API src

Found 3125 results.

Related terms

Artenschwund auf dem Acker

Pflanzenschutzmittel gefährden Feldvögel Der großflächige Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft gefährdet zunehmend Vögel auf Feldern. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA). Vor allem Rebhuhn und Feldlerche finden durch den Chemikalieneinsatz weniger Nahrung, weil mit den Schädlingen auch Futtertiere wie Schmetterlingsraupen und andere Insekten getötet werden. Herbizide beseitigen außerdem Wildkräuter auf den Äckern, von denen die Insekten leben. So wird die Nahrungskette nachhaltig gestört. Dabei wäre es möglich, die Artenvielfalt auf Äckern, Feldern und Wiesen zu schützen. Thomas Holzmann, derzeit amtierender Präsident des Umweltbundesamtes: „Wir brauchen einen Mindestanteil von Flächen, auf denen nicht gespritzt wird. Auf solchen Blühstreifen und Brachen fänden Feldvögel, Schmetterlinge, und Bienen dann genügend Nahrung.“ Vor allem bei Feldvogelarten, die für die Aufzucht ihrer Jungen auf den Feldern nach Insekten suchen, führt der Einsatz eines Insektenvernichtungsmittels während der Aufzucht oft zum Verhungern der Jungtiere und zur Gefährdung der Art. Bei Rebhuhn, Goldammer und Feldlerche sind solche indirekten Gefährdungen durch Pflanzenschutzmittel nach überwiegender wissenschaftlicher Auffassung weitgehend gesichert. Alle Vogelarten, die am Boden brüten, leiden zudem darunter, dass Getreide durch den Einsatz von Pilzbekämpfungsmitteln (Fungiziden) immer dichter angepflanzt werden kann. Den Vögeln bleibt so zu wenig Raum und Nahrung, um ihre Nachkommen aufzuziehen. Für die aktuelle Studie haben Forscher und Forscherinnen die Ergebnisse zahlreicher anderer Studien zur Gefährdung von Beständen ausgewertet, bei insgesamt 27 Vogel- und 22 Säugetierarten. Sie wollten wissen, welche Ursachen es für den an vielen Orten beobachteten Artenrückgang gibt. Da mit der intensiven Landwirtschaft ein generelles Verbot chemischer Pflanzenschutzmittel nicht vereinbar ist, sind Ausgleichsmaßnahmen notwendig: „Mit Blühstreifen, Brachflächen und unbehandelten Dünnsaaten lässt sich auch in der modernen, intensiven Landwirtschaft die Artenvielfalt auf den Äckern schützen. Vieles davon ist bereits Bestandteil von den Agrarumweltprogrammen der Bundesländer, wir haben also gute Praxiserfahrungen damit. Die negativen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln lassen sich so deutlich mindern, ohne die Erträge zu gefährden.“, sagte Thomas Holzmann. Langfristig müsse die Abhängigkeit der Landwirtschaft von chemischen Pflanzenschutzmitteln ohnehin verringert werden. Das sei auch der klare Auftrag der EG-Rahmenrichtlinie zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden an die Mitgliedstaaten. „Der Ökolandbau zeigt schon heute, dass es möglich ist, weitgehend ohne chemische Pflanzenschutzmittel auszukommen. Bislang hat der Ökolandbau in Deutschland allerdings nur einen Flächenanteil von 6 Prozent – und verfehlt damit das Ziel der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie von mindestens 20 Prozent Ökolandbau. Hier kann und muss mehr passieren.“, so Thomas Holzmann. In Deutschland werden pro Jahr fast 100.000 Tonnen Pflanzenschutzmittel auf Äckern, Wiesen, Wein- und Obstkulturen eingesetzt. Die Mittel unterliegen einer strengen Zulassung, an der auch das ⁠ UBA ⁠ beteiligt ist. Pflanzenschutzmittel dürfen nur nach guter fachlicher Praxis angewendet werden und sich nicht unvertretbar auf die biologische Vielfalt auswirken. Im Zulassungsverfahren prüft das UBA umfassend die Umweltverträglichkeit eines Pflanzenschutzmittels und macht Vorschläge für ein Risikomanagement.

5-point programme
for sustainable plant protection

In recent decades, with EU and national subsidies for farming in Germany, the conventional cultivation of crops has established itself as the basis of an increasingly intensified agriculture and food production. For many crops, a key requirement for this form of production is the intensive application of chemical plant protection products, on which the system is now practically dependent. This is reflected in the assumption that the amount of chemical plant production products currently used and the frequency of their application represents a “necessary minimum” (in German language: “notwendiges Maß”). However, products that protect crops and benefit farmers may have undesirable impacts on nature and the environment. Even for present-day insecticides, herbicides and fungicides, the general principle remains: No effects (i.e. plant protection) without side-effects (i.e. impacts on nature and the environment). In view of the considerable potential environmental threats they pose and because they are applied in large quantities over ample areas of land, plant protection products may only be used if they have successfully undergone strict testing and approval procedures. In Germany, the German Environment Agency (⁠ UBA ⁠) is responsible for assessing the environmental risks. Veröffentlicht in Position | 01/2016.

Umweltbilanz der Landwirtschaft: immer noch zu viele Nährstoffe und Chemie

GAP-Reform bietet Chancen für umweltfreundlichere Landwirtschaft in der Breite Die Umweltprobleme in der Landwirtschaft sind an vielen Stellen noch nicht gelöst. Das zeigen die neuen „Daten zur Umwelt 2018. Umwelt und Landwirtschaft“ des Umweltbundesamtes (UBA). Vor allem die Konzentration auf wenige Fruchtarten, der hohe Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf dem Feld und von Arzneimitteln im Stall belasten die biologischen Vielfalt und verunreinigen Gewässer, Böden und Luft immer noch mehr als nötig. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger wünscht sich daher für die nächste Runde der EU-Agrarreform (GAP): „Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik muss es endlich schaffen, dass nicht mehr die Betriebe das meiste Geld bekommen, die die meisten Flächen bewirtschaften, sondern diejenigen, die am meisten für die Umwelt tun – zum Beispiel gezielter düngen, weniger Pestizide einsetzen oder Blühstreifen und Ausgleichsflächen für Insekten schaffen. Mehr Ökologie darf kein Nischenthema sein. Wir brauchen mehr Umweltschutz auch in den konventionell arbeitenden Betrieben.“ Beispiel Stickstoff: Vor allem in Regionen mit intensiver Tierhaltung kommt es teils zu massiven Nährstoffüberschüssen. Über die Gülle gelangt der Stickstoff als Nitrat ins Grundwasser sowie Seen und Flüsse. Nitrat im Grund- und Oberflächenwasser wirkt überdüngend („eutrophierend“) und verursacht Kosten bei der Trinkwassergewinnung. Als Ammoniak und Lachgas entweicht Stickstoff auch in die Luft. Die Folgen sind erstens Bodenversauerung und Artenschwund. Zweitens trägt Lachgas auch zum ⁠ Klimawandel ⁠ bei, denn es ist sehr viel klimaschädlicher als ⁠ CO2 ⁠. Die Stickstoffeinträge der Landwirtschaft gehen zwar zurück – von 118 Kilogramm pro Hektar 1993 auf noch 97 Kilogramm/Hektar  im Jahr 2013. Allerdings hat sich dieser Trend in den vergangenen zehn Jahren deutlich verlangsamt. Deutschland ist daher noch weit von dem selbst gesetzten Ziel entfernt, den Stickstoffüberschuss auf 70 Kilogramm pro Hektar/Jahr zu reduzieren (im fünfjährigen Mittel der Jahre 2028 bis 2032). Beispiel Pflanzenschutzmittel: Auch der intensive Einsatz von Pestiziden auf Äckern und Feldern bleibt nicht folgenlos für die Umwelt. Zahlreiche Studien belegen, dass das Insektensterben im Zusammenhang mit Pflanzenschutzmitteln steht. Selbst im Grundwasser werden regelmäßig Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen. Pro Jahr werden auf einem Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche durchschnittlich 8,8 Kilogramm Pflanzenschutzmittel beziehungsweise 2,8 Kilogramm Wirkstoffe eingesetzt. Seit gut 20 Jahren stagniert der Absatz von Pflanzenschutzmitteln auf hohem Niveau.* 2016 betrug der Absatz gut 32.000 Tonnen. Den größten Anteil daran hat die Gruppe der ⁠ Herbizide ⁠, zum Beispiel Glyphosat. Ihr Einsatz sollte deutlich reduziert werden – auch zu Gunsten nichtchemischer Alternativen. Und: Um die schädlichen Auswirkungen der Herbizide zu kompensieren, braucht es mehr Flächen in der Landschaft, auf denen keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden: Brachen und Blühstreifen, um bedrohten Vogel- und Insektenarten Lebensraum und Nahrungsgrundlage zu erhalten. Beispiel Lebensräume und Artenvielfalt: Vögel und andere Wildtiere sind auf intakte Lebensräume angewiesen. Die Landwirtschaft nutzt die meiste Fläche in Deutschland – und ist daher besonders gefordert. Ein Blick auf die Entwicklung der für Agrarland charakteristischen Vogelarten wie Feldlerche, Kiebitz oder Steinkauz zeigt einen deutlich negativen Trend: Der Indikatorwert sank im Jahr 2014 auf 57 Prozent (Zielwert für das Jahr 2030: 100 Prozent). Im Jahr 1975 lag der Wert noch bei 117 Prozent. Auch der Anteil der Flächen mit hohem Naturwert, zum Beispiel artenreiches Grünland, Brachflächen oder Streuobstwiesen, sinkt. Demnach lag er im Jahr 2009 noch bei 13,1 Prozent – 2015 waren es noch 11,4 Prozent. Die Fläche von Dauergrünland beispielsweise sank in Deutschland von 5,3 Millionen Hektar im Jahr 1991 auf 4,7 Millionen Hektar im Jahr 2015. Fast die Hälfte aller auf Grünland vorkommenden Arten sind gefährdet oder bereits verschollen. * Eine frühere Version der Pressemitteilung hatte noch von einem steigenden Absatz seit 1994 gesprochen. Dies gilt nur, wenn auch inerte Gase im Vorratsschutz mit in die Betrachtung einbezogen werden. Diese sind jedoch ohne Umweltauswirkung und werden daher hier nicht weiter betrachtet.

Mit Bürste und Heißwasser gegen den Löwenzahn

Fachtagung zeigt: Städte und Gemeinden können oft ganz auf Pestizide verzichten Mehr Grün in der Stadt ist nicht nur schön für das Auge, sondern sorgt für gesündere Luft und ein besseres Klima. Versperrt hohes Gras am Zebrastreifen allerdings die Sicht auf wartende Kinder, müssen die Kommunen handeln – und rücken der Natur allzu oft mit Pestiziden zu Leibe. Doch es geht auch ohne Chemie, etwa mit Geräten, die durch Heißwasser oberirdische Pflanzenteile und oben liegende Wurzeln abtöten. Oder schlicht mit Bürstentechnik, die oberirdische Pflanzenteile einfach entfernt. Viele Kommunen in Deutschland arbeiten schon lange völlig pestizidfrei – ihre Erfahrungen teilten sie jetzt mit rund 60 Teilnehmenden aus Kommunen, Naturschutzverbänden, Behörden und Parteien auf einer Fachtagung im Umweltbundesamt (UBA). „Ein kompletter Verzicht auf ⁠ Pestizide ⁠ in Kommunen ist schon heute möglich, ohne die Unterhaltungspflichten einer Gemeinde zu vernachlässigen“, betont die Schirmherrin der Veranstaltung, die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD). Dies sei aus den Beiträgen und Diskussionen im Rahmen der Veranstaltung deutlich geworden. „Bei der umwelt- und naturverträglichen Flächenbewirtschaftung können die Gemeinden mit gutem Beispiel vorangehen“, so Schwarzelühr-Sutter. Welche Methoden der pestizidfreien Flächenpflege wirksam und wirtschaftlich sind, wurde im Rahmen der Fachtagung mit den Teilnehmenden aus den verschiedenen kommunalen Bereichen diskutiert. Dass Gemeinden nicht nur auf ⁠ Herbizide ⁠ zur Unkrautbekämpfung verzichten können, sondern auch in anderen Bereichen ein pestizidfreies Arbeiten im öffentlichen Raum möglich ist, wurde außerdem thematisiert. „Auch Nagetiere oder Schadinsekten lassen sich ohne Chemie bekämpfen. Gegen Ratten und Mäuse etwa sind Fallen viel versprechend“, sagt die Präsidentin des Umweltbundesamtes, Maria Krautzberger. Vortragende aus pestizidfreien Kommunen, zum Beispiel Luxemburg, informierten die Teilnehmenden über ihre Erfahrungen mit der chemiefreien Flächenpflege. Es wurden die positiven Effekte auf Ökologie und Lebensqualität dargestellt, aber auch Herausforderungen, die Kommunen bei einem Verzicht auf Pestizide erwarten. „Werden Grünflächen mit Schotterrasen und artenreichen Blühstaudenmischungen gestaltet, ist ein Pestizideinsatz von vornherein unnötig. Gleichzeitig bringt diese Gestaltung einen hohen Zierwert“, fasst Maria Krautzberger ein Ergebnis der Tagung zusammen. Einblicke in die Techniken und Gerätschaften zur pestizidfreien Bewirtschaftung von Grünflächen gewannen die Teilnehmenden durch Gerätevorführungen vor Ort. Vorgestellt wurden Geräte mit Bürstentechnik sowie mit Heißwasser und Schaumverfahren. Will eine Kommune auf die Anwendung von Pestiziden verzichten, so sind grundsätzlich drei Dinge zu beachten: eine sinnvolle Flächenplanung, die Anwendung alternativer Verfahren zur Unkrautbekämpfung und Toleranz für Gräser und Wildblumen. Mehr Grün in der Stadt bringt gleich mehrere Vorteile: Die Luft wird an heißen Tagen gekühlt, Schadstoffe werden ausgefiltert, Verkehrslärm wird gedämpft und Überschwemmungen und ⁠ Erosion ⁠ werden verringert. Ungewolltem Bewuchs hingegen lässt sich mit einer gezielten Gestaltung von Wegen und Flächen vorbeugen. Für Teilflächen, die gänzlich bewuchsfrei gehalten werden müssen, stehen ungiftige Alternativen zur Verfügung. Geräte mit Heißwasserverfahren töten oberirdische Pflanzenteile und oben liegende Wurzeln durch die hohen Temperaturen ab. Bei Geräten mit Bürstentechnik werden oberirdische Pflanzenteile schlicht mechanisch entfernt. Weitere Informationen Tagungsunterlagen, Präsentationen sowie die Ergebnisse der Workshops finden Sie unter dem nebenstehend aufgeführten Link auf der Tagungswebsite.

UBA: Schutz der biologischen Vielfalt im Zulassungsverfahren in großer Gefahr

Obergerichtliche Überprüfung von Urteilen zu Pestiziden dringend nötig Drei aktuelle Urteile des Verwaltungsgerichts Braunschweig sprechen deutschen Behörden das Recht ab, die tatsächlichen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die Umwelt vollumfänglich zu bewerten und Schutzmaßnahmen für die biologische Vielfalt und das Grundwasser vorzuschreiben. Das Umweltbundesamt (UBA) hält es deshalb für dringend geboten, dass die zuständige Behörde – das Bundeamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) – gegen die Urteile in Berufung geht. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte unter anderem entschieden, dass die vom UBA festgestellten Auswirkungen eines Herbizids und eines Insektizids auf die biologische Vielfalt in der Zulassung nicht berücksichtigt werden dürfen, da es noch keinen Bewertungsleitfaden der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA hierfür gebe. In einer weiteren Eilentscheidung erklärte das Gericht die vom UBA geforderte Anwendungsbeschränkung eines Herbizids zum Schutz des Grundwassers für unzulässig: Neue Informationen zeigten zwar hohe Risiken für das Grundwasser auf, diese Informationen dürfe das UBA aber nicht berücksichtigen. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Sollten die Urteile des VG Braunschweig rechtskräftig werden, geben wir den Schutz der biologischen Vielfalt im Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln auf. Auch der Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen mit Pestizidrückständen wäre in Deutschland nicht mehr sichergestellt. Es ist daher unerlässlich, dass diese Rechtsfragen vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg geklärt werden.“ Die mit den Urteilen des VG Braunschweig aufgeworfenen europarechtlichen Fragen gehen deutlich über die konkret entschiedenen Fälle hinaus. Das ⁠ UBA ⁠ hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit deshalb gebeten, fristgerecht bis zum 28. Oktober 2019 Berufung gegen die Urteile zu beantragen, um die Rechtsfragen abschließend durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (und gegebenfalls den Europäischen Gerichtshof) klären zu lassen. „Sonst nähme das BVL als Zulassungsstelle klaglos hin, dass umweltschädliche Pflanzenschutzmittel weiter zugelassen werden. Was soll uns das Zulassungsverfahren dann noch nützen?“, so Krautzberger. Herbizid Sunfire : Das UBA hatte seine Zustimmung zur Zulassung des Herbizids „Sunfire“ unter die Bedingung gestellt, dass das Mittel in drei Jahren auf einem Acker nur einmal angewendet werden darf, um das Grundwasser zu schützen. Denn ein Abbauprodukt des Mittels ist Trifluoracetat (TFA), das in der Trinkwasseraufbereitung kaum aus dem Grundwasser entfernt werden kann. In Deutschland wurden schon hohe Konzentrationen von TFA im Grundwasser nachgewiesen, was die Trinkwasserversorgungsunternehmen vor Probleme stellt. Das Verwaltungsgericht Braunschweig erklärte in einer Eilentscheidung die zu Grunde liegende Bewertung des Umweltbundesamtes für unzulässig. Das Umweltbundesamt hatte in seiner Zustimmung zur Zulassung in Deutschland aktuellste Informationen zur Grundwassergefährdung durch TFA herangezogen. Diese dürfen nach Auffassung des Gerichts aber erst in einem zukünftigen Verfahren zur Überprüfung der Zulassung und auch zunächst nur durch den sogenannten berichterstattenden Mitgliedstaat (Niederlande) berücksichtigt werden. Herbizid Corida und Insektizid Fasthrin 10 EC : Das UBA hatte in seiner Prüfung festgestellt, dass die Anwendung der Mittel schädliche Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben kann. Durch das Abtöten der Begleitkräuter und Insekten wird auch Vogelarten die Nahrungsgrundlage entzogen. Das UBA hatte deshalb seine Zustimmung zur Zulassung davon abhängig gemacht, dass landwirtschaftliche Betriebe diese Mittel nur anwenden dürfen, wenn sie einen bestimmten Anteil sogenannter Biodiversitätsflächen auf ihrem Ackerland vorweisen können. Biodiversitätsflächen sind z.B. Brachen und Blühflächen, die als Ersatzlebensraum für solche Tier- und Pflanzenarten geeignet sind, deren Bestände durch die Anwendung von Pestiziden in Gefahr geraten. Ihre Einrichtung kann von den Bundesländern gefördert werden. Das Verwaltungsgericht Braunschweig bestritt in seinen Urteilen zwar die genannten Auswirkungen der Mittel auf die biologische Vielfalt nicht. Es dürften aber nur diejenigen der in der EU-Zulassungsverordnung genannten Schutzgüter im Pflanzenschutzmittelzulassungsverfahren berücksichtigt werden, zu deren Bewertung die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA Methoden vorgelegt hat. Bei vielen wichtigen Fragen ist die EFSA mit der Vorlage solcher Leitlinien jedoch auch noch zehn Jahre nach Inkrafttreten der EU-Zulassungsverordnung säumig. So auch im Falle der ⁠ Biodiversität ⁠, also der Artenvielfalt. Laut VG Braunschweig dürften sich die Zulassungsbehörden mit diesem Gesichtspunkt und vielen weiteren Fragen des Umweltschutzes bei der Pflanzenschutzmittelzulassung von vornherein nicht befassen. Auch für die Bewertung der Auswirkungen von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut auf Insekten gibt es noch keine EFSA-Leitlinie. Bei der Aussaat so behandelten Saatgutes können giftige Abriebstäube in umliegende Flächen verdriften. Dies hatte im Jahr 2008 in Oberrheingebiet ein Bienensterben ausgelöst. Auch vor solchen drohenden Schäden müssten künftig, mangels EFSA-Leitlinie, die Augen verschlossen werden: Man müsste es einfach geschehen lassen und dürfte im Vorfeld, unter Nutzung der Möglichkeiten des Zulassungsverfahrens, nichts tun. Die Urteile haben in der bestehenden Form auch Einfluss auf den Umgang mit dem Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat. Die Ende 2017 erteilte Wirkstoffgenehmigung für Glyphosat enthält eine Verpflichtung für die Mitgliedstaaten, bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff den Biodiversitätsaspekt besonders zu berücksichtigen und nötigenfalls Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Maria Krautzberger: „Liefen diese Bestimmung zum Schutz der biologischen Vielfalt nun leer, hätte das auch politische Sprengkraft, denn mit der Einfügung der Bestimmung zur Biodiversität hatte der damalige Landwirtschaftsminister Christian Schmidt seine umstrittene Zustimmung zu der erneuten Genehmigung von Glyphosat gerechtfertigt.“ In Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel beurteilt das Umweltbundesamt, ob bei Anwendung des Mittels in Deutschland Schäden an der Umwelt drohen. Ist dies der Fall, verbindet das UBA seine Zustimmung zur Zulassung mit verbindlichen Schutzmaßnahmen bei der Anwendung. Reichen auch solche Maßnahmen nicht aus, versagt das UBA seine Zustimmung. Das Mittel darf dann in Deutschland nicht zugelassen werden.

Protection of terrestrial non-target plant species in the regulation of environmental risks of pesticides

Before a plant protection product is approved for placement on the market, an assessment of the overall acceptability of negative effects on non-target species in arable land and adjacent areas has to be performed according to European guidelines. The guideline for the risk assessment of non-target terrestrial plants (NTTP) is currently revised by the European Food Safety authority (EFSA) to integrate the current state of scientific knowledge and the new requirements of Regulation (EC) No 1107/2009 to protect biodiversity. In the view of this revision, this report has been conducted to evaluate the actual scientific state of knowledge on effect- and risk assessment for non-target terrestrial plants and to recommend amendments of the current practice in testing and subsequent risk assessment of NTTP. The authors conclude that fundamental issues like the representativeness of the species tested (mostly crop species) and the ecotoxicological endpoints currently used (growth effects in juveniles) are associated with a high degree of uncertainty. These uncertainties must be taken into account in the risk assessment to ensure an adequate level of protection. Also, the analysis of data available would indicate, among other things, that the current risk assessment, limited to growth effects, might not be sufficient to ensure protection of non-target terrestrial plants. Therefore, as a simple risk management measure for PPP causing negative effects on NTTP communities, the authors propose to implement an obligatory in-field no-spray buffer zone, notably without herbicide application. Furthermore, the authors stress the importance of wild arable plants as natural life-support system for many other arable species. They highlight the key position of NTTP in the food chain with birds and mammals on the top. Based on their own research, the authors show indirect effects that PPP, such as herbicides, can have on food availability in agricultural landscapes. In the author’s opinion further applied research is needed to implement all this present information into a scheme for risk assessment and risk management which adequately protects biodiversity in agricultural landscapes, as well as ecosystem services based thereupon. Veröffentlicht in Texte | 20/2015.

Dioxin in Futtermitteln: Quelle der Verunreinigung nicht völlig geklärt

Umweltbundesamt (UBA) findet keine Hinweise auf mögliche Quelle in seiner Dioxin-Datenbank - und mahnt bessere Datenlage an Die Herkunft der aktuellen Dioxinbelastungen in Futtermitteln, Eiern und Fleisch sind weiterhin nicht völlig geklärt: „Das Verteilungsmuster der Dioxine, Furane und dioxin-ähnlichen PCB aus den verunreinigten Futtermitteln stimmt mit keiner unserer Referenzproben überein“, sagte UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Das UBA hatte die den Futtermitteln illegal zugesetzten Mischfettsäuren mit rund 46.000 Proben aus Boden, Luft, Pflanzen und Tieren in seiner Dioxin-Datenbank verglichen. In der Vergangenheit lieferte die Datenbank oft schnell einen Hinweis auf die Quelle von Dioxin-Kontaminationen. Je nach Herkunft und Entstehung unterscheidet sich das chemische Muster von Dioxinen, Furanen und dioxin-ähnlichen Polychlorierten Biphenylen nämlich deutlich (so genannte Kongeneren-Profile). Zwar konnte die ⁠ UBA ⁠-Analyse einige Quellen wie die Metall- und Zementindustrie definitiv ausschließen. Auch bei anderen industriellen Quellen lässt sich ein Herkunftsnachweis der aktuellen Kontamination nicht führen. Das kongenere Profil der Mischfettsäuren in den verunreinigten Futtermitteln weist keinerlei Ähnlichkeiten mit bekannten Umweltproben auf. Auch Daten zu Dioxin­emissionen aus anderen Industriebranchen lassen keine klaren Übereinstimmungen erkennen, die auf eine industrielle Quelle hindeuten. Zum Vergleich wurden auch externe Untersuchungen zu Alt- und Transformatorenölen herangezogen. Im Ergebnis lassen sich Ähnlichkeiten mit dem kongeneren Profil der Mischfettsäure feststellen. Die Datenbasis ist jedoch zu gering, um eine belastbare Aussage zu treffen.  Neueste Untersuchungen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Münster-Emscher-Lippe, die heute in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht wurden, stützen die Hypothese, dass die Belastungen aus kontaminierten Industriefetten stammen, die nicht für Futter- und Lebensmittelzwecke hätten verwendet werden dürfen. Dennoch zeigt die Auswertung die großen Chancen einer umfassenden Dioxin-Datenbank: „Das aktuelle Dioxin-Geschehen sollte Anlass sein, den Datenbestand über ⁠ Dioxine ⁠ deutlich zu erweitern, vor allem über Emissionen, Futtermittel, Produkte, Zubereitungen, Erzeugnisse. So lassen sich künftig belastbarere Aussagen zur Quelle von Verunreinigungen treffen. Das hilft, Futter- und Lebensmittel sicherer zu machen“, sagte UBA-Präsident Flasbarth. Dioxin ist im allgemeinen Sprachgebrauch eine Sammelbezeichnung für chemisch ähnlich aufgebaute chlorhaltige Dioxine und Furane. Es gibt also nicht den ⁠ Stoff ⁠ Dioxin, sondern eine Gruppe der Dioxine; diese besteht aus 75 polychlorierten Dibenzo-para-Dioxinen (PCDD) und 135 polychlorierten Dibenzofuranen (PCDF). Die in ihrer Wirkungsweise gleichen Dioxin- ähnlichen polychlorierten Biphenyle werden heute ebenfalls dazugezählt. Dioxine wurden nie im technischen Maßstab produziert. Sie entstehen unerwünscht bei allen Verbrennungsprozessen in Anwesenheit von Chlor und organischem Kohlenstoff unter bestimmten Bedingungen, etwa bei höheren Temperaturen. Dioxin entsteht bei 300 °C und mehr und wird bei 900 °C und höher zerstört. Dioxine können auch bei Waldbränden und Vulkanausbrüchen entstehen. Man fand Dioxine auch in etwa 200 Milllionen Jahre alten Kaolinitböden. In den 80er Jahren wurden Dioxine über dioxinverunreinigte Chemikalien, wie Pentachlorphenol, polychlorierte Biphenyle (⁠ PCB ⁠) bestimmte ⁠ Herbizide ⁠ jährlich im Kilogrammbereich in die Umwelt eingetragen. Bei den oben genannten Temperaturen können bei diesen Stoffen zusätzlich weitere Dioxine entstehen. Diese Stoffe sind mittlerweile durch Verbotsverordnungen reglementiert. Für den Eintrag in die Luft war früher die Abfall-Verbrennung die wichtigste Quelle. Dank anspruchsvoller Grenzwerte und Technik gibt es heute praktisch keinen Dioxinausstoß aus den Abfall-Verbrennungsanlagen mehr. Der Mensch nimmt 90-95 Prozent der Dioxine über die Nahrung auf. Nahezu zwei Drittel dieser Aufnahme erfolgt über den Verzehr von Fleisch und Milchprodukten. Fische sind ­- je nach Fettgehalt - vergleichsweise hoch mit Dioxinen belastet.

5-Punkte-Programm für einen nachhaltigen Pflanzenschutz

Unterstützt durch die europäische und nationale Agrarförderung der letzten Jahrzehnte hat sich der konventionelle Anbau von Kulturpflanzen als Fundament einer in Deutschland heute zunehmend intensiven Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion etabliert. Eine wesentliche Voraussetzung für die Leistungsfähigkeit dieser Produktionsweise ist bei vielen Anbaukulturen der intensive Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel, was faktisch eine systembedingte Abhängigkeit bedeutet. Diese findet ihren Ausdruck in der Annahme, dass die derzeitigen Anwendungsmengen und Anwendungshäufigkeiten chemischer Pflanzenschutzmitteln das „notwendige Maß“ darstellen. Was Kulturpflanzen schützt und damit dem Landwirt nützt, stellt für Natur und Umwelt hingegen eine Belastung dar. Denn auch für die heute eingesetzten Insektizide, ⁠ Herbizide ⁠ und Fungizide gilt im Allgemeinen: Keine (pflanzenschützende) Wirkung ohne Nebenwirkung (auf Natur und Umwelt). Wegen ihres hohen Umweltgefährdungspotenzials und weil sie in erheblichen Mengen großflächig in der Landschaft ausgebracht werden, ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln daher nur nach erfolgreichem Bestehen eines strengen Prüf- und Zulassungsverfahrens gestattet. Zuständig für die Bewertung der Umweltrisiken ist dabei in Deutschland das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠). Veröffentlicht in Position.

Spanische Wegschnecken im Römersalat

Umfrage zu Pflanzenschutz im Hobbygarten Ob Schnecke im Salat oder Blattlaus auf der Rose – wenn Schädlinge sich auf selbst gezogenem Gemüse oder Blumen breit machen, greifen viele Freizeitgärtnerinnen und -gärtner schnell zur Chemie. Allein im Jahr 2012 gingen insgesamt 4.545 Tonnen Pflanzenschutzmittel für den Bereich Haus- und Kleingarten über die Ladentheken. Doch was wissen die Hobbygärtnerinnen und -gärtner eigentlich über die Umweltauswirkungen der meist frei im Bau- oder Gartenfach-handel verkäuflichen Mittel? Wie dosiere ich richtig – und welche chemiefreien Alternativen gibt es? In einer Online-Umfrage unter www.uba.de/garten befragt das Umweltbundesamt (UBA) noch bis zum 04. Juli 2014 Hobbygärtnerinnen und Hobbygärtner – Ziel ist ein möglichst realistisches Bild der gelebten Pflanzenschutzpraxis im Hobbygarten. Für die rund 18 Fragen werden nicht mehr als 15 Minuten benötigt – und wer weniger Zeit hat, kann einzelne Fragen auch überspringen. Die Umfrageergebnisse werden – natürlich völlig anonym – in ein neues Online-Informationsangebot auf www.umweltbundesamt.de einfließen. In Zukunft erfahren Hobbygärtnerinnen und Gärtner dort dann viel Wissenswertes über umweltrelevante Nebenwirkungen des Pflanzenschutzes mit Chemie – und lernen Alternativen kennen. Über die Hälfte der insgesamt für den Haus- und Kleingartenbereich abgegebenen Pflanzenschutzmittel im Jahr 2012 – und damit Spitzenreiter – waren ⁠ Herbizide ⁠ mit einer Inlands-Abgabemenge von 2.377 t, gefolgt von Insektiziden, Akariziden und Pheromonen mit insgesamt 1.121 t, sowie von sonstigen Mitteln (gesamt 795 t), z.B. zur Schnecken- und Schadnagerbekämpfung, und Fungiziden, Bakteriziden und Viriziden (gesamt 252 t). In Deutschland ist das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) gemäß Pflanzenschutzgesetz an den Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel und der gemeinschaftlichen Bewertung ihrer Wirkstoffe beteiligt und bewertet hierbei die Umweltrisiken. Das UBA berät das Bundesumweltministerium in umweltbezogenen Fragen zu Pflanzenschutzmitteln, wirkt an der Erarbeitung von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien sowie an der Ausgestaltung des Nationalen Aktionsplanes zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit. Das UBA erarbeitet Bewertungsverfahren und entwickelt diese weiter und betreibt anwendungsbezogene Umweltforschung. Die Spanische Wegschnecke trägt ihren Namen übrigens zu Unrecht. Forscher der Goethe-Universität Frankfurt und des ⁠ Biodiversität ⁠ und ⁠ Klima ⁠ Forschungszentrums (BiK-F) haben jüngst herausgefunden, dass der gefürchtete Plagegeist gar nicht aus Spanien kommt. Lästig ist sie allemal – und Hobbygärtnern, die auf Gift verzichten möchten, bleibt meist nichts anderes übrig, als die Tiere in die Natur umzusiedeln oder getötet in der Restmülltonne zu entsorgen. Natürliche Fressfeinde muss die Arion lusitanicus kaum fürchten: Vermutlich weil sie bitteren Schleim absondert, wird sie von Vögeln und Igeln als Futter gemieden.

Integriertes Monitoring in der Agrarlandschaft

Der alarmierende Rückgang der ⁠ Biodiversität ⁠, insbesondere in der Agrarlandschaft, lässt Zweifel aufkommen, ob die derzeitige prospektive Risikoabschätzungs- und Registrierungspraxis von Pflanzenschutzmitteln (PSM), die zu Pflanzenschutzzwecken eingesetzt werden, den gesetzlich vorgesehenen Schutz der Biodiversität gewährleistet. Als Hauptgrund dafür wird die allgemeine Intensivierung der Landwirtschaft genannt, die aus einem Komplex verschiedener Einflussfaktoren (z. B. Düngemitteleinsatz, Monokulturen) besteht. Ein wichtiger Faktor ist dabei der derzeitige Einsatz von PSM, die nachweislich negative Auswirkungen auf die Lebensgemeinschaften in landwirtschaftlichen Regionen haben. Die Auswirkungen der PSM auf die Biodiversität sind sowohl direkt als auch indirekt. Neben den direkten toxischen Wirkungen auf so genannte Nicht-Zielorganismen entstehen indirekte Effekte z. B. durch die Veränderung des durch ⁠ Herbizide ⁠ verursachten Konkurrenzverhältnisses zwischen Gräsern und Blütenpflanzen in der Vegetation als wichtige Primärproduzenten in der Nahrungskette. Folglich können die Wirkungen des chemischen Pflanzenschutzes in ihrer Gesamtheit nur durch retrospektive Ökosystembetrachtungen, d.h. durch Monitoringansätze, nachgewiesen werden. Da die Gemeinschaften im Freiland neben den bereits erwähnten PSM mit einem Komplex von verschiedenen Stressoren konfrontiert sind, müssen diese Stressoren in einem retrospektiven Ansatz ebenfalls berücksichtigt werden. Wir stellen hier das Konzept eines neuen, integrierten Monitoringansatzes vor, auf dessen Grundlage die ökologischen Auswirkungen des PSM-Einsatzes in der Agrarlandschaft Deutschlands untersucht und bewertet werden sollen. Dabei sollen Synergien genutzt werden, indem das ⁠ Monitoring ⁠ auf den etablierten, bundesweiten repräsentativen Stichprobenflächen durchgeführt und in die bestehenden Monitoringaktivitäten (z. B. Monitoring häufiger Brutvögel) integriert wird. Der geplante modulare Aufbau, d. h. die schrittweise Umsetzung einzelner Monitoring-Einheiten (Ermittlung stofflicher Belastung bzw. die Untersuchung verschiedener taxonomischer Gruppen) werden aufgezeigt. Veröffentlicht in Texte | 136/2021.

1 2 3 4 5311 312 313