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Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem

Das Landesamt für Umweltschutz führt nach § 11 Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Bundes-Bodenschutzgesetz (BodSchAG LSA) ein Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem. Das Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem (ST-BIS) enthält beschreibende Informationen (Metainformationen) über Daten, deren Kenntnis für die Erfüllung bodenschutz- und altlastengesetzlicher Aufgaben von Bedeutung sein kann. Dieses Metainformationssystem gibt Auskunft darüber, wer Daten besitzt, wie man Sie erhält und um was für Daten es sich handelt. Das ST-BIS wird im Internet geführt. Die Informationen für das ST-BIS stellen die Behörden dem LAU auf Anforderung gebührenfrei zur Verfügung.

Technische Befahrbarkeit von Waldflächen in Sachsen

Der Datensatz enthält Informationen zur technischen Befahrbarkeit von Waldflächen ins Sachsen. Unter der technischen Befahrbarkeit versteht man die Möglichkeit, Forstmaschinen und andere forstliche Technik für die Bestandespflege- und Holzerntemaßnahmen einzusetzen, ohne dabei das Feinerschließungswegenetz mit wegebaulichen Maßnahmen zu befestigen. Zu jeder Waldfläche wird die standortsabhängige Befahrbarkeitsklasse, die Hangneigungsklasse sowie die Sensibilitätsklasse angegeben. Die Befahrbarkeitsklassen B1 (befahrbar) bis B5 (nicht befahrbar) beschreiben die Eignung des Bodens als befahrbare Unterlage. Die Sensibilitätsklassen S1 (wenig sensibel) und S2 (sensibel) beschreiben die Empfindlichkeit des Bodens für befahrungsbedingte ökologisch wirksame Veränderungen. Der Datensatz ist eine Grundlage für die Feinerschließungskarte, die Befahrbarkeitskarte sowie für die Technologische Karte von Sachsen. Ausführliche Informationen sind der Richtlinie "Holztechnologien" des Staatsbetriebes Sachsenforst zu entnehmen.

Technische Befahrbarkeit von Waldflächen in Sachsen - punkthafte Hindernisse

Der Datensatz enthält Informationen zu punkthaften Hindernissen (Befahrungshindernisse), die für die technische Befahrbarkeit von Waldflächen ins Sachsen relevant sind. Befahrungshindernisse sind Denkmäler, Einzelfelsen, Grenzaufschlüsse, Brunnen, Quellen, Gruben, stillgelegte Bergwerke etc. Unter der technischen Befahrbarkeit versteht man die Möglichkeit, Forstmaschinen und andere forstliche Technik für die Bestandespflege- und Holzerntemaßnahmen einzusetzen, ohne dabei das Feinerschließungswegenetz mit wegebaulichen Maßnahmen zu befestigen. Zu jeder Waldfläche wird die standortsabhängige Befahrbarkeitsklasse, die Hangneigungsklasse sowie die Sensibilitätsklasse angegeben. Die Befahrbarkeitsklassen B1 (befahrbar) bis B5 (nicht befahrbar) beschreiben die Eignung des Bodens als befahrbare Unterlage. Die Sensibilitätsklassen S1 (wenig sensibel) und S2 (sensibel) beschreiben die Empfindlichkeit des Bodens für befahrungsbedingte ökologisch wirksame Veränderungen. Der Datensatz ist eine Grundlage für die Feinerschließungskarte, die Befahrbarkeitskarte sowie für die Technologische Karte von Sachsen. Ausführliche Informationen sind der Richtlinie "Holztechnologien" des Staatsbetriebes Sachsenforst zu entnehmen.

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