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Dorfwettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" 11. Landeswettbewerb Wer hat über die Auszeichnung im Dorfwettbewerb entschieden? Silber im Bundeswettbewerb 2019: Schleberoda und Quarnebeck in Berlin Landeswettbewerb 2018 Siegerdörfer Quarnebeck und Schleberoda 27. Bundeswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" - Abschlussbroschüre 2023

Im Rahmen des 27. Landeserntedankfestes hat Landwirtschaftsminister Sven Schulze 13 Orte geehrt, die sich am 11. Landeswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" beteiligt haben. "Der ländlichen Raum ist ein attraktiver Lebens- und Arbeitsort - heute und in Zukunft. Das bisher zumeist ehrenamtliche Engagement, mit dem vor Ort attraktive, altersübergreifende Treffpunkte geschaffen werden, ist die Grundlage für die Ansiedlung junger Familien", sagte Minister Schulze. "Die Digitalisierung erlaubt ihnen, Leben und Arbeiten zu verbinden, was zur Sicherung und Entwicklung von Dorfgemeinschaften entscheidend beiträgt." Der 11. Landeswettbewerb fand 2022 statt. 2023 schließt sich der 27. Bundeswettbewerb an. Unterlagen und wichtige Informationen zum Ablauf des Wettbewerbs und zu den Terminen können unter den folgenden Links heruntergeladen werden: Durchführungsbestimmungen zum 11. Landeswettbewerb Fragebogen für teilnehmende Dörfer Gold Wolfsberg (Landkreis Mansfels-Südharz) ( Laudatio ansehen ) Güsen (Landkreis Jerichower Land) Die beiden Orte haben jeweils ein Preisgeld von 3000 Euro erhalten und vertreten Sachsen-Anhalt im Bundeswettbewerb 2023. Silber mit Sonderpreis Hoym (Salzlandkreis) für sein beispielhaftes Vereinsnetzwerk Zichtau (Altmarkkreis Salzwedel) für eine nachhaltige Grüngestaltung Bethau (Landkreis Wittenberg) für ein außergewöhnliches Jugendengagement Für diese drei Orte gab es ein Preisgeld in Höhe von 2500 Euro. Silber Langeneichstädt (Saalekreis) Zscherndorf (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) Spora mit Nißma, Oelsen und Prehlitz-Penkwitz (Burgenlandkreis) Bebertal (Landkreis Börde) Ranis (Salzlandkreis) Rehehausen (Burgenlandkreis) Diese Orte haben jeweils ein Preisgeld von 2000 Euro erhalten. Bronze Lüderitz mit Groß Schwarzlosen und Stegelitz (Landkreis Stendal) Hessen (Landkreis Harz) Beide Orte erhielten ein Preisgeld von 1000 Euro. In der Jury waren der Landfrauenverband Sachsen-Anhalt e. V., der Landjugendverband Sachsen-Anhalt e. V., die Landesarbeitsgemeinschaft für Urlaub und Freizeit auf dem Lande Sachsen-Anhalt e. V., die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau sowie die Siegerdörfer des Jahres 2018 vertreten. Ein besonderer Dank gilt den Landkreisen, die in ihren vorhergehenden Kreiswettbewerben die teilnehmende Orte ermittelt haben. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner würdigte am 24. Januar während der Internationalen Grünen Woche 2020 die Preisträger des 26. Bundeswettbewerbs "Unser Dorf hat Zukunft". Sachsen-Anhalts Landessieger, Quarnebeck und Schleberoda, wurden mit der Silbermedaille geehrt. Beide Dörfer erhielten ein Preisgeld von 10.000 Euro. Für Quarnebeck gab es mit dem Sonderpreis „Engagement gegen Extremismus“ einen weiteren Sieg, der mit mit zusätzlichen 3.000 Euro prämiert wurde. Knapp 1.900 Dörfer aus 13 Bundesländern hatten sich beteiligt. 30 von ihnen erreichten das Finale. Diese wurden im Beisein der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, mit Gold, Silber und Bronze ausgezeichnet. Im zurückliegendem Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" 2017 bis 2019 waren Quarnebeck und Schleberoda Sieger im Landeswettbewerb und erfolgreich im Bundeswettbewerb. Die Dörfer aus Sachsen-Anhalt wurden beim Bundeswettbewerb mit Silber ausgezeichnet. Eine atmosphärische Präsentation der beiden Siegerdörfer zeigt der Film. Diese Aufnahmen wurden letztes Jahr anlässlich des 10. landesweiten Dorfwettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ erstellt, der für den bundesweiten Dorfwettbewerb qualifiziert. Quarnebeck liegt an einer alten Heerstraßen mitten in Deutschland, im Norden des Naturpark Drömling. Der Ort gilt als kultureller Leuchtturm der Region. Dank der engagierten Dorfgemeinschaft gelingt es, Musikfestivals, Kabarettabende, Weihnachtsmärkte und Klönbänke fest ins Dorfleben zu integrieren. Unter dem Motto "Nachhaltigkeit auf kurzem Weg" schaffen die 180 Einwohner Blühwiesen als Nahrungsquelle für Bienen und Insekten. "Jugendlich, traditionsbewusst und zukunftsorientiert – eben Quarnebeck." (Quelle: Ortsbürgermeister von Quarnebeck, Marco Wille) Schleberoda mit seinen zirka 160 Einwohnern liegt in der Saale-Unstrut-Region. Der kleine Ort ist ein typischer Rundling. Unser Backhaus wird seit 1789 genutzt, ein Lesestübchen mit besonderen Angeboten für Kinder entstand aus dem alten Gemeindebüro. Das Dorfgemeinschaftshaus beherbergt einen Saal, eine Sommergalerie, Musikantentreff und die Feuerwehr. Die Zukunft soll ein Mobilitätskonzept mit einem elektrischen Dorfgemeinschaftsfahrzeug sichern helfen. (Quelle: Heimatverein Schleberoda e.V.) Die Broschüre „27. Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ - Abschlussbroschüre 2023“ steht ab sofort auf der Internetseite des BMEL unter folgendem Link zum Download zur Verfügung.

An Herzmuskelzellen des Menschen, die aus Operationsmaterial gewonnen wurden, wurden elektrophysiologische Messungen durchgeführt, um die Verwendung von Organen von Versuchstieren zu vermeiden

Über uns

Leitung Die Leitung der Senats­verwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: Senatorin Ute Bonde, Staatssekretär für Mobilität und Verkehr Arne Herz und Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt Britta Behrendt. Weitere Informationen Organisation Der aktuelle Organisationsplan wird hier zum Download angeboten. Weitere Informationen Nachgeordnete Einrichtungen Die Websites der nachgeordneten Einrichtungen Berliner Forsten, Pflanzenschutz­amt, Fischereiamt und gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) sind hier zu finden. Weitere Informationen Bild: pandionhiatus3 / Depositphotos.com Landesbeauftragte Die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege. Weitere Informationen Bild: jorisvo / Fotolia.com EU-Angelegenheiten und Internationales Informationen zur EU-Politik, zu Städtepartnerschaften, Delegationen und zu internationalen Netzwerken werden bereitgestellt. Weitere Informationen Bild: Britta Krehl Gestaltungsbeirat Öffentliche Räume Berlin Der Gestaltungsbeirat Öffentliche Räume Berlin ist ein Gremium zur Weiterentwicklung der Gestaltung öffentlicher Räume in Berlin. Er soll zudem das Bewusstsein für nachhaltige, ökologische und klimaangepasste Entwicklung von öffentlichen Räumen sowie in Politik und Verwaltung fördern. Weitere Informationen

Landschaftsschutzgebiete (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Landschaftsschutzgebiet § 26 Bundesnaturschutzgesetz und § 19 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Schutzintensität: weniger hoch. Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder besondere kulturhistorische Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. Verordnete Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Landkreis Göttingen sind: LSG "Buchenwälder und Kalkmagerrasen zwischen Dransfeld und Hedemünden" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 170; LSG "Fulda und Fuldaufer;" LSG "Fulda zwischen Wahnhausen und Bonaforth" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 372; LSG "Göttinger Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 138 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Harz"; LSG "Iberg bei Bad Grund" als Umsetzung des FFH-Gebiets 145 "Iberg"; LSG "Kaufunger Wald" Pufferzone für die Umsetzung eines Teils des FFH-Gebiets Nr. 143; "Bachtäler im Kaufunger Wald" als Pufferzone; LSG "Leine zwischen Friedland und Niedernjesa sowie Dramme" als Umsetzung der gleichnamigen FFH-Gebiete Nr. 407 und 454; LSG "Leinebergland" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Mausohr-Jagdgebiet Leinholz" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 447; LSG "Pipinsburg"; LSG "Reinhäuser Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 110 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Rhumequelle"; LSG "Schwülme und Auschnippe" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 402; LSG "Südharz bei Zorge"; LSG "Untereichsfeld" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Weiher am Kleinen Steinberg" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 408; LSG "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 132; LSG "Weserbergland-Kaufunger Wald"; LSG "Wolfsbachtal bei Zorge" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 150. Für die LSG, die der Umsetzung von FFH-Gebieten dienen, wurden teilweise Lebensraumtypen (LRT), Erhaltungszustände (EHZ) und Fortpflanzungs- und Ruhestätten (F+R) definiert, die Bestandteil des jeweiligen Schutzzwecks sind.

Naturdenkmale flächig (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Naturdenkmal § 28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 21 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGNNatSchG). Verordnung des Landkreises Göttingen, sowie Satzungen einzelner Gemeinden. Alle Einzelschöpfungen der Natur oder Flächen bis zu 5 Hektar im Kreisgebiet, die aufgrund ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erhalten werden sollen. Ausgewiesen wurden folgende flächenhafte Naturdenkmale: "Lindengruppe auf der Masch"; "Eibenwald"; "Forstbotanischer Garten"; "Fuchshaller Steinbruch"; "Frankenberg-Höhle bei Bad Grund (Harz); "Moostierchenriff bei Bartolfelde"; "Westersteine"; "Diabas-Aufschluss bei der Huttaler Widerwaage"; "Schulbergklippen bei Scharzfeld"; "Römerstein bei Nüxei"; "Kupferschiefer-Aufschluss bei Walkenried"; "Lonauwasserfall in Herzberg am Herz"; "Weißer Stein/Hellenberg"; "Gipsfelsen an der Pipinsburg bei Osterode am Harz"; "Priesterstein mit Höhle bei Neuhof"; "Hübichenstein bei Bad Grund (Harz)"; "Seilerklippe"; "Mönchskappenklippe"; "Der Stumpfestein"; "Geologischer Aufschluss am Gehöft Allershausen in Gittelde"; "Pfaffenholzschwinde"; "Kleine Trogsteinschwinde bei Tettenborn Kolonie"; Erdfälle am Moosberg bei Ührde"; "Erdfall unterm Hundeberg in Bartolfelde".

Geologische Eisrandlagen von Niedersachsen 1 : 50 000

Darstellung von Vereisungsgrenzen und der Position von Moränenstrukturen auf der Geologischen Karte von Niedersachsen 1 : 50 000. Die Darstellung der Vereisungsgrenzen zeichnet die maximale Verbreitung eiszeitlicher Gletscher in Niedersachsen nach. Im Oberharz wird die Reichweite der Eigenvergletscherung des Harzes während der Weichsel-Kaltzeit gezeigt. Für die anderen Bereiche Niedersachsens gibt die allgemeine Vereisungsgrenze Hinweise zur maximalen Reichweite des Inlandeises im Pleistozän. Mit den End- und Stauchmoränen im Saale-Bereich wird die Verbreitung und Lage von charakteristischen und markanten End- und Verweilstadien bedeutender Vorstöße saalezeitlichen Inlandeises dargestellt. Bei diesen Daten handelt es sich um Linieninformationen, die digital vorgehalten und bei Bedarf kombiniert mit den geologischen Daten der GK50-Grundkarte ausgegeben werden. Nur in Verbindung mit den geologischen Informationen im Hintergrund wird z.B. die Dynamik und Verbreitung der kaltzeitlichen Eisvorstöße in Niedersachsen fassbar.

Außengrenze Harz

Außengrenze des niedersächsischen Teils des Nationalparks Harz.

Flächennutzungsplan Stadt Herzberg am Harz (Landkreis Göttingen)

Flächennutzungsplan der Stadt Herzberg am Harz. Die Daten dienen ausschließlich der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Hoheitlich zuständig ist die Stadt Herzberg am Harz. Als vorbereitender Bauleitplan besitzt der Flächennutzungsplan einer Gemeinde Übersichtscharakter. Er stellt die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde dar, indem er die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet aufzeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung zum Beispiel für Wohnen oder Gewerbe, Verkehr, Land- oder Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz und so weiter) die im Gemeindegebiet vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen. Der Flächennutzungsplan entwickelt - mit Ausnahme der Darstellung von Windenergieanlagen - keine direkte Rechtwirkung gegenüber den Bürgern. Jedoch sind die konkreten, rechtsverbindlichen Bebauungspläne einer Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nur bei der Zulassung von Windenergieanlagen kann der Flächennutzungsplan unmittelbar gelten.

Flächennutzungsplan Stadt Bad Lauterberg im Harz (Landkreis Göttingen)

Flächennutzungsplan der Stadt Bad Lauterberg im Harz. Die Daten dienen ausschließlich der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Hoheitlich zuständig ist die Stadt Bad Lauterberg im Harz. Als vorbereitender Bauleitplan besitzt der Flächennutzungsplan einer Gemeinde Übersichtscharakter. Er stellt die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde dar, indem er die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet aufzeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung zum Beispiel für Wohnen oder Gewerbe, Verkehr, Land- oder Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz und so weiter) die im Gemeindegebiet vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen. Der Flächennutzungsplan entwickelt - mit Ausnahme der Darstellung von Windenergieanlagen - keine direkte Rechtwirkung gegenüber den Bürgern. Jedoch sind die konkreten, rechtsverbindlichen Bebauungspläne einer Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nur bei der Zulassung von Windenergieanlagen kann der Flächennutzungsplan unmittelbar gelten.

Flächennutzungsplan Bad Grund (Harz) (Landkreis Göttingen)

Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Grund (Harz). Die Daten dienen ausschließlich der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Hoheitlich zuständig ist die Gemeinde Bad Grund (Harz). Als vorbereitender Bauleitplan besitzt der Flächennutzungsplan einer Gemeinde Übersichtscharakter. Er stellt die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde dar, indem er die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet aufzeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung zum Beispiel für Wohnen oder Gewerbe, Verkehr, Land- oder Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz und so weiter) die im Gemeindegebiet vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen. Der Flächennutzungsplan entwickelt - mit Ausnahme der Darstellung von Windenergieanlagen - keine direkte Rechtwirkung gegenüber den Bürgern. Jedoch sind die konkreten, rechtsverbindlichen Bebauungspläne einer Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nur bei der Zulassung von Windenergieanlagen kann der Flächennutzungsplan unmittelbar gelten.

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