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LSG Henneberg und Osterberg

Gebietsbeschreibung Das LSG besteht aus zwei Teilflächen, die sich zirka 3 km südlich von Wanzleben in der Landschaftseinheit Magdeburger Börde befinden. Der Henneberg ist Teil eines Endmoränenhügels bei Blumenberg, und der Osterberg liegt am Rande der Sarre-Niederung bei Bottmersdorf. Der Henneberg erhebt sich etwa 30 m über die Ebene. Mehrere ehemalige Kiesabgrabungen mit Trockenrasenflächen, ein lockerer Gehölzbestand und vereinzelte Trockengebüsche und trockene Staudenfluren prägen die Landschaft. Auch der Osterberg weist Spuren ehemaliger Abgrabungen und einen Gehölzbestand auf. Als Aussichtspunkte in einer ansonst völlig flachen Ebene stellen beide Hügel gern besuchte Ausflugsziele dar. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Schon zu Beginn der Jungsteinzeit vor 7 500 Jahren wurden die fruchtbaren Lößgebiete besiedelt. Etwa 300-600 n.Chr. wurden Siedlungen mit den Endungen „-leben“ wie beispielsweise Wanzleben gegründet. Orte mit der Endung „-berg“ wie beispielsweise Beispiel Blumenberg entstanden später, etwa 600 bis1000 n.Chr., in einer sogenannten dritten Siedlungsperiode. Von je her prägte die Landwirtschaft das Bild der Börde. Mit dem Siegeszug der Runkelrübe als Zuckerlieferant begann ein erheblicher wirtschaftlicher Aufschwung. Die Standortvorteile der Börde, wie fruchtbare Schwarzerdeböden, mildes Klima, günstige Verkehrsanbindung und das Vorkommen von Rohstoffen für die Zuckerproduktion (Braunkohle, Salz und Kalk), begünstigten den Rübenanbau und die damit verbundene industrielle Verarbeitung. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Den Henneberg bei Blumenberg bauen quartäre Sande und Kiese der Saalekaltzeit auf, die bereits in der Vergangenheit Gegenstand der Rohstoffgewinnung waren. Für die östlich davon liegende Fläche wurde ein Bergrecht zur Gewinnung von grundeigenen Bodenschätzen erteilt. Der Osterberg ist eine sich von Südwest nach Nordost erstreckende Erhebung, die aus glazifluviatilen Sanden und Kiesen der Saalevereisung besteht. Eine Lößbedeckung fehlt, ist aber im weiteren Umfeld vorhanden. Auf den Kiessanden haben sich je nach Überdeckung durch Sandlöß Pararendzinen und Regosole bis Braunerden entwickelt. Durch den Kiessandabbau ist von der ursprünglichen Bodenbildung nur noch wenig erhalten. Die Sarre, die den Domersleber See entwässert und in die Bode mündet, fließt am Fuße des Osterberges vorbei. Die Flächen des LSG sind dem Klimagebiet des stark maritim beeinflußten Binnentieflandes der nördlichen Magdeburger Börde zuzuordnen. Die mittlere Jahressumme der Niederschläge liegt bei Wanzleben um 505 mm. Das Jahresmittel der Lufttemperatur liegt bei etwa 8,5°C. Die mittleren Lufttemperaturen betragen im Januar 0 o C bis -1 o C und im Juli 17 o C bis 18 o C. Pflanzen- und Tierwelt Als potentiell natürliche Vegetation der Endmoränenhügel wird ein Wucherblumen-Traubeneichen-Hainbuchenwald angenommen. Heute sind die Flächen zum Teil mit nicht standortgerechten Gehölzen bepflanzt. Ehemalige Abgrabungsflächen beherbergen Halbtrockenrasen, den Übergang zum Acker nehmen Staudenfluren ein. Häufigster Vogel der Ackerlandschaft ist die Feldlerche, in den Gehölzen des LSG kommen unter anderem Goldammer, Neuntöter und Dorngrasmücke vor. Als gefährdete Art ist das Rebhuhn in den offenen Randlagen des Gebietes vertreten. Auf den dem LSG benachbarten Ackerflächen wurden noch Anfang der 1990er Jahre die letzten Bruten der Großtrappe festgestellt. Dieser bereits aus dem Jungpleistozän von Westeregeln bekannte schwerste flugfähige Vogel der Erde erreichte in der Börde seine nordwestliche Arealgrenze. In den 1960er Jahren besiedelten 55 Vögel die Einstandsgebiete in der Magdeburger Börde. Nach dem harten Winter 1978/79 ging der Bestand drastisch zurück und 1986 erschienen an den Balzplätzen bei Schwanenberg und Altenweddingen lediglich noch 2 Männchen und 12 Weibchen. Gegenwärtig ist die Beobachtung einer Großtrappe in der Börde ein nur noch selten zu erlebendes Ereignis. Einen ähnlich drastischen Bestandsrückgang erlebte auch der Feldhamster. Wie die Großtrappe ursprünglich ein Steppentier, fand er in der Agrarlandschaft der Börde gute Lebensbedingungen, die ihn förmlich zu einer Charakterart dieser Landschaft werden ließen. Doch spätestens seit Anfang der 90er Jahre ist der Feldhamster aus der Börde nahezu verschwunden. Entwicklungsziele Erst eine gründliche Bestandsaufnahme der Flächen läßt Aussagen darüber zu, in welche Richtung sie zu entwickeln wären. Denkbar ist sowohl eine Entwicklung hin zu einer der potentiell natürlichen Vegetation entsprechenden Waldbestockung, genauso aber auch eine Pflege hin zu einer Offenlandschaft mit Halbtrockenrasen und Elementen einer Steppenflora. Exkursionsvorschläge In der Umgebung des LSG sind in den Dörfern noch viele Bauernhäuser mit oberdeutschem Grundriß mit gemauertem Sockelgeschoß und Fachwerkaufbauten erhalten. Im Gegensatz zum Niedersachsenhaus sind die Ställe in einem eigenen Gebäude untergebracht, oftmals im oberen Geschoß von einer Galerie umzogen. Das in der Nähe des LSG liegende Wanzleben wird schon vor 877 erwähnt und gehört damit zu den ältesten Orten um Magdeburg. Der um 900 angelegten ehemaligen Wasserburg kam die Funktion als Sperrburg an der Sarre bzw. an den alten Straßen Helmstedt-Leipzig und Magdeburg-Halberstadt zu. Verschiedenes Der Feldhamster Der meerschweinchengroße, lebhaft gefärbte Feldhamster ist vom Jenissei im Osten bis nach Mitteldeutschland verbreitet. Ursprünglich Steppenbewohner, wurde er in Mitteleuropa zum Kulturfolger, der trockene, lehmig-tonige Böden mit mindestens 1 m Schichtdicke bewohnt. Besiedelt werden bevorzugt mehrjährige Futterpflanzenkulturen (Klee, Luzerne), Getreide- und Rübenfelder sowie Erbsen- und Ackerbohnenschläge. Der Hamster bewohnt ein ausgedehntes, oft über 10 m langes Grabensystem, in dem in extra angelegten Vorratskammern bis zu 10 kg Nahrung gelagert werden. Das Gangsystem reicht im Sommer bis in etwa 0,5 m und im Winter bis in 1,5 m Tiefe. Aufgrund seiner großen Fortpflanzungsrate und einer gleichzeitig hohen Lebenserwartung von bis zu 10 Jahren erreichte der Hamster in optimalen Lebensräumen, hierzu gehörten die Schwarzerdeböden der Börde, Dichten von bis zu 800 Tieren pro Hektar. Das führte in sogenannten „Hamsterjahren“ zu regelrechten Plagen mit erheblichen wirtschaftlichen Schäden. Hauptamtlich eingesetzte Hamsterfänger sollten diesen Plagen begegnen. Die Hamsterfelle wurden aufgekauft und auf der Pelzbörse in Leipzig noch in den 1970er Jahren gehandelt. Das „Hamstergraben“ gehörte in den Dörfern der Börde zu einer beliebten Beschäftigung, der vor allem die Kinder nachgingen. Die dabei ausgegrabenen Wintervorräte waren besonders auf Weizen- und Erbsenschlägen ein gut verwendbares Hühner- oder Taubenfutter. Im Spätsommer waren viele Straßen in der Börde geradezu mit überfahrenen Hamstern „gepflastert“ und dies bei einer Verkehrsdichte, die nur einen Bruchteil der heutigen betrug. Diese ergiebige Nahrungsquelle nutzten auch verschiedenen Beutegreifer aus. Allen voran der Rotmilan, bei dem der Hamster zu bestimmten Jahreszeiten den Hauptanteil der Beute stellte. Auch die Uhus des Nordharzvorlandes waren auf diese Nahrungsquelle ausgerichtet. Mit der Intensivierung der Landwirtschaft, zunehmender Mechanisierung und Chemiesierung verschlechterten sich die Lebensbedingungen für den Hamster auf den Feldern. Die großen Schläge überschreiten den Aktionsradius der Hamster, nach der zügigen und verlustarmen Aberntung fehlt ihnen schlagartig die Futtergrundlage. Zeitiges Pflügen, kurz nach dem Abernten, zerstört die Baue, vor allem die der Junghamster, und verhindert die Anlage eines ausreichenden Wintervorrates. Dies führte dazu, dass ab den 1970er Jahren ein kontinuierlicher Bestandsrückgang einsetzte, der Ende der 1980er/Anfang der 1990er Jahre ein fast völliges Verschwinden des Hamsters als typisches Faunenelement der Börde zur Folge hatte. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 24.07.2019

Modellprojekt "Kooperativer Naturschutz in der Landwirtschaft" in Sachsen-Anhalt Modellregion Magdeburger Börde Modell aus den Niederlanden Förderbestimmungen Teilnehmende Betriebe Modellprojekt "Kooperativer Naturschutz in der Landwirtschaft" zukunftsweisend

Das Modellprojekt „Kooperativer Naturschutz in der Landwirtschaft“ dient der Vorbereitung der Ausgestaltung der Agrarumwelt-​ und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) für die neue Förderperiode 2023 bis 2027. Dabei sollen: die naturschutzfachliche Ausrichtung der Maßnahmen, die Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen zwischen der Kooperative und den teilnehmenden Landwirten und die administrative Umsetzung der Maßnahmen modellhaft getestet werden. Das Modellprojekt wird aus 100 Prozent Landesmitteln finanziert. Die Kulturlandschaftsstiftung Sachsen-Anhalt fungiert als Kooperative. Das Projekt startete am 1. Januar 2020 und endet am 31. Dezember 2022. Insgesamt stehen für die Projektdurchführung 600.000 Euro zur Verfügung. Die bewilligende Stelle ist das ALFF Mitte. Als Modellregion wurde die Magdeburger Börde ausgewählt. Hier, auf Deutschlands fruchtbarsten Böden, ist die Landschaft durch eine intensive ackerbauliche Nutzung geprägt. Im Fokus des Projekts stehen die Verantwortungsarten Rotmilan und Hamster und der Insektenschutz. In den Niederlanden können Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) nur noch über gemeinsame Anträge in Anspruch genommen werden. Diese Anträge werden von Zusammenschlüssen – so genannten Collectieven – gestellt. Einzelanträge von Landwirten sind dort nicht mehr möglich. Diese Form der gemeinsamen Beantragung der AUKM soll die Wirksamkeit der Maßnahmen deutlich verbessern, um dem Rückgang der Biodiversität auf landwirtschaftlichen Flächen entgegenzuwirken. Das Verfahren ermöglicht eine Vielfalt in der Ausgestaltung artenspezifischer Maßnahmen, die weit über die Förderrichtlinie bisheriger Couleur hinausgeht. Den Landwirten und dem Naturschutz wird innerhalb des einen gemeinsamen Antrags mehr Flexibilität bei der Maßnahmengestaltung- und -umsetzung ermöglicht. Die Maßnahmeplanung erfolgt für ein zusammenhängendes Gebiet, so können zusätzlich Biotopverbundmaßnahmen in der Fläche ungesetzt werden. Die Wirksamkeit soll bei den Maßnahmen wieder in den Vordergrund und formale förder- und kontrolltechnische Regelungen in den Hintergrund treten. Für die staatliche Verwaltung soll der Arbeitsaufwand sinken. Unter der Federführung des MULE wurde gemeinsam mit der Kulturlandschaftsstiftung, dem Bauernverband und dem ALFF Mitte die Förderbestimmungen, ein Vertragsentwurf, ein Musternaturschutzplan und die Maßnahmen erarbeitet. Im Projekt werden folgende Maßnahmen angeboten: Erbsenfenster, extensive Getreidestreifen und extensives Sommergetreide. Zudem wird die Durchführung von regulären AUKM-Blühstreifen in den teilnehmenden Betrieben durch die Kulturlandschaftsstiftung betreut und es erfolgt eine vertiefte Beratung zur Anlage und Pflege dieser Streifen. Der Naturschutzplan, den die Kulturlandschaftsstiftung gemeinsam mit den teilnehmenden Landwirten erarbeitet hat, wurde mit der zuständigen Naturschutzbehörde abgestimmt. So wird gewährleistet, dass die Maßnahmen überbetrieblich vernetzt und nach biodiversitätssteigernden Kriterien angelegt und durchgeführt werden. Die Kulturlandschaftsstiftung hat mit 25 Betrieben Verträge für kooperative Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft abgeschlossen. Diese Betriebe haben in ihren elektronischen Agraranträgen zum 15. Mai 2020 kollektive Maßnahmen auf ihren Flächen angegeben. Der erste kollektive Förderantrag wurde von der Kulturlandschaftsstiftung zum 15. Mai 2020 elektronisch im profil c/s-System eingereicht. Die extensiven Getreidestreifen wurden bereits 2020 angelegt und die ersten Auszahlungen an die Landwirte wurden geleistet. 2021 werden alle anderen Maßnahmen durchgeführt. Bereits jetzt wird deutlich, dass das Modellprojekt "Kooperativer Naturschutz in der Landwirtschaft" zukunftsweisend ist. Die Vorteile: deutliche Verbesserung der naturschutzfachlichen Wirksamkeit der Maßnahmen, durch mehr Flexibilität bei der Maßnahmengestaltung und Maßnahmenumsetzung, effizienter und nachhaltiger Mitteleinsatz, Verringerung des Verwaltungsaufwandes sowohl für die staatliche Verwaltung als auch für die landwirtschaftlichen Betriebe und eine verstärkte überbetriebliche Vernetzung.

Feldmausbekämpfung bedroht den Feldhamster

Feldmausbekämpfung bedroht den Feldhamster Wenn sich Feldmäuse auf den Äckern ausbreiten, können Saat und Jungpflanzen erheblich geschädigt werden. Durch Bodenbearbeitung oder Gift sollen die Mäuse bekämpft werden. Dabei muss eine Gefährdung des vom Aussterben bedrohten Feldhamsters vermieden werden. Aktuell ist dies durch Notfallbestimmungen für Gifte und und deren Umsetzung nicht gewährleistet. Aktuelle gesetzliche Bestimmungen bei der Feldmausbekämpfung Feldhamster kann man nur schützen, indem man in ihren Lebensräumen zwischen März und Ende Oktober auf Gift verzichtet. Denn die Hamster fressen die Köder genau wie die Mäuse. Ab Anfang November halten Feldhamster Winterruhe, so dass sie dann durch den Gifteinsatz kaum noch betroffen sind. Das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) hat zum Schutz von „Nichtzieltieren“ – also allen anderen Wildtieren außer der Feldmaus für die Ausbringung der Giftköder im Jahr 2018 mehrere Regeln (Anwendungsbestimmungen, AWB) aufgestellt: Zum einen wurde die Ausbringung nur mittels Legeflinte direkt und tief hinein in die Mauselöcher erlaubt, damit die Köder verdeckt abgelegt werden (AWB NT664). Weiterhin wurde eine Einschränkung der Gebiete vorgenommen, in denen die Köder ausgebracht werden dürfen: Die Anwendung in Vogel- und Naturschutzgebieten, auf Rastplätzen von Zugvögeln und in Vorkommensgebieten des Feldhamsters (AWB NT820-1) und anderer gefährdeter ⁠ Kleinsäuger ⁠ (Haselmaus, Birkenmaus, NT820-2 und NT820-3) ist innerhalb kritischer Zeiträume verboten. Lockerungen beim Gifteinsatz und bei der Erfassung der Vorkommengefährden den Feldhamster Aktuell erleben die Landwirte wieder eine der alle drei bis fünf Jahre wiederkehrenden Massenvermehrungen der Feldmäuse. Um das Vorgehen gegen die Feldmäuse zu erleichtern, hat das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) am 10.09.2020 für das Mäusebekämpfungsmittel Ratron Giftweizen eine bis zum 06.01.2021 befristete Notfallzulassung nach Art. 53 VO 1107/2009 erteilt. Diese gilt für die Bundesländer Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Bayern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen. Diese Notfallzulassung enthält neben einer Erweiterung der zulässigen Anwendungstechnik auch einen Hinweis zu den oben genannten AWB NT820-1, NT820-2 und 820-3: Neben der Zulassung einer sogenannten Köderlegemaschine, die die Giftausbringung erleichtern soll, wurde im Zuge der Notfallzulassung vom BVL auch ein Hinweis zum Begriff „Vorkommensgebiet“ veröffentlicht: „In Bezug auf die Anwendungsbestimmungen NT820-1, NT 820-2 und NT 820-3 zum Artenschutz weist das BVL darauf hin, dass der Begriff „Vorkommensgebiet“ im Kontext des Pflanzenschutzrechts so zu verstehen ist, dass Bezug genommen wird auf aktuell nachgewiesene Vorkommen der geschützten Arten auf der Anwendungsfläche oder in unmittelbar daran angrenzenden Bereichen. Etwaige weitergehende Regelungen des Naturschutzrechts bleiben unberührt.“ Durch wen ein Nachweis eines aktuellen Vorkommens beizubringen ist, wird hierbei nicht ausgeführt. Festzustellen, wo genau die Feldhamster leben, ist Ländersache. Die Länder müssen die Vorkommensgebiete der europarechtlich geschützten Art erheben und nach Brüssel melden. Die Datenlage ist in den Bundesländern unterschiedlich gut – zum Teil sogar sehr lückenhaft, viele Einzelnachweise sind schon mehrere Jahre alt. Dass die Hamsterpopulationen überall immer kleiner werden, ist aber bekannt. Und genau hier liegt das Problem: Wenn man nicht genau weiß, wo noch Feldhamster leben, wie können sie dann in ihren letzten Lebensräumen geschützt werden? Da der Handlungsdruck gegen die Feldmäuse vor der Aussaat des Wintergetreides groß ist, wurden in den Bundesländern unterschiedliche Strategien entwickelt, um für einzelne Äcker zu prüfen, ob dort durch einen Rodentizideinsatz Feldhamster gefährdet werden könnten. Hierbei den Landwirten selbst die Einschätzung ihrer Felder auf Hamstervorkommen aufzubürden birgt einen Interessenskonflikt, wenn der Landwirt die Konsequenz aus einem tatsächlichen Hamstervorkommen als wirtschaftlichen Nachteil empfindet. Weiterhin ist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung ein sicherer „Nachweis“ bzw. Negativnachweis eines Hamstervorkommens auf den meisten betroffenen Flächen praktisch nicht mehr möglich, da die Eingangslöcher zum Hamsterbau im Herbst nur vor einem Umbruch der Felder gefunden werden können. Eine rasche und sogar mehrmalige Bodenbearbeitung nach der Ernte wird von den Pflanzenschutzdiensten jedoch insbesondere zur Bekämpfung der Feldmäuse bereits seit dem Sommer empfohlen. Eine Bodenbearbeitung wird auch vom UBA als nichtchemische Bekämpfungsmaßnahme empfohlen und von Praktikern wie Experten mit Wirkungsgraden von über 80 % als wirksam erachtet. Es ist ebenfalls kritisch zu sehen, wenn für den Rodentizideinsatz keine aktive Erlaubnis durch Pflanzenschutzdienste oder die Naturschutzbehörden erforderlich ist, sondern nur vom Landwirt da Verstreichen einer mehrtägigen Frist abzuwarten ist. Ein solches System scheint bei bekanntermaßen lückenhaftem Wissen zur Verbreitung der Feldhamster anfällig dafür, dass auch auf tatsächlich von Feldhamstern bewohnten Flächen ein Rodentizidensatz nicht verhindert werden kann. Eine dem Umweltschutz eher gerecht werdende Möglichkeit ist das Beauftragen fachkundiger unabhängiger Gutachter: Diese prüfen im Auftrag der Landwirte die Felder und können sie für „hamsterfrei“ erklären, woraufhin die Anwendung von Rodentiziden dort erlaubt wird. Der Thüringer Bauernverband beklagt allerdings, dass die Kapazität der Gutachter in diesem Bundesland aktuell bei weitem nicht ausreiche, um eine Mäusebekämpfung rechtzeitig in die Wege leiten zu können. Da der eingeschlagene Weg über unabhängige Gutachter allerdings auch aus Sicht des UBA zielführend ist, liegt die Lösung in einer allmählichen Erhöhung der Zahl zugelassener Gutachter. Dies könnte die Situation zumindest im Hinblick auf zukünftige Kalamitäten entschärfen. Neue Anwendungstechnik ist nicht sicher für den Hamster Im Rahmen der Notfallzulassung erlaubt das BVL neben der Legeflinte auch eine Ausbringung mit einer Köderlegemaschine (z.B. WUMAKI). Diese Maschine erzeugt künstliche Röhren von wenigen Zentimetern Durchmesser in ca. 30 cm Tiefe unter der Bodenoberfläche. In diese Röhren soll der Hamster aufgrund des kleinen Durchmessers nicht eindringen können. Die Röhren werden mit Mäuseködern bestückt und der darüberliegende Boden angedrückt. Mäuse erkennen die Röhren von oben und graben sich in sie ein, wobei sie die Köder finden. Es handelt sich um eine zwar kostenträchtige, aber gegenüber der Legeflinte weit weniger arbeitsintensive und zugleich effektive Methode der Köderplatzierung. Es wird auch argumentiert, dass die durch die Maschine erzeugten Gänge zu eng für Hamster seien, und diese Technik daher eine für Feldhamster sichere Methode der Rodentizidausbringung darstelle. Nach Auskunft des Bundesamtes für Naturschutz (⁠ BfN ⁠) kann aber ein Feldhamster als sehr guter Wühler solche engen Gänge problemlos weiter aufgraben. Es gibt vielfältige Beobachtungen, dass Feldhamster Gänge der Feldmaus nutzen und nach Bedarf erweitern. Auf Nahrungssuche können Feldhamster die Köder erschnüffeln und leicht ausgraben. Aus diesem Grunde hält das UBA einen Gifteinsatz mit einer Köderlegemaschine in einem Feldhamsterlebensraum für ebenso wenig vertretbar wie mit einer Legeflinte. Der Feldhamsterschutz muss ernst genommen werden Die herbstliche Aktivitätszeit der Feldhamster bis zur Winterruhe dauert noch wenige Wochen an. Die vom Aussterben bedrohte Tierart darf nicht durch eilig durchgeführte Rodentizidanwendungen gefährdet werden. Das vorhandene Wissen über aktuelle Populationen in Behörden und Naturschutzorganisationen muss gebündelt und den Unteren Naturschutzbehörden (UNBs) sowie Pflanzenschutzdiensten zur Verfügung gestellt werden. Die Feststellung eines Hamstervorkommens sollte unbedingt von unabhängiger Seite getroffen werden. Hier sind entsprechende Regelungen in den Bundesländern unerlässlich. Landwirte müssen zudem dringend dafür sensibilisiert werden, dass verlässliche Kontrollen ihrer Felder auf Hamsterbaue nur vor einer Bodenbearbeitung möglich sind. Wo in einem potentiellen Vorkommensgebiet keine sichere Aussage getroffen werden kann, muss es heißen: Der Hamsterschutz geht vor! Nur dann wird es im Rahmen einer Mäusebekämpfung möglich sein, die letzten Feldhamstervorkommen vor Vergiftung zu schützen.

Feldhamster vom Aussterben bedroht – Pilotprojekt in Mainz

Feldhamster vom Aussterben bedroht – Pilotprojekt in Mainz Vielfältige Schutzmaßnahmen helfen Feldhamstern. Mit einem Pilotprojekt auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche in Mainz konnten dieses Jahr erste Erfolge erzielt werden. Die hamstergerechte Bewirtschaftung dieser sogenannten "In-Situ Schutzfläche" („im natürlichen Lebensraum“) führte zu mehreren Nachkommen der akut vom Aussterben bedrohten Tiere. Mit den gewonnenen Erkenntnissen wird nun der Schutz der kleinen Nager weiter verbessert. Feldhamster auf Roter Liste Der Feldhamster gehört inzwischen zu den meist gefährdeten Säugetieren Westeuropas und steht ganz oben auf der Roten Liste Deutschlands. In diesem Jahr wurde er sogar in die Rote Liste der Weltnaturschutzunion (IUCN) aufgenommen. In Rheinland-Pfalz wurden die letzten bekannten Vorkommen schwerpunktmäßig in Rheinhessen zwischen Mainz, Alzey und Worms erfasst. Die Gründe für den Rückgang liegen in der veränderten Landwirtschaft mit Monokulturen, intensivierter Landnutzung und neuen Anbau- und Erntemethoden. Aber auch die globale Erwärmung und der anhaltende Flächenverbrauch für Siedlungen, Industriegebiete und Infrastruktur setzen dem Hamster zu. "Der Feldhamster hat sich von einem häufigen Bewohner auf den Feldern zu einem "Sorgenkind" des Naturschutzes gewandelt. Wir müssen hier gegensteuern, ansonsten ist der Feldhamster bald nur noch im Zoo zu bestaunen", so Sabine Riewenherm, Präsidentin des Landesamtes für Umwelt (LfU). Mit den Erfahrungen aus dem eigenen Artenhilfsprogramm Feldhamster berät das LfU inzwischen zahlreiche Kommunen und Behörden bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz des Feldhamsters. "Denn erfolgreicher Hamsterschutz kann nur gelingen, wenn die Landschaft zumindest in Teilen lebenswert für die kleinen Nager gestaltet ist. Hierzu braucht es die Unterstützung von Flächeneigentümern und Flächeneigentümerinnen und Bewirtschaftern und Bewirtschafterinnen. Wir freuen uns daher über das Engagement der Stadt Mainz, die Anfang dieses Jahres gerne einer ihrer Flächen für Soforthilfsmaßnahmen zur Verfügung gestellt hat", so Riewenherm. Pilotprojekt in Mainz-Ebersheim zum Schutz der Feldhamster Die landwirtschaftliche Fläche in der Nähe von Mainz-Ebersheim wurde zum Schutz vor Fressfeinden eingezäunt und hamstergerecht bewirtschaftet. Die Maßnahme wurde gemeinsam mit LfU, SGD Süd und dem Hamsterbetreuer Holger Hellwig entwickelt, umgesetzt und fachlich begleitet. Die SGD Süd beauftragte ihren langjährigen Feldhamsterbetreuer mit der Einrichtung einer sogenannten "In-Situ Schutzfläche". Der SGD Süd-Präsident Hannes Kopf erläutert: "Dazu wurde eine Vertragsnaturschutzfläche der Stadt mit Feldhamstervorkommen mit Getreide eingesät und einem elektrischen Weidezaun umgeben. Dieser sollte die Räuber, im Wesentlichen die zahlreichen Füchse, davon abhalten, die vorhandenen Feldhamster und ihre Nachkommen zu dezimieren. Der Zaun war dann regelmäßig auf seine Funktionsfähigkeit zu kontrollieren." Zählungen durch den Betreuer belegten die erfolgreiche Vermehrung und den Schutz der Tiere. Die Maßnahme soll fortgesetzt und ausgeweitet werden. Gemeinsames Projekt bietet Chance für die Zukunft Das Feldhamsterschutzkonzept der Stadt Mainz wurde bereits 2007 entwickelt. Es behält stadtweit die für den Hamster relevanten Flächen im Blick und versucht gemeinsam mit dem Vertragsnaturschutz, also der Landwirtschaft, einen geeigneten Flächenbestand aufzubauen. Kontinuierlich hat die Landeshauptstadt Mainz die Anzahl der Tiere erheben lassen. Ein Glücksfall für die Stadt Mainz war, dass seit 2018 die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz auf Bitten der Umweltdezernentin hin in den Hamsterschutz eingestiegen ist, so dass der Hamsterschutz bis 2023 mit Stiftungsmitteln gesichert ist. Umweltdezernentin Katrin Eder: "Der Hamster ist akut bedroht. Alle Maßnahmen der vergangenen Jahre waren aufgrund der Verkleinerung des Lebensraums und der intensiven Bewirtschaftung nicht wirklich erfolgreich. Durch das gemeinsame Projekt mit einem Ebersheimer Landwirt, der SGD Süd und dem Landesamt für Umwelt konnten wir zeigen, dass es eine Chance gibt über eine andere Bewirtschaftung den Erhalt einer vom Aussterben bedrohten Art zu sichern. Hier gilt es nun für die Zukunft zu überlegen, wie man die Erkenntnisse aus dem Projekt in künftige Überlegungen für das Gebiet einbezieht, dass ein Überleben des Hamsters gelingen kann." Hintergrund Um den Artenschwund zu stoppen, hatte das Landesamt für Umwelt bereits 1996 eine Studie über das Vorkommen in Auftrag gegeben, aus dem das Artenhilfsprogramm Feldhamster entstand. Das Ziel ist es, gemeinsam mit den Landwirten den Fortbestand des Hamsters zu sichern. Landwirte und Landwirtinnen erhalten über die SGD Süd einen finanziellen Ausgleich, wenn sie Hamsterbaue melden und Schutzmaßnahmen durchführen. Die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) setzt seit 2018 das bundesweite Projekt Feldhamsterland in Rheinland-Pfalz um. Es ist ein Projekt des Bundesamtes für Naturschutz, welches im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) gefördert wird. Das Pilotprojekt hat die Erfassung der Feldhamster-populationen sowie deren Schutz durch Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft und Ehrenamtlichen, zum Beispiel bei der Erfassung der Feldhamsterbaue, zum Ziel. Sobald bekannt ist, wo die letzten Feldhamster vorkommen, setzen Landwirte und Landwirtinnen Schutzmaßnahmen für die Feldhamster um. Gemeinsam werden im Pilotprojekt die Schutzmaßnahmen weiterentwickelt. Gleichzeitig begleitet das Senckenberg Institut das Projekt wissenschaftlich indem es genetische Proben der Feldhamster auswertet. Auf diese Weise kann festgestellt werden, wie stabil die Feldhamsterpopulationen in Rheinland-Pfalz noch sind. Die Stiftung unterstützt die Behörden mit den Erkenntnissen aus dem Projekt. Weitere Informationen: Stiftung Natur und Umwelt RLP - "Feldhamsterland" Artenschutzprojekt „Feldhamster“ des LfU

Tier des Jahres 2016 ist der Feldhamster

Die Schutzgemeinschaft Deutsches Wild hat den Feldhamster (Cricetus cricetus) zum Tier des Jahres 2016 gewählt. Das auch als Europäischer Hamster bekannte Nagetier wurde bereits im Jahr 1996 zum Tier des Jahres gekürt und ist in seinem Bestand nach wie vor extrem gefährdet. Der Feldhamster gehört zu den nach Anhang IV Buchstabe a) geschützten Tierarten des Artikels 12 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und wird als streng geschützte Art auch in der Berner Konvention (Anhang II) genannt.

Auszahlung der EU-Direktzahlungen an Landwirtinnen und Landwirte zum Jahresende abgeschlossen

Magdeburg. ?Die Auszahlung der EU-Direktzahlungen an die Landwirtinnen und Landwirte in Sachsen-Anhalt ist erfolgreich zum Jahresende abgeschlossen worden. Dies ist ein großer Erfolg!?, erklärte Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert. Planmäßig zum 29. Dezember 2017 wurden ca. 316 Millionen Euro auf die Konten von über 4.250 Landwirten überwiesen. Ihr besonderer Dank richtet sich dabei an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, die trotz der EU-seitig geänderten Rahmenbedingungen und mit hohem persönlichem Einsatz dieses Zahlungsziel ermöglicht haben.Knapp 98 Millionen Euro der Direktzahlungen fallen dabei auf die sogenannte Greeningprämie. Dafür müssen Landwirtinnen und Landwirte auf ihren Flächen bestimmte dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden, wie zum Beispiel die Anbaudiversifizierung, die Erhaltung des Dauergrünlands und das Vorhalten sogenannter ökologischer Vorrangflächen, einhalten. Diese Umweltleistungen haben die Landwirtinnen und Landwirte auf über 100 000 Hektar ihres Ackerlandes erbracht. Die bedeutendsten Flächenanteile nehmen der Anbau von Winterzwischenfrüchten (48.700 Hektar), und die Anlage brachliegender Flächen (25.000 Hektar) als ökologische Vorrangflächen ein. Sie dienen unter anderem dem Schutz vor Erosion und dem Erhalt der Artenvielfalt in der Natur. Parallel zu den Direktzahlungen wurden 2017 über 41 Millionen Euro an Agrarumweltmaßnahmen an landwirtschaftliche Betriebe ausgezahlt. Dazu zählen rund 172.000 Euro für die Anlage von Blühstreifen, circa 11 Millionen Euro für alle Ökolandbaumaßnahmen und über vier Millionen Euro für sonstige Freiwillige Naturschutzleistungen wie extensive Grünlandbewirtschaftung oder Hamster fördernde Maßnahmen.Hintergrund:Ein weiterer Bestandteil der EU-Direktzahlungen sind Umverteilungs- und Junglandwirteprämien. Circa sieben Millionen Euro werden darüber durch Umverteilung zusätzlich an kleinere Betriebe für die ersten 46 Hektar und an Junglandwirte gewährt, die bei erstmaliger Beantragung nicht älter als 40 Jahre alt sind. Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Hamsterkäufe von Glühlampen unsinnig

Gemeinsame Presseinformation von Verbraucherzentrale Bundesverband und Umweltbundesamt Energiesparlampen sind in allen Belangen die bessere Wahl Die Energieexperten sind sich einig: Kosten- und Umwelt­betrachtungen zeigen gute Gründe, von der Glühlampe Abschied zu nehmen. Einige sehen das anders und hamstern Glühlampen. Der Grund dafür dürfte auch in alten Vorurteilen gegen Energiesparlampen liegen. Stromsparexperten des Verbraucherzentrale Bundesverbandes und des Umweltbundesamtes räumen mit diesen Vorurteilen auf. Klar ist: Klassische Glühbirnen sind wahrlich keine Leuchten: Sie wandeln nur etwa fünf Prozent ihrer aufgenommenen Energie in Licht um. Besser sind moderne Energiesparlampen: Sie sparen Energie, halten länger und entlasten so die Haushaltskasse. Häufigste Kritik an den als „Energiesparlampen” bekannten Kompaktleuchtstofflampen: Sie bräuchten lange, bis sie hell werden, gäben kaltes Licht und gingen schnell kaputt. Tatsächlich wurde bei Qualitäts-Kompaktleuchtstofflampen die Aufhellzeit verkürzt. Bei der Lichtfarbe gibt es verschiedene Ausführungen: Warmweiß kommt dem Glühlampenlicht nahe. Und gute Kompaktleuchtstofflampen lassen sich 30.000 Mal an- und ausschalten, bevor sie kaputt gehen, so die Energieexperten. Auch die manchmal diskutierten Gesundheitsrisiken durch elektromagnetische Felder sind nicht belegt. Bei Kompaktleuchtstofflampen ist zwar die Herstellung aufwändiger als bei Glühlampen. Eine Studie im Auftrag der EG-Kommission zeigte aber: Berücksichtigt man den gesamten Lebensweg, schneiden die Kompaktleuchtstofflampen in der Bilanz für alle betrachteten Umweltwirkungen erheblich besser ab. Wichtig für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist, nicht die billigste Lampe zu kaufen, sondern auf Qualität zu achten. Markenprodukte sind oft besser als Billig- oder „No Name”-Lampen. Gutes kostet etwas mehr, hält aber dafür länger und ist auf Dauer günstiger. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich bei unabhängigen Stellen informieren. Das Heft 03/2008 der Stiftung Warentest etwa gibt Auskunft über Qualitätslampen. Mit der neuen EG-Verordnung zu Haushaltslampen sollen bis zum Jahr 2020 EG-weit etwa 39 Terawattstunden Energie im Verhältnis zum Trend gespart werden, so viel wie 11 Millionen Haushalte in einem Jahr verbrauchen. Durch die Umstellung auf Energiesparlampen können in der EU bis 2020 mehr als 15 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart werden. Die Verordnung sorgt dafür, dass die ineffizienten herkömmlichen Glühlampen bis 2012 schrittweise aus den Regalen des Handels verschwinden. Sie stellt auch bei anderen Haushaltslampen Anforderungen an die Effizienz sowie an weitere Gebrauchseigenschaften wie die Lebensdauer. Die Anforderungen erfüllt neben einem Teil der Kompaktleuchtstofflampen auch ein Teil der Halogenglühlampen und der LED-Lampen. Minderwertige Lampen sollen so vom Markt verschwinden und die Qualität des Angebotes für die Verbraucherinnen und Verbraucher steigen. Glühlampen zu hamstern, ist also gar nicht nötig. Es belastet nur Umwelt und Haushaltskasse. Nicht überall reagieren die Verbraucherinnen und Verbraucher gleich. Während in Deutschland der Absatz von Glühlampen im ersten Quartal 2009 um 17 Prozent stieg, sank er nach Daten der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) in Frankreich um 8,6 Prozent, in Großbritannien um 22,5 Prozent und in den Niederlanden sogar um 34,5 Prozent. Berlin/Dessau-Roßlau, 29.07.2009

Tier des Jahres 1996 ist der Feldhamster

Tier des Jahres ist der Feldhamster.

Feldhamster in Rheinland-Pfalz

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LANDESAMT FÜR UMWELT, WASSERWIRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT Feldhamster in Rheinland-Pfalz Impressum Herausgeber: Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz, Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz Inhalt und Konzept: Dipl.-Biol. Holger Hellwig Dienstleistungen für Landschaft und Natur, Bingen Fotos: Holger Hellwig, Robert Groß, Alfred Limbrunner Redaktion: Ludwig Simon und Dr. Dieter Rühl Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz (LUWG) Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz, Telefon: 0 61 31 60 33-0 Herstellung: LUWG Auflage: 300 Expl. © 2009 Alle Rechte, insbesondere die der Vervielfältigung, des Nachdrucks und der Übersetzung sind vorbehalten. Der Autor ist für den Inhalt der Broschüre selbst verantwortlich. de Kornworm Der Feldhamster ist eine der „schillerndsten Persönlichkeiten“ der rheinland- pfälzischen Agrarlandschaften. Unter den älteren Mitbürgern sind nur wenige, die nicht über den Hamster, den „Kornworm“ – wie er im Rheinhessischen heißt – zu berichten wissen. Als Bekämpfung einer ehemals wahren Landplage hat die Hamsterjagd viele Menschen geprägt und fast einen eigenen Berufsstand her- vorgebracht – den Hamsterfänger. Bis in die 1980er Jahre hinein galt der Hamster als Ernteschädling und wurde von Bauern und professionellen Hamsterfängern zeit weise unerbittlich ver- folgt. Insbesondere in den armen Jahren nach den Kriegen mussten Menschen und Hamster gleichsam um jedes verlorene Korn miteinander ringen. Egal wie unerbittlich man in diesen Zeiten den Tieren nachstellte und egal wie gerissen so mancher dabei war, nie war es gelungen, sich des Körner- diebes nachhaltig zu entledigen. Vielmehr fiel der Rückgang der Hamster- dichten mit einem anderen Phänomen zusammen: dem landwirtschaftlichen Strukturwandel. Mit dem beispiellosen Rückgang der Feldhamsterdichten ging in den 80er Jahren die Einstufung des Nagers in die Rote Liste der gefährdeten Tierarten einher. Um der Gefährdung des Feldhamsters auf den Grund zu gehen, wurde 1996 durch das Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz eine Studie, das Artenschutzprojekt Feldhamster, in Auftrag gegeben. Auf der Basis  dieser Studie rief das Land 2001 ein Artenhilfsprogramm ins Leben, welches zusammen mit Landwirten den Fortbestand des Hamsters in Rheinland-Pfalz sichern soll. „Schützenhilfe“ gab dabei auch die Europäische Union, die den Feldhamster über die Flora-Fauna-Habitatrichtlinie als Art des Anhangs IV unter einen strengen Schutz stellte und die den Umgang mit dem Feldhamster auch in Rheinland-Pfalz seither aufmerksam beobachtet. Aus der Fortschreibung des Artenschutzprojekts 2003 und 2004 ist die vorliegende Broschüre entstanden. Ein echter Alteuropäer... Ursprünglich ein Bewohner der weiten Steppenlandschaften Osteuropas, trat der Hamster schon vor Hunderten von Jahren seine weite Reise nach Mitteleu- ropa an. Möglich wurde das durch die Landwirtschaft, die vor allem die frucht- Verbreitung in Europa  baren Lößböden urbar machte und mit dem Getreideanbau Verhältnisse schuf, die einer Steppenlandschaft gar nicht so unähnlich sind. Getreidebestände dienten dem Feldhamster als baumfreie Grassteppe mit hervorragender Ver- sorgungslage, wo ihm der Bauer unfreiwillig nahrhafte Getreidekörner in Hülle und Fülle zur Verfügung stellte. Diese sammelt der Hamster für seinen Winter- vorrat in einem unterirdischen Bau. Da der mehrfarbige Körnerdieb bevorzugt tief grabbare Lößböden unter tro- ckenem, kontinentalem Klima besiedelt, trifft er bei uns auf seine westliche Verbreitungsgrenze. So ist er in Belgien und den Der Hamster liebt die Niederlanden nur noch sporadisch vertreten. baumfreie Steppe. Seine Hauptverbreitung in Deutschland liegt im Erfurter Becken, in der Kölner Bucht, der Würz- burger Senke sowie auch der deutschen und französischen Oberrheinebene mit ihren Randgebieten. ...und ein Rheinland-Pfälzer! In Rheinland-Pfalz kommt der Feldhamster in der Oberrheinebene, den Lößge- bieten in der nördlichen Vorderpfalz und Rheinhessen vor. Über weite Strecken ist in den geeigneten Lebensräumen mit einer durchschnittlichen Hamster- dichte von 0,1 bis 0,5 Tieren pro Hektar zu rechnen – nicht viel für ein Tier, das im Umkreis von 300 bis 400 m einen Artgenossen finden muss, um sozusagen nicht allein auf weiter Flur zu sein. In den Kernverbreitungsgebieten in Rheinhessen und vor allem rund um die Landeshauptstadt Mainz finden sich Hamsterdichten von bis über 10 Tiere pro Hektar. Auch diese hohen Dichten kommen allerdings bei weitem nicht an die Feldhamsterpopulationen der 1960er und 1970er Jahre heran. 

Ein anderer Blick auf die Endlagersuche

Wer am 30. November 2021 beim Planspiel der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) dabei gewesen ist, hat seine wahre Identität vor Eintritt in die virtuelle Konferenz zurückgelassen. 20 Personen übernahmen neue Rollen, die nicht unbedingt zu ihren üblichen Positionen in der Debatte um die Standortsuche für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle passten. Es war das zweite Mal, dass die BGE ihr Planspiel in einer Online-Version gespielt hat. Beim ersten Mal richtete sich das Angebot vor allem an junge Menschen und ist gemeinsam mit dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) im Mai im Rahmen einer Veranstaltungsreihe für die junge Generation angeboten worden. Im November richtete sich das Angebot an alle. Gekommen sind junge Menschen und ältere Menschen, Personen, die sich in der Endlagerdebatte auch sonst engagieren, aber auch Leute, die mit dem Thema bisher wenig zu tun hatten: eine ideale Mischung. Das Szenario – Was wird hier gespielt? Das Planspiel der BGE gibt ein fiktives Szenario im Jahr 2026 vor. Nachdem die übertägigen Erkundungen in Phase 2 der Standortauswahl abgeschlossen sind, geht es nun um die Standorte für eine untertägige Erkundung. Der fiktive Landkreis Bergnitz verfügt über eine geologische Formation, die an zwei Stellen im Landkreis den Bau eines Erkundungsbergwerks möglich machen würde. Ein Standort liegt stadtnah zur größten Stadt des Landkreises, ein zweiter im Naturschutzgebiet, einem Auwald. Nachdem klar war, dass im Landkreis ein Erkundungsbergwerk gebaut werden soll, hat es Proteste gegeben. Das Nationale Begleitgremium (NBG), das tatsächlich schon seit 2016 die Standortauswahl kritisch begleitet, beruft im Planspiel-Szenario einen Runden Tisch ein, bei dem alle Interessengruppen des Landkreises darüber beraten sollen, welcher der beiden Standorte besser geeignet sein könnte. Nach einer Vorstellungsrunde der Mitspieler*innen, die jeweils zu zweit eine Rolle ausfüllten, folgten Verhandlungsrunden zwischen den Rollen-Gruppen, um schließlich am Runden Tisch in mehreren Beratungsrunden ihre Positionen darzustellen und mehr oder minder intensiv nach möglichen Kompromissen zu suchen. Wer positioniert sich wie? Die meisten Mitspieler*innen haben ihre Rollen so angelegt, dass ein Endlager im Landkreis aus ihrer Sicht nicht in Frage käme. Lediglich die Gewerkschaft unterstützt das Verfahren mit Blick auf gut bezahlte Arbeitsplätze, die Vorhabenträgerin, die BGE, ist natürlich ebenfalls am Fortschritt interessiert, ebenso das BASE. Die anderen Akteur*innen vom Tourismusverband über die Landrätin bis hin zur Bürgerinitiative gegen das Endlager kämpfen zunächst dafür, irgendwie wieder aus der Verantwortung herauszukommen. Doch schon in den Verhandlungsrunden vor dem Runden Tisch diskutieren sie intensiv darüber, was denn Bedingungen dafür sein könnten, diese gesamtstaatliche Verantwortung doch zu schultern, „wenn es wirklich der bestmögliche Standort sein sollte“. Da fallen dann Stichworte wie: eine Hochschule, ein Endlagermuseum, Flächentausch für die Landwirte, Kompensation für persönliche Verluste. Also ein durchaus pragmatisches Herangehen. Am Runden Tisch dagegen werden zunächst einmal die Maximalforderungen ausgetauscht – also alles wie im richtigen Leben. Die Landrätin zweifelt die Eignung des Wirtsgesteins an. Die Bürgerinitiative hält kein Wirtsgestein für geeignet. Ein Landwirt und der Naturschutzverband plädieren für den stadtnahen Standort, „da wo die Infrastruktur ist“. Der Naturschutzverband argumentiert mit Orchideen wie dem Bleichen Wildvöglein, mit Wildkatzen, Hamstern und Mopsfledermäusen. Die Landrätin hält dem die Sicherheit und den Schutz der Menschen entgegen. Ein Kompromiss wird nicht gefunden. Aber die beiden Teilnehmer*innen, die in die Rolle des NBG geschlüpft sind, geben am Ende des Runden Tisches Empfehlungen, die helfen könnten, die Gegensätze zu überwinden. Die würden allerdings die Vorhabensträgerin BGE durchaus teuer zu stehen kommen. Positives Fazit Das Fazit der Teilnehmer*innen ist am 30. November durchweg positiv ausgefallen. „Ich war erstaunt, wie schnell wir uns alle in unsere Rolle eingefunden haben“, sagte ein Teilnehmer. „Ich fand es lustig, wie sehr wir alle in unseren Rollen in die alten Muster verfallen sind, und tatsächlich all die Argumente gebracht haben, die in der Debatte immer wieder auftauchen“, sagte eine andere. Eine Teilnehmerin sagte zufrieden: „Endlich konnte ich mal vom Leder ziehen, und musste mich nicht in eine neutrale Rolle zurückziehen.“ Alle waren der Auffassung, dass es „meinen Horizont erweitert hat, mal eine andere Perspektive einzunehmen als meine eigene“. Ein Mitspieler, der zur Vermittlergruppe gehört hatte, seufzte zum Schluss: „Neutralität ist verflucht schwer!“. Und: „So etwas sollte man viel öfter machen.“ Das nimmt sich die BGE zu Herzen: Künftig wird sie das Planspiel zwei Mal im Jahr als Onlineversion anbieten – und freut sich auf viele Mitspieler*innen, die auch einmal einen Perspektivenwechsel wagen wollen. Die nächsten Termine für das digitale Planspiel sind der 26. April 2022 um 17 Uhr, und am 24. November 2022 wiederum um 17 Uhr. Das Planspiel gibt es auch in einer analogen Form. Es wird für Studierende und Schüler*innen von Klasse 10 an angeboten. Wer Interesse an dem analogen Planspiel hat, kann es unter dialog(at)bge.de bestellen.

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