An zwei Beispielen sollen im Rahmen der Vorstudie regionalplanerische Verfahren und Instrumente zur Mengensteuerung der Flächeninanspruchnahme weiter entwickelt werden. Der interkommunale Austausch von Flächen bzw. Flächenausweisungsrechten soll dabei als Option mit einbezogen werden. Ausgangslage: Nach wie vor sind verstärkte Anstrengungen auf allen Ebenen notwendig, um das 30 ha-Ziel der Bundesregierung bis 2020 zu erreichen. Da die Angebotsplanung der Kommunen eine wichtige Grundlage der Inanspruchnahme von Flächen ist, kommt der Regionalplanung eine wichtige Rolle bei der Begrenzung der Flächeninanspruchnahme für Siedlungsflächen (Wohnbauflächen, gewerblich-industrielle Flächen) zu. Genehmigte Regionalpläne bilden mit ihren Grundsätzen oder Zielen Planungsgrundlagen für die Gemeinden, die im Rahmen ihrer kommunalen Bauleitplanung bei der Abwägung zu berücksichtigen oder strikt zu beachten sind. Gleichzeitig sind bundesweit in allen Regionalplänen Hinweise auf den interkommunalen Austausch oder die interkommunale Zusammenarbeit enthalten. Erste Gespräche mit verschiedenen Regionalplanungsbehörden zeigten, dass der vorgesehene interkommunale Austausch konkreter Flächen in der Regel auf kommunale Vorbehalte stößt und der Vor- und Nachteilsausgleich unauflösbar zu sein scheint. Daher soll der Fokus des Modellvorhabens auch auf andere Instrumente der Regionalplanung (positiv-allokative und negativ-restriktive Standortsteuerung, Mengensteuerung durch Flächenkontingente oder Siedlungsdichten, Steuerung der Eigenentwicklung) erweitert werden. In diesem Zusammenhang werden auch die Verfahren zur Flächenbedarfsermittlung und zur Setzung von Mengenzielen sowie vorhandene Monitoringansätze betrachtet. Die Vorstudie soll die Hauptstudie inhaltlich, methodisch und organisatorisch vorbereiten. Dazu werden die Instrumente der Mengensteuerung in zwei Beispielregionen weiter entwickelt und ihre Übertragbarkeit auf andere Regionalplanungsregionen diskutiert. Erst in der Hauptstudie sollen die entwickelten Instrumente in Modellregionen erprobt und untersucht werden.
In dem Forschungsvorhaben wurde unter Einbindung von Fachexpert*innen ein Konzept zur Umsetzung von verbindlichen Flächensparzielen im Rahmen der räumlichen Planung entwickelt. In Ergänzung der bereits vorliegenden Ergebnisse aus dem Modellversuch des Bundes zum Flächenzertifikatehandel erweitert dieses Konzept die wissenschaftliche Basis zur Kontingentierung von Flächenneuinanspruchnahme (Flächenverbrauch) und leistet somit einen wichtigen Beitrag für zukünftige fachliche und umweltpolitische Debatten. Perspektivisch wird die Umsetzbarkeit als günstig eingestuft, wegen der fortgeschrittenen Zeit jedoch eher mit Blick auf das Jahr 2050 und die bis dahin angestrebte Flächenkreislaufwirtschaft und Netto Null Flächenneuinanspruchnahme.
Flächenpolitische Ziele zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke sind schon seit über 20 Jahren Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Seither wurden in verschiedenen Forschungs- bzw. Modellvorhaben Vorgehensweisen und Instrumente untersucht, wie eine deutliche Reduzierung der täglichen Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke auf 30 Hektar pro Tag bis 2020 bzw. auf weniger als 30 Hektar pro Tag bis 2030 erreicht werden kann. Trotz der zahlreichen Aktivitäten in Politik, Forschung und Praxis verharrt die Flächenneuinanspruchnahme noch immer auf einem Niveau weit oberhalb von 30 Hektar täglich. Daher bedarf es weitergehender Anstrengungen, um das Flächensparziel zu erreichen. In den Jahren 2014 bis 2017 wurden im Rahmen des durch das Umweltbundesamt (UBA) geförderten Forschungsvorhabens „Aktionsplan Flächensparen“ institutionelle und instrumentelle Handlungsoptionen von Bund, Ländern und Kommunen für das Flächensparen aufbereitet. Dargestellt wurde, welche Maßnahmen in der Gesetzgebung, im Verwaltungsvollzug und im Bereich privater Akteure wirksam dazu beitragen könnten, die Flächenneuinanspruchnahme deutlich zu reduzieren. Die Ergebnisse wurden in einem im Jahr 2028 veröffentlichten Aktionsplan Flächensparen gebündelt. Um die komplexen Anforderungen in der Kombination von Reduzierung der Flächenneuausweisung, verstärkter Innenentwicklung und mehr Effizienz in der Flächennutzung zu erfüllen, bedarf es vor Ort einer Kombination von Instrumenten der Planung und der Kooperation, im Bereich der Steuern, der Förderung und finanzieller Anreize sowie der Information und Kommunikation. Erforderlich hierfür ist ein Handlungsrahmen für konsistentes und abgestimmtes Vorgehen der wichtigsten Akteure in Bund, Ländern und Kommunen, so eine zentrale Erkenntnis des Aktionsplans. Der Aktionsplan Flächensparen bündelt im Kern Empfehlungen in den drei Aktionsfeldern „Kontingentierung einführen!“, „Innenentwicklung stärken!“ und „Fehlanreize abbauen!“. Aktionsfeld „Kontingentierung einführen!“ Im Mittelpunkt steht die Operationalisierung der flächenpolitischen Ziele und deren Übersetzung in Maßnahmen und Prozesse, in erster Linie seitens Bund und Ländern. Empfohlen wird ein Kontingentierungssystem, das verbindlich bis in die kommunale Bauleitplanung wirkt. Bund und Länder sollten in einen Dialog treten, um nach einem als gerecht empfundenen Schlüssel das Flächenkontingent (weniger als 30 Hektar pro Tag im Jahr 2030) auf die Länder zu verteilen. Hierfür bieten sich sowohl der Handel mit Flächenzertifikaten (umweltökonomischer Ansatz) als auch die Raumordnung (regulatorischer Ansatz) an. Aktionsfeld „Innenentwicklung stärken!“ Hier geht es darum, die zahlreichen vorhandenen Instrumente konsequent entlang von Minderungszielen einzusetzen und - wo notwendig - zielgerichtet weiterzuentwickeln und zu ergänzen. Dabei sind vor allem ökonomisch wirksame Anreize und Förderkulissen neu zu justieren. Zudem sollten Nachsteuerungen bei rechtlichen Rahmen geprüft werden, um zum Beispiel den Zwischenerwerb von Kommunen im Innenbereich von der Grunderwerbsteuer zu befreien. Auch die inzwischen in Ansätzen vollzogene Weiterentwicklung der Grundsteuer B in Richtung einer Bodenwertsteuer zählte zu den Empfehlungen. Weiterhin müssten grundlegende Mobilisierungshemmnisse durch geeignete Anreize, vor allem veränderte rechtliche und fiskalische Rahmenbedingungen der Kommunen, überwunden werden. Gemeinden sollen leichter auf Bestandsflächen zugreifen können, um mit Bauland auf der „grünen Wiese“ konkurrieren zu können. Hierfür sollten das notwendige Personal und Finanzen bereitgestellt werden, um Mobilisierungsmaßnahmen wie Eigentümeransprache, Überplanung, Zwischenerwerb, Vermarktung und Baureifmachung von bebauten bzw. unbebauten Bestandsimmobilien zu ermöglichen. Vorhandene Finanzierungsengpässe könnten durch die verstärkte Bereitstellung von Mitteln der Städtebauförderung oder zum Beispiel auch durch revolvierende Fonds für Grundstücksankäufe überwunden werden. Als Dreh- und Angelpunkt für die Mobilisierung von Innenentwicklungspotenzialen wird eine aktive Liegenschaftspolitik der Kommunen genannt. Bund und Länder sollten diese Kommunen deshalb bei der (Neu-)Initiierung einer solchen aktiven Liegenschaftspolitik unterstützen, zum Beispiel durch die Bereitstellung von Anschubfinanzierungen für die Einrichtung kommunaler Liegenschaftsfonds, aber auch durch direkte Förderung des Grunderwerbs im Zusammenhang mit Maßnahmen des Stadtumbaus. Aktionsfeld „Fehlanreize abbauen!“ In diesem Aktionsfeld wird Bund und Ländern empfohlen, ökonomische Fehlanreize abzubauen. Insgesamt sollten alle relevanten Förderprogramme systematisch auf ihre Vereinbarkeit mit flächenpolitischen Zielstellungen überprüft und Fehlanreize abgebaut werden. Neben einem grundsätzlichen Umdenken der Strukturpolitik – in Verbindung mit einem entsprechenden Einsatz von Fördermitteln – wird die Entwicklung und Diskussion von Visionen und Konzepten für qualitatives Wachstum im Schrumpfungsprozess für notwendig erachtet. Im Kontext gesellschaftlicher Debatten über nachhaltige Siedlungsentwicklung unter den Vorzeichen des demografischen Wandels sollte Flächenpolitik als ein integriertes Handlungsfeld verstanden werden. Die Widerstände auf allen Ebenen gegen das Flächensparen könnten dabei nur überwunden werden, wenn es gelingt, die Debatte in einen größeren Zusammenhang zu stellen. Eine konsequente Innenentwicklung und kompakte Siedlungsstrukturen sind nicht nur aus flächenpolitischen Gründen notwendig, sondern auch im Hinblick auf soziale, volkswirtschaftliche, baukulturelle, energetische und ökologische Ziele in einer Gesellschaft, die schrumpft und zudem bunter und älter wird. Letztendlich ginge es um die Lebensqualität in den Städten und Gemeinden. An die zentralen Inhalte des Aktionsplans Flächensparen knüpfte schließlich der vom Umweltbundesamt initiierte Bund-Länder-Dialog zum Flächensparen in den Jahren 2019 bis 2024 an. Der Aktionsplan Flächensparen wurde im Jahr 2018 vom Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht Dokumentation des Bund-Länder-Dialogs zum Flächensparen in den Jahren 2019 bis 2024
In dem Forschungsvorhaben wurde unter Einbindung von Fachexpert*innen ein Konzept zur Umsetzung von verbindlichen Flächensparzielen im Rahmen der räumlichen Planung entwickelt. In Ergänzung der bereits vorliegenden Ergebnisse aus dem Modellversuch des Bundes zum Flächenzertifikatehandel erweitert dieses Konzept die wissenschaftliche Basis zur Kontingentierung von Flächenneuinanspruchnahme (Flächenverbrauch) und leistet somit einen wichtigen Beitrag für zukünftige fachliche und umweltpolitische Debatten. Perspektivisch wird die Umsetzbarkeit als günstig eingestuft, wegen der fortgeschrittenen Zeit jedoch eher mit Blick auf das Jahr 2050 und die bis dahin angestrebte Flächenkreislaufwirtschaft und Netto Null Flächenneuinanspruchnahme. Veröffentlicht in Texte | 31/2026.
Am 11. und 12. Juni 2024 fand in Dresden das Flächennutzungssymposium statt, an dem rund 150 Expert*innen aus Wissenschaft, Bundesbehörden, Ländern, Regionen und Kommunen teilnahmen. Prof. Dr. Günther Bachmann, ehem. Generalsekretär des Rates für Nachhaltige Entwicklung fragte in seiner Keynote nach der Zukunft der Flächenpolitik. Er plädierte einerseits für die Fortsetzung kleiner Schritte und die Stärkung der Aspekte von Suffizienz, nachhaltigem Bauen und Kreislaufwirtschaft. Ansätze wie den Flächenzertifikatehandel, der sich nicht durchsetzen konnte, stufte er als zu akademisch ein. Für eine wirksame Grundsteuerreform wären Steuerzuschläge in einer Höhe erforderlich, die „gelbwestenwürdig“ seien. Anderseits befürwortete er die Bemühungen um eine neue Gemeinschaftsaufgabe zu den Themen Klimaschutz, Fläche und weiteren Aspekten. In der Session „Flächenpolitik I“ stellte Nadine Pannicke-Prochnow vom Stadt-Land-Plus- Querschnittsvorhaben „Integrierte Ansätze für eine effiziente Flächennutzung“ vor. Der Vortrag thematisierte die Entwicklung der Flächennutzung in Deutschland: besonders im Umland städtischer Verdichtungsräume steht Landwirtschaftsfläche nach wie vor unter Druck. Sie konstatierte dabei jedoch, dass der Verlust ladwirtschaftlicher Fläche vielmehr Symptom statt Selbstzweck ist, denn Flächenneuinanspruchnahme ist in erster Linie Folge des Wunsches nach kommunaler Entwicklung. Die Flächenneuinanspruchnahme zulasten landwirtschaftlicher Flächen ist dabei Spiegel gesellschaftlicher, politischer und wirtschaftlicher Entwicklungen, was erfordert, auch die Ursachen der Flächenneuinanspruchnahme mit einzubeziehen, wenn Wege für eine flächensparende Regionalentwicklung gesucht werden. Folglich wurden in dem Vortrag Ansätze und Maßnahmen vorgestellt, die in den Handlungsfeldern „Wohnen“ und „Ernährung“ neue Perspektiven für die Entwicklung von Kommunen schaffen sollen. Dafür wurden verschiedene Maßnahmen aus den Stadt-Land-Plus-Verbundvorhaben gebündelt, die darauf einzahlen, 1.) die Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke zu reduzieren, 2.) durch Multicodierung Flächennutzungskonflikte zu reduzieren und 3.) landwirtschaftliche Böden inwertzusetzen und zu schützen. Mit themen- und raumübergreifenden regionalen Strategien sowie interkommunaler Kooperation können neue Perspektiven für eine flächensparende Regionalentwicklung geschaffen und erprobt werden. In derselben Session referierte auch Lutke Blecken (Institut für Raum und Energie) vom Querschnittsvorhaben zum „Konzept zur Umsetzung von Flächensparzielen im Rahmen der Raumordnung“. Auch war, wie jedes Jahr, das UBA beim DFNS breit vertreten: Sebastian Ebert stellte in seiner Keynote flächenbezogene Aspekte aus dem Monitoringbericht 2023 zur Deutschen Anpassungsstrategie vor. Alice Schröder nahm gemeinsam mit Prof. Lißner, Vertretung der Professur für Verkehrsökologie TU-Dresden, und Alexander Czeh, DLR, an einer Podiumsdiskussion zum Thema "Verkehrswende - Möglichkeiten für mehr Grün in der Stadt?" teil. Ergebnisse aus mehreren Forschungsvorhaben, z. B. „Flächensparziele in der Raumordnung“ und „Validität der Flächenstatistik“, wurden präsentiert oder in Workshops diskutiert (z.B. zu den Vorhaben „Freiraum 2030“ und „Umweltverträglich Bauen und Wohnen“) Weitere Infos hier .
Angesichts der in den vergangenen Jahren nur leicht gesunkenen Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke ist die Erreichung der Flächensparziele von Bund und Ländern mit dem derzeitigen instrumentellen Handlungsrahmen der Raumordnungs- und Stadtentwicklungspolitik eher unwahrscheinlich. Daher wird schon seit längerem über weitergehende Instrumente einer flächensparsamen Siedlungsentwicklung diskutiert. Im Koalitionsvertrag der nordrhein-westfälischen Landesregierung (2022) wird dazu festgehalten, dass die Nach- und Umnutzung vorhandener Siedlungsflächen „höchste Priorität“ haben müsse und die Einführung eines Handels mit Flächenzertifikaten zu prüfen sei. Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hat die ILS Research vor diesem Hintergrund mit der Frage beauftragt, wie sich ein Flächenhandel in die rechtlichen Regelungen einfügen ließe und in welchem Maße die digitalen Voraussetzungen für ein effektives Handlungsregime gegeben sind. In einer ersten Stufe wird in diesem Zusammenhang ein digitales Planungs- und Informationsinstrument entwickelt, mit dem kommunale Siedlungsvorhaben bezüglich ihres Beitrags zur Erreichung der Ziele einer flächensparsamen und integrierten Siedlungsentwicklung geprüft werden können. Die „NRW-Flächenampel“ ist als multikriterielles Bewertungssystem konzipiert, das auf Ebene der Flächennutzungs- und Bebauungsplanung einsetzbar ist. Sie ergänzt die bisherige ex-post-orientierte Bilanzierungslogik der Flächenpolitik, mit der die in der Vergangenheit realisierte Flächeninanspruchnahme auf Ebene von Gemeinden, Regionen, Bund und Ländern bewertet wird. Die Flächenampel soll vier Bewertungsdimensionen aufweisen: die Lage des Plangebiets im städtebaulichen Innen- und Außenbereich, die Art der Vornutzung, die über den Anteil der versiegelten Fläche zum Ausgangszustand beurteilt wird, die Nutzungseffizienz im Sinne der baulichen Ausnutzung des in Anspruch genommenen Brutto- und Nettobaulands und die Erreichbarkeit, abgebildet über die infrastrukturelle Anbindung des Plangebietes. Die Bewertung mündet in eine Ampelfarbe, wonach die Farbe „grün“ für eine gute Passung der Planung mit den Flächenzielen steht, während die Farbe „rot“ gravierende Zielkonflikte offenlegt. Die Flächenampel ist als automatisiertes Instrument konzipiert, was bedeutet, dass alle erforderlichen Basisinformationen aus X-Planung-kompatiblen Bauleitplänen (bzw. Planentwürfen) sowie aus öffentlich verfügbaren Geobasisdaten extrahiert und verarbeitet werden. Letzteres betrifft die für die fachliche Bewertung der Planungsvorhaben erforderlichen Informationen wie Daten zu Infrastrukturangeboten oder zur Bodenbedeckung. Die Flächenampel soll darüber hinaus auch fachliche Grundlagen für eine mögliche Praxis des Flächenhandels bereitstellen, etwa die Feststellung der Zertifikatspflicht einer städtebaulichen Planung sowie die Bemessung des Umfangs der Zertifikatspflicht. Im Dezember 2022 wurden Zwischenergebnisse des Forschungsvorhabens im Rahmen eines Fachdialogs mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Praxis diskutiert. Diese Veranstaltung war in zwei inhaltliche Blöcke strukturiert, wonach zunächst das Instrument der handelbaren Flächenzertifikate diskutiert wurde und anschließend die Konzeption der Flächenampel Gegenstand des Austausches war. Erörtert wurden rechtliche Fragen der Zulässigkeit der Flächenkontingentierung und eines Handels mit Zertifikaten sowie die Ausgestaltungsoptionen eines Flächenhandels, welche den Eigentumsschutz und die kommunale Planungshoheit gewährleisten. Hier wurde auch auf kompetenzrechtliche Aspekte und die denkbaren Modelle der Umsetzung im gesamten Bundesgebiet oder auf Ebene eines einzelnen Bundeslandes eingegangen. Das Projekt endete im Sommer 2023 mit der Vorlage von Handlungsempfehlungen an Politik und Verwaltung. Wesentliche Aspekte der Flächenkontingentierung und des Zertifikatehandel sowie die „NRW-Flächenampel“ werden in einem ILS-Working-Paper, das im Frühjahr 2024 erschienen ist, ausführlich dargestellt. www.ils-forschung.de/files_publikationen/pdfs/ils-journal-01-23.pdf www.ils-forschung.de/files_publikationen/pdfs/ils-working-paper-14.pdf www.ils-forschung.de/2023/05/nrw-flaechenampel-vorschlag-fuer-ein-planungs-und-informationsinstrument/
Logo des Vorhabens KoOpRegioN Im Laufe des Jahres 2021 wurden im Rahmen einer virtuellen Workshopserie des Vorhabens KoOpRegioN gemeinsam mit einer Gruppe von zwölf Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis Maßnahmenbündel, sogenannte Policy-Mixe, für nachhaltiges und interkommunales Gewerbeflächenmanagement entwickelt. Dafür wurden besonders wirksame Maßnahmen nicht einzeln, sondern systematisch in ihrem Zusammenspiel betrachtet. Die Ergebnisse einer Policy-Interaktionsanalyse mit Hilfe der Cross-Impact Bilanzanalyse (CIB), einem semi-quantitativen Verfahren zur Analyse komplexer Systemzusammenhänge, zeigen: Erstens, der heutige Stand der bereits implementierten Maßnahmen (Status Quo) in den Handlungsfeldern Flächensparen, Gewerbemanagement und interkommunale Zusammenarbeit weist deutliche innere Widersprüche auf und generiert kaum Synergien zwischen Maßnahmen. Insbesondere die Praxis der kommunalen Planung und Vermarktung von Gewerbeflächen in Konkurrenz zwischen den einzelnen Kommunen hemmt die Wirksamkeit zahlreicher anderer Maßnahmen zur Kooperation, zum Flächensparen und für eine zukunftsfähige wirtschaftliche Entwicklung. Zweitens, um vom Status Quo wegzukommen, müssen mehrere (sich unterstützende) Hebel gleichzeitig bewegt werden. Einzelne innovative Maßnahmen laufen Gefahr, keine ausreichende Wirksamkeit zu entfalten. Drittens, es gibt alternative Maßnahmenbündel, welche die z. T. konfligierenden Ziele gemeinsam erreichen und deutliche Synergien zwischen den Maßnahmen generieren. Wichtige Stellschrauben sind dabei ein regionales Entwicklungskonzept „Gewerbeflächen“, eine erweiterte kommunale Bodenpolitik und gemeinsame gebietsinterne Infrastrukturen in Gewerbegebieten. Darüber hinaus sind verschiedene Ansätze denkbar, u.a. das Erbbaurecht, sowie Ansätze die Flächenkontingentierung mit engem Austausch auf politischer Ebene (z.B. Bürgermeisterrunden) kombinieren – oder auch städtebauliche Wettbewerbe in Kombination mit einem Nachhaltigkeitslabel für die Region. Die Ergebnisse werden aktuell zu einem Policy-Brief und einer Publikation aufbereitet und fließen in die weitere Arbeit in der Region Nordschwarzwald ein. Die Webseite des Vorhabens finden Sie hier .
Das Vorhaben begleitet und unterstützt den laufenden Dialogprozess zwischen Bund und Ländern zum Flächensparen. Methodisch orientieren sich die Arbeitspakete an der Struktur der Handlungsfelder Innenentwicklung, Bau- und Planungsrecht, Kontingentierung und Öffentlichkeitsarbeit. Zur Stärkung der Innenentwicklung werden z. B. Handlungsvorschläge für Bund und Länder zur besseren Nutzung von Brachflächenpotenzialen im Innenbereich erarbeitet. Auch wird untersucht, ob die bestehenden Förderprogramme zum Brachflächenrecycling ausreichen und wie das verfügbare rechtliche Instrumentarium zur Brachflächenmobilisierung optimiert werden kann. Zudem wird in dem Vorhaben das bestehende Bau- und Planungsrecht auf Konflikte hinsichtlich der flächenpolitischen Ziele des Bundes untersucht. Im Vordergrund steht dabei die Frage, ob umwelt- und baupolitische Grundsätze des (Auf)Baugesetzbuches der Nachkriegszeit, die in der Vergangenheit ihre Berechtigung hatten, noch den Maßstäben an ökologisch gebotene (Um)Bauerfordernisse - insbesondere das Bauen im Bestand - hinreichend Rechnung tragen. Im Handlungsfeld Kontingentierung wird am Beispiel konkreter Planregionen untersucht, ob und welche sozialen und regionalen Implikationen (z. B. Wertschöpfung für Immobilienbesitzende, Verteuerung der Mieten, etc.) durch Mengenbegrenzungen für die Flächenausweisung (strikte Vorgaben der Raumordnung oder Flächenzertifikatehandel) ausgelöst werden können. Für das Handlungsfeld Öffentlichkeitsarbeit wird schließlich auf der Basis vorliegender Ergebnisse aus einem abgeschlossenen Projekt noch untersucht, welche Umsetzungs- und Kooperationsperspektiven für bundesweite Flächenkampagnen zur Bewusstseinsbildung bestehen.
Der Flächenrechner ist eine Webanwendung, mit der die Träger der kommunalen und regionalen Planung abschätzen können, was das regionale Herunterbrechen eines bundesweiten Flächensparzieles für sie bedeuten würde. Per Mausklick können u. a. Informationen über die Flächenneuinanspruchnahme in der Vergangenheit abgerufen werden sowie über regionale/kommunale Kontingente, die in Zukunft bei bundesweit geltenden Flächensparzielen (auf dem Weg zu deutschlandweit weniger als 30 Hektar pro Tag bis 2030) auf Basis der Einwohnerzahl eingehalten werden müssten. Nach den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie soll der Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche (Flächenneuinanspruchnahme) bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag („30 ha minus X bis 2030“) und bis zum Jahr 2050 durch den Übergang zu einer Flächenkreislaufwirtschaft sogar auf netto null gesenkt werden. Um diese Ziele zu erreichen, wird zunehmend darüber diskutiert, die Flächenneuinanspruchnahme zu kontingentieren. Da die Träger der Planung kaum abschätzen können, was dies konkret für sie bedeutet, wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes der Flächenrechner entwickelt. Er bietet die Möglichkeit, ein konkretes Bild über die Größenordnung der erforderlichen Kontingente in den Ländern, Regionen und Gemeinden zu erhalten. Da in vielen Bundesländern bereits quantitative Flächensparziele in Anlehnung an das 30 Hektar Ziel existieren, kann das Tool auch jetzt schon für die kommunale Bauleitplanung genutzt werden. Der Flächenrechner wird kontinuierlich aktualisiert.
©iStock.com/Hallgerd INNOVATIVE INSTRUMENTE ZUM FLÄCHENSPAREN AUS STADTREGIONALER SICHT DIGITALE FACHTAGUNG „FLÄCHENRECYCLING IN SACHSEN-ANHALT“ | 6. MAI 2021 Dr. Stephan Bartke Umweltbundesamt FG I2.5 | Wissenschaftliches Querschnittsvorhaben „Stadt-Land-Plus“ Überblick Ausgangspunkte Ziele Stadt-Land-Plus Innovative Ansätze Exkurs Flächenzertifikatehandel Ausblick Aktueller Diskurs Aktuelle Diskussion ums „Einfamilienhaus“ Leipzig Charta & Nachhaltigkeitsziele (SDGs, DNS) Quellen: https://www.stern.de/amp/wirtschaft/immobilien/professor-fuer-umweltwirtschaft---einfamilienhaeuser-sind-nicht-die-zukunft-des-wohnungsbaus-- 30383104.html?__twitter_impression=true; https://www.marlowes.de/die-vier-waende-in-unseren-koepfen/; https://www.marlowes.de/bebauungsplaene/; ttps://www.marlowes.de/die-suburbane-wirklichkeit/; https://m.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/was-wird-aus-der-liebsten-wohnform-der-deutschen- 17178046.html; https://www.spiegel.de/politik/deutschland/hamburg-gruene-verbieten-einfamilienhaeuser-traumhaus-ade-kolumne-a-00000000-0002-0001- 0000-000175196783?fbclid=IwAR38HB7UklUg1fI-VasEpcgh_pktg1N28c9GPPHrV_0eWx9KPpvCN0YQ0EY
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