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Bestandsaufnahme und Strategien fuer die Schaffung oekonomischer Anreize fuer den Umweltschutz im Bereich der oeffentlichen Hand (ÖkÖV)

Das Projekt "Bestandsaufnahme und Strategien fuer die Schaffung oekonomischer Anreize fuer den Umweltschutz im Bereich der oeffentlichen Hand (ÖkÖV)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH durchgeführt. Im privaten und privatwirtschaftlichen Bereich bestehen vielfaeltige oekonomische Anreize, den Ge- und Verbrauch natuerlicher Ressourcen zu reduzieren, da solche Einsparungen im allgemeinen auch mit reduzierten Kosten einhergehen. Dies ist im Bereich der oeffentlichen Hand haeufig nicht der Fall: Kostenersparnisse, die aus verminderten stofflichen oder Energieinputs oder aus reduzierten Abfallmengen resultieren, entlasten zwar den Gesamthaushalt, kommen aber den Verantwortlichen nicht unmittelbar zu Gute. Folge dieses fehlenden Anreizsystems ist, dass wirtschaftlich sinnvolle Umweltschutzmassnahmen zum Teil nicht durchgefuehrt werden und es somit im Ergebnis zu hoeheren Kosten und Umweltbelastungen kommt. Es existieren jedoch Beispiele, in denen es gelungen ist, auch fuer den oeffentlichen Bereich entsprechende monetaere Anreizsysteme zu schaffen: An vorderster Stelle sind hier die sogenannten 'Fifty/fifty Modelle' an Schulen zu nennen, bei denen die Ersparnisse, die aus Umweltschutzmassnahmen resultieren, zur Haelfte von der Schule selbst zu eigenen Zwecken verwendet werden koennen. Ziel des Vorhabens ist zunaechst eine Bestandsaufnahme und Auswertung entsprechender Initiativen fuer umweltschutzorientierte oekonomische Anreizsysteme im Bereich der oeffentlichen Hand in Deutschland. Aufbauend auf dieser Bestandsaufnahme soll zum einen eine kurze Motivationsbroschuere erstellt werden, die sich an oeffentliche Einrichtungen (Behoerden, Schulen, ...) wendet; erfolgreiche Beispiele praesentiert sowie Anknuepfungspunkte und Wege zur Einfuehrung oekonomischer Anreizsysteme aufzeigt. Zum anderen sollen in einer Studie ausgehend von den bisherigen Erfahrungen die existierenden (haushalts-)rechtlichen Restriktionen herausgearbeitet und Strategien fuer eine intensivere Nutzung oekonomischer Anreizmechanismen im Umweltschutz im Bereich der oeffentlichen Hand erarbeitet werden.

Nachhaltigkeit im Recht - Eine Annäherung

Das Projekt "Nachhaltigkeit im Recht - Eine Annäherung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Rechtswissenschaft, Professur für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre durchgeführt. Nachhaltigkeit ist die anerkannte Leitlinie für eine Politik, die eine verantwortbare Zukunft des Menschen in seiner Umwelt gewährleisten will - doch was kann dieser Begriff im Recht leisten, und was kann das Recht für die Nachhaltigkeit leisten? Die Bearbeiter nähern sich diesen Fragen unter den Aspekten: - Nachhaltigkeit und Demokratie (Kahl/Glaser) - Lokale Agenda 21: Nachhaltigkeit, Zivilgesellschaft und kommunale Selbstverwaltung (Schmehl) - Nachhaltiger Naturschutz (Steiger) - Erhaltung und Nutzung der Biodiversität (Marauhn) - Nachhaltiger Bodenschutz (Lange) - Nachhaltige Raumentwicklung (Groß) - Nachhaltige Energieordnung (Britz) - Emissionsrechtehandel (Heselhaus) - Nachhaltige Informationsordnung (Richter) - Nachhaltigkeit und ökonomische Rechtsanalyse (Bäuerle) - Nachhaltigkeit im Steuerrecht (Orth) - Nachhaltigkeit im Haushaltsrecht (Hebeler). Die Beteiligten sind Mitglieder des Gießener Forschungsschwerpunkts Umweltrecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Ihre Arbeitsbereiche decken ein breites Spektrum des Öffentlichen Rechts einschließlich seiner Beziehungen zu den Nachbarwissenschaften ab.

Konzeptstudie zur Anwendbarkeit von Citizen Science in der Ressortforschung des Umweltbundesamtes

Das Projekt "Konzeptstudie zur Anwendbarkeit von Citizen Science in der Ressortforschung des Umweltbundesamtes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technopolis Deutschland GmbH durchgeführt. Ausgangslage Citizen Science (CS), also die organisierte Beteiligung von Bürger/-innen an wissenschaftlichen Aktivitäten, bietet vielfältige Chancen für Wissenschaft, Gesellschaft und Politik: Sammlung und Austausch von Wissen und Daten; Dialog und Rückkopplung zwischen Praxis und Wissenschaft; Erschließung neuer Forschungsperspektiven und -fragen; Berücksichtigung von Alltagswissen in der Forschung; bedarfsgerechtere und lebensnähere Wissenschaftsagenden; Transformation im Wissenschaftssektor; transparent und partizipativ entwickelte Forschungsagenden. Ziel des Vorhabens ist ein Konzept zur Anwendung von CS in der Ressortforschung (RF) des UBA, das das gesamte Potenzial sowie den transformativen Charakter von CS berücksichtigt und ausschöpft. Forschungsfragen - Wie und in welchen Anwendungsfeldern können aus Literatur und Praxis bekannte Formen von CS (Beteiligung z.B. an Umweltdatensammlung, an Projektdesign/Analyse/Politikempfehlungen, an Forschungsfragen u. -agenden) für das UBA kategorisiert und handhabbar gemacht werden? - Welche neuen Formen von CS sind ggf. für die RF des UBA zu entwickeln? - Welche Vor- und Nachteile von und welche praktischen Erfahrungen mit CS gibt es? - Unter welchen Erfolgsbedingungen und wie kann CS die Qualität, die Akzeptanz und die politische Umsetzung von Forschungsergebnissen des UBA verbessern? - Welche Arten von Gruppen (einzelne Bürger, Verbände,...) wären im Zuge der CS in den unterschiedlichen Anwendungsfeldern zu beteiligen und auf welche Weisen kann dies erfolgen? - Wie sähe, je nach Anwendungsfeld, eine erfolgversprechende und klare Rollenverteilung zwischen Wissenschaft und Bürgern aus? Wer trägt welche Verantwortung? - Welche Rolle können die sozialen Medien in den unterschiedlichen Anwendungsfeldern von CS spielen? - Wie kann der transformative Charakter von CS in der RF des UBA sichergestellt werden? - Welche praktischen Fragen, z.B. Haushalts- und Vergaberecht, sind zu lösen? Welche Lösungen gibt es?

Umweltfreundliche Beschaffung - Das Auftragsvergaberecht als Mittel zur Durchsetzung von Umweltschutz und Umweltrecht

Das Projekt "Umweltfreundliche Beschaffung - Das Auftragsvergaberecht als Mittel zur Durchsetzung von Umweltschutz und Umweltrecht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Rostock, Juristische Fakultät, Ostseeinstitut für Seerecht und Umweltrecht durchgeführt. Hauptziel ist die Klaerung der Frage, inwieweit das oeffentliche Beschaffungswesen zur Duchsetzung von Umweltrecht und Umweltschutz dienen kann. Anlass der Untersuchung war insbesondere die Novellierung des deutschen Vergaberechts. Das bis dahin dem Haushaltsrecht zugeordnete Rechtsgebiet der oeffentlichen Auftragsvergabe hat mit der sogenannten Kartellrechtlichen Loesung von 1999 Eingang in das GWB (Paragraph 97 ff.) gefunden. Die Neufassung war aufgrund europarechtlicher Vorgaben unumgaenglich. Die Untersuchung beschraenkt sich nicht auf die neugefassten Vorschriften. Die Vergabekoordinierungsrichtlinien, Artikel des GG, Vorschriften des EGV und die Verdingungsordnungen sind ebenfalls Untersuchungsgegenstand. Folgende Zwischenergebnisse lassen sich bereits formulieren: 1. Art. 20a GG laesst sich fuer die umweltfreundliche Beschaffung nicht instrumentalisieren. Die wesentlichen unbestimmten Rechtsbegriffe des Vergaberechts sind einer Auslegung im Lichte von Art. 29a GG nicht zugaenglich. 2. Das deutsche Haushaltsrecht bietet weitreichende Moeglichkeiten zur Ausschreibung umweltfreundlicher Produkte. 3. Die Vorschriften fuer die Leistungsbeschreibung lassen die Beruecksichtigung von Umweltaspekten weitgehend zu. 4. Die Leistungsbeschreibung darf nicht verlangen, dass Produkte Umweltzeichen (Eco-Label) tragen.

Erarbeitung von Maßstäben für die Bewertung umweltrelevanter externer Kosten und Entwicklung von Vorschlägen zu deren Berücksichtigung bei öffentlichen Investitionen

Das Projekt "Erarbeitung von Maßstäben für die Bewertung umweltrelevanter externer Kosten und Entwicklung von Vorschlägen zu deren Berücksichtigung bei öffentlichen Investitionen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Stuttgart, Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung durchgeführt. Problemstellung und Handlungsbedarf: Die Erhebung externer Kosten gewinnt sowohl auf nationaler Ebene als auch auf EU-Ebene eine zunehmende Bedeutung. Maßstäbe für die Schätzung externer Kosten werden unter anderem in den Handlungsfeldern: weitere Umgestaltung des öffentlichen Finanzwesens nach ökologischen Kriterien, Weiterentwicklung der Umwelthaftung, Einbeziehung von Umwelt- und Ressourcenkosten bei der Wassernutzung oder für die Dimensionierung klimapolitischer Instrumente (z.B. Begründung umweltpolitischer Beihilfen für erneuerbare Energien auf Grundlage vermiedener externer Kosten) benötigt. Neben der Gestaltung von Politiken und Maßnahmen können externe Kosten auch für die Beurteilung von öffentlichen Investitionen eine wichtige Rolle spielen (Ziel einer adäquaten Berücksichtigung der umweltrelevanten Wirkungen). Zielsetzung: 1) Entwicklung von Maßstäben für die Bewertung externer Kosten: Das Umweltbundesamt hat eine Methodenkonvention zur Bewertung externer Effekte entwickelt. Im Rahmen des Vorhabens soll eine kritische Prüfung und weitere Konkretisierung der Methodenkonvention durch ausgewiesene Experten erfolgen. Ziel ist die Entwicklung von konkreten, ggf. sektorspezifischen Verfahrensvorschlägen zur Erhebung von externen Kosten. Dabei sollen auch relevante Entwicklungen auf internationaler Ebene (EU, OECD) berücksichtigt werden. 2) Systematische Erfassung und Aufbereitung der Ergebnisse vorliegender Studien: Für ausgewählte umweltpolitische Handlungsfelder sollen die vorliegenden Schätzungen zu externen Kosten erfasst und so aufbereitet werden, dass sie für die praktische Politikberatung nutzbar sind. Die Studien sollen im Hinblick auf ihre Validität einer Qualitätskontrolle unterzogen werden sollen (Abgleich mit Methodenkonvention). 3) Praktische Anwendung: Entwicklung von Vorschlägen zur Berücksichtigung externer Kosten bei öffentlichen Investitionen: Es soll untersucht werden, in welchen Bereichen (z.B. Bauen) eine Einbeziehung von externen Kosten bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung öffentlicher Investitionen erfolgen kann und welche Ansätze und Spielräume die derzeitigen haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen bieten. Für einen ausgewählten Bereich soll anhand der in Punkt 2) erfolgten Bestandsaufnahme ein konkreter Vorschlag zur Erfassung der relevanten externen Kosten erfolgen.

KSI: Weiterentwicklung der Klimaschutzinitiative in Fragen des Europäischen Beihilferechts, der Subventionskontrolle, des Haushaltsrechts und der Finanzverfassung

Das Projekt "KSI: Weiterentwicklung der Klimaschutzinitiative in Fragen des Europäischen Beihilferechts, der Subventionskontrolle, des Haushaltsrechts und der Finanzverfassung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Köln - Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut durchgeführt. Das Bundesumweltministerium (BMU) setzt durch die Klimaschutzinitiative Anreize zur Reduktion von Treibhausgasemissionen. Bereits in der Startphase in 2008 wurden verschiedene Förderrichtlinien und Projekte für Kommunen, Wirtschaft und Verbraucher gestartet. Zur Weiterentwicklung der Klimaschutzinitiative ist in den kommenden Jahren ein Ausbau der Fördermöglichkeiten bei einer gleichzeitig gezielten strategischen Ausgestaltung der Förderstruktur empfehlenswert. Dabei sind zum einen zahlreiche internationale und nationale Rahmenregeln zu beachten. Zum anderen besteht im Auf- und Ausbau der Klimaschutzinitiative die große Chance, ein modernes Subventionsprogramm aufzulegen, was zugleich eine Vorbildfunktion für die Gestaltung zukünftiger Förderprogramme entwickeln kann. Einzelne Fälle und zu erneuernde Richtlinien werden voraussichtlich regelmäßig in den Fokus von Untersuchungen in diesem Forschungsvorhaben rücken (Arbeitsbereich 1). In der ersten Projektphase gilt es, prioritär Vorschläge für die Gestaltung eines übergreifenden Förderrahmens auszuarbeiten (Arbeitsbereich 2) und insbesondere dafür geeignete klimaorientierte Kriterien zu analysieren (Arbeitsbereich 3). In der verbleibenden Zeit planen wir, uns verstärkt auf Fragen der Subventions- und Haushaltspolitik zu konzentrieren (Arbeitsbereich 4).

Teilvorhaben 1: Kommunalfinanzen und Kostenwahrheit im nachhaltigen Flächenmanagement und Verbundkoordination

Das Projekt "Teilvorhaben 1: Kommunalfinanzen und Kostenwahrheit im nachhaltigen Flächenmanagement und Verbundkoordination" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von PROBIOTEC GmbH Consulting für Umwelt- und Biotechnik durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist es, die Beherrschung neuer Einflussfaktoren (Neues kommunales Finanzmanagement) auf das Flächenrecycling in Kommunalverwaltungen zu verbessern. Teilvorhaben A 'Kommunalfinanzen und Kostenwahrheit im nachhaltigen Flächenmanagement', bündelt organisatorische, technische und Wirtschaftsprüfungs-Kompetenz zum Flächenmanagement. Nach einer Recherche- und Analysephase werden mit den beteiligten Modellkommunen Arbeitshypothesen formuliert, die in bilanziellen Betrachtungen validiert werden. Die Bearbeitung des Projekts wird von einer interdisziplinären Gruppe getragen, mit Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern der BDO, Hochschulen und Fachleuten für Flächenrecycling sowie Modellkommunen. Die Projektgruppe und die Kooperationspartner gehören dem Netzwerk REFINET an. Die abgeleiteten Empfehlungen werden sinnvolle Schnittstellen für Ansatzpunkte zur Verzahnung von Flächenmanagement und Leitfäden zur NKF-Einführung zeigen.

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