<p>Gesundheitsrisiken durch Umgebungslärm</p><p>In vielen deutschen Städten wie auch entlang vieler Hauptverkehrsstraßen und Schienenwege sowie in der Nähe großer Flughäfen ist es zu laut. Das haben viele Gemeinden, Landesbehörden und das Eisenbahn-Bundesamt festgestellt. Sie erstellen daher auch Lärmaktionspläne, um den Umgebungslärm für die Menschen erträglich zu gestalten.</p><p>Umgebungslärm</p><p>Lärm ist ein wahrnehmbares Umweltproblem. Hohe Schallpegel sowie chronischer Lärmstress beeinträchtigen nicht nur das Wohlbefinden von Menschen. Sie können auch krank machen.<br>Die Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten bildet die Grundlage für die Information der Bevölkerung und die Erstellung von Aktionsplänen zum Lärmschutz. In der Europäischen Union (EU) geschieht dies nach einheitlichen Verfahren basierend auf derUmgebungslärmrichtlinie.Lärmkartenmussten bis zum 30. Juni 2022 undLärmaktionsplänebis zum 18. Juli 2024 erstellt werden fürIn Deutschland betrifft dies 72 Ballungsräume mit rund 25,5 Mio. Menschen, 52.000 km Hauptverkehrsstraßen, 13.000 km Haupteisenbahnstrecken und alle neun Großflughäfen.Die Belastungen sind jeweils über den gesamten Tag und gesondert für die Nacht zu bestimmen. Zur Vergleichbarkeit der Ergebnisse werden EU-weit einheitliche Kenngrößen verwendet, und zwar der Tag-Abend-Nacht-Lärmindex (L DEN) und der Nachtlärmindex (L Night).Die Ergebnisse zeigen, dass weite Teile der Bevölkerung von Lärm betroffen sind (siehe Abb. und Tab. zur Lärmbelastung der Bevölkerung). Allein an den betrachteten Straßen sind rund 17,3 Mio. Menschen von L DEN-Pegeln von über 55 Dezibel (dB(A)) betroffen. Bei solchen Pegeln können erhebliche Belästigungen und Störungen der Kommunikation auftreten.
PM10 - flächenhafte Belastung 2015 - Luftschadstoffe Die Daten erlauben eine Übersicht über die Schadstoffbelastung im Dresdener Stadtgebiet sowohl an Hauptstraßen wie auch in der Fläche. Eine Einordnung Bezug Grenzwerte (39. BImSchV) ist möglich. Punktgenaue Aussagen sind auf Grund des verwendeten Rechenmodells und der Eingangsdaten nicht möglich. Belastungsschwerpunkte sind zu erkennen.
Der Bebauungsplan Billstedt 95 für den Geltungsbereich zwischen Billstedter Hauptstraße und Bundesstraße B 5 (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Billstedter Hauptstraße - Ost-, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2542 der Gemarkung Schiffbek.
Der Bebauungsplan Billstedt 58 für den Geltungsbereich Bundesautobahn - Glinder Au - Steinfurths Diek - Glinder Au - über die Flurstücke 355, 354, 368, 371, 353, 416 (Mümmelmannsberg), 421,422,411 (Havighorster Redder), 423, 1241, 424 bis 428 und 431 zur Ostgrenze des Flurstücks 444 der Gemarkung Kirchsteinbek - Steinbeker Hauptstraße - Billstedter Hauptstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lurup 27 für den Geltungsbereich zwischen Böttcherkamp, Binsenort, Bahnanlagen und Luruper Hauptstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Böttcherkamp - Binsenort - Flaßbarg - über das Flurstück 2869, Nordgrenze des Flurstücks 266 der Gemarkung Osdorf -Luckmoor - über die Flurstücke 1364 und 1363, Ostgrenzen der Flurstücke 1363 und 1580, Nordgrenze des Flurstücks 302, über das Flurstück 302, Nordgrenze des Flurstücks 1422 der Gemarkung Lurup - Luruper Hauptstraße - Flurstraße.
Belastung mit dem Luftschadstoff Feinstaub bis 10 Mikrometer (PM10) an den Dresdner Hauptverkehrsstraßen, Modellierung 2019
Der Bebauungsplan Lurup 13 für das Plangebiet Landesgrenze - Swatten Weg - Luruper Hauptstraße - Brooksheide - Flaßbarg - Am Barls - Böttcherkamp - Luruper Moorgraben (Bezirk Altona Ortsteil 219) wird festgestellt.
Rugenbarg - Luruper Hauptstraße - Süd- und Westgrenze des Flurstücks 4858, Ostgrenzen der Flurstücke 185 und 1654 der Gemarkung Lurup - Böttcherkamp
Der Bebauungsplan Lurup 63 für den Geltungsbereich zwischen Lüttkamp, Luruper Hauptstraße und Elbgaustraße (Bezirk Altona, Ortsteil 220) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Lüttkamp - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 816, Nordostgrenze des Flurstücks 2915, Nordostgrenze des Flurstücks 2918 der Gemarkung Lurup - Elbgaustraße - Luruper Hauptstraße.
Der Bebauungsplan Lurup 52 für den Geltungsbereich zwischen Luruper Hauptstraße und Hauptfriedhof Altona (Bezirk Altona Ortsteil 219) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Luruper Hauptstraße - Nordgrenze des Flurstücks 857 der Gemarkung Lurup - Gemarkungsgrenze.
Origin | Count |
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