Dieser Web Map Servise (WMS) beinhaltet die Depotcontainerstandplätze und Recyclinghöfe der Stadtreinigung Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
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Die Umweltindikatoren des LANUV sind Mess- und Kennzahlen, mit denen sowohl die aktuelle Umweltsituation als auch Entwicklungstrends übersichtlich dargestellt und bewertet werden können. Durch Umweltindikatoren werden komplexe Aspekte, wie z. B. die Luftqualität, die Gewässergüte , der Energie- und Rohstoffverbrauch oder die Inanspruchnahme von Freiflächen messbar. Eine Beschreibung des Umweltzustandes durch Umweltindikatoren erhebt nicht den Anspruch, ein vollständiges Bild zu zeichnen. Vielmehr sollen relevante Teilaspekte hervorgehoben werden, deren Zustand und Entwicklung von besonderem Interesse ist. Entsprechend dem Erhebungsturnus wird auf Basis der jeweils verfügbaren Daten der Indikatorensatz im Internet einmal im Jahr aktualisiert. Im Datensatz sind Zeitreihendaten zu den folgenden NRWUmweltindikatoren enthalten: -Treibhausgasemissionen -Erneuerbare Energien bei Primärenergie- und Bruttostromverbrauch -Kraft-Wärme-Kopplung bei Nettostromerzeugung -Primär- und Endenergieverbrauch -Energieproduktivität -Rohstoffverbrauch und Rohstoffproduktivität -Stickstoffoxidemissionen -Stickstoffdioxidkonzentration im städtischen Hintergrund -Ozonkonzentration im städtischen Hintergrund -Feinstaubkonzentration im städtischen Hintergrund -Lärmbelastung -Haushaltsabfälle und Verwertung -Flächenverbrauch -Schwermetalleintrag an ländlichen Stationen -Ökologischer Zustand der oberirdischen Fließgewässer -Nitratkonzentration im Grundwasser -Gefährdete Arten -Naturschutzflächen -Laub-/Nadelbaumanteil -Waldzustand -Stickstoff- und Säureeintrag -Ökologische Landwirtschaft -Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert -Stickstoff-Flächenbilanz (Stickstoff-Überschuss der landwirtschaftlich genutzten Fläche)
Neuer Kartendienst zeigt internationale Abfallströme Deutschland ist ein bedeutendes Importland für Abfall. Ein Grund: Die deutsche Abfalltechnik ist auf einem hohen Niveau, für manche Stoffe gibt es hier die besten Entsorgungsverfahren. Aber auch die geringere Auslastung einzelner Abfallverbrennungsanlagen sorgt dafür, dass Abfall importiert wird. Doch um welche Mengen geht es und wo kommen sie her? Das zeigt ein neuer Kartendienst des Umweltbundesamtes (UBA). Ebenfalls spannend: Interaktive Diagramme zeigen, welche Abfälle in Deutschland pro Kopf in einem Landkreis anfallen. Statistisch betrachtet verursachen Menschen in Deutschland rund 456 Kilogramm Abfall pro Kopf (2012). Dabei zeigen sich regionale Unterschiede. Beispielsweise waren es im Landkreis Mittelsachsen im Jahr 2012 nur 251 Kilogramm pro Kopf. Wichtiger Einflussfaktoren auf die statistische Menge ist unter anderem die Gewerbestruktur: Kommunen, in denen es viele Gewerbebetriebe gibt, die ihren Müll mit dem Hausmüll entsorgen, schneiden daher oft in der Bilanz schlechter ab. Der neue Kartendienst des Umweltbundesamtes visualisiert raumbezogene Daten des Umweltbundesamtes, des Statistischen Bundesamtes und der Länder zum Abfallaufkommen und zur Abfallverbringung von und nach Deutschland. Per Zoom aus der Karte lassen sich nationale und internationale Daten zu Abfallein- und ausfuhren ansehen. Mit Hilfe der Zeitreihen können die Daten einfach verglichen werden. Der Kartendienst erlaubt auch den globalen Vergleich. Bei den notifizierungspflichtigen Abfallein- und -ausfuhren kann man zum Beispiel sehen, dass Ein- und Ausfuhren überwiegend im gemeinsamen europäischen Markt stattfinden. So hat Deutschland 2012 mehr als 81.000 Tonnen aus Schweden importiert. Außereuropäische Staaten spielen nur eine untergeordnete Rolle, beispielsweise wurden 2012 in die Türkei 4.430 Tonnen exportiert sowie aus den USA 7.300 Tonnen und aus Brasilien 130 Tonnen importiert. Erstellt wurde die Anwendung als Beitrag des Umweltbundesamtes zum europäischen Jahr des Abfalls 2014. Nachträgliche Korrektur vom 2.9.2014 - 17:50 Uhr: In der ursprünglichen Pressemitteilung war irrtümlich der Oberbergische Kreis in Nordrhein-Westfalen als Spitzenreiter beim Pro-Kopf-Abfallaufkommen genannt. Das stellte sich im Nachgang als falsch heraus, da in den uns gelieferten Zahlen dem Oberbergischen Kreis fälschlich auch die Abfallmengen des benachbarten Rheinisch-Bergischen Kreises zugeschlagen wurden. Wir haben beide Kreise daher vorerst aus unserer Karte entfernt, bis neue Daten pro Landkreis vorliegen.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Aber noch zu viel Bioabfall und Wertstoffe im Hausmüll In Deutschland fällt derzeit noch rund halb so viel Restmüll an wie vor 35 Jahren, verglichen mit den alten Bundesländern. Das zeigt eine aktuelle Analyse von Siedlungsrestabfällen in Deutschland für das Umweltbundesamt. Die letzte solche Erhebung war 1985 erstellt worden. Viel mehr Wertstoffe wie Glas, Papier und Plastik werden heute getrennt gesammelt. Dennoch enden noch immer viele Wertstoffe in der Restmülltonne, obwohl sie dort nicht hingehören. Bioabfälle machen mit durchschnittlich 39 Prozent den größten Teil davon aus. In städtischen Regionen enthalten die Tonnen insgesamt mehr Restmüll und auch mehr Wertstoffe als in ländlichen Gebieten und Vororten. Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth: „Die Umweltpolitik hat in den vergangenen Jahrzehnten bei der Abfallverwertung einiges bewegt, aber wir sind noch längst nicht am Ende dieses langen Weges. Es gibt noch viel zu tun. Immer noch landen wertvolle Rohstoffe in der Restmülltonne. Um das zu ändern, muss das Trennen noch leichter werden. Unser Ziel ist eine echte Kreislaufwirtschaft, in der kaum noch Restmüll anfällt und die Rohstoffe wiederverwendet werden.“ UBA -Präsident Dirk Messner: „Es fällt noch immer zu viel Restmüll an. Die Abfallvermeidung hat die höchste Priorität in der Abfallhierarchie. Mehr Mehrweg statt Einweg und klare Vorgaben für Einwegprodukte und -verpackungen, wie sie in der Einwegkunststoffrichtlinie vorgelegt werden, sind hier ein richtiger Weg. Bioabfall ist für die Restmülltonne viel zu kostbar, denn er lässt sich vollständig recyceln und liefert den Grundstoff für Kompost und Biogas.“ Insgesamt fielen im Jahr 2018 in Deutschland 128 Kilogramm Restmüll pro Einwohner und Jahr an. Das ist ein Rückgang von rund 46 Prozent im Vergleich zu 1985 (239 Kilogramm Restmüll pro Einwohner und Jahr). Altpapier, Altglas, Metalle und Kunststoffen landen deutlich seltener in der Restmülltonne als damals, hier sind Rückgänge von bis zu 80 Prozent zu verzeichnen. Ein Drittel aller Bioabfälle werden noch immer über den Hausmüll entsorgt. Mit rund 39 Prozent besteht der größte Teil des Restmülltonneninhalts aus Bioabfällen. Dazu gehören Küchen- und Nahrungsabfälle, Gartenabfälle, sonstige organische Abfälle wie Kleintierstreu aus Stroh/Heu sowie gefüllte oder teilentleerte Lebensmittelverpackungen. Die wichtigsten Bioabfälle in Hinblick auf eine Verwertung sind die Nahrungs-, Küchen- und Gartenabfälle mit einer jährlichen Menge von rund drei Millionen Tonnen. Die so genannten trockenen Wertstoffe haben einen Anteil von rund 27 Prozent. Dazu zählen zum Beispiel Altpapier, Altglas, Kunststoffe, Alttextilien, Holz, Kork und Elektroaltgeräte. Nur 32 Prozent dessen, was tatsächlich in der Restmülltonne landet, gehört auch in die Restmülltonne. Dazu zählen Hygieneprodukte, sonstige Abfälle (z. B. Staubsaugerbeutel) und Feinmüll (z.B. Kehricht und Asche). Problemabfälle kommen zu einem geringen Anteil von rund 0,5 Prozent vor. Dies sind schadstoffhaltige Abfälle wie Lösemittel, Energiesparlampen, belastete Bauabfälle sowie Altbatterien und -akkus. Letztere kommen in über 60 Prozent der analysierten Abfallstichproben vor, obwohl sie verpflichtend getrennt gesammelt werden müssen.
Energiesparlampen: Der schnelle Dreh für den Klimaschutz Ab Herbst 2009 verabschiedet sich die Glühbirne schrittweise vom Markt - so hat es die EU beschlossen. Ab 1. September 2009 werden alle matten Glühbirnen sowie sämtliche Glühlampen mit einer Leistung über 75 Watt nicht mehr zum Verkauf stehen, danach verschwinden auch Glühbirnen mit geringer Leistung nach und nach. Mit gutem Grund, denn herkömmliche Glühbirnen sind wahrlich keine Leuchten: Sie wandeln nur etwa fünf Prozent ihrer aufgenommenen Energie in Licht um. Der Rest verpufft als Wärme im Raum. Besser sind moderne Kompaktleuchtstofflampen, umgangssprachlich oft Energiesparlampen genannt: Diese setzen etwa 25 Prozent der Energie in Licht um. Zwischen 49 und 177 Euro sinken die Stromkosten, wenn eine alte Glühbirne gegen eine gleich helle, qualitativ hochwertige Energiesparlampe ausgetauscht wird - gerechnet auf 10.000 Betriebsstunden, also je nach Nutzungsintensität innerhalb von drei bis zehn Jahren. „Niemand sollte länger auf das Auslaufmodell Glühbirne setzen. Moderne Energiesparlampen sind der schnelle Dreh für mehr Klimaschutz. Und ein kleiner Handgriff, der die Haushaltskasse spürbar entlastet”, sagte Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA). Die wichtigsten Tipps rund um Energiesparlampen gibt das UBA im kostenlosen Faltblatt „Bye bye Glühbirne! Warum Energiesparlampen besser sind”. Ein weiterer Vorteil von Energiesparlampen ist ihre deutlich höhere Lebensdauer. Während Glühbirnen im Allgemeinen nur 1.000 Stunden halten, leuchten Energiesparlampen je nach Qualität zwischen 1.500 und 10.000 Stunden, oft sogar bis zu 15.000 Stunden. „Wie bei allen Produkten gilt es auch bei Energiesparlampen, die Spreu vom Weizen zu trennen. Markenprodukte sind oft besser als Billig- oder ‚No Name’-Lampen. Gutes kostet etwas mehr, hält aber dafür länger und ist auf Dauer günstiger”, sagte UBA -Vizepräsident Holzmann. Je häufiger eine Lampe ein- und ausgeschaltet wird, zum Beispiel im Flur oder Treppenhaus, desto geringer kann die Lebensdauer sein. Es gibt aber viele Energiesparlampen, die ein häufiges „An und Aus” verkraften. Verbraucherinnen und Verbraucher fragen am besten im Handel gezielt danach. Die wichtigsten Verbraucher-Tipps rund um den Lampenkauf lauten: 1. An Lumen-, nicht an Wattangaben orientieren: Die Lumenangabe steht für die Helligkeit einer Lampe. Eine normale Standard-60-Watt-Glühbirne hat zum Beispiel 710 Lumen. Die Werte sind in der Regel auf der Verpackung angegeben. 2. Den richtigen Ton treffen: Energiesparlampen gibt es in verschiedenen Lichtfarben. Die Lichtfarbe wird in Kelvin angegeben. Egal ob warmweißes Licht (rund 2.700 Kelvin) für eine gemütliche Wohnatmosphäre oder ein Tageslichtweiß (rund 6.000 Kelvin) für den Arbeitsplatz - Energiesparlampen gibt es für jede Stimmung. Die Werte sollten in der Regel auf der Verpackung zu finden sein. 3. Die passende Lampe für die richtige Leuchte: Bei geschlossenen Leuchten eignen sich - wegen der größeren Lichtausbeute - Energiesparlampen mit sichtbaren Röhren ohne Ummantelung. Diese sehen in etwa aus wie gefaltete Mini-„Neonröhren”. Bei offenen Leuchten reicht die Palette von der klassischen Birnen- oder Tropfenform bis zur Kerze für den Kronleuchter. Auch hier hilft der Handel bei der richtigen Auswahl. 4. Ausgediente Energiesparlampen gehören nicht in den Hausmüll: Wegen der geringen Menge an Schadstoffen, etwa Quecksilber, dürfen Energiesparlampen nicht in den Hausmüll und nicht in den Glascontainer. Sie müssen - wie alte Batterien - gesondert entsorgt werden. Weitere Informationen zur Entsorgung gibt es bei der Abfallberatung vor Ort oder unter Links auf der Seite. Dort können Verbraucherinnen und Verbraucher schnell erfragen, wo der nächstgelegene Wertstoffhof oder eine andere Sammelstelle zu finden ist. Auch vorbildliche Händler nehmen alte Energiesparlampen zurück. Etwa beim Kauf einer neuen Lampe.
EU-weite Regelung spart bis 2020 rund 15,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid pro Jahr Die Bandbreite der Stromeffizienz bei Haushaltslampen ist groß. Der Einsatz effizienterer Lampen kann das Klima schützen und die Verbraucherinnen sowie Verbraucher können Geld sparen. Deshalb beschlossen am 8. Dezember 2008 die EU-Mitgliedstaaten auf Vorschlag der EU-Kommission Mindesteffizienzanforderungen an Haushaltslampen. Schrittweise sollen Lampen mit geringerer Effizienz vom Markt verschwinden. Dies bedeutet das Aus für die meisten Glühlampen. Mit den beschlossenen Maßnahmen wird der Stromverbrauch der Privathaushalte EU-weit bis 2020 um 39 Terawattstunden pro Jahr und damit um fünf Prozent sinken. Rund 15,5 Millionen Tonnen klimaschädlichen Kohlendioxides lassen sich so sparen. Der „Glühlampenausstieg” erfolgt in vier Stufen. Mit der ersten Stufe sollen ab dem 1. September 2009 alle matten Glühlampen sowie jegliche Glühlampen mit einer Leistung über 75 Watt nicht mehr zum Verkauf stehen. Bis September 2010 sollen Standardglühlampen - gemeint sind Glühlampen mit Standardkolben, E27-Sockel, Lebensdauer 1.000 Stunden und ohne Kryptonfüllung - mit mehr als 60 Watt vom Markt verschwunden sein. Bis September 2011 solche mit mehr als 40 Watt. Ab 1. September 2012 sollen schließlich keine Glühlampen mit mehr als 10 Watt erhältlich sein. Für Halogenglühlampen gilt: Ab dem Jahr 2016 sollen nur noch die effizienteren Versionen in den Regalen zu finden sein. Kompaktleuchtstofflampen - umgangssprachlich auch Energiesparlampen genannt - sind bereits deutlich effizienter als Halogen- und andere Glühlampen. Dennoch dürfen ab der ersten Stufe auch hier nur noch besonders effiziente Modelle verkauft werden. Als Ersatz für die herkömmliche Glühlampe stehen Kompaktleuchtstofflampen und effiziente Halogenlampen zur Verfügung. In den letzten Jahren ist die Bandbreite der angebotenen Formen und Fassungen von Kompaktleuchtstofflampen gewachsen. Der kommende Glühlampenausstieg dürfte die Entwicklung noch beschleunigen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sind gut beraten, so früh wie möglich auf effiziente Lampen, vor allem die Kompaktleuchtstofflampen umzusteigen, denn neben dem klimaschädlichen Kohlendioxid lassen sich damit auch Stromkosten sparen”, rät Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes ( UBA ). Die beschlossene Regelung umfasst auch Anforderungen an die Gebrauchseigenschaften der Lampen. Kompaktleuchtstofflampen beispielsweise müssen ab dem 1. September 2009 im Mittel mindestens 6.000 Stunden lang brennen können. Während der Lebensdauer sinkt bei allen Lampen der abgegebene Lichtstrom. Dafür setzt die Regelung Grenzen. Weitere Anforderungen betreffen die Anzahl der Schaltzyklen, die eine Lampe ohne Ausfall leisten muss, die Zeit, bis sie aufleuchtet sowie die Zeit, bis sie eine bestimmte Helligkeit erreicht. Für Kompaktleuchtstofflampen geringer Qualität bedeutet dies das Aus. Kompaktleuchtstofflampen enthalten, wie andere Leuchtstofflampen auch, Quecksilber, damit sie ihre Funktion erfüllen können. Quecksilber ist gesundheitsschädlich. Daher gehören diese Lampen, wenn sie ausgedient haben, nicht in den Hausmüll oder gar Glascontainer, sondern sind bei einer geeigneten Sammelstelle abzugeben. Nur dann kann Quecksilber getrennt erfasst und das Lampenglas verwertet werden. Die Rückgabe ist für Privatpersonen kostenlos. Die Rückgabepflicht ist aber leider nicht ausreichend bekannt. Außerdem sind die Rückgabemöglichkeiten häufig mit langen oder umständlichen Wegen verbunden. UBA-Vizepräsident Holzmann zieht daher die Schlussfolgerung: „Da die EU-Verordnung eine Marktverschiebung zugunsten der Kompaktleuchtstofflampen bringen wird, besteht dringender Handlungsbedarf, verbraucherfreundlichere Lösungen für ihre Rückgabe zu schaffen.” Für Elektrohandel und ‑handwerk biete die freiwillige Rücknahme und ordnungsgemäße Entsorgung ausgedienter Leuchtstofflampen, auch über kommunale Sammelstellen oder Herstellersysteme, die Chance für eine höhere Kundenbindung. Insbesondere für das Gewerbe stehen zahlreiche Rückgabestellen zur Verfügung. Informationen über Rückgabemöglichkeiten können bei der kommunalen Abfallberatung und teilweise auch im Fachhandel bezogen werden. Die EU hat ebenfalls beschlossen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher besser informiert sein sollen. So müssen die Hersteller in Zukunft unter anderem den Quecksilbergehalt auf der Verpackung angeben. Die EU-Verordnung ist eine Durchführungsmaßnahme zur Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie (Ökodesign-Richtlinie) und gilt direkt in allen Mitgliedstaaten. Das heißt, es ist keine Umsetzung in deutsches Recht notwendig.
Reinigungsmittel sparsam verwenden – kaputte Elektrogeräte bei kommunalen Sammelstellen abgegeben Der Frühling ist da – für viele die Gelegenheit, Haus oder Wohnung zu entrümpeln und den Winter hinaus zu fegen. Wer nicht nur Wert auf große Sauberkeit legt, sondern auch an unsere Umwelt denkt, sollte einige Hinweise befolgen: „Wasch-, Spül- und Reinigungsmittel am besten nach Dosieranleitung einsetzen. Das spart Energie, Chemikalien sowie Wasser – und schont die Gesundheit. Viel Chemie hilft keineswegs viel, sondern belastet Umwelt und Geldbörse nur unnötig.” so Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Alte Elektrogeräte – ob Lampen, Handys, Fernseher oder Stereoanlagen – gehören übrigens nicht in die graue Tonne. „Den Elektroschrott müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Sammelstellen ihrer Stadt oder Gemeinde abgeben – und das völlig kostenlos. So wandern die wertvollen Rohstoffe in den Geräten nicht einfach auf den Müll, sondern lassen sich verwerten.”, so Troge. Die ausgedienten Elektrogeräte enthalten immer knapper werdende und deshalb kostbare Edelmetalle wie Gold, Indium und Platin sowie Stahl und Kunststoffe. Alte Elektrogeräte dürfen bereits seit März 2006 nicht mehr in den Hausmüll gelangen, sondern sind bei den kommunalen Sammelstellen abzugeben. Allzweckreiniger sind für fast alle Reinigungsarbeiten und alle wischbeständigen Oberflächen geeignet. Beim Gebrauch sind die Anweisungen der Hersteller genau zu beachten, um eine Überdosierung und dadurch verursachte Streifenbildungen zu vermeiden. Für ein besseres Putzergebnis und um Umweltbelastungen zu mindern, sollte man bei verschiedenen Verschmutzungen zu alternativen Reinigern greifen: Dessau-Roßlau, 03.04.2008
Der beste Abfall ist derjenige, der erst gar nicht anfällt. Dies ist leicht gesagt, aber um die Bedeutung dieser einfachen Botschaft zu erfassen, sollte sich jeder einmal persönlich ansehen, wo bei ihm zu Hause Abfälle anfallen, und nicht nur zu Hause, sondern auch unterwegs, in der Freizeit, im Urlaub, ... Veröffentlicht in Ratgeber.
Rückgabe für Verbraucher nicht attraktiv genug – engeres Netz an Sammelstellen und mehr Werbung nötig 853.000 Tonnen Elektroaltgeräte wurden im Jahr 2018 laut Umweltbundesamt (UBA) in Deutschland gesammelt. Dies entspricht einer Sammelquote von 43,1 Prozent, womit Deutschland das EU-Sammelziel von 45 Prozent leicht verfehlt. Um die ab 2019 für Deutschland geltende Sammelquote von mindestens 65 Prozent zu erreichen, braucht es ein ganzes Bündel an Maßnahmen. „Wenn wir die EU-Vorgaben künftig einhalten wollen, muss die Sammelmenge gegenüber 2018 um mehr als 50 Prozent steigen. Die Rückgabe von Elektroaltgeräten sollte für die Verbraucherinnen und Verbraucher dazu deutlich einfacher werden. Sinnvoll ist ein verbrauchernahes Netz mit deutlich mehr Sammel- und Rücknahmestellen als heute. Dazu müsste die Rücknahmepflicht auf zusätzliche Geschäfte im Einzelhandel ausgeweitet werden. Außerdem sollten Händlerinnen und Händler die Rückgabemöglichkeiten deutlich besser bewerben“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Werden Altgeräte falsch entsorgt – etwa in der grauen oder gelben Tonne – gehen wertvolle Rohstoffe verloren. Außerdem können Schwermetalle in die Umwelt gelangen. In Kürze will das Bundesumweltministerium eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes auf den Weg bringen, das unter anderem auch Maßnahmen zur Steigerung der Sammelmenge vorsehen soll. 2018 wurden in Deutschland 2.375.643 Tonnen Elektrogeräte in Verkehr gebracht, im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um circa 294.000 Tonnen (etwa 15 Prozent). Die Sammlung und Rücknahme von Elektroaltgeräten stieg gegenüber dem Jahr 2017 allerdings nur um 16.217 Tonnen. Mit 43,1 Prozent wurde die europäische Vorgabe einer Mindestsammelquote von 45 Prozent der Masse an Geräten, die in den drei Vorjahren im Durchschnitt auf den Markt gebracht wurden, knapp verfehlt. Sehr hohe Sammelquoten mit über 75 Prozent weisen erneut Haushaltskleingeräte wie Haartrockner oder Toaster sowie Geräte der Unterhaltungselektronik wie Digitalkameras oder Radios auf. Auch die spezifische Sammelmenge je Einwohner ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen. Waren es zum Beispiel 2015 noch 7,6 Kilogramm, so konnten 2018 schon 9,3 Kilogramm pro Person und Jahr gesammelt werden. Das Verfehlen der Sammelquote hat mehrere Ursachen: Besonders groß ist mit fast einer halben Million Tonne die Lücke zwischen den in Verkehr gebrachten Geräten und den gesammelten Altgeräten bei Waschmaschinen, Kühlschränken und anderen Haushaltsgroßgeräten. Bei den gewerblichen Geräten liegt die Lücke bei etwa 240.000 Tonnen und die Sammelquote damit nur bei circa 25 Prozent; hier besteht allerdings auch keine kostenlose Rücknahmepflicht des Handels oder der Kommunen. Eine unbekannte Menge an Altgeräten wird beispielsweise über nicht zertifizierte Schrottplätze und illegale Sammler erfasst und fehlt somit in den ordnungsgemäßen Sammelmengen. Und immer noch werden vor allem kleinere Altgeräte falsch im Hausmüll (Restmüll) entsorgt. Für die erforderliche Steigerung der Sammelmengen in der Zukunft ist es wichtig, die Rückgabe von Elektroaltgeräten durch ein verbrauchernahes Netz an Sammel- und Rücknahmestellen noch einfacher zu machen. Denkbar wäre beispielsweise die Rücknahmeverpflichtung zusätzlicher Einzelhändler, welche Elektrogeräte verkaufen, in Abhängigkeit von deren Gesamtverkaufsfläche sowie die Ausweitung der Informationspflichten der Händler über die Altgeräterücknahme. Das UBA untersucht die Ursachen für die unzureichenden Sammelmengen weiter. Im Rahmen eines Forschungsvorhabens werden auch die Strukturen und das Ausmaß des illegalen Verbleibs von Elektroaltgeräten (zum Beispiel illegale Sammlung und Restmülltonne), ökonomische Anreize sowie die Vollständigkeit der vorliegenden Datenmeldungen untersucht. Ergebnisse werden im Jahr 2021 erwartet. Verbraucherinnen und Verbraucher können ausrangierte Elektroaltgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben – zum Beispiel auf den Wertstoffhöfen oder beim Schadstoffmobil. In manchen Kommunen gibt es zudem Sammelcontainer für Kleingeräte an öffentlichen Plätzen oder es wird eine Abholung neben der Sperrmüllabholung angeboten. Das kann in den einzelnen Kommunen unterschiedlich geregelt sein. Auch im stationären Handel und Versandhandel können die Verbraucher alte Elektrogeräte kostenlos bei Händlerinnen und Händlern, die Elektrogeräte auf einer Verkaufsfläche bzw. Lager- und Versandfläche von mindestens 400 m² vertreiben, zurückgeben. Dies betrifft insbesondere größere Elektrohändler und Baumärkte. Für kleine Geräte (bis 25 cm Kantenlänge) gilt das unabhängig von einem Neukauf, für andere Geräte (größer als 25 cm) nur bei Neukauf eines Geräts der gleichen Art. Die Altgeräte müssen aber nicht bei dem jeweiligen Händler gekauft worden sein. Daneben nehmen auch viele weitere Händler kostenlos (bestimmte) Elektroaltgeräte wie beispielsweise Lampen zurück. Die falsche Entsorgung von Altgeräten – z. B. im Restmüll oder Verpackungsmüll (gelbe Tonne / gelber Sack), sowie die Entsorgung über gewerbliche Sammler (z. B. Schrottsammler und -händler, welche oft mit Postwurfsendungen werben) – birgt die Gefahr, dass wertvolle Rohstoffe verloren gehen und Schadstoffe in der Umwelt verteilt werden. Altgeräte, die lithiumhaltige Batterien und Akkus enthalten, können bei falscher Behandlung und Entsorgung auch Brände mit schwerwiegenden Folgen verursachen. Noch enthaltene Batterien und Akkus sollten daher – soweit möglich – vor der Rückgabe entnommen und in die Altbatteriesammlung gegeben werden. Viele Fragen rund um die richtige Entsorgung von Elektrogeräten beantwortet die Informationskampagne „Plan-E" der stiftung elektro-altgeräte register (ear) seit Dezember 2019. Unter www.e-schrott-entsorgen.org sowie 0911 76665299 können Verbraucherinnen und Verbraucher sich rund um das Thema Elektroschrottentsorgung informieren und Fragen loswerden. Das Bundesumweltministerium und UBA unterstützen die Aktion.
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