Berlin hat sich das Ziel gesetzt bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden und bis 2030 die CO 2 Emissionen um 70 % zu reduzieren. Zentrales Instrument zur Erreichung der Berliner Klimaziele ist das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030). Am 20.12.2022 hat der Berliner Senat die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms für die Umsetzungsphase 2022-2026 beschlossen und zur Beschlussfassung an das Abgeordnetenhaus überwiesen. Pressemitteilung zum Senatsbeschluss vom 20.12.2022 BEK 2030 Umsetzungsphase 2022-2026 ( Austauschseiten 66, 162 und 163 ) Die Fortschreibung des Klimaschutzteils des BEK 2030 erfolgte seit Herbst 2021 im Rahmen eines partizipativen Prozesses unter Beteiligung unterschiedlichster Stakeholder und der Stadtgesellschaft sowie unter Einbindung eines koordinierenden Fachkonsortiums, das im Juni 2022 seine Ergebnisse vorgestellt hatte. Weitere Informationen zum Beteiligungsprozess inklusive des Abschlussberichts finden sich auf der Seite Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess . Auf Grundlage des Endberichts des Fachkonsortiums hat die für das BEK fachzuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz eine Vorlage erarbeitet, in der auch die Empfehlungen des Berliner Klimabürger*innenrates berücksichtigt wurden. Im Berliner Klimabürger:innenrat hatten parallel im Zeitraum von April bis Juni 2022 einhundert zufällig ausgeloste Berlinerinnen und Berliner in acht wissenschaftlich begleiteten Sitzungen stellvertretend für die Stadtgesellschaft Herausforderungen beim Klimaschutz diskutiert und 47 konkrete Handlungsempfehlungen an den Senat erarbeitet. Auch die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms vereint die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung, wobei der Klimaanpassungsteil parallel in einem verwaltungsinternen Prozess von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt unter Einbeziehung zahlreicher Senatsverwaltungen sowie nachgelagerten Behörden entwickelt wurde. Mit der Fortschreibung des BEK 2030 für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026 wurden erstmals Sektorziele zur Emissionsminderung für die Handlungsfelder Energie, Gebäude, Verkehr und Wirtschaft festgelegt. Als weitere Neuerung wurden zur besseren Bewertung und zeitnahen Nachsteuerung für die Maßnahmen weitestgehend konkrete, quantitative Ziele und Indikatoren bzw. Umsetzungszeitpunkte definiert. Im Bereich Klimaschutz wurden 71 Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und identifiziert, die der Senat in den nächsten Jahren umsetzen soll, um die CO 2 -Emissionen zu verringern. Im Klimaschutzbereich kommt im Handlungsfeld Energie der Umstellung auf fossilfreie Energieträger in der Strom- und Wärmeversorgung eine zentrale Rolle zu. Es gilt, alle verfügbaren Potentiale an erneuerbaren Energien in den Bereichen Solar, Wind, Abwärme, Geothermie und Bioenergie bestmöglich zu erschließen und entsprechende Infrastrukturen für Speicherlösungen aufzubauen. Wichtige Maßnahmen sind die Weiterentwicklung und Umsetzung des Masterplans Solarcity und die kommunale Wärmeplanung. Im Handlungsfeld Gebäude sind die Steigerung der energetischen Sanierungsrate im Bestand, der klimaneutrale Neubau sowie der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen für die Versorgung der Gebäude als zentrale Schlüsselfaktoren benannt. Wichtige Maßnahmen sind hier die Entwicklung einer räumlichen Wärmeplanung sowie der Ausbau von Beratungsangeboten und Landesförderprogrammen für Gebäudeeigentümer*innen. Das Land Berlin wird zudem die sozialverträgliche Umsetzung von Sanierungspflichten im Gebäudebestand auf der Bundesebene befürworten. Im Handlungsfeld Verkehr gilt es, Maßnahmen für eine Mobilitätswende zu implementieren und umzusetzen. Dies ist im Personenverkehr der Ausbau von Rad- und Fußverkehrsinfrastrukturen oder die qualitative Verbesserung und quantitative Ausweitung des Angebotes öffentlicher Verkehrsmittel. Die Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotte auf klimaschonende Antriebe soll dabei beispielgebend sein. Als neue Maßnahmen werden u.a. die Einrichtung einer Null-Emissionszone innerhalb des S-Bahn-Rings und eine Neuaufteilung des öffentlichen Straßenraums, die dem Umweltverbund, aber auch Stadtgrün und Aufenthaltsmöglichkeiten, Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr einräumt, angegangen. Die Klimaanpassung wurde im Zuge der Fortschreibung des BEK 2030 inhaltlich gestärkt und umfasst nun 53 Maßnahmen. Hier wurden die bisherigen acht Handlungsfelder Gesundheit, Stadtentwicklung und Stadtgrün, Wasser, Boden, Forstwirtschaft, Mobilität, Industrie und Gewerbe und Bevölkerungsschutz um die zwei neuen Handlungsfelder Biologische Vielfalt sowie Tourismus, Sport und Kultur erweitert. Im Handlungsfeld (HF) Gesundheit liegt der Fokus auf der Entwicklung und Etablierung eines Hitzeaktionsplanes (HAP) für das Land Berlin, verbunden mit Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung und einer Stärkung der Eigenvorsorge sowie die Schaffung zielgruppenspezifischer Informationen zu Hitze und UV-Strahlung. Im HF Stadtentwicklung sollen neben der Klimaanpassung in der Planung und bei der Errichtung neuer Stadtquartiere auch die Klimaanpassung im Gebäudebestand entsprechend berücksichtigt werden. Eine klimatische Qualifizierung der Stadtoberfläche soll zudem im HF Boden durch massive Entsieglung vorangetrieben werden. Als strategisches Ziel wird dabei eine Netto-Null-Versiegelung bis 2030 angestrebt. Dem gleichermaßen massiv vom Klimawandel betroffenen Stadtgrün kommt ebenfalls eine Schlüsselrolle zu, da es essentielle Ökosystemleistungen (Verschattung und Verdunstungskühlung, Luft- und Wasserfilterung, Bodenneubildung und Erhöhung der Biodiversität) erbringt. Deshalb muss das Stadtgrün klimaresilient gestaltet, entsprechend gepflegt und geschützt werden. Dafür sollen neben einer nachhaltigen Grünanlagenentwicklung u.a. das Berliner Mischwald-Programm (HF Forstwirtschaft) und die Stadtbaumkampagne konsequent fortgeführt werden. In Ergänzung dazu wird im HF Wasser eine Neuausrichtung der Regenwasserbewirtschaftung im öffentliche Raum angestrebt. Neben den spezifischen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen gibt es ein neues Handlungsfeld, in dem übergreifende Themen und Herausforderungen wie Fachkräftemangel, bezirklicher Klimaschutz, Klimabildung oder bürgerschaftliches Engagement adressiert werden. Bild: SenMVKU Klimabürger:innenrat Hintergrundinformationen zum Verfahren des „Berliner Klimabürger:innenrats“. Weitere Informationen Bild: Thomas Imo (photothek) Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess Hintergrundinformationen zum Erarbeitungsprozess des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK 2030) (Umsetzungszeitraum 2022-2026) Weitere Informationen Bild: SenUMVK Berichte Berichte zu Monitoring und Umsetzung des BEK 2030 sowie zur Sektorzielerreichung Weitere Informationen
Die biologische Vielfalt zu erhalten, erfordert verlässliche Informationen über ihren Zustand, ihre Veränderungen und die auf sie wirkenden Einflussgrößen. Das bundesweite Biodiversitätsmonitoring umfasst in Deutschland alle Programme, die biologische Vielfalt systematisch und langfristig erfassen, und bildet die Grundlage für Bewertungen, Handlungsempfehlungen und politische Entscheidungen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen des bundesweiten Biodiversitätsmonitorings sowie über zentrale Programme und Akteure. Anhand von Beispielen aus dem naturschutzbezogenen Monitoring werden Arbeitsweisen und Ergebnisse illustriert. Dargestellt werden aktuelle Ansätze zur methodischen Harmonisierung, Nutzung gemeinsamer Flächenkulissen und Integration neuer Technologien, die Synergien, Effizienz und Auswertungsmöglichkeiten im Monitoring verbessern. Abschließend werden aktuelle Herausforderungen und Perspektiven bei der Weiterentwicklung des bundesweiten Biodiversitätsmonitorings aufgezeigt, einschließlich der koordinierenden Rolle des Monitoringzentrums. Als zentrale Voraussetzungen für die zukünftige Weiterentwicklung werden insbesondere eine verbesserte Erfassung von Einflussgrößen (z. B. Klimawandel, Landnutzungen und Immissionen), interoperable Dateninfrastrukturen und eine verlässliche, langfristige Finanzierung hervorgehoben.
Die Vorhersage von Klimafolgen auf den Gartenbau erfordert neue Modellierungsansätze, die die Vielfalt gartenbaulicher Kulturen und Produktionsverfahren, sowie deren besonderen Anfälligkeiten gegenüber Klima- und Wetterphänomen gerecht werden. Da konventionelle Herangehensweisen zur Klimaprognose hierfür schlecht geeignet sind, wird ein neuartiger Bayes'scher Modellierungsansatz entwickelt, der durch die Synthese bestehenden Wissens bestmögliche Prognosen und Handlungsempfehlungen erarbeitet. Die zu entwickelnde Methodik basiert auf den Prinzipien der Entscheidungsanalyse, zu deren Bausteinen partizipative Modellierung, probalistische Simulationen und eine sorgsame Berücksichtigung aller bedeutender Unsicherheiten und Risken gehören.
Mit diesem Ansatz werden Prognosen für mindestens drei für Nordrhein-Westfalen bedeutende gartenbauliche Kulturen erstellt. Vorgesehen sind Analysen für Spargel, Äpfel und Erdbeeren. Bei gutem Fortschritt können auch Zwiebeln, Kohl, Strauchbeeren, Callunen oder andere Kulturen bearbeitet werden. Dafür werden zunächst unter Einbeziehung von Experten- und Praxiswissen, sowie der Literatur, konzeptionelle Modelle übersetzt, mit Hilfe derer Simulationen durchgeführt werden können. Als Eingangsgrößen dienen sowohl Klimaprojektionen für mehrere Zeithorizonte, als auch geschätzte Bandbreiten für diejenigen Variablen, für die keine objektiven Daten zur Verfügung stehen. Diese Schätzwerte basieren auf allen verfügbaren Quellen , inklusive durch ein spezielles Trainingsprogramm im Schätzen von Wahrscheinlichkeiten geschulten Experten und Praktikern. Die Simulationsergebnisse bilden die Bandbreite der Klimawirkungen auf die modellierten Kulturen ab und erlauben es, die Auswirkungen von Anpassungsmaßnahmen zu simulieren. Zudem können mit Hilfe weiterführender Analysen bedeutsame Wissenslücken aufgezeigt werden, die im Nachgang durch gezielte Untersuchungen adressiert werden können. So erlaubt dieses Vorhaben eine Eingrenzung der zu erwartenden Klimafolgen, ein Aufzeigen bedeutender Unsicherheiten und einen Einblick in vielversprechende Anpassungsmaßnahmen.