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Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung / Qualitätssicherung und Handreichung zu den rechtlichen Mindestanforderungen

Das Projekt "Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung / Qualitätssicherung und Handreichung zu den rechtlichen Mindestanforderungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bosch & Partner GmbH durchgeführt. A) Problemstellung: Das Gesetz zur Einführung der Strategischen Umweltprüfung vom 25. Juni 2005 schreibt für eine Vielzahl behördlicher Pläne und Programme die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) vor (z.B. Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene, Abfallwirtschaftsplanung, Hochwasserschutzplanung). Bei diesem neuen Instrument bestehen erhebliche Unsicherheiten darüber, wie das Verfahren konkret auszugestalten ist und welche inhaltlichen Prüfanforderungen bestehen. Es ist zu befürchten, dass die zuständigen Behörden aus Gründen der Rechtssicherheit häufig eine zu umfangreiche Prüfung durchführen werden, die so rechtlich nicht erforderlich ist (hoher Zeitaufwand). Andere Behörden werden voraussichtlich eine nur oberflächliche, kursorische Prüfung vornehmen (Rechtskonformität fraglich). B) Handlungsbedarf (BMU/UBA). Die RL 2001/42/EG (SUP-RL) schreibt die einzelnen Prüfungsschritte der SUP vor und betont insbesondere die Gewährleistung einer ausreichenden Qualität des Umweltberichtes. Die zu erwartenden sehr unterschiedlichen Herangehensweisen der Behörden machen deutlich, wie schwierig es sein wird, diesen Anforderung nachzukommen. Zur Sicherung insbesondere der Qualität bedarf es einer zwischen Bund und Ländern hamonisierten Lösung der Problemstellung. Es soll eine Handreichung für Bundes- und Landesbehörden zu den rechtlichen Mindestanforderungen zu absehbar schwierigen SUP-Aspekten erarbeitet werden. C) Zielsetzung: Die beabsichtige Handreichung soll unter anderem einen Beitrag zur Qualitätssicherung des Umweltberichtes leisten. Sie ist damit zugleich Ausgangspunkt des Berichtes, den die Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 12 Abs. 2 SUP-RL an die EU-Kommission zu übermitteln hat.

Geodatennutzung im Umweltvollzug – Teil 2

Geodaten können die Vollzugstätigkeit im Umweltbereich erleichtern, indem sie den Behörden einen einfacheren und schnelleren Zugriff auf bestimmte Informationen erlauben. Diese Handreichung gibt Vollzugsbehörden einen Überblick über wesentliche rechtliche Anforderungen dazu, welche Daten sich als Beweismittel eignen können und welche Abwägungen bei ihrer Nutzung vorzunehmen sind. Der Fokus liegt auf allgemein gültigen Normen, die in verschiedenen Bereichen des Umweltrechts angewendet werden. Sektorale Anforderungen können ergänzend hinzutreten.

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