Das Projekt "Vorkommen von chlorierten Kohlenwasserstoff-Insektiziden in menschlichen Geweben" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hohenheim, Institut für Ernährungslehre.Es werden Fettgewebe, Leber, Niere und Gehirn aus Sektionsgut untersucht. Die qualitative und quantitative Bestimmung erfolgt gaschromatographisch. Die Ausarbeitung erfolgt im Hinblick darauf, ob und in welchem Umfang die chlorierten KW (DDT und Analoge, Aldrin, Dieldrin, Heptachlor, Heptachlorepoxid, Methoxychlor und Hexachlorcyclohexan-Isomere sowie Hexachlorbenzol) trotz Verbots bzw. starker Einschraenkung in der Bundesrepublik Deutschland in menschlichen Geweben wiederzufinden sind. Ausserdem soll untersucht werden, ob Beziehungen bestehen hinsichtlich Alter und Geschlecht und Konzentration der Stoffe und ob sich Korrelationen zwischen Krankheiten bzw. Todesursache und Hoehe der gefundenen Werte ergeben.
Der chemische Zustand von Gewässern in der EU wird anhand von 50 ausgewählten Chemikalien bewertet. Die Grenzwerte für diese Stoffe sind in der EU Wasserrahmenrichtlinie definiert. Ein guter chemischer Zustand ist erreicht, wenn keiner dieser Stoffe die Umweltqualitätsnorm überschreitet. In Deutschland werden diese v. a. für die Konzentrationen von Quecksilber und Flammschutzmitteln überschritten. Der chemische Zustand der Gewässer Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie fordert von den Mitgliedstaaten einen guten chemischen Zustand der Gewässer. Die Bewertung erfolgt auf Basis von Grenzwerten (Umweltqualitätsnormen) Weitere Erläuterungen enthält die Seite „ Flüsse – Chemische Qualitätsanforderungen und Bewertung “. Wird eine der Umweltqualitätsnormen nicht eingehalten, wird der chemische Zustand als „nicht gut“ eingestuft. Werden alle Umweltqualitätsnormen eingehalten, ist der chemische Zustand „gut“. Einen Überblick über die Bewertungsergebnisse enthält die Seite „ Flüsse – Zustand “. Gewässer dürfen keine Senken für Chemikalien sein. Umweltqualitätsnormen für den chemischen Zustand In unseren Gewässern wird eine Vielzahl von Stoffen mit chemisch-analytischen Verfahren gemessen. Dazu gehören Metalle, Pestizide ( Pflanzenschutzmittel , Biozide) und weitere Chemikalien, die als solche, in Gemischen und Erzeugnissen eingesetzt werden. Die EU hat mit der Umweltqualitätsnorm -Richtlinie (EG-UQN-RL) Umweltqualitätsnormen für insgesamt 50 Stoffe und Stoffgruppen vereinbart, die den chemischen Zustand des Gewässers definieren und Anforderungen an die Überwachung festgelegt. Damit soll gewährleistet werden, dass Pflanzen und Tiere in Flüssen, Seen und Küstengewässern nicht geschädigt werden und keine Anreicherung oder Vergiftung über die Nahrungsnetze bis hin zu Vögeln und zum Menschen erfolgt. Die Kriterien der Ableitung der Normen sind vereinheitlicht und in einer Leitlinie der gemeinsamen Umsetzungsstrategie der EU zur Wasserrahmenrichtlinie niedergelegt. Für einige der Stoffe zur Bewertung des chemischen Zustands in Oberflächengewässern treten schon heute keine Überschreitungen der Umweltqualitätsnormen mehr auf. Aber immer wieder bereiten Chemikalien Probleme in den Gewässern. Deshalb wird die Überwachungsliste regelmäßig angepasst. Da es auch teilweise neue Erkenntnisse zum Gewässergefährdungspotenzial gibt, werden auch die Umweltqualitätsnormen regelmäßig überprüft und geändert. Bei Überschreitung der Umweltqualitätsnorm sind durch die Bundesländer Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag des Stoffes zu reduzieren. Ergebnis der Zustandsbewertung In der Karte „Chemischer Zustand der Oberflächenwasserkörper in Deutschland“ sind alle Gewässer als „nicht gut“ eingestuft. Grund sind die hohen Konzentrationen von Quecksilber und bromierten Flammschutzmitteln (BDE) in Fischen: Die Umweltqualitätsnormen werden überall überschritten und sind ein flächendeckendes Problem. Die Umweltqualitätsnorm für Quecksilber wurde zum Schutz von Vögeln und Säugetieren, die sich von Fisch ernähren (zum Beispiel Fischadler, Fischotter) abgeleitet. Für die Umweltqualitätsnorm für BDE ist der Schutz der menschlichen Gesundheit maßgeblich. Auch andere Stoffe überschreiten die Umweltqualitätsnormen: Die für Wasserorganismen giftige, stark anreichernde und fortpflanzungsschädigende Perfluoroktansulfonsäure ( PFOS ). PFOS wurde u.a. in Feuerlöschmitteln genutzt und darf in der EU seit 2012 nicht mehr angewandt werden, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe ( PAK ), das als sehr giftig für Wasserorganismen eingestufte Fluoranthen, die langlebigen und giftigen Pestizide Heptachlor (seit 1992 nicht mehr zugelassen) und Isoproturon (seit 2016 verboten), Cadmium, Nickel und Blei, das nicht mehr zugelassene Antifouling-Mittel Tributylzinn, das in Deutschland für Holzschutz oder Dachplanen verwendet wurde und in anderen Ländern weiterhin genutzt wird, der Weichmacher DEHP, der seit 2006 in der EU nur noch stark eingeschränkt hergestellt und genutzt werden darf. Messstellenbezogene Auswertungen der Stoffe des chemischen Zustands und der Stoffe mit einer nationalen Umweltqualitätsnorm sind den Fachthemenseiten zu entnehmen. Regionale Belastungsgebiete Hohe Konzentrationen einzelner Stoffe mit Überschreiten von Umweltqualitätsnormen (neben Quecksilber und bromierten Flammschutzmitteln) zeigen regionale Belastungsschwerpunkte. So treten erhöhte Konzentrationen von Pflanzenschutzmitteln vor allem in kleineren Gewässern im ländlichen Raum auf. Metalle finden sich besonders in den (Alt-)Bergbaugebieten und andere Chemikalien sind überwiegend in Gewässern in industriellen Ballungsgebieten festzustellen. Minderungsmaßnahmen müssen hierbei an die jeweilige Belastung angepasst und regional differenziert werden.
Durch die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung hat sich die Umweltbelastung mit chlororganischen Pestiziden deutlich verringert. Dieldrin findet sich nur noch vereinzelt in niedrigen Konzentrationen. Dagegen ist DDT nach wie vor nachweisbar, wobei Umweltproben aus den neuen Bundesländern deutlich höhere Gehalte an DDT und DDE aufweisen als Proben aus Westdeutschland. Zahlreiche chlororganische Pestizide wie Aldrin, Dieldrin, Heptachlor und Dichlordiphenyltrichlorethan (DDT) wurden bereits in den 1970er bis frühen 1980er Jahren in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihrer hohen Toxizität, ihrer Persistenz und ihres Biomagnifikationspotenzials verboten. Seit dem 22.11.1992 wird dieses vollständige Anwendungsverbot durch die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom 10.11.1992 geregelt. Dieldrin, zum einen Abbauprodukt von Aldrin zum anderen direkt als Schädlingsbekämpfungsmittel eingesetzt, ist in terrestrischen und limnischen-Ökosystemen nur noch vereinzelt nachzuweisen. In marinen Ökosystemen stagnieren die Dieldrinkonzentrationen auf einem sehr niedrigen Niveau. DDT ist nach wie vor in der Umwelt präsent, wobei Umweltproben aus den neuen Ländern deutlich höher mit DDT und seinen Metaboliten kontaminiert sind als Umweltproben aus den alten Ländern. Hier spiegelt sich in allen beprobten Ökosystemtypen auch Jahre nach den erfolgten Anwendungsverboten die ursprünglich unterschiedliche Emissionssituation in den alten und neuen Ländern wider. DDT wurde 1972 in der Bundesrepublik Deutschland und 1971 bis 1988 sukzessive in der DDR verboten.
Fliedner, Annette; Lohmann, Nina; Rüdel, Heinz; Teubner, Diana; Wellmitz, Jörg; Koschorreck, Jan Environmental Pollution (2016), online 4. Juli 2016 Under the German environmental specimen bank programme bream (Abramis brama) were sampled in six German rivers and analysed for the priority hazardous substances dicofol, hexabromocyclododecane (HBCDD), hexachlorobenzene (HCB), hexachlorobutadiene (HCBD), heptachlor + heptachlor epoxide (HC + HCE), polybrominated diphenylethers (PBDEs), polychlorinated dibenzo-p-dioxins and -furans and dioxin-like polychlorinated biphenyls (PCDD/Fs + dl-PCBs), and perfluorooctane sulfonic acid (PFOS). The aim was to assess compliance with the EU Water Framework Directive environmental quality standards for biota (EQS Biota ) for the year 2013, and to analyse temporal trends for those substances that are of special concern. General compliance was observed for dicofol, HBCDD and HCBD whereas PBDEs exceeded the EQSBiota at all sites. For all other substances compliance in 2013 varied between locations. No assessment was possible for HC + HCE at some sites where the analytical sensitivity was not sufficient to cover the EQS Biota . Trend analysis showed decreasing linear trends for HCB and PFOS at most sampling sites between 1995 and 2014 indicating that the emission reduction measures are effective. Mostly decreasing trends or constant levels were also observed for PCDD/Fs and dl-PCBs. In contrast, increasing trends were detected for PBDEs and HBCDD which were especially pronounced at one Saar site located downstream of the industries and conurbation of Saarbrücken and Völklingen. This finding points to new sources of emissions which should be followed in the coming years. doi:10.1016/j.envpol.2016.06.060
Nach der europäischen PRTR-Verordnung ( E-PRTR-Verordnung ) müssen Betriebe über zu 91 Schadstoffe und Schadstoffgruppen berichten. Dabei wird unterschieden zwischen Freisetzungen in Luft, Gewässer und Boden, wobei unterschiedliche Schwellenwerte gelten. Diese Schwellenwerte geben an, ab welcher Menge an freigesetzten Schadstoffen ein Betrieb tatsächlich seine Daten an die zuständigen Behörden berichten muss, ab wann er also berichtspflichtig wird – sie haben nichts mit einer potentiellen Gefährlichkeit des Stoffes zu tun. Dies soll dazu dienen, kleine Betriebe nicht unnötig zu belasten. Die Schwellenwerte sollen so gesetzt sein, dass ca. 90% der Freisetzungen damit erfasst werden. Verordnung (EG) Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Januar 2006 – Anhang II Nr. CAS-Nummer Schadstoff (1) Schwellenwerte für die Freisetzung in die Luft (Spalte 1a) kg/Jahr in Gewässer (Spalte 1b) kg/Jahr in den Boden (Spalte 1c) kg/Jahr 1 74-82-8 Methan (CH 4 ) 100.000 — (2) — 2 630-08-0 Kohlenmonoxid (CO) 500.000 — — 3 124-38-9 Kohlendioxid (CO 2 ) 100 Mio. — — 4 Teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKWs) (3) 100 — — 5 10024-97-2 Distickoxid (N 2 O) 10.000 — — 6 7664-41-7 Ammoniak (NH 3 ) 10.000 — — 7 Flüchtige organische Verbindungen ohne Methan (NMVOC) 100.000 — — 8 Stickoxide (NO x /NO 2 ) 100.000 — — 9 Perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFKWs) (4) 100 — — 10 2551-62-4 Schwefelhexafluorid (SF 6 ) 50 — — 11 Schwefeloxide (SO x /SO 2 ) 150.000 — — 12 Gesamtstickstoff — 50.000 50.000 13 Gesamtphosphor — 5.000 5.000 14 Teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (HFCKW) (5) 1 — — 15 Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKWs) (6) 1 — — 16 Halone (7) 1 — — 17 Arsen und Verbindungen (als As) (8) 20 5 5 18 Cadmium und Verbindungen (als Cd) (8) 10 5 5 19 Chrom und Verbindungen (als Cr) (8) 100 50 50 20 Kupfer und Verbindungen (als Cu) (8) 100 50 50 21 Quecksilber und Verbindungen (als Hg) (8) 10 1 1 22 Nickel und Verbindungen (als Ni) (8) 50 20 20 23 Blei und Verbindungen (als Pb) (8) 200 20 20 24 Zink und Verbindungen (als Zn) (8) 200 100 100 25 15972-60-8 Alachlor — 1 1 26 309-00-2 Aldrin 1 1 1 27 1912-24-9 Atrazin — 1 1 28 57-74-9 Chlordan 1 1 1 29 143-50-0 Chlordecon 1 1 1 30 470-90-6 Chlorfenvinphos — 1 1 31 85535-84-8 Chloralkane, C 10 – C 13 — 1 1 32 2921-88-2 Chlorpyrifos — 1 1 33 50-29-3 DDT 1 1 1 34 107-06-2 1,2-Dichlorethan (EDC) 1.000 10 10 35 75-09-2 Dichlormethan (DCM) 1.000 10 10 36 60-57-1 Dieldrin 1 1 1 37 330-54-1 Diuron — 1 1 38 115-29-7 Endosulfan — 1 1 39 72-20-8 Endrin 1 1 1 40 Halogenierte organische Verbindungen (als AOX) (9) — 1.000 1.000 41 76-44-8 Heptachlor 1 1 1 42 118-74-1 Hexachlorbenzol (HCB) 10 1 1 43 87-68-3 Hexachlorbutadien (HCBD) — 1 1 44 608-73-1 1,2,3,4,5,6- Hexachlorcyclohexan (HCH) 10 1 1 45 58-89-9 Lindan 1 1 1 46 2385-85-5 Mirex 1 1 1 47 PCDD + PCDF (Dioxine + Furane) (als Teq) (10) 0,0001 0,0001 0,0001 48 608-93-5 Pentachlorbenzol 1 1 1 49 87-86-5 Pentachlorphenol (PCP) 10 1 1 50 1336-36-3 Polychlorierte Biphenyle (PCBs) 0,1 0,1 0,1 51 122-34-9 Simazin — 1 1 52 127-18-4 Tetrachlorethen (PER) 2.000 10 — 53 56- 23-5 Tetrachlormethan (TCM) 100 1 — 54 12002-48-1 Trichlorbenzole (TCB) (alle Isomere) 10 1 — 55 71-55-6 1,1,1-Trichlorethan 100 — — 56 79-34-5 1,1,2,2- Tetrachlorethan 50 — — 57 79-01-6 Trichlorethylen 2.000 10 — 58 67-66-3 Trichlormethan 500 10 — 59 8001- 35-2 Toxaphen 1 1 1 60 75-01-4 Vinylchlorid 1.000 10 10 61 120 -12-7 Anthracen 50 1 1 62 71-43-2 Benzol 1.000 200 (als BTEX) (11) 200 (als BTEX) (11) 63 Bromierte Diphenylether (PBDE) (12) — 1 1 64 Nonylphenol und Nonylphenolethoxylate (NP/NPEs) — 1 1 65 100-41-4 Ethylbenzol — 200 (als BTEX) (11) 200 (als BTEX) (11) 66 75-21-8 Ethylenoxid 1.000 10 10 67 34123-59-6 Isoproturon — 1 1 68 91-20-3 Naphthalin 100 10 10 69 Zinnorganische Verbindungen (als Gesamt-Sn) — 50 50 70 117-81-7 Di-(2-ethylhexyl)phtalat (DEHP) 10 1 1 71 108-95-2 Phenole (als Gesamt-C) (13) — 20 20 72 polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) (14) 50 5 5 73 108-88-3 Toluol — 200 (als BTEX) (11) 200 (als BTEX) (11) 74 Tributylzinn und Verbindungen (15) — 1 1 75 Triphenylzinn und Verbindungen (16) — 1 1 76 Gesamter organischer Kohlenstoff (TOC) (als Gesamt-C oder CSB/3) — 50.000 — 77 1582-09-8 Trifluralin — 1 1 78 1330-20-7 Xylole (17) — 200 (als BTEX) (11) 200 (als BTEX) (11) 79 Chloride (als Gesamt-Cl) — 2 Mio. 2 Mio. 80 Chlor und anorganische Verbindungen (als HCl) 10.000 — — 81 1332-21-4 Asbest 1 1 1 82 Cyanide (als Gesamt-CN) — 50 50 83 Fluoride (als Gesamt-F) — 2.000 2.000 84 Fluor und anorganische Verbindungen (als HF) 5.000 — — 85 74-90-8 Cyanwasserstoff (HCN) 200 — — 86 Feinstaub (PM 10 ) 50.000 — — 87 1806-26-4 Octylphenole und Octylphenolethoxylate — 1 — 88 206-44-0 Fluoranthen — 1 — 89 465-73-6 Isodrin — 1 — 90 36335-1-8 Hexabrombiphenyl 0,1 0,1 0,1 91 191-24-2 Benzo (g,h,i)perylen — 1 — (1) Sofern nicht anders festgelegt, wird jeder in Anhang II aufgeführte Schadstoff als Gesamtmenge gemeldet oder, falls der Schadstoff aus einer Stoffgruppe besteht, als Gesamtmenge dieser Gruppe. (2) Ein (—) bedeutet, dass der fragliche Parameter und das betreffende Medium keine Berichtspflicht zur Folge haben. (3) Gesamtmenge der Teilfluorierten Kohlenwasserstoffe: Summe von HFKW 23, HFKW 32, HFKW 41, HFKW 4310mee, HFKW 125, HFKW 134, HFKW 134a, HFKW 152a, HFKW 143, HFKW 143a, HFKW 227ea, HFKW 236fa, HFKW 245ca und HFKW 365mfc. (4) Gesamtmenge der Perfluorierten Kohlenwassestoffe: Summe von CF 4 , C 2 F 6 , C 3 F 8 , C 4 F 10 , c- C 4 F 8 , C 5 F 12 und C 6 F 14 . (5) Gesamtmenge der Stoffe, die in der Gruppe VIII des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (ABl. L 244 vom 29.9.2000, S. 1) aufgelistet sind, einschließlich ihrer Isomere. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1804/2003 (ABl. L 265 vom 16.10.2003, S. 1). (6) Gesamtmenge der Stoffe, die in den Gruppen I und II des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 aufgelistet sind, einschließlich ihrer Isomere. (7) Gesamtmenge der Stoffe, die in den Gruppen III und VI des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 aufgelistet sind, einschließlich ihrer Isomere. (8) Sämtliche Metalle werden als Gesamtmenge des Elements in allen chemischen Formen, die in der Freisetzung enthalten sind, gemeldet. (9) Halogenierte organische Verbindungen, die von Aktivkohle adsorbiert werden können, ausgedrückt als Chlorid. (10) Ausgedrückt als I-TEQ. (11) Einzelne Schadstoffe sind mitzuteilen, wenn der Schwellenwert für BTEX (d. h. der Summenparameter von Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol) überschritten wird. (12) Gesamtmenge der folgenden bromierten Diphenylether: Penta-BDE, Octa-BDE und Deca-BDE. (13) Gesamtmenge der Phenole und substituierten einfachen Phenole, ausgedrückt als Gesamtkohlenstoff. (14) Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind für die Berichterstattung über Freisetzungen in die Luft als Benzo (a)pyren (50-32-8), Benzo(b)fluoranthen (205-99-2), Benzo(k)fluoranthen (207-08-9), Indeno(1,2,3-cd)pyren (193-39-5) zu messen (hergeleitet aus der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über persistente organische Schadstoffe (ABl. L 229 vom 29.6.2004, S. 5)). (15) Gesamtmenge der Tributylzinn-Verbindungen, ausgedrückt als Tributylzinn-Menge. (16) Gesamtmenge der Triphenylzinn-Verbindungen, ausgedrückt als Triphenylzinn-Menge. (17) Gesamtmenge der Xylene (Ortho-Xylene, Meta-Xylene, Para-Xylene).
Anzahl der Proben: 4 Gemessener Parameter: Probenart: Leber Als Hauptumschlagplatz der Stoffe im Körper lassen sich die meisten Schadstoffe am besten in der Leber nachweisen. Sie liegt im Bauchraum geschützt und wird beim Erlegen des Rehes durch den Schuss nicht verletzt. Darüber hinaus liefert sie eine große Probenmenge. Probenahmegebiet: NP Bayerischer Wald Deutschlands erster Nationalpark.
Anzahl der Proben: 5 Gemessener Parameter: Probenart: Leber Als Hauptumschlagplatz der Stoffe im Körper lassen sich die meisten Schadstoffe am besten in der Leber nachweisen. Sie liegt im Bauchraum geschützt und wird beim Erlegen des Rehes durch den Schuss nicht verletzt. Darüber hinaus liefert sie eine große Probenmenge. Probenahmegebiet: Dübener Heide Mitte Bedeutendstes Wald- und Erholungsgebiet für den Ballungsraum Halle/Leipzig
Anzahl der Proben: 4 Gemessener Parameter: Probenart: Leber Als Hauptumschlagplatz der Stoffe im Körper lassen sich die meisten Schadstoffe am besten in der Leber nachweisen. Sie liegt im Bauchraum geschützt und wird beim Erlegen des Rehes durch den Schuss nicht verletzt. Darüber hinaus liefert sie eine große Probenmenge. Probenahmegebiet: Oberbayerisches Tertiärhügelland Teil des süddeutschen Molassebeckens
Das Projekt "Pilot-Monitoring in Biota: Belastung von Fischen in Österreichs Gewässern mit langlebigen, prioritären Schadstoffen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Österreich / Lebensministerium, Ministerium für ein lebenswertes Österreich. Es wird/wurde ausgeführt durch: Umweltbundesamt GmbH.Ziel des Projektes ist es, mit Hinblick auf die künftigen Vorgaben der EU-RL 'Prioritäre Stoffe', erste Erfahrungen hinsichtlich der Überwachung von Schadstoffen in Biota zu sammeln bzw. Vorschläge für künftige Strategien zu entwickeln. Während zum Monitoring von prioritären Stoffen im Wasser Monitoringprogramme durchgeführt werden, ist die Datenlage bezüglich der Konzentrationen in Biota unzureichend. Hexachlorbenzol und Hexachlorbutadien gehören zu der Gruppe der POPs, welche aufgrund ihrer Gefährlichkeit durch das internationale Abkommen der Stockholmkonvention der Kontrolle und dem Minimierungsgebot unterliegen. Für beide Substanzen, wie auch andere POPs und prioritäre Substanzen besteht die Gefahr der Sekundärvergiftung höherer Lebewesen und Räuberorganismen. Im Rahmen des Projekts soll die bisher weitgehend unbekannte Belastung heimischer Biota mit prioritären Stoffen untersucht werden und Methoden, die in der Strategie für ein stoffangepasstes Gewässermonitoring vorgeschlagen wurden, auf ihre Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit getestet werden um eine zukünftige, routinemäßige Überwachung prioritärer Stoffe in Biota zu ermöglichen. Die Ergebnisse sollen erste Hinweise liefern, ob die Konzentrationen der prioritären Stoffe in Fischen (Aiteln, Leuciscus cephalus) die Umweltqualitätsnormen beziehungsweise Bewertungskriterien, welche für Biota in Fischen vorgeschlagen wurden, erreichen. Folgende Parameter sollen untersucht werden: Gesamtquecksilber und Methylquecksilber, Hexachlorbenzol, Hexachlorbutadien, Chlordan, Endosulfan (Alphaendosulfan), Heptachlor, Hexachlorocyclohexan, Lindan, Pentachlorobenzol, Pentachloronitrobenzol, p,p' DDT, Gesamt-DDT (DDT, DDE, DDD), Aldrin, Endrin, Isodrin, Dieldrin, Pentabromodiphenylether, Phthalate, darunter DEHP und Organozinnverbindungen. Die Ergebnisse werden ausgewertet und in Beziehung zu den wirkungsbezogenen Bewertungskriterien gesetzt sowie mit bereits verfügbaren Daten zur Schadstoffbelastung von Biota aus Österreich und anderen europäischen Ländern verglichen und diskutiert.
Das Projekt "Bestimmung von schwerabbaubaren Organo-Chlorverbindungen in Neckarsedimenten und ausgewaehlten Klaerschlaemmen" wird/wurde gefördert durch: Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Umwelt und Forsten Baden-Württemberg. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Tübingen, Institut für Organische Chemie.Es wurden Sedimente aus Neckar und den Neckarnebenfluessen Finkenbach, Enz, Fils, Steinlach und Glatt, sowie Klaerschlammproben aus den Klaeranlagen Tottweil, Metzingen, Haigerloch, Balingen, Seinlach-Wiesaz und Tuebingen auf ihren Gehalt an chlorganischen Pestiziden d-HCH, gamma-HCH, Aldrin, Endrin, Dieldrin, Heptachlor, Heptachlorepoxid, alpha-Endosulfan, beta-Endosulfan, p,p'-DDT, p,p'-DDD, p,p'-DDE, und Methoxychlor, sowie auf Hexachlorbenzol, die nieder- und hoeherchlorierten Biphenyle und die Phthalsaeureester Dibutylphthalat und Diethylhexylphthalat untersucht. Umfangreiche Untersuchungen wurden zur Entwicklung eines statistisch abgesicherten Analysenverfahrens durchgefuehrt. Die Ergebnisse zeigen, dass in allen Proben folgende Komponenten in einer Konzentration groesser als 1 Mikrogramm/kg Trockensubstanz (ppb) gefunden werden: gamma-HCH, HCB, die p,p'-DDT-Gruppe (DDT, DDD, DDE) die nieder- und hoeherchlorierten Biphenyle sowie die Phthalate. Die Gehalte an diesen Stoffen sind in den untersuchten Sedimenten im allgemeinen niedriger als von Malisch (1981) in Rheinsedimenten, z.T. auch niedriger als von uns in Bodenseesedimenten gefunden wurden. Klaerschlammproben enthalten im Durchschnitt deutlich hoehere Konzentrationen an diesen Verbindungen. Ueberraschend hohe Prozentsaetze an nicht metabolisiertem DDT an der DDT-Gruppe, sowohl in Klaerschlammproben wie in Flusssedimenten. Zu beachten sind auch die Gehalte an PCBs in einigen Klaerschlaemmen mit mehr als 1 ppm; wobei sich die Frage der Relevanz solcher Konzentrationen im Hinblick auf eine landwirtschaftliche Verwertung der Klaerschlaemme stellt.
Origin | Count |
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Bund | 35 |
Kommune | 19 |
Land | 358 |
Wissenschaft | 5 |
Zivilgesellschaft | 3 |
Type | Count |
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Chemische Verbindung | 15 |
Förderprogramm | 6 |
Messwerte | 365 |
Text | 4 |
License | Count |
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geschlossen | 28 |
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Language | Count |
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Deutsch | 390 |
Englisch | 5 |
Resource type | Count |
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Archiv | 351 |
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Webseite | 362 |
Topic | Count |
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Boden | 390 |
Lebewesen & Lebensräume | 390 |
Luft | 390 |
Mensch & Umwelt | 390 |
Wasser | 390 |
Weitere | 374 |