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Kartierungsgebiet

Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in Sachsen Darstellung des Bestands an kartierungspflichtigen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen über 3 Millionen Kfz/Jahr.

Bebauungsplan Lurup 66 Hamburg

Rugenbarg - Luruper Hauptstraße - Süd- und Westgrenze des Flurstücks 4858, Ostgrenzen der Flurstücke 185 und 1654 der Gemarkung Lurup - Böttcherkamp

Bebauungsplan Ottensen 69 Hamburg

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ottensen 69 wird wie folgt begrenzt: Im Norden durch die Ottenser Hauptstraße, im Osten durch die Stangestraße, im Süden durch die Erzbergerstraße und im Westen durch den Spritzenplatz und die Bahrenfelder Straße.

Bebauungsplan Langenhorn 71 Hamburg

Das Plangebiet wird begrenzt von den Hauptverkehrsstraßen Krohnstieg (nördlich) und Langenhorner Chaussee (östlich) sowie den Straßen Auf dem Felde (westlich), Rodenkampweg und Wittekopsweg (südlich) und befindet sich im Lärmschutzbereich des Flughafens Hamburg-Fuhlsbüttel.

Bebauungsplan Bahrenfeld 71 Hamburg

Der Geltungsbereich ist im Bezirk Altona, im Stadtteil Bahrenfeld (Ortsteil 217) und Lurup (Ortsteil 220) gelegen und umfasst Flächen des Lise-Meitner-Parks, Teilflächen des DESY, Teilflächen nördlich der Notkestraße und weitere Flächen östlich der Luruper Hauptstraße.

Lärmkartierung in Brandenburg INSPIRE Download-Service (WFS-LFU-LAERM)

Der INSPIRE Download Service ermöglicht das Herunterladen von Geodaten der Ergebnisse von Lärmkartierungen im Land Brandenburg. Hierzu gehören a) der Lärmschutzbereich sowie die Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen, b) Strategische Lärmkarten für Ballungsräume (Potsdam) und c) Strategische Lärmkarten für Straßen. Die Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm fordert von den Mitgliedstaaten der EU, bis zum 30. Juni 2007 und danach alle fünf Jahre strategische Lärmkarten für definierte Untersuchungsräume auszuarbeiten. Die Untersuchungsräume ergeben sich in Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht gemäß § 47a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie aus der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV). Für das Land Brandenburg wurde der Untersuchungsraum 2012 durch die Kartierungspflicht der Hautverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr definiert. Weiterhin umfasst der Untersuchungsraum den Großflughafen Berlin-Schönefeld / Berlin Brandenburg sowie den Ballungsraum Potsdam. (Die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken obliegt dem Eisenbahnbundesamt.) Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299530.de a) Fluglärm: 1. Lärmschutzbereich für den Flughafen Berlin Brandenburg (EDDB) gemäß Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLärmG). Der Lärmschutzbereich umfasst die Tag-Schutzzonen 1 und 2 sowie eine Nacht-Schutzzone. Er wird unabhängig vom Tagschutzgebiet bzw. Nachtschutzgebiet gemäß dem Planfeststellungsbeschluss/Planergänzungsbeschluss in Verantwortung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) ermittelt und festgesetzt. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299440.de 2. Umgebungslärmkartierung für den Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld (EDDB; zukünftig Flughafen Berlin Brandenburg BER). Die Umgebungslärmkartierung betrachtete in einem ersten Schritt den Ist-Zustand des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld unter Berücksichtigung der Datenbasis 2010. Nachdem das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) zum 26. Januar 2012 die zukünftigen Flugverfahren (Flugrouten) festgelegt hatte und die notwendigen Berechnungsgrundlagen zum 8. November 2012 vollständig vorlagen, erfolgte in einem zweiten Schritt die Kartierung des ausgebauten Zustandes (vorhersehbare Lärmsituation 2015 für BER). Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299530.de b) Ballungsraumlärm: Strategische Lärmkarten für Ballungsräume (Potsdam). Die Isophonenkarten werden für die Teilbereiche 1. Straßenverkehrslärm, 2. Industrie- und Gewerbelärm und 3. Schienenverkehrslärm (nur Straßenbahn) bereitgestellt. Darüber hinaus sind die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung als Sachdatenausgabe in Bezug auf a) lärmbelastete Menschen und b) lärmbelastete Flächen, Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude, differenziert nach den drei Teilbereichen, am Gebiet des Ballungsraumes Potsdam hinterlegt. Die der Berechnung zu Grunde liegenden Daten des Straßennetzes und der Gebäude stehen ebenfalls zur Verfügung. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/laerm_k.pdf c) Straßenverkehrslärm: Strategische Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen. Untersucht werden alle Gemeinden des Landes Brandenburg mit Straßen > 3 Mio. Kfz/d. Es werden, wie in § 2 der 34. BImSchV gefordert, die beiden Lärmindizes LDEN und LNight dargestellt. Entsprechend § 4 Abs. 4, 34. BImSchV wird die Geräuschsituation für den LDEN in den folgenden Isophonenbändern mit einer Klassenbreite von 5 dB abgebildet. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/laerm_k.pdf

Bebauungsplan Billstedt 108 - Horn 48 Hamburg

Horner Rampe - Horner Landstraße - Horner Brückenweg - Letzter Heller - Horner Landstraße - Washingtonallee - Vierbergen - Helma-Steinbach-Weg - Legienstraße - Steinfeldstraße - Schiffbeker Weg -- Nathstieg -- Lorenzenweg - Nordgrenzen der Flurstücke 4033 und 3972, über das Flurstück 4055 (Reclamstraße), Nordgrenze des Flurstücks 3987 der Gemarkung Schiffbek - (Öjendorfer Weg - Nordgrenzen der Flurstücke 4106 und 4173 der Gemarkung Schiffbek - Schleemer Weg - Möllner Landstraße - Reclamstraße - Billstedter Hauptstraße - Ostgrenze des Flurstücks 1592, Südgrenzen der Flurstücke 1592 bis 1589, 3657, 1586 bis 1581, 1579, 3711 und 1574 der Gemarkung Schiffbek - Geesttwiete - über das Flurstück 4349, Südgrenzen der Flurstücke 4349, 2807, 2808, 3610 und 4178 der Gemarkung Schiffbek - Moorfleeter Straße - Südgrenzen der Flurstücke 3812, 3808, 3873, 3955, 3954 und 3953, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2891 der Gemarkung Schiffbek - Kolumbusstraße - über das Flurstück 242 (Horner Brückenweg) - über die Flurstücke 188 und 411, Südgrenze des Flurstücks 379 (Bergedorfer Straße), - über die Flurstücke 411 und das Flurstück 119 (Jürsweg),Westgrenze des Flurstücks 119, Südgrenze des Flurstücks 379 (Bergedorfer Straße) der Gemarkung Horn Marsch.

Bebauungsplan Ottensen 27 (2.Änderung) Hamburg

siehe Originalplan - Nöltingstraße- Alma-Wartenberg-Platz- Bahrenfelder Straße - Ottenser Hauptstraße, der Gemarkung Ottensen (Bezirk Altona, Ortsteil 213).

Bebauungsplan Blankenese 45 Hamburg

Süllbergsterrasse - Bornholdts Treppe - Schulten-Immenbarg - Hans-Lange-Straße - Blankeneser Hauptstraße - Nord- und Westgrenze des Flurstücks 329 - Schlagemihls Treppe - Blankeneser Hauptstraße - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 290 - Sagebiels Weg - über das Flurstück 77 (Strandweg) - Ost-, Nord- und Südgrenze des Flurstücks 1555 - über das Flurstück 2176 - Südgrenze des Flurstücks 2176 - über das Flurstück 2176 - Westgrenze des Flurstücks 77 (Strandweg) - über das Flurstück 2146 (Strandweg) - Möllers Treppe - Elbterrasse - über das Flurstück 1878 - Südgrenze des Flurstücks 134 - Südostgrenze des Flurstücks 1658 der Gemarkung Blankenese - Süllbergstreppe (Bezirk Altona, Ortsteil 222)

Bebauungsplan Lurup 6 (2.Änderung) Hamburg

siehe Originalplan - Luruper Hauptstraße - Fahrenort - Koppelberg - Nordgrenzen der Flurstücke 327, 350 - Stückweg - Luruper Hauptstraße, südöstliche Grenze des Flurstücks 302, über das Flurstück 302, südöstliche und südwestliche Grenze des Flurstücks 293, südwestliche Grenze des Flurstücks 1836, über die Flurstücke 1363, 1364 der Gemarkung Lurup, über das Flurstück 268, Südgrenze des Flurstücks 265, über das Flurstück 2869, über das Flurstück 709, Südgrenze des Flurstücks 709, - Flaßbarg - Brooksheide, Südgrenzen der Flurstücke 6373 und 2868, Westgrenzen der Flurstücke 2868, 6373, 6372, 202, 201, - Luruper Hauptstraße der Gemarkung Osdorf (Bezirk Altona, Ortsteil 220).

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