Anzahl der Personen, die in einem Monat laufende Leistungen in Hamburg nach dem Asylbewerberleistungsgesetz §§ 2 oder 3 tatsächlich erhalten haben. Für die Leistungsempfänger nach Personenkreis § 2 Asylbewerberleistungsgesetz muss mindestens eine der folgenden laufenden Leistungen anteilig oder insgesamt im jeweils betreffenden Monat ausgezahlt worden sein: Anteilige Tagessätze, anteilige Miete, anteilige Heizkosten, anteilige laufende Nebenkosten, Anteile Sammelunterkunft, Regelbedarf nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz, Beiträge zur Krankenversicherung. Für die Leistungsempfänger nach Personenkreis § 3 Asylbewerberleistungsgesetz muss mindestens eine der folgenden laufenden Leistungen anteilig oder insgesamt im jeweils betreffenden Monat ausgezahlt worden sein: Anteile Sammelunterkunft, Notwendiger persönlicher Bedarf Asylbewerberleistungsgesetz, notwendiger Bedarf Asylbewerberleistungsgesetz, Sachleistungen, Leistungen nach § 1 Absatz 4/ § 1a Absatz 1 Asylbewerberleistungsgesetz.
Neues Internetportal zeigt Beispiele für klimafreundliches Heizen Wärmepumpen spielen eine Schlüsselrolle in der zukünftigen, treibhausgasneutralen Beheizung von Gebäuden. Im vergangenen Jahr war bereits jede vierte neue Heizung eine Wärmepumpe. Dennoch gibt es immer noch zahlreiche Vorurteile und Informationsdefizite über ihre Anwendungsmöglichkeiten. Das Umweltbundesamt (UBA) hat deshalb das Internetportal „So geht’s mit Wärmepumpen!“ ins Leben gerufen. Es hat zum Ziel, erfolgreiche Wärmepumpenprojekte vorzustellen und zur Nachahmung anzuregen. "Das Internetportal ‚So geht’s mit Wärmepumpen!‘ soll Hausbesitzer*innen ermutigen, nachhaltige Entscheidungen zu treffen", erklärt Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes. „Wir möchten Vorbehalte gegenüber Wärmepumpen abbauen und zeigen, dass sie eine effiziente und klimafreundliche Lösung für die Wärmeversorgung sind – auch bei bestehenden Gebäuden. Anders als herkömmliche Heizkessel sind Wärmepumpen eine zukunftssichere Technik.“ Das Portal ist unter www.umweltbundesamt.de/so-gehts-mit-waermepumpen erreichbar. „Dort werden nicht nur technische Daten der Gebäude und der Wärmepumpenlösungen präsentiert, sondern auch wie sich anfängliche Herausforderungen lösen ließen“, ergänzt Tanja Loitz, Geschäftsführerin der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. Die Datenbank enthält bereits erste Projekte, darunter die Wärmepumpenanlage von Bernd Gewiese in Straubenhardt, Baden-Württemberg. Er tauschte seine im Betrieb teure Nachtspeicherheizung 2019 durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe aus. „Durch eine Optimierung der Wärmepumpen-Einstellung konnte ich die Effizienz des ganzen Wärmepumpen-Systems nochmals um rund 10 Prozent steigern“, erklärt Gewiese. Dank der ebenfalls installierten Photovoltaikanlage konnten die Heizkosten des Gebäudes um über 80 Prozent reduziert werden. Doch das ist erst der Anfang. Das Umweltbundesamt lädt Hauseigentümer*innen sowie Planer*innen, Energieberater*innen und Handwerksbetriebe dazu ein, das Portal zu nutzen und ihre Erfahrungen mit Wärmepumpen zu teilen. Interessierte können die Informationen zu ihrem Projekt einfach über eine Eingabemaske auf der Website des Umweltbundesamtes eintragen: www.umweltbundesamt.de/so-gehts-mit-waermepumpen-mitmachen Das Portal „So geht’s mit Wärmepumpen!” setzt das Umweltbundesamt zusammen mit der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online im Rahmen eines Forschungsprojektes um. Dabei unterstützt sie ein Fachbeirat, der aus 15 Fachleuten aus der Wärmepumpen-Branche, einschließlich Wissenschaft, Industrie, Handwerk und Energie- und Verbraucherberatung, besteht. Das Projekt wird bis Ende 2025 weitere Zielgruppen ansprechen und Schwerpunkte setzen. Außerdem wird im Projekt ein Planungstool erstellt, das Hauseigentümer*innen helfen soll, die Wärmepumpen-Tauglichkeit ihres Gebäudes zu prüfen.
Nach wie vor bestehen nennenswerte Potenziale, Notwendigkeiten und Möglichkeiten, den Energieverbrauch weiter zu verringern. Die zum Beheizen der Wohnung vorgesehene Energie sollte so wirksam und effizient wie möglich eingesetzt werden. Das leistet einen Beitrag zum Klimaschutz . Zudem spart ein geringerer Energiebedarf Heizkosten. Langfristiges Ziel sollte aus Sicht des Umweltbundesamtes ein klimaneutraler Gebäudebestand sein, den ein niedriger Nutzenergiebedarf und eine (möglichst vollständige) Versorgung mit erneuerbaren Energien kennzeichnen. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.
UBA-Studie untersucht Wirkungen von Energieeffizienzmaßnahmen in Gebäuden, Verkehr und Unternehmen Ambitionierter Klimaschutz führt zu mehr Beschäftigung: Rund 630.000 neue Arbeitsplätze können in Deutschland entstehen. Voraussetzung dafür: Die Bundesregierung verfolgt das Ziel weiter, die nationalen Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 insgesamt um rund 40 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu reduzieren. Einen wichtigen Beitrag leisten Maßnahmen für eine bessere Energieeffizienz. So schafft allein die schnelle und konsequente Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in Gebäuden bis zum Jahr 2012 fast 100.000 neue Arbeitsplätze in Deutschland. Bis zum Jahr 2020 sind sogar über 350.000 neue Arbeitsplätze möglich. Dies ist das Ergebnis der neuen Studie „Gesamtwirtschaftliche Wirkungen von Energieeffizienzmaßnahmen in den Bereichen Gebäude, Unternehmen und Verkehr”, die das Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) durchführte. Die Ergebnisse zeigen, dass Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz nicht nur dem Klima, sondern auch der Beschäftigung nützen: Investitionen in Energieeffizienz und Emissionsminderungen stärken langfristig den Wirtschaftstandort Deutschland. Eine verbesserte Energieeffizienz mit besserer Wärmedämmung steigert die Kaufkraft von Eigentümern und Mietern, da deren Heizkosten sinken. Die Modernisierung der Wärmebereitstellung in Gebäuden mindert zudem den Bedarf an Gas- und Heizölimporten, was die Binnennachfrage belebt und der hohen Energieimportabhängigkeit Deutschlands entgegenwirkt. Gleichzeitig schaffen die erforderlichen umfangreichen Investitionen zur Gebäudesanierung neue Beschäftigungsmöglichkeiten – vor allem im Baugewerbe und bei baunahen Dienstleistungen wie der Baufinanzierung. All das belebt die Wirtschaft und schafft Wachstum und Beschäftigung. Mit entschiedenen Effizienzverbesserungen im Verkehrsbereich und in Unternehmen sind weitere positive Beschäftigungswirkungen möglich. Falls die Autoindustrie umgehend in die Entwicklung erheblich effizienterer Autos investiert, ergeben sich daraus Marktchancen, so dass bis 2020 fast 220.000 zusätzliche Arbeitsplätze in Deutschland entstehen. Kontinuierliche Anstrengungen von Unternehmen zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz senkt ihre Energiekosten und schafft Spielräume für neue Arbeitsplätze: Bis 2020 sind so über 260.000 zusätzliche Stellen möglich. Damit ist klar: Klimaschutz ist mehr als ein moralisches Gebot. Die Steigerung der Energieeffizienz schafft nachhaltig Beschäftigung und Wachstum und kann in Deutschland dazu beitragen, die Wirtschaftskrise zu überwinden.
Dieser Bericht untersucht Anreiz- und Verteilungswirkungen bestehender und diskutierter Instrumente für energetische Sanierungen in Bestandsgebäuden und gibt Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Instrumentariums. Besonders im Fokus stehen Mietende und Vermietende. Wir untersuchen die Kostenteilung zwischen diesen Gruppen im Falle energetischer Sanierungen und die daraus resultierenden Anreizwirkungen für die Vermietenden einerseits und die Bezahlbarkeit für die Mietenden andererseits. In einem ersten Schritt werden die aktuell bestehenden Regelungen und Reformdiskussionen zu den für die energetische Sanierung zentralen Maßnahmen und Instrumenten zusammengefasst. In einem zweiten Schritt wird die Wirkungsüberschneidung der Instrumente anhand von sieben Szenarien modelliert, in denen jeweils ein Wirkfaktor verändert und die Auswirkungen dieser Änderung auf die Kostenteilung zwischen Mietenden und Vermietenden betrachtet wird. Es wird deutlich, dass die bestehenden Instrumente und Maßnahmen oft nicht sozialverträglich ausgestaltet sind und dass das aktuelle Instrumentarium das Mietenden-Vermietenden-Dilemma bisher nicht auflösen kann, da weiterhin die Anreize für Vermietende nicht mit für Mietende günstigen Entscheidungen zusammenfallen. In einem letzten Schritt diskutieren wir Reformoptionen in Bezug auf (i) die Beteiligung von Vermietenden an CO 2 - und Heizkosten, (ii) die Inanspruchnahme der Förderung durch Vermietende, (iii) die Modernisierungsumlage und umlagefähige Kosten und (iv) Sozialleistungen wie das Bürger- und Wohngeld. Wir schließen mit einem Ausblick, der einen möglichen Systemwechsel beschreibt, auf ein System, in dem Anreize nicht primär durch Förderung, sondern durch Ordnungsrecht gesetzt werden und diskutieren, dass dann die begrenzten Fördermittel für besonders betroffene Gruppen eingesetzt werden müssen. Beispiele für gezielte Förderung gibt es aus anderen EU-Ländern. Auch der EU-Klimasozialfonds verfolgt dieses Ziel. Veröffentlicht in Texte | 05/2024.
Mehr Transparenz über den monatlichen Energieverbrauch und die Kosten für Heizen und Warmwasser soll Nutzer:innen zusätzliche Impulse für ein energiesparendes Verhalten geben und sie motivieren, bestehende Energiesparpotenziale auszuschöpfen. Der Leitfaden zeigt, wie eine monatliche Heizinformation, die die gesetzlichen Anforderungen der Heizkostenverordnung erfüllt, klar, verständlich und motivierend aufbereitet und gestaltet werden kann. Der Leitfaden dient Messdienstleistern als Richtschnur für die Gestaltung der monatlichen Heizinformation, Vermieter:innen als Ausschreibungsgrundlage und Mieter:innen als Referenz für eine verständliche Information zum Thema Heizen und Warmwasser. Veröffentlicht in Climate Change | 69/2021.
Durch die Novellierung der Energieeinsparverordnung (und der Heizkostenverordnung) werden die Beschlüsse der Bundesregierung zum Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) im Gebäudebereich umgesetzt. Die Bundesregierung hat am 18. Juni 2008 die Änderung der Energieeinsparverordnung(EnEV) beschlossen. Am 6. März 2009 hat der Bundesrat mit einigen Änderungen zugestimmt, die am 18.März 2009 von der Bundesregierung angenommen wurden. Am 1. Oktober 2009 trat die Änderung der Energieeinsparverordnung in Kraft. Ziel der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) ist es, den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30 Prozent zu senken. In einem weiteren Schritt sollen laut Integriertem Energie- und Klimaprogramm (IEKP) ab 2012 die energetischen Anforderungen nochmals um bis zu 30 Prozent erhöht werden.
Der Forschungsbericht widmet sich der Frage, ob und inwieweit sich die Heizkostenabrechnung zu einem informativeren und transparenteren Instrument weiterentwickeln lässt, das dazu beiträgt, den Energieverbrauch für Raumwärme und Warmwasser und damit die CO2-Emissionen im Gebäudesektor weiter zu reduzieren. In dem Projekt wurde die tatsächliche und rechtliche Ausgangssituation analysiert und Vorschläge für eine standardisierte Abrechnung unterbreitet. Zudem wurden verschiedene Interessensverbände einbezogen und Verbraucherfeedback eingeholt. In Rahmen des Projekts wurde schließlich eine Musterabrechnung erarbeitet und Wege der verbindlichen Umsetzung aufgezeigt. Dieses könnte als einheitliches Format einer Heizkostenabrechnung verankert werden, welches unabhängig vom jeweiligen Heizkostenverteilerunternehmen genutzt werden kann. Die standardisierte Abrechnung zeichnet sich u.a. dadurch aus, dass sie auf Basis des Endenergieverbrauchs und mit Hilfe von Energieeffizienzklassen eine Bewertung der Wohnung im Zusammenhang mit dem Gebäude ermöglicht. In die standardisierte Abrechnung wurde zusätzlich eine Verbrauchsanalyse, wie sie derzeit in § 7 HeizkostenV vorgesehen ist, integriert.
Der Forschungsbericht widmet sich der Frage, ob und inwieweit sich die Heizkostenabrechnungzu einem informativeren und transparenteren Instrument weiterentwickeln lässt, das dazu beiträgt, den Energieverbrauch für Raumwärme und Warmwasser und damit die CO2-Emissionen im Gebäudesektor weiter zu reduzieren.<BR>In dem Projekt wurde die tatsächliche und rechtliche Ausgangssituation analysiert und Vorschläge für eine standardisierte Abrechnung unterbreitet. Zudem wurden verschiedene Interessensverbände einbezogen und Verbraucherfeedback eingeholt. In Rahmen des Projekts wurde schließlich eine Musterabrechnung erarbeitet und Wege der verbindlichen Umsetzung aufgezeigt. Dieses könnte als einheitliches Format einer Heizkostenabrechnung verankert werden,welches unabhängig vom jeweiligen Heizkostenverteilerunternehmen genutzt werden kann. Die standardisierte Abrechnung zeichnet sich u.a. dadurch aus, dass sie auf Basis des Endenergieverbrauchs und mit Hilfe von Energieeffizienzklassen eine Bewertung der Wohnung im Zusammenhang mit dem Gebäude ermöglicht. In die standardisierte Abrechnung wurde zusätzlicheine Verbrauchsanalyse, wie sie derzeit in § 7 HeizkostenV vorgesehen ist, integriert. Darüber hinaus wird eine optionale Erweiterung der standardisierten Abrechnung für Vermieter, Vermieterinnen und Hausverwaltungen entwickelt, welche wichtige Erkenntnisse zu energetisch bedingten Einsparpotenzialen an den Anlagen bzw. im Gebäude aufzeigt und bewertet.Diese zusätzliche Effizienzinformation soll ihre Empfänger motivieren, energetische Verbesserungs- und / oder Optimierungsmaßnahmen an der Heizanlage bzw. der Warmwasseranlage vorzunehmen. Im Kontext des Musters wird eine rechtliche Verankerung von einzelnen Punkten für mehr Transparenz und Verständlichkeit von Heizkostenabrechnungen entworfen. Hierzu wurden auch entsprechende Formulierungsvorschläge für eine Änderung der HeizkostenV erarbeitet.<BR>Quelle: Forschungsbericht
Mehr Transparenz über den monatlichen individuellen Energieverbrauch und die Kosten für Heizen und Warmwasser soll Nutzer:innen zusätzliche Impulse für ein energiesparendes Verhalten geben und sie motivieren, bestehende Energiesparpotenziale auszuschöpfen. Der vorliegende Leitfaden zeigt, wie eine monatliche Heizinformation, die die gesetzlichen Anforderungen der Heizkostenverordnung erfüllt, klar, verständlich und motivierend aufbereitet werden kann. Dafür wurde ein Gestaltungsvorschlag entwickelt. Der Gestaltungsvorschlag besteht in einer kompakten Darstellung aller benötigten Daten, Diagramme und Informationen, ergänzt durch Piktogramme, Tipps und Links zu weiterführenden Informationen. Damit ist er sowohl für eine monatliche Übermittlung per Post als auch für die elektronische Darstellung auf Webportalen oder in Apps anwendbar. Der Leitfaden soll Messdienstleistern als Richtschnur für die Gestaltung der monatlichen Heizinformation, Vermieter:innen als Ausschreibungsgrundlage und Mieter:innen als Referenz für eine verständliche Information zum Thema Heizen und Warmwasser dienen. Quelle: Forschungsbericht
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