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Aktuelle Politikberatung zum Projekt: Strategien zur Reduzierung der Flächeninanspruchname - TV 03: Gestaltung eines Modells handelbarer Flächenausweisungsrechte - unter Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer, rechtlicher und sozialer Aspekte

Das Projekt "Aktuelle Politikberatung zum Projekt: Strategien zur Reduzierung der Flächeninanspruchname - TV 03: Gestaltung eines Modells handelbarer Flächenausweisungsrechte - unter Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer, rechtlicher und sozialer Aspekte" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung durchgeführt. A) Problemstellung: Eine sparsame, natur- und sozialverträgliche Flächennutzung ist zentrales Element einer nachhaltigen Siedlungspolitik, auf die sich Deutschland im Jahr 1996 anlässlich der Weltsiedlungskonferenz 'Habitat II' zusammen mit anderen UN-Mitgliedstaaten verpflichtet hat. Die Bundesregierung hat dies durch die in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie (April 2002) genannten Ziele untersetzt: - Freiraum schützen, - Siedlungsentwicklung an der Schnittstelle zwischen Land und Stadt flächenschonend steuern, - Siedlungsentwicklung im Bestand attraktiv und ökologisch gestalten. Das vorhandene Planungsinstrumentarium, insbesondere der Raumordnung und Bauleitung, zur Begrenzung der Flächeninanspruchnahme hat die angestrebten Ziele bislang nicht erreicht. In der Praxis wird von den vorhandenen Möglichkeiten nur in begrenztem Maße im Sinne eines großräumigen Freiraumschutzes Gebrauch gemacht. Deshalb nehmen Siedlungs- und Verkehrsflächen besonders in den Randzonen der Verdichtungsgebiete weiterhin zu, hauptsächlich zu Lasten der Landwirtschaftsflächen. Gleichzeitig werden innerstädtische Brachflächen oft nicht ausreichend genutzt. B) Handlungsbedarf: Die im Rahmen der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie beschlossene Reduzierung der Flächeninanspruchnahme auf 30 Hektar/Tag bis 2020 lässt sich nur erreichen, wenn zusätzliche Instrumente für eine flächensparende Siedlungsentwicklung eingesetzt werden. Wie u.a. der SRU betont, kann dem Instrument der handelbaren Flächenausweisungsrechte dabei eine Schlüsselrolle zukommen. Allerdings gibt es mit Blick auf die konkrete Gestaltung des Instruments noch zahlreiche, dringend klärungsbedürftige Fragen. C) Ziel des Vorhabens ist die Erarbeitung eines umsetzungsfähigen Vorschlags zur Gestaltung eines Systems der Flächenkontingentierung und eines Handels mit Flächenausweisungsrechten. Dabei sind ökologische, ökonomische, fiskalische soziale und raumstrukturelle Aspekte zu berücksichtigen. Zu klären sind u.a. die räumliche Abgrenzung des Marktes, die Festlegung des Verfahrens und der Kriterien für die Zuweisung der Flächenkontingente, der Modus der Erstverteilung und die Gestaltung der Mengensteuerung im Zeitverlauf sowie die Differenzierung der Flächenausweisungsrechte nach qualitativen Aspekten des Flächenschutzes und/oder Nutzungsarten. Zu untersuchen sind auch das Verhältnis der Instrumente zur räumlichen Gesamtplanung, zur umweltspezifischen Fachplanung (z.B. Landschaftsplanung) und zur umweltrelevanten Fachplanung (z.B. nach BFernStrG). Notwendige Modifikationen in den Rechtsbereichen sind aufzuzeigen. Die Vereinbarkeit mit und ggf. erforderliche Änderungen in anderen Rechtsbereichen (z.B. Grundrechte, Finanzverfassung, Bank- und Wertpapierrecht) sind ebenfalls aufzuarbeiten.

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