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Die Vereinten Nationen - gemeinsam für ein weltweites Chemikalienmanagement

Internationales Programm SAICM - für eine weltweit sichere Produktion, Verwendung und Entsorgung von Chemikalien Der Schutz der Umwelt vor schädlichen Einflüssen - unter anderem durch Chemikalien - ist ohne die Vereinten Nationen nicht denkbar. 2006 wurde unter Federführung des UN-Umweltprogramms UNEP der Strategische Ansatz für ein Internationales Chemikalienmanagement (SAICM) ins Leben gerufen, mit dem Ziel, den Umgang mit Chemikalien weltweit sicherer zu machen. Am 24. Oktober 2009 jährt sich das Inkrafttreten der Charta der Vereinten Nationen zum 64sten Mal - ein Anlass, die Rolle der Vereinten Nationen im globalen Umweltschutz zu würdigen. Als zwischenstaatlicher Zusammenschluss von 192 Staaten besitzen die Vereinten Nationen neben ihren Hauptorganen (wie der Generalversammlung und dem Sicherheitsrat) 22 Nebenorgane, zu denen unter anderen das Umweltprogramm ⁠ UNEP ⁠ gehört. UNEP wurde 1972 mit einer ⁠ UN ⁠-Resolution ins Leben gerufen und hat die Aufgabe, politische Instrumente für einen erfolgreichen Umweltschutz zu entwickeln. Die erfolgreiche Arbeit der vergangenen Jahrzehnte findet weltweite Anerkennung. Deshalb unterstützt auch das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) die politische Forderung, UNEP den Status einer eigenständigen UN-Organisation zu geben und zur United Nations Environmental Organisation (UNEO) fortzuentwickeln. Unter dem Dach von UNEP sind einige der wichtigsten, heute gültigen internationalen Übereinkommen zum Schutz der globalen Umwelt entstanden: 1987 zum Beispiel das Montrealer Protokoll zum Schutz der Ozonschicht, 1997 das Kyoto-Protokoll zum ⁠ Klimaschutz ⁠ und 2001 die Stockholmer Konvention zum Schutz vor langlebigen Chemikalien, die sich in der Nahrungskette anreichern. SAICM ergänzt bestehende Abkommen zur Sicherheit von Chemikalien, die eine begrenzte Zahl von Stoffen mit bestimmten Eigenschaften betreffen (zum Beispiel: die Stockholmer Konvention oder das Basler Übereinkommen über eine grenzüberschreitende Abfallverbringung). SAICM bietet einen übergreifenden Ansatz für Grundregeln des sicheren Umgangs mit allen Chemikalien. Initiativen zum Chemikalienmanagement werden weltweit gesammelt, koordiniert und in Zusammenarbeit mit vielen Interessengruppen (wie etwa Nichtregierungsorganisationen, Industrievertreter, Interessenverbände) gebündelt und umgesetzt. Chemische Produkte gehören zu unserem alltäglichen Leben. Oft jedoch besitzen wir noch zu wenige Informationen über die in den einzelnen Produkten enthaltenen Chemikalien sowie deren Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt. Der weltweite Handel erfordert ein international abgestimmtes Chemikalienmanagement zum Schutz von Umwelt und Gesundheit. Gemeinsame Regeln und Prinzipien helfen auch, Produkte weltweit vermarkten und Handelsbarrieren abbauen zu können. Länder, die bisher kein eigenes Chemikalienmanagement haben, finden Empfehlungen und Orientierung für die Entwicklung eigener nationaler Regeln. Das Umweltbundesamt beteiligt sich aktiv an der Entwicklung von Vorschlägen, stellt Informationen zur Verfügung und vermittelt die Ziele von SAICM an die Akteure in Deutschland. Dass internationales Chemikalienmanagement wichtig ist, macht Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamts deutlich: „Einige gefährliche Chemikalien breiten sich über die Luft und das Wasser rasch aus und bedrohen auch Ökosysteme und Menschen in fernen Regionen. Der Handel verteilt chemische Produkte weltweit und Deutschland ist einer der wichtigsten Chemikalienproduzenten der Welt. Die Sicherheit von Chemikalien ist deshalb nicht nur ein nationales Thema, sondern erfordert internationale Zusammenarbeit.” Eine Regierungskonferenz von SAICM im Mai 2009 in Genf benannte vier zentrale Themen mit besonderer internationaler Brisanz: Gefährliche Chemikalien in unkontrolliert gehandelten Erzeugnissen, Chemikalien in Elektroschrott, bleihaltige Farben in Konsumentenprodukten wie Spielzeug sowie Chancen und Risiken der neu auf den Markt kommenden Nanomaterialien. Auch das UBA wird bei diesen Themen zu einem verbesserten Informationsaustausch und zu partnerschaftlichen Aktionen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern beitragen.

SRU veröffentlicht Stellungnahme zu geplanten TTIP

Am 22. Februar 2016 veröffentlichte der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) seine knapp 60-seitige Stellungnahme über die voraussichtlichen Auswirkungen der geplanten Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) auf die Umwelt- und Verbraucherschutzvorschriften und erteilte auch konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung. Nach Auffassung des SRU muss in Bereichen, wo die Schutzvorstellungen der Handelspartner sehr unterschiedlich sind, sichergestellt werden, dass Regelungen zum Schutz der Umwelt nicht verzögert oder Standards gesenkt werden. Die Sachverständigen führen an, dass in der EU und den USA in der Regel anders mit Umweltrisiken umgegangen werde. Das europäische Umweltrecht ist demnach vom Vorsorgeprinzip geprägt, das es erlaubt, dass der Staat regulierend eingreifen darf um Gefahren abzuwehren. Deshalb empfiehlt der SRU, dass Vorsorgeprinzip in den Vertragstexten konkret zu verankern. Der SRU tritt außerdem dafür ein, dass die Verhandlungen zu TTIP so transparent wie möglich verlaufen. Die Verhandlungspositionen der US-amerikanischen Seite werden bislang nicht bekannt gemacht.

Pflanzen und Tiere sind meist keine legalen Urlaubsmitbringsel

Elfenbeinschnitzerei und Krokotasche auch nicht! Internationale Artenschutzbestimmungen beachten! Wer kennt das nicht? Das Gefühl, die schöne Alpenorchidee am Wegesrand in den Dolomiten könnte im heimischen Garten auch gut aussehen. Oder der elfenbeinverzierte Bilderrahmen auf dem Markt in Kenia – das wäre doch was fürs Wohnzimmer zuhause. Doch all diese Dinge sind keine legalen „Urlaubsmitbringsel“, sie gehören nicht ins Urlaubsgepäck! „Wildlebende Pflanzen und Tiere unterliegen europäischen und weltweiten Handelsbeschränkungen und nationalen Artenschutzbestimmungen. Je nach Tier- oder Pflanzenart untersagen sie den privaten Besitz und erst recht den kommerziellen Handel. Denn viel zu viele Tier- und Pflanzenarten sind dadurch schon auf großer Fläche verschwunden, wie zum Beispiel die Landschildkröten in unseren Urlaubsländern rund um das Mittelmeer“ so Dr. Thomas Delschen, Präsident des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Viele Pflanzen- und Tierarten sind Gegenstand der EU-Artenschutzverordnung, die auf dem Washingtoner Artenschutzabkommen basiert. Deswegen ist ihr Besitz  in Deutschland meldepflichtig. Wer also geschützte Pflanzen oder Tiere legal erwirbt, muss sie bei der für ihn zuständigen Stadt oder dem Kreis anmelden und die Herkunft belegen. Kann die legale Herkunft aus genehmigter Nachzucht nicht nachgewiesen werden, wird der Neuzugang beschlagnahmt – genauso wie im Falle einer unterlassenen Meldung. Aber nicht nur die Mitnahme wildlebender Pflanzen und Tiere ist heikel. So manche arglos mitgebrachte Krokotasche aus Kalifornien, die Elfenbeinschnitzerei aus Kenia oder der Korallenschmuck aus Ägypten wird bei der Einreisekontrolle am Flughafen beschlagnahmt. Liegen hier Verstöße gegen das internationale Handelsabkommen „CITES“ vor, landen auch diese Mitbringsel im Zweifel in den Asservatenkammern des Zolls und dem Besitzer droht eine empfindliche Geldstrafe. Das LANUV rät auf solche Mitbringsel grundsätzlich zu verzichten. Denn die internationalen Artenschutzbestimmungen müssen zum Schutz der wildlebenden Tiere und Pflanzen in unseren Urlaubsländern sehr enge Grenzen stecken. Reisende, die  – oft auch ohne es zu merken – das nicht berücksichtigen, können sich später beim Zoll im Heimatland keinesfalls auf Unwissenheit berufen, denn auch hier schützt Unwissenheit nicht vor Strafe. Download Pressemitteilung

Wildlebende Pflanzen und Tiere sind keine Urlaubsmitbringsel – Elfenbeinschnitzerei und Krokotasche auch nicht!

Wer kennt das nicht? Das Gefühl, die schöne Alpenorchidee am Wegesrand in den Dolomiten könnte im heimischen Garten auch gut aussehen. Oder der elfenbeinverzierte Bilderrahmen auf dem Markt in Kenia – das wäre doch was für´s Wohnzimmer zuhause. Doch all diese Dinge sind keine legalen „Urlaubsmitbringsel“, sie gehören nicht ins Urlaubsgepäck! „Wildlebende Pflanzen und Tiere unterliegen europäischen und weltweiten Handelsbeschränkungen und nationalen Artenschutzbestimmungen. Je nach Tier- oder Pflanzenart untersagen sie den privaten Besitz und erst recht den kommerziellen Handel. Denn viel zu viele Tier- und Pflanzenarten sind dadurch schon auf großer Fläche verschwunden, wie zum Beispiel die Landschildkröten in unseren Urlaubsländern rund um das Mittelmeer“ so Dr. Thomas Delschen, Präsident des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Viele Pflanzen- und Tierarten unterliegen der EU-Artenschutzverordnung, die auf dem Washingtoner Artenschutzabkommen basiert. Sie sind in Deutschland meldepflichtig. Wer geschützte Pflanzen oder Tiere legal erwirbt, muss sie bei der für ihn zuständigen Stadt oder dem Kreis anmelden und die Herkunft belegen. Kann die legale Herkunft aus genehmigter Nachzucht nicht nachgewiesen werden, wird der Neuzugang beschlagnahmt – genauso wie im Falle einer unterlassenen Meldung. Aber nicht nur die Mitnahme wildlebender Pflanzen und Tiere ist heikel. So manche arglos mitgebrachte Krokotasche aus Kalifornien, die Elfenbeinschnitzerei aus Kenia oder der Korallenschmuck aus Ägypten wird bei der Einreisekontrolle am Flughafen beschlagnahmt. Liegen hier Verstöße gegen das internationale Handelsabkommen „CITES“ vor, landen auch diese Mitbringsel im Zweifel in den Asservatenkammern des Zolls und dem Besitzer droht eine empfindliche Geldstrafe. Das LANUV rät auf solche Mitbringsel grundsätzlich zu verzichten. Denn die internationalen Artenschutzbestimmungen müssen zum Schutz der wildlebenden Tiere und Pflanzen in unseren Urlaubsländern sehr enge Grenzen stecken. Reisende, die  – oft auch ohne es zu merken – das nicht berücksichtigen, können sich später beim Zoll im Heimatland keinesfalls auf Unwissenheit berufen, denn auch hier schützt Unwissenheit nicht vor Strafe. Pressemitteilung

Tagung: WTO II

Das Projekt "Tagung: WTO II" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stiftung Europäisches Naturerbe - EURONATUR durchgeführt.

Studie zur Abschätzung der Marktabdeckung mit ökologisch vermehrtem Saat- und Pflanzgut und Untersuchung zur Beseitigung bestehender Hemmnisse in der Sortenzulassungspraxis für Sorten, die für den Ökologischen Landbau besonders geeignet sind

Das Projekt "Studie zur Abschätzung der Marktabdeckung mit ökologisch vermehrtem Saat- und Pflanzgut und Untersuchung zur Beseitigung bestehender Hemmnisse in der Sortenzulassungspraxis für Sorten, die für den Ökologischen Landbau besonders geeignet sind" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt.

Integration von Umweltaspekten in eine neue WTO-Runde

Das Projekt "Integration von Umweltaspekten in eine neue WTO-Runde" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. durchgeführt. Im Dezember 1999 wird die WTO ueber die Eroeffnung einer neuen Runde von weltweiten Handelsverhandlungen entscheiden. Es ist zu erwarten, dass in der neuen Runde sowohl Umwelt- als auch Entwicklungsaspekte eine wesentliche Rolle spielen werden. Das vorgeschlagene Projekt soll im Verlauf der neuen WTO-Runde (voraussichtlich bis Ende 2002) diese Integration dadurch foerdern, dass die Verhandlungen kontinuierlich analysiert, Defizite und Verbesserungspotentiale identifiziert und darauf aufbauend konkrete Vorschlaege fuer operative Integrationsmassnahmen erarbeitet werden. Im Vordergrund sollen dabei folgende Aspekte stehen: - die Konkretisierung der deutschen und europaeischen Verhandlungsziele im Themenbereich 'Umwelt und Handel', - die Moeglichkeiten zur Integration von oekologischen Gesichtspunkten in andere, nicht-umweltbezogene Verhandlungsbereiche (z.B. Abbau der Agrarsubventionen), - die methodische Gestaltung von Sustainability-Assessments handelspolitischer Massnahmen sowie - Ansaetze zur Verbesserung der Kooperation der WTO mit dem UN-System und den Nichtregierungsorganisationen. Soweit Fragen des Verhaeltnisses zwischen dem Welthandelsrecht und multilateralen Umweltabkommen analysiert werden, sind die Ergebnisse des Forschungsvorhabens 20019151 zu beruecksichtigen. Die Ergebnisse sollen insbesondere in 3 Zwischenberichten und einem Endbericht dargestellt werden. Begleitet werden diese Arbeiten von 2 Hearings zum aktuellen Stand der Integration von Umweltaspekten in die neue WTO-Runde, die durch Einbindung der relevanten gesellschaftlichen Gruppen die breite Akzeptanz dieses Themas foerdern sollen. Diese gehoeren ebenfalls zum Projektumfang.

Brennstoffe aus nicht gefährlichen Abfällen

Das Projekt "Brennstoffe aus nicht gefährlichen Abfällen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von DIN Deutsches Institut für Normung e.V. durchgeführt. Der europäischen Harmonisierung dieser Normungsarbeiten im Sinne des Abbaus von Handelshemmnissen und der Koordinierung der Erarbeitung von Prüfverfahren für Brennstoffe aus nicht gefährlichen Abfällen in den verschiedenen Staaten kommt eine besondere Bedeutung zu. Die Mitarbeit in den Gremien für die Europäische Normung (EN) spielt deshalb in diesem Projekt eine wesentliche Rolle. Die Europäische Kommission hat dem GEN mit dem Mandat M/235 'Mandate to CEN on Solid recoveres fuels (SRF)' den Auftrag zur Erarbeitung von Normen im Bereich der festen Brennstoffe aus nicht gefährlichen Abfällen erteilt. Von der Europäischen Normenorganisation (CEN) ist wiederum das Technische Komitee CEN/TC 343 'Sekundärbrennstoffe' beauftragt worden. Es wird die Sekretariatsführung der Arbeitsgruppe WG 4 'Physikalische/mechanische Prüfverfahren' im CEN/TC 343 der Europäischen Normenorganisation (CEN) wahrgenommen.

Freihandel und Umweltschutz im EG-Binnenmarkt und Welthandel

Das Projekt "Freihandel und Umweltschutz im EG-Binnenmarkt und Welthandel" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Tübingen, Forschungsstelle Weltwirtschaftsrecht durchgeführt. Die rechtliche wie wirtschaftspolitische Beurteilung der 'gruenen' Handelshemmnisse wird im Ende der 90er Jahre zu einem erstrangigen Thema weltwirtschaftlichen Interessenausgleichs. Exportindustrien sowohl der Entwicklungslaender (z.B. tropische Hoelzer) als auch der Industriestaaten (z.B. Kfz-Industrie) prallen auf zunehmende Umweltsensibilitaet vor allem innerhalb Westeuropas und der USA, die sich in immer weiter gesteigerten Umweltstandards aeussert (vor allem EG- und USA-Werte). Anhand eines bei der Behandlung der EG-Materie gewonnenen Prinzipiensystems sollen die GATT-Regeln de lega lata analysiert und ihre Fortentwicklung vorgeschlagen werden.

Die Nutzung von Biomasse fuer die Produktion von Massenchemikalien und wirtschaftliche Bewertung

Das Projekt "Die Nutzung von Biomasse fuer die Produktion von Massenchemikalien und wirtschaftliche Bewertung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft Braunschweig-Völkenrode (FAL) durchgeführt. General Information: As the gasoline sector has been studied earlier already (von Bremen, 1986) in this investigation the remainings parts of the modelled petrochemical industry are put into the focus. The introductory chapters give an insight into the industry as far it comes into contact with ethanol and methanol. The estimations are based on a multiperiod sectoral process analysis model dynamic and mixed-integer components. The model formulation is oriented at the requirements set by the industry's structure as far as it can be influenced by an expanding ethanol and methanol economy. The estimations are based on statistical information reflecting the situation of the FRG in 1983. 6 scenarios have been estimated, using 3 price constellations for comparisons. Most time, the results tables show conditions simulated for the final subperiod, i.e. after adjustments have take place . The calculation underline that ethanol and methanol are not competitive under free market conditions. Small quantities excepted, ethanol for industrial use would flow into the ethylene pool where substitution values are low. To force larger volumes of ethanol or/and methanol into the chemical industry, expensive measures of economic policy would by necessary. Different choices of trade restrictions have been simulated (in addition to the ethanol and methanol as gasoline components). Strategy costs of trade-restricted scenarios tend to be very high, reflecting disadvantageous production structures as well as high costs of investments necessity for adjustments of production facilities. Compared to methanol, ethanol is the more realistic basis for ethylene syntheses. If methanol is simulated to be the raw material for ethylene synthesis, this seems to be very expensive and problematic choice within the framework of the whole industry. Existing naphtha facilities would still supply most of the ethylene needs. Prices simulated for the years 1986 resp. 2000 (15 resp. 50 US Dollar per barrel of crude oil) result in a considerable change of production structures at the intermediates level.

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