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Campingplätze Hamburg

Dargestellt werden die Camping- und Wohnmobilstellplätze in Hamburg.

ALKIS Bodenschätzungskarte Hamburg

Alle landwirtschaftlich nutzbaren Flächen unterliegen aus Gründen einer einheitlichen Besteuerung der Bodenschätzung. Die Ergebnisse der Bodenschätzung werden im ALKIS Liegenschaftskataster geführt. Um den Bezug zum Flurstücksbestand herzustellen, ist eine Darstellung der Bodenschätzungswerte auf den Daten des Amtlichen Liegenschaftskatasters im Maßstab 1:500 - 1:2000 sinnvoll. Skalierung Min/Max nur bei digitalem Kartenbestand. Erfassungsgrad: Analog: 100% Digital: 100% (ca. 1520 Halbblätter)

INSPIRE HH Schutzgebiete

Der INSPIRE Datensatz Schutzgebiete (PS) Hamburg setzt sich aus den Inhalten folgender Datensätze zusammen: Schutzgebietskataster Hamburg Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale; Verordnungen; EG-Vogelschutz- und FFH-Gebiete (Natura 2000), NPHW, Biosphärenreservat, Ramsar- Gebiete. Denkmalkartierung Hamburg In der Denkmalkartierung sind folgende Kategorien (Ebenen, Layer) enthalten: - Denkmalobjekte (symbolhaft): z.B. Statuen, Brunnen, Denkmalanlagen ohne klare Ausdehnung - Grenzsteine: historische Grenzsteine und Grenzmarkierungen - Baudenkmale: z.B. Gebäude, Brücken, bauliche Anlagen - Gewässer: z.B. Hafenbecken, Kanäle, Schleusen, Teiche in Parks und Gärten - Gartendenkmale: z.B. öffentliche Park- und Gartenanlagen, historische Friedhöfe - Ensembles: mindestens aus zwei Objekten bestehend Bodendenkmäler Hamburg Kartierung bekannter archäologischer Schutzgebiete - Denkmäler/Bodendenkmäler - der Freien und Hansestadt Hamburg nach dem Hamburgischen Denkmalschutzgesetz vom 5. April 2013. Auskünfte zu den fachlichen Inhalten können nur die Ansprechparten der Originaldaten geben (siehe Verweise).

Pressemitteilung Nr. N044 vom 21. August 2025 Pkw-Dichte 2025 erneut leicht gestiegen

Presse Pkw-Dichte 2025 erneut leicht gestiegen Seite teilen Pressemitteilung Nr. N044 vom 21. August 2025 Bundesweit im Schnitt 590 Autos pro 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner nach 588 im Vorjahr Pkw -Dichte in allen Stadtstaaten und in Hessen gegenüber 2024 zurückgegangen E-Autos machen 3,3 % des Pkw-Bestands aus WIESBADEN – In Deutschland gibt es immer mehr Autos. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) sowie Berechnungen für den Regionalatlas der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder mitteilt, kamen zum Jahresanfang 2025 auf 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner 590 Personenkraftwagen. Im Vorjahr war die Pkw-Dichte mit 588 Autos pro 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner etwas niedriger, im Jahr 2023 hatte sie 587 betragen. Seit 2008 ist die Pkw-Dichte stetig angestiegen. Höchste Pkw-Dichte im Saarland, niedrigste in Berlin Die regionalen Unterschiede bei der Pkw-Dichte sind groß: Am höchsten war sie 2025 in den westlichen Flächenländern Saarland (646 Pkw pro 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner), Rheinland-Pfalz (641) und Bayern (635). Die niedrigste Pkw-Dichte wiesen die Stadtstaaten Berlin (334), Bremen (427) und Hamburg (435) auf – unter anderem wegen eines besonders dichten ÖPNV -Netzes. Den niedrigsten Wert in einem Flächenland gab es in Sachsen mit 542. Gegenüber dem Vorjahr ist die Pkw-Dichte nicht in allen Bundesländern angestiegen: Einen Rückgang gab es in allen drei Stadtstaaten und in Hessen, wo sie von 623 auf 622 im Jahr 2025 sank. Lädt... Zahl der zugelassenen Pkw mit 49,3 Millionen auf Höchststand Auch die Zahl der zugelassenen Autos in Deutschland hat einen neuen Höchststand erreicht: Zum Stichtag 1. Januar 2025 waren laut Kraftfahrtbundesamt (KBA) hierzulande 49,3 Millionen Pkw zugelassen – so viele wie nie zuvor (1. Januar 2024: 49,1 Millionen Pkw). Der Wandel hin zur Elektromobilität schlägt sich hier trotz steigender Zulassungszahlen nur geringfügig nieder: Zum Jahresanfang 2025 waren 3,3 % oder 1,65 Millionen zugelassene Pkw reine Elektroautos. Ein Jahr zuvor hatte der Anteil noch 2,9 % betragen. Deutlich höher ist der Anteil der E-Autos an den neu zugelassenen Pkw. Im 1. Halbjahr wurden hierzulande rund 250 000 reine E-Autos zugelassen – ein Rekordwert. Das entsprach einem Anteil von 17,7 % aller Neuzulassungen. Private Haushalte verursachen gut eine Tonne CO 2 -Ausstoß pro Kopf Mit dem kontinuierlichen Anstieg der Pkw-Dichte ging keine stetige Zunahme der CO 2 -Emissionen einher. Den Umweltökonomischen Gesamtrechnungen zufolge wurden im Jahr 2023 insgesamt 154,7 Millionen Tonnen CO 2 im Straßenverkehr ausgestoßen, darunter 88,9 Millionen Tonnen von privaten Haushalten. Im Schnitt entsprach dies knapp 1,1 Tonnen CO 2 pro Kopf. Gegenüber dem Vor-Corona-Jahr 2019 nahmen die CO 2 -Emissionen im Straßenverkehr insgesamt um 13,8 % ab. Damals hatten sie noch 176 Millionen Tonnen betragen. Methodische Hinweise: Für die Berechnung der Pkw-Dichte in Bund und Ländern wurden Daten des Kraftfahrt-Bundesamtes (Stand 1. Januar des jeweiligen Berichtsjahres) mit Daten aus der Bevölkerungsfortschreibung (Stand 31. Dezember des jeweiligen Vorjahres) in Beziehung gesetzt. Die Daten zu Deutschland werden im Regionalatlas Deutschland zum Stichtag 1. Januar 2025 ausgewiesen. Bei den Bevölkerungsdaten handelt es sich um Fortschreibungszahlen, die ab dem Berichtsjahr 2022 auf den Ergebnissen des Zensus 2022 basieren. Die bereits veröffentlichte Pkw-Dichte für die Jahre 2023 und 2024 wurde entsprechend revidiert. Die Berichtsjahre 2011 bis 2021 basieren auf den Ergebnissen des Zensus 2011. Weitere Informationen: Weitere Daten zur Pkw-Nutzung im Zeitvergleich liefert die Studie " Mobilität in Deutschland " des Bundesministeriums für Verkehr. Weitere Daten der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen zu CO 2 -Emissionen und anderen Luftschadstoffen, sowie Fahrleistungen und Energieverbräuchen im Straßenverkehr, bieten die Statistischen Berichte " Umweltökonomische Gesamtrechnungen – Luftemissionsrechnung " und " Umweltökonomische Gesamtrechnungen – Verkehr und Umwelt ". Kontakt für weitere Auskünfte Pressestelle Telefon: +49 611 75 3444 Zum Kontaktformular Zum Thema Personenverkehr Umweltökonomische Gesamtrechnungen Klima

WMS Denkmalkartierung Bodendenkmale Hamburg

Web Map Service (WMS) der Kartierung bekannter und veröffentlichter Bodendenkmäler auf dem Gebiet der FHH. Auswahlkriterium: 1.) Eintrag in der Denkmalliste der FHH; 2.) Objekte sind obertägig sichtbar und als Denkmal erkennbar. Kartierung bekannter archäologischer Schutzgebiete - Denkmäler/Bodendenkmäler - der Freien und Hansestadt Hamburg nach dem Hamburgischen Denkmalschutzgesetz vom 5. April 2013 und - Kulturdenkmale/Bodendenkmale - des Landkreises Harburg nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz vom 26. Mai 2011. Der gesetzliche Schutz hängt nicht von der Kartierung bzw. Eintragung in eine Liste ab. Die Zahl der tatsächlich vorhandenen Schutzgebiete ist höher. Auch Objekte bzw. Gebiete, die nicht in der Kartierung bzw. Liste verzeichnet sind, stehen unter Denkmalschutz, wenn sie für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg die Kriterien nach § 4 Abs. 5 HmbDSchG, für das Gebiet des Landes Niedersachsen die Kriterien nach § 3 Abs. 4 bis 5 NDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg nach §§ 9 Abs. 1 und 14 Abs. 1 bis 2 HmbDSchG eine frühzeitige Beteiligung der Bodendenkmalpflege bzw. für das Gebiet des niedersächsischen Landkreises Harburg nach §§ 10 Abs. 1, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 und 24 Abs. 1 bis 3 NDSchG der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Harburg oder der Städte Winsen (Luhe) und Buchholz in der Nordheide notwendig. Wichtiger Hinweis: Denkmalschutz ist in Deutschland nicht einheitlich, sondern länderspezifisch geregelt. Insofern gelten diese Informationen bzw. die zugehörigen Ressourcen nur für die Freie und Hansestadt Hamburg und den niedersächsischen Landkreis Harburg und nicht darüber hinaus! Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.amh.de. der dargestellten Daten. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Wasserhaushalt Hamburg

Rasterkarten zum Wasserhaushalt, bzw. zur Grundwasserneubildung, berechnet mit mGROWA (FZ Jülich, 2021). Im Webdienst werden 6 Layer gezeigt: - Grundwasserneubildung des hydrolog. Jahres 2019 [Min] - Grundwasserneubildung des hydrolog. Jahres 2008 [Max] - mittlere jährliche Grundwasserneubildung (1991 - 2019) - mittlere jährliche Grundwasserneubildung (1961 - 1990, Klimareferenzperiode) - Direktabfluss Mittlere Rate (1991-2020) - Tatsächliche Verdunstung Mittlere Rate (1991-2020) Beschreibung: Etwa ein Viertel des Niederschlags gelangt in Hamburg über den Boden ins Grundwasser und bildet damit einen erheblichen Anteil unserer täglichen Wasserversorgung und ist ökologische Grundlage für die Vegetation und den Boden als Wasserspeicher. Der übrige Niederschlag wird im Wesentlichen durch Verdunstung und Abfluss ins Sielnetz und in die Gewässer bestimmt. Aktuell werden pro Jahr bei durchschnittlichen Niederschlägen (etwa 770 mm pro Jahr) 136 Millionen Kubikmeter (m³) Grundwasser auf Hamburger Gebiet neu gebildet. Im Trockenjahr 2019 waren es nur 75 Millionen m³, was sich in stark fallenden Grundwasserständen, fehlender Bodenfeuchte und sich durch teilweises Trockenfallen von Gewässern für Tier und Pflanze als Trockenstress auswirkte. Auf die Beobachtung der Entwicklung der Grundwasserneubildung kommt deshalb in Zeiten des Klimawandels besondere Bedeutung zu. Neben klimatischen Veränderungen ist deshalb ein ausgefeiltes Flächen- und Ressourcenmanagement nötig, um der wachsenden urbanen Versiegelung und dem steigenden Wasserverbrauch mit Strategien und Maßnahmen hin zu einem naturnahen Wasserhaushalt entgegenzuwirken. Datengrundlagen und Methodik: Grundlage für die Berechnung und Darstellung von flächen- und zeitlich differenzierten Rasterkarten der verschiedenen Wasserhaushaltskomponenten ist das rasterzellenbasierte Wasserhaushaltsmodell mGROWA des Forschungszentrums Jülich. In mGROWA wurden zunächst standortbezogen auf Basis der jeweiligen Niederschlagsmengen und klimatischen Einflussgrößen die tatsächliche Verdunstung und der Gesamtabfluss in täglicher Auflösung mit einer Zellengröße von 25 x 25 m berechnet. Die berechneten Tageswerte wurden nachfolgend auf langjährig, jährliche und monatliche Zeiträume aggregiert. Danach wurde der Gesamtabfluss auf Basis der Standorteigenschaften in verschiedene Abflusskomponenten aufgeteilt. In der Datenzusammenstellung sind neben den Rasterkarten der potentiellen und tatsächlichen Verdunstung, des Gesamtabflusses und der Standorteigenschaften die Rasterkarten der Abflusskomponenten urbaner Direktabfluss, Sickerwasserrate, Zwischen- und Dränageabflüsse, sowie letztendlich die Grundwasserneubildung enthalten. Im Folgenden dargestellt werden auszugsweise die Karten zum mittleren langjährigen Mittel 1961-1990 (Klimareferenzperiode) und 1991-2019, das Nassjahr 2008 mit sehr großer und das Trockenjahr 2019 mit sehr geringer Neubildung.

Bebauungsplan Harburg 71 Hamburg

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Sand (Flurstück 1121) - Ostgrenzen der Flurstücke 1141 und 3350 - Südgrenze des Flurstück 3350 - Neue Straße (Flurstück 1120). Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Harburg des Bezirkes Harburg, Ortsteil 702.

Bebauungsplan Stellingen 59 Hamburg

Der Bebauungsplan Stellingen 59 für den Bereich westlich Kieler Straße zwischen Kronsaalsweg und Bundesautobahn (BAB) A 7 (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Südwestgrenze des Flurstücks 2472, Nordwestgrenzen der Flurstücke 2472 und 4548 der Gemarkung Stellingen - Kronsaalsweg - Kieler Straße - über das Flurstück 3404, Südgrenzen der Flurstücke 3402 und 3406 der Gemarkung Stellingen - Wittenmoor.

Bebauungsplan Hummelsbüttel 4-Poppenbüttel 8 1. Änderung Hamburg

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Hummelsbüttel 4 / Poppenbüttel 8 Vom 25. April 1977 Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: Artikel 1 Das Gesetz über den Bebauungsplan Hummelsbüttel 4 / Poppenbüttel 8 vom 10. Dezember 1973 (Hamburgisches Gesetz und Verordnungsblatt Seite 529) wird wie folgt geändert: 1.In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung der Bauweise Gartenhofhäuser GHM gestrichen. 2.In § 2 Nummer 1 wird folgender Satz angefügt: "Kamine sind zulässig, sofern sie mit Holz oder Gas befeuert werden oder elektrische Energie verwendet wird.14 3.In § 2 Nummer 8 werden die Wörter ¿der Gartenhofhausgebiete" ersetzt durch die Wörter "der eingeschossigen reinen Wohngebiete ohne Festsetzung einer Bauweise".

Bebauungsplan Bramfeld 6 1. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Bramfeld 6 vom 3. März 1964 (HmbGVBl. S. 54), geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 496), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Bramfeld 6" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 6 angefügt: "6. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479). Nummer 5 bleibt insoweit unberührt."

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