Webanwendung mit ca. 230 Merkmalen der Amtlichen Statistik; u. a. Daten zu den Bereichen Bevölkerung, Wanderungen, Arbeitsmarkt, SGB II, Bautätigkeit, Produzierendes Gewerbe, Handel, Tourismus, Verkehr und Verdienste. Die Aktualisierung der hinterlegten Datenbank erfolgt täglich.
Elektro- und Elektronikaltgeräte Bürgerinnen und Bürger können Elektroaltgeräte kostenfrei an kommunalen Sammelstellen sowie bei großen Handelsgeschäften, Onlinehändlern und neuerdings auch vielen Supermärkten und Lebensmitteldiscountern zurückgeben. Hersteller übernehmen die Entsorgung. Seit dem Jahr 2019 gilt eine Mindestsammelquote von 65 %. Diese Sammelquote wurde mit 31,7 % deutlich verfehlt. Sammlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten: Drei Kennzahlen zählen Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG), das im Oktober 2015 in Kraft trat, setzt die Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte der Europäischen Union (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht um. Die WEEE-Richtlinie bzw. das Elektro- und Elektronikgerätegesetz geben drei Ziele vor: Sammelquote: Ab dem Jahr 2019 muss die Menge an gesammelten Elektroaltgeräten mindestens 65 % des gemittelten Gesamtgewichts der in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte entsprechen. Verwertungsquoten: Von der jährlich gesammelten Altgeräte-Masse sind je nach Gerätekategorie 75 bis 85 % zu verwerten. Die Verwertung umfasst dabei die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die sonstige (insbesondere energetische) Verwertung. Quoten für Recycling und Vorbereitung zur Wiederverwendung: Von der jährlich gesammelten Altgeräte-Masse sind je nach Gerätekategorie 55 bis 80 % zur Wiederverwendung vorzubereiten oder zu recyceln. Die Bezugsmenge für die Verwertungs- und Recyclingquoten ist laut Art. 11 Abs. 2 der WEEE-RL (Gültigkeit 15.08.2015) die gesamte Sammelmenge je Gerätekategorie, während in den Jahren davor die damals so genannte Wiederverwendung ganzer Geräte nicht in die Bezugsmenge einbezogen wurde. Wo steht Deutschland? Die von 2016 bis 2018 gültige Anforderung, eine Mindestsammelquote von 45 % zu erreichen, wurde jeweils knapp verfehlt oder knapp erreicht (2016: 44,9%, 2017: 45,1%, 2018: 43,1 %). Im Jahr 2022 ist die Sammelmenge gegenüber dem Vorjahr um ca. 100.000 Tonnen gesunken. Aufgrund der weiterhin kontinuierlich steigenden Mengen an Geräten, die in Verkehr gebracht wurden, und dem deutlichen Absinken der Sammelmenge von rund 1 Million Tonnen auf rund 900.000 Tonnen, liegt die erreichte Sammelquote von 31,7 % sehr deutlich unter dem Niveau des Vorjahres (2021: 38,6 %) (siehe Abb. „In Verkehr gebrachte Mengen, Sammelmengen und -quoten bei Elektroaltgeräten“ und Tab. „Mengen- und Kennzahlenentwicklung bei Elektroaltgeräten“). Bezüglich der Ziele zur Vorbereitung zur Wiederverwendung, zum Recycling sowie zur Verwertung insgesamt werden die Vorgaben in allen sechs Gerätekategorien im Berichtsjahr 2022 eingehalten (siehe Tabellen „Elektro- und Elektronikaltgeräte in Deutschland 2022“). In Verkehr gebrachte Mengen, Sammelmengen und -quoten bei Elektroaltgeräten Quelle: BMUV Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Tab: Mengen- und Kennzahlenentwicklung bei Elektroaltgeräten (Berichtsjahre 2010 bis 2022) Quelle: Umweltbundesamt Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Tabelle als Excel Tab: Elektro- und Elektronikaltgeräte in Deutschland: Daten 2022 zur Inverkehrbringung und Sammlung Quelle: BMUV Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Tabelle als Excel Tab: Elektro- und Elektronikaltgeräte in Deutschland: Daten 2022 zur Vorbereitung ... KOM-Tabelle 2 Quelle: BMUV Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Tabelle als Excel Berichterstattung zur Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten – die WEEE-Richtlinie Die WEEE-Richtlinie schreibt vor, dass Mitgliedstaaten Daten zu den Sammelmengen und den Verwertungsergebnissen erheben. Diese Daten werden in Deutschland von der stiftung elektro-altgeräte register ( stiftung ear ) und dem Statistischen Bundesamt in Zusammenarbeit mit den Statistischen Landesämtern erhoben und dem Umweltbundesamt übermittelt. Das Umweltbundesamt wertet die Daten aus und führt sie für die Berichterstattung zusammen. Die Daten zu Elektroaltgeräten müssen regelmäßig in einem vorgeschriebenen Format an die EU-Kommission gemeldet werden, das im „Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2193 der Kommission“ festgelegt ist. Sie werden in zwei Tabellen berichtet: Die erste dient der Darstellung der in Verkehr gebrachten Mengen an Elektro- und Elektronikgeräten, der rechnerisch zur Entsorgung anfallenden Menge an Elektroaltgeräten („WEEE generated“, optional), der gesammelten Menge an Elektroaltgeräten sowie der aus diesen Daten errechneten Sammelquote (KOM-Tabelle 1). Die zweite Tabelle enthält die Daten zur Vorbereitung zur Wiederverwendung, zum Recycling, zur Verwertung und zu den für die Behandlung exportierten Mengen an Elektroaltgeräten (KOM-Tabelle 2). Das Umweltbundesamt übermittelt das Ergebnis der Datenauswertung und die ausgefüllten KOM-Tabellen an das Bundesumweltministerium ( BMUV ). In Abstimmung mit dem BMUV werden die Daten dann an die EU-Kommission weitergeleitet. Aktuell liegen die Daten für die Jahre 2006 bis 2022 vor.
Umwelt- und insbesondere Klimaschutz rücken weltweit immer stärker in den Fokus der politischen und öffentlichen Diskussion. Diese Entwicklung schlägt sich nicht nur in wachsenden Investitionen für Umweltschutz nieder, sondern hat auch zu einer wachsenden Bedeutung von Umweltschutz als Wirtschaftsfaktor geführt. Diese Studie untersucht die deutsche Umweltschutzwirtschaft anhand verschiedener Indikatoren zur Produktions- und Umsatzentwicklung sowie zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Im Jahr 2019 hat sich die Produktion potenzieller Umweltschutzgüter in Deutschland deutlich günstiger entwickelt als die Industrieproduktion insgesamt. Hierfür sind allerdings ausschließlich starke Zuwächse bei Abfall- und Abwassertechnologien verantwortlich. Bei erneuerbaren Energien verläuft die Entwicklung noch immer vergleichsweise schwach, auch wenn sich die Produktionsrückgänge der Jahre 2017/18 nicht mehr fortgesetzt haben. Ursache hierfür ist vor allem der schleppende Kapazitätsausbau von Onshore-Windanlagen in Deutschland. Im Außenhandel mit potenziellen Umweltschutzgütern zeigt Deutschland stabil hohe Spezialisierungsvorteile: in nahezu allen Weltregionen und Umweltbereichen (mit Ausnahme von Luftreinhaltetechnologien) fällt die deutsche Handelsbilanz günstiger aus als bei Industriewaren insgesamt. Quelle: Foschungsbericht
Sachgemäßer Umgang mit Lithium-Batterien und -Akkus unerlässlich So gehen Sie richtig mit Lithium-Batterien und -Akkus um Lithiumhaltige Batterien und Akkus sind bei ordnungsgemäßem Umgang sicher. Bei unsachgemäßer Benutzung und Lagerung können lithiumhaltige Batterien und Akkus Brände verursachen. Verwenden Sie keine defekten, beschädigten, verformten oder aufgeblähten Batterien und Akkus. Berücksichtigen Sie unsere hier aufgezeigten, leicht anzuwendenden Laderegeln und minimieren so mögliche Schadensfälle. Parallel verlängern Sie auch die Lebenszeit Ihrer Akkus. Batterien und Akkus (auch beschädigte) gehören nicht in den Hausmüll. Entsorgen Sie Altbatterien und Altakkus sachgerecht in den Sammelboxen im Handel oder bei kommunalen Sammelstellen. Gewusst wie Lithiumhaltige Batterien und Akkus haben im Vergleich zu Batterien und Akkus der älteren Generation viele Vorteile. Sie zeichnen sich besonders durch hohe Energiedichten (hohe Zellspannungen und Kapazitäten), eine kaum wahrnehmbare Selbstentladung bei normalen Raumtemperaturen und lange Lebensdauern aus. Zu ihrer Charakteristik zählt auch, dass der unvorteilhafte Memory-Effekt, der jahrelang für einen verringerten Gebrauchsnutzen im Bereich der Nickel-Cadmium-Akkus verantwortlich war, nun nicht mehr auftritt. Nachteilig ist die Brandgefahr, die bei unsachgemäßer Verwendung von lithiumhaltigen Batterien und Akkus ausgehen kann. Der richtige Umgang während der Nutzungsphase sowie die richtige Entsorgung am Ende ihrer Lebensdauer sind daher von besonderer Bedeutung. Lithiumhaltige Batterien und Akkus erkennen: Man findet sie regelmäßig in Notebooks, Laptops und Tablets, Smartphones und Handys, Kameras, in Fernsteuerungen und -bedienungen, kabellosen (in-ear-)Kopfhörern sowie oft auch deren Lade-Case, im Modellbau, in Spielzeug, in Werkzeugen, Drohnen, Haushalts- und Gartengeräten, E-Zigaretten sowie in medizinischen Geräten. Zudem sind sie in der Regel die Hauptenergiequelle der Elektromobilität in E-Autos, E-Bikes, Pedelecs oder E-Scootern. Enthält das Produkt bereits einen integrierten Akku, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Lithium-Ionen-Akku. Lithiumhaltige Batterien und Akkus sind oftmals an der freiwilligen Kennzeichnung "Li" oder "Li-Ion" für Lithium zu erkennen. Lithiumhaltige Batterien und Akkus gibt es in vielen diversen Bauformen und Baugrößen. Li-Batterien sind z.B. in zylindrischer Form der Größe AA, als 9-Volt-Blockbatterien und Knopfzellen erhältlich. Li-Ion Akkus hingegen werden regelmäßig sehr individuell – in Abhängigkeit vom Gerät, in dem sie verbaut werden – gestaltet. Durch maßgeschneiderte Formen und Größen soll ein Höchstmaß der spezifischen Charakteristika der Geräte berücksichtigt werden. Allerdings kann die beschriebene Vielfalt die Beschaffung von Ersatzakkus, bereits nach kurzer Nutzungsdauer, erschweren. Beim Produktneukauf sollte dies daher in die Kaufentscheidung einbezogen werden. Wir gehen davon aus, dass mit zunehmender Digitalisierung und Elektrifizierung des Alltags, weiterhin auch die Vielfalt der batterie- und akkubetriebenen Anwendungen sowie der dazugehörigen Energiespeicher steigen wird. Sorgsamer Umgang wichtig! Wegen des hohen Gefahrenpotenzials ist der bewusste und sorgsame Umgang während der Nutzungsphase besonders relevant. So können mechanische Beschädigungen, thermische Einwirkungen oder eine unsachgemäße Lagerung und Aufbewahrung zu inneren und äußeren Kurzschlüssen mit schwerwiegenden Folgen führen. Sofern gasförmige oder flüssige Stoffe austreten, können diese umweltschädlich und gesundheitsgefährdend (u. a. stark reizend) sein. Ein Kurzschluss, beispielsweise durch Kontakt der äußeren Batteriepole (Metall auf Metall) verursacht, kann zum Brand oder zur Explosion führen. Vorsorgemaßnahmen beim Laden umsetzen: Das Gefahrenpotenzial ist während des Ladevorgangs besonders hoch. Verwenden Sie deshalb nur Ladegeräte- und Ladekabel, die für den Akku oder das entsprechende Gerät vorgesehen sind. Laden Sie Ihre Geräte möglichst an einem Ort mit Rauch- bzw. Brandmelder und achten Sie darauf, dass sich in der unmittelbaren Nähe keine brennbaren Materialien und Gegenstände befinden. Bleiben Sie beim Laden in der Nähe und laden Sie nicht während Sie schlafen. Mögliche Gefahren können so nicht rechtzeitig erkannt werden. Weitere Sicherheitshinweise beachten: Gehen Sie sehr sorgsam mit ihren lithiumhaltigen Batterien und Akkus um. Bewahren Sie sie so gut wie möglich vor mechanischen Beschädigungen bspw. durch Stöße, Schläge und Herunterfallen. Nehmen Sie beschädigte, verformte, aufgeblähte oder "ausgegaste" bzw. ausgelaufene lithiumhaltige Batterien und Akkus aus dem Gerät. Bringen Sie diese umgehend – am besten mit abgeklebten Polen und zur eigenen Sicherheit in einem Transportbehältnis (Schraubdeckelglas) – zu einer der vielen Sammelstellen (bspw. im Handel). Lagern und laden Sie Akkus nicht im Außenbereich , nicht in feuchten Räumen sowie an Orten, an denen sehr hohe Temperaturen zu erwarten sind (bspw. im Gartenhaus oder hinter der Windschutzscheibe im Auto). Neben der Verringerung von Gefahrenlagen können Sie hierdurch gleichzeitig die Lebensdauer der Akkus verlängern. So sollten Sie beispielsweise auch Ihr Pedelec oder Ihren E-Scooter nicht der prallen Sonne aussetzen. Parken Sie sie stattdessen vorausschauend in möglichst schattigen Bereichen. Verhalten im Brandfall: Brennende lithiumhaltige Batterien und Akkus können stark reizende, ätzende sowie giftige Dämpfe und Substanzen freisetzen. Daher ist das Gefahrenpotenzial bei einem Brand hoch. Für die Feuerwehr können daher entsprechende Hinweise zum Brandereignis enorm nützlich sein. Brände dieser Art werden häufig mit enormen Wassermengen erfolgreich gelöscht. Lebenszeit verlängern: Sie können die Lebensdauer Ihres Lithium-Ionen-Akkus mit folgenden Maßnahmen wirksam verlängern: Setzen Sie ihre Akkus weder der Hitze noch Kälte aus. Hohe Temperaturen, besonders oberhalb von +50 °C, und sehr niedrige Umgebungstemperaturen im Minusgradbereich, vor allem unterhalb von -20 °C, können die Lebensdauer Ihres Akkus stark verkürzen. Lagern Sie Akkus bzw. die Geräte am besten in einem Temperaturbereich von 10-25 °C. Typische ungünstige "Lagerstätten" sind sonnig gelegene Gartenschuppen, Ablageflächen hinter der Windschutzscheibe im Auto oder sonnige Fahrradstellflächen. Bitte lagern Sie Akkus wegen möglicher Kondenswasserbildung nicht im Kühlschrank. Vermeiden Sie das vollständige Ent- und Aufladen des Akkus. Laden Sie ihren Akku stattdessen frühzeitig nach und nur bis ca. 90 % der maximalen Lademenge. Nach der Aufladung eines Akkus sollte man das Ladegerät vom Netz trennen: Lebensdauerverluste durch unnötige Wärmeeinwirkungen können so vermieden werden. Ein dauerhafter Netzbetrieb von Geräten mit nicht entnommenen Akkus verringert, insbesondere auch aufgrund von Wärmeeinwirkungen, die Lebensdauer der Akkus. Dies ist beispielsweise bei Laptops der Fall, die größtenteils an der Steckdose angeschlossen sind. Bei längerer Lagerung, bspw. bei der Überwinterung der Akku-Gartengeräte, empfehlen die Hersteller einen Akku-Ladestand von ca. 40 - 50 %. Im Verlauf der Lagerdauer wird sich der Akku schrittweise selbst entladen. Achten Sie darauf, den Akku gegebenenfalls rechtzeitig wieder auf 50 % aufzuladen und vermeiden sie so eine lebensdauerverkürzende Tiefentladung. Richtig entsorgen: EndnutzerInnen sind gesetzlich verpflichtet, sämtliche Altbatterien und Altakkus, auch beschädigte sowie Knopfzellen, an den eingerichteten Sammelstellen zurückzugeben – bspw. in Altbatterie-Sammelboxen im Handel. Es ist demnach verboten, Altbatterien im Hausabfall oder gar achtlos in der Umwelt zu entsorgen. Auf die getrennte Sammlung bzw. darauf, dass Altbatterien nicht in den Hausmüll gehören, weist das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Batterien oder der Verpackung gezielt hin. Im Gegenzug müssen Sammelboxen für EndnutzerInnen überall dort verfügbar sein, wo Batterien verkauft werden. Vertreiber (Händler) von Batterien sind nach dem Batteriegesetz verpflichtet, Altbatterien vom Endnutzer an oder in unmittelbarer Nähe des Handelsgeschäfts unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Altbatterien der Art (Geräte-, Fahrzeug, oder Industriebatterien), die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat, sowie auf die Menge, derer sich EndnutzerInnen üblicherweise entledigen. Sammel- und Rücknahmestellen sind auch an dem einheitlichen Logo "Batterierücknahme" zu erkennen. Die getrennte Sammlung hält insbesondere Schadstoffe aus dem Hausabfall und der Umwelt fern, verringert die Brandrisiken während der Entsorgungsphase und sichert die Führung wertvoller Metalle bzw. Stoffe im Kreislauf. Was viele nicht wissen: Gesammelte Altbatterien werden ausschließlich dem Recycling zugeführt. Werthaltige Metalle wie Nickel, Kobalt, Lithium, Mangan, Kupfer, Eisen, Aluminium und sogar Silber können zurückgewonnen und als Sekundärrohstoffe erneut eingesetzt werden. Ausgediente größere Lithium-Ionen-Akkus (Hochenergie-Akkus) – beispielsweise aus E-Bikes, Pedelecs und E-Scootern – gelten als Industriebatterien und werden kostenfrei von den Vertreibern dieser Batterieart zurückgenommen. Möglicherweise ist das ein Händler von E-Bikes, sofern er Ersatz-Akkus für E-Bikes vertreibt. Auch ausgewählte kommunale Sammelstellen (Qualifizierte Sammelstellen) nehmen neben Gerätebatterien auch Industriebatterien kostenfrei zurück. Informieren Sie sich im Vorfeld der Rückgabe, ob Ihr Wertstoffhof diese Art der Batterien kostenfrei entgegennimmt. Altakkus aus Elektrowerkzeugen, Gartengeräten und Haushaltsgeräten wie Staubsaugrobotern werden hingegen den Gerätebatterien zugeordnet und daher von Gerätebatterie-Vertreibern und kommunalen Sammelstellen zurückgenommen. Kleben Sie bei lithiumhaltigen Altbatterien und Altakkus vorher die Pole ab, um einen äußeren Kurzschluss zu vermeiden. Bei der Entsorgung von Elektroaltgeräten, welche Batterien oder Akkus enthalten, sollten diese – soweit möglich – vorher entnommen werden. "Es gibt ein zurück! Machen Sie alte Batterien und Akkus wieder glücklich!" Mit diesen Slogans macht die Öffentlichkeitskampagne Batterie Zurück im Auftrag der Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien auf die richtige Entsorgung von verbrauchten Batterien und den hohen Stellenwert der Batteriesammlung und des Batterierecyclings aufmerksam. Auf der Internetseite zur Kampagne findet man vor allem nützliche Informationen rund um das Thema Batterierückgabe. Darüber hinaus werden sehr ansprechende Kommunikations- und Downloadmaterialen bereitgestellt. Beschädigte und ausgelaufene Li- Altbatterien und Altakkus: Lithiumhaltige Altbatterien und Altakkus, die aufgebläht, verformt, ausgegast bzw. "ausgelaufen" sind, einen "schmierigen Film" oder äußere Ablagerungen im Bereich der Pole aufweisen, sind defekt und sollten keinesfalls weiterverwendet oder gar geöffnet werden. Das Gefahrenpotenzial ist zu diesem Zeitpunkt erhöht. Das Versagen von Sicherungsmechanismen kann dazu führen, dass spontane Selbstentzündungen oder Explosionen ausgelöst werden. Entsorgen Sie sie daher umgehend, den eingerichteten Sammelstellen (bspw. im Handel oder auf dem Wertstoffhof) und vorsorglich so, dass sie von Mitarbeitenden entgegengenommen werden. Sprechen Sie das Fachpersonal an und weisen auf die Beschädigung hin. Bei Hochenergie-Akkus ist diese Vorgehensweise umso wichtiger. Für ihren Transport der Altbatterien und Altakkus zur fachgerechten Entsorgung empfehlen wir Boxen/Dosen/Eimer/Gläser, die man verschließen und auch mit Sand füllen kann. Die Pole sollten abgeklebt werden, um äußere Kurzschlüsse zu vermeiden. Lagern Sie Batterien und Akkus nicht im Kühlschrank bzw. dort wo sie der Feuchtigkeit ausgesetzt sind. Kommt Lithium mit Wasser in Kontakt, kann das ebenfalls zu Beschädigungen führen. Fassen Sie "schmierige" oder ausgelaufene Batterien und Akkus möglichst nicht ohne schützende Handschuhe an. Sollten Sie mit den ausgelaufenen Komponenten in Kontakt gekommen sein, waschen Sie sich gründlich die Hände. Wischen Sie die Reste des "schmierigen Films"/Elektrolyten feucht auf und entsorgen Sie sicherheitshalber das genutzte Wischtuch. Hintergrund Umweltsituation: Lithiumhaltige Batterien und Akkus besitzen aufgrund des hohen Gefahrenpotenzials, der Vielzahl verbauter Stoffe, deren Gewinnung teils mit negativen Umweltauswirkungen einhergeht und der weiter ansteigenden Abfallmenge eine große Bedeutung für Mensch und Umwelt. Werden beispielsweise im Brandfall einzelne Inhaltstoffe wie z.B. fluorhaltige oder phosphorhaltige Leitsalze freigesetzt, können reizende, ätzende und giftige gasförmige Stoffe ein erhebliches Risiko sowohl für die Gesundheit als auch für die Umwelt darstellen. Vertiefende Angaben zu den jährlichen Sammel- und Recyclingergebnissen finden sie unter der Rubrik Daten - Umweltzustand und Trends . Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten: Batterien und Akkus ( UBA -Umwelttipps) Altbatterien (Daten - Umweltzustand und Trends) Batterien und Altbatterien (UBA-Themenseite)
Nachhaltige Lebensstile: Von der Nische in die Stadtzentren Stadtzentren waren lange durch intensiven Konsum geprägt. Durch den Onlinehandel, die Nachwirkungen von COVID19 und die Klimakrise stehen sie jetzt vor starken Veränderungen. Im Mai 2023 ist das vom UBA koordinierte EU-Interreg-Projekt „NiCE – from niche to centre“ gestartet. Das Projekt will diese Veränderungen nutzen und Stadtzentren mittels nachhaltiger Angebote wieder attraktiver machen. Die Herausforderungen Die europäischen Stadtzentren verändern sich: In den letzten Jahrzehnten waren sie ressourcenintensive Zentren des Konsums. Der soziale Austausch war stark an den Konsum geknüpft. Durch den wachsenden Onlinehandel wird der Konsum nun zunehmend von stationären Geschäften in die digitalisierte Sphäre verlagert. Zusätzlich hat COVID19 den stationären Handel geschwächt und zahlreiche Geschäfte mussten schließen. Stadtzentren erfahren daher Nutzungs- und Bedeutungsverluste. Demgegenüber nehmen alternative und nachhaltige Konsummodelle, wie secondhand, leihen, tauschen oder reparieren, zwar zu, die zu mehr Kreisläufigkeit und Suffizienz führen. Allerdings bleiben diese Modelle aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen meist nur in der Nische und werden allenfalls von "Interessierten" wahrgenommen. Den Verbraucher*innen fehlen derzeit noch zentrale und leicht zugängliche Angebote an alternativen und zirkulären Konsumformen. Wer und was ist „NiCE“? Das Projekt „NiCE: from niche to centre – city centers as places of circular lifestyles“ bringt diese beiden Herausforderungen zusammen: eine Umgestaltung zentraler Orte in Städten, die es ihren Bewohner*innen leicht machen, nachhaltige Lebensstile umzusetzen. Gleichzeitig können Stadtzentren so auf eine zirkuläre und nachhaltige Weise wiederbelebt werden. An dem Projekt sind insgesamt neun Projektpartner aus acht Ländern beteiligt. Neben dem UBA als Lead Partner sind das: ENVIROS aus Tschechien, das StadtLABOR aus Österreich, das wissenschaftliche Forschungszentrum Bistra aus Slowenien, die Nationale Agentur für neue Technologien, Energie und Nachhaltige Entwicklung (ENEA) aus Italien, die Universität von Budapest für Technologie und Wirtschaft aus Ungarn, Creative Industry Košice aus der Slowakei sowie das Forschungs- und Innovationszentrum Pro-Akademia und die Stadt Brzeg Dolny aus Polen. Das Projekt wird gefördert über das EU-Interreg-Programm für Zentral-Europa und hat eine Laufzeit von Mai 2023 bis April 2026. Was ist geplant? Das Auftakttreffen des Projektes fand Ende Mai 2023 in Budapest statt. Die ersten Aufgaben beziehen sich nun auf die Fragen: Welche Bedürfnisse haben die Menschen vor Ort in den Stadtzentren? Wie können wir diese bestmöglich erfassen? Und: Welche guten Beispiele gibt es bereits? Der Kern des Projektes sind die Pilotierungen. Es sind insgesamt acht pilothafte Umsetzungen geplant, je eine pro Partnerland. Diese acht Piloten verteilen sich auf vier Hauptthemen: Aktivierung von Verbraucher*innen, Wiederbelebung von leerstehenden Räumen, Betrieb von Ressourcenzentren und Verknüpfung von Online- und stationärem Handel. Das UBA wird einen Piloten zum Thema Onlinehandel durchführen. Dabei wird eng mit dem nationalen Forschungsprojekt „SONa – Stadtzentren als Orte nachhaltigen Konsums“ zusammengearbeitet. Ideen für die Umsetzung reichen dabei von Pop-up-Stores von bisher nur online tätigen Händler*innen bis zur Spiegelung des Innenstadtangebots auf einem stadteigenem Online-Marktplatz. Wichtig für das Projekt ist es, dass es nicht um Einzellösungen geht. Die Piloten dienen vielmehr dazu, Dinge auszuprobieren und diese im Anschluss in die Breite zu tragen. Auf den Erfahrungen aus den Piloten bauen daher die weiteren Angebote des Projektes auf: Geplant sind unter anderem eine Online-Seminar-Reihe für ausgewählte Zielgruppen, Politikempfehlungen, Vor-Ort-Besuche mit Expert*innen, eine Virtual-Reality-Ausstellung mit guten Beispielen sowie Bildungsmaterialien zu nachhaltigem Konsum und zirkulären Lebensstilen. Mehr Informationen und Kontakt Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Website: https://www.interreg-central.eu/projects/nice/
Betreiberinformation für die Öffentlichkeit: Rückgewinnung der Wertstoffe aus verbrauchten Batterien sowie Handel mit und die Aufbereitung von unedlen Metallen und die Vorname aller Geschäfte und Hilfsgeschäfte, die mit diesem Gegenstand zusammenhängen oder ihn fördern. Berichtsjahr: 2022 Adresse: Batteriestraße 94 27568 Bremerhaven Bundesland: Bremen Flusseinzugsgebiet: Weser Betreiber: REDUX Recycling GmbH Haupttätigkeit: Beseitigung oder Verwertung v. gefährlichen Abfällen > 10 t/d
Das Land Sachsen-Anhalt hat heute in seiner Berliner Landesvertretung Kulturgüter an Guatemala und Mexiko zurückgegeben. Die insgesamt 13 Artefakte (Figuren, Vase, Teller sowie Teilstücke) wurden nach einer Information des vormaligen Besitzers auf einem Grundstück in Klötze in der Altmark entdeckt. Sie stammen aus der Zeit um 250 bis 850 n. Chr. und wurden wahrscheinlich von Raubgräbern verkauft. Anlässlich der Übergabe sagte Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff: „Der illegale Handel mit Kulturgütern ist zu unterbinden und muss bekämpft werden. Er darf sich nicht lohnen. Die heutige Übergabe soll auch die Öffentlichkeit für dieses wichtige Thema sensibilisieren. Wir müssen uns unserer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung bewusst sein. Denn der Fund hat auch gezeigt: Raubkunst ist ein Thema, das uns alle angeht; nicht nur die Wissenschaft und die Feuilletons. Raubgräberstücke und koloniales Raubgut liegen nicht nur in Museen und Archiven. Sie finden sich manchmal auch in unseren Kellern und auf Dachböden.“ Jorge Alfredo Lemcke Arevalo, Botschafter der Republik Guatemala, führte aus: „1945 begann der Staat Guatemala, in seinem obersten Gesetz das Verbot der Ausfuhr all jener Güter zu regeln, die sein kulturelles Erbe, sein Kulturgut, darstellen, und sie im Namen des Staates zu schützen und zu bewahren. Besondere Anerkennung gebührt denjenigen, die im Besitz dieser Artefakte waren und sich entschlossen haben, sie freiwillig zurückzugeben. Das gibt uns Hoffnung, dass auch andere Besitzer ähnlicher Stücke in Privatsammlungen diesen Weg einschlagen können.“ Der mexikanische Botschafter, Francisco Quiroga, hob hervor: „Mexiko ist den Behörden von Sachsen-Anhalt für ihren Einsatz zum Schutz und der Bewahrung von Kulturgütern zu tiefstem Dank verpflichtet. Diese Güter sind von hoher symbolischer und kultureller Bedeutung für die Identität und Geschichte unserer Länder. Die heutige Übergabe der beiden Stücke durch Ministerpräsident Dr. Haseloff ist ein herausragendes Vorbild für andere Regierungen in Deutschland und der ganzen Welt. Sie hat wegweisenden Charakter für alle, die mit diesen Gütern handeln und sie kaufen: das kulturelle Erbe eines Landes steht nicht zum Verkauf. Gebieten wir dem Handel mit Kulturgütern Einhalt, denn nur so können illegale Geschäfte, Diebstahl und Plünderungen unterbunden werden!“ Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über Twitter , Facebook , Youtube und über die Messenger-Dienste Notify und Telegram . Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Regionalplanerische Ziele/Grundsätze für die räumliche Entwicklung der regionalen Wirtschaft. Spezielle Regelungen für Industrie/Dienstleistungen/Handwerk, Handel, Land- und Forstwirtschaft, Fremdenverkehr/Erholung, Rohstoffgewinnung.
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