Die Infrastrukturgesellschaft Straßlach-Dingharting hat beim Landratsamt München gemäß § 4 Abs. 1 BImSchG die Errichtung und den Betrieb eines Heizwerks sowie die Zulassung des vorzeitigen Beginns nach §8a BImSchG am Standort Mitterstraßweg in 82064 Straßlach-Dingharting beantragt. Gegenstand des Antrags ist das nach § 4 Abs. 1 Satz 1 BImSchG i.V.m. § 1 Abs. 1 der 4. BImSchV, Nr. 1.2.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Heizwerk. Eine generelle Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung aufgrund Art, Größe oder Leistung des Vorhabens nach § 6 i.V.m. § 2 Abs. 4 Nr. 1 Buchst. a UVPG i.V.m. Nr. 1.2.1 der Anlage 1 zum UVPG (Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“) zum UVPG besteht nicht.
Die Agrarenergie Schuby GmbH & Co. KG in Schuby 18, 24398 Dörphof plant die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas in einer Verbrennungseinrichtung (wie Kraftwerk, Heizkraftwerk, Heizwerk, Gasturbinenanlage, Verbrennungsmotoranlage, sonstige Feuerungsanlage), einschließlich zugehöriger Dampfkessel, durch den Einsatz von gasförmigen Brennstoffen (insbesondere Koksofengas, Grubengas, Stahlgas, Raffineriegas, Synthesegas, Erdölgas aus der Tertiärförderung von Erdöl, Klärgas, Biogas) mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 Megawatt bis weniger als 10 Megawatt, bei Verbrennungsmotoranlagen in der Gemeinde 24398 Dörphof, Alt Dörphof, Gemarkung Dörphof, Flur 2, Flurstück 196.
Die Firma envia THERM GmbH, Niels-Bohr-Straße 2 in 06749 Bitterfeld-Wolfen, beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Wilhelm-Pieck-Str. 67 in 03226 Vetschau in der Gemarkung Vetschau, Flur 11, Flurstücke 319 und 675 das Heizwerk wesentlich zu ändern. Beabsichtigt ist die Errichtung einer Biomassekesselanlage mit Holzlager und Schubboden für die Erzeugung von Fernwärme als Ersatz für die Braunkohlenstaubkesselanlage (BKS-Anlage). Als Brennstoff kommen naturbelassene Holzhackschnitzel zum Einsatz. Zusätzlich sollen zwei Heizwassererzeuger von Brennstoff Heizöl-EL auf den bivalenten Betrieb mit Erdgas aus der öffentlichen Gasversorgung nachgerüstet werden. Die Feuerungswärmeleistung soll von 17,4 MW auf zukünftig 18,7 MW erhöht werden. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.2.1V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 1.2.1S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.
Die Vorhabenträgerin plant die Neuerrichtung einer Fernwärmetrasse zur Einbindung bisher ungenutzter, unvermeidbarer industrieller Abwärme. Die geplante Fernwärmeleitung mit einer Gesamtlänge von ca. 19 km führt durch die Bundesländer Sachsen (5 km) und Sachsen-Anhalt (14 km). Im Abschnitt Sachsen ist die Verlegung einer Rohrleitung von der Landesgrenze Sachsen-Anhalt bis nach Kulkwitz mit einer Leitungsdimension von DN 700 (jeweils Vor- und Rücklauf) und einem Nenndruck von 25 bar inkl. aller betriebsnotwendigen technischen Einrichtungen geplant. Mit dem Vorhaben wird die Verbindung zwischen dem Heizwerk Kulkwitz und den Entstehungsorten industrielle Abwärme in Leuna möglich, die derzeit überwiegend ungenutzt über Luftkühler an die Umgebung abgegeben werden.
Die Vorhabenträgerin, die Stadtwerke Leipzig GmbH, plant die Neuerrichtung einer Fernwärmetrasse zur Einbindung bisher ungenutzter, unvermeidbarer industrieller Abwärme mit einer Gesamtlänge von ca. 19 km durch die Bundesländer Sachsen und Sachsen-Anhalt. Das antragsgegenständliche Vorhaben umfasst die Verlegung einer Rohrleitung, bestehend aus zwei Rohren für den Vor- und Rücklauf, jeweils mit einer Leitungsdimension von DN 700 und einem Nenndruck von 25 bar, inkl. aller betriebsnotwendigen technischen Einrichtungen, im Land Sachsen-Anhalt von Leuna bis an die Landesgrenze zu Sachsen (ca. 14 km). Mit dem Vorhaben wird die Verbindung zwischen dem Heizwerk Kulkwitz und den Entstehungsorten industrieller Abwärme in Leuna möglich, die derzeit überwiegend ungenutzt über Luftkühler an die Umgebung abgegeben werden. Bei der Landesdirektion Sachsen wird für den Abschnitt Landesgrenze bis nach Kulkwitz zeitgleich ein Planfeststellungsverfahren geführt. Im Rahmen dessen werden die Unterlagen ebenfalls in der Stadtverwaltung Markranstädt ausgelegt. Die Fernwärmetrasse ist räumlich eng mit dem eigenständigen Vorhaben der Vorhabenträgerin „IAW-Industrielle Abwärme – Errichtung und Betrieb einer Wasserstofftrasse von Leuna nach Kulkwitz“ verbunden. Vorgesehen ist, die geplante Fernwärmetrasse in einem Abstand von 2,50 m parallel der Wasserstofftrasse zu verlegen. Durch diese Schutzstreifenüberlappung sowie durch die enge räumliche Verbundenheit sollen sich positive Synergieeffekte in Bezug auf die Planung und den Bau ergeben und der Eingriff in Natur und Landschaft durch die Nutzung eines gemeinsamen Baufeldes geringer gehalten werden. Für das Bauvorhaben selbst werden Grundstücke in den Gemarkungen Spergau, Wengelsdorf, Bad Dürrenberg, Tollwitz und Nempitz beansprucht. Darüber hinaus sollen Grundstücke für landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in den Gemarkungen Spergau, Großkorbetha, Prittitz, Bad Dürrenberg und Angersdorf in Anspruch genommen werden.
Erklärung zur Barrierefreiheit Kontakt zur Ansprechperson Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Fernwärme stellt in Berlin einen bedeutenden Anteil an der Wohnraum- und Arbeitsstättenbeheizung. Es wird der prozentuale Anteil der Versorgung an der insgesamt beheizten Fläche auf Blockebene dargestellt. 08.01.1 Versorgungsbereiche Fernwärme Weitere Informationen Erdgas stellt neben der Fernwärme in Berlin den zweiten bedeutenden leitungsgebundenen Versorger für die Gebäudeheizung. Es wird der prozentuale Anteil der Versorgung an der insgesamt beheizten Fläche auf Blockebene dargestellt. 08.01.2 Versorgungsbereiche Gas Weitere Informationen Die Versorgung durch Heizöl stellt in den Außenbereichen der Stadt entsprechend des hohen Anteils an aufgelockerter Bebauung kontinuierlich einen hohen Anteil. Es wird der prozentuale Anteil der Versorgung an der insgesamt beheizten Fläche auf Blockebene dargestellt. 08.01.3 Versorgungsbereiche Heizöl Weitere Informationen Bei der Heizenergieversorgung durch Kohle (in Berlin zumeist Braunkohlebriketts) ist im Vergleich der einzelnen Jahrgänge der Datenerhebung ein radikaler Rückgang festzustellen, abzulesen an den jeweils dargestellten prozentualen Anteilen der Kohle an der Versorgung der insgesamt beheizten Fläche auf Blockebene. 08.01.4 Versorgungsbereiche Kohle Weitere Informationen Durch die Hervorhebung der blockbezogen dominierenden Energieträger zur Heizungsversorgung lassen sich über die Jahrgänge Entwicklungen, aber auch weitere Entwicklungspotenziale im Hinblick auf eine verbesserte Nachhaltigkeit der Energieversorgung erkennen. 08.02.1 Versorgungsanteile der einzelnen Energieträger Weitere Informationen Die leitungsbezogenen Energieträger Fernwärme und Erdgas werden durch Heizkraft- und Heizwerke versorgt. Die Kenntnis über die dort eingesetzten Brennstoffe liefert diese Karte. 08.02.2 Brennstoffeinsatz bedeutender Heiz- und Heizkraftwerke Weitere Informationen
Erklärung zur Barrierefreiheit Kontakt zur Ansprechperson Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Fernwärme stellt in Berlin einen bedeutenden Anteil an der Wohnraum- und Arbeitsstättenbeheizung. Es wird der prozentuale Anteil der Versorgung an der insgesamt beheizten Fläche auf Blockebene dargestellt. 08.01.1 Versorgungsbereiche Fernwärme Weitere Informationen Erdgas stellt neben der Fernwärme in Berlin den zweiten bedeutenden leitungsgebundenen Versorger für die Gebäudeheizung. Es wird der prozentuale Anteil der Versorgung an der insgesamt beheizten Fläche auf Blockebene dargestellt. 08.01.2 Versorgungsbereiche Gas Weitere Informationen Die Versorgung durch Heizöl stellt in den Außenbereichen der Stadt entsprechend des hohen Anteils an aufgelockerter Bebauung kontinuierlich einen hohen Anteil. Es wird der prozentuale Anteil der Versorgung an der insgesamt beheizten Fläche auf Blockebene dargestellt. 08.01.3 Versorgungsbereiche Heizöl Weitere Informationen Bei der Heizenergieversorgung durch Kohle (in Berlin zumeist Braunkohlebriketts) ist im Vergleich der einzelnen Jahrgänge der Datenerhebung ein radikaler Rückgang festzustellen, abzulesen an den jeweils dargestellten prozentualen Anteilen der Kohle an der Versorgung der insgesamt beheizten Fläche auf Blockebene. 08.01.4 Versorgungsbereiche Kohle Weitere Informationen Durch die Hervorhebung der blockbezogen dominierenden Energieträger zur Heizungsversorgung lassen sich über die Jahrgänge Entwicklungen, aber auch weitere Entwicklungspotenziale im Hinblick auf eine verbesserte Nachhaltigkeit der Energieversorgung erkennen. 08.02.1 Versorgungsanteile der einzelnen Energieträger Weitere Informationen Die leitungsbezogenen Energieträger Fernwärme und Erdgas werden durch Heizkraft- und Heizwerke versorgt. Die Kenntnis über die dort eingesetzten Brennstoffe liefert diese Karte. 08.02.2 Brennstoffeinsatz bedeutender Heiz- und Heizkraftwerke Weitere Informationen
Erklärung zur Barrierefreiheit Kontakt zur Ansprechperson Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Fernwärme stellt in Berlin einen bedeutenden Anteil an der Wohnraum- und Arbeitsstättenbeheizung. Es wird der prozentuale Anteil der Versorgung an der insgesamt beheizten Fläche auf Blockebene dargestellt. 08.01.1 Versorgungsbereiche Fernwärme Weitere Informationen Erdgas stellt neben der Fernwärme in Berlin den zweiten bedeutenden leitungsgebundenen Versorger für die Gebäudeheizung. Es wird der prozentuale Anteil der Versorgung an der insgesamt beheizten Fläche auf Blockebene dargestellt. 08.01.2 Versorgungsbereiche Gas Weitere Informationen Die Versorgung durch Heizöl stellt in den Außenbereichen der Stadt entsprechend des hohen Anteils an aufgelockerter Bebauung kontinuierlich einen hohen Anteil. Es wird der prozentuale Anteil der Versorgung an der insgesamt beheizten Fläche auf Blockebene dargestellt. 08.01.3 Versorgungsbereiche Heizöl Weitere Informationen Bei der Heizenergieversorgung durch Kohle (in Berlin zumeist Braunkohlebriketts) ist im Vergleich der einzelnen Jahrgänge der Datenerhebung ein radikaler Rückgang festzustellen, abzulesen an den jeweils dargestellten prozentualen Anteilen der Kohle an der Versorgung der insgesamt beheizten Fläche auf Blockebene. 08.01.4 Versorgungsbereiche Kohle Weitere Informationen Durch die Hervorhebung der blockbezogen dominierenden Energieträger zur Heizungsversorgung lassen sich über die Jahrgänge Entwicklungen, aber auch weitere Entwicklungspotenziale im Hinblick auf eine verbesserte Nachhaltigkeit der Energieversorgung erkennen. 08.02.1 Versorgungsanteile der einzelnen Energieträger Weitere Informationen Die leitungsbezogenen Energieträger Fernwärme und Erdgas werden durch Heizkraft- und Heizwerke versorgt. Die Kenntnis über die dort eingesetzten Brennstoffe liefert diese Karte. 08.02.2 Brennstoffeinsatz bedeutender Heiz- und Heizkraftwerke Weitere Informationen
Indikator: Primärenergieverbrauch Die wichtigsten Fakten Der Primärenergieverbrauch (PEV) in Deutschland ist seit Ende der 2000er Jahre deutlich rückläufig. Er ist von 2008 bis 2023 um 26 % zurückgegangen. Gemäß dem Energieeffizienzgesetz von 2023 soll der PEV bis 2030 gegenüber 2008 um 39 % sinken. Der „Projektionsbericht 2023“ des Umweltbundesamtes zeigt, dass die bislang dafür ergriffenen Maßnahmen voraussichtlich nicht ausreichen werden, um diese Ziele zu erreichen. Der Indikator „Primärenergieverbrauch“ wird methodisch durch die steigenden Anteile erneuerbarer Energien verzerrt: Steigt der Anteil der Erneuerbaren, sinkt der Primärenergieverbrauch, auch wenn der Endenergieverbrauch konstant bleibt. Welche Bedeutung hat der Indikator? Mit dem Einsatz und der Erzeugung von Energie sind eine Vielzahl an Umweltbelastungen verbunden: Durch den Abbau von Rohstoffen wie Kohle oder Erdöl werden Ökosysteme teilweise deutlich geschädigt. Beim Transport der Rohstoffe wird Energie verbraucht, Treibhausgase und gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe werden ausgestoßen. Auch bei der Umwandlung und Bereitstellung von Energie kommt es zu Umweltbelastungen. Die Senkung des PEV ist neben dem Umstieg auf alternative und erneuerbare Energien daher ein wichtiger Baustein der Energiewende. Allerdings unterliegt der Indikator „Primärenergieverbrauch“ methodenbedingten Verzerrungen: Steigt der Anteil der Erneuerbaren, sinkt der Primärenergieverbrauch , auch wenn der Endenergieverbrauch konstant bleibt (siehe Abschnitt „Wie wird der Indikator berechnet?“ am Ende des Artikels sowie die Ausführungen im Artikel „ Primärenergieverbrauch “). Die Kenngröße „ Endenergieverbrauch “ ist hinsichtlich des Energieverbrauchs einer Volkswirtschaft aussagekräftiger. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? 2023 wurde in Deutschland 29 % weniger Primärenergie verbraucht als 1990. Noch 2006 lag der Verbrauch fast so hoch wie 1990. Seitdem ist er deutlich gesunken. Das liegt einerseits am sinkenden Endenergieverbrauch . Auch die Umstellung auf erneuerbare Energieträger geht mit einem überproportional sinkenden PEV einher. Russlands Krieg gegen die Ukraine verursachte eine Energiepreiskrise, die zu einer reduzierten Produktion energieintensiver Güter in Deutschland führte. Dies trug im Jahr 2023 zum niedrigsten Energieverbrauch seit 1990 bei. Im 2023 verabschiedeten Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist das Ziel festgeschrieben, dass der PEV bis 2030 um 39 % unter den PEV des Jahres 2008 sinken soll. Im „ Projektionsbericht 2023 für Deutschland “ wurde auf der Basis von Szenarioanalysen untersucht, ob Deutschland seine Energie- und Klimaziele im Jahr 2030 erreichen kann: Wenn alle von der Regierungskoalition geplanten Maßnahmen umgesetzt werden, ist im Jahr 2030 mit einem Rückgang des PEV von etwa 30 % gegenüber dem Jahr 2008 zu rechnen (Mit-Maßnahmen-Szenario). Damit wäre das Ziel des EnEfG eines Rückgangs um 39 % bis 2030 deutlich verfehlt. Weitere Maßnahmen zur Senkung des PEV sind also erforderlich, um die Ziele des EnEfG zu erreichen. Wie wird der Indikator berechnet? Der Primärenergieverbrauch wird von der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) über das Wirkungsgradprinzip ermittelt. Die in Kraftwerken und anderen Feuerungsanlagen verbrannten Energieträger werden mit ihrem Heizwert multipliziert. Wird Strom aus Wind, Wasserkraft oder Photovoltaik erzeugt, so ist der Wirkungsgrad vereinbarungsgemäß 100 %. Bei der Geothermie beträgt er 10 % und bei der Kernenergie 33 %. Methodische Hinweise zur Berechnung veröffentlicht die AGEB in den Erläuterungen zu den Energiebilanzen . Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel „Primärenergieverbrauch“ .
Die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen sind dazu verpflichtet, folgende Berichte über die von diesen Anlagen ausgehenden Emissionen abzugeben: Emissionserklärung (11. BImSchV) → alle 4 Jahre PRTR (Pollutant Release and Transfer Register) → jährlich Großfeuerungsanlagen (13./17. BImSchV) → jährlich Die Berichterstattung erfolgt dabei über das Erfassungssystem BUBE-Online (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung). Emissionserklärung PRTR (Pollutant Release and Transfer Register) GFA (Großfeuerungsanlagen) BUBE (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung) Gemäß der Elften Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes ( Verordnung über Emissionserklärungen – 11. BImSchV ) vom 05. März 2007 sind die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen verpflichtet, die von diesen Anlagen ausgehenden Luftemissionen zu melden. Meldepflichtig sind die Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach der 4. BImSchV . Nicht meldepflichtig sind die Betreiber von Anlagen, die in § 1 der 11. BImSchV aufgeführt sind. Der Inhalt der Emissionserklärung ist in § 3 der 11. BImSchV und im Anhang der 11. BImSchV aufgeführt. Die Emissionserklärung ist ab dem Berichtsjahr 2008 alle 4 Jahre im Folgejahr zu erstellen. 30. April: Beantragungsfrist einer Fristverlängerung für die Abgabe der Emissionserklärung 31. Mai: Abgabefrist der Emissionserklärung 30. Juni: Abgabefrist der Emissionserklärung bei Fristverlängerung Hinweis: Aktuell erfolgt eine Neuprogrammierung des BUBE-Systems. Die Arbeiten hierzu sind zu großen Teilen abgeschlossen, allerdings ist die Softwarekomponente zur Berichterstattung nach 11. BImSchV noch nicht betriebsfertig. Daher wird die Datenübermittlung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 der 11. BImSchV erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, über den wir Sie noch rechtzeitig informieren werden. Der Erklärungszeitraum wird dabei unverändert das Berichtsjahr 2024 bleiben. Diese Verzögerung ist auf den Fertigstellungsgrad der von behördlicher Seite eingesetzten Software zurückzuführen und liegt damit nicht im Verschulden des Anlagenbetreibers. Somit stellt sie keine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 62 Absatz 2 Nummer 2 BImSchG dar. Die Betreiber einer Anlage, von der nur in geringem Umfang Luftemissionen ausgehen, können nach § 6 der 11. BImSchV von der Pflicht zur Abgabe einer Emissionserklärung befreit werden. Die Erfassung und Abgabe der Emissionserklärung erfolgt über das Erfassungssystem BUBE-Online . Industriebetriebe, deren Emissionen bestimmte Schwellenwerte überschreiten, sind seit 2008 dazu verpflichtet, diese jährlich in einem integrierten Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister zu melden. Diese Daten sind der Bevölkerung im Internet öffentlich zugänglich und informieren über: die Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden, die Verbringung von Schadstoffen in Abwasser sowie die Verbringung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Verordnung über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters (E-PRTR-VO). Meldepflichtig sind die Betreiber von Betriebseinrichtungen nach § 3 SchadRegProtAG . Der Inhalt des Berichtes ist im Anhang III (S. 16f) der E-PRTR-VO festgelegt. Bitte beachten Sie, dass sich die Fristen für die PRTR-Berichterstattung ( § 3 Abs. 2 SchadRegProtAG ) verkürzt haben. Wir empfehlen, die Bearbeitung der Berichte frühzeitig zu beginnen und abzuschließen. Der PRTR-Bericht ist jährlich im Folgejahr zu erstellen. 31. März: Beantragungsfrist einer Fristverlängerung für die Abgabe des PRTR-Berichtes 30. April: Abgabefrist des PRTR-Berichtes 31. Mai: Abgabefrist des PRTR-Berichtes bei Fristverlängerung Anfragen richten Sie gerne per E-Mail an PRTR-Kataster@SenMVKU.berlin.de Die Erfassung und Abgabe des PRTR-Berichtes erfolgt über das Erfassungssystem BUBE-Online . Großfeuerungsanlagen (GFA) sind große industrielle Anlagen zur Energieerzeugung durch Verbrennung fossiler Energieträger (Kraftwerke oder industrielle Heizwerke). Diese Anlagen erzeugen bei Verbrennungsprozessen große Mengen an luftverunreinigenden Stoffen wie Schwefeloxide (SO x ), Stickstoffoxide (NO x ) und Staub. Gemäß Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen – 13. BImSchV vom 06. Juli 2021 und Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen – 17. BImSchV vom 02. Mai 2013 haben die Anlagenbetreiber jährlich für jede einzelne Anlage die Emissionen an Schwefeloxiden (SO x ), Stickstoffoxiden (NO x ) und Gesamtstaub sowie den Energieeinsatz zu berichten. Meldepflichtig sind die Betreiber von Feuerungsanlagen einschließlich Gasturbinenanlagen (auch zum Antrieb von Arbeitsmaschinen) und Betreiber von abfallmitverbrennenden Großfeuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 Megawatt oder mehr für den Einsatz fester, flüssiger oder gasförmiger Brennstoffe. Der Inhalt des Berichtes ist im § 22 der 13. BImSchV bzw. § 22 der 17. BImSchV geregelt. Der GFA-Bericht ist jährlich im Folgejahr zu erstellen. 30. April: Abgabefrist des GFA-Berichtes Die Erfassung und Abgabe des GFA-Berichtes erfolgt über das Erfassungssystem BUBE-Online . Die Berichterstattung für die zuvor aufgeführten Erklärungen erfolgt über das Erfassungssystem BUBE-Online (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung). Anfragen richten Sie gerne per E-Mail an PRTR-Kataster@SenMVKU.berlin.de
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