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Geschützte Biotope Landkreis Lüneburg

Ein Biotop stellt die kleinste Einheit für eine Lebensgemeinschaft innerhalb der Biossphäre dar. Entscheidend ist dabei der funktionale Aspekt. Während andere Begrifflichkeiten wie bspw. Habitat eher einen Lebensraum beschreiben, werden Biotope voneinander durch die Art der Lebensgemeinschaft abgegrenzt. Vor dem Hintergrund des rasch voranschreitenden Klimawandels und direkter menschlicher Eingriffe spielen Dokumentation und Bewertung sowie die daraus resultierenden Handlungsempfehlungen gerade im Bereich der Landschaftspflege und des Naturschutzes eine zentrale Rolle. Im Landkreis Lüneburg sind insgesamt 5.173 Biotope gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. § 17 Gesetz über das Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue" (NElbtBRG), § 24 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) sowie vormals § 28a, § 28b Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG) gesetzlich geschützt (Stand 07/2023).

Rechtsverbindliche Landschaftspläne Wuppertal

<p>Der Datensatz "Rechtsverbindliche Landschaftspläne Wuppertal" umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der vier rechtsverbindlichen Landschaftspläne der Stadt Wuppertal: Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West. Bis auf den Landschaftsplan Wuppertal-West handelt es sich bei den Geltungsbereichen um Multipolygone, also mehrere räumlich nicht zusammenhängende Flächen (Nord: 13, Ost: 4, Gelpe: 2). Die räumlichen Geltungsbereiche der Wuppertaler Landschaftspläne wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografische Linien des Liegenschaftskatasters konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Landschaftsplans (Produkt „Auszug aus dem Planungsrecht“) herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Jede einzelne Fläche verfügt u. a. über drei Sachattribute, die Hyperlinks zum Textteil, zur Festsetzungskarte und zur Entwicklungskarte enthalten, jeweils in Form von mehrseitigen PDF-Dokumenten. Eine Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Landschaftspläne nach §7 (3) Landesnaturschutzgesetz NRW eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.</p> <p> </p>

Grundwasserabhängige Landökosysteme

Die vorliegenden grundwasserabhängigen Landökosysteme sind für den 3. Bewirtschaftungsplan der EU Wasserrahmenrichtlinie gültig. Nach Anhang V WRRL ist eine Voraussetzung zur Erreichung eines guten chemischen und guten mengenmäßigen Zustandes eines Grundwasserkörpers die Vermeidung einer signifikanten Schädigung der Landökosysteme, die unmittelbar von diesem Grundwasserkörper abhängen. Die Bestandsaufnahme der grundwasserabhängigen Landökosysteme Brandenburgs erfolgte nach LAWA Arbeitshilfe (LAWA 2013) und –Handlungsempfehlung (LAWA 2012) sowie in Anlehnung an die beiden vorhergehenden Bewirtschaftungspläne. Die teilweise oder vollständige Grundwasserabhängigkeit wurde anhand der Grundwasserstände überprüft. Die Datengrundlage bilden Ökosystem- und Schutzgebietsdaten sowie Grundwasserflurabstände und Bodendaten. Die vorliegenden grundwasserabhängigen Landökosysteme sind für den 3. Bewirtschaftungsplan der EU Wasserrahmenrichtlinie gültig. Nach Anhang V WRRL ist eine Voraussetzung zur Erreichung eines guten chemischen und guten mengenmäßigen Zustandes eines Grundwasserkörpers die Vermeidung einer signifikanten Schädigung der Landökosysteme, die unmittelbar von diesem Grundwasserkörper abhängen. Die Bestandsaufnahme der grundwasserabhängigen Landökosysteme Brandenburgs erfolgte nach LAWA Arbeitshilfe (LAWA 2013) und –Handlungsempfehlung (LAWA 2012) sowie in Anlehnung an die beiden vorhergehenden Bewirtschaftungspläne. Die teilweise oder vollständige Grundwasserabhängigkeit wurde anhand der Grundwasserstände überprüft. Die Datengrundlage bilden Ökosystem- und Schutzgebietsdaten sowie Grundwasserflurabstände und Bodendaten. Die vorliegenden grundwasserabhängigen Landökosysteme sind für den 3. Bewirtschaftungsplan der EU Wasserrahmenrichtlinie gültig. Nach Anhang V WRRL ist eine Voraussetzung zur Erreichung eines guten chemischen und guten mengenmäßigen Zustandes eines Grundwasserkörpers die Vermeidung einer signifikanten Schädigung der Landökosysteme, die unmittelbar von diesem Grundwasserkörper abhängen. Die Bestandsaufnahme der grundwasserabhängigen Landökosysteme Brandenburgs erfolgte nach LAWA Arbeitshilfe (LAWA 2013) und –Handlungsempfehlung (LAWA 2012) sowie in Anlehnung an die beiden vorhergehenden Bewirtschaftungspläne. Die teilweise oder vollständige Grundwasserabhängigkeit wurde anhand der Grundwasserstände überprüft. Die Datengrundlage bilden Ökosystem- und Schutzgebietsdaten sowie Grundwasserflurabstände und Bodendaten.

Kindertageseinrichtungen Wuppertal

Der Datensatz "Kindertageseinrichtungen Wuppertal" umfasst die Bestandsdaten zu den Kindertageseinrichtungen (Kitas) aller Träger im Wuppertaler Stadtgebiet (Stand 12/2024 insgesamt 205 Kitas). Die Daten werden vom zuständigen Fachbereich (Stabsstelle) "Bedarfsplanung" des Stadtbetriebs 202 "Tageseinrichtungen für Kinder – Jugendamt" primär im Fachverfahren "KIT-Office" geführt und laufend aktualisiert. Zur Optimierung der Georeferenzierung und Ergänzung um präsentationsrelevante Attribute wird ein Auszug aus diesen Daten wöchentlich automatisiert in ein Fachverfahren innerhalb des Wuppertaler Navigations- und Datenmanagementsystems WuNDa übernommen. (WuNDa ist ein themenübergreifendes, webbasiertes Geoinformationssystem im Intranet der Stadtverwaltung Wuppertal.) Die Standorte der Kitas werden dabei anhand ihrer Adressen als Punktgeometrien digitalisiert. Als Kartengrundlage dienen die digitale Liegenschaftskarte und die Amtliche Basiskarte ABK. Zu jeder Kita enthält der Datensatz u. a. Kontaktinformationen, einen Hyperlink zur Homepage, das früheste mögliche Aufnahmealter, den zeitlichen Betreuungsumfang pro Woche und einen Hinweis auf einen Schwerpunkt im Bereich der Inklusion (ja oder nein). Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Standorte von Kindertageseinrichtungen eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste" aus Anhang III der Richtline zugeordnet.

Methoden zur Treibhausgasbilanzierung von Produkten in der Automobilindustrie

Vor dem Hintergrund der notwendigen Dekarbonisierung der Industrie wird der Product Carbon Footprint (PCF) für Unternehmen immer relevanter, vor allem in internationalen Lieferketten, wie sie bspw. in der Automobilwirtschaft vorherrschen. Ein wachsender Markt für emissionsarme Produkte bedarf einer möglichst globalen Harmonisierung der anzuwendenden Bilanzierungsmethoden, um branchenübergreifende Vergleichbarkeit zu fördern. Die durchgeführte Analyse zeigte, dass methodische Differenzen vor allem in den Bereichen Energie, Attribution in der Lieferkette und Allokation sowie Recycling als spezielles Allokationsproblem bestehen. An den ⁠ BMWK ⁠-Expertenkreis „Transformation der Automobilwirtschaft“ wurden aktuelle Handlungsempfehlungen adressiert. Veröffentlicht in Climate Change | 09/2025.

Ausbau der Bio- und Gentechnologie im Freistaat Sachsen

"Stand, Perspektiven und Maßnahmen zum Ausbau der Bio- und Gentechnologie im Freistaat Sachsen" Mit der Studie erfolgte eine Bestandsaufnahme der im Freistaat Sachsen im Bereich der Bio- und Gentechnologie vorhandenen öffentlichen Forschungseinrichtungen und deren Forschungsgebiete, der gewerblichen Anwendungen (Entwicklung und Produktion) in den verschiedenen Industriezweigen, insbesondere in den Bereichen Biomedizin, Landwirtschaft, Lebensmittel und Umwelttechnik sowie der Dienstleistungsunternehmen zur Förderung der Bio- und Gentechnologie. Die Vernetzung dieser Einrichtungen wurde aufgezeigt. Dabei erfolgte eine Analyse der im Freistaat Sachsen vorhandenen besonderen Strukturen, Potentiale und Kompetenzen im Bereich Bio- und Gentechnologie. Besonders entwicklungsfähige, zukunftsträchtige und förderwürdige Forschungsschwerpunkte im Freistaat Sachsen unter Berücksichtigung internationaler Entwicklungen und Tendenzen wurden aufgezeigt. Darüber hinaus wurden Handlungsempfehlungen und Maßnahmevorschläge zum Ausbau der Bio- und Gentechnologie im Freistaat Sachsen in der Forschung und in der gewerblichen Nutzung gegeben.

Renaturierung des Gewässers II. Ordnung „Schunter“ in Querum - Abschnitt Bienroder Weg bis Borwall.

Das Gewässer II. Ordnung „Schunter“ soll im Abschnitt Bienroder Weg bis Borwall renaturiert werden. Grundlage für die Maßnahmen am Gewässer sind vor allem das Wasserkörperdatenblatt der Schunter mit Handlungsempfehlungen im Bewirtschaftungszeitraum 2015-2021 und die im Niedersächsischen Beitrag zu den Maßnahmenprogrammen 2021 - 2027 der Flussgebietseinheit Weser zur Schunter genannten Punkte. In beiden Berichtszeiträumen wird die Schunter als stark bis sehr stark verändertes Gewässer mit deutlichen Defiziten in der Gewässermorphologie beschrieben. In der Gesamtbewertung wird ein mäßiger ökologischer Zustand festgestellt. Durch die geplante Renaturierungsmaßnahme soll die Strukturgüte des Gewässers deutlich verbessert werden. Weiterhin erfolgt die Verbindung der weiteren bereits renaturierten Abschnitte der Schunter auf dem Gebiet der Stadt Brauchschweig. Mit Abschluss der Maßnahme sind für den gesamten Gewässerabschnitt auf dem Stadtgebiet Maßnahmen zur strukturellen Aufwertung i.S. der Handlungsempfehlungen zur EU-WRRL durchgeführt worden. Weiterhin sind Maßnahmen wie die Anlage von Stillgewässern, Initialpflanzungen zur Vegetationsentwicklung, Herstellung von Nisthilfen für Eisvögel zur Aufwertung des Lebensraumes und Artenschutzmaßnahme im Plangebiet vorgesehen.

Landwirtschaftliches Informationssystem (ISIP)

Das Landwirtschaftliches Informationssystem Integrierter Pflanzenbau ermöglicht als Online-Beratung der Landwirtschaftskammern und Bundeländer auf Grundlage von Befallserhebungen, Wetterdaten, Prognoseergebnissen sowie den Ergebnissen der Landessortenversuche die Ableitung schlagbezogener Handlungsempfehlungen für den Landwirt. Entscheidungshilfen für Getreide umfassen: - Prognose der Behandlungswürdigkeit von Halmbruch in Winterweizen, - Prognose der Bestandesentwicklung von Wintergetreide, - Regionale Befallserhebungen zum Auftreten von Blattkrankheiten. Entscheidungshilfen für Zuckerrüben umfassen: - Regionale Befallserhebungen zum Auftreten von Blattkrankheiten, - Prognose der Bekämpfungsstrategie gegen Cercospora-Blattflecken sowie des Erstauftretens. Entscheidungshilfe für Winterraps: Prognose der Behandlungswürdigkeit von Weißstängeligkeit. Bei Entscheidungshilfen für Kartoffeln stehen die Bekämpfung von Krautfäule und Kartoffelkäfern im Vordergrund.

Forstliche Umweltkontrolle (forstliches Umweltmonitoring) im Land Brandenburg

Das SG Forstliche Umweltkontrolle/Bodenkunde erbringt auf Ebene der hoheitlichen Zuständigkeit für den Wald Informationen für Politik und Forstwirtschaft zur nachhaltigen, ökonomisch erfolgreichen und ökologisch verträglichen Bewirtschaftung der Wälder. Voraussetzung einer qualifizierten und zeitnahen Politikberatung sind die zielgerichtete Analyse und Bewertung der Risiken und Potentiale für den Wald und die nachhaltige Forstwirtschaft. Herausforderungen des Klimawandels, die Luftverschmutzung und der sich ändernden Bewirtschaftungsansprüche an Wälder erfordern ein forstliches Umweltmonitoring im Sinne eines integrativen Waldmonitoring. Im Forstlichen Monitoring sind zugleich Landes-, Bundes- als auch Europäische Monitoringaufgaben beispielhaft integriert. Der Bundesrepublik Deutschland erwachsen aus internationalen Vereinbarungen zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung (MCPFE), zum Klimaschutz (Klimarahmenkonvention, Kyoto-Protokoll), zum Schutz der biologischen Vielfalt (CBD) und zur Luftrein¬haltung (CLRTAP) vielfältige Berichtspflichten, die nur auf Grundlage eines forstlichen Umweltmonitoring erfüllt werden können. Die EU-weit etablierten Monitoringprogramme (EU Level I bzw. BZE/WZE und Level II) bieten eine wissenschaftlich fundierte Grundlage und die Infrastruktur für das Waldmonitoring. Sie werden im Rahmen eines aufzubauenden europäischen Waldmonitoring (European Forest Monitoring System EFMS) weiterentwickelt und mit anderen Erhebungen (z. B. BWI) abgestimmt und verknüpft. Die aus dem Waldmonitoring abgeleiteten Risikobewertungen und Anpassungsmaßnahmen für die Waldbewirtschaftung sind ein wichtiges Element moderner Dienstleistung für die forstliche Praxis und bilden unverzichtbare Entscheidungshilfen für die Forst- und Umweltpolitik. Das forstliche Monitoring zum Waldzustand liefert wichtige Grundlagen zu strategischen Entscheidungen zur Waldentwicklung. Schwerpunkte: - Erfassung der Dynamik der stofflichen (Wasser, Immission CO2, O3; Deposition N, Säure) und energetischen (Strahlung, Temperatur, Wind) Umwelteinwirkungen auf den Wald (Level II) - Erfassung ihrer Wirkungen auf den Zustand der Waldökosysteme (Pflanzenvitalität, Bodenzustand, Wasser-, Kohlenstoff- und Nährstoffhaushalt, Biodiversität) Level I, LWI, BZE und Level II - Abschätzung der Folgen für die nachhaltige Erfüllung der Waldfunktionen für die Gegenwart, Aufklärung ihrer kausalen Zusammenhänge und Entwurf von Szenarien zur Prognose. - Bodenzustanderfassung und Ableitung von Handlungsempfehlungen für den Waldbodenschutz - Erstellung periodischer Waldzustandsbericht - Kennzeichnung von Risikogebieten für die Forstwirtschaft (Wachstumsbedingungen, Waldbrand, Insekten, Stürme unter Einbeziehung verschiedener Klimaszenarien) zum zielgerichteten Einsatz von Haushaltsmitteln und Fördergeldern (Regionalisierung), - Ermittlung von Daten zur Abschätzung der Kohlendioxid-Speicherfähigkeit der Wälder sowie Veränderungen dieses Speichers bei bestimmten Nutzungsoptionen. - Bearbeitung bodenkundlicher Sonderstandorte und Ableitung von Handlungsempfehlungen für Waldentwicklung Gutachten für die Forstverwaltungen als TÖB bei Emittenten in Waldnähe (Biogasanlagen, Tierhaltungsstätten)

Veröffentlichungen

Broschüren, Berichte, Faltblätter, Bücher, CDs und Karten mit Fachinformationen, Handlungsempfehlungen und Praxistipps für die Fachöffentlichkeit. Die Veröffentlichungen erscheinen gedruckt oder als pdf- Dokumente.

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