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Regionales Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008 - 1. Änderung "Weiterentwicklung der Windenergienutzung"

Dieser Datensatz beinhaltet die Datenebenen der zeichnerischen Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 - 1. Änderung "Weiterentwicklung der Windenergienutzung". Die Satzung über die Festlegung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 - 1. Änderung "Weiterentwicklung der Windenergienutzung" wurde am 11.01.2024 von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Großraum Braunschweig im Zuge des durchgeführten ergänzenden Verfahrens nach § 11 Abs. 6 ROG beschlossen. Gemäß § 5 Abs. 5 des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG) in der Fassung vom 06.12.2017 (Nds. GVBl. S. 456), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 582) hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig - als oberste Landesplanungsbehörde das Regionale Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008 - 1. Änderung "Weiterentwicklung der Windenergienutzung" mit Genehmigungsbescheid vom 13.03.2024 - Az.: BS 20303 / RGB-2008-Änd.1 genehmigt. Das Regionale Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008 - 1. Änderung "Weiterentwicklung der Windenergienutzung" trat rückwirkend am 02.05.2020 in Kraft. Im Regionalen Raumordnungsprogramm 2008 ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Großraums Braunschweig festgelegt. Zum Verbandsgebiet des Großraums Braunschweig gehören die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.

WMTS - Regionales Raumordnungsprogramm 2008 - Regionalverband Großraum Braunschweig

Darstellungsdienst (WMTS) für die zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 - 1. Änderung "Weiterentwicklung der Windenergienutzung". Der Dienst stellt die zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms von 2008 für den Großraum Braunschweig bereit. Die Satzung über die Festlegung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 - 1. Änderung "Weiterentwicklung der Windenergienutzung" wurde am 11.01.2024 von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Großraum Braunschweig im Zuge des durchgeführten ergänzenden Verfahrens nach § 11 Abs. 6 ROG beschlossen. Gemäß § 5 Abs. 5 des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG) in der Fassung vom 06.12.2017 (Nds. GVBl. S. 456), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 582) hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig - als oberste Landesplanungsbehörde das Regionale Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008 - 1. Änderung "Weiterentwicklung der Windenergienutzung" mit Genehmigungsbescheid vom 13.03.2024 - Az.: BS 20303 / RGB-2008-Änd.1 genehmigt. Das Regionale Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008 - 1. Änderung "Weiterentwicklung der Windenergienutzung" trat rückwirkend am 02.05.2020 in Kraft. Im Regionalen Raumordnungsprogramm 2008 ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Großraums Braunschweig festgelegt. Zum Verbandsgebiet des Großraums Braunschweig gehören die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.

WFS - Regionales Raumordnungsprogramm 2008 - Regionalverband Großraum Braunschweig

Downloaddienst (WFS) für die Zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 - 1. Änderung "Weiterentwicklung der Windenergienutzung". Der Dienst ermöglicht den Download der einzelnen Datenebenen der zeichnerischen Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms von 2008 für den Großraum Braunschweig. Die Satzung über die Festlegung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 - 1. Änderung "Weiterentwicklung der Windenergienutzung" wurde am 11.01.2024 von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Großraum Braunschweig im Zuge des durchgeführten ergänzenden Verfahrens nach § 11 Abs. 6 ROG beschlossen. Gemäß § 5 Abs. 5 des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG) in der Fassung vom 06.12.2017 (Nds. GVBl. S. 456), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 582) hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig - als oberste Landesplanungsbehörde das Regionale Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008 - 1. Änderung "Weiterentwicklung der Windenergienutzung" mit Genehmigungsbescheid vom 13.03.2024 - Az.: BS 20303 / RGB-2008-Änd.1 genehmigt. Das Regionale Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008 - 1. Änderung "Weiterentwicklung der Windenergienutzung" trat rückwirkend am 02.05.2020 in Kraft. Im Regionalen Raumordnungsprogramm 2008 ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Großraums Braunschweig festgelegt. Zum Verbandsgebiet des Großraums Braunschweig gehören die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.

WMS - Regionales Raumordnungsprogramm 2008 - Regionalverband Großraum Braunschweig

Darstellungsdienst (WMS) für die zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 - 1. Änderung "Weiterentwicklung der Windenergienutzung". Der Dienst ermöglicht die Darstellung der einzelnen Datenebenen der zeichnerischen Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms von 2008 für den Großraum Braunschweig. Die Satzung über die Festlegung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 - 1. Änderung "Weiterentwicklung der Windenergienutzung" wurde am 11.01.2024 von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Großraum Braunschweig im Zuge des durchgeführten ergänzenden Verfahrens nach § 11 Abs. 6 ROG beschlossen. Gemäß § 5 Abs. 5 des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG) in der Fassung vom 06.12.2017 (Nds. GVBl. S. 456), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 582) hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig - als oberste Landesplanungsbehörde das Regionale Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008 - 1. Änderung "Weiterentwicklung der Windenergienutzung" mit Genehmigungsbescheid vom 13.03.2024 - Az.: BS 20303 / RGB-2008-Änd.1 genehmigt. Das Regionale Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008 - 1. Änderung "Weiterentwicklung der Windenergienutzung" trat rückwirkend am 02.05.2020 in Kraft. Im Regionalen Raumordnungsprogramm 2008 ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Großraums Braunschweig festgelegt. Zum Verbandsgebiet des Großraums Braunschweig gehören die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.

Biogasanlagen im Verbandsgebiet des Regionalverbandes Großraum Braunschweig

Der Regionalverband Großraum Braunschweig unterhält ein Kataster für Biogasanlagn im Verbandsgebiet. Dieser Geodatensatz beinhaltet die Anlagenstandorte inklusive einiger technischer Informationen für die jeweilige Anlage. Das Kataster erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, wird aber laufend aktualisiert und korrigiert.

Wasserkraftwerke im Verbandsgebiet des Regionalverbandes Großraum Braunschweig

Der Regionalverband Großraum Braunschweig unterhält ein Kataster für Wasserkraftwerke im Verbandsgebiet. Dieser Geodatensatz beinhaltet die Anlagentandorte inklusive einiger technischer Informationen für die jeweilige Anlage. Das Kataster erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, wird aber laufend aktualisiert und korrigiert.

Deponiegasanlagen im Verbandsgebiet des Regionalverbandes Großraum Braunschweig

Der Regionalverband Großraum Braunschweig unterhält ein Kataster für Deponiegasanlagen im Verbandsgebiet. Dieser Geodatensatz beinhaltet die Anlagenstandorte inklusive einiger technischer Informationen für die jeweilige Anlage. Das Kataster erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, wird aber laufend aktualisiert und korrigiert.

Ortsdosisleistung (ODL): 38350 Helmstedt (in Betrieb)

Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Helmstedt.

Darstellungsdienst Flächennutzungsplan Stadt Helmstedt (Zusammenzeichnung)

Dieser Darstellungsdienst (Web Map Service oder kurz WMS) stellt die Zusammenzeichnung des Flächennutzungsplans der in der Überschrift angegebenen Kommune des Landes Niedersachsen in einer landesweit einheitlichen Visualisierung bereit. Eine rechtlich verbindliche Auskunft erteilt jedoch ausschließlich die zuständige Einheits- oder Samtgemeinde als Trägerin der Flächennutzungsplanung. Hierbei handelt es sich um einen Gebrauchsdienst der Zusammenzeichnungen von Planelementen des Flächennutzungsplans der in der Überschrift angegebenen Kommune mit mindestens einem Layer pro XPlanung-Klasse, basierend auf dem Datenaustauschformat XPlanGML. Es handelt sich explizit nicht um einen XPlanung-konformen Dienst, da er nicht dem XPlanung-Schema entspricht. Stattdessen wird ein eigenes, abgeflachtes Schema verwendet. Die Zusammenzeichnung beinhaltet den aktuellen Stand der rechtswirksamen Flächennutzungs-planung, der in den ursprünglich aufgestellten Flächennutzungsplan alle inzwischen rechtswirksam erfolgten Änderungen und Berichtigungen einarbeitet, so dass es ein Gesamtplanwerk ergibt. Die Grenzen der Geltungsbereiche von Flächennutzungsplan-Änderungen und Berichtigungen sind im Layer „Geltungsbereiche“ zusammengefasst. Die Daten wurden im Rahmen des Projektes PlanDigital erstellt bzw. veröffentlicht und werden durch die Plattform PlanDigital (https://testportal-plandigital.de/kvwmap/index.php) für die Träger der Flächennutzungsplanung zugangsbeschränkt bereitgestellt. Das angegebene Datum der kontinuierlichen Aktualisierung bezieht sich auf die letzte technische Aktualisierung des Geodatensatzes bzw. der Dienste, die möglicherweise keine Änderung der Inhalte bedeutet. Die Veröffentlichung aktualisierter Daten sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. In der Plattform/Testportal PlanDigital wurde in den Dienstmetadaten von der zuständigen Kommune folgende Aktualität angegeben: Flächennutzungsplan Stadt Helmstedt und Büddenstedt inkl. 60 Änderungenbis 24.04.2019. Das angegebene Veröffentlichungsdatum soll das Datum der Rechtskraft des Plans oder der letzten Änderung sein; diese Information wird der XPlanGML entnommen.

Geodatensatz Flächennutzungsplan Stadt Helmstedt (Zusammenzeichnung)

Dieser Geodatensatz beinhaltet den Flächennutzungsplan der in der Überschrift angegebenen Kommune des Landes Niedersachsen in einem standardisierten Format. Eine rechtlich verbindliche Auskunft zur Flächennutzungsplanung erteilt jedoch ausschließlich die zuständige Einheits- oder Samtgemeinde als Trägerin der Flächennutzungsplanung. Die Daten beinhalten mindestens einen Layer pro XPlanung-Klasse, basierend auf dem Datenaustauschformat XPlanGML. Die hier vorliegende Zusammenzeichnung beinhaltet den aktuellen Stand der rechtswirksamen Flächennutzungsplanung, der gegebenenfalls in den ursprünglich aufgestellten Flächennutzungsplan alle inzwischen rechtswirksam erfolgten Änderungen und Berichtigungen einarbeitet, so dass es ein Gesamtplanwerk ergibt. Die XPlanGML-Dateien wurden im Rahmen des Projektes PlanDigital erstellt bzw. veröffentlicht und werden über die Plattform PlanDigital (https://testportal-plandigital.de/kvwmap/index.php) für die Träger der Flächennutzungsplanung zugangsbeschränkt bereitgestellt. Das angegebene Datum der kontinuierlichen Aktualisierung bezieht sich auf die letzte technische Aktualisierung des Geodatensatzes bzw. der Dienste, die möglicherweise keine Änderung der Inhalte bedeutet. Die Veröffentlichung aktualisierter Daten sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. In der Plattform/Testportal PlanDigital wurde in den Dienstmetadaten von der zuständigen Kommune folgende Aktualität angegeben: Flächennutzungsplan Stadt Helmstedt und Büddenstedt inkl. 60 Änderungenbis 24.04.2019. Das angegebene Veröffentlichungsdatum soll das Datum der Rechtskraft des Plans oder der letzten Änderung sein; diese Information wird der XPlanGML entnommen.

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