PM10 - flächenhafte Belastung 2015 - Luftschadstoffe Die Daten erlauben eine Übersicht über die Schadstoffbelastung im Dresdener Stadtgebiet sowohl an Hauptstraßen wie auch in der Fläche. Eine Einordnung Bezug Grenzwerte (39. BImSchV) ist möglich. Punktgenaue Aussagen sind auf Grund des verwendeten Rechenmodells und der Eingangsdaten nicht möglich. Belastungsschwerpunkte sind zu erkennen.
Der Bebauungsplan Billstedt 95 für den Geltungsbereich zwischen Billstedter Hauptstraße und Bundesstraße B 5 (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Billstedter Hauptstraße - Ost-, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2542 der Gemarkung Schiffbek.
Der Bebauungsplan Billstedt 58 für den Geltungsbereich Bundesautobahn - Glinder Au - Steinfurths Diek - Glinder Au - über die Flurstücke 355, 354, 368, 371, 353, 416 (Mümmelmannsberg), 421,422,411 (Havighorster Redder), 423, 1241, 424 bis 428 und 431 zur Ostgrenze des Flurstücks 444 der Gemarkung Kirchsteinbek - Steinbeker Hauptstraße - Billstedter Hauptstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.
Belastung mit dem Luftschadstoff Feinstaub bis 10 Mikrometer (PM10) an den Dresdner Hauptverkehrsstraßen, Modellierung 2019
Der Bebauungsplan Lurup 27 für den Geltungsbereich zwischen Böttcherkamp, Binsenort, Bahnanlagen und Luruper Hauptstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Böttcherkamp - Binsenort - Flaßbarg - über das Flurstück 2869, Nordgrenze des Flurstücks 266 der Gemarkung Osdorf -Luckmoor - über die Flurstücke 1364 und 1363, Ostgrenzen der Flurstücke 1363 und 1580, Nordgrenze des Flurstücks 302, über das Flurstück 302, Nordgrenze des Flurstücks 1422 der Gemarkung Lurup - Luruper Hauptstraße - Flurstraße.
Der Bebauungsplan Lurup 13 für das Plangebiet Landesgrenze - Swatten Weg - Luruper Hauptstraße - Brooksheide - Flaßbarg - Am Barls - Böttcherkamp - Luruper Moorgraben (Bezirk Altona Ortsteil 219) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lurup 63 für den Geltungsbereich zwischen Lüttkamp, Luruper Hauptstraße und Elbgaustraße (Bezirk Altona, Ortsteil 220) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Lüttkamp - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 816, Nordostgrenze des Flurstücks 2915, Nordostgrenze des Flurstücks 2918 der Gemarkung Lurup - Elbgaustraße - Luruper Hauptstraße.
Der Lärmindex LNight spiegelt die Lärmbelastung für die Nacht wider und wird für die Ausarbeitung von strategischen Lärmkarten verwendet. Diese Isophonen Karten stellen flächenhaft die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2022 an den Hauptverkehrsstraßen im Saarland dar. Entsprechend § 4 Abs. 4 der 34. BImSchV wird die Geräuschsituation für den LNight in den folgenden Isophonen Bändern mit einer Klassenbreite von 5 dB dargestellt: 45 dB(A) LNight 50 dB(A), 50 dB(A) LNight 55 dB(A), 55 dB(A) LNight 60 dB(A), 60 dB(A) LNight 65 dB(A), 65 dB(A) LNight 70 dB(A) sowie 70 dB(A) LNight. Die zentrale landesweite Strategische Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen wurde im Saarland für die betroffenen und zuständigen Städte und Gemeinden durch den Saarländischen Städte- und Gemeindetag beauftragt. Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz hat sich anteilig an den Kosten beteiligt und die Kartierung koordiniert.
Der Lärmindex LDEN spiegelt die Lärmbelastung für den gesamten Tag (24 Stunden) wider und wird für die Ausarbeitung von strategischen Lärmkarten verwendet. Diese Isophonen Karten stellen flächenhaft die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2022 an den Hauptverkehrsstraßen im Saarland dar. Entsprechend § 4 Abs. 4 der 34. BImSchV wird die Geräuschsituation für den LDEN in den folgenden Isophonen Bändern mit einer Klassenbreite von 5 dB dargestellt: 55 dB(A) LDEN 60 dB(A), 60 dB(A) LDEN 65 dB(A), 65 dB(A) LDEN 70 dB(A), 70 dB(A) LDEN 75 dB(A) sowie 75 dB(A) LDEN. Die Lärmkarten müssen überprüft und bei Bedarf alle fünf Jahre überarbeitet werden. Die zentrale landesweite Strategische Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen wurde im Saarland für die betroffenen und zuständigen Städte und Gemeinden durch den Saarländischen Städte- und Gemeindetag beauftragt. Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz hat sich anteilig an den Kosten beteiligt und die Kartierung koordiniert.
Belastung mit dem Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2) an den Dresdner Hauptverkehrsstraßen, Modellierung 2019
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Kommune | 28 |
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