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Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben Bergwerk Hammerunterwiesenthal

Auf der Grundlage von § 52 Abs. 2a i. V. m. §§ 55, 56, 57a und 57b BBergG und in Verbindung mit § 1 Nr. 1 b) UVp-V Bergbau sowie den §§ 72 bis 78 VwVfG wird der obligatorische Rahmenbetriebsplan vom April 2014, einschließlich seiner Änderungen und Ergänzungen, zum Vorhaben "Bergwerk Hammerunterwiesenthal" der GEOMIN- Erzgebirgische Kalkwerke GmbH, im Folgenden Bergbauunternehmer (BU) genannt, zugelassen. Die Zulassung umfasst insbesondere: - Waldumwandlung auf einer Vorhabenfläche von insgesamt 10,5 ha, - die Gewinnung von Kalksteinen bzw. Marmor im Tagebau unter Einsatz von Bohr- und Sprengmitteln sowie mobiler Gewinnungswerke auf einer Abbaufläche von 10,0 ha und einer Abbauteufe bis zu 775 m NN sowie Fortführung im Tiefbau bis zu einer Teufe von 710 m NN, - die Aufbereitung von hochreinem Marmor zu hochwertigen Rohstoffen für die Verwendung in der Bauchemie, der Kunststoff-, der Beton und der Putzindustrie sowie in der Farben- und Lackindustrie, - die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen außerhalb der vom Bergbau in Anspruch genommenen Flächen (u. a. Ersatzaufforstung im Verhältnis 1 zu 1,8) gemäß LBP - sowie die Wiedernutzbarmachung (u.a. Bepflanzungen, Sukzession, Herstellung eines Stillgewässers) der vom Bergbauvorhaben in Anspruch genommenen Flächen gemäß LBP. Die mit dieser Zulassung in Anspruch zu nehmende Fläche liegt auf den Gemarkungen Oberwiesenthal und Hammerunterwiesenthal der Gemeinde Oberwiesenthal, Landkreis Erzgebirgskreis. Sie ist in Anlage 1 bis 3 dieses Beschlusses dargestellt.

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