Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Aktuelle Messwerte sind verfügbar für die Schadstoffe: Cadmium im Feinstaub (Cd), Kohlenmonoxid (CO), Feinstaub (PM₁₀), Blei im Feinstaub (Pb). Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.
Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Aktuelle Messwerte sind verfügbar für die Schadstoffe: Arsen im Feinstaub (As), Kohlenmonoxid (CO). Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.
null Abruf der Feinstaubwerte in der Neujahrsnacht für Baden-Württemberg Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der baden-württembergischen Redaktionen, wenn Sie sich für die Entwicklung der Feinstaubwerte in der Silvesternacht interessieren und aktuell am 01.01.2025 oder 02.01.2025 berichten möchten, erinnern wir Sie daran, dass Sie die Werte auf unserer Webseite Immissionsdaten Baden-Württemberg selbst abrufen können, und zwar für alle Messstellen, an denen wir Feinstaub PM10 kontinuierlich messen. Dies betrifft Standorte im städtischen und ländlichen Hintergrund sowie einige verkehrsnahe Standorte. Anleitung: Abruf von gemessenen Werten für Feinstaub PM10 auf den Webseiten der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Möchten Sie die Entwicklung der Feinstaubwerte verfolgen, rufen Sie unsere Webseite: Themen/Luft/Aktuelle Messwerte/Tabelle auf. Um eine Übersicht über die höchsten Werte des Tages zu erlangen, wählen Sie die Funktion „Tabelle“ sowie den Luftschadstoff „Feinstaub PM10“. Hier können Sie den höchsten Wert des Tages und des Vortages ablesen. Die Tabelle ist sortierbar. Um den zeitlichen Verlauf und die Konzentration zu einer bestimmten Uhrzeit ablesen zu können, wechseln Sie zur Funktion Diagramm , wählen die entsprechende Station aus und fahren mit Ihrem Maus-Cursor entlang der Kurve im Diagramm zur höchsten Stelle am entsprechenden Tag. So können Sie die Uhrzeit ermitteln, zu der der höchste 24h-Mittelwert (in µg/m³) ermittelt wurde. In der Grafik darunter finden Sie die Stundenmittelwerte. Auch hier fahren Sie mit Ihrem Maus-Cursor an der Kurve im Diagramm entlang zur höchsten Stelle am entsprechenden Tag. So können Sie sich den höchsten Stundenmittelwert (in µg/m³) des Tages anzeigen lassen. Rückblick: Feinstaubwerte in der Silvesternacht in den vergangenen Jahren Erhöhte Werte meist kurz nach Mitternacht In den vergangenen Jahren kam es in der Silvesternacht meist kurz nach Mitternacht zum Anstieg der Feinstaubwerte an den wohnortnahen LUBW-Messstellen zur Überwachung der Luftqualität. Der Rauch von gezündeten Böllern und Raketen besteht zum großen Teil aus Feinstaub und führt häufig zu einer erhöhten Feinstaubbelastung in der Luft. Dauer und Höhe der Belastung hängen von den Emissionen und den Witterungsverhältnissen ab. Aber auch in den vergangenen Jahren war die Belastung der Luft mit Feinstaub unterschiedlich stark ausgeprägt. Die meteorologischen Größen Wind, Temperatur und Niederschlag haben Auswirkungen auf die Austauschbedingungen in der Luft. Im Winter bestehen während ausgeprägten Hochdruckwetterlagen häufig schlechte Ausbreitungsbedingungen mit geringen Windgeschwindigkeiten und einer stabilen Schichtung der Atmosphäre (Inversionswetterlage). Vereinfacht gesagt: Ist es windig, wird die Feinstaubbelastung meist innerhalb von wenigen Stunden verweht; haben wir eine Inversionswetterlage, kann sich eine erhöhte Belastung auch über einen Tag und mehr in der Luft halten. Informationen zu den meteorologischen Bedingungen während der Silvesternacht finden Sie nun neu unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/luft/messwerte-meteorologie#karte . Es handelt sich um aktuelle meteorologische Messwerte des Luftmessnetzes Baden-Württemberg. Wichtiger Hinweis : Die meteorologischen Daten der LUBW durchlaufen keine qualitätssichernde Beurteilung, dennoch vervollständigen sie zusammen mit den Schadstoffdaten das Angebot und geben einen Einblick in die meteorologische Situation vor Ort. Weitere Informationen können Sie unseren Pressemitteilungen zur Neujahrsnacht aus den Jahren 2020 und 2018 entnehmen. Diese Meldungen geben die entsprechenden Entwicklungen für die beiden unterschiedlichen Wetterlagen sehr gut wieder: Inversionswetterlage 02.01.2020 Hohe Belastung der Luft mit Feinstaub am Neujahrstag Feinstaub: Vom Winde verweht 01.01.2018 Baden-Württemberg nach der Silvesternacht Nachfolgend finden Sie die verlinkte Liste der LUBW-Messstationen zur Überwachung der Luftqualität in Baden-Württemberg, an denen Feinstaub-PM10 erfasst wird: Messstelle Aalen Baden-Baden Bernhausen Biberach Eggenstein Freiburg Freiburg Schwarzwaldstraße Friedrichshafen Gärtringen Heidelberg Heilbronn Heilbronn Weinsberger Straße-Ost Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße Karlsruhe-Nordwest Kehl Konstanz Ludwigsburg Mannheim Friedrichsring Mannheim-Nord Neuenburg Pfinztal Karlsruher Straße Pforzheim Reutlingen Reutlingen Lederstraße-Ost Schramberg Oberndorfer Straße Schwarzwald-Süd Schwäbische Alb Schwäbisch Hall Stuttgart Am Neckartor Stuttgart Arnulf-Klett-Platz Stuttgart Hohenheimer Straße Stuttgart-Bad Cannstatt Tauberbischofsheim Tübingen Tübingen Mühlstraße Ulm Villingen-Schwenningen Weil am Rhein Wiesloch Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de
Die EE BürgerEnergie Hardheim GmbH & Co. KG, Weipertstraße 41, 74076 Heilbronn (Antragstellerin) plant die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Honert“ mit neun Windkraftanlagen in der Gemeinde Hardheim, Gemarkung Hardheim, im Neckar-Odenwald-Kreis. Hierbei handelt es sich um Anlagen des Typs ENERCON E-175 EP5 E2 mit einer Nabenhöhe von 174,50 m, einem Rotordurchmesser von 175 m, einer Gesamthöhe von 262 m und einer Nennleistung von 7 MW je Anlage. Die Anlagen HON-2, HON-3, HON-4, HON-6a, HON-6b, HON-7, HON-8 und HON-9 sollen auf Flurstück 11062 und die Anlage HON-10 auf Flurstück 11058 der Gemeinde Hardheim, Gemarkung Hardheim errichtet und betrieben werden. Der Windpark „Honert“ liegt somit zwischen dem Ortsteil Wettersdorf (Stadt Walldürn), der Gemeinde Höpfingen, der Gemeinde Hardheim, dem Ortsteil Schweinberg (Gemeinde Hardheim) sowie dem Stadtteil Steinfurt (Stadt Külsheim, Main-Tauber-Kreis) und dem Ortsteil Riedern (Gemeinde Eichenbühl, Landkreis Miltenberg). Die Antragstellerin beantragte mit Schreiben vom 15.12.2023 die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Windpark „Honert“ nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Diesem Antrag hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis mit Entscheidung vom 15.02.2024 entsprochen. Für das Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht), weshalb das Genehmigungsverfahren sowie das Vorbescheidverfahren nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen ist. Der Scoping-Termin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens, der Methoden sowie der erforderlichen Unterlagen fand am 06.03.2024 und die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung am 25.11.2024 statt. Zur Klärung einzelner Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb der oben genannten Anlagen reichte die Antragstellerin am 20.01.2025 einen Antrag auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids gemäß § 9 Abs. 1a BImSchG ein. Konkret soll geklärt werden, ob der geplante Windpark bei den nachfolgenden Trägern öffentlicher Belange Aussicht auf Genehmigung besitzt: · Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr · Regierungspräsidium Stuttgart, Ref. 46.2, Luftverkehr und Sicherheit · ASDBW Rev. 32 Funkplanung, Stuttgart · Bundesnetzagentur Die hierbei eingereichten Unterlagen waren aus Sicht der Immissionsschutzbehörde nicht vollständig, weshalb Nachforderungen erfolgten. Seit dem 19.03.2025 sind die Unterlagen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht vollständig.
Die EE BürgerEnergie Höpfingen GmbH & Co. KG, Weipertstraße 41, 74076 Heilbronn (Antragstellerin) plant die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Anwande“ mit drei Windkraftanlagen in der Gemeinde Höpfingen, Gemarkung Waldstetten im Neckar-Odenwald-Kreis. Hierbei handelt es sich um die Windenergieanlagen A-1, A-2 und A-4, für die ein Antrag auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids zur Klärung einzelner Genehmigungsvoraussetzungen gestellt wurde. Die Anlagen sollen auf dem Flurstück Nr. 6620 in der Gemeinde Höpfingen, Gemarkung Waldstetten errichtet werden. Der Windpark „Anwande“ liegt zwischen dem Ortsteil Waldstetten (Höpfingen), den Ortsteilen Erfeld und Gerichtstetten (Hardheim), der Stadt Walldürn und dem Ortsteil Altheim (Walldürn). Die beantragten Anlagen des Typs ENERCON E-175 EP5 E2 weisen eine Nabenhöhe von 174,50 m, einen Rotordurchmesser von 175 m, eine Gesamthöhe von 262 m und eine Nennleistung von 7 MW je Anlage auf. Die Antragstellerin hat am 06.08.2024 einen Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Windpark „Anwande“ nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gestellt. Diesem Antrag hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis mit Entscheidung vom 22.08.2024 entsprochen. Für das Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) und das Genehmigungsverfahren, sowie das Vorbescheidverfahren sind nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Der Scoping-Termin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens, der Methoden sowie der erforderlichen Unterlagen fand am 03.12.2024 statt. Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung soll nach Auskunft der Antragstellerin im März 2025 durch-geführt werden. Die Einreichung des Antrags auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids gemäß § 9 Abs. 1a BImSchG zur Klärung einzelner Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb der oben genannten Anlagen erfolgte am 20.01.2025. Konkret soll geklärt werden, ob der geplante Windpark bei den nachfolgenden Trägern öffentlicher Belange Aussicht auf Genehmigung besitzt: • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr • Regierungspräsidium Stuttgart, Ref. 46.2, Luftverkehr und Sicherheit • ASDBW Rev. 32 Funkplanung, Stuttgart Die hierbei eingereichten Unterlagen waren aus Sicht der Immissionsschutzbehörde nicht vollständig, weshalb Nachforderungen erfolgten. Seit dem 14.02.2025 sind die Unterlagen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht vollständig.
Antrag der Firma EE Bürgerenergie Braunsbach GmbH & Co. KG auf Durchführung einer freiwilligen nachträglichen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die bestehende und in Betrieb befindliche Windenergieanlage (WEA) ORL-6 auf Flurstück Nr. 940, Gemarkung Jungholzhausen, Gemeinde Braunsbach („Windenergieanlage Orlach-6“) im Wege eines ergänzenden Verfahrens. Die Firma EE Bürgerenergie Braunsbach GmbH & Co. KG, Weipertstraße 41, 74076 Heilbronn, ist Inhaberin einer am 08.02.2016 erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach Ziff. 1.6.2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) zur Errichtung und zum Betrieb der Windenergieanlage WEA ORL-6 (Anlagentyp ENERCON E-101 mit einer Nabenhöhe von 149,0 m, einem Rotorblattdurchmesser von 101 m, Gesamthöhe 199,50 m, Nennleistung 3,0 MW). Die EE Bürgerenergie Braunsbach GmbH & Co. KG hat am 19.10.2018 in Gestalt der Erklärung vom 12.12.2018 einen Teilverzicht in Bezug auf die v. g. immissionsschutzrechtliche Genehmigung abgegeben. Auf den Betrieb der v. g. WEA wurde in der Zeit vom 15.02. bis 15.11. eines jeden Jahres von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang verzichtet. Die Firma EE Bürgerenergie Braunsbach GmbH & Co. KG hat die Erweiterung der verbliebenen Betriebszeiten auf den Zeitraum vom 16.09. bis 15.11. eines jeden Jahres von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang am 08.03.2021, eingegangen am 06.01.2021, beantragt. Die Genehmigung wurde am 10.11.2021 erteilt. Aufgrund von anhängigen Rechtsmittelverfahren gegen die Genehmigung vom 10.11.2021 zur Erweiterung der Tagbetriebszeiten auf den Zeitraum vom 16.09. bis 15.11. eines jeden Jahres von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang der v. g. WEA ORL-6 beantragte die Antragstellerin am 25.08.2023 die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens zur Durchführung einer freiwilligen Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung für diese Anlage entsprechend § 7 Abs.5 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) i. V. m 7 Abs. 3 UVPG. Die Anlage ist seit 2020 (wieder) in Betrieb. Seit der Genehmigung vom 10.11.2021 wird sie auch während des genehmigten, erweiterten Zeitraumes betrieben. Die Umweltverträglichkeitsprüfung wird nach § 7 Abs.3 UVPG auf Antrag der Antragstellerin und nachdem das Landratsamt Schwäbisch Hall die Durchführung der freiwilligen UVP für zweckmäßig erachtet hat, durchgeführt.
Die Firma EE Bürgerenergie Braunsbach GmbH & Co. KG, Weipertstraße 41, 74076 Heilbronn, ist Inhaberin einer am 08.02.2016 erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Windenergieanlage WEA ORL-6. Die EE Bürgerenergie Braunsbach GmbH & Co. KG hat am 19.10.2018 in Gestalt der Erklärung vom 12.12.2018 einen Teilverzicht in Bezug auf die v. g. immissionsschutzrechtliche Genehmigung abgegeben. Auf den Betrieb der v. g. WEA wurde in der Zeit vom 15.02. bis 15.11. eines jeden Jahres von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang verzichtet. Diese Genehmigung in Gestalt der Teilverzichtserklärung ist bestandskräftig. Die Erweiterung der Tagbetriebszeiten auf den Zeitraum vom 16.09. bis 15.11. eines jeden Jahres von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang wurde am 10.11.2021 genehmigt. Die am 03.06.2022 beantragte Erweiterung der Genehmigung des Tagbetriebs soll voraussichtlich im Jahr 2023 umgesetzt werden. Die beantragte immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung beinhaltet die Erweiterung der Betriebszeiten für den Zeitraum vom 15.02. – 15.09. eines jeden Jahres ab einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang der bestehenden und in Betrieb befindlichen Windenergieanlage (WEA) ORL-6 (Anlagentyp ENERCON E-101 mit einer Nabenhöhe von 149,0 m, einem Rotorblattdurchmesser von 101,00 m, Gesamthöhe 199,50 m, Nennleistung 3,05 MW). Für dieses Vorhaben wurde eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung („Änderungsgenehmigung“) nach §§ 4, 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. den §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und der Nr. 1.6.2 des Anhangs zur 4. BImSchV beantragt. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Schwäbisch Hall.
Der Gegenstand des Vorhabens umfasst insbesondere: - Stilllegung der bestehenden Altdeponie durch Sanierung der Entwässerung im Dammbereich und Aufbringung einer Oberflächenabdichtung bzw. im Bereich der Überbauung mit neuen Deponieabschnitten durch eine „multifunktionale Zwischenabdichtung“, - Erschließung eines Deponieabschnitts als DKI-Deponie im Bereich der Kuppe als Überbauung der Altdeponie durch Herstellung einer „multifunktionalen Zwischenabdichtung“ sowie der erforderlichen Entsorgungs- und Infrastruktureinrichtungen, Nutzung des Abschnitts zur Verfüllung mit Abfall der Kategorie DK I, - Erschließung eines Deponieabschnitts als DK0-Deponie: Herstellung der erforderlichen Entwässerungseinrichtungen und Abdichtungen, Nutzung des Abschnitts zur Verfüllung mit Abfall der Kategorie DK 0, - Erschließung eines Deponieabschnitts als DKI-Deponie: Herstellung der erforderlichen Entwässerungseinrichtungen und Abdichtungen, Nutzung des Abschnitts zur Verfüllung mit Abfall der Kategorie DK I, - Errichtung eines Rückhaltebeckens für das anfallende Sickerwasser, Herstellung der Vorflut für die Einleitung des Sickerwassers in das öffentliche Kanalnetz zur kommunalen Abwasserbehandlungsanlage, - Errichtung eines Rückhaltebeckens für anfallendes Niederschlagswasser, Herstellung der Vorflut für die Einleitung des Oberflächenwassers in den Brühlgraben.
Die Bürgerwindpark Hohenlohe GmbH, Braunsbergweg 5, 74676 Niedernhall, beabsichtigt auf dem Grundstück Flst. Nr. 1088, Flurnummer 2 auf Gemarkung Eichelberg der Gemeinde Obersulm eine Windenergieanlage zu errichten und zu betreiben. Die beantragte Anlage ergänzt den bereits bestehenden Windpark (Bretzfeld-Obersulm), mit drei Windenergieanlagen. Zwei der drei Anlagen stehen auf Gemarkung der Gemeinde Bretzfeld (Hohenlohekreis), eine auf Gemarkung der Gemeinde Obersulm (Landkreis Heilbronn). Der Standort der Anlage befindet sich innerhalb von landeseigenen Waldflächen (Landesbetrieb Forst BW). Die Anlage vom Typ Nordex N175/6.X TCS 179 verfügt über eine Nabenhöhe von 179 m, einen Rotordurchmesser von 175 m, eine Gesamthöhe von 267 m sowie eine Leistung von 6.220 Kilowatt. Die Inbetriebnahme ist für Ende 2026 vorgesehen.
Die Stadt Heilbronn hat für das o.g. Straßenbauvorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 37 Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG), dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und dem Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) - jeweils in der derzeit geltenden Fassung - beantragt. Das geplante Straßenbauvorhaben, das Gegenstand der Planfeststellung ist, besteht aus zwei Teilbaumaßnahmen, nämlich dem Bau der Nordumfahrung Frankenbach / Neckargartach als Verbindungsstraße zwischen der B 39 und der L 1100 sowie dem vierstreifigen Ausbau der L 1100 (Neckartalstraße) zwischen Heilbronn-Neckargartach und der Anschlussstelle Heilbronn-Untereisesheim. Träger der Baulast ist für die Nordumfahrung Frankenbach / Neckargartach die Stadt Heilbronn und für die Neckartalstraße das Land Baden-Württemberg. Vorhabenträgerin ist für beide Maßnahmen die Stadt Heilbronn. Nordumfahrung Frankenbach-Neckargartach Die geplante Nordumfahrung hat eine Gesamtlänge von ca. 4,5 km und wurde in vier Abschnitte aufgeteilt. Der Abschnitt West umfasst den Neubau einer zweistreifigen Straße zwischen der B 39 und dem Industriepark „Böllinger Höfe“ (Alexander-Baumann-Straße). Die neu gebaute Straße soll mittels neuer Knotenpunkte an die B 39 und die Franz-Reichle-Straße angeschlossen werden. Der Abschnitt Ost 1 stellt die Verbindung zwischen dem Industriepark „Böllinger Höfe“ im Westen und der Buchener Straße im Osten her und erfolgt als dreistreifiger Neubau. Der Knotenpunkt, der sich auf dem Abschnitt Ost 1 befindet, soll einen Anschluss zum geplanten Gewerbegebiet „Steinäcker“ ermöglichen. Außerdem befinden sich auf dieser Strecke die beiden Bauwerke „Talbrücke Wächtelesäcker“ und „Feldwegbrücke am Näpfle“. Der Abschnitt Ost 2 durchquert das Industriegebiet „Neckarau“. In diesem Bereich soll die Buchener Straße auf einen vierstreifigen Querschnitt zuzüglich Abbiegestreifen ausgebaut werden. Dort schließen die Zufahrten Böllinger Straße Nord, Böllinger Straße Süd und Wimpfener Straße (K 9560) an die Nordumfahrung an, die dann am neuen Knotenpunkt mit der Neckartalstraße endet. Der zwischen den Abschnitten West und Ost 1 befindliche Abschnitt Mitte (Alexander-Baumann-Straße), der ca. 2,1 km umfasst und über den Industriepark „Böllinger Höfe“ führt, ist nicht Gegenstand der Planfeststellung, da für diesen Abschnitt bereits ein Bebauungsplan existiert. Im Zuge der Realisierung der Nordumfahrung soll auch eine durchgängige Radwegverbindung zwischen der B 39, dem Industriepark „Böllinger Höfe“, dem Gewerbegebiet „Steinäcker“ und dem Industriegebiet „Neckarau“ geschaffen werden. Ausbau der L 1100 (Neckartalstraße) Der vierstreifige Ausbau der Neckartalstraße erfolgt über eine Länge von ca. 1,3 km. Er beginnt im Süden an der vorhandenen Rampe zur Überführung der Karl-Wüst-Straße (K 9562) und endet am nördlichen Knotenpunkt mit der Wimpfener Straße (K 9560), der im Zuge der Baumaßnahme angepasst wird. Der südliche Knotenpunkt mit der Wimpfener Straße (K 9560), der sich etwa auf halber Ausbaustrecke befindet, wird zurückgebaut. Stattdessen soll die Buchener Straße im Zuge der Realisierung der Nordumfahrung in einer neuen Einmündung direkt an die Neckartalstraße angebunden werden. Die auf der Ausbaustrecke vorhandene Radwegunterführung muss an die neue Straßenbreite der Neckartalstraße angepasst werden und wird deshalb durch ein neues Bauwerk ersetzt. Um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch das geplante Straßenbauvorhaben soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören beispielsweise das Anbringen von Nisthilfen, die Anlage von Hecken und Feldgehölzen, die Pflanzung von Einzelbäumen und Baumreihen, die Neuanlage einer Streuobstwiese, die Anlage von Habitatstrukturen für Reptilien, die Entsiegelung nicht mehr benötigter Straßenbereiche und Maßnahmen zum Waldausgleich.
Origin | Count |
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Bund | 142 |
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Type | Count |
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Text | 65 |
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Deutsch | 270 |
Englisch | 9 |
Resource type | Count |
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