Bei der Anwendung arzneimittelhaltiger Cremes und Gels kann die ins Abwasser gelangende Arzneistoffmenge dadurch reduziert werden, dass man sich nach dem Auftragen zunächst die Hände mit einem Papiertuch abwischt, das im Hausmüll entsorgt wird, und erst dann die Hände wäscht. Diese deutschsprachige Postkarte in DIN A6 (10 x 15 cm) informiert über die umweltgerechte Anwendung arzneimittelhaltiger Cremes und Gels und kann der Apothekenkundschaft bei Abgabe von arzneimittelhaltigen Cremes und Gels mitgegeben werden kann. Auf der Rückseite der Postkarte wird zudem darauf hingewiesen, Cremes und Gels ausschließlich gemäß Packungsbeilage bzw. fachlicher Beratung und nur in vorgeschriebener Menge anzuwenden. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.
Nicht mehr benötigte Medikamente gehören nicht in die Toilette oder das Waschbecken, denn so gelangen Arzneistoffe in die Gewässer, Böden und das Grundwasser. Dieses Faltblatt erklärt in deutscher Sprache, wie man Altmedikamente richtig entsorgt und warum dies wichtig ist. Das Faltblatt enthält eine Karte, die für alle Landkreise und kreisfreien Städte Deutschlands einen empfohlenen Entsorgungsweg für Medikamentenreste angibt (Stand 2023, basierend auf Informationen von arzneimittelentsorgung.de ). Zusätzlich können auf der Rückseite des Faltblattes die regionalen Entsorgungswege in einer Liste angehakt werden. In dieser Variante ist bereits ein Häkchen für den Entsorgungsweg „Hausmüll“ gesetzt. Das Faltblatt kann kostenlos bestellt und verteilt werden, z. B. über Apotheken, Arztpraxen, gesundheitliche Beratungsstellen, Abwasserverbände oder Abfallentsorger. Es gibt ein Freifeld im Faltblatt, in das diese Multiplikatoren ihren Stempel als Absender setzen können. Das Faltblatt hat ausgeklappt eine Größe von DIN A4 und ist zweimal auf ein Drittel gefaltet. Zwei weitere Varianten des deutschsprachigen Faltblattes stehen zur Verfügung, auf deren Rückseite jeweils andere Entsorgungswege bereits angehakt sind: Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.
Flüssige Arzneimittelreste werden häufiger falsch über das Abwasser entsorgt als feste. Diese deutschsprachige Postkarte in DIN A6 (10 x 15 cm) informiert über die korrekte Entsorgung und kann der Apothekenkundschaft bei Abgabe von flüssigen Medikamenten mitgegeben werden. Auf der Rückseite der Postkarte wird erläutert, dass flüssige Medikamentenreste mitsamt ihrem Behältnis ungetrennt zu entsorgen sind und dass das Recycling des Gefäßes (z. B. Flasche, Ampulle) hier zweitrangig ist. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.
Einsammlung von Abfällen nach Herkunft ( Entsorgungsgebiet), Art, Menge und Verbleib (angefahrene Anlage) bei den nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zuständigen Entsorgungsträgern, und von diesen beauftragten Dritten (öffentliche Müllabfuhr).
KOMMABIL ist ein DV-Fachverfahren zur Erfassung, Plausibilisierung, Zusammenfassung und Auswertung der Daten der kommunalen Abfallbilanzen der öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger (örE). KOMMABIL sichert für die genannten Module eine einheitliche Datenbasis ab. Die Erfassung erfolgt im web-basierten Formularserver oder es werden Daten direkt aus Managementsystemen der örE zur Verfügung gestellt. Plausibilisierung, Zusammenfassung und Auswertung der Daten erfolgt mittels Standardsoftware. So wird eine Eigenständigkeit, Fexibilisierung und Dynamik erreicht.
Auswertung der Abfallbilanzen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und der Betreiberberichte der Abfallentsorgungsanlagen des Landes M-V (z.B. Darstellung der getrennt erfassten Abfälle zur Verwertung, des Aufkommens an Restabfällen aus privaten Haushaltungen sowie der Zusammensetzung der Abfälle).
Bei der Anwendung arzneimittelhaltiger Cremes und Gels kann die ins Abwasser gelangende Arzneistoffmenge dadurch reduziert werden, dass man sich nach dem Auftragen zunächst die Hände mit einem Papiertuch abwischt, das im Hausmüll entsorgt wird, und erst dann die Hände wäscht.Diese deutschsprachige Postkarte in DIN A6 (10 x 15 cm) informiert über die umweltgerechte Anwendung arzneimittelhaltiger Cremes und Gels und kann der Apothekenkundschaft bei Abgabe von arzneimittelhaltigen Cremes und Gels mitgegeben werden kann. Auf der Rückseite der Postkarte wird zudem darauf hingewiesen, Cremes und Gels ausschließlich gemäß Packungsbeilage bzw. fachlicher Beratung und nur in vorgeschriebener Menge anzuwenden.
Nicht mehr benötigte Medikamente gehören nicht in die Toilette oder das Waschbecken, denn so gelangen Arzneistoffe in die Gewässer, Böden und das Grundwasser. Dieses Faltblatt erklärt in deutscher Sprache, wie man Altmedikamente richtig entsorgt und warum dies wichtig ist.Das Faltblatt enthält eine Karte, die für alle Landkreise und kreisfreien Städte Deutschlands einen empfohlenen Entsorgungsweg für Medikamentenreste angibt (Stand 2023, basierend auf Informationen von arzneimittelentsorgung.de). Zusätzlich können auf der Rückseite des Faltblattes die regionalen Entsorgungswege in einer Liste angehakt werden.Das Faltblatt kann kostenlos bestellt und verteilt werden, z. B. über Apotheken, Arztpraxen, gesundheitliche Beratungsstellen, Abwasserverbände oder Abfallentsorger. Es gibt ein Freifeld im Faltblatt, in das diese Multiplikatoren ihren Stempel als Absender setzen können. Das Faltblatt hat ausgeklappt eine Größe von DIN A4 und ist zweimal auf ein Drittel gefaltet.Zwei weitere Varianten des deutschsprachigen Faltblattes stehen zur Bestellung zur Verfügung, auf deren Rückseite jeweils ein Entsorgungsweg bereits angehakt ist:Variante mit Häkchen für Entsorgung über Hausmüll: Arzneimittel NICHT in die Toilette und SpüleVariante mit Häkchen für Entsorgung über Apotheke: Arzneimittel NICHT in die Toilette und Spüle
Nicht mehr benötigte Medikamente gehören nicht in die Toilette oder das Waschbecken, denn so gelangen Arzneistoffe in die Gewässer, Böden und das Grundwasser. Dieses Faltblatt erklärt in deutscher Sprache, wie man Altmedikamente richtig entsorgt und warum dies wichtig ist.Das Faltblatt enthält eine Karte, die für alle Landkreise und kreisfreien Städte Deutschlands einen empfohlenen Entsorgungsweg für Medikamentenreste angibt (Stand 2023, basierend auf Informationen von arzneimittelentsorgung.de). Zusätzlich können auf der Rückseite des Faltblattes die regionalen Entsorgungswege in einer Liste angehakt werden. In dieser Variante ist bereits ein Häkchen für den Entsorgungsweg „Apotheke“ gesetzt. Das Faltblatt kann kostenlos bestellt und verteilt werden, z. B. über Apotheken, Arztpraxen, gesundheitliche Beratungsstellen, Abwasserverbände oder Abfallentsorger. Es gibt ein Freifeld im Faltblatt, in das diese Multiplikatoren ihren Stempel als Absender setzen können. Das Faltblatt hat ausgeklappt eine Größe von DIN A4 und ist zweimal auf ein Drittel gefaltet.Zwei weitere Varianten des deutschsprachigen Faltblattes stehen zur Verfügung, auf deren Rückseite jeweils andere Entsorgungswege bereits angehakt sind:Variante ohne Häkchen: Arzneimittel NICHT in die Toilette und SpüleVariante mit Häkchen für Entsorgung über Hausmüll: Arzneimittel NICHT in die Toilette und Spüle
Ziel des Vorsorgegedankens ist es, die natürlichen Ressourcen und Lebensgrundlagen zu schützen, bevor Gefährdungen auftreten. Auch das Bundes-Bodenschutzgesetz zielt darauf, bereits das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen durch Vorsorge zu verhindern. Vorsorgender Bodenschutz konzentriert sich auf Gefahrvermeidung, auf Maßnahmen, die schon das Entstehen von schädlichen Bodenveränderungen ausschließen. Vorsorgemaßnahmen setzen bereits dann ein, wenn die Besorgnis einer schädlichen Bodenveränderung besteht. Besorgnis beinhaltet den begründeten Verdacht des Entstehens einer schädlichen Bodenveränderung, falls durch Einwirkung auf den Boden langfristig eine Änderung der Bodenfunktion zu erwarten ist. Diese ist also noch nicht eingetreten, wird aber bei Anhalten des aktuellen Zustandes wahrscheinlich eintreten. Nachsorgender Bodenschutz hingegen beseitigt bereits eingetretene schädliche Bodenveränderungen und damit verbundene konkrete und definierte Gefahren (zum Beispiel Altlastensanierung). Vor allem in der Stadt besteht der vorsorgende Bodenschutz zunächst und wesentlich darin, möglichst viel Bodenfläche unversiegelt zu lassen. Als weitere Aufgabe kommt das Vermeiden von stofflichen Belastungen, von Bodenschadverdichtungen und von Bodenerosionen dazu. Generell ist für vorsorgende Maßnahmen kennzeichnend, dass sie möglichen Schäden vorbeugen sollen, für die oft weder die Eintrittswahrscheinlichkeit noch die Schadenshöhe im Einzelnen bekannt sind. So lässt sich kein exakter Grad der Versiegelung angeben, ab dem zum Beispiel die Hochwassergefahr definiert bedrohliche Ausmaße annimmt. Eine vergleichende Betrachtung von Aufwand (an Maßnahmen) und Wirkung (Vermeidung von Schäden) bleibt deswegen nur vage und hängt auch davon ab, welches Risiko man nicht mehr bereit ist zu tragen. Trotzdem sollte diese Risikoeinschätzung nicht nur auf Vermutungen oder Hoffnungen sondern auf Kenntnis der Schadensmöglichkeiten beruhen. Wichtige Informationen dafür liefern u.a. flächendeckende Karten der Böden und ihrer Nutzung. Über die Informationen für ein Fachpublikum hinaus gehört dabei auch das Bewusst machen von Nutzen und Gefährdungen des Bodens durch Öffentlichkeitsarbeit zum vorsorgenden Bodenschutz; ein Bereich, der sich zunehmend entwickelt. Wegen der ökologischen Besonderheiten des Bodens ist die Vorsorge beim Bodenschutz besonders bedeutend: Böden sind im Gegensatz zu Luft und Wasser ortsfest, zeigen nur einen minimalen horizontalen Stoffaustausch und weisen deswegen kleinräumig stark wechselnde Eigenschaften (und Belastungen) auf. Viele Belastungen (zum Beispiel durch umweltgefährdende Stoffe , Verdichtungen sind somit nur bei sehr engmaschiger Beprobung überhaupt erkennbar. Darüber hinaus entziehen Böden sich überwiegend einer direkten Beobachtung, so dass ein Überblick über den aktuellen Zustand extrem erschwert ist. Sie weisen eine große Pufferwirkung gegenüber stofflichen Veränderungen auf, so dass sie träge und spät auf diese Veränderungen reagieren, dann jedoch mit starken Änderungen. Wichtige Veränderungen (zum Beispiel Versauerung, Eutrophierung) der Böden sind nicht unmittelbar sichtbar. Auch nach Ende einer Belastung erholen sie sich – wiederum wegen der Pufferwirkung – nur extrem langsam. Sie sind flächenmäßig nicht erweiterbar und nach Zerstörung praktisch nicht wieder herstellbar. Zusammenfassend lässt sich feststellen: vorsorgender Bodenschutz schützt Böden gebietsbezogen unmittelbar vor zu erwartenden schädlichen Bodenveränderungen, schützt vor schädlichen Bodenveränderungen, die sowohl ökosystemar als auch volkswirtschaftlich nachteilige, häufig nur schwer oder nicht mehr umkehrbare Auswirkungen zur Folge haben, beinhaltet die Erarbeitung von Informationsgrundlagen zur Abschätzung der Auswirkungen von unmittelbaren Änderungen der Nutzungen von Böden sowie von unmittelbaren und mittelbaren nachteiligen Einwirkungen auf Böden und steht kaum in der öffentlichen Diskussion und Wahrnehmung, weil schädliche Bodenveränderungen auf den Boden bezogen meist nur unspezifisch und mittelbar zur Wirkung kommen (im Gegensatz zu Altlasten, die punktuell ausgeprägt häufig eine direkte Gefahr für die Gesundheit des Menschen darstellen). Entsprechend den Gefährdungen wird zwischen Vorsorge gegen stoffliche Belastungen (chemische Veränderungen) und Vorsorge gegen nichtstoffliche Belastungen (Versiegelung, Verdichtung, Erosion) unterschieden. In beiden Fällen gibt es zahlreiche Fachaufgaben, die am vorsorgenden Bodenschutz beteiligt sind. Der (ehemalige) “Wissenschaftliche Beirat Bodenschutz beim BMU” hat im Jahr 2000 ein umfassendes Konzept Wege zum vorsorgenden Bodenschutz (pdf; 1,8 MB) vorgelegt. Informationsgrundlagen für den vorsorgenden Bodenschutz Bodenschutz ist eine Querschnittsaufgabe und erfordert fachübergreifende Handlungsansätze. Für die Berücksichtigung von Belangen des Bodenschutzes in der räumlichen Planung und den Vollzug von Bodenschutzmaßnahmen werden daher Daten aus verschiedenen Bereichen benötigt. Weitere Informationen Beteiligtes Fachrecht für den vorsorgenden Bodenschutz Das Bundes-Bodenschutzgesetz findet immer dann Anwendung, wenn andere Fachrechte keine bodenbezogenen Regelungen enthalten. Weitere Informationen Vorsorge gegen stoffliche Bodenbelastungen Belastungen des Bodens durch schädigende Substanzen sollen schon im Voraus verhindern werden. Solche Belastungen können durch Unfälle oder unsachgemäßen Umgang mit den Stoffen und Abfällen in Betrieben, Landwirtschaft, Haushalten, Tankstellen oder durch luftbürtigen Schadstoffeintrag entstehen. Weitere Informationen Vorsorge gegen nichtstoffliche Bodenbelastungen Vorsorgender Bodenschutz ist gerade beim nichtstofflichen Bodenschutz eine fach-, behörden- und medienübergreifende Aufgabe. Die Fachaufgabe beinhaltet für die Bodenschutzbehörde vor allem Planung und Koordination. Weitere Informationen Bodenschutz in der Umweltbildung Das Bewusstsein für den einzigartigen und kostbaren Naturkörper Boden, mit seinen verschiedenen Schutzfunktionen sollte Kindern und Jugendlichen schon frühzeitig vermittelt werden. So kann das Verständnis für die Ausnahmestellung von Boden als lokale und globale Lebensressource wachsen. Weitere Informationen
Origin | Count |
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Bund | 388 |
Kommune | 1 |
Land | 93 |
Type | Count |
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Ereignis | 5 |
Förderprogramm | 251 |
Gesetzestext | 1 |
Strukturierter Datensatz | 1 |
Text | 160 |
Umweltprüfung | 14 |
unbekannt | 48 |
License | Count |
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geschlossen | 167 |
offen | 291 |
unbekannt | 22 |
Language | Count |
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Deutsch | 461 |
Englisch | 38 |
Resource type | Count |
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Archiv | 15 |
Bild | 3 |
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Dokument | 74 |
Keine | 297 |
Unbekannt | 2 |
Webdienst | 2 |
Webseite | 135 |
Topic | Count |
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Boden | 273 |
Lebewesen & Lebensräume | 318 |
Luft | 226 |
Mensch & Umwelt | 480 |
Wasser | 242 |
Weitere | 452 |