HINWEIS: Im Zeitraum vom 25.10. bis 06.12.2024 findet die Migration der ALKIS Daten in die neue Betriebsumgebung statt. In diesem Zeitraum werden die Daten nicht aktualisiert. Nutzen Sie unsere GeoBasisDaten? Wenden Sie sich bei Fragen an das Funktionspostfach: 3a-verfahrensbetreuung@gv.hamburg.de Eine Baulast ist eine freiwillig übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung einer Grundstückseigentümerin / eines Grundstückseigentümers oder einer Erbbauberechtigten / eines Erbbauberechtigten zu einem ihr / sein Grundstück betreffendes, baurechtlich bedeutsames Handeln, Dulden oder Unterlassen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Die Baulast wird durch die Vergabe der Baulastenblattnummer und ihre Eintragung in das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung rechtswirksam. Die beschreibenden Angaben der Baulasten (Verpflichtungserklärungen, Liegenschaftskarte mit Darstellung der Baulastfläche etc.) sind nicht Bestandteil des ALKIS, sondern des Baulastenverzeichnisses. Auskünfte / Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis werden vom Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung gebührenpflichtig erteilt. Über die im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulasten hinaus können noch weitere, nach altem Bauordnungsrecht begründete Hofgemeinschaften und andere Baubeschränkungen, bestehen. Auskunft hierüber kann nur die jeweilige Bauprüfdienststelle geben.
Das zentrale Planungsinformationssystem der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und der Bezirksverwaltungen wird als Planungsinfrastruktur modular weiterentwickelt. Im Modul PLIS-GeoDB werden aktuelle digitale georeferenzierte Planwerke, Abgrenzungen und Verordnungen des Bau- und Planungsrechtes (Bebauungspläne auf Basis des BauGB / BBauG sowie Planwerke auf Basis alten Planrechtes: Baustufenpläne, Durchführungspläne, Teilbebauungspläne) erfasst und als Bestandteil der Geodateninfrastruktur der FHH zentral in einer Geofachdatenhaltungskomponente in einer einheitlichen semantischen Struktur vorgehalten. Damit ist gewährleistet, dass für alle in der FHH vorgehaltenen Auskunfts- und Monitoringsysteme, Beteiligungs- und Baugenehmigungsverfahren, die Bauleitpläne als Informationsbasis benötigen, eine einheitliche und dokumentierte Datenbasis zur Verfügung gestellt werden kann. Diese zentrale Datenhaltung erlaubt aber gleichzeitig eine dezentrale Fortführung und Pflege der Datenbestände durch den jeweiligen Sachbearbeiter an seinem Arbeitsplatz mit den dort zur Verfügung stehenden GIS/CAD- Arbeitsplätzen und ¿ Systemen (z. B. WS Landcad, ArcGIS), setzte aber die Entwicklung und Einrichtung vereinheitlichter und abgestimmter Datenaustausch- und Aktualisierungsprozesse voraus. Die Verantwortlichkeit sowie der technische Zugriff auf die Daten verbleiben bei den Dateneigentümern.