Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 66 der Verordnung (EU) Nr. 2021/2116 ist Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS).
Definition Landschaftselement (LE):
Landschaftselemente sind nicht landwirtschaftlich nutzbare natürliche oder naturnahe Strukturelemente, die Teil der beihilfefähigen Fläche sein können, wenn sie
- in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zur förderfähigen / landwirtschaftlichen Fläche stehen (d. h. in der landwirtschaftlich genutzten Fläche liegen oder direkt an eine landwirtschaftlich genutzte Fläche angrenzen).
- Nach § 23 der GAPKondV einem Beseitigungsverbot unterliegen.
Landschaftselement-Typen:
Baumreihe (BR)
Hecken/ Knicks (HK)
Feuchtgebiet, Tümpel, Sölle, Dolinen (FG)
Feldgehölz (FH)
Einzelbaum (EB)
Trocken- und Natursteinmauern, Lesesteinwälle (NT)
Gräben (GR)
Aktueller Stand: Januar 2024