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LUA-Bilanz Tiergesundheit & Tierseuchen 2024

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2024 © LUA Tierseuchen: Blauzungenkrankheit und Afrikanische Schweinepest dominieren Die Tierseuchenüberwachung des Jahres 2024 wurde vom erstmaligen Auftreten zweier Seu- chen dominiert: der Afrikanischen Schweinepest und der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3. Im Vergleich dazu traten die Nachweise anderer Tier- seuchen wie etwa der Aviären Influenza oder der Bovinen Virusdiarrhoe in den Hintergrund. Ein be- merkenswertes Ereignis stellt der Nachtweis eines Tuberkulose-Erregers bei einer Katze dar. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) ist die zen- trale Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz für die Diagnostik von Seuchen sowie von Zoonosen und sonstigen Erkrankungen bei Tieren. Hier wer- den Untersuchungen an Proben erkrankter oder verendeter Tiere zur Feststellung oder zum Aus- schluss des Vorliegens von Seuchen durchgeführt. Diese werden ergänzt durch Untersuchungen im Rahmen von Sanierungs- und staatlichen Monito- ring-Programmen sowie sogenannte Handelsun- tersuchungen, durch die sichergestellt wird, dass der Seuchenstatus der Bestände überwacht und nur gesunde Tiere in andere Betriebe verbracht werden. Die Untersuchungen ermöglichen ei- nen steten Überblick über den Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation und tragen so- mit dazu bei, den Gesundheitsschutz für Mensch und Tier zu gewährleisten. Nicht zuletzt wird hier- durch sichergestellt, dass nur Lebensmittel von gesunden Tieren in den Handel gelangen. Im LUA ist auch die Fachaufsicht in den Berei- chen Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und tie- rische Nebenprodukte als wichtige Schnittstelle zwischen dem zuständigen Ministerium für Kli- maschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKU- EM) und den rheinland-pfälzischen Kommunen angesiedelt. Sie sorgt unter anderem dafür, dass die geltenden Rechtsnormen einheitlich ausgelegt und umgesetzt werden. Darüber hinaus verfügt das LUA über spezialisierte Tiergesundheitsdiens- te für Rinder, Schweine und kleine Wiederkäuer, die die Tierbesitzer vor Ort in Sachen artgerechter und hygienischer Haltungsbedingungen beraten. 2 Zur Überwachung des Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation wurden im LUA im Rahmen der Tierseuchendiagnostik im Jahr 2024 insgesamt 210.518 Proben untersucht. Da viele Proben auf verschiedene Parameter und mit un- terschiedlichen Methoden untersucht werden müssen, ist die Zahl der tatsächlich durchgeführ- ten Untersuchungen wesentlich höher. Von be- sonderem Interesse sind dabei die Nachweise der nach dem Tiergesundheitsrecht gelisteten Tier- seuchen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen und gesundheitlichen Bedeutung für die Allgemeinheit staatlich bekämpft oder überwacht werden. Wildlebende Wasservögel bilden das natürliche Reservoir des Erregers der Aviären Influenza, die auch als Geflügelpest oder Vogelgrippe bezeich- net wird. Der seit Jahren weltweit herrschende Seuchenzug verursacht durch Aviäre Influenzavi- ren vom Subtyp H5N1 führt zu schweren Krank- heitsverläufen mit massenhaftem Verenden bei Wildvögeln und gehaltenem Geflügel. Nachdem die Vogelgrippe das Tierseuchengeschehen in den letzten Jahren in Rheinland-Pfalz dominiert hatte, wurde Ende des Jahres 2024 „nur“ in einem Haus- geflügelbestand ein Geflügelpestverdacht fest- gestellt, der sich über den Jahreswechsel als Aus- bruch bestätigte. Der Bestand mit insgesamt 44 Hühnern und Enten sowie einer Gans und einem Schwan wurde umgehend geräumt, so dass eine Ausbreitung des Erregers auf andere Geflügelhal- tungen verhindert werden konnte. Obwohl alle im Verlauf des Jahres durchgeführten Untersuchungen an 47 Wildvögeln ein negatives Ergebnis hatten, wurde aufgrund der Nachweise in anderen Bundesländern und nach epidemiolo- gischen Ermittlungen die Einschleppung des Erre- gers über Zugvögel vermutet. Die Geflügelhal- ter sind weiterhin verpflichtet, ihre Tierhaltung beim vor Ort zuständigen Veterinäramt anzumel- den und unter anderem erhöhte Tierverluste von mehr als zwei Prozent innerhalb von 24 Stunden (bei einer Haltung von mehr als 100 Tieren) um- gehend anzuzeigen. Auch Hobbyhalter und klei- nere Betriebe (bei einer Haltung bis einschließlich 100 Tiere) müssen ab drei verendeten Tieren diese Die Aviäre Influenza bedroht weiterhin die Geflügelbestände im Land. Eingeschleppt wird die Erkrankung meist von Zugvögeln. © rihaij / Pixabay innerhalb von 24 Stunden anzeigen. Zum Schutz ihrer Tiere und zur Verhinderung der Ausbreitung der Seuche sind die Tierhalter weiterhin verpflich- tet, strikt auf die Einhaltung von Biosicherheits- maßnahmen zu achten. Die zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Erkran- kungen der Rinder zählende Bovine Virusdiarr- hoe (BVD) geht mit Durchfall, grippeartigen Er- scheinungen und Fruchtbarkeitsstörungen einher. Ziel der staatlichen Bekämpfung ist es, sogenann- te persistent infizierte Kälber, die den Erreger le- benslang ausscheiden ohne selbst zu erkranken, möglichst rasch aus den Beständen zu entfernen und vom Handel auszuschließen. Daher werden den Kälbern bereits bei der innerhalb der ersten sieben Lebenstage erforderlichen Kennzeichnung mit Ohrmarken Hautstanzproben entnommen und auf das BVD-Virus untersucht. Im Jahr 2024 wurden im LUA insgesamt 111.414 Ohrstanzpro- ben aus 3.355 Beständen untersucht. Dabei wur- de das Virus der BVD bei einem Kalb nachgewie- sen. Das Tier stammte von einer Kuh, die sich in trächtigem Zustand vermutlich im Rahmen von Tiertransporten unerkannt infiziert hatte, wobei der Erreger auf das Kalb übergegangen war. Bei Untersuchungen der mehr als 860 Tiere des Be- standes wurde das BVD-Virus bei weiteren neun Tieren nachgewiesen. Alle infizierten Tiere wurden umgehend aus dem Bestand entfernt. Durch Umsetzung strikter Biosicherheitsmaßnah- men konnte eine weitere Ausbreitung des Erregers im Bestand verhindert werden. Trotzdem wur- de das BVD-Virus bei einem neugeborenen Kalb im Herbst erneut nachgewiesen. Erneute Unter- suchungen des gesamten Bestandes zeigten, dass von diesem Fall keine weitere Ausbreitung des Er- regers erfolgt war, sodass dem Bestand im Verlauf des Jahres 2025 der Status als „Frei von BVD“ un- ter Auflagen wieder zuerkannt wurde. Das für Rinder hoch ansteckende Bovine Herpes- virus Typ 1 (BHV 1) führt zu einer lebenslang be- stehenden Infektion, die sich häufig in Leistungs- minderung, grippeartigen Erscheinungen und 3 2024 führte das LUA erstmals einen Nachweis des West-Nil-Fiebers bei Pferden. © WolfBlur / Pixabay Störungen der Fruchtbarkeit äußert. Im Rahmen der Überwachung der bestehenden Seuchenfrei- heit wurden insgesamt 59.938 Blutproben aus 2.900 Beständen sowie 5.228 Tank- und Einzel- milchproben aus 1.011 Beständen mit negativem Ergebnis untersucht. Im Zuge der Nachverfolgung des Tierverkehrs nach einem BHV 1-Ausbruch in einem Bestand in einem anderen Bundesland wurde festgestellt, dass eines der infizierten Tiere aus einem Bestand in Rheinland-Pfalz stammte. Aufgrund der lücken- losen Dokumentation der bis dato durchgeführ- ten und der Ergebnisse weiterer Untersuchungen im Bestand konnte jedoch ausgeschlossen wer- den, dass sich das Tier bereits im rheinland-pfälzi- schen Betrieb angesteckt hatte. Die Infektion er- folgte vermutlich in einer Sammelstelle, in denen Tiere aus verschiedenen Beständen für den Trans- port zusammengeführt wurden. Das Auftreten der BVD- bzw. der BHV 1-Infektion zeigt nachdrücklich, dass die Tierhalter weiterhin streng darauf achten müssen, ausschließlich Tie- 4 re aus seuchenfreien Beständen einzustallen und Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintrags und der Ausbreitung einer Infektion in den Beständen konsequent einzuhalten. Nach dem erstmaligen Nachweis des Erregers des West-Nil-Fiebers (WNF) in Rheinland-Pfalz bei einer Schnee-Eule im Jahr 2023 wurde in 2024 erstmals der Nachweis einer WNF-Infektion bei Pferden geführt. Es handelte sich um zwei Tiere aus Rheinhessen, die wegen neurologischen Aus- fallerscheinungen in Tierkliniken eingewiesen wor- den waren. Aufgrund des Nachweises von spezi- fischen Antikörpern gegen das Virus des WNF in Verbindung mit klinischen Symptomen konnte der Nachweis einer erst kürzlich stattgefundenen Infektion gestellt werden. Die eingeleitete symp- tomatische Therapie führte in beiden Fällen zum Ausheilen der klinischen Erscheinungen. Pferde können zwar an WNF erkranken und auch verenden, spielen bei der Ausbreitung des Infek- tionsgeschehens des durch blutsaugende Stech- mücken übertragenen Erregers aber keine Rolle. Die Erkrankung tritt vor allem bei Vögeln auf und kann insbesondere bei Greif- und Rabenvögeln zu schweren Verläufen mit neurologischen Sympto- men und gehäuften Todesfällen führen. Der Erre- ger kann auch über Mückenstiche auf Menschen übertragen werden und verursacht in der Regel eine grippeähnliche Erkrankung.Tieren einer breiten Palette von Tierarten nach- gewiesen. Betroffen waren sowohl Nutztiere wie Rinder, Schweine und Schafe als auch Heimtiere wie Katzen und Reptilien. Darüber hinaus wurden Salmonellen auch bei Wild- und Zootieren sowie in 13 Umgebungsproben aus Hühnerhaltungen festgestellt. Die Vorgänge zeigen, dass weiterhin mit dem Auf- treten des WNF bei Tieren in Rheinland-Pfalz ge- rechnet werden kann. Die Infektion unterliegt zwar der staatlichen Tierseuchenüberwachung; tierseuchenrechtliche Maßnahmen sind bislang allerdings nicht vorgeschrieben. Impfstoffe gegen das West-Nil-Virus für Menschen und Vögel exis- tieren nicht, aber ein Schutz der Pferde vor schwe- ren klinischen Symptomen kann mit einer Imp- fung erreicht werden. Daher gilt die Empfehlung, Pferde und Ponys impfen zu lassen. Die Impfung gegen das West Nil-Virus wird von der rheinland- pfälzischen Tierseuchenkasse mit einer Beihilfe fi- nanziell unterstützt.Als Hauptreservoir der Salmonellen gelten Tie- re. Diese erkranken zwar nur selten klinisch, kön- nen die Erreger aber über längere Zeit ausschei- den und damit unerkannt weiterverbreiten und die Umwelt kontaminieren. Dabei ermöglicht die hohe Widerstandsfähigkeit gegen äußere Einflüs- se den Bakterien dort ein langes Überleben. Im Verlauf des Jahres 2024 wurde die atypische Form der Scrapie im Rahmen des laufenden Mo- nitorings zum Vorkommen von Transmissiblen Spongiformen Encephalopathien bei der Untersu- chung von 451 verendeten Schafen aus 342 Be- ständen bei vier Tieren aus vier Beständen in vier verschiedenen Kreisen nachgewiesen. Da die mit Verhaltens- und Bewegungsstörungen einherge- hende, tödlich verlaufende Erkrankung spontan auftritt und nicht auf den Menschen oder ande- re Tiere übertragbar ist, mussten keine tierseu- chenrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden. Die Nachweise zeigen aber, dass die Monitoring- Untersuchungen zum Vorkommen der Erkrankung weiterhin erforderlich sind, um deren eventuell verstärktes Auftreten zu erfassen. Zu den wechselseitig zwischen Tier und Mensch übertragbaren Erregern (sogenannte Zoonosen) zählen die Salmonellen, bakterielle Infektionser- reger, die meist im Rahmen von differenzialdiag- nostischen Untersuchungen zur Feststellung der Erkrankungs- oder Todesursache festgestellt wer- den. Dabei wurden die Erreger im Jahr 2024 bei 41 Auch Lebensmittel tierischen Ursprungs können mögliche Infektionsursachen des Menschen sein. Dessen Infektion kann zum Beispiel über die Auf- nahme kontaminierter Nahrungsmittel oder bei unzureichender Küchenhygiene erfolgen; aber auch Schmutz- und Schmierinfektionen an Haus- tieren oder infizierten Menschen sind möglich. Die Infektion äußert sich beim Menschen meist als akute Darmentzündung mit plötzlich einsetzen- dem Durchfall, Kopf- und Bauchschmerzen sowie einer Störung des Allgemeinbefindens und leich- tem Fieber. Die oft mehrere Tage anhaltenden Symptome können insbesondere bei Kleinkindern oder älteren Personen zu einer ausgeprägten De- hydrierung (Austrocknung durch Wasserverlust) führen. Die Erkrankung tritt sowohl bei Menschen als auch bei Tieren in Form sporadischer Fälle so- wie als Gruppenerkrankung oder in Form größe- rer Ausbrüche auf. Beim Umgang mit Tieren sollte grundsätzlich auf die Einhaltung von Hygiene- maßnahmen geachtet und ein allzu enger Kontakt vermieden werden. Bei einem reinen Durchfallgeschehen wird beim Menschen in der Regel nur der Flüssigkeits- und Elektrolytverlust ausgeglichen, eine Antibiotikathe- rapie erfolgt nicht, da hierdurch die Bakterienaus- scheidung verlängert werden kann. Das gilt grund- sätzlich auch für die Behandlung der Salmonellosen beim Tier, wobei bei Rindern auch bestandspezifi- sche Vakzine eingesetzt werden können. 5 Die Übertragung von Mycobakterien erfolgt in der Regel über Speichel oder hochgehustete Sekre- te aus den tieferen Atemwegen, über die Luft oder über nicht ausreichend erhitzte Milch. Infizierte Menschen und Tiere zeigen oft unspezifische An- zeichen wie Abmagerung und Fieberschübe, aber auch mit Husten einhergehende chronische Lun- genentzündungen bis hin zu Todesfällen. Ungewöhnlich: Im vergangenen Jahr wies das LUA Tuberkulose-Erreger bei einer Katze nach. © guvo59 / Pixabay In die Kategorie der Zoonosen fällt auch die bak- teriell bedingte Tularämie (oder Hasenpest). Das LUA hat sie 2024 in 21 Untersuchungen bei acht Feldhasen und einem Wildschwein nachge- wiesen. Erkrankte Wildtiere wie Hasen oder Ka- ninchen wirken matt und teilnahmslos, sie verlie- ren ihre Schnelligkeit und ihre angeborene Scheu. Grundsätzlich können sich auch Hunde mit dem Erreger der Hasenpest infizieren und diesen weit- geben. Die Tiere zeigen Appetitlosigkeit, Fieber so- wie geschwürige Veränderungen im Rachen und Schwellungen der Körperlymphknoten. Ausgangspunkt für Infektionen des Menschen ist aber meist der direkte Kontakt mit erkrank- ten Wildtieren oder deren Organen, zum Beispiel beim Abhäuten oder beim Verarbeiten von Wild- fleisch. Ferner ist die Ansteckung durch den Ver- zehr von infizierten oder kontaminierten Lebens- mitteln oder Wasser möglich. Eine Infektion kann aber auch durch Inhalation von erregerhaltigem Staub, der mit Sekreten und Exkreten infizierter Tiere kontaminiert ist oder über blutsaugende In- sekten (vor allem Zecken) erfolgen. 6 Beim Mensch beginnt die Erkrankung in der Regel mit einem Geschwür an der Eintrittsstelle des Er- regers und einer Schwellung der lokalen Lymph- knoten und/oder mit abrupt einsetzendem hohen Fieber, Kopfschmerzen, Schüttelfrost, Übelkeit, Er- brechen und Erschöpfungszuständen. Tularämie lässt sich mit Antibiotika behandeln. Eine Über- tragung von Mensch zu Mensch kommt praktisch nicht vor. Im Februar 2024 kam eine Orientalisch Kurzhaar- katze zur Untersuchung. Es handelte sich um ein Fundtier unbekannter Herkunft, das zunächst in ein Tierheim im südlichen Rheinland-Pfalz ein- geliefert worden war. Das Tier wurde dort eut- hanasiert, nachdem eine durch die Infektion mit Mycobacterium caprae, die bei Katzen selten vor- kommt, hervorgerufene Schwellung der Körper- lymphknoten festgestellt worden war. Der primär bei Ziegen und Rindern vorkommende Erreger kann darüber hinaus bei anderen warmblütigen Haus-, Zoo- und Wildtieren auftreten und gehört zum Komplex der auch beim Menschen Tuberku- lose auslösenden Bakterien. Bei den weiterführenden Untersuchungen der Kat- ze im LUA wurden neben den bereits bekannten Veränderungen in den Körperlymphknoten tuber- kulöse Läsionen in den Lymphknoten der Orga- ne, in einer Augenhöhle und dem sie umgeben- den Gewebe sowie der Lunge festgestellt. Daher musste von einem längerfristigen Geschehen ver- bunden mit einer Ausscheidung der Tuberkulose- Bakterien ausgegangen werden. Mycobacterium caprae-Infektionen bei Menschen und Tieren sind in der Umgebung des Fundortes der Katze aber nicht bekannt geworden. Trotz der bei der Sektion identifizierbaren Kennzeichnung des Tieres konn- te der Besitzer nicht ausfindig gemacht werden. Wo, wann und wie sich die Katze angesteckt hat- te, konnte daher nicht geklärt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Übertragung der Er- reger sowohl vom Tier auf den Menschen als auch vom Menschen auf das Tier möglich ist. Deutsch- land hat bezüglich Infektionen mit dem Mycobak- terien-Tuberkulosis-Komplex (M. bovis, M. caprae und M. tuberkulosis) bei Rindern den Status „seu- chenfrei“ gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2021/620. Bei landlebenden Säugetieren, außer Paarhufern, unterliegt eine Infektion mit dem My- cobacterium-tuberculosis-Komplex tierseuchen- rechtlich nur der Überwachungspflicht. Afrikanische Schweinepest erreichte 2024 Rheinland-Pfalz Was Fachleute befürchtet hatten, ist im vergange- nen Jahr tatsächlich eingetreten: Die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat Rheinland-Pfalz erreicht. Im Juli 2024 wurde der erste Fall bei einem Wild- schwein aus dem Landkreis Alzey-Worms nachge- wiesen. Durch veterinärbehördliche Maßnahmen und Mitwirken vieler Akteure, wie die Jägerschaft, die Land- und Forstwirtschaft sowie die Bürgerin- nen und Bürger konnte eine Ausbreitung der Seu- che verhindert werden. Die Tierseuche ist zwar für Menschen ungefähr- lich - umso gefährlicher aber ist sie für Wild- und Hausschweine. Die unter anderem mit hohem Fieber, gestörtem Allgemeinbefinden und Blutun- gen einhergehende Infektion führt innerhalb we- niger Tage fast immer zum Tod der Tiere. Für die Landwirtschaft bedeutet das Auftreten der ASP nicht nur wegen der Tierverluste, sondern auch wegen der Verhängung von Handelsrestriktionen hohe wirtschaftliche Schäden. Proben verdächtiger Tiere aus Rheinland-Pfalz werden zentral im LUA untersucht. Seit Beginn des Ausbruchs wurden 2.763 Proben von Wild- und 1.506 Proben von Hausschweinen molekular- biologisch auf den Erreger der ASP getestet. Nach rund einem Jahr seit Beginn der Seuche ist das Auftreten der ASP weiterhin auf Teilgebiete von Rheinhessen begrenzt. Stand Anfang Juli 2025 gab es 75 bestätigte Fälle der Tierseuche in den beiden Landkreisen Alzey-Worms (26) und Mainz-Bingen (48). Der Nachweis des ASP-Virus bei einem am Rheinufer im Rhein-Hunsrück-Kreis verendet an- geschwemmten Wildschwein Ende 2024 konnte aufgrund epidemiologischer Ermittlungen auf das Geschehen in Rhein-Hessen zurückgeführt wer- den und war demnach kein eigenständiger neuer Seuchenausbruch. Darüber hinaus wurde die ASP in einer kleinen Hausschweinehaltung in der Pfalz festgestellt. Die betroffenen Tiere wurden un- schädlich beseitigt. Wie die Seuche in den Bestand eingetragen wurde, konnte nicht zweifelsfrei ge- klärt werden. Das Ziel aller Bekämpfungsmaßnahmen ist es, bei Seuchenausbruch die Wildschweine in ihrer Um- gebung zu belassen und nicht aufzuschrecken, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Nach Ermittlung des Seuchenausmaßes mittels Drohnen und Kadaverspürhunde-Einsätzen hat das Land Rheinland-Pfalz unverzüglich Schutzzäu- ne errichtet, die verhindern sollten, dass infizierte 7 bei Unfällen getötete Wildschweine sowie Tiere mit pathologisch-anatomischen Veränderungen und klinisch auffällige Tiere ins LUA einzusenden. Das Material für die Beprobung erhalten Jäger von ihrer kommunalen Kreisverwaltung. Die vom Land bereitgestellte Prämie für die Einsendung von Fall- wild und Unfallwild in Höhe von 70 Euro wird wei- terhin gewährt. Leider nur eine Frage der Zeit: 2024 erreichte die Afrikanische Schweinepest auch Rheinland-Pfalz. Die ersten Fälle traten bei Wildschweinen in Rheinhessen auf. © Alexander von Düren / AdobeStock Tiere in bisher ASP-freie Gebiete abwandern und den Erreger weiterverbreiten. Mittlerweile wur- den rund 360 km Zäune auch in weiter zurück- gelegenen Gebieten als äußerer Schutzring, zum Beispiel Fernriegel an Autobahnen, gestellt. Insge- samt konnte das Seuchengeschehen in Rheinland- Pfalz schnell eingegrenzt und die Weiterverbrei- tung verhindert werden. Darüber hinaus wird seit ASP-Beginn eine Überwachung mit regelmäßigen Drohnenflügen, die Kadaver detektieren sollen, und speziell ausgebildeten Kadaver-Spürhunden durchgeführt. Diese Einsätze finden im ASP-Ge- biet und in den umliegenden risikoorientiert fest- gelegten Gebieten statt. Tote Wildschweine müs- sen schnell aus den Revieren entfernt und auf ASP untersucht werden. Um Vorsorge, Mithilfe und Achtsamkeit wird wei- terhin unbedingt gebeten. Schweinehaltende Be- triebe sind weiterhin aufgefordert, die Biosicher- heit ihrer Haltung immer wieder zu durchdenken, zu überprüfen und zu verbessern, um Ausbrüche im Hausschweinebestand zu verhindern. Dazu ge- hört insbesondere: 8 • keine Speiseabfälle an Schweine zu verfüttern • den Zutritt für betriebsfremde Personen zu be- schränken und über eine Hygieneschleuse zu steuern • in den Ställen betriebseigene Stiefel und Schutzkleidung zu tragen • gründliches Händewaschen oder frische Ein- weghandschuhe vor dem Betreten des Stalls • Futter und Einstreumaterial wildschweinsicher zu lagern • wo erforderlich konsequent zu reinigen und zu desinfizieren Jägerinnen und Jäger sollen weiterhin darauf ach- ten, dass sie den Erreger der ASP nicht mit Tro- phäen aus infizierten Gebieten von ihrer Jagdrei- se mitbringen. Nach der Jagd in Gebieten mit ASP müssen benutzte Gegenstände wie Schuhe, Klei- dung und Messer gründlich gereinigt und desin- fiziert werden. Jagdhunde dürfen niemals in eine Schweinehaltung und der Jäger selbst sollte nach der Jagd ein zweitägiges Betretungsverbot beach- ten. Die Jäger sind außerdem aufgefordert, alle sogenannten Indikatortiere, also verendete und Auch Bürger und Bürgerinnen, die auf den ersten Blick keinen Bezug zu Haus- oder Wildschweinen haben, können mithelfen und einen Beitrag zur Eindämmung des Virus leisten. In betroffenen Ge- bieten müssen die Anordnungen der kommunalen Veterinärbehörden unbedingt beachtet werden. Hunde müssen deshalb angeleint werden. Außer- dem kann es nötig sein, Einschränkungen bei Frei- zeitaktivitäten anzuordnen und Wege, Ufer oder Grillplätze zu sperren. Wer beispielsweise über den Geruch auf einen Wildschweinkadaver auf- merksam wird, sollte diesen nicht berühren, da er infektiös sein kann. Kadaverfunde sollten statt- dessen direkt beim Jagdausübungsberechtigten oder dem regional zuständigen Veterinäramt der Kreisverwaltung gemeldet werden. Die ASP kann auch durch Lebensmittel übertragen werden. Nicht durcherhitztes Schweinefleisch von infizierten Tieren, zum Beispiel Salami oder Roh- schinken, stellt ein Risiko dar. Deshalb gilt: • keine Fleisch- oder Wurstwaren aus dem Ur- laub mitbringen • Speisereste, die beispielsweise beim Wandern, Campen oder am Rastplatz anfallen, nicht in der freien Natur hinterlassen, sondern nur in gut geschlossenen Müllbehältern entsorgen • keine Essensreste an Haus- oder Wildschwei- nen verfüttern und diese hiervon fernhalten • Auch Ernte- und Pflegehelferinnen und –Helfer aus ASP-Gebieten werden gebeten, die Maß- nahmen einzuhalten. Die Aufrechterhaltung dieser Maßnahmen ist bis auf Weiteres erforderlich, um einerseits eine Aus- breitung der ASP und andererseits neue Punktein- träge zu verhindern. Blauzungenkrankheit: Neuer Serotyp 3 breitet sich aus Im Jahr 2024 traten in Rheinland-Pfalz erstmals Infektionen mit der Blauzungenkrankheit vom Se- rotyp 3 (BTV 3) auf. Die Blauzungenkrankheit ist eine Infektionskrankheit, die überwiegend wäh- rend der warmen Jahreszeit nicht von Tier zu Tier, sondern durch stechende Insekten (Gnitzen) über- tragen wird. Das Gegenmittel der Wahl ist, die Tiere gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Die Impfstoffe sind serotypspezifisch und vermitteln keine Kreuzimmunität. Alternativ, aber deutlich weniger wirksam, können die Tiere auch mit Repellentien vor Vektorangriffen geschützt werden. Erreger ist das Bluetongue-Virus, ein Orbivirus, das in 24 verschiedenen Serotypen vorkommt. Be- troffene Tiere zeigen Symptome wie Fieber, Apa- thie, Fressunlust und einen deutlichen Rückgang der Milchleistung. Darüber hinaus treten eine Schwellung des Kopfes und der Zunge, Rötungen und Schwellungen an der Maulschleimhaut und an der Haut des Kronsaums der Gelenke auf, die mit Lahmheiten einhergehen. Auch Fehlgeburten werden beobachtet. Im Herbst 2023 waren zunächst in den Nieder- landen und im weiteren Verlauf des Jahres auch in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ver- lustreiche BTV-3-Infektionen aufgetreten. Da die verfügbaren Impfstoffe gegen BTV keine Kreuz- immunität gegen den Serotyp 3 erzeugen, konn- ten empfängliche Tierarten zunächst nicht ge- impft werden. Mit Beginn der Hauptaktivität der Gnitzen in den Sommermonaten 2024 stiegen die Fallzahlen wieder an. Mittlerweile gilt ganz Deutschland als nicht mehr frei von der Blauzun- genkrankheit. Rheinland-Pfalz verlor den Frei- heitsstatus am 8. Mai 2024. Im weiteren Jahres- verlauf wurden auch in Rheinland-Pfalz sehr viele BTV-3-Ausbrüche verzeichnet. Dabei waren so- wohl Nutztiere wie Rinder, Schafe, Ziegen, Bisons und Neuweltkamele als auch Wildtiere wie Rot- hirsch, Reh und Mufflon sowie Zootiere wie Wi- sent und Yak betroffen. 9

Ermittlung der Bestandsituation und potentielle Gefährdung durch den Handel von Goldgeckos, Gekko badenii in Vietnam als Grundlage für potentielle CITES-Listung

LUA-Bilanz Tiergesundheit & Tierseuchen 2021

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2021 © Nicman / Pixabay Tierseuchenüberwachung - Bilanz 2021 Geflügelpest hält Behörden in Atem Die Tierseuchenüberwachung in Rheinland-Pfalz war 2021 geprägt vom Auftreten der Geflügelpest zu Beginn und gegen Ende des Jahres. Dabei trat die Seuche sowohl bei Wildvögeln als auch in ei- nem Hausgeflügelbestand und in einer zooähnli- chen Einrichtung auf. Das zeigt sehr anschaulich, dass eine einzelne Tierseuche massive Auswirkun- gen auf eine gesamte Tierpopulation haben kann. Andere Seuchen wie etwa Salmonellosen oder die Tularämie sind ebenfalls von großer Bedeu- tung, weil sie ein erhebliches zoonotisches Poten- zial besitzen. Das heißt, sie können wechselsei- tig zwischen Tier und Mensch übertragen werden. Darüber hinaus können Erkrankungen, die bei Wildtieren auftreten, auch erhebliche Auswir- kungen auf Nutz- und Heimtiere haben. Eine der wichtigsten Aufgaben des Landesuntersuchungs- amtes (LUA) ist es deshalb, auftretende Seuchen, Zoonosen und andere Erkrankungen möglichst früh nachzuweisen, deren Bekämpfung effektiv zu gestalten und kreisübergreifend zu koordinieren. Das LUA ist in Rheinland-Pfalz die zentrale Ein- richtung für die Diagnostik der nach dem Tierge- sundheitsrecht gelisteten Tierseuchen sowie von Zoonosen und sonstigen Erkrankungen. Die (dif- ferenzial-)diagnostischen Untersuchungen an Pro- ben erkrankter oder verendeter Tiere zur Fest- stellung oder zum Ausschluss des Vorliegens von Seuchen werden ergänzt durch Untersuchungen im Rahmen von Sanierungs- und staatlichen Mo- nitoring-Programmen. Darüber hinaus wird durch sogenannte Handelsuntersuchungen gewährleis- tet, dass nur gesunde Tiere in andere Betriebe ver- bracht werden. Dieses System ermöglicht es, den Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopula- tion ständig zu überwachen und den Gesundheits- schutz für Mensch und Tier zu gewährleisten. Im Jahr 2021 wurden im Rahmen der Tierseuchen- diagnostik insgesamt 246.741 Proben untersucht. Da viele Proben auf verschiedenen Parameter und mit unterschiedlichen Methoden untersucht wer- 2 den müssen, ist die Zahl der tatsächlich durchge- führten Untersuchungen wesentlich höher. Von besonderem Interesse sind dabei die Nachweise von Tierseuchen, die aufgrund ihrer wirtschaftli- chen und gesundheitlichen Bedeutung für die All- gemeinheit meist staatlich bekämpft werden und Tierkrankheiten, deren Vorkommen statistisch er- fasst wird, um einen Überblick über deren Häufig- keit und Verbreitung zu erhalten. Als Ergänzung verfügt das LUA über spezialisier- te Tiergesundheitsdienste für Rinder, Schwei- ne und kleine Wiederkäuer, die die Landwirte vor Ort zu hygienischen und artgerechten Haltungs- bedingungen beraten. Darüber hinaus ist im LUA die Fachaufsicht in den Bereichen Tierseuchenbe- kämpfung, Tierschutz und tierische Nebenproduk- te als Schnittstelle zwischen dem Ministerium und den Kommunen angesiedelt. Sie sorgt unter ande- rem dafür, dass die geltenden Rechtsnormen vom rheinland-pfälzischen Veterinärwesen einheitlich ausgelegt und vor Ort umgesetzt werden. Besondere Bedeutung kommt den sogenann- ten Zoonosen, den wechselseitig zwischen Tier und Mensch übertragbaren Infektionen, zu. Hier- zu zählen zum Beispiel die Salmonellen, bakteri- elle Infektionserreger, die meist im Rahmen von differenzialdiagnostischen Untersuchungen zur Feststellung der Erkrankungs- oder Todesursache festgestellt werden. Die Erreger wurden im Jahr 2021 bei einer breiten Palette von Tierarten nach- gewiesen: Betroffen waren sowohl Nutztiere wie Rinder, Schweine, Schafe, Pferde und Hausgeflü- gel als auch Heimtiere wie Katzen und Reptili- en. Darüber hinaus wurden Salmonellen auch bei Gatterwild sowie einem Zootier festgestellt. Als Hauptreservoir der Salmonellen gelten Tie- re. Diese erkranken zwar nur selten klinisch, kön- nen die Erreger aber über längere Zeit ausschei- den und damit unerkannt weiterverbreiten und die Umwelt kontaminieren. Ihre hohe Wider- standsfähigkeit gegen äußere Einflüsse ermög- licht den Bakterien dort ein langes Überleben. Landwirtschaftliche Nutztiere und die daraus er- zeugten Lebensmittel tierischen Ursprungs ste- Gehören im Landesuntersuchungsamt zur Routine: Untersuchung auf die Erreger der Geflügelpest. © LUA 3 hen an der Spitze der möglichen Infektionsursa- chen des Menschen. Dessen Infektion erfolgt in der Regel über die Aufnahme kontaminierter Nah- rungsmittel; aber auch Schmutz- und Schmier- infektionen an Haustieren stellen eine mögli- che Infektionsquelle dar. Die Infektion äußert sich beim Menschen meist als akute Darmentzündung mit plötzlich einsetzendem Durchfall, Kopf- und Bauchschmerzen sowie einer Störung des Allge- meinbefindens und leichtem Fieber. Die oft meh- rere Tage anhaltenden Symptome können insbe- sondere bei Kleinkindern oder älteren Personen zu einer ausgeprägten Dehydrierung (Austrock- nung durch Wasserverlust) führen. In einigen Fäl- len kann die Infektion in eine Blutvergiftung über- gehen, wobei sich die Bakterien in verschiedenen Organen ansiedeln können. Die Erkrankung tritt sowohl bei Menschen als auch bei Tieren in Form sporadischer Fälle sowie als Gruppenerkrankung oder in Form größerer Ausbrüche auf. Beim Um- gang mit Tieren sollten grundsätzlich Hygiene- maßnahmen eingehalten und ein allzu enger Kon- takt vermieden werden.tibiotikatherapie erfolgt meist nicht, da die Bakterienausscheidung hierdurch verlängert wer- den kann. Das gilt grundsätzlich auch für die Be- handlung der Salmonellosen beim Tier, wobei bei Rindern auch bestandspezifische Vakzinen einge- setzt werden können. Bei einem reinen Durchfallgeschehen beim Men- schen gleicht man in der Regel nur den Flüs- sigkeits- und Elektrolytverlustes aus; eine An-Neben Allgemeinsymptomen (Fieber, Unwohl- sein, Muskelschmerz) kann das klinische Bild sehr vielfältig sein. Es ist abhängig von der Eintritts- In die Kategorie der Zoonosen fällt auch die bak- teriell bedingte Tularämie (oder Hasenpest). Das LUA hat sie 2021 bei sechs Feldhasen im Land nachgewiesen. Ausgangspunkt für Infektionen des Menschen sind wildlebende Tiere wie Kanin- chen oder Hasen. Die Übertragung erfolgt vorwie- gend durch den direkten Kontakt mit erkrankten Tieren oder deren Organen, z. B. bei beim Abhäu- ten oder dem Verarbeiten von Wildfleisch. Ferner ist die Ansteckung durch den Verzehr von infizier- ten oder kontaminierten Lebensmitteln oder Was- ser möglich. Eine Infektion kann auch durch Inha- lation von erregerhaltigem Staub erfolgen, der mit Sekreten und Exkreten infizierter Tiere kontami- niert ist. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nicht bekannt. pforte, der Virulenz des Erregers und der Infekti- onsdosis. Bei Hasen und Kaninchen verläuft die Tularämie in der Regel mit dem Bild einer Blutver- giftung und führt innerhalb weniger Tage zum Tod. Kranke Wildtiere sind matt, teilnahmslos und ver- lieren die natürliche Scheu und Schnelligkeit. Tote Wildtiere sollten nicht berührt werden, und Jä- ger sollten beim Aufbrechen erlegter Tiere beson- dere Sorgfalt und Hygiene walten lassen. Der Ver- zehr von Wildfleisch ist unbedenklich, wenn es für mindestens zehn Minuten bei 60 Grad Celsius oder mehr durchgegart wird. Ein typisches Beispiel dafür, dass Erkrankungen bei Wildtieren auch Auswirkungen auf Heim- und Nutztiere haben können, ist die Aujeszkysche Krankheit (AK). Die durch ein Herpesvirus her- vorgerufene Seuche verursacht bei Wildschweinen in der Regel keine klinisch manifeste Erkrankung. Sie können den Erreger aber ausscheiden und auf andere Tiere übertragen – mit möglicherweise dramatischen Folgen. Im Jahr 2021 wurde das Virus der AK bei einem verendeten Hund aus dem Kreis Trier-Saarburg nachgewiesen. Das Tier war zuvor bei einer Jagd eingesetzt worden und hatte Kontakt zu einem Wildschwein. Hauptinfektionsquelle für Hunde ist die Verfütte- rung von rohem Schweinefleisch oder der direk- te Kontakt zu infizierten Wildschweinen. Dieser ist bei der Jagd zwar nicht immer zu vermeiden, doch sollten Jäger ihre Hunde von erlegtem Schwarz- wild fernhalten und keine entnommenen Innerei- en roh verfüttern. Für Menschen ist die Erkrankung ungefährlich. Für Hunde, einige andere fleischfressende Tiere und für Rinder verläuft eine Infektion mit dem Virus der Aujeszkyschen Krankheit aber immer tödlich. Das auffälligste Symptom bei infizierten Hunden ist der intensive Juckreiz am Kopf (Stirn, Lippen, Wangen, Augen und Ohren). Die Symptome tre- ten nach einer Inkubationszeit von zwei bis neun Tagen auf. Mit fortschreitender Erkrankung kön- nen Teilnahmslosigkeit, Fieber, Schluckbeschwer- 4 Die Aujeszkysche Krankheit wird bei der Jagd von Wild- schweinen auf Hunde übertragen. © Rizzo / Wikimedia den, Atemnot, Bewegungsstörungen und Läh- mungserscheinungen hinzukommen. Der Tod tritt gewöhnlich ein bis drei Tage nach Einsetzen der ersten klinischen Anzeichen ein. Eine Impfung bzw. Therapie gegen die Aujeszkysche Krankheit gibt es für Hunde nicht. Durch direkten Kontakt mit infizierten Wild- schweinen oder indirekt über kontaminierte Fut- termittel kann das AK-Virus auch auf Hausschwei- ne übertragen werden. Bei ihnen variieren die Krankheitssymptome in Abhängigkeit vom Al- ter der Tiere. Bei Jungtieren treten zentralnervö- se Erscheinungen auf und die Sterblichkeit ist sehr hoch. Bei älteren Tieren stehen Lungenentzündun- gen im Vordergrund, aber auch klinisch nicht in Erscheinung tretende Infektionen sind möglich. Dank intensiver Bemühungen unter Einbezie- hung von Impfprogrammen ist Deutschland seit 2003 offiziell frei von Aujeszkyscher Krankheit bei Hausschweinen. Um diesen Status zu überprüfen, muss jährlich eine repräsentative Stichprobe von Schweinen untersucht werden. Im Jahr 2021 wur- den insgesamt 998 Blutproben von Schweinen aus 81 rheinland-pfälzischen Beständen mit nega- tivem Ergebnis serologisch auf das Vorhandensein von Antikörpern gegen das Virus der AK unter- sucht. Darüber hinaus wurden zwölf Tiere aus sie- ben Beständen, die zur Feststellung der Todesur- sache eingesandt wurden, differenzialdiagnostisch auf das Vorliegen einer AK-Virusinfektion unter- sucht. Auch diese Untersuchungen ergaben kei- ne Hinweise auf das Vorliegen der Aujeszkyschen Krankheit.sucht. Dabei wurde das BVD-Virus erstmals seit Beginn der staatlichen Bekämpfung nicht mehr nachgewiesen. Im Februar 2022 hat Rheinland- Pfalz den Status als offiziell frei von BVD erhalten. Würde der Erreger in einen Hauschweinebestand eingeschleppt, drohen nicht nur hohe Verluste und schwerwiegende Erkrankungen bei den Tie- ren, sondern auch massive gesamtwirtschaftliche Schäden durch Handelsrestriktionen. Daher müs- sen die Landwirte unbedingt weiterhin auf die Ein- haltung der gängigen Biosicherheitsmaßnahmen achten. Hierzu gehören unter anderem, dass keine fremden Personen den Stall betreten, vor einem Betreten der Ställe die Kleidung gewechselt wird, keine Speiseabfälle verfüttert werden und Haus- tiere nicht in den Stall gelangen. Vor allem bei Auslauf- und Freilandhaltungen muss sicherge- stellt sein, dass kein direkter oder indirekter Kon- takt zu Wildschweinen möglich ist. Dazu gehört auch, dass Futter und Einstreu von Wildschwei- nen geschützt gelagert wird. Diese Maßnahmen schützen darüber hinaus auch vor anderen Er- krankungen, die von Wildtieren auf Hausschweine übertragen werden können, wie z.B. der Afrikani- schen Schweinepest oder der Brucellose.2021 war das zweite Jahr in Folge, in dem das Bo- vine Herpesvirus Typ 1 (BHV-1) in Rheinland- Pfalz nicht nachgewiesen wurde. Bei den im Rah- men der Überwachung der seit 2017 offiziell bestehenden BHV-1-Freiheit durchgeführten Un- tersuchungen an 66.547 Blutproben aus 3.166 Be- ständen und 6.922 Tank- und Einzelmilchproben aus 1.114 Beständen wurden keine Antikörper ge- ben das BHV-1-Feldvirus nachgewiesen. Erfolge bei der Bekämpfung und Vorsorge Die Bovine Virusdiarrhoe (BVD) ist eine der wirtschaftlich bedeutsamsten Infektionserkran- kungen beim Rind weltweit. Die Erkrankung geht mit Durchfall, grippeartigen Erscheinungen und Fruchtbarkeitsstörungen einher. Ziel der seit 2011 laufenden staatlichen Bekämpfung ist es, BVD- freie Bestände zu schaffen, indem dauerhaft (per- sistent) infizierte Tiere, die den Erreger lebenslang ausscheiden ohne selbst zu erkranken, möglichst rasch aus den Beständen entfernt und vom Han- del ausgeschlossen werden. Daher werden den Kälbern bei der innerhalb der ersten sieben Le- benstage erforderlichen Kennzeichnung mit Ohr- marken bereits Hautstanzproben entnommen und auf das BVD-Virus untersucht. 2021 hat das LUA insgesamt 124.006 dieser Ohr- stanzen von Kälbern aus 3.583 Betrieben unter- 5 Das Virus führt bei Rindern zu einer Erkrankung mit unterschiedlichen Verlaufsformen. Die Sym- ptome können von grippeartigen Erscheinungen (Fieber, Nasenausfluss) bis hin zu Milchrückgang und Erkrankungen der Fortpflanzungsorgane rei- chen. Der Erreger ist für Rinder hochansteckend, für den Menschen aber ungefährlich. Die Betrie- be müssen sich aber weiterhin konsequent durch Biosicherheitsmaßnahmen vor einer Wiederein- schleppung sowohl der BVD als auch der BHV-1 schützen und insbesondere darauf achten, weite- re Tiere ausschließlich aus seuchenfreien Bestän- den zu kaufen. Das nach dem erstmaligen Auftreten der Afrika- nischen Schweinepest (ASP) in Deutschland im September 2020 auch in Rheinland-Pfalz noch- mals intensivierte Monitoring zur Überwachung der Wild- und Hausschweinepopulation wurde in 2021 fortgesetzt. Die Jäger sind aufgefordert, alle sogenannten Indikatortiere, also verendete und bei Unfällen getötete Wildschweine sowie Tie- re mit pathologisch-anatomischen Veränderun- gen und klinisch auffällige Tiere zur Untersuchung einzusenden. Die vom Land bereitgestellte Prämie für die Einsendung von Fallwild auf Unfallwild in Höhe von 70 Euro wurde auch 2021 gewährt. Im Jahr 2021 wurden im LUA insgesamt 804 Wildschweine molekularbiologisch auf den Erre- ger der ASP untersucht. Alle Proben waren nega- tiv; es gab keine Hinweise auf ein Seuchengesche-

Messergebnisse zur Radioaktivität in: Einzelfuttermittel für Heimtiere, Linsen getrocknet (05.08.2019)

Messdaten zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, in Lebens- und Futtermitteln

Nachfragereduktionsstrategien von als Heimtiere gehaltenen Reptilien, Amphibien und kleinen Säugetieren

In Phase 1 des F+E-Projektes soll eine Analyse des Heimtiermarktes erfolgen, um zu ermitteln, welche Arten in welcher Menge nach Deutschland importiert und hier gehandelt werden, ob sie aus der Natur oder Zucht stammen und über welche Vertriebskanäle der Handel erfolgt. Inwieweit stellt der Handel eine Gefährdung für die jeweiligen Arten dar? Es soll auch untersucht werden, ob die gehandelten Arten für einen großen Kundenkreis oder nur für einen Liebhaberkreis interessant sind. Welche Maßnahmen des Handels und welche anderen Faktoren haben Auswirkungen auf das Käuferverhalten? In Phase 2 sollen Vorschläge erarbeitet und Informationsstrategien entwickelt werden, um die Nachfrage nach exotischen Kleinsäugern, Reptilien und Amphibien in Deutschland zu reduzieren.

Evaluation der Züchtbarkeit ausgewählter Reptilientaxa

Seit Jahren wird eine Verschiebung des internationalen Lebendtierhandels von Wildtieren auf als gezüchtet deklarierte Tiere verzeichnet. In einigen Fällen ist diese Herkunftsangabe jedoch fragwürdig. Diese Problematik betrifft insbesondere Reptilien. Die EU, insbesondere Deutschland, zählt zu den weltweiten Hauptimporteuren lebender Reptilien für den Heimtierhandel. Damit stellt die Überprüfung der Zuchtherkunft im Sinne des Washingtoner Artenschutzabkommens (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, CITES) eine zunehmende Herausforderung, sowohl für die nationalen Wissenschaftlichen und Vollzugsbehörden, als auch für die CITES Gremien auf EU und internationaler Ebene dar. Insbesondere Neulistungen stellen Behörden vor neue Herausforderungen, da hier oftmals keine Erfahrungswerte zur Züchtbarkeit vorliegen. Vor diesem Hintergrund sollen im Rahmen dieses Vorhabens ausgewählte, während der letzten CITES CoP17 neu gelisteten Reptilientaxa hinsichtlich ihrer Züchtbarkeit, unter Berücksichtigung biologischer sowie ökonomischer Kriterien, evaluiert und bewertet werden, um eine bessere Implementierung von Neulistungen zu unterstützen. Dazu soll eine übersichtliche Darstellung der wesentlichen Kriterien für eine erfolgreiche Zucht der evaluierten Taxa erarbeitet werden. Die Resultate sollen zunächst der deutschen Wissenschaftlichen Behörde als Hilfe bei der Plausibilitätsprüfung der Zucht entsprechender Exemplare dienen, aber auch den Kollegen der wissenschaftlichen Prüfgruppe SRG der EU als Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin könnten die Ergebnisse als Informationsdokument für ein internationales CITES Meeting (die CoP oder das Animals Committee) bereitgestellt werden

Tierische Nebenprodukte und Tierkörperbeseitigung

Bild vergrößern Bild vergrößern Tierische Nebenprodukte sind sämtliche vom Tier stammenden Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind oder aus kommerziellen Gründen vom Unternehmer von der Lebensmittelkette ausgeschlossen wurden und für andere Zwecke als zum menschlichen Verzehr verwendet werden. Dazu zählen beispielsweise Tierische Nebenprodukte können unabhängig davon, wo sie anfallen, ein mögliches Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt darstellen. Zudem können durch tierische Nebenprodukte Tierseuchen, wie zum Beispiel die Maul- und Klauenseuche oder die Schweinepest, ausgelöst werden. Um dieses Risiko zu begrenzen, müssen tierische Nebenprodukte so verwertet oder beseitigt werden, dass weder die Gesundheit von Menschen und Tieren, noch die Umwelt gefährdet werden. Die tierischen Nebenprodukte werden nach dem Grad der von ihnen ausgehenden Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier in drei Risikokategorien eingeteilt. Die Zuordnung zu einer Risikokategorie bestimmt die jeweils zulässige Verwendung beziehungsweise Beseitigung. Tierische Nebenprodukte sind sämtliche vom Tier stammenden Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind oder aus kommerziellen Gründen vom Unternehmer von der Lebensmittelkette ausgeschlossen wurden und für andere Zwecke als zum menschlichen Verzehr verwendet werden. Dazu zählen beispielsweise Tierische Nebenprodukte können unabhängig davon, wo sie anfallen, ein mögliches Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt darstellen. Zudem können durch tierische Nebenprodukte Tierseuchen, wie zum Beispiel die Maul- und Klauenseuche oder die Schweinepest, ausgelöst werden. Um dieses Risiko zu begrenzen, müssen tierische Nebenprodukte so verwertet oder beseitigt werden, dass weder die Gesundheit von Menschen und Tieren, noch die Umwelt gefährdet werden. Die tierischen Nebenprodukte werden nach dem Grad der von ihnen ausgehenden Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier in drei Risikokategorien eingeteilt. Die Zuordnung zu einer Risikokategorie bestimmt die jeweils zulässige Verwendung beziehungsweise Beseitigung. Zu den Materialien mit dem höchsten Risiko zählen zum Beispiel Material der Kategorie 1 ist durch Verbrennung oder Mitverbrennung unschädlich zu beseitigen. Die Verbrennung oder Mitverbrennung dieser Materialien kann mit oder ohne Vorbehandlung erfolgen. Zu den Materialien mit dem höchsten Risiko zählen zum Beispiel Material der Kategorie 1 ist durch Verbrennung oder Mitverbrennung unschädlich zu beseitigen. Die Verbrennung oder Mitverbrennung dieser Materialien kann mit oder ohne Vorbehandlung erfolgen. Zu dieser Kategorie zählen unter anderem: Material der Kategorie 2 kann verbrannt, teilweise in Biogas- oder Kompostierungsanlagen eingesetzt oder zur Herstellung von organischen Düngemitteln verwendet werden. Zu dieser Kategorie zählen unter anderem: Material der Kategorie 2 kann verbrannt, teilweise in Biogas- oder Kompostierungsanlagen eingesetzt oder zur Herstellung von organischen Düngemitteln verwendet werden. Zur Kategorie 3 zählen zum Beispiel: Material der Kategorie 3 kann wie Kategorie 1- oder 2-Material beseitigt oder verwendet werden und zusätzlich zur Herstellung von Futtermittelausgangsstoffen für Nutztiere oder Futtermitteln für Heimtiere verwendet werden. Zur Kategorie 3 zählen zum Beispiel: Material der Kategorie 3 kann wie Kategorie 1- oder 2-Material beseitigt oder verwendet werden und zusätzlich zur Herstellung von Futtermittelausgangsstoffen für Nutztiere oder Futtermitteln für Heimtiere verwendet werden. Sämtliche Unternehmer, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erzeugung, des Transports, der Handhabung, der Verarbeitung, der Lagerung, des Inverkehrbringens, des Vertriebs, der Verwendung oder der Beseitigung von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten durchführen, müssen dies der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit zum Zwecke einer behördlichen Registrierung anzeigen. Die Anzeige hat beim örtlich zuständigen Veterinär-und Lebensmittel-überwachungsamt zu erfolgen. Für die Anzeige sollte das Formular „Antrag Registrierung TNP Betriebsarten“ (siehe Downloads) genutzt werden. Bestimmte Tätigkeiten beziehungsweise Betriebe (wie zum Beispiel Verarbeitungsbetriebe, Biogasanlagen, Zwischenbehandlungsbetriebe oder Heimtierfutterhersteller) bedürfen einer Zulassung. Die Zulassung ist gesondert zu beantragen. Nähere Hinweise zum Antragsverfahren erteilen die jeweils örtlich zuständigen Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsämter. Für Material der Kategorie 1 sowie für bestimmte Materialien der Kategorie 2 besteht eine Pflicht zur Beseitigung. Die Pflicht zur Beseitigung dieser tierischen Nebenprodukte obliegt in Brandenburg den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Beseitigungspflicht ist in Brandenburg auf das Unternehmen SecAnim GmbH, An der Landwehr, 17139 Malchin übertragen worden. Tierkörper von verendeten oder getöteten Tieren sind vom Tierhalter diesem Unternehmen zu überlassen. Für die Anmeldung zur Abholung können folgende Kontaktdaten genutzt werden: SecAnim GmbH Niederlassung Bresinchen Neuzeller Straße 29 03172 Guben +49 3561 6846-11 oder -12 +49 3561 6846-20 E-Mail: tierannahme.bresinchen@secanim.de Seit kurzem bietet die SecAnim auch die Möglichkeit einer Anmeldung  über die SecAnim-Plus-APP an. Bei Rückfragen zur Nutzung dieser App wenden Sie sich bitte direkt an die Niederlassung der SecAnim GmbH in Bresinchen. Für die Abholung, Sammlung und Verarbeitung von toten Tieren und tierischen Nebenprodukten werden kostendeckende Entgelte erhoben. Für die Beseitigung von landwirtschaftlichen Nutztieren hat der Besitzer gemäß den Vorgaben in Paragraph 5 des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AGTierNebG) lediglich 60 Prozent der anfallenden Kosten zu tragen. Die übrigen Kosten werden jeweils hälftig durch die Landkreise und kreisfreien Städte sowie durch das Land Brandenburg getragen. Sämtliche Unternehmer, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erzeugung, des Transports, der Handhabung, der Verarbeitung, der Lagerung, des Inverkehrbringens, des Vertriebs, der Verwendung oder der Beseitigung von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten durchführen, müssen dies der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit zum Zwecke einer behördlichen Registrierung anzeigen. Die Anzeige hat beim örtlich zuständigen Veterinär-und Lebensmittel-überwachungsamt zu erfolgen. Für die Anzeige sollte das Formular „Antrag Registrierung TNP Betriebsarten“ (siehe Downloads) genutzt werden. Bestimmte Tätigkeiten beziehungsweise Betriebe (wie zum Beispiel Verarbeitungsbetriebe, Biogasanlagen, Zwischenbehandlungsbetriebe oder Heimtierfutterhersteller) bedürfen einer Zulassung. Die Zulassung ist gesondert zu beantragen. Nähere Hinweise zum Antragsverfahren erteilen die jeweils örtlich zuständigen Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsämter. Für Material der Kategorie 1 sowie für bestimmte Materialien der Kategorie 2 besteht eine Pflicht zur Beseitigung. Die Pflicht zur Beseitigung dieser tierischen Nebenprodukte obliegt in Brandenburg den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Beseitigungspflicht ist in Brandenburg auf das Unternehmen SecAnim GmbH, An der Landwehr, 17139 Malchin übertragen worden. Tierkörper von verendeten oder getöteten Tieren sind vom Tierhalter diesem Unternehmen zu überlassen. Für die Anmeldung zur Abholung können folgende Kontaktdaten genutzt werden: SecAnim GmbH Niederlassung Bresinchen Neuzeller Straße 29 03172 Guben +49 3561 6846-11 oder -12 +49 3561 6846-20 E-Mail: tierannahme.bresinchen@secanim.de Seit kurzem bietet die SecAnim auch die Möglichkeit einer Anmeldung  über die SecAnim-Plus-APP an. Bei Rückfragen zur Nutzung dieser App wenden Sie sich bitte direkt an die Niederlassung der SecAnim GmbH in Bresinchen. Für die Abholung, Sammlung und Verarbeitung von toten Tieren und tierischen Nebenprodukten werden kostendeckende Entgelte erhoben. Für die Beseitigung von landwirtschaftlichen Nutztieren hat der Besitzer gemäß den Vorgaben in Paragraph 5 des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AGTierNebG) lediglich 60 Prozent der anfallenden Kosten zu tragen. Die übrigen Kosten werden jeweils hälftig durch die Landkreise und kreisfreien Städte sowie durch das Land Brandenburg getragen.

LUA-Bilanz Tiergesundheit & Tierseuchen 2016

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2016 © LUA Tierseuchenbilanz 2016: Gute und schlechte Nachrichten Zur Überwachung der Tiergesundheit im Land hat das Landesuntersuchungsamt (LUA) im Jahr 2016 insgesamt 292.381 Proben von landwirt- schaftlichen Nutztieren, Wild- und Zootieren sowie Heimtieren aus Rheinland-Pfalz untersucht. Diese Untersuchungen dienen als Grundlage für die Risikobewertungen und die tierseuchenrecht- lichen Maßnahmen der Veterinärverwaltung im Land sowie für die Therapie und die Management- Maßnahmen in den Betrieben. Im Verlauf des Jahres wurden vom LUA sechs der 54 derzeit staatlich bekämpften so genannten an- zeigepflichtigen Tierseuchen nachgewiesen - drei bei Rindern und jeweils eine bei Wildvögeln und Fischen. Von besonderer Bedeutung war die Ge- flügelpest, die die gesamte Veterinärverwaltung bis ins folgende Jahr hinein in Atem gehalten hat. Anders als die staatlich bekämpften Tierseuchen werden die so genannten meldepflichtigen Tier- krankheiten nur statistisch erfasst, um über deren Vorkommen einen ständigen Überblick zu behal- ten. Von den derzeit 23 meldepflichtigen Tier- krankheiten wurden 2016 vom LUA zwölf nachge- wiesen, darunter auch die Infektion von Füchsen mit dem Kleinen Fuchsbandwurm – einem auch für den Menschen sehr gefährlichem Parasiten. Geflügelpest hält gesamte Veterinärverwaltung in Atem Es begann Anfang November 2016 mit ein paar Reiherenten auf einem See in Schleswig-Holstein, am Ende grassierte die hochansteckende Variante des Vogelgrippevirus H5N8 in ganz Europa – mit zahlreichen toten Wildvögeln, Ausbrüchen in Haus-/ Nutzgeflügelbeständen mit der Folge von Tötungsmaßnahmen und massiven Auswirkungen auf die Geflügelwirtschaft. Auch Rheinland-Pfalz blieb von dem Seuchenzug nicht verschont. Erstmals nachgewiesen wurde 2 H5N8 in Rheinland-Pfalz im Dezember 2016 bei zwei Wildenten aus dem Kreis Ahrweiler und aus dem Stadtgebiet von Koblenz. Bis zum Anfang März 2017 sollten noch 20 weitere Nachweise bei Wildvögeln folgen. Betroffen waren 15 Schwäne, zwei Möwen und drei Reiherenten aus den Kreisen Ahrweiler, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Trier- Saarburg und aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis. Von November 2016 bis Mai 2017 hat das Lan- desuntersuchungsamt fast 2.200 Proben auf Vogelgrippe untersucht – etwa 400 Proben von Wildvögeln und 1.800 von Haus-, Zoo- und Zier- geflügel. Um die Geflügelbestände im Land vor einer Ansteckung zu schützen, wurde in Risikogebieten und bei einem Nachweis des Geflügelpestvirus in den betroffenen Landkreisen die Aufstallung (Stallpflicht) angeordnet. Im letzteren Fall wurden zudem Restriktionsgebiete ausgewiesen mit Untersuchungspflichten und Handelseinschrän- kungen. Für alle Geflügelhalter galten außerdem Hygienemaßnahmen zur Biosicherheit. Glück im Unglück: Da mit Ausnahme zweier Hausgänse aus dem Kreis Bad Dürkheim kein Hausgeflügel von H5N8 betroffen war, mussten in Rheinland-Pfalz nur zwei Kleinstbestände mit zusammen acht Tieren gekeult werden. Der Nachweis der niedrigpathogenen Variante des Subtyps H5N3 bei Enten eines Rassegeflügel- zuchtvereins im Kreis Germersheim führte nicht zur Tötung des Bestandes, sondern zur Stallpflicht und zur regelmäßigen Untersuchung der dort lebenden Tiere. Die Geduld der Nutzgeflügelhalter wurde durch die tierseuchenrechtlichen Anordnungen zur Ein- dämmung der Geflügelpest auf eine harte Probe gestellt. Gegen Ende des Seuchenzuges wurde die Stallpflicht für einige zu einer wirtschaftlichen Bedrohung. Der Grund: Werden Eier als „Eier aus Freilandhaltung“ verkauft, müssen die Hennen tagsüber uneingeschränkten Zugang zu einem Auslauf im Freien haben. Bei einer angeordneten Die Sicherheit der Mitarbeiter steht bei der Untersuchung auf gefährliche Tierseuchen an erster Stelle. Stallpflicht dürfen die Eier für maximal zwölf Wo- chen trotzdem noch als „Eier aus Freilandhaltung“ (Kennnummer „1“) vermarktet werden. Nach Ablauf dieser Frist ist jedoch nur noch die Angabe „Bodenhaltung“ (Kennnummer „2“) erlaubt. Für die Geflügelhalter bedeutet dies eine Gewinnein- buße von etwa fünf Cent pro Ei. Hintergrund Das Vogelgrippevirus wird von Vogel zu Vogel bzw. über die Ausscheidungen von Vögeln über- tragen. Zugvögel, die in Gewässernähe rasten, können das Virus in die einheimische Wildvogel- population oder auch in Nutzgeflügelbestände einschleppen. Indirekt kann der Erreger auch über Fahrzeuge oder Futter übertragen werden. Auch der Mensch ist ein potenzieller Überträger der Seuche: Über nicht gereinigte und desinfizier- te Kleider, Schuhe oder Hände kann das Virus der Aviären Influenza weiter verbreitet werden. Die Erkrankung verläuft schnell und endet für er- © LUA krankte Tiere meist tödlich. Bislang ist keine Über- tragung von H5N8 auf den Menschen bekannt. Das LUA ist bei Ausbrüchen wie diesem stark gefordert, unter anderem als Dienstleister in der Seuchendiagnostik. Bei der Vogelgrippe wird im Labor nicht der Erreger selbst, sondern seine Erb- substanz nachgewiesen. Dazu wird die Probe (z.B. Organteile oder Kot) erst zerkleinert, dann wird die Erbsubstanz des Erregers daraus extrahiert und so lange vervielfältigt bis sie computergestützt sichtbar gemacht werden kann. Ist der Nachweis von H5N8 oder anderen Aviären Influenzaviren im LUA erfolgt, untersucht das Friedrich-Loeffler-In- stitut auf der Insel Riems, ob es sich um die hoch- ansteckende Variante dieses Virustyps handelt. Als Bindeglied zwischen den für die Tierseuchen- bekämpfung zuständigen Kommunen und dem Umweltministerium war es auch Aufgabe des LUA, für die Landesregierung, den Bund und die EU alle Informationen zur Lage und zu den Bekämp- fungsmaßnahmen in Rheinland-Pfalz zu bündeln. 3 Aujeszkysche Krankheit: Jagdhund stirbt an Infektion Für Menschen ungefährlich, für Hunde aber töd- lich: Das LUA hat 2016 bei einem Jagdhund die Aujeszkysche Krankheit nachgewiesen. Das Tier war zuvor bei zwei Jagden im Kreis Bernkastel- Wittlich im Hunsrück eingesetzt worden und hat- te dabei Kontakt zu Wildschweinen. Schweine sind das Hauptreservoir des Erregers der Aujeszkyschen Krankheit. Dank intensiver Be- mühungen ist es bereits vor Jahren gelungen, die Krankheit in den Hausschweinebeständen zu til- gen - seit 2003 gilt Deutschland offiziell als frei von der Krankheit. Damit dieser Status aufrecht- erhalten werden kann, müssen Hausschweine- bestände jährlich auf Antikörper gegen das Virus untersucht werden. Wildschweine können das Virus in sich tragen, ohne zu erkranken. Eine Übertragung auf den Menschen ist nicht bekannt, es kommt aber ge- legentlich vor, dass sich Jagdhunde bei infizierten Wildschweinen oder durch die Verfütterung von rohem (Wild-)Schweinefleisch anstecken. Für Hunde verläuft eine Infektion mit dem Virus der Aujeszkyschen Krankheit immer tödlich. Nach einer Inkubationszeit von zwei bis neun Tagen kann bei infizierten Tieren ein intensiver Juckreiz an Stirn, Lippen, Wangen, Augen und Ohren auf- treten. Mit fortschreitender Erkrankung können Apathie, Fieber Schluckbeschwerden, Speichel- fluss, Erbrechen, Durst, Atemnot, Bewegungsstö- rungen und Lähmungserscheinungen hinzukom- men. Die Symptome ähneln denen der Tollwut, im Gegensatz zur Tollwut zeigen von der Au- jeszkyschen Krankheit betroffene Tiere aber keine Aggressionen. Eine Impfung gibt es für Hunde nicht. Bisskontakt bei der Jagd ist zwar nicht immer zu vermeiden, doch sollten Jäger ihre Hunde von erleg- tem Schwarzwild möglichst fernhalten und keine ent- nommenen Innereien roh verfüttern. Bei Hausschweinen in Freilandhaltung muss un- ter anderem sichergestellt sein, dass kein direkter oder indirekter Kontakt zu Wildschweinen mög- lich ist. Wird das Virus in einen Bestand einge- schleppt, drohen massive wirtschaftliche Schäden. Kleiner Fuchsbandwurm: Jeder fünfte Fuchs im Land befallen Die Füchse in Rheinland-Pfalz sind nach wie vor vom Kleinen Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis) befallen. Das zeigen die Monito- ring-Untersuchungen des LUA im Jahr 2016. Von 289 untersuchten Füchsen waren 66 befallen. Das entspricht einer Quote von 22,8 Prozent. Die Nachweiszahlen liegen damit im langjährigen Mittel: Die Untersuchung von über 10.000 rhein- land-pfälzischen Füchsen in den letzten 25 Jahren hat gezeigt, dass die Befallsrate im Land konstant bleibt. Etwa jedes fünfte Tier ist mit Echinococcus multilocularis infiziert. Der Kleine Fuchsbandwurm gilt in Mitteleuropa als der für den Menschen gefährlichste Parasit überhaupt: Unbehandelt endet eine Infektion fast immer tödlich. Hauptüberträger des Bandwurms sind Füchse. Das Problem für den Menschen sind allerdings weniger die befallenen Füchse selbst, sondern vielmehr ihre Hinterlassenschaften: Mit dem Kot scheiden die Tiere die Eier des Fuchs- bandwurms aus und können dabei Pilze, Beeren oder Fallobst in Bodennähe verunreinigen. Über diese mit den Eiern des Fuchsbandwurms verunreinigten Lebensmittel können sich dann auch Menschen infizieren. Bei einer Infektion kann es zur lebensbedrohlichen und unheilbaren alveolären Echinokokkose kommen. Die Sympto- me – meist Schmerzen im Oberbauch und Funkti- onsstörungen der Leber – treten unter Umständen erst Jahre nach der Ansteckung auf. Erkrankte müssen lebenslang Medikamente einnehmen. Gefährdet sind besonders Förster, Jäger, Waldar- beiter oder Landwirte. Bei der Arbeit im Garten © grafikplusfoto - Fotolia.com 4 Kleiner Fuchsbandwurm: Das Problem sind die Hinterlassenschaften der infizierten Tiere. sollten Handschuhe getragen und anschließend die Hände gründlich gewaschen werden. Nah- rungsmittel aus Wald, Feld und Garten sollten vor dem Verzehr gründlich unter fließendem Wasser abgewaschen werden. Die Eier des Kleinen Fuchsbandwurms werden sicher abgetötet, wenn kontaminierte Lebensmittel für wenige Minuten auf mindestens 60 Grad erhitzt werden. Das Ein- frieren dagegen überstehen die Eier über Monate hinweg unbeschadet. Mit dem Bandwurm infizieren können sich nicht nur Füchse, sondern auch Hunde und Katzen, wenn sie Mäuse fangen. Daher sollten sie regel- mäßig, nach den Empfehlungen eines Tierarztes, entwurmt werden. Neuer „alter Bekannter“ bei Wildschweinen nachgewiesen Nach seiner wissenschaftlichen Erstbeschreibung im 19. Jahrhundert geriet er zunächst wieder in © Soru Epotok / Fotolia Vergessenheit. Weil sich die Zufallsfunde häuften und er möglicherweise auf den Menschen über- tragen werden kann, rückte der Duncker´sche Muskelegel (DME) in den vergangenen Jahren allerdings wieder mehr und mehr in den Fokus der Übewachungsbehörden. Der DME ist ein Parasit, der zu seiner Entwicklung mehrere Wirtswechsel benötigt und nacheinander Fleischfresser, Wasserschnecken und Frösche be- fällt. Werden infizierte Frösche von Fleischfressern wie Fuchs oder Marderhund gefressen, beginnt der Kreislauf von vorn. Auch andere Tiere wie Wildschweine können sich durch Aufnahme des Erregers beim Fressen infizieren. Auf den Menschen wird der Duncker´sche Muskel- egel über so genannte Schmierinfektionen bei der Zubereitung oder beim Verzehr von infiziertem Fleisch übertragen, wenn dieses nur unzureichend erhitzt wurde. Es kann dabei zu milden lokalen, aber auch zu sehr schweren tödlichen Krank- heitsverläufen kommen. Derartige Krankheitsver- 5

H2020-EU.3.5. - Societal Challenges - Climate action, Environment, Resource Efficiency and Raw Materials - (H2020-EU.3.5. - Gesellschaftliche Herausforderungen - Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe), Introduction of a Range of l-Cysteine Derivatives as Nutritional Additives Inpet Food, to Reduce Obesity and Lengthen Animal Life (PetLife)

LUA-Bilanz Tiergesundheit & Tierseuchen 2014

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2014 © Soru Epotok - Fotolia.com Tierseuchenbilanz 2014: Positiver Trend hält an Der Trend aus dem letzten Jahr hat sich fortge- setzt: Rheinland-Pfalz blieb auch im Jahr 2014 von Tierseuchen-Ausbrüchen verschont. Nur die seit Jahren auftretenden und meist in staatlichen Ver- fahren bekämpften Seuchen wurden nachgewie- sen. Trotzdem muss die Tierseuchenbekämpfung weiter wachsam sein, um ein Wiederaufflammen bekannter oder das Auftreten neuer Erkrankungen rechtzeitig erkennen zu können. Dazu wird der Gesundheitsstatus der Tierbestände und der Wildtiere in Rheinland-Pfalz regelmäßig durch eine Kombination aus fachlicher Unterstüt- zung der Veterinärbehörden vor Ort, Tiergesund- heitsdiensten und moderner Labordiagnostik überwacht. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) ist die zentrale Einrichtung des Landes Rheinland- Pfalz für diagnostische Untersuchungen an Tieren und vom Tier stammender Proben. Im Jahr 2014 wurden insgesamt 302.214 Proben von landwirt- schaftlichen Nutztieren, Wild- und Zootieren so- wie Heimtieren untersucht. Die Einsendungen rekrutieren sich aus diagnosti- schen Proben zur Feststellung von Erkrankungs- und Todesursachen sowie Proben, die im Rahmen von staatlichen Sanierungs- und Monitoring-Pro- grammen eingesandt wurden. Die Untersuchun- gen dienen als Grundlage für tierseuchenrecht- liche Maßnahmen und Risikobewertungen der Veterinärverwaltung sowie für Therapie- und Ma- nagement-Maßnahmen in den Betrieben. Sie sind ein unverzichtbarer Beitrag für den vorbeugenden Gesundheitsschutz von Mensch und Tier. Bovine Herpes-Virus Typ 1-Infektion Die Infektion von Rindern mit dem Bovi- nen Herpes-Virus Typ 1 (BHV-1) führt sowohl zu Erkrankungen der Atemwege als auch der Geschlechtsorgane mit nachfolgenden Fruchtbar- keitsstörungen. Positive Tiere werden entweder aus dem Bestand entfernt oder geimpft, damit sie nicht erkranken und den Erreger nicht an andere Tiere weitergeben können. 2 Im Verlauf des Jahres 2014 wurden insgesamt Blutproben von 99.700 Tieren aus 3.941 Bestän- den untersucht. Dabei wurden bei 717 Tieren aus 52 Beständen Antikörper gegen das BHV-1 nach- gewiesen, die auf eine natürliche Infektion zu- rückzuführen sind. Bezüglich des Sanierungsfort- schritts hat sich die erfreuliche Entwicklung der letzten Jahre auch 2014 fortgesetzt. Ende 2014 waren 93,9 % der Bestände frei von BHV-1. Bovine Virusdiarrhoe Die mit Durchfall, grippeartigen Erscheinungen und Fruchtbarkeitsstörungen einhergehende Bo- vine Virusdiarrhoe (BVD) gehört weltweit zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Infektionserkran- kungen beim Rind. Ziel der staatlichen Bekämp- fung ist es, den Handel mit dauerhaft (persistent) infizierten Tieren, die den Erreger lebenslang aus- scheiden und andere Tiere anstecken, zu unterbin- den und sie aus den Betrieben zu entfernen. Im Jahr 2014 wurden insgesamt 151.121 Ohrstan- zen von Kälbern aus 4.446 Betrieben auf BVD-Vi- rus untersucht. Dabei wurde das Virus bei 140 Tie- ren aus 56 Beständen nachgewiesen. Der Anteil der Bestände mit BVD-Virus-positiven Tieren ist von 4,9 % im Jahr 2011 auf 1,1 % im Jahr 2014 ge- sunken. Transmissible Spongiforme Enzephalopathien Die Bovine Spongiforme Enzepalopathie, der so genannte Rinderwahnsinn, ist seit 2006 nicht mehr in Rheinland-Pfalz aufgetreten. Auch im Jahr 2014 hatten alle Untersuchungen an 7.156 über 96 Monate alten, geschlachteten sowie an 5.268 über 48 Monate alten, verendeten Rindern ein ne- gatives Ergebnis. Untersuchungen auf die Transmissiblen Spongifor- men Enzephalopathien (TSE) der Schafe und Zie- gen, die so genannte Traberkrankheit oder Scra- pie, werden weiter stichprobenartig durchgeführt. Dabei wurde nach den letzten Nachweisen in den Jahren 2009 und 2012 auch 2014 wieder bei ei- nem von 470 im LUA untersuchten, verendeten Schafen ein positives Ergebnis festgestellt. Da- Schafherden im Fokus: Das Schmallenberg-Virus, Q-Fieber und die Traberkrankheit, auch Scrapie genannt, traten 2014 in rheinland-pfälzischen Herden auf. (Foto: © fotoping - Fotolia.com) bei handelte es sich um die so genannte atypische Form der Scrapie, die bei einzelnen Tieren spon- tan auftritt und bei der eine Übertragung auf den Menschen bislang nicht nachgewiesen wurde. Da es sich um das letzte Schaf aus einem Kleinstbe- stand handelte, waren keine weiteren Maßnah- men erforderlich. Lymphknoten festgestellt worden waren. Weitere Untersuchungen ergaben, weitere Tiere des saar- ländischen Herkunftsbestandes mit Tuberkulo- se infiziert waren. Tiere aus Rheinland-Pfalz waren nicht betroffen. Tuberkulose des Rindes Im Verlauf des Jahres 2014 wurden im LUA bei zwei aus dem Saarland stammenden Rindern ty- pische Tuberkulose-verdächtige Veränderungen festgestellt und entsprechende Mykobakterien nachgewiesen. Durch weiterführende Untersu- chungen am Nationalen Referenzlabor für Tuber- kulose am Friedrich-Loeffler-Institut wurden die Erreger als Mycobacterium bovis identifiziert.Q-Fieber Von besonderem Interesse war im Jahr 2014 das Auftreten von Q-Fieber-Infektionen bei Men- schen und Tieren in der Pfalz. Zahlreiche Bewoh- ner im Pfälzischen Lachen-Speyerdorf, die alle in der Nähe von Schafhaltungen wohnten, litten an einer Lungenentzündung. Q-Fieber (Query-Fe- ver) ist eine Zoonose, d. h. die Krankheit kann von Tieren wie z. B. Rindern und Schafen auch auf den Menschen übertragen werden. Der Erreger wird von infizierten Tieren massenhaft mit Nachge- burten oder Aborten ausgeschieden und kann auf dem Luftweg übertragen werden. In allen betrof- fenen Haltungen wurden umfangreiche Hygien- emaßnahmen sowie die Impfung der Tiere ange- ordnet, um den Erreger einzudämmen. Beim ersten Tier handelte es sich um eine an ei- nem rheinland-pfälzischen Schlachthof ge- schlachtete Kuh, bei der im Rahmen der amt- lichen Fleischuntersuchung entzündliche Veränderungen in der Lunge und den zugehörigenSchmallenbergvirus Nach dem ersten Auftreten und der explosionsar- tigen Ausbereitung im Jahre 2012 war das Schmal- lenbergvirus im Jahr 2013 Rheinland Pfalz nicht nachgewiesen worden. Im Herbst 2014 wurde Die übrigen Untersuchungen auf TSE an 93 veren- deten Ziegen sowie 175 geschlachteten Schafen und 10 geschlachteten Ziegen hatten alle ein ne- gatives Ergebnis. 3 der Erreger aber wieder in zwei Rinderbeständen und in einem Schafbestand festgestellt. Er kommt demnach weiter in der Tierpopulation vor.land-Pfalz wurde der Erreger bei einem Feldha- sen aus dem nördlichen Teil von Rheinland-Pfalz nachgewiesen. Für Menschen ist das Virus ungefährlich. Trächti- ge Muttertiere zeigen selbst nur vorübergehende Krankheitssymptome wie Fieber, Durchfall und ei- nem Rückgang der Milchleistung. Als Spätfolge ei- ner Infektion bringen sie aber Kälber und Lämmer mit zum Teil stark missgebildeten Gliedmaßen zur Welt, was bei der Geburt zu Komplikationen füh- ren kann. Typisch sind auch massive Missbildun- gen am Gehirn, die sich auch am Schädel mani- festieren können. Mittlerweile steht ein Impfstoff zur Verfügung.Der Mensch infiziert sich vorwiegend über direk- ten Kontakt mit erkrankten Tieren oder mit deren Organen. Die Erkrankung beginnt in der Regel mit einem Geschwür an der Eintrittsstelle des Erregers und einer Schwellung der lokalen Lymphknoten und oder mit abrupt einsetzenden hohen Fieber, Kopfschmerzen, Schüttelfrost, Übelkeit, Erbrechen und Erschöpfungszuständen. Die Tularämie lässt sich mit Antibiotika behandeln, die Heilungschan- cen sind sehr gut. Klassische und Afrikanische Schweinepest Rheinland-Pfalz ist weiterhin frei von der Klassi- schen Schweinepest (KSP). Alle 4.956 molekular- biologischen Untersuchungen auf das Virus der KSP bei Wildschweinen hatten ein negatives Er- gebnis. Darüber hinaus werden auch bei verende- ten und an der Tierkörperbeseitigungsanstalt bzw. im LUA angelieferten Hausschweinen stichpro- benartig Proben genommen und auf KSP unter- sucht. Alle Untersuchungen von 1.992 Tieren aus 314 Beständen hatten ein negatives Ergebnis. Fortgeführt wurden auch die im Jahr 2012 begon- nenen Untersuchungen auf Afrikanische Schwei- nepest, die sich derzeit im Baltikum und in Po- len sowie im Westen Russlands und der Ukraine ausbreitet. Alle stichprobenartig bei 78 Wild- und 131 Haus- schweinen durchgeführ- ten Untersuchungen hat- ten ein negatives Ergebnis. Tularämie (Hasenpest) Im Verlauf des Jahres 2014 wurde in einigen Bundes- ländern aus bislang noch unbekannten Gründen ein sprunghafter Anstieg der Tularämie-Nachweise gemeldet. Auch in Rhein- Aviäre Influenza Nach wie vor nicht aufgetreten ist in Rheinland- Pfalz die Aviäre Influenza bei Hausgeflügel und Wildvögeln. Angesichts der günstigen Seuchen- lage konnte der Umfang der Monitoringuntersu- chungen in den letzten Jahren deutlich reduziert werden. Nachdem aber im Herbst 2014 die Aviä- re Influenza bei Hausgeflügel und Wildvögeln in Norddeutschland festgestellt worden war, wurden die Monitoringuntersuchungen bei Wildvögeln im Dezember 2014 bundesweit wieder intensiviert. In Rheinland-Pfalz sammelte die Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie an bekannten Zug- vogelrastplätzen 79 Kotproben, die im LUA mole- kularbiologisch mit negativem Ergebnis auf Influ- enzaviren untersucht wurden. Auch die im Rahmen eines Monitorings bei Haus- geflügel durchgeführten serologischen Untersu- chungen an 120 Blutproben von Hühnern, Puten, Enten und Gänsen aus acht Beständen auf Anti- körper gegen Influenzaviren hatten ebenfalls ein negatives Ergebnis. RHD-Virus Typ 2 Die Rabbit Haemorrhagic Disease (RHD; so- genannte Chinaseuche) befällt ausschließlich (Wild-)Kaninchen und Hasen und ist durch plötz- liche, mit Blutungen und Gewebsuntergang in den Organen einhergehende Todesfälle gekennzeich- net. In Frankreich wurde 2010 erstmals eine neue Geflügelpest: 2014 wurde das Monitoring von Wild- vögeln intensiviert. (Foto: © tylor - Fotolia.com) 4 Variante des RHD-Virus (Typ 2) nachgewiesen, die bei Tieren sowohl in geimpften als auch unge- impften Beständen zum Tod führt. Die neue Virus- variante wurde in Deutschland erstmals 2012 in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen, im Jahr 2014 erstmals auch in Rheinland-Pfalz bei je einem Ka- ninchen aus der Pfalz bzw. dem Westerwald. Staupe & Aujeszkysche Krankheit bei Füchsen In jüngster Zeit wurde aus mehreren Bundeslän- dern über das vermehrte Auftreten von Staupe- virus-Infektionen bei Füchsen berichtet. Stau- peviren können bei ungeimpften Hunden unter anderem zu schweren zentralnervösen Erkran- kungen und Todesfällen führen. In der Jägerschaft wird zudem immer wieder über das Vorkommen von Aujeszky-Viren in der Wildtierpopulation dis- kutiert. Die häufig tödlich verlaufende Aujesz- kysche Krankheit ist bei Hausrindern und Haus- schweinen anzeigepflichtig und wird staatlich bekämpft. Um valide Daten über das Vorkommen und die Verbreitung der beiden Erreger in der Fuchspo- pulation in Rheinland-Pfalz zu erhalten, wurden zur Untersuchung auf Tollwut eingesandte Füch- se molekularbiologisch auf Staupe- und Aujeszky- Virus-DNA untersucht. Die Untersuchungen an insgesamt 210 Füchsen aus allen Kreisen hatten ein negatives Ergebnis. Die beiden Erreger spielen demnach derzeit in der Fuchspopulation in Rhein- land-Pfalz keine Rolle. Trichinen-Monitoring bei Füchsen Die zu den Fadenwürmern gehörenden Trichi- nen können nach Verzehr von kontaminierten Le- bensmitteln den Menschen infizieren und schwere Erkrankungen hervorrufen. Ergänzend zur ver- pflichtenden Untersuchung von empfänglichen Schlachttieren wie z. B. Schweinen und zur Le- bensmittelgewinnung erlegten Wildtieren wie z. B. Wildschweinen, werden auch regelmäßige Mo- nitoringuntersuchungen bei nicht zur Lebens- mittelgewinnung dienenden Wildtieren durch- geführt. Ziel ist es, für Risikoabschätzungen erforderliche Daten über das Vorkommen der Er- reger bei diesen Tieren zu erhalten. Im Verlauf des Jahres 2014 wurden insgesamt 41 Füchse aus al- len Kreisen des Landes Rheinland-Pfalz, die zur Untersuchung auf Tollwut eingesandt wurden, auf Trichinen untersucht. Alle Untersuchungen hatten ein negatives Ergebnis. Anzeigepflicht und Meldepflicht Zwischen Mensch und Tier wechselseitig über- tragbare Erkrankungen (sogenannte Zoonosen), die eine ernste Gefährdung der menschlichen Ge- sundheit darstellen und wirtschaftlich relevante Erkrankungen bei Tieren, gegen die Maßnahmen Einzelner nicht wirksam sind, unterliegen der An- zeigepflicht nach dem Tiergesundheitsgesetz und werden staatlich bekämpft. Bereits der Verdacht auf das Vorliegen einer derartigen Erkrankung ist den Veterinärbehörden vor Ort anzuzeigen und durch diagnostische Untersuchungen abzuklären. Insgesamt sieben von den derzeit 55 anzeige- pflichtigen Tierseuchen wurden im Verlauf des Jahres 2014 im LUA nachgewiesen. Im Vergleich zum Jahr 2013 wurden zwar vier anzeigepflichtige Seuchen mehr nachgewiesen, es handelt sich aber ausschließlich um solche, die im Rahmen staatli- cher Sanierungsverfahren bekämpft werden oder immer wieder sporadisch auftreten. Dagegen werden die der Meldepflicht unterlie- genden Tierkrankheiten nur statistisch erfasst. Da- bei handelt es sich um Zoonosen oder wirtschaft- lich bedeutsame Erkrankungen, die derzeit zwar nicht staatlich bekämpft werden, über deren Vor- kommen aber ein ständiger Überblick gewonnen werden soll, um bei Bedarf rasch Maßnahmen er- greifen zu können. Von den derzeit 23 meldepflichtigen Tierkrank- heiten wurden im Verlauf des Jahres 2014 insge- samt elf im LUA nachgewiesen. Die festgestellten Erkrankungen treten seit Jahren regelmäßig oder sporadisch auf; dabei unterliegt die Häufigkeit des Nachweises der einzelnen Erkrankungen jährli- chen Schwankungen. 5

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