Mehr Transparenz über den monatlichen Energieverbrauch und die Kosten für Heizen und Warmwasser soll Nutzer:innen zusätzliche Impulse für ein energiesparendes Verhalten geben und sie motivieren, bestehende Energiesparpotenziale auszuschöpfen. Der Leitfaden zeigt, wie eine monatliche Heizinformation, die die gesetzlichen Anforderungen der Heizkostenverordnung erfüllt, klar, verständlich und motivierend aufbereitet und gestaltet werden kann. Der Leitfaden dient Messdienstleistern als Richtschnur für die Gestaltung der monatlichen Heizinformation, Vermieter:innen als Ausschreibungsgrundlage und Mieter:innen als Referenz für eine verständliche Information zum Thema Heizen und Warmwasser. Veröffentlicht in Climate Change | 69/2021.
Durch die Novellierung der Energieeinsparverordnung (und der Heizkostenverordnung) werden die Beschlüsse der Bundesregierung zum Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) im Gebäudebereich umgesetzt. Die Bundesregierung hat am 18. Juni 2008 die Änderung der Energieeinsparverordnung(EnEV) beschlossen. Am 6. März 2009 hat der Bundesrat mit einigen Änderungen zugestimmt, die am 18.März 2009 von der Bundesregierung angenommen wurden. Am 1. Oktober 2009 trat die Änderung der Energieeinsparverordnung in Kraft. Ziel der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) ist es, den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30 Prozent zu senken. In einem weiteren Schritt sollen laut Integriertem Energie- und Klimaprogramm (IEKP) ab 2012 die energetischen Anforderungen nochmals um bis zu 30 Prozent erhöht werden.
Der Forschungsbericht widmet sich der Frage, ob und inwieweit sich die Heizkostenabrechnung zu einem informativeren und transparenteren Instrument weiterentwickeln lässt, das dazu beiträgt, den Energieverbrauch für Raumwärme und Warmwasser und damit die CO2-Emissionen im Gebäudesektor weiter zu reduzieren. In dem Projekt wurde die tatsächliche und rechtliche Ausgangssituation analysiert und Vorschläge für eine standardisierte Abrechnung unterbreitet. Zudem wurden verschiedene Interessensverbände einbezogen und Verbraucherfeedback eingeholt. In Rahmen des Projekts wurde schließlich eine Musterabrechnung erarbeitet und Wege der verbindlichen Umsetzung aufgezeigt. Dieses könnte als einheitliches Format einer Heizkostenabrechnung verankert werden, welches unabhängig vom jeweiligen Heizkostenverteilerunternehmen genutzt werden kann. Die standardisierte Abrechnung zeichnet sich u.a. dadurch aus, dass sie auf Basis des Endenergieverbrauchs und mit Hilfe von Energieeffizienzklassen eine Bewertung der Wohnung im Zusammenhang mit dem Gebäude ermöglicht. In die standardisierte Abrechnung wurde zusätzlich eine Verbrauchsanalyse, wie sie derzeit in § 7 HeizkostenV vorgesehen ist, integriert.
Der Forschungsbericht widmet sich der Frage, ob und inwieweit sich die Heizkostenabrechnungzu einem informativeren und transparenteren Instrument weiterentwickeln lässt, das dazu beiträgt, den Energieverbrauch für Raumwärme und Warmwasser und damit die CO2-Emissionen im Gebäudesektor weiter zu reduzieren.<BR>In dem Projekt wurde die tatsächliche und rechtliche Ausgangssituation analysiert und Vorschläge für eine standardisierte Abrechnung unterbreitet. Zudem wurden verschiedene Interessensverbände einbezogen und Verbraucherfeedback eingeholt. In Rahmen des Projekts wurde schließlich eine Musterabrechnung erarbeitet und Wege der verbindlichen Umsetzung aufgezeigt. Dieses könnte als einheitliches Format einer Heizkostenabrechnung verankert werden,welches unabhängig vom jeweiligen Heizkostenverteilerunternehmen genutzt werden kann. Die standardisierte Abrechnung zeichnet sich u.a. dadurch aus, dass sie auf Basis des Endenergieverbrauchs und mit Hilfe von Energieeffizienzklassen eine Bewertung der Wohnung im Zusammenhang mit dem Gebäude ermöglicht. In die standardisierte Abrechnung wurde zusätzlicheine Verbrauchsanalyse, wie sie derzeit in § 7 HeizkostenV vorgesehen ist, integriert. Darüber hinaus wird eine optionale Erweiterung der standardisierten Abrechnung für Vermieter, Vermieterinnen und Hausverwaltungen entwickelt, welche wichtige Erkenntnisse zu energetisch bedingten Einsparpotenzialen an den Anlagen bzw. im Gebäude aufzeigt und bewertet.Diese zusätzliche Effizienzinformation soll ihre Empfänger motivieren, energetische Verbesserungs- und / oder Optimierungsmaßnahmen an der Heizanlage bzw. der Warmwasseranlage vorzunehmen. Im Kontext des Musters wird eine rechtliche Verankerung von einzelnen Punkten für mehr Transparenz und Verständlichkeit von Heizkostenabrechnungen entworfen. Hierzu wurden auch entsprechende Formulierungsvorschläge für eine Änderung der HeizkostenV erarbeitet.<BR>Quelle: Forschungsbericht
Mehr Transparenz über den monatlichen individuellen Energieverbrauch und die Kosten für Heizen und Warmwasser soll Nutzer:innen zusätzliche Impulse für ein energiesparendes Verhalten geben und sie motivieren, bestehende Energiesparpotenziale auszuschöpfen. Der vorliegende Leitfaden zeigt, wie eine monatliche Heizinformation, die die gesetzlichen Anforderungen der Heizkostenverordnung erfüllt, klar, verständlich und motivierend aufbereitet werden kann. Dafür wurde ein Gestaltungsvorschlag entwickelt. Der Gestaltungsvorschlag besteht in einer kompakten Darstellung aller benötigten Daten, Diagramme und Informationen, ergänzt durch Piktogramme, Tipps und Links zu weiterführenden Informationen. Damit ist er sowohl für eine monatliche Übermittlung per Post als auch für die elektronische Darstellung auf Webportalen oder in Apps anwendbar. Der Leitfaden soll Messdienstleistern als Richtschnur für die Gestaltung der monatlichen Heizinformation, Vermieter:innen als Ausschreibungsgrundlage und Mieter:innen als Referenz für eine verständliche Information zum Thema Heizen und Warmwasser dienen. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Wirtschaftlichkeit von Systemen zur Erfassung und Abrechnung des Wärmeverbrauchs" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ITG Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden Forschung und Anwendung GmbH durchgeführt. Mit der Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU vom 25.10.2012 werden Anforderungen zur Ergreifung von Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz an die Mitgliedsstaaten gestellt. Ausgehend von den vorhandenen Gesetzen und Verordnungen wurde für die nationale Umsetzung analysiert, inwieweit einzelne Anforderungen bereits erfüllt sind und ob weitergehende Anforderungen technisch realisierbar und wirtschaftlich sind. Mit der Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU vom 25.10.2012 werden Anforderungen an die Mitgliedsstaaten zur Ergreifung von Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz gestellt. Ziel ist die EU-weite Primärenergieeinsparung von 20% bis 2020. Für die Umsetzung der Richtlinie haben die Mitgliedsstaaten notwendige Rechts- und Verwaltungsvorschriften bis zum 5.Juni 2014 in Kraft zu setzen. In den Artikeln 9 bis 11 sind Anforderungen bezüglich der Verbrauchserfassung, der verbrauchsabhängigen Abrechnung und der Abrechnungsinformationen für die Bereiche Wärme-, Kälte- und Warmwasserversorgung enthalten. Mit Hilfe individueller Zähler soll der Endkunde zeitnah detaillierte Informationen über seinen Verbrauch sowie sein Einsparpotenzial erhalten und damit zur Einsparung angeregt werden. Die nationale Umsetzung der Anforderungen der Energieeffizienzrichtlinie steht unter dem Vorbehalt, dass die Anforderungen technisch machbar, finanziell vertretbar und im Vergleich zu den potenziellen Energieeinsparungen angemessen sein müssen. Die in Deutschland geltende Heizkostenverordnung bildet die Grundlage für die Erfassung und Abrechnung des Verbrauchs an Wärme und Warmwasser. Zudem gelten weitere Gesetze und Verordnungen für die Verbrauchsmessung an der Übergabestelle in den Bereichen Strom, Gas und Fernwärme. Für darüber hinausgehende Anforderungen der Artikel 9 bis 11 Energieeffizienzrichtlinie wurde deren technische Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit untersucht.
Das Projekt "Innovatives Verfahren zur Optimierung der Heizkostenverteilung im Hinblick auf Primärenergieeinsparung, Genauigkeit und Wirtschaftlichkeit" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von WILO SE durchgeführt. Ziel ist die Weiterentwicklung elektronischer Heizkostenverteilungs-Systeme. Es werden folgende Verbesserungen angestrebt: a) starke Kostenreduktion der Heizkostenverteilung; b) Unabhängigkeit von den verwendeten Heizflächen; C) Verbesserte Genauigkeit im Teillastbetrieb. Vor dem Hintergrund der immer geringer werdenden Energieverbräuche moderner Gebäude, steigt der Anteil der Erfassungskosten in Relation zu den eigentlichen Verbrauchskosten stark an. Zudem befinden sich moderne Heizungsanlagen heute häufig im Teillastbetrieb in welchem etablierte Erfassungsverfahren sehr ungenau arbeiten und es werden vermehrt Flächenheizungen eingesetzt wo heutige Heizkostenverteiler nicht eingesetzt werden können. Zusätzlich soll ein 'Energy Monitoring' System entwickelt werden, welches dem Nutzer Informationen und Ratschläge zum Energieverbrauch bereitstellt. Dies soll auch in Objekten, wo keine Heizkostenverteilung erfolgen muss, den Lenkungsgedanken der Heizkostenverordnung, Energie einzusparen, fördern. Dieses System könnte z.B. auch in Einfamilienhäusern genutzt werden, um den Heizenergieverbrauch zu senken.
Informative Heizkostenabrechnungen könnten 3 Mio. t CO2 einsparen Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) empfiehlt, Heizkostenabrechnungen transparent und verständlich zu gestalten. Gut aufbereitete Informationen über den Heizenergieverbrauch, die Kosten und den Klimaeffekt können in Millionen Haushalten für mehr Klimaschutz und geringere Energiekosten sorgen. Das Forschungsprojekt „Informative und transparente Heizkostenabrechnung als Beitrag für den Klimaschutz“ hat herausgearbeitet, dass informative Abrechnungen die jährlichen CO2 -Emissionen Deutschlands um bis zu 3,3 Millionen Tonnen pro Jahr mindern könnten. Zudem könnten die Heizkosten der rund 18 Millionen betroffenen Haushalte über 900 Millionen Euro sinken. Für die einzelnen Haushalte wären Einsparungen bis zu 35 € im Jahr drin. Die Studie zeigt, welche Informationen eine informative Heizkostenabrechnung enthalten sollte, wie die Informationen aufbereitet und rechtlich verankert werden sollten, um die beschriebenen Effekte zu erzielen. Entstanden ist ein Muster für eine bessere Heizkostenabrechnung bestehend aus einem zusammenfassenden Anschreiben und einer ausführlichen, fünfteiligen Analyse: Berechnung und Verteilung des Verbrauchs Berechnung und Verteilung der Kosten Kosten- und Verbrauchsanalyse (Abrechnungsjahr) Kosten- und Verbrauchsanalyse (historisch, drei Jahre) Erläuterungen und Glossar Das Muster enthält darüber hinaus einen QR-Code für die Übermittlung der Daten in elektronischer Form, um weiterführende Beratungsleistungen in Anspruch nehmen zu können. Die Studie liefert konkrete Ergebnisse auf den Prüfungsauftrag im Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) der Bundesregierung, nämlich dass standardisierte Heizkostenabrechnungen und eine Weiterentwicklung der Heizkostenverordnung auf wirtschaftliche Art und Weise zusätzliche Energie- und CO2einsparungen generieren können.
Politikempfehlungen fürs Energiesparen Drei UBA-Vorschläge, um den Energieverbrauch günstig und einfach zu senken Quelle: Umweltbundesamt Infografik als PNG-Datei zum Download Energie ist immer noch knapp, die Energiepreise sind nach wie vor hoch und belasten die Haushaltskassen. Das Umweltbundesamt empfiehlt der Bundesregierung, Rahmenbedingungen vorzugeben, die es den Menschen leichter machen, ihren Verbrauch an Heizwärme und Strom zu senken. Das wäre gleichzeitig gut fürs Klima. Für die empfohlenen Maßnahmen wären in der Regel nur geringe Investitionen nötig. Die Bundesregierung hat mit den Verordnungen im Rahmen des Energiesicherungsgesetzes die ersten Maßnahmen auf den Weg gebracht, um kurzfristig Energie zu sparen. Darüber hinaus läuft die Debatte zu mehr Energieeffizienz weiter. Es gibt eine Reihe von Ansatzpunkten, die den Verbrauch an Heizwärme, Gas und Strom in Deutschland schnell, dauerhaft und signifikant senken können. Es bedarf häufig keiner teuren Investitionen, sondern „nur“ einer Veränderung der Anreizstrukturen. Was sollte die Politik tun? Die Heizkostenverordnung führt die monatliche Verbrauchsinformationen für Häuser ein, in denen eine Zentralheizung zwei oder mehr Nutzeinheiten versorgt. Diese Heizinformationen sollten nicht erst bis 1.1.2026 flächendeckend zugänglich gemacht werden, sondern idealerweise so schnell wie möglich, spätestens binnen zwei Jahren. Auch in bereits teilweise hierfür ausgerüsteten Gebäuden, zum Beispiel mit fernauslesbaren Zählern für Raumwärme aber noch nicht für Wasser, sollte die monatliche Verbrauchsinformation für diese Teile verpflichtend sein. Darüber hinaus sollten diese Informationen zeitlich feiner aufgelöst werden dürfen als derzeit zulässig, bis hin zu Tageswerten. Ein solches zeitnahes Feedback motiviert stärker zu Energieeinsparungen. Zudem sollten die Mindestanforderungen an die monatliche Heizinformation präzisiert werden, da aussagekräftigere Kennwerte eher zu erfolgreichem Handeln führen; Vorschläge veranschaulicht der Leitfaden „Verständliche monatliche Heizinformation als Schlüssel zur Verbrauchsreduktion“ . Ohne ausreichend verständliche Angaben wird die monatliche Verbrauchsinformation nicht hinreichend helfen, vorhandene Einsparpotenziale auszuschöpfen. Diese liegen bei rund 10 bis 15 Prozent des Energieverbrauchs der Mehrfamilienhäuser und damit bei jährlich rund 19 bis 28 Terawattstunden Endenergie und 8 bis 12 Terawattstunden Erdgas. Auch für Strom und Gas, das zum Beispiel in Einfamilienhäusern zum Heizen verwendet wird, sollten Endkund*innen regelmäßige und verständliche Informationen über Verbrauch und zu erwartende Kosten erhalten. Im Zuge der Umstellung auf digitale Zähler (so genannte Smart Meter) sollten für die betroffenen Abnahmestellen mindestens monatliche Verbrauchsinformationen für Strom und Gas mit aussagekräftigen Vergleichswerten vorgegeben werden, so dass ein schnelles und differenziertes Feedback mit einer komfortablen, IT-gestützten Anwendung angeboten wird. Denn Smart Meter bieten nur einen Umwelt- und Kostenvorteil, wenn ihre Verbreitung das Nutzungsverhalten tatsächlich so ändert, dass signifikant Energie eingespart wird. Zudem ist es vorstellbar, den Anwendungsbereich von Smart Meter auf Abnahmestellen mit geringerem Energieverbrauch zu erweitern und Umstellungsfristen vorzuziehen, soweit sich unter den neuen Preisbedingungen ein ökologischer und ökonomischer Vorteil erkennen lässt. Für Abnahmestellen ohne digitale Zähler sollten verständlichere Vergleichswerte bereitgestellt werden, die eine bessere Einordnung des abgerechneten Energieverbrauchs erlauben. Vorbilder hierfür sind Stromspiegel und Heizspiegel . Die große gesellschaftliche Aufgabe, schnell die Gas- und Klimakrise anzugehen, macht es zwingend erforderlich, die Kommunikationsoffensive niederschwellig, aufsuchend (ohne „Holschuld“ der Zielgruppen) und aktivierend (motivierend und persönlichen Bezug herstellend) zu gestalten. Das kann zum Beispiel umfassen, die Haushalte aktiv mit Informationen oder Selbsthilfe-Anleitungen anzuschreiben oder befristet einsetzbare Energiespar-Gutscheine auszustellen, die für Sparduschkopf, Thermostatventile oder Heizungsoptimierung einlösbar sind. Gute Online-Beratung bietet mit wenigen Angaben individuelle Ersteinschätzungen zu Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeiten; sie sollte in die Kampagnenarbeit integriert und ausgebaut werden, da die personellen Kapazitäten bei der Energieberatung jetzt schon höchst ausgelastet sind. Etwa zwei Drittel der Gasbrennwertkessel arbeiten nicht im Brennwertbetrieb und rund vier Fünftel der Anlagen sind nicht hydraulisch abgeglichen. Bei diesen Anlagen besteht ein Energieeinsparpotenzial von rund 10 bis 20 Prozent, in einigen Fällen auch höher, das nicht verloren gehen sollte. Die Verordnungen zum Energiesicherungsgesetz verpflichten zur optimierten Reglereinstellung von Gasheizungen und, in größeren Häusern, auch zum hydraulischen Abgleich. Sie gelten nur befristet, und ihr Vollzug ist unklar geregelt. Das UBA empfiehlt daher, die Vorschriften zur Heizungsoptimierung in das Gebäudeenergiegesetz aufzunehmen und zu verstetigen sowie auf alle Häuser anzuwenden. Mieter*innen haben keinen Einfluss auf den Betrieb der Heizungsanlage. Vermieter*innen haben keinen direkten Anreiz zur Heizungsoptimierung, da sie die höheren Betriebskosten nicht tragen; der CO 2 -Preis wirkt nur indirekt und ist absehbar zu niedrig, um schnelle Impulse zu geben. Das UBA empfiehlt daher, die umlegbaren Heizkosten auf die Höhe zu begrenzen, die beim effizienten Betrieb einer Heizungsanlage entstehen würde. Der Nachweis kann am besten über direkte Messungen der Anlageneffizienz, also mit nachgerüstetem Wärmemengenzähler, oder auch durch umgesetzte Optimierungsmaßnahmen erfolgen. Beides wäre in der jährlichen Heizkostenabrechnung gegenüber den Mieter*innen zu dokumentieren. Weitere UBA-Empfehlungen enthält das Kurzpapier „Aus der Energiekrise durch Effizienz und Suffizienz“ . Was können Verbraucher*innen tun? Verbraucher*innen können die hohen Energiekosten abfedern, indem sie selbst handeln. Kleine, kurzfristig wirksame Handlungen sind Raumtemperatur senken, Heizung einstellen, Warmwasser sparen. Darüber hinaus ist es wichtig, den Ausstieg aus fossilen Energieträgern zu planen und das Haus auf die Installation einer Wärmepumpe vorzubereiten oder einen Sanierungsfahrplan zu beauftragen. Für den Start bieten interaktive Energiespar-Ratgeber eine erste Einschätzung des Energieverbrauchs und von Energiesparmaßnahmen. Mit dem Energiesparkonto können Verbraucher*innen nachvollziehen, wie erfolgreich sie dabei waren. Hier finden Sie weitere Umwelttipps des UBA zur Energiekrise .
Leitfaden für Heizenergie-Verbrauchsinformationen Ab dem 01.01.2022 müssen Gebäudeeigentümer*innen alle Mieter*innen, bei denen bereits fernablesbare Messgeräte installiert sind, monatlich über ihren Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser informieren. Wie solche Informationen so gestaltet werden können, dass sie rechtssicher und gut verständlich sind und zum Energiesparen motivieren, zeigt ein Leitfaden des UBA. Die Pflicht, monatliche Informationen zum Energieverbrauch für Heizen und Warmwasser bereitzustellen, stammt aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie, die im November 2021 durch eine Novelle der Heizkostenverordnung in Deutschland umgesetzt wurde. Da bis Ende 2026 bei allen Mieter*innen fernablesbare Messgeräte nachzurüsten sind, wird die Pflicht ab dem 01.01.2027 für alle Mietverhältnisse in Deutschland gelten. Angegeben werden müssen etwa der tatsächliche Verbrauch und die Kosten, ein Vergleich zum vergangenen Monat und zum Vorjahresmonat sowie ein Vergleich mit dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Haushalte. Des Weiteren müssen der eingesetzte Energieträger und die jährlichen Treibhausgasemissionen angegeben werden. Zudem muss die Verbrauchsinformation Kontaktangaben zu Beratungsstellen enthalten, die zum Energiesparen beraten. Der neue Leitfaden des UBA zur Gestaltung dieser Verbrauchsinformationen kann Messdienstleistern, die solche Heizkosteninformationen als Dienstleistung anbieten, als Richtschnur für ihre Produkte dienen. Gebäudeeigentümer*innen können die Gestaltungsprinzipien für die Ausschreibung dieser Dienstleistung nutzen. Der Leitfaden zeigt, wie die monatlichen Verbrauchsinformationen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und klar, verständlich und motivierend aufbereitet werden können. Verschiedene Darstellungsmöglichkeiten wurden während der Erstellung des Leitfadens von Verbraucher*innen auf ihre Verständlichkeit bewertet, Verbesserungsvorschläge konnten in den Leitfaden einfließen. Mehr Transparenz über den eigenen monatlichen Energieverbrauch und über die Kosten für Heizen und Warmwasser kann Mieter*innen dazu motivieren, sich energiesparend zu verhalten. Sollte der CO 2 -Preis für fossile Brennstoffe – wie aktuell in der Politik diskutiert – anteilig auf Mieter*innen und Vermieter*innen aufgeteilt werden, profitieren auch Vermieter*innen unmittelbar selbst vom energiesparenden Verhalten ihrer Mieter*innen. Mieter*innen wiederum können Ihren Vermieter auf den Leitfaden als gutes Beispiel für ein verständliches Informationsangebot zum Thema Heizen und Warmwasser verweisen.