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Deponie Degtow

Hausmülldeponie Degtow

Stillgelegte Hausmülldeponien (StALU MS Neubrandenburg)

Objektdaten zu stillgelegten Hausmülldeponien nach §36 KrW/AbfG

Genehmigung gem. § 4 BImSchG - Landkreis Landsberg am Lech

Der Landkreis Landsberg am Lech betreibt auf dem Grundstück Fl. Nr. 1234, Gemarkung Schwifting, eine Anlage zum Abfackeln von Deponiegas. Aufgrund vorhandener Mängel und der Überdimensionierung wird die vorhandene Anlage durch eine neue Schwachgasbehandlungsanlage ersetzt. Die bisherige Deponiegasfackel wurde mit Planfeststellung vom 30.11.1990 für die Errichtung und den Betrieb einer Deponie für Hausmüll und hausmüllähnliche Abfälle einschl. Nebenanlagen in der Gemeinde Hofstetten genehmigt. Die geplante Neuerrichtung bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 Abs. 1 Satz 3 BImSchG i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 der 4. BImSchV sowie Nr. 8.1.3 „V“ des Anhangs 1 zur 4. BImSchV.

Teil 1

Das Projekt "Teil 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Freiburg, Institut für Geo- und Umweltnaturwissenschaften, Professur für Landespflege durchgeführt. Das Forschungsvorhaben 'Standsicherheits-und Bodeneigenschaften von Rekultivierungssubstraten' (L7515003 und L7515009) beschäftigt sich mit der Herstellung von Deponie-Rekultivierungsschichten als Komponenten des Oberflächenabdichtungssystems unterschiedlicher Deponieklassen. In vorangegangenen Forschungsvorhaben auf der Hausmülldeponie Leonberg wurden mit zwei Großlysimeterfeldern günstigere Eigenschaften einer beispielhaft unverdichtet eingebauten Rekultivierungsschicht aus Lösslehm im Vergleich zu einer konventionell mehrlagig verdichteten Schicht belegt und die Standsicherheit des verwendeten Bodenmaterials exemplarisch für die gegebene Böschungsneigung nachgewiesen. In Baden-Württemberg werden aber aufgrund der komplexen Geologie sehr unterschiedliche Bodenmaterialien für die Herstellung von Rekultivierungsschichten verwendet. Für fast alle dieser Materialien steht der entsprechende Nachweis noch aus. Standsicherheitsfragen sind bei der Deponierekultivierung stets relevant, für den unverdichteten Einbau notwendige Untersuchungen sind aber in der Baupraxis nicht kurzfristig durchführbar. Daher wird das Bodenmaterial aufgrund mangelnder Daten sicherheitshalber meist verdichtet oder zumindest teilweise verdichtet eingebaut. So wird die weitere Übertragung der Ergebnisse der Leonberger Versuche in die Baupraxis durch das Fehlen geeigneter Grundlagen zum Standsicherheitsverhalten unverdichteter Bodenmaterialien erschwert. Anforderungen an Rekultivierungs-oder Wasserhaushaltsschichten nach heutigem Stand der Technik sind aber praktisch nur noch mit unverdichtetem oder gering verdichtetem Einbau zu erfüllen. Ziel des Vorhabens ist es daher, für Deponierekultivierungen in Frage kommende Bodenmaterialien Baden-Württembergs zu ermitteln und an repräsentativen Bodenproben die Parameter für die Standsicherheit der Rekultivierungsschicht (Schereigenschaften) in unverdichtetem Zustand zu erheben. Weiterhin werden die Parameter, welche die Wasser-und Nährstoffversorgung der zukünftiger Vegetation beeinflussen (Bodenart, nutzbare Feldkapazität, pH-Wert und Nährstoffgehalte) ermittelt. Die Ergebnisse werden zu einem Kompendium der rekultivierungsrelevanten Eigenschaften baden-württembergischer Böden verarbeitet und in einer praxisorientierten Handlungshilfe zum Bau unverdichteter Rekultivierungsschichten veröffentlicht.

Teil 2

Das Projekt "Teil 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Bodenmechanik und Felsmechanik durchgeführt. Das Forschungsvorhaben 'Standsicherheits-und Bodeneigenschaften von Rekultivierungssubstraten' (L7515003 und L7515009) beschäftigt sich mit der Herstellung von Deponie-Rekultivierungsschichten als Komponenten des Oberflächenabdichtungssystems unterschiedlicher Deponieklassen. In vorangegangenen Forschungsvorhaben auf der Hausmülldeponie Leonberg wurden mit zwei Großlysimeterfeldern günstigere Eigenschaften einer beispielhaft unverdichtet eingebauten Rekultivierungsschicht aus Lösslehm im Vergleich zu einer konventionell mehrlagig verdichteten Schicht belegt und die Standsicherheit des verwendeten Bodenmaterials exemplarisch für die gegebene Böschungsneigung nachgewiesen. In Baden-Württemberg werden aber aufgrund der komplexen Geologie sehr unterschiedliche Bodenmaterialien für die Herstellung von Rekultivierungsschichten verwendet. Für fast alle dieser Materialien steht der entsprechende Nachweis noch aus. Standsicherheitsfragen sind bei der Deponierekultivierung stets relevant, für den unverdichteten Einbau notwendige Untersuchungen sind aber in der Baupraxis nicht kurzfristig durchführbar. Daher wird das Bodenmaterial aufgrund mangelnder Daten sicherheitshalber meist verdichtet oder zumindest teilweise verdichtet eingebaut. So wird die weitere Übertragung der Ergebnisse der Leonberger Versuche in die Baupraxis durch das Fehlen geeigneter Grundlagen zum Standsicherheitsverhalten unverdichteter Bodenmaterialien erschwert. Anforderungen an Rekultivierungs-oder Wasserhaushaltsschichten nach heutigem Stand der Technik sind aber praktisch nur noch mit unverdichtetem oder gering verdichtetem Einbau zu erfüllen. Ziel des Vorhabens ist es daher, für Deponierekultivierungen in Frage kommende Bodenmaterialien Baden-Württembergs zu ermitteln und an repräsentativen Bodenproben die Parameter für die Standsicherheit der Rekultivierungsschicht (Schereigenschaften) in unverdichtetem Zustand zu erheben. Weiterhin werden die Parameter, welche die Wasser-und Nährstoffversorgung der zukünftiger Vegetation beeinflussen (Bodenart, nutzbare Feldkapazität, pH-Wert und Nährstoffgehalte) ermittelt. Die Ergebnisse werden zu einem Kompendium der rekultivierungsrelevanten Eigenschaften baden-württembergischer Böden verarbeitet und in einer praxisorientierten Handlungshilfe zum Bau unverdichteter Rekultivierungsschichten veröffentlicht.

Massnahmen und Kosten fuer die Stillegung und Nachsorge von Siedlungsabfalldeponien in Sachsen

Das Projekt "Massnahmen und Kosten fuer die Stillegung und Nachsorge von Siedlungsabfalldeponien in Sachsen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von S.I.G. Dr.-Ing. Steffen GmbH Dresden durchgeführt. Kompendium der nach den gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen erforderlichen Massnahmen, Kosten dafuer, Darstellung in Form von Dateien.

Planfeststellungsverfahren nach § 35 Abs. 2 KrWG für die Errichtung und den Betrieb der Erweiterung Nordwest der Deponie Plöger Steinbruch in Velbert

Die Stadt Velbert hat mit Schreiben vom 01.03.2022 für das Vorhaben „Errichtung und Betrieb der Erweiterung Nordwest der Deponie Plöger Steinbruch in Velbert“ die Durchführung eines abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahrens nach § 35 Abs. 2 KrWG i. V. m. §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beantragt. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für dieses Verfahren zuständig. Die Deponie Plöger Steinbruch liegt an der Haberstraße 13a in Velbert und wurde am 29.07.1982 als Hausmülldeponie planfestgestellt. Dieser Altteil der Deponie ist zwischenzeitlich mit einer Oberflächenabdichtung versehen und stillgelegt. Mit Planfeststellungsbeschluss vom 29.03.2010 ist der sich westlich an den Altteil anlehnende Deponieabschnitt Westerweiterung genehmigt worden und wird seit Ende 2011 als Deponieabschnitt der Deponieklasse I nach Deponieverordnung verfüllt. Das aktuell vorhandene Restvolumen des Deponieabschnitts wird voraussichtlich 2026 erschöpft sein. Die Stadt Velbert beabsichtigt daher die vorhandene Deponie in Richtung Nordwest zu erweitern. Wie die bestehende Deponie soll auch die Erweiterung zur Deponierung von DK I-Abfällen genutzt werden. Das Ablagerungsvolumen der auf einer Grundfläche von rd. 9,95 ha geplanten Deponieerweiterung beträgt ca. 2,3 Mio. m³ (ca. 4 Mio. Mg) verteilt auf 6 Verfüllabschnitte bei einer Laufzeit von ca. 27 Jahren. Jährlich sollen maximal 150.000 Mg Abfälle abgelagert werden. Aufgrund dieser Eckdaten ist das Vorhaben gemäß § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. Nr. 12.2.1 der Anlage 1 zum UVPG UVP-pflichtig.

Bekanntmachung gemäß § 5 UVPG - Errichtung und der Betrieb einer Photovoltaik (PV) – Anlage auf der 2008 rekultivierten Ostböschung der Zentraldeponie Münster II (ZDM II) mit ca. 750 kW Leistung

Die Stadt Münster, Rösnerstr. 10, 48155 Münster, hat am 15.11.2022 bei der Bezirksregierung Münster (BR MS) einen Antrag zur Plangenehmigung gemäß § 35 Abs. 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gestellt. Für die Durchführung dieses Verfahrens ist die BR MS nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 2 Nr. 2 und Anhang I der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) zuständig. Der Antrag auf Plangenehmigung betrifft Änderungen der Zentraldeponie Münster II, Zum Heidehof 81, 48157 Münster als Siedlungsabfalldeponie der Deponieklasse II, welche von den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster (AWM) betrieben wird. Die Zentraldeponie Münster II wurde mit dem abschließenden Planfeststellungsbeschluss vom 22.01.1979 durch die Bezirksregierung Münster genehmigt. Gegenstand des Antrages ist die Errichtung und der Betrieb einer Photovoltaik (PV) – Anlage auf der 2008 rekultivierten Ostböschung der Zentraldeponie Münster II (ZDM II) mit ca. 750 kW Leistung. Dabei handelt es sich prinzipiell um eine Erweiterung der in 2010 auf der Südböschung in Betrieb genommenen 100 kW PV-Anlage.

Komplexe Entsorgung von Hausmuell einschliesslich seiner energetischen Nutzung am Beispiel Stadt Potsdam

Das Projekt "Komplexe Entsorgung von Hausmuell einschliesslich seiner energetischen Nutzung am Beispiel Stadt Potsdam" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von EWU Engineering GmbH durchgeführt. Die Untersuchung soll Moeglichkeiten fuer eine effektive Beherrschung der zukuenftig stark ansteigenden Hausmuellmengen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR aufzeigen. Dabei besteht die Aufgabe, den Hausmuell maximal zu verwerten und die Deponien spuerbar zu entlasten. Am Beispiel der Stadt Potsdam soll eine energetische Nutzung des Hausmuells betrachtet werden. Die Ergebnisse sollen fuer vergleichbare Staedte oder Landkreise in den neuen Bundeslaendern nutzbar sein.

Vergleichende Erstbewertung von Altstandorten im inneren S-Bahnring von West-Berlin

Das Projekt "Vergleichende Erstbewertung von Altstandorten im inneren S-Bahnring von West-Berlin" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für wassergefährdende Stoffe (IWS) e.V. durchgeführt. Ziel des Vorhabens war die Erstbewertung von Altstandorten im inneren S-Bahnring. Durch diese Bewertung sollten Flaechen ausfindig gemacht werden, die unter Umstaenden fuer notwendige Wohnbauvorhaben herangezogen werden koennten. Dazu wurde ein Bewertungsmodell entwickelt, um mit einem pragmatischen Ansatz das Gefaehrdungspotential einer Anzahl von Verdachtsflaechen in relativ kurzer Zeit zu quantifizieren. Damit sollte eine transparente und nachvollziehbare Grundlage fuer eine politische Entscheidungsfindung gegeben werden. Unter Beruecksichtigung der verfuegbaren Finanzmittel sollten dann notwendige grundstuecksbezogene Sanierungsmassnahmen eingeleitet werden. Das Bewertungsmodell diente somit ausschliesslich der Prioritaetensetzung, dh einer Erstbewertung. Es ermoeglicht in systematischer Weise, die Verdachtsflaechen mit dem dringlichsten Handlungsbedarf aus einer grossen Anzahl von Verdachtsflaechen herauszufinden. Es liefert somit auf dieser Stufe eine relative Bewertung und kann lediglich Hinweise auf das absolute Gefaehrdungspotential oder die absolute Gefahr geben. Die Bewertung von Altablagerungen und Altstandorten erfolgt fuer die Stoffbewertung auf unterschiedliche Weise, da die jeweils zur Verfuegung stehenden Informationen nur bedingt vergleichbar sind. Bei Altablagerungen reichen im allgemeinen Indirektinformationen zur Quantifizierung des stoffbezogenen Gefaehrdungspotentials nicht aus. So vermittelt die Angabe 'Hausmuelldeponie' nur ein unvollstaendiges Bild ueber die dort tatsaechlich abgelagerten gefaehrlichen Stoffe. Daher sind zur Bewertung von Altablagerungen Messwerte notwendig, die ein Bild ueber die Umweltbelastung vermitteln. Anders sieht es bei Altstandorten aus, bei denen sehr aufschlussreiche Indirektinformationen ueber vorhandene Branchen oder gelagerte gefaehrliche Stoffe zur Quantifizierung einer potentiellen Gefaehrdung ausreichen. So laesst sich beispielsweise ermitteln, welche gesundheitsgefaehrdenden Stoffe im Mittel in einer Vielzahl von Branchen verwendet werden.

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