Das Projekt "Studie zur Abschätzung der Marktabdeckung mit ökologisch vermehrtem Saat- und Pflanzgut und Untersuchung zur Beseitigung bestehender Hemmnisse in der Sortenzulassungspraxis für Sorten, die für den Ökologischen Landbau besonders geeignet sind" wird/wurde gefördert durch: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Bundesprogramm Ökologischer Landbau. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..
Das Projekt "CoralRepro" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Institut für Chemie und Biologie des Meeres (ICMB), Arbeitsgruppe Umweltbiochemie.
Das Projekt "Die Sozialvertraeglichkeitsbestimmung von gentechnischen Produkten" wird/wurde ausgeführt durch: Österreichische Akademie der Wissenschaften, Institut für Technikfolgen-Abschätzung.Risiken bezueglich der Gesundheits- und Umweltvertraeglichkeit muessen in allen Industrielaendern vor der Freisetzung von gentechnisch veraenderten Organismen und dem Inverkehrbringen entsprechender Waren abgeschaetzt werden, Methoden hierfuer sind grossteils etabliert. Nach dem oesterreichischen Gentechnikgesetz duerfen solche Waren darueber hinaus nicht zu einer 'sozialen Unvertraeglichkeit' fuehren. Wege, diese Bestimmung umzusetzen waren zu untersuchen. Die oesterreichische Rechtsordnung ergibt keine einschlaegigen Hinweise, die vage Formulierung fuehrt aber zu einem Spannungsverhaeltnis mit Grundrechten der Verfassung. Da auch keine Verfahrensvorschriften angegeben werden, erscheint die direkte Umsetzung der Bestimmung rechtlich problematisch. Die entsprechende EU-Richtlinie verbietet zwar Pruefungen anderer Aspekte als des Gesundheits- und Umweltschutzes nicht, allerdings waeren Verbote auf dieser Grundlage als Handelshemmnis wohl unzulaessig. Um die Inhalte der Bestimmung zu konkretisieren, werden mit 'Akzeptanz', 'Akzeptabilitaet' und 'Partizipation' unterschiedliche Konzepte der Sozialvertraeglichkeit untersucht, ebenso wie deren Beziehung zur Risikodiskussion und zu diskursiven Konfliktloesungsstrategien unter Hinweis auf andere Felder der Technikregelung. Hierfuer wurde u.a. ein Symposium zum Thema 'Sozialvertraegliche Technikgestaltung' an der OEAW abgehalten. Verlaessliche Daten ueber die Akzeptanz gentechnischer Anwendungen in Oesterreich liefert eine repraesentative Umfrage mit dem Wortlaut des Eurobarometer von 1993. Neben ersten Erfahrungen mit dem norwegischen Gesetz, das ebenfalls 'transscientifische' Kriterien fuer die Akzeptabilitaet enthaelt, werden drei Beispiele partizipationsorientierter Konfliktloesungsmethoden bei landwirtschaftlichen Anwendungen der Gentechnik aus Deutschland, Grossbritannien und den Niederlanden diskutiert. Schliesslich werden Moeglichkeiten und Grenzen fuer die Stimulierung gesellschaftlicher Diskurse einerseits und fuer die amtliche Bestimmung sozialer Unvertraeglichkeit andererseits eroertert.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege § 2 Verwirklichung der Ziele § 3 Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse, vertragliche Vereinbarungen, Zusammenarbeit der Behörden § 4 Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke § 5 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft § 6 Beobachtung von Natur und Landschaft § 7 Begriffsbestimmungen Kapitel 2 Landschaftsplanung § 8 Allgemeiner Grundsatz § 9 Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 10 Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne § 11 Landschaftspläne und Grünordnungspläne § 12 Zusammenwirken der Länder bei der Planung Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft § 13 Allgemeiner Grundsatz § 14 Eingriffe in Natur und Landschaft § 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 16 Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 17 Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 18 Verhältnis zum Baurecht § 19 Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft § 20 Allgemeine Grundsätze § 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung § 22 Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft § 23 Naturschutzgebiete § 24 Nationalparke, Nationale Naturmonumente § 25 Biosphärenreservate § 26 Landschaftsschutzgebiete § 27 Naturparke § 28 Naturdenkmäler § 29 Geschützte Landschaftsbestandteile § 30 Gesetzlich geschützte Biotope § 30a Ausbringung von Biozidprodukten Abschnitt 2 Netz „Natura 2000“ § 31 Aufbau und Schutz des Netzes „Natura 2000“ § 32 Schutzgebiete § 33 Allgemeine Schutzvorschriften § 34 Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen § 35 Gentechnisch veränderte Organismen § 36 Pläne Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 37 Aufgaben des Artenschutzes § 38 Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 40 Ausbringen von Pflanzen und Tieren § 40a Maßnahmen gegen invasive Arten § 40b Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten § 40c Genehmigungen § 40d Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten § 40e Managementmaßnahmen § 40f Beteiligung der Öffentlichkeit § 41 Vogelschutz an Energiefreileitungen § 41a (zukünftig in Kraft) § 42 Zoos § 43 Tiergehege Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten § 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 45a Umgang mit dem Wolf § 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land § 45c Repowering von Windenergieanlagen an Land § 45d Nationale Artenhilfsprogramme § 46 Nachweispflicht § 47 Einziehung und Beschlagnahme Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen § 48 Zuständige Behörden für den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels § 48a Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten § 49 Mitwirkung der Zollbehörden § 50 Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 51 Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden § 51a Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen § 52 Auskunfts- und Zutrittsrecht § 53 (weggefallen) Abschnitt 6 Ermächtigungen § 54 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen; Erlass von Verwaltungsvorschriften § 55 Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 6 Meeresnaturschutz § 56 Geltungs- und Anwendungsbereich § 56a Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 57 Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 58 Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft § 59 Betreten der freien Landschaft § 60 Haftung § 61 Freihaltung von Gewässern und Uferzonen § 62 Bereitstellen von Grundstücken Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen § 63 Mitwirkungsrechte § 64 Rechtsbehelfe Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen § 65 Duldungspflicht § 66 Vorkaufsrecht § 67 Befreiungen § 68 Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und Ausgleich Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften § 69 Bußgeldvorschriften § 70 Verwaltungsbehörde § 71 Strafvorschriften § 71a Strafvorschriften § 72 Einziehung § 73 Befugnisse der Zollbehörden Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift § 74 Übergangs- und Überleitungsregelungen; Evaluierung Anlage 1 (zu § 45b Absatz 1 bis 5) Anlage 2 (zu § 45b Absatz 6 und 9, zu § 45d Absatz 2) Fußnote (+++ Änderung der Inhaltsübersicht durch Art. 1 Nr. 1 Buchst. b G v. 18.8.2021 I 3908 (Einfügung § 41a) tritt entgegen Art. 4 Abs. 1 gem. Art. 4 Abs. 3 G v. 18.8.2021 I 3908 zukünftig in Kraft +++)
Pressemitteilung Nr.: 08/2006 Landesamt für Umweltschutz Halle (Saale), den 20. Juni 2006 30 Jahre Washingtoner Artenschutzübereinkommen in Deutschland – 15 Jahre in Sachsen-Anhalt Öffentlichkeitsarbeit Am 20. Juni 2006 jährt sich der Tag des Inkrafttretens des „Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen“ in der Bundesrepublik Deutschland zum 30. Mal. Während der Hälf- te seiner Geltungsdauer, d.h. seit 15 Jahren, wird diese Konvention bereits in Sachsen-Anhalt umgesetzt. Hier nehmen das CITES-Büro im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt und die Naturschutzbehörden der Land- und Stadtkreise arbeitsteilig die internationalen und nationalen Kontrollaufgaben im Artenschutz wahr. Ziel dieses internationalen Übereinkommens ist es, die durch den weltweiten Handel gefährdeten Tiere und Pflanzen vor unkontrollierter Naturentnahme zu schützen. Gegenwärtig sind bereits 169 Staaten der Erde diesem Washingto- ner Artenschutzübereinkommen (WA) mit der englischen Bezeichnung „Con- vention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna und Flo- ra“ (CITES) beigetreten. Je nach dem Grad der Schutzbedürftigkeit werden etwa 5.000 Tier- und 28.000 Pflanzenarten durch die Aufnahme in drei Artenanhänge A, B und C geschützt. Dazu gehören beispielsweise Papageien, Griechische Landschild- kröten und Chamäleons. Der gesetzliche Schutzstatus von Arten kann im In- ternet unter www.wisia.de ermittelt werden. Da die Naturentnahme von geschützten Tieren und Pflanzen verboten und die Einfuhr aus den Ursprungsländern in die EU ohne Genehmigung nicht zuläs- sig ist, haben die Halter von gefährdeten Exoten u.a. das Folgende zu be- rücksichtigen: 1. Es dürfen grundsätzlich nur legal eingeführte und gezüchtete Tiere ge- handelt und gehalten werden. 2. Der Halter hat den schriftlichen Nachweis über die legale Einfuhr bzw. Zucht zu führen. 3. Die Haltung ist beim CITES-Büro in Steckby schriftlich anzuzeigen (Art, Kennzeichen, Herkunftsadresse und Nachweis). PRESSEMITTEILUNG Nachweis- und Meldepflicht für geschützte Exoten Weitergehendes Informationsmaterial kann bei den Naturschutzbehörden der Land- und Stadtkreise sowie beim CITES-Büro in Steckby angefordert wer- den. CITES-Büro Tel. 039244/940 90 Zerbster Str. 7 Fax 039244/940 919 Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 39264 Steckby E-Mail stvsw@lau.mlu.lsa-net.de Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-123 Fax: 0345 5704-190 Dornack@lau.mlu.lsa-net.de www.lau-st.de 1/1
Das Projekt "WIR! - I-Ma-Tech: Holzmodifikation regionaler Holzarten im Musikinstrumentenbau" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Dresden, Bereich Ingenieurwissenschaften, Institut für Naturstofftechnik, Professur für Holztechnik und Faserwerkstofftechnik.
Das Projekt "WIR! - I-Ma-Tech: Holzmodifikation regionaler Holzarten im Musikinstrumentenbau, TP1: Bauteilspezifische Verfahrensentwicklung und mechanisch-sorptive Charakterisierung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Dresden, Bereich Ingenieurwissenschaften, Institut für Naturstofftechnik, Professur für Holztechnik und Faserwerkstofftechnik.
Das Projekt "Blockchain-induzierte Aktivierung kleiner Flexibilitätspotenziale im Niederspannungsnetz, Teilvorhaben: Home Energy Management" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Hager Electro GmbH & Co. KG.
Das Projekt "Blockchain-induzierte Aktivierung kleiner Flexibilitätspotenziale im Niederspannungsnetz, Teilvorhaben: Netzdienlicher Flexibilitätsmarkt in der Niederspannung (NetFlex)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Stadtwerke Saarlouis GmbH.
Willingmann fordert Schutzmaßnahmen für Solarindustrie, Unternehmen und Verbraucher Vor Beginn der Herbstsitzung der Energieministerkonferenz (EnMK) in dieser Woche in Wernigerode (Landkreis Harz) hat Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann als EnMK-Vorsitzender dem Kabinett heute verschiedene Themen der Tagesordnung vorgestellt: Situation der Solarindustrie : In Europas Häfen türmen sich nach Angaben des europäischen Solarindustrieverbands (ESMC) subventionierte Solarmodule aus China. Mit 120 Gigawatt sei das Importvolumen bereits doppelt so hoch wie der erwartete europäische Photovoltaik-Zubau. Willingmann sieht die deutsche und europäische Solarindustrie einem unlauteren Wettbewerb ausgesetzt und fordert die EU zum Handeln auf. Die Solarmodulschwemme werde neben der Wärmewende und der Einführung eines Brückenstrompreises für die Industrie ein Thema bei den Beratungen der Energieministerkonferenz in Wernigerode sein, erklärte er am Dienstag. „Für den Ausbau erneuerbarer Energien benötigen wir eine leistungsfähige deutsche und europäische Solarindustrie“, betonte der Minister. „Die Solarmodulschwemme aus China kann nicht in unserem Interesse liegen. Deshalb halte ich es für geboten, auf europäischer Ebene Maßnahmen zum Schutz der heimischen Industrie zu ergreifen.“ Willingmann sieht einen Grund für die Solarmodulflut in Europa in einem für den amerikanischen Markt erlassenen Importverbot für chinesische Solarprodukte, die mit Hilfe von Zwangsarbeit erstellt wurden. „Wir sollten ebenfalls chinesischen Produkten aus Zwangsarbeit einen Riegel vorschieben“, so der Minister. „Es ist bedauerlich, dass die EU hier bislang recht behäbig agiert.“ Willingmann kann sich zudem eine Anti-Subventionsuntersuchung auf EU-Ebene vorstellen. Nach Angaben des Solarindustrieverbands werden chinesische Module aktuell zu Preisen von 15 Cent pro Watt beworben. Die Herstellungskosten der europäischen Solarindustrie liegen bei 20 Cent pro Watt. „Wir werden am Donnerstag bei der Energieministerkonferenz beraten, wie wir unsere Solarindustrie weiter schützen könnten“, so Willingmann. „Wir müssen uns gerade im Energiesektor unabhängiger von Importen aus autoritär regierten Ländern wie Russland und China machen.“ Am Mittwoch treffen sich die Ministerinnen und Minister der Länder zunächst zu Vorgesprächen, Willingmann begrüßt sie in diesem Jahr als Konferenzvorsitzender in Wernigerode. Abends wird Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck für einen gemeinsamen Austausch in der Harzstadt erwartet. Am Donnerstag findet dann die Ministerkonferenz statt. Auf der Agenda stehen dabei auch Themen wie die Einführung eines Brückenstrompreises für die Industrie, die Senkung staatlich induzierter Strompreisbestandteile wie der Stromsteuer sowie eine gerechtere Verteilung der Stromnetzentgelte. Im Fokus steht zudem die Gestaltung der Wärmewende; auf Antrag Sachsen-Anhalts wird etwa über die Einrichtung eines bundesweiten Wärmenetzregisters beraten, das durch eine belastbare Datenbasis zu Wärmenetzen, -speichern und -erzeugungsanlagen die Grundlage für den notwendigen Ausbau schaffen soll. Energiepreise : „Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich gerade in der Energiekrise einmal mehr als zuverlässiger Krisenmanager erwiesen. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass wir auch beim Brückenstrompreis für die Industrie zu einer Lösung finden“, erklärte Willingmann am Dienstag. „Energieintensive Industrien, wie es sie auch in Sachsen-Anhalt gibt, werden in den kommenden Jahren Unterstützung benötigen. Andernfalls drohen das Abwandern und der Verlust von Arbeitsplätzen.“ Willingmann bekräftigte zudem seine Forderung nach einer Senkung weiterer staatlich induzierter Strompreisbestandteile wie der Strom- und Mehrwertsteuer. „Hierbei geht es um Entlastungen insbesondere auch für kleine und mittelständische Unternehmen sowie private Haushalte.“ Netzentgelte : Eine gerechte Lösung fordert der Energieminister auch mit Blick auf die Stromnetzentgelte. Aktuell fallen pro Jahr für einen Haushalt mit einem Verbrauch von 4.000 Kilowattstunden Strom nach Angaben des Vergleichsportals Verivox Netzentgelte von 365 Euro in Sachsen-Anhalt an. In Bayern sind es 323 Euro, in Bremen nur 254 Euro. In Ländern wie Schleswig-Holstein, die ebenfalls stark auf erneuerbare Energien setzen, fallen 480 Euro an. „Es kann nicht sein, dass die Länder, die den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben, mit hohen Netzentgelten für die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Ort bestraft werden“, so Willingmann. Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , Youtube und über die Messenger-Dienste Notify und Telegram . Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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