Flächendeckende Stadtbiotopkartierung in Anlehnung an die Biotoptypenkartierung des LANUV NRW. Hinweis: Die Biotopkartierung wird fortlaufend von der Stadt Herne punktuell aktualisiert, so dass es keinen zeitgleich aktuellen Kartierungsstand für das gesamte Stadtgebiet gibt.
Flächendeckende Stadtbiotopkartierung in Anlehnung an die Biotoptypenkartierung des LANUV NRW. Hinweis: Die Biotopkartierung wird fortlaufend von der Stadt Herne punktuell aktualisiert, so dass es keinen zeitgleich aktuellen Kartierungsstand für das gesamte Stadtgebiet gibt.
Abgrenzung der jagdbaren Fläche
Altlasten nach § 2 Abs. 5 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), kategorisiert nach Sanierungsstand.
Bauliche Gesamtanlage
Ersatzflächen dienen dazu, Beinträchtigungen, die aus einem Eingriff gemäß der naturschutz- und baurechtlichen Eingriffsregelung in Natur und Landschaft resultieren, mitauszugleichen. Das Kompensationsverzeichnis laut LNatSchG NRW stellt alle Flächen auf dem Stadtgebiet von Herne dar, die mit Inkrafttreten des Gesetzes (11/2016) Rechtskraft erlangt haben. Flächen aus Verfahren vor diesem Zeitpunkt sind zwar dargestellt, haben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft gem. §§ 23, 26, 28 und 29 BNatSchG
Zweckbestimmung für Brachflächen gem. § 11 LNatSchG NRW
Mit dem Klimafolgenanpassungskonzept wird das Ziel verfolgt, sich vor Ort auf die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels einzustellen. Im Ergebnis soll eine Verbesserung der Anpassungsfähigkeit und der Erhalt der Funktionsfähigkeit städtischer Infrastrukturen sowie der urbanen Lebensqualität erreicht werden. Mit der Ausweisung der Gebiete mit einer sehr hohen Hitzebelastung und -betroffenheit als Flächen mit Handlungsbedarf sind folgende Zielsetzungen zur Abwägung verbunden: Aufenthaltsqualität steigern durch Verringerung der Hitzeentwicklung am Tag: - Beschattung durch Vegetation und Bauelemente - Kühleffekte der Verdunstung nutzen (offene Wasserflächen, Begrünung) - Ausgleichsräume schaffen/erhalten (Parks im Nahbereich, Begrünung von Innenhöfen) Nächtliche Überwärmung verringern durch: - Verringerung der Hitzeentwicklung am Tag - Zufuhr kühlerer Luft aus der Umgebung - Versiegelung reduzieren, Freiflächen möglichst nicht zur Innenverdichtung heranziehen - Gebäude und Gebäudeumfeld begrünen
Gesetzlich geschützte Biotope und Landschaftsbestandteile gem. § 39 LNatSchG NRW (zu § 29 des BNatSchG)
Origin | Count |
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Bund | 98 |
Kommune | 50 |
Land | 52 |
Wissenschaft | 1 |
Type | Count |
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Daten und Messstellen | 1 |
Förderprogramm | 46 |
unbekannt | 52 |
License | Count |
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geschlossen | 1 |
offen | 97 |
unbekannt | 1 |
Language | Count |
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Deutsch | 79 |
Englisch | 22 |
Resource type | Count |
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Archiv | 2 |
Keine | 31 |
Webdienst | 46 |
Webseite | 67 |
Topic | Count |
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Boden | 54 |
Lebewesen und Lebensräume | 90 |
Luft | 56 |
Mensch und Umwelt | 99 |
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