Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Aktuelle Messwerte sind verfügbar für die Schadstoffe: . Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.
Das Plangebiet wird begrenzt von den Hauptverkehrsstraßen Krohnstieg (nördlich) und Langenhorner Chaussee (östlich) sowie den Straßen Auf dem Felde (westlich), Rodenkampweg und Wittekopsweg (südlich) und befindet sich im Lärmschutzbereich des Flughafens Hamburg-Fuhlsbüttel.
PM10 - flächenhafte Belastung 2015 - Luftschadstoffe Die Daten erlauben eine Übersicht über die Schadstoffbelastung im Dresdener Stadtgebiet sowohl an Hauptstraßen wie auch in der Fläche. Eine Einordnung Bezug Grenzwerte (39. BImSchV) ist möglich. Punktgenaue Aussagen sind auf Grund des verwendeten Rechenmodells und der Eingangsdaten nicht möglich. Belastungsschwerpunkte sind zu erkennen.
Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Der Lärmindex LDEN spiegelt die Lärmbelastung für den gesamten Tag (24 Stunden) wider und wird für die Ausarbeitung von strategischen Lärmkarten verwendet. Diese Isophonen Karten stellen flächenhaft die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2022 an den Hauptverkehrsstraßen im Saarland dar. Entsprechend § 4 Abs. 4 der 34. BImSchV wird die Geräuschsituation für den LDEN in den folgenden Isophonen Bändern mit einer Klassenbreite von 5 dB dargestellt: 55 dB(A) LDEN 60 dB(A), 60 dB(A) LDEN 65 dB(A), 65 dB(A) LDEN 70 dB(A), 70 dB(A) LDEN 75 dB(A) sowie 75 dB(A) LDEN. Die Lärmkarten müssen überprüft und bei Bedarf alle fünf Jahre überarbeitet werden. Die zentrale landesweite Strategische Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen wurde im Saarland für die betroffenen und zuständigen Städte und Gemeinden durch den Saarländischen Städte- und Gemeindetag beauftragt. Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz hat sich anteilig an den Kosten beteiligt und die Kartierung koordiniert. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus Download Link aus einem Metadatensatz generiert
In Berlin gibt es auf vielen Straßen Abweichungen von der innerörtlich zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Geschwindigkeitsbeschränkungen tragen dazu bei, den Verkehr in der Großstadt sicherer und umweltverträglicher zu machen. Wohngebiete, Mischgebiete oder Gewerbe- und Industriegebiete stellen die Verkehrsplanerinnen und -planer vor völlig unterschiedliche Aufgaben. Während in den Wohn- und Mischgebieten die Verkehrssicherheit und die Begrenzung von Lärm und Umweltbelastungen im Vordergrund stehen, muss auf den Hauptverkehrsstraßen der Stadt ein effizienter und möglichst reibungsloser Verkehr gewährleistet werden. Ein wichtiges Mittel, um den Bedürfnissen von Anrainerinnen und Anrainer und den unterschiedlichen Verkehrsteilnehmenden gerecht zu werden, sind Tempobeschränkungen. Sie helfen, den Verkehr nach den spezifischen Bedürfnissen vor Ort und der jeweiligen städtischen Umgebung zu organisieren. Warum Tempobeschränkungen? Untersuchungen zur Wirkung von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen Karte Tempolimits im Geoportal Berlin Vor Grundschulen und Kindergärten sowie auf Straßenabschnitten mit Unfallhäufung gelten häufig Tempolimits. Diese bieten Schutz (nicht nur) für Kinder und weisen die Verkehrsteilnehmenden grundsätzlich auf besondere Gefahrenorte hin. Lärm stört uns im Schlaf besonders. Die Tempo-30-Regelungen dienen dem Schutz der Nachtruhe. Dieser Schutz ist wichtig, weil dauerhafter nächtlicher Verkehrslärm ab 55 Dezibel wahrscheinlich zu vermehrten Herz-Kreislauf-Erkrankungen führt. An den Berliner Hauptstraßen sind davon knapp 340.000 Menschen betroffen. Die Maßnahme Tempo 30 nachts (22-6 Uhr) ist ein Teil eines Gesamtkonzeptes zur Lärmminderung, die durch weitere Maßnahmen – z. B. den Austausch lauter Straßenbeläge – ergänzt werden. Die Tempo-30-Regelungen in der Nacht lösen die Lärmprobleme der Stadt zwar nicht gänzlich. Aber sie werden zur Folge haben, dass viele Berlinerinnen und Berliner künftig etwas ruhiger schlafen können. Die Berliner Luft muss besser werden! Denn trotz umfangreicher Maßnahmen besteht immer noch die Gefahr, dass die europaweit verbindlichen Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO 2 ) und Feinstaub (PM10) in unserer Stadt überschritten werden. Die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgeschlagenen Zielwerte werden in Berlin sogar flächendeckend überschritten. Es gibt eindeutige Ergebnisse, dass Tempo 30 die Atemluft verbessern kann. Tempo 30 ist eine wirksame Maßnahme zur Verbesserung der Luftqualität, wenn es gelingt, die Qualität des Verkehrsflusses beizubehalten oder zu verbessern. Denn dann werden Anfahrprozesse verkürzt und weniger Emissionen ausgestoßen. Auch Emissionen durch Reifenabrieb und Aufwirbelung werden verringert, da die Reibungskräfte und Turbulenzen bei niedrigen Geschwindigkeiten geringer sind. Emissionen durch Bremsenabrieb sinken zudem, weil die Bremsdauer und -stärke im Vergleich zu Tempo 50 geringer ist. In Berlin wurde die Wirkung von Tempo 30 auf die Luftqualität über mehrere Jahre direkt überprüft. Weitere Informationen zur Luftqualität in Berlin und zum Luftgütemessnetz Untersuchung zur Wirkung von Tempo 30 auf den Verkehr und die Luftqualität (2021) Der Verkehrsversuch „Tempo 30 zur Verbesserung der Luftqualität“ auf fünf stark belasteten Berliner Straßen wurde erfolgreich abgeschlossen. Für die Untersuchung wurden fünf Streckenabschnitte folgender Straßen ausgewählt: Leipziger Straße (Markgrafenstraße – Potsdamer Platz) Potsdamer Straße (Potsdamer Platz – Kleistpark) Hauptstraße (Kleistpark – Innsbrucker Platz) Tempelhofer Damm (Alt-Tempelhof – Ordensmeister Straße) Kantstraße (Amtsgerichtsplatz – Savignyplatz). Die Ergebnisse der Untersuchung haben gezeigt, dass… …Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen zu einer Verbesserung der NO 2 -Belastung um bis zu 4 µg/m³ im Jahresmittel beitragen kann. …Tempo 30 zu keinem nennenswerten Ausweichverkehr auf andere Straßen führt. …sich durch die niedrigere Reisegeschwindigkeit die Fahrzeit des ÖPNV (Busverkehr) auf den Strecken um rund 60 bis 90 Sekunden verlängert. Die Untersuchung hat somit auch gezeigt, dass Tempo 30 ein wirksames Instrument zur Gestaltung eines nachhaltigen Verkehrs ist. Die Auswirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen in Berlin wurden analysiert. Ziel war es, die Wirksamkeit der straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen genauer zu untersuchen und geeignete Rahmenbedingungen für die Anordnung von Tempo 30 darzustellen. Unter anderem zeigte sich, dass die mittleren Geschwindigkeiten nach Anordnung von Tempo 30 in rund 80 Prozent der untersuchten Fälle statistisch signifikant sanken, auch ohne bauliche Begleitmaßnahmen oder Radarkontrollen. Die wesentlichen Erkenntnisse der Evaluierung von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen in Berlin finden Sie im Bericht zur Evaluierung. Darüber hinaus hatte das Umweltbundesamt eine Untersuchung zu den weiteren Auswirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen, zum Beispiel auf die Qualität des Verkehrsflusses und auf das subjektive Empfinden der Anwohner, in Auftrag gegeben.
Die Berliner Verkehrsregelungszentrale ist eine der größten Verkehrsleitzentralen in Deutschland. In der Verkehrsregelungszentrale wird die Verkehrslage auf über 1.600 km Straße beobachtet, werden die Berliner Ampeln (auch “Lichtsignalanlagen” – LSA genannt) an über 2.100 Kreuzungen und drei Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA) in Tunnelanlagen und Hauptverkehrsstraßen überwacht und bei Bedarf manuell geschaltet, sowie Verkehrsmeldungen der Landesmeldestelle für den Verkehrswarndienst (TMC-Verfahren) gesendet. Die Verkehrsregelungszentrale ist besonders wichtig für die Arbeit der Abteilung Verkehrsmanagement der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Durch die Zusammenfassung aller verkehrlichen Informationen an einer Stelle kann die Abt. Verkehrsmanagement gezielt in das Berliner Verkehrsgeschehen eingreifen und Störungen minimieren oder sogar komplett verhindern. Das Personal der VKRZ überprüft rund um die Uhr die Berliner Lichtsignal- und Verkehrsbeeinflussungsanlagen, veranlasst eine umgehende Beseitigung von Störungen und stellt so die Funktionsfähigkeit der Anlagen sicher. Mit über 2.100 angeschlossenen Lichtsignalanlagen bestehen unmittelbare Verkehrssteuerungs- und -beeinflussungsmöglichkeiten. Bei planbaren und unvorhersehbaren Ereignissen wie z.B. Baustellen, Veranstaltungen, Demonstrationen oder Unfällen können Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsablaufs schnell und gezielt eingeleitet werden. Die wichtigsten hierfür erforderlichen Informationen werden u.a. auf einer rund 20 Quadratmeter großen Multimediawand visualisiert. Rund 100 Videokameras, vor allem in Tunnelanlagen, ergänzen die Informationen. So kann die VKRZ in verkehrskritischen Situationen eingreifen oder bei Gefahrensituationen – besonders in den Tunnelabschnitten – Warnmeldungen platzieren, Geschwindigkeiten reduzieren oder Tunnel sperren. Die Steuerung der Autobahnen in Berlin erfolgt durch die Autobahn GmbH des Bundes. Bei Fragen zum Thema Autobahn wenden sie sich bitte direkt an die Autobahn GmbH unter: Mail: presse.nordost@autobahn.de Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nordost An der Autobahn 111 16540 Hohen Neuendorf OT Stolpe Die in die VKRZ integrierte Landesmeldestelle für den Verkehrswarndienst sendet über das TMC-Verfahren (Traffic Message Channel) aktuelle Informationen über besondere Ereignisse wie Staus, Baustellen oder Demonstrationen an die angeschlossenen Rundfunkanstalten, Printmedien und Navigationsgeräte. In Berlin finden fast täglich Protokollfahrten u.a. von Staatsgästen der Bundesrepublik Deutschland statt, die aus Sicherheitsgründen von der Berliner Polizei begleitet werden. Hier sorgt die VKRZ dafür, dass die Lichtsignalanlagen entsprechend angepasst werden.
Die Behörden des Landes Berlin und die Bezirke teilen sich die Zuständigkeit für den Straßenverkehr. Straßenverkehrsbehörden der Bezirke Abteilung Verkehrsmanagement Die Straßenverkehrsbehörden der Bezirke sind vor allem für den ruhenden Verkehr (also alle Fragen zum Thema Parken) und für den Verkehr auf Nebenstraßen zuständig. Im Einzelnen gehören dazu beispielsweise Behindertenparkplätze Fußgängerzonen Örtliche Verkehrsmaßnahmen zum Gewässer- und Biotopschutz Haltverbote für Baustellen, Umzüge und befristete Liefertätigkeiten Inanspruchnahme von Straßenland bei Baustellen Informationsstände, Märkte und Veranstaltungen, Erlaubnisse (im Nebenstraßennetz) Nebenstraßen Parken in Haltverbotszonen Parkerleichterungen für außergewöhnlich gehbehinderte Personen und Blinde Parkraumbewirtschaftung, Ausnahmegenehmigungen, Bewohnerparkausweise, Betriebsvignetten, Handwerkerparkausweise Parkverbote Radfahr-, Angebots- und Schutzstreifen für Radfahrer (Nebenstraßen) Radfahren entgegen der Fahrtrichtung in Einbahnstraßen Radwegebenutzungspflicht Taxistände Umweltzone: Ausnahmegenehmigungen Auch für den Straßenbau sind häufig die Bezirke zuständig. Informieren Sie sich hier aber auch über Planfeststellungen durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt . Die Straßenverkehrsbehörden der Bezirke sind deshalb Ihr erster Ansprechpartner. Wo nötig, leiten die Bezirke dann Ihr Anliegen an die Abteilung Verkehrsmanagement weiter. Anwohner- /Bewohnerparkausweis Handwerkerparkausweis Parkausweis für Schwerbehinderte Ausnahmegenehmigung für Gäste Bei der Abteilung Verkehrsmanagement sind für das Land alle Stellen und Aktivitäten, die den fließenden Verkehr auf dem Berliner Hauptstraßennetz regeln, an einer zentralen Stelle gebündelt. Die Abteilung Verkehrsmanagement sorgt für Verkehrssicherheit auf den Berliner Hauptverkehrsstraßen, organisiert den Verkehr an und um Großbaustellen, bei Großveranstaltungen, aber auch bei Unfällen und anderen unvorhersehbaren Störungen, und informiert – im Zusammenspiel mit der BVG(Berliner Verkehrsbetriebe) und der Verkehrsinformationszentrale über die Verkehrslage im Großraum Berlin. Kontakt Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Abteilung Verkehrsmanagement Columbiadamm 10 12101 Berlin Leitung: Christian Haegele Tel.: (030) 902594-672 Fax: (030) 902594-699 E-Mail: verkehrsmanagement@senmvku.berlin.de
Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2017 an den Hauptverkehrsstraßen in Bayern. Außerhalb von Ballungsräumen sind dies alle Autobahnen, Bundes- und Staatsstraßen, die gemäß Verkehrszählung 2015 eine Verkehrsbelastung von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr aufweisen. Dies entspricht einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) von mehr als 8.200 Kfz pro Tag. Innerhalb von Ballungsräumen sind dies alle Straßen mit einer DTV von mehr als 8.200 Kfz pro Tag. Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer stellt die Lärmbelastung an Hauptverkehrsstraßen ausgedrückt durch den Lärmindex LDEN gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie dar.
Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in Sachsen Darstellung des Bestands an kartierungspflichtigen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen über 3 Millionen Kfz/Jahr.
Der Bebauungsplan Billstedt 58 für den Geltungsbereich Bundesautobahn - Glinder Au - Steinfurths Diek - Glinder Au - über die Flurstücke 355, 354, 368, 371, 353, 416 (Mümmelmannsberg), 421,422,411 (Havighorster Redder), 423, 1241, 424 bis 428 und 431 zur Ostgrenze des Flurstücks 444 der Gemarkung Kirchsteinbek - Steinbeker Hauptstraße - Billstedter Hauptstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 162 |
| Kommune | 127 |
| Land | 1811 |
| Wirtschaft | 3 |
| Wissenschaft | 1 |
| Zivilgesellschaft | 29 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 37 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 32 |
| Hochwertiger Datensatz | 45 |
| Text | 284 |
| Umweltprüfung | 229 |
| unbekannt | 1305 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 1453 |
| offen | 455 |
| unbekannt | 25 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1929 |
| Englisch | 26 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 41 |
| Bild | 23 |
| Datei | 36 |
| Dokument | 1270 |
| Keine | 131 |
| Unbekannt | 6 |
| Webdienst | 270 |
| Webseite | 572 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1299 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1933 |
| Luft | 1291 |
| Mensch und Umwelt | 1933 |
| Wasser | 401 |
| Weitere | 979 |