Datensatzbeschreibung „Zentrale Versorgungsbereiche“ Im Jahr 2016 wurden für alle 7 Hamburger Bezirke flächendeckend Daten zu Nahversorgung und Einzelhandel erhoben. Die erhobenen Daten waren Grundlage für die Erstellung von Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepten. In diesen Konzepten wurden auch die zentralen Versorgungsbereiche festgelegt und deren Versorgungsradien (fußläufige Erreichbarkeit) dargestellt. Neben den Zentralen Versorgungsbereichen wurden auch die sog. Nahversorgungslagen sowie die Fachmarktstandorte abgebildet. Darüber hinaus wurden in den zentralen Versorgungsbereichen die ergänzenden Zentrenfunktionen (Komplementärnutzungen) erhoben. Zentraler Versorgungsbereich: Zentrale Versorgungsbereiche (i. S. des § 34 Abs. 3 BauGB) sind räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen aufgrund vorhandener Einzelhandelsnutzungen – häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote – eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt. Für die Beurteilung, ob ein Versorgungsbereich einen zentralen Versorgungsbereich darstellt, ist eine wertende Gesamtbetrachtung der städtebaulich relevanten Gegebenheiten erforderlich. Auch eine räumlich konzentrierte Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben, die darauf angelegt ist, einen fußläufigen Einzugsbereich zu versorgen, kann einen zentralen Versorgungsbereich bilden. Zentraler Versorgungsbereich - Versorgungsradien: Dargestellt sind die 500 m- und die 800 m-Radien um zentrale Versorgungsbereiche und Einzelstandorte (ab einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m²). Diese Radien stellen den Nahversorgungsbereich dar, der in den Gebieten mit höherer Wohndichte in etwa dem 500m-Radius und in weniger dicht besiedelten Gebieten eher dem 800m-Radius entspricht. Nahversorgungslage: Nahversorgungslagen können aufgrund eines geringen Besatzes und fehlender Entwicklungsmöglichkeiten nicht als zentrale Versorgungsbereiche definiert werden. Gleichzeitig besitzen sie aber aufgrund ihrer städtebaulichen integrierten Lage zwischen Wohnnutzungen, der ansässigen Nutzungen (Lebensmittelmarkt, kleinteiliger Einzelhandel, ergänzende Dienstleistungen und Gastronomie) und des vorhandenen Zentrencharakters eine hohe Bedeutung für die wohnortnahe Grundversorgung. Fachmarktstandort: Fachmarktstandorte sind Einzelhandelsstandorte, die häufig durch großflächige Betriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten (z. B. Möbel, Bau‐, Hobby‐ und Gartenbedarf) gekennzeichnet sind. Sie sind meist flächenintensiv, für den motorisierten Individualverkehr gut anfahrbar und verfügen in der Regel nicht über ausgeprägte Versorgungsfunktionen für ein benachbartes Wohnumfeld. Zentrenfunktionen: Als Zentrenfunktionen sind solche Nutzungen dargestellt, die den Einzelhandelsbestand eines Zentrums ergänzen und in dieser Standortkombination eine von Kunden gewünschte Multifunktionalität sicherstellen. Durch den dadurch erreichten Funktionsmix erhöhen sich der Kundenzustrom sowie die Kundenaustauschbeziehungen. Neben gastronomischen Einrichtungen, Beherbergungsbetrieben, Banken, Versicherungen oder z.B. Reisebüros zählen auch Freizeitangebote (z. B. Kino, Theater, Museum) sowie Verwaltungseinrichtungen (z. B. Rathaus), kulturelle Einrichtungen (z. B. Museen), Bildungs‐ und Sozialeinrichtungen (z. B. Volkshochschulen, Kindergarten) zu wichtigen Angeboten. Die Zentrenfunktionen sind differenziert nach folgenden Nutzungskategorien dargestellt: • Zentrenfunktionen - Dienstleistungen Der Bereich der Dienstleistungen umfasst ein sehr breit gestreutes Spektrum wie etwa Arztpraxen, Anwalts- und Ingenieurbüros, Friseure, Reinigungen, Banken, Versicherungen, Post usw. und ist hier nicht ausdifferenziert dargestellt. • Zentrenfunktionen - Freizeit und Kultur – Spielhallen/Wettbüros/Sportsbars Hierbei handelt es sich um Vergnügungsstätten oder vergnügungsstättenähnliche Betriebe. Eine Häufung in Zentren kann zu negativen Auswirkungen auf die Funktionalität des Zentrums als Versorgungsstandort führen. • Zentrenfunktionen - Freizeit und Kultur – Sport Hierzu zählen z.B. Einrichtungen wie Fitness-Studios, Kegelbahnen, Schwimmbäder, Tennis-Center usw. • Zentrenfunktionen - Freizeit und Kultur – kulturelle Einrichtungen Den kulturellen Einrichtungen werden z.B. Einrichtungen wie Theater, Kleinkunstbühnen, Veranstaltungshallen, Museen, Galerien oder Kinos usw. zugerechnet. • Zentrenfunktionen - Freizeit und Kultur – religiöse Einrichtungen Hierzu zählen z.B. Kirchen und Gemeindehäuser. • Zentrenfunktionen - Freizeit und Kultur – sonstige Einrichtungen Als sonstige Einrichtungen sind Einrichtungen dargestellt, die nicht näher zugeordnet werden können bzw. bereits in anderen Datensätzen vorliegen. • Zentrenfunktionen - Gastronomie/Hotellerie - Hotel und weitere Beherbergungsbetriebe • Zentrenfunktionen - Gastronomie/Hotellerie - Kneipe/Bar/Café • Zentrenfunktionen - Gastronomie/Hotellerie - Restaurant/Imbiss • Zentrenfunktionen - Gastronomie/Hotellerie - sonstige Gastronomie Hierzu zählen Gastronomiebetriebe mit reinem bzw. überwiegendem Lieferservice, Kantinen sowie sonstige Einrichtungen, die nicht näher zugeordnet werden können. Zentrenfunktionen wie öffentliche Einrichtungen (z.B. Verwaltung, Finanzamt, Polizei etc.) und Bildungseinrichtungen wie Schulen, Hochschulen, Bibliotheken usw. sind hier nicht dargestellt, da sie in anderen Diensten / Datensätzen bereits enthalten sind; eine doppelte Darstellung soll nicht erfolgen. Ebenfalls nicht dargestellt sind Handwerk und Gewerbe. Zwar können auch diese Nutzungen Zentrenfunktionen erfüllen, jedoch liegt dazu kein konsistenter Datensatz vor. Erhebungsstand: Die Erhebungen starteten am 22. Februar 2016 und wurden am 26. August 2016 beendet. Änderungen wurde seit diesem Stichtag nicht weiter aktualisiert. Somit gibt der Datensatz nur bedingt den aktuellen Einzelhandelsbesatz wieder. Eine Aktualisierung würde im Rahmen einer Neuauflage der Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepte erfolgen. Hinweis: Es wurde eine sehr große Datenmenge erhoben und aufbereitet. Fehler bei der Erhebung und/oder der technischen Übertragung in die Kartendienste sind daher nicht auszuschließen.
Neues Internetportal zeigt Beispiele für klimafreundliches Heizen Wärmepumpen spielen eine Schlüsselrolle in der zukünftigen, treibhausgasneutralen Beheizung von Gebäuden. Im vergangenen Jahr war bereits jede vierte neue Heizung eine Wärmepumpe. Dennoch gibt es immer noch zahlreiche Vorurteile und Informationsdefizite über ihre Anwendungsmöglichkeiten. Das Umweltbundesamt (UBA) hat deshalb das Internetportal „So geht’s mit Wärmepumpen!“ ins Leben gerufen. Es hat zum Ziel, erfolgreiche Wärmepumpenprojekte vorzustellen und zur Nachahmung anzuregen. "Das Internetportal ‚So geht’s mit Wärmepumpen!‘ soll Hausbesitzer*innen ermutigen, nachhaltige Entscheidungen zu treffen", erklärt Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes. „Wir möchten Vorbehalte gegenüber Wärmepumpen abbauen und zeigen, dass sie eine effiziente und klimafreundliche Lösung für die Wärmeversorgung sind – auch bei bestehenden Gebäuden. Anders als herkömmliche Heizkessel sind Wärmepumpen eine zukunftssichere Technik.“ Das Portal ist unter www.umweltbundesamt.de/so-gehts-mit-waermepumpen erreichbar. „Dort werden nicht nur technische Daten der Gebäude und der Wärmepumpenlösungen präsentiert, sondern auch wie sich anfängliche Herausforderungen lösen ließen“, ergänzt Tanja Loitz, Geschäftsführerin der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. Die Datenbank enthält bereits erste Projekte, darunter die Wärmepumpenanlage von Bernd Gewiese in Straubenhardt, Baden-Württemberg. Er tauschte seine im Betrieb teure Nachtspeicherheizung 2019 durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe aus. „Durch eine Optimierung der Wärmepumpen-Einstellung konnte ich die Effizienz des ganzen Wärmepumpen-Systems nochmals um rund 10 Prozent steigern“, erklärt Gewiese. Dank der ebenfalls installierten Photovoltaikanlage konnten die Heizkosten des Gebäudes um über 80 Prozent reduziert werden. Doch das ist erst der Anfang. Das Umweltbundesamt lädt Hauseigentümer*innen sowie Planer*innen, Energieberater*innen und Handwerksbetriebe dazu ein, das Portal zu nutzen und ihre Erfahrungen mit Wärmepumpen zu teilen. Interessierte können die Informationen zu ihrem Projekt einfach über eine Eingabemaske auf der Website des Umweltbundesamtes eintragen: www.umweltbundesamt.de/so-gehts-mit-waermepumpen-mitmachen Das Portal „So geht’s mit Wärmepumpen!” setzt das Umweltbundesamt zusammen mit der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online im Rahmen eines Forschungsprojektes um. Dabei unterstützt sie ein Fachbeirat, der aus 15 Fachleuten aus der Wärmepumpen-Branche, einschließlich Wissenschaft, Industrie, Handwerk und Energie- und Verbraucherberatung, besteht. Das Projekt wird bis Ende 2025 weitere Zielgruppen ansprechen und Schwerpunkte setzen. Außerdem wird im Projekt ein Planungstool erstellt, das Hauseigentümer*innen helfen soll, die Wärmepumpen-Tauglichkeit ihres Gebäudes zu prüfen.
EU-weite Regelung spart bis 2020 rund 15,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid pro Jahr Die Bandbreite der Stromeffizienz bei Haushaltslampen ist groß. Der Einsatz effizienterer Lampen kann das Klima schützen und die Verbraucherinnen sowie Verbraucher können Geld sparen. Deshalb beschlossen am 8. Dezember 2008 die EU-Mitgliedstaaten auf Vorschlag der EU-Kommission Mindesteffizienzanforderungen an Haushaltslampen. Schrittweise sollen Lampen mit geringerer Effizienz vom Markt verschwinden. Dies bedeutet das Aus für die meisten Glühlampen. Mit den beschlossenen Maßnahmen wird der Stromverbrauch der Privathaushalte EU-weit bis 2020 um 39 Terawattstunden pro Jahr und damit um fünf Prozent sinken. Rund 15,5 Millionen Tonnen klimaschädlichen Kohlendioxides lassen sich so sparen. Der „Glühlampenausstieg” erfolgt in vier Stufen. Mit der ersten Stufe sollen ab dem 1. September 2009 alle matten Glühlampen sowie jegliche Glühlampen mit einer Leistung über 75 Watt nicht mehr zum Verkauf stehen. Bis September 2010 sollen Standardglühlampen - gemeint sind Glühlampen mit Standardkolben, E27-Sockel, Lebensdauer 1.000 Stunden und ohne Kryptonfüllung - mit mehr als 60 Watt vom Markt verschwunden sein. Bis September 2011 solche mit mehr als 40 Watt. Ab 1. September 2012 sollen schließlich keine Glühlampen mit mehr als 10 Watt erhältlich sein. Für Halogenglühlampen gilt: Ab dem Jahr 2016 sollen nur noch die effizienteren Versionen in den Regalen zu finden sein. Kompaktleuchtstofflampen - umgangssprachlich auch Energiesparlampen genannt - sind bereits deutlich effizienter als Halogen- und andere Glühlampen. Dennoch dürfen ab der ersten Stufe auch hier nur noch besonders effiziente Modelle verkauft werden. Als Ersatz für die herkömmliche Glühlampe stehen Kompaktleuchtstofflampen und effiziente Halogenlampen zur Verfügung. In den letzten Jahren ist die Bandbreite der angebotenen Formen und Fassungen von Kompaktleuchtstofflampen gewachsen. Der kommende Glühlampenausstieg dürfte die Entwicklung noch beschleunigen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sind gut beraten, so früh wie möglich auf effiziente Lampen, vor allem die Kompaktleuchtstofflampen umzusteigen, denn neben dem klimaschädlichen Kohlendioxid lassen sich damit auch Stromkosten sparen”, rät Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes ( UBA ). Die beschlossene Regelung umfasst auch Anforderungen an die Gebrauchseigenschaften der Lampen. Kompaktleuchtstofflampen beispielsweise müssen ab dem 1. September 2009 im Mittel mindestens 6.000 Stunden lang brennen können. Während der Lebensdauer sinkt bei allen Lampen der abgegebene Lichtstrom. Dafür setzt die Regelung Grenzen. Weitere Anforderungen betreffen die Anzahl der Schaltzyklen, die eine Lampe ohne Ausfall leisten muss, die Zeit, bis sie aufleuchtet sowie die Zeit, bis sie eine bestimmte Helligkeit erreicht. Für Kompaktleuchtstofflampen geringer Qualität bedeutet dies das Aus. Kompaktleuchtstofflampen enthalten, wie andere Leuchtstofflampen auch, Quecksilber, damit sie ihre Funktion erfüllen können. Quecksilber ist gesundheitsschädlich. Daher gehören diese Lampen, wenn sie ausgedient haben, nicht in den Hausmüll oder gar Glascontainer, sondern sind bei einer geeigneten Sammelstelle abzugeben. Nur dann kann Quecksilber getrennt erfasst und das Lampenglas verwertet werden. Die Rückgabe ist für Privatpersonen kostenlos. Die Rückgabepflicht ist aber leider nicht ausreichend bekannt. Außerdem sind die Rückgabemöglichkeiten häufig mit langen oder umständlichen Wegen verbunden. UBA-Vizepräsident Holzmann zieht daher die Schlussfolgerung: „Da die EU-Verordnung eine Marktverschiebung zugunsten der Kompaktleuchtstofflampen bringen wird, besteht dringender Handlungsbedarf, verbraucherfreundlichere Lösungen für ihre Rückgabe zu schaffen.” Für Elektrohandel und ‑handwerk biete die freiwillige Rücknahme und ordnungsgemäße Entsorgung ausgedienter Leuchtstofflampen, auch über kommunale Sammelstellen oder Herstellersysteme, die Chance für eine höhere Kundenbindung. Insbesondere für das Gewerbe stehen zahlreiche Rückgabestellen zur Verfügung. Informationen über Rückgabemöglichkeiten können bei der kommunalen Abfallberatung und teilweise auch im Fachhandel bezogen werden. Die EU hat ebenfalls beschlossen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher besser informiert sein sollen. So müssen die Hersteller in Zukunft unter anderem den Quecksilbergehalt auf der Verpackung angeben. Die EU-Verordnung ist eine Durchführungsmaßnahme zur Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie (Ökodesign-Richtlinie) und gilt direkt in allen Mitgliedstaaten. Das heißt, es ist keine Umsetzung in deutsches Recht notwendig.
UBA legt 15-Punkte-Plan zur Konjunkturbelebung vor – Fokus auf Energie und Mobilität Das Umweltbundesamt (UBA) hat ein Konzept vorgelegt, wie die Corona-Konjunkturpakete gezielt am Umweltschutz ausgerichtet werden können. „Umwelt- und Klimaschutz standen in letzter Zeit weit oben auf der politischen Agenda. Beides bleibt auch nach Corona von übergeordneter Bedeutung. Wir sollten uns davor hüten, diese sehr gravierenden Probleme beim wirtschaftlichen Neustart aus dem Blick zu verlieren. Der Neustart ist nur zukunftsfähig, wenn wir die Finanzhilfen auch zum Umbau zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Gesellschaft nutzen. Falls wir in überholte Technologien und Strukturen investieren, verschärft dies die Umweltkrise, behindert Innovation, mindert unsere Wettbewerbsfähigkeit und lässt die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens in weite Ferne rücken“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Wichtig ist laut UBA eine Verschiebung der Steuer- und Abgabenlast vom Faktor Arbeit hin zu den Umweltschadenskosten. Dazu sollten umweltfreundliche Techniken wie die Nutzung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor oder ressourcensparendes Verhalten steuerlich entlastet werden. Perspektivisch sollte der Anteil der Umweltsteuern am Gesamtsteueraufkommen steigen, so dass die Kosten der Umweltschäden den Verursachern stärker angelastet werden und nicht der Gesellschaft. Das UBA rät auch zu einem schrittweisen Abbau umweltschädlicher Subventionen – zum Beispiel der zu geringen Dieselbesteuerung oder der Steuerbefreiung für Kerosin. Die Einnahmeverluste des Staates liegen allein durch den Verzicht auf die Kerosinbesteuerung bei 8,3 Milliarden Euro (Jahr 2018). Ein wesentlicher Treiber für grüne und nachhaltige Arbeitsplätze war in den vergangenen Jahren die Wind- und Solarbranche. Leider ist der Ausbau der Windkraft in Deutschland nahezu zum Erliegen gekommen; auch die Solarbranche lahmt. „Erneuerbare Energien werden aber zur wichtigsten Energiequelle für den Strom-, Wärme- und Transportsektor. Die installierte Leistung der Windenergie muss bis zum Jahr 2050 auf 150 bis 200 Gigawatt (GW) steigen, die Leistung der Photovoltaik auf 200 bis 300 GW, um unsere Treibhausgasreduktionsziele zu erreichen. Das bedeutet mitelfristig einen Bruttozubau von jährlich 7,7 bis 10 GW Wind- und Photovoltaikkapazitäten. Der gegenwärtig deutlich geringere Ausbau muss deutlich gesteigert werden.“, sagte Prof. Dr. Harald Bradke, Leiter des Competence Centers Energietechnologien und Energiesysteme am Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI), der das UBA-Papier zusammen mit UBA-Präsident Messner vorstellte. Auch das UBA schlägt ein Ausbaupaket für Windenergie und Photovoltaik vor, das die Ausbaupfade für Windenergie an Land und Photovoltaik auf jeweils 6 GW/Jahr anhebt und den 52 GW-Ausbaudeckel bei der Solarenergie streicht. Neuen Schub vor allem für das lokale Handwerk könnte eine Pflicht zum Einbau von Photovoltaikanlagen beim Neubau und bei der Dachsanierung geben. Im Bereich Mobilität schlägt das UBA vor, den Bundesanteil am „Umweltbonus“ für Elektro-Fahrzeuge zeitlich befristet zu verdoppeln. Auch eine dazugehörige Kaufprämie für private Ladepunkte sei sinnvoll. „Von einer Kaufprämie für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor halte ich dagegen wenig. Das kann ich mir nur bei ganz besonders effizienten Hybridfahrzeugen vorstellen. Öffentliche Gelder sollten besser genutzt werden, um Einnahmeausfälle bei Bus und Bahn als Folge der Coronakrise auszugleichen, den ÖPNV weiter auszubauen sowie den Rad- und Fußverkehr weiter zu stärken“, sagte Messner. „Die Krise als Chance zu nutzen hin zu nachhaltigem Wirtschaften ist fundamental wichtig, denn es stellt Deutschland gut auf, mittel- und langfristig Einkommen zu erwirtschaften“, kommentierte Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der Kreditanstalt für Wiederaufbau ( KfW ) das Papier des UBA. „Die Rückkehr auf einen Wachstumspfad und die Veränderung hin zu nachhaltigerem Wirtschaften ist gleichzeitig auch möglich. Dabei ist Planungssicherheit und ausreichend Zeit für die Anpassung entscheidend. Aus meiner Sicht müssen wir hierfür an folgenden 5 Punkten ansetzen: Krisenfestigkeit stärken, Klimaneutralität erreichen, Produktivitätssteigerungen durch Innovation und Digitalisierung steigern, internationale Vernetzung nutzen und Nationalisierung von Wertschöpfungsketten vermeiden sowie Europa stärken.“ Eine weitere Empfehlung des neuen UBA-Papieres ist eine sozial-ökologische Reform des Finanzsystems in Deutschland. Besonders in den Sektoren Energie und Mobilität will das UBA deutlich mehr finanzielle Anreize für umweltfreundliches Verhalten setzen – und gleichzeitig für mehr Gerechtigkeit sorgen: „Wir müssen umweltschädliche Subventionen abbauen und die Fairness unseres Finanzsystems stärker in den Blick nehmen. Eine ökologische Steuereform gelingt, wenn sie von den Menschen als gerecht empfunden wird. Nur dann bekommen wir Akzeptanz für einen grünen Neustart der Wirtschaft“, so Messner. Der Anfang für mehr Fairness könnte laut UBA eine deutliche Absenkung der Strompreise durch eine kurzfristig reduzierte EEG-Umlage machen. Bestandsanlagen, die vor dem 31. Dezember 2016 ans Netz gingen, würden laut UBA-Vorschlag über den Bundeshaushalt und ab 2021 zunehmend aus der CO2 -Bepreisung finanziert. Die geringeren Stromkosten kämen vor allem ärmeren Haushalten sofort zugute und sollten mit einer kurzfristigen Anpassung der monatlichen Stromabschlagszahlungen einhergehen. Dies erhöht die Kaufkraft und belebt die Konjunktur. Profitieren würden von der Krise besonders betroffene Bereiche wie Gastronomie, Handel und Dienstleistungen. Die EEG-Differenzkosten bertragen derzeit jährlich rund 25 Mrd. Euro. Eine Verringerung der Umlage um 75 Prozent würde den nicht privilegierten Stromkunden eine Entlastung von 18,7 Mrd. Euro pro Jahr bringen. Das Dach aller nationalen Maßnahmen bildet Europa, vor allem der European Green Deal. „Der Green Deal muss bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise eine zentrale Rolle einnehmen. Deutschland sollte versuchen, die EU-Kommission im Rahmen seiner EU-Ratspräsidentschaft bis Ende 2020 dabei zu unterstützen. Darüber hinaus sollte sich die Bundesregierung für eine Anhebung des europäischen Klimaziels auf mindestens 55 Prozent bis 2030 einsetzen. Nur so kommen wir auf einen verlässlichen Pfad in Richtung Klimaneutralität bis zum Jahr 2050“, sagte UBA-Präsident Messner.
Gebäudesanierung verspricht mehr grüne Jobs Im Jahr 2010 verdankten fast 2 Millionen Beschäftigte ihren Arbeitsplatz dem Umweltschutz. Dies sind 4,8 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland. Umweltschutz ist damit ein wichtiger Faktor für den Arbeitsmarkt. Gegenüber dem Jahr 2008 nahm die Umweltschutzbeschäftigung leicht um 18.000 Personen zu. Dieser Anstieg geht jedoch fast ausschließlich auf die zunehmende Auslandsnachfrage zurück. „Die Zahl der Umweltschutzbeschäftigten stagniert, wenn auch auf hohem Niveau. Zum Glück gibt es noch Luft nach oben: Etwa bei der energetischen Sanierung von Gebäuden. Falls die Bundesregierung das Ziel umsetzt, die Sanierungsrate für Gebäude von derzeit jährlich weniger als 1 Prozent der Gebäude auf 2 Prozent zu verdoppeln, würde dies die Zahl der Arbeitsplätze kräftig erhöhen. Vor allem die Baustoff-Industrie und das Handwerk profitieren.“, sagte Maria Krautzberger, die Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA). Das Aktionsprogramm Klimaschutz, das die Bundesregierung Anfang Dezember 2014 beschließen will, könne hier wichtige Impulse setzen. Investitionen für die Wärmedämmung in Gebäuden hatten im Jahr 2010 mit rund 93.000 Beschäftigten einen fast ebenso hohen Stellenwert für die Umweltschutzbeschäftigung wie die Umweltschutzinvestitionen von Staat und Unternehmen in den „klassischen Umweltschutz“, also Abfallbeseitigung, Gewässerschutz, Lärmbekämpfung oder Luftreinhaltung. Auch der weltweit steigende Bedarf an Umwelt- und Klimaschutztechniken entwickelt sich weiter zum Jobmotor: Dem Export von Umweltschutzgütern ließen sich im Jahr 2006 rund 49.000 Arbeitsplätze zurechnen, im Jahr 2010 waren es bereits rund 78.000 Arbeitsplätze. Diese positive Entwicklung wird sich in den nächsten Jahren fortsetzen, falls Deutschland seine starke Wettbewerbsposition behauptet. „Der Konkurrenzdruck wird stärker, denn viele andere Länder sehen zunehmend die wirtschaftlichen Chancen des Umwelt- und Klimaschutzes. Deutschland benötigt daher eine Umweltpolitik, die Innovationen antreibt und ambitionierte Umweltziele verfolgt.“ so Maria Krautzberger. Während sich die Gesamtzahl der Umweltschutzbeschäftigten mangels aktuellerer Daten derzeit nur für das Jahr 2010 ermitteln lässt, liegen für die erneuerbaren Energien bereits Schätzungen bis 2013 vor. Danach sank in diesem Bereich 2013 erstmals die Beschäftigtenzahl, und zwar um rund 7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dies ist fast ausschließlich auf den Rückgang bei der Solarenergie zurückzuführen. Trotz dieses Rückgangs waren 2013 rund 371.000 Menschen bei den erneuerbaren Energien beschäftigt – mehr als doppelt so viele wie vor zehn Jahren. Die Schätzungen zur Höhe der Umweltbeschäftigung stammen aus einer aktuellen Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Berlin. Sie wurden im Auftrag des Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes erstellt. Maria Krautzberger: „Die Zahl von nahezu zwei Millionen Umweltschutzbeschäftigten ist eine Untergrenze. Tatsächlich arbeiten in Deutschland noch mehr Menschen für den Umweltschutz. Denn etliche Bereiche – wie Ökotourismus, umweltorientierte Versicherungswirtschaft und produktintegrierter Umweltschutz – sind wegen mangelnder Datengrundlagen nach wie vor nicht oder nur unzureichend enthalten.“
Kreative Lösungen für Klima- und Umweltprobleme gesucht Das Umweltbundesamt (UBA) unterstützt die Aktion „klima on… s´cooltour 2008/09” der Firma Lightcycle: In einem Projektwettbewerb können Schülerinnen und Schüler kreative Lösungen für den Klima- und Umweltschutz entwickeln. Mitmachen können alle von der fünften Klasse bis zum Abitur. Die Jugendlichen suchen sich selbst aus, ob sie ihr Projekt fächer- oder jahrgangsübergreifend gestalten, einen wissenschaftlichen Aufsatz schreiben, Umweltkampagnen entwerfen oder Spiele kreieren. „Streit mit den Eltern, die erste Liebe oder die Suche nach dem Ausbildungsplatz - Jugendliche erleben vieles, das sie im Alltag emotional fordert. Die s’cooltour gibt die Möglichkeit, die persönliche Zukunft mit eigenen Ideen zu gestalten.”, sagt Anke Döpke, Pressereferentin beim UBA . „Junge Menschen sind dem Klimawandel nicht ausgeliefert, sondern können ihre Zukunft selbst in die Hand nehmen”, so Döpke. Schülerinnen und Schüler können ihre Projektergebnisse bis Ende des Jahres einreichen. Hauptpreis ist ein Auftritt der Band Juli auf der nächsten Schulparty. Weitere vier Gewinner gehen auf eine Gletschertour in die Alpen. Wer heute jung ist, könnte den Klimawandel deutlich zu spüren bekommen - viele Erwachsene vielleicht schon nicht mehr. Beim Klimawandel geht es also um die Zukunft Jugendlicher. Daher ist es aus Sicht des UBA wichtig, Schülerinnen und Schüler für Umweltschutz zu sensibilisieren. Nur so können sie lernen, Lösungen für Umweltprobleme selbst zu entwickeln. Der Wettbewerb „klima on… s´cooltour 2008/09” vernetzt Schulprojekte mit Praxiskompetenz, denn Industrie und Handwerk begleiten gemeinsam mit Kommunen, Behörden, Verbraucherzentrale und Umweltschutzorganisationen die Schulaktionen. Anregungen zum Thema Energiesparen bietet zum Beispiel die UBA-Aktion ”No-Energy”: Mit einem Messgerät, dem so genannten Energiekostenmonitor, begeben sich die Schülerinnen und Schüler auf die Suche nach „Stromfressern” in Haushalt oder Schule. Das kleine Messgerät zeigt - zwischen Steckdose und Elektrogerät gesteckt - den Stromverbrauch eines Gerätes und die Kosten an. Einen solchen Energiekostenmonitor können sich Schulen kostenlos mit der „Energiesparkiste” schicken lassen. Für jede Klasse ist auÃerdem die UBA-Broschüre „Energiesparen im Haushalt” und für den Unterricht passende Materialien enthalten.
Umweltbundesamt ehrt vier Anpassungsprojekte Ein renaturierter Flusslauf als Klimakorridor, ein Quartiersmanagement für Anpassungsmaßnahmen, eine Weiterbildung im Handwerk für klimarobustes Bauen sowie ein Begrünungsprojekt mit Unternehmen in Innenstädten – das sind die Sieger im diesjährigen Wettbewerb um die besten Lösungen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Deutschland. Unter dem Motto „Blauer Kompass – Anpassungspioniere gesucht“ zeichnet das Umweltbundesamt (UBA) lokale und regionale Maßnahmen aus, mit denen klimawandelbedingte Risiken gemindert werden. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA : „Die Gewinner des Wettbewerbs haben eindrucksvoll gezeigt, welche Möglichkeiten bestehen, sich an die Folgen des Klimawandels anzupassen. Alle vier Projekte haben vor allem auch die wichtigen gesellschaftlichen Akteure eingebunden.“ Der Klimawandel wirkt sich auf viele Bereiche des Lebens aus, wie beispielsweise die Gesundheitsvorsorge, die Landwirtschaft oder die Energieversorgung. Die Beteiligung aller gesellschaftlich relevanten Gruppen ist daher unerlässlich. Die gewählten Beteiligungsprozesse und die getroffenen Vorsorgemaßnahmen bewertete die Jury des „Blauen Kompass“ bei allen vier Gewinnerprojekten als besonders auszeichnungswürdig. Ob Starkregen oder Hitzeperioden – wie die Risiken von Extremwetterereignissen gemindert werden können, zeigen die Projekte „Future Cities – Grün-blauer Klimakorridor Kamen“, „Natur in graue Zonen“ aus Bonn oder „KiezKlima“ in Berlin. In Kamen wurde ein Flusslauf renaturiert und Anwohner entkoppelten ihre Grundstücke von der Kanalisation, um gegen Überflutung vorzusorgen und ihr Wohnumfeld zu verbessern. Die Bonner Initiative „Natur in graue Zonen“ entsiegelte und begrünte in Pilotmodellen mit Unternehmen aus Duisburg, Erfurt und Wiesloch innerstädtische Flächen. Im dicht besiedelten Raum wirkt sich das positiv auf das Mikroklima aus und trägt zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei. Die unversiegelten Böden nehmen zudem Niederschlagswasser auf und steigern die Aufenthaltsqualität. Im Berliner Brunnenviertel gilt es, die Quartiersbewohnerinnen und -bewohner für die Entwicklung von Klimaanpassungsmaßnahmen an ihrem Wohnort zu begeistern. Aus der Region Frankfurt-Rhein-Main kommt mit dem Weiterbildungskonzept „Klaro: Klimarobust Planen und Bauen“ eine Sensibilisierungs- und Qualifizierungsmaßnahme, die mit der Zielgruppe Handwerk auf die Anpassungserfordernisse im Baugewerbe aufmerksam macht. Das UBA ehrte die vier Sieger des Wettbewerbs „Blauer Kompass“ zum zehnjährigen Jubiläum des Kompetenzzentrums Klimafolgen und Anpassung ( KomPass ) am 21. Juni 2016 im Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau. Die Gewinner wurden aus über 52 vorgeschlagenen Projekten ausgewählt und erhalten eine Kurzfilmproduktion über ihr Projekt und je eine Trophäe der Hochschule für bildende Künste in Hamburg, für deren Gestaltung die HfbK eigens einen Kreativwettbewerb unter ihren Studierenden auslobte.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Projekte aus Brandenburg, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen wurden ausgezeichnet Eine Hochwasserallianz, Mini-Wälder für Bildungsangebote zur Klimaanpassung und einige mehr – die Gewinner*innen des Bundespreises „Blauer Kompass“ 2022 stehen fest. Bundesumweltministerin Steffi Lemke und der Präsident des Umweltbundesamtes Dirk Messner haben zum Abschluss der „Woche der Klimaanpassung“ in Berlin gemeinsam die besten Projekte ausgezeichnet. Mit 240 Einreichungen gab es einen neuen Teilnahmerekord für diese Auszeichnung zur Vorsorge und Anpassung an die Folgen der Klimakrise. Der mit 25.000 Euro dotierte Preis geht jeweils an herausragende Klimanpassungsprojekte in den Bereichen Hochwasserschutz, Landwirtschaft, Handwerk sowie Umweltbildung und ländliche Entwicklung. Eine hochrangig besetzte Jury hat die besten Projekte ausgewählt. Außerdem wurde ein Publikumspreis vergeben. Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Wie wichtig Klimaanpassung ist, haben die vergangenen Monate auch in Deutschland gezeigt: Hitze, Waldbrände und fehlendes Wasser in Flüssen und Seen sind Folgen der Klimakrise. Die Folgen der Klimakrise sind bei uns deutlich spürbar. Mit dem ‚Blauen Kompass‘ zeigen wir, wie Klimaanpassung in den verschiedensten Bereichen erfolgreich umgesetzt wird: in Kommunen und bei Unternehmen, in Forschung und Bildung, durch Vereine, Verbände und Stiftungen. Die ausgezeichneten Projekte machen deutlich, dass wir diese zentrale Aufgabe gemeinsam bewältigen können – und wir alle können etwas tun: in unserer Stadt oder Gemeinde, am Arbeitsplatz oder in der Schule für Klimaanpassung und gegen die Klimakrise.“ UBA -Präsident Dirk Messner: „Klimaanpassung ist eine Aufgabe für jetzt. Das können wir inzwischen fast täglich sehen – auch bei uns in Deutschland. Deswegen sind die mit dem 'Blauen Kompass' ausgezeichneten Projekte so wichtig. Sie machen deutlich, dass funktionierende Konzepte für Klimaanpassung jetzt umgesetzt werden können. Mit naturbasierten Lösungen können wir viele Folgen der Klimakrise abmildern. Auch die nicht ausgezeichneten Projekte verdienen ein großes Lob. Denn sie zeigen eindrucksvoll, wie vielfältig die Möglichkeiten für die dringend notwendige Klimaanpassung inzwischen sind.“ Der Bundespreis „Blauer Kompass“ wurde in diesem Jahr erstmals gemeinsam durch das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt ausgerichtet. Neu sind eine eigene Kategorie für Kommunen und jeweils 25.000 Euro Preisgeld für die ausgezeichneten Projekte. Ziel des Wettbewerbs ist es innovative, wirksame und nachhaltige Lösungen für die Vorsorge und die Anpassung an die Folgen der globalen Klimakrise, wie Hitze, Dürre und Starkregen , zu präsentieren. Mit der feierlichen Auszeichnung endet die bundesweite „Woche der Klimaanpassung“ des Bundesumweltministeriums und des Zentrums KlimaAnpassung (ZKA), in der erstmals mit Veranstaltungen in ganz Deutschland gute Beispiele der Klimavorsorge präsentiert wurden. Die „Woche der Klimaanpassung“ ist Bestandteil des BMUV-Sofortprogramms Klimaanpassung . Die Einreichungen für den „Blauen Kompass“ wurden mit Unterstützung des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und des Wettbewerbsbüros co2online anhand der sechs Kriterien guter Praxis der Anpassung des Umweltbundesamtes bewertet . Für zwanzig für den Preis nominierten Projekte gab es im Mai eine Online-Abstimmung um den Publikumspreis. Im Juni zeichente eine achtköpfige Jury mit hochrangigen Vertreterinnen*Vertretern der kommunalen Spitzenverbände sowie aus den Bereichen Wirtschaft, Forschung, Ehrenamt und Klimakommunikation Projekte in den vier Kategorien des Bundespreises aus. Neben einer Plakette und einem Preisgeld in Höhe von jeweils 25.000 Euro erhalten die Gewinnerinnen*Gewinner auch Unterstützung bei der bundesweiten Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Unter anderem wurden dafür Videos über die ausgezeichneten Projekte erstellt. Kategorie: Kommunen Kreis Borken – Hochwasserallianz Bocholter Aa (Nordrhein-Westfalen) Mehrere Städte und Gemeinden entlang der Bocholter Aa haben sich zu einer Hochwasserallianz zusammengeschlossen. Gemeinsam haben sie ein Schutzkonzept für die Region rund um den Fluss und seine Zuläufe entwickelt. Ein Warnsystem und naturnahe Lösungen helfen nicht nur bei Hochwasser, sondern auch bei Starkregen. Eigenvorsorge von Bürgerinnen*Bürgern, Katastrophenschutz, Tourismus und Biodiversität sind ebenfalls Teil des Konzepts zur Klimaanpassung für die Aa. - Preisträgerfilm (Youtube) Kategorie: Private und kommunale Unternehmen Hof Tolle – Integrierte und dynamische Agrarplanung für den Klimawandel (Hessen) Der Hof Tolle aus Calden bei Kassel zeigt, wie Klimaanpassung in der Landwirtschaft funktionieren kann. Gemeinsam mit der Universität Hohenheim haben die Nordhessen eine eigene Methode entwickelt und erprobt. Ziel ist eine individuelle Klimastrategie für jedes einzelne landwirtschaftliche Unternehmen – nicht als einmalig erstelltes Konzept, sondern als dynamischer Prozess. Dazu dient ein Kreislauf mit acht Schritten: von der Bestandsaufnahme bis zum Praxis- Monitoring . - Preisträgerfilm (Youtube) Kategorie: Forschungs- und Bildungseinrichtungen EnergieBauZentrum – Präventive Klimafolgenanpassung mit dem Hamburger Handwerk Die Handwerkskammer Hamburg unterstützt mit ihrem EnergieBauZentrum Handwerkerinnen*Handwerker bei der Beratung zur Klimafolgenanpassung. Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer werden so für das Thema sensibilisiert, das Fachhandwerk besser vernetzt und neue Kapazitäten geschaffen. Bei Beratungen vor Ort entwickeln die verschiedenen Gewerke gemeinsam Lösungen: zum Schutz vor Starkregen und Überhitzung. - Preisträgerfilm (Youtube) Kategorie: Vereine, Verbände, Stiftungen MIYA e. V.: Tiny Forests – von nachhaltiger Bildung zu klimaresilienten Städten (Brandenburg) Der Verein MIYA aus Eberswalde nutzt Mini-Wälder für Bildungsangebote zur Klimaanpassung. Auf vergleichsweise kleinen Flächen pflanzen dazu Kinder und andere freiwillige Helferinnen*Helfer Bäume. Der sogenannte Tiny Forest dient als grünes Klassenzimmer und Reallabor. Mit einfachen Mitteln lässt sich darin die Entwicklung des Ökosystems Wald miterleben – zum Beispiel indem der Zuwachs der Bäume dokumentiert oder Insekten bestimmt werden. - Preisträgerfilm (Youtube) Publikumspreis Freundeskreis Technisches Denkmal Brikettfabrik LOUISE e.V.: Leuchtturm Louise –Mit kühlem Kopf in heißen Zeiten (Brandenburg) Der Freundeskreis Technisches Denkmal Brikettfabrik LOUISE aus Uebigau-Wahrenbrück in der Lausitz entwickelt Projekte zur Klimaanpassung für den ländlichen und strukturschwachen Raum. Das ehemalige Fabrikgelände dient als nachhaltiger Lehr-und Lernort. Neben regionalen Akteurinnen*Akteuren spricht der Freundeskreis besonders große Teile der Zivilgesellschaft an, um Lösungen für alle zu finden. Beim aktuellen Themenschwerpunkt Hitze sind unter anderem ältere Menschen, Schulen und Kommunen eingebunden. - Preisträgerfilm (Youtube) Kontakt für Bildmaterial und Fragen zum Wettbewerb: Wettbewerbsbüro „Blauer Kompass“ c/o co2online Telefon: 030 36 99 61 - 12 E-Mail: blauerkompass [at] uba [dot] de
Die Reparatur von Konsumgütern verlängert die Nutzungsdauer und schont damit die natürlichen Ressourcen. Die vorliegende Studie analysiert die Relevanz von Reparaturen für das deutsche Handwerk und diskutiert Anreize und Hemmnisse sowie Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrage. Reparaturdienstleistungen an Unterhaltungselektronik, Haushalts- und Gartengeräten, Lederwaren und Textilien werden jedoch nicht nur von Handwerksbetrieben sondern auch von einer wachsenden Zahl von Reparaturinitiativen erbracht. Die Studie macht deutlich, dass zwischen Handwerkern und Reparaturinitiativen keine Konkurrenz besteht, wohl aber die Bereitschaft zu einer stärkeren Kooperation. Gemeinsame Reparatursiegel, Workshops und Nachwuchswerbung könnten dabei ein Anfang sein. Veröffentlicht in Texte | 15/2019.
Foto: © Voyagerix/Stock/Thinkstock Laub auf Straßen und Wegen stellt bei Regen und Nässe eine Unfallgefahr dar. Dem beugen Städte und Gemeinden mit motorgetriebenen Laubbläsern oder Laubsaugern vor. Die Folgen sind Lärm und Emissionen. Da der Lärm von Laubbläsern und Laubsaugern mit klassischen Benzin- Verbrennungsmotoren als besonders belästigend bekannt ist, ist deren Einsatz in Wohngebieten grundsätzlich nur werktags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr statthaft. Das gilt sowohl für private wie für professionelle Nutzer. Lärm und Emissionen sind aber in vielen Einsatzbereichen vermeidbar, denn mittlerweile sind wesentlich leisere und emissionsärmere elektrisch betriebene Laubbläser und- sauger marktreif. Je nach Einsatzbedingungen und Leistung halten die Akkus nach Herstellerangaben inzwischen bis zu elf Stunden durch – damit ist der professionelle Einsatz gewährleistet! Die alte Gleichung „laut = leistungsstark“ ist heute falsch! Denn aufgrund der technologischen Entwicklungen in den letzten Jahren kann aus den Lärmemissionen eines Laubbläsers oder –Saugers kein Rückschluss mehr auf dessen Leistungsfähigkeit gezogen werden. Bei vergleichbarer Leistung liegt der Schallleistungspegel eines modernen Akku-Laubbläsers heute bis zu 11 dB(A) unter dem Schallleistungspegel eines Laubbläsers mit Benzinmotor. Sollen nur Straßen und Wege vom Laub befreit werden, können Akku-Laubsauger verwendet werden, deren Schallleistungspegel nochmals um ca. 4 dB(A) kleiner ist. Diese spürbare Lärmminderung schont nicht nur die Nerven in der Nachbarschaft, auch die Nasen und Lungen werden geschont, denn es entstehen keine Verbrennungsabgase. Laubrechen, Harken und Besen schonen Bodenleben Laubsauger vernichten große Mengen wertvoller Kleintiere, die für die Bodenverbesserung und für den Laubabbau zu Humus erforderlich sind. Der Einsatz von Laubrechen, Harken und Besen vermeidet diese Schäden. Zudem stehen dem höheren Zeitbedarf und möglicherweise höheren Personalkosten niedrigere Gerätekosten für Anschaffung und Wartung gegenüber. Daher gilt: Private und vor allem kleine Flächen bitte nicht mit Laubsaugern bearbeiten! Aktionsbündnis „NRW wird leiser“ Mobile Laubbläser und - sauger sind zudem ein Thema des Aktionsbündnisses "NRW wird leiser". In diesem Bündnis befassen sich auf Initiative des NRW-Umweltministeriums seit April 2013 neben zuständigen Ministerien u.a. auch die kommunalen Spitzenverbände, Elterninitiativen und die Verbände von Umwelt, Industrie-und Handwerk mit dem Thema Lärm. Primäres Ziel des Bündnisses ist es, mit bewusstem Verhalten Lärm im häuslichen Umfeld zu vermeiden. www.nrw-wird-leiser.de Download: Pressemitteilung
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