit dem 1. September 2013 in den Handel gelangten, sind in den Geschäften derzeit noch Lampenverpackungen mit der alten Kennzeichnung A bis G oder ohne die neuen Angaben zu finden. Unbedingt sollten auf den Lampenverpackungen aber Angaben zu folgenden Gebrauchseigenschaften zu finden sein: Lichtstrom – an der Einheit Lumen zu erkennen, Farbtemperatur, Lebensdauer, Schaltfestigkeit, Einsatzbereich der Lampe, Anlaufzeit und Quecksilbergehalt. Die Kennzeichnung dieser Eigenschaften ist bereits seit drei Jahren Pflicht. Wenn Lampen ohne diese Angaben angeboten werden, ist davon auszugehen, dass sie nicht mehr dem neuesten Stand der Beleuchtungstechnik entsprechen. Jochen Flasbarth: „Wir raten dazu, Lampen zu kaufen, die die Kennzeichnung der Gebrauchseigenschaften tragen.“ Eine wichtige Kenngröße zur Orientierung bei der Lampenwahl ist der Lichtstrom mit der Einheit Lumen. Der Lichtstrom ist ein Maß für die Helligkeit einer Lampe. Die früher beim Glühlampenkauf übliche Orientierung an der Elektroleistung (Watt) hilft nicht weiter – zu sehr unterscheiden sich die Werte der heutigen Lampen bei gleichem abgegebenem Lichtstrom. Während eine Standardglühlampe beispielsweise noch 60 Watt benötigte, um rund 710 Lumen abzugeben, benötigt eine Halogenlampen in Birnenform dafür rund 50 W und eine Energiespar- oder LED-Lampe nur noch 12 bis 15 Watt.
Angebot des Umweltbundesamtes jetzt in überarbeiteter Version Stromverschwendung entlarven und vermeiden - das ist das Ziel der „Energiesparkiste”, die 2007 vom Umweltbundesamt gemeinsam mit der Aktion No-Energy für Schulen entwickelt wurde. Jetzt ist die Kiste in einer neuen, überarbeiteten Version verfügbar. Viele Elektrogeräte verbrauchen auch ausgeschaltet Strom. In Deutschland verschwenden solche Leerlaufverluste Strom im Wert von etwa vier Milliarden Euro im Jahr. Das belastet nicht nur den Geldbeutel sondern auch das Klima , denn Stromerzeugung führt zur Freisetzung des klimaschädlichen Treibhausgases Kohlendioxid (CO 2 ). Mit der „Energiesparkiste” lernen die Schülerinnen und Schüler den Umgang mit einem Strommessgerät und messen damit den Stromverbrauch (Leistungsaufnahme) verschiedener elektrischer und elektronischer Geräte aus ihrer Umwelt. Sie entdecken so verschiedene Leerlaufformen, berechnen Stromverbrauch und Energiekosten der Geräte, reflektieren ihren eigenen Umgang mit elektrischer Energie und erkennen, dass sich eine Verhaltensänderung sowohl für den Geldbeutel als auch für den Umweltschutz auszahlt. Die Kiste eignet sich für den Einsatz vor allem in der Unter- und Mittelstufe. Sie enthält neben den Strommessgeräten (Energiekostenmonitore) eine Halogenleuchte mit separatem Netzteil und eine Steckerleiste mit kabelgeführtem Ein-/Ausschalter. Zudem ist sie gefüllt mit Informationen und Materialien für Lehrerinnen und Lehrer. Die Broschüren „Energiesparen im Haushalt” und „Computer, Internet und Co.” sowie das Faltblatt „Bye bye Glühbirne” liegen in kostenlosen Klassensätzen bei. Schulen können die „Energiesparkiste” kostenlos entleihen.
Gemeinsame Presseinformation von Verbraucherzentrale Bundesverband und Umweltbundesamt Energiesparlampen sind in allen Belangen die bessere Wahl Die Energieexperten sind sich einig: Kosten- und Umweltbetrachtungen zeigen gute Gründe, von der Glühlampe Abschied zu nehmen. Einige sehen das anders und hamstern Glühlampen. Der Grund dafür dürfte auch in alten Vorurteilen gegen Energiesparlampen liegen. Stromsparexperten des Verbraucherzentrale Bundesverbandes und des Umweltbundesamtes räumen mit diesen Vorurteilen auf. Klar ist: Klassische Glühbirnen sind wahrlich keine Leuchten: Sie wandeln nur etwa fünf Prozent ihrer aufgenommenen Energie in Licht um. Besser sind moderne Energiesparlampen: Sie sparen Energie, halten länger und entlasten so die Haushaltskasse. Häufigste Kritik an den als „Energiesparlampen” bekannten Kompaktleuchtstofflampen: Sie bräuchten lange, bis sie hell werden, gäben kaltes Licht und gingen schnell kaputt. Tatsächlich wurde bei Qualitäts-Kompaktleuchtstofflampen die Aufhellzeit verkürzt. Bei der Lichtfarbe gibt es verschiedene Ausführungen: Warmweiß kommt dem Glühlampenlicht nahe. Und gute Kompaktleuchtstofflampen lassen sich 30.000 Mal an- und ausschalten, bevor sie kaputt gehen, so die Energieexperten. Auch die manchmal diskutierten Gesundheitsrisiken durch elektromagnetische Felder sind nicht belegt. Bei Kompaktleuchtstofflampen ist zwar die Herstellung aufwändiger als bei Glühlampen. Eine Studie im Auftrag der EG-Kommission zeigte aber: Berücksichtigt man den gesamten Lebensweg, schneiden die Kompaktleuchtstofflampen in der Bilanz für alle betrachteten Umweltwirkungen erheblich besser ab. Wichtig für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist, nicht die billigste Lampe zu kaufen, sondern auf Qualität zu achten. Markenprodukte sind oft besser als Billig- oder „No Name”-Lampen. Gutes kostet etwas mehr, hält aber dafür länger und ist auf Dauer günstiger. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich bei unabhängigen Stellen informieren. Das Heft 03/2008 der Stiftung Warentest etwa gibt Auskunft über Qualitätslampen. Mit der neuen EG-Verordnung zu Haushaltslampen sollen bis zum Jahr 2020 EG-weit etwa 39 Terawattstunden Energie im Verhältnis zum Trend gespart werden, so viel wie 11 Millionen Haushalte in einem Jahr verbrauchen. Durch die Umstellung auf Energiesparlampen können in der EU bis 2020 mehr als 15 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart werden. Die Verordnung sorgt dafür, dass die ineffizienten herkömmlichen Glühlampen bis 2012 schrittweise aus den Regalen des Handels verschwinden. Sie stellt auch bei anderen Haushaltslampen Anforderungen an die Effizienz sowie an weitere Gebrauchseigenschaften wie die Lebensdauer. Die Anforderungen erfüllt neben einem Teil der Kompaktleuchtstofflampen auch ein Teil der Halogenglühlampen und der LED-Lampen. Minderwertige Lampen sollen so vom Markt verschwinden und die Qualität des Angebotes für die Verbraucherinnen und Verbraucher steigen. Glühlampen zu hamstern, ist also gar nicht nötig. Es belastet nur Umwelt und Haushaltskasse. Nicht überall reagieren die Verbraucherinnen und Verbraucher gleich. Während in Deutschland der Absatz von Glühlampen im ersten Quartal 2009 um 17 Prozent stieg, sank er nach Daten der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) in Frankreich um 8,6 Prozent, in Großbritannien um 22,5 Prozent und in den Niederlanden sogar um 34,5 Prozent. Berlin/Dessau-Roßlau, 29.07.2009
Der Ökodesign-Regulierungsausschuss der EU entschied am 17. April 2015, das Verbot von Glühbirnen mit ungebündeltem Licht ab der Energieeffizienzklasse D um zwei Jahre auf den 1. September 2018 zu verschieben. Die EU-Kommission hatte den Aufschub unter Berufung auf Bedenken der Industrie vorgeschlagen, LED-Technologien seien 2016 noch nicht bereit, Halogenlampen zu ersetzen.
Das Projekt "Entwicklung und Prototyping einer Hochleistungs-LED-Innenraumleuchte mit optimierter Farbwiedergabe" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von silence lights. GmbH durchgeführt. Ziel des Projekts ist die Entwicklung einer modularen Innenraumleuchte mit energieeffizienten Hochleistungs-LEDs. Auch wenn bereits einige Hochleistungs-LED Innenraumleuchten auf dem Markt zu finden sind, gibt es keine Leuchte, welche als Ersatz für konventionelle Leuchten mit Leuchtstoffröhren, Kompaktleuchtstofflampen oder Halogenlampen eingesetzt werden könnten. Ein weiteres Ziel ist die Untersuchung des Farbwidergabeindex (CRI). Denn nach aktuellen Erkenntnissen stellt sich die Frage, ob dieser überhaupt auf die LED anwendbar ist. Wir werden versuchen zu klären, wie hoch der CRI für Innenraumleuchten auf LED-Basis sein muss. Die Ergebnisse des Projektes sind sehr aufschlussreich und liefern eine gute Basis für kommende Entwicklungen. Die aus dem Projekt hervorgegangene modulare Leuchtenserie kann in vielen Punkten Zeichen setzen. Sowohl im Bezug auf die Leuchteneffizienz als auch im Bezug auf die Rentabilität. Durch das während der Projektlaufzeit entwickelte neue Konzept des Baugruppenträgers können für fast jede Anwendung angepasste Leuchten geliefert werden, was gerade für den Ersatz von bestehenden Installationen von großem Vorteil ist. Aufgrund des Laborumbaus am Fachgebiet Lichttechnik und der vollständigen Auslastung der Firma silence light. GbR entstand eine erhebliche Verzögerung im Zeitplan. Jedoch war es uns sehr wichtig alle möglichen Aspekte zu betrachten um am Ende ein wirklich vermarktbares Produkt zu erhalten und nicht nur ein Labormuster. Leider besteht auch aktuell noch nicht die Möglichkeit eine TÜV Abnahme zu erhalten, da sich im Bezug auf die Norm für Photobiologische Sicherheit (EN 62471) noch zu keinem endgültigem Übereinkommen mit dem TÜV SÜD Product Service gekommen ist. Die Installation in den Räumen der Sparkasse Dieburg bleibt weiterhin bestehen. Über eine Ausweitung der Installation über sämtliche Büroräume des Gebäudes wird bereits verhandelt. Die Vermarktung ist ein generelles Problem bei der LED-Technik, welches hauptsächlich an den Investitionskosten oder an schlechten Erfahrungen mit LED-Leuchten Made in China scheitert. Leider bedarf es viel Zeit einen Kunden davon zu überzeugen, dass er mit dieser neuen Technik bares Geld sparen kann. Viele Kunden wirtschaften nach dem Dogma des Investitionspreises und nicht nach Amortisationszeiten.
Das Projekt "Forschungsprämie: Solar-LED-Flasher - Inline-Qualitätskontrolle von Dünnschicht-Solarzellen mittels schmalbandiger LEDs" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Physikalische Messtechnik durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung eines Funktionsmodells eines Solar-Flashers zur elektrooptischen Inline-Qualitätskontrolle von Dünnschicht-Solarzellen mit Hilfe schmalbandiger High Brightness LEDs (HBLEDs). Bisherige Flasher setzen gepulste Xenon- und Halogenlampen ein, die das Sonnenspektrum möglichst gut nachbilden. Die Lichtquellen sind jedoch teuer, service-intensiv, störanfällig und haben eine geringe Lebensdauer. Hochleistungs-LEDs versprechen hier deutliche Vorteile. Es werden relevante Informationen zum spektralen Absorptionsverhalten (Quantenausbeute) der verschiedenen Solarzellentypen in Bezug auf deren Halbleiterzusammensetzung, Dotierungsprofile, Tiefe des pn-Übergangs usw. zusammengetragen bzw. empirisch ermittelt. Darauf aufbauend werden Recherchen durchgeführt, um Hochleistungs-LEDs bezüglich ihrer Eignung zu identifizieren und zu charakterisieren. Die LEDs müssen spektral geeignet sein und über die notwendige optische Leistung verfügen. Alle Ergebnisse fließen in ein Designmodell für eine Lichtquelle ein, auf dessen Basis ein Konzept erarbeitet wird. Besonderes Augenmerk liegt auf einen modularen Aufbau der Lichtquelle, da weltweit eine Vielzahl verschiedener Modulformate existiert. Es wird ein Funktionsmodell, bestehend aus zwei Lichtquellenmodulen in einer Größe von zusammen etwa einem DIN A3-Format aufgebaut. An diesem Modell sollen die Anforderungen hinsichtlich der Variation von Bestrahlungsleistung und - homogenität verifiziert werden.
Das Projekt "Energetische Sanierung der Tankstellen-Außenbeleuchtung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Shell Deutschland Oil GmbH durchgeführt. Mit dem Vorhaben sollen LED-Lampen mit Dimmtechnik zur Außenbeleuchtung bei bundesweit 50 Bestandstankstellen unterschiedlichen Typs eingesetzt werden. Im Vergleich zu den bisher eingesetzten Quecksilberhochdruck- und Halogenmetalldampflampen, ermöglicht die LED-Technik die Drosselung des Lichtstromes in weiteren Bereichen sowie ein schnelles Einschalten ohne merkliche Hochlaufzeit. Wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Kombination der LED-Lampen mit einer an der Kundenfrequenz orientierten Steuerung der Außenbeleuchtung. Dies wird durch ein Infrarotmeldesystem ermöglicht, indem das System bei Registrierung einer Bewegung von der gedimmten zur maximalen Beleuchtung wechselt. Damit kann die Beleuchtungsstärke optimal eingestellt und Überbeleuchtung vermieden werden. In der Regel werden die Lampen über Ihrem eigentlichen Wert bemessen, um am Ende Ihrer Lebensdauer noch die volle Leistung erreichen zu können. Ziel des Vorhabens ist es, den Lichtstrom der Lampen so zu drosseln, dass er bereits am Anfang der Lampenlebensdauer nur den geforderten Mindestwert leistet. Diese Betriebsweise führt zu einer deutlichen Minderung der Elektroleistung, die erst allmählich steigt und zum Ende der Lampenlebensdauer ihren vollen Wert erreicht. Im Vergleich zu einer ständig gleichmäßigen Beleuchtung können rund 13.000 kWh/a des Stromverbrauchs für die Außenbeleuchtung bzw. 8 Prozent des gesamten Stromverbrauchs einer Tankstelle eingespart werden. Für die insgesamt 50 Tankstellen wird eine jährliche Minderung des Stromverbrauchs von rund 640 MWh und der CO2-Emissionen von rund 370 t erwartet. Das Unternehmen wird die tatsächlichen Einsparungen im Rahmen des ebenfalls geförderten Messprogramms ermitteln.
Das Projekt "Entwicklung von umweltvertraeglichen photoaktivierbaren Verbindungen fuer die Behandlung von Mikroorganismen in verunreinigtem Wasser" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Max-Planck-Institut für Strahlenchemie durchgeführt. This project aims at defining the scope and potential of a novel technique, based on the use of visible light-activated photosensitizing agents for the decontamination of microbially polluted water. The emphasis is placed on the photosterilization of waste waters from aquaculture ponds, namely a well-defined and readily controlled system; however, it can be potentially extended to the treatment of more complex systems, such as water to be used in food industry and land irrigation. While fish-farming is undergoing a rapid expansion worldwide, serious problems are caused by the high concentration of pathogens typical of intensive culture systems, which reduce the productivity and may expand the infections beyond the farm limits in case of poor management of waste waters. Frequently adopted approaches for water treatment are based on the introduction of antibiotics. UV light-sterilization has been also proposed to avoid the use of chemicals, although this type of light requires a fairly complex technology, is intrinsically mutagenic for bacteria and is characterized by a limited degree of penetration into turbid waters, besides requiring cogent protective actions for the operators. Our approach is based on the following elements: (a) Porphyrin-type photosensitizers, which are atoxic being naturally present in animals and plants, and absorb essentially all light wavelengths, thereby allowing their efficient photoactivation even by light regimes of low intensity; (b) An inert support to which porphyrins are covalently bound, so that no chemical is dissolved in the medium: the support (resins/clays) is readily swollen by water, allowing an intimate contact between the microbial cells and the bound photosensitizer; (c) Visible light (tun gsten or halogen lamps) which requires a simple and inexpensive technology, is safe for the operators and is endowed with a deeper penetration power into water; (d) A volatile cytotoxic agent, i.e. an activated oxygen derivative, which can diffuse up to 1.5 mm from its generation site in air-equilibrated water and attacks the cell from outside, hence cell death occurs via membrane damage, thereby minimizing the risk of mutagenic effects. The main goal of the project is the definition of protocols for the photoinactivation of fish pathogens by support-bound porphyrins and to apply such protocols at a pilot plant scale. The latter task will be primarily performed in Israel, Morocco and Tunisia and Argentina, i.e. under different environmental conditions, in order to tailor the irradiation protocol as a function of specific local conditions. The final protocol(s) will be developed through a continuous feedback with the other partner, of the entwork, having a long-standing experience in the synthesis of photosensitizersupport systems, their photophysical characterization, and bacteria photosensitization.
Das Projekt "Entwicklung eines Mikro-Photobioreaktors zur Erzeugung von Wasserstoff aus Mikroalgen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ehrfeld Mikrotechnik BTS GmbH durchgeführt. Im Rahmen dieses Projektes wird ein Photobioreaktor auf Basis der Dünnschichttechnologie entwickelt, der die potentielle Erzeugung von Wasserstoff aus Mikroalgen erlaubt. Dazu werden Testläufe mit ausgewählten Mikroorganismen in Versuchsaufbauten durchgeführt. In Zusammenarbeit mit den Projektpartnern werden die Integration von Membranen zur Wasserstoffabtrennung, die Integrationsmöglichkeiten von neuartigen Sauerstoffsensoren auf Basis von Lumineszenzoptoden, der Einsatz von verschiedenen Lichtquellen (Halogenlampen, Tageslichtlampen, LEDs etc.) und verschiedene Steuerungskonzepte untersucht. Ziel ist letztlich die Entwicklung eines Anlagenkonzeptes, das als Grundlage für eine Produktionsanlage verwendet werden kann. 1. Erstellung Anforderungsprofil; 2. Aufbau eines Versuchsstandes für Kultivationsversuche; 3. Testläufe Kultivationsversuche mit verschiedenen Reaktorkonfigurationen und Bedingungen; 4. Design eines mikrotechnischen, scale-up fähigen Reaktorssystems in Dünnschichttechnik; 5. Integration von Sauerstoffsensoren (Designarbeiten); 6. Integration der Membranen zur H2-Abtrennung (Designarbeiten); 7. Auswahl und Integration verschiedener Lichtquellen; 8. Auswahl und Überprüfung der Pumpentechnik; 9. Integration einer effizienten Steuerungstechnik; 10. Überprüfung des ökonomischen Erfolges; 11. Dokumentation