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Versuchsberichte

Die Versuchsberichte für die Bereiche Pflanzenproduktion, Gartenbau und Landschaftspflege sowie Tierproduktion der sächsischen Landwirtschaft basieren auf einem Versuchsnetz des LfULG mit 12 festen Versuchsstandorten sowie Streuanlagen, d.h. jährlich variierenden Versuchsstandorten. Die jährlichen Versuchsberichte beinhalten Versuchsergebnisse im Pflanzenbau, Gartenbau sowie der Tierproduktion. 1. Versuche im Pflanzenbau umfassen: - Auswirkungen von Bodenbearbeitung, Fruchtfolgen und Bewirtschaftssystemen, - Nährstoffverwertung, - konservierende Bodenbearbeitung mit Mulchsaat, - Entwicklung ökologischer Anbauverfahren sowie wirtschaftlicher und umweltverträglicher Anbauformen öl-, eiweiß- und stärkeliefernder Pflanzen, - Anbau nachwachsender Rohstoffe zur energetischen und stofflichen Nutzung, - Anbau und Ernteverfahren für Faserpflanzen Flachs und Hanf, - Entwicklung eines wirtschaftlichen und umweltverträglichen Anbaus von Heil- und Gewürzpflanzen, - Anbaueignung von Sorten (inkl. sortenspezifischer Anbautechnik), - Fungizid- und Herbizideinsatz, - Wachstumsregelung sowie - Grünlandwirtschaft (mit Landschaftspflege). 2. Versuche im Gartenbau werden zu Gemüse, Obst, Zierpflanzen, zu Garten- und Landschaftsbau sowie dem Pflanzenschutz durchgeführt. 3. Versuche in der Tierproduktion erfolgen zu Fütterung und Grundfutterqualitäten.

Pflanzenbauliches Versuchswesen

Die Versuche für die Bereiche Pflanzenproduktion und Landschaftspflege der sächsischen Landwirtschaft basieren auf einem Versuchsnetz der LfL mit insgesamt 12 festen Versuchsstandorten und Streulagen, d.h. jährlich variierenden Versuchsstandorten.. Versuchsschwerpunkte im Pflanzenbau: - Auswirkungen von Bodenbearbeitung, Fruchtfolgen und Bewirtschaftssystemen - Nährstoffverwertung - konservierende Bodenbearbeitung mit Mulchsaat - Entwicklung ökologischer Anbauverfahren sowie wirtschaftlicher und umweltverträglicher Anbauformen öl-, stärke- und eiweißliefernder Pflanzen - Anbau nachwachsender Rohstoffe zur energetischen und stofflichen Nutzung - Entwicklung eines wirtschaftlichen und umweltverträglichen Anbaus von Heil- und Gewürzpflanzen - Anbaueignung von Sorten (inkl. sortenspezifischer Anbautechnik) - Fungizid- und Herbizideinsatz - Wachstumsregelung - Grünlandwirtschaft (mit Landschaftspflege)

Maßnahmen zur Bekämpfung

Ambrosia richtig entfernen Was wurde bislang unternommen? Pilotprojekt Adlershof Pollen-Monitoring in Berlin-Adlershof eWeeding zur Vegetationskontrolle im urbanen Grün Beifußblättrige Ambrosia ( Ambrosia artemisiifolia ) Am besten ist es, die Pflanze vor der Blüte zu beseitigen! Die nachhaltigste Methode ist das Ausreißen der Pflanze. Das ist in der Regel nur bei kleinen oder mittelgroßen Beständen möglich. Bei großen Beständen kommt nur die Mahd in Betracht. Diese Methode beseitigt die Ambrosie zwar nicht nachhaltig. Sie ist aber geeignet, um die Pflanze nicht zur Blüte kommen zu lassen und damit die Pollenmenge zu reduzieren. Im Einzelnen zu beachten ist: Vor der Blüte (ca. bis Ende Juni/Anfang Juli) Vorsichtshalber, um den Hautkontakt zu vermeiden: Garten- oder Arbeitshandschuhe und gegebenenfalls auch Kleidung mit langen Hosenbeinen und Ärmeln tragen. Pflanzen mit Wurzel ausreißen und anschließend im Hausmüll entsorgen. Pflanzen können auch liegen bleiben, sollten aber nicht wieder anwurzeln können. Während der Blüte Zusätzlich Atem- und Augenschutz tragen Entsorgung in Plastiktüte über den Hausmüll (Nicht in den Biomüll oder auf den Kompost werfen)! Detaillierte Empfehlungen Fund bei ambrosia@senmvku.berlin.de melden Allergiker sollten keine Bekämpfungsmaßnahmen durchführen! Atemwege durch Feinstaubmaske der Filterklasse FFP2 schützen (im Baumarkt und Fachhandel für Arbeitsschutzausrüstung erhältlich) Augenbindehaut durch unbelüftete, dicht sitzende Vollsichtbrille (Korbbrille) schützen Ausreißen bevorzugt am Nachmittag, da Pollen hauptsächlich in den Vormittagsstunden freigesetzt werden, oder bei feuchtem Wetter Arbeitskittel verhindert, dass Pollen in der Kleidung hängenbleiben und zum Beispiel ins Haus gebracht werden Vor dem Ausreißen Plastiktüte über die Blüten stülpen und die Pflanze mit dem Restmüll entsorgen Zum Schluss Arbeitskittel ausziehen, mit Außenseite nach innen zusammenrollen und in die Wäsche geben Duschen und Haare waschen Bei großflächigem Befall: späte Mahd kurz vor der Blüte (etwa Ende Juli) und danach alle drei bis vier Wochen tief angesetzte Mahd Nach dem Entfernen von Ambrosia Bodendecker pflanzen (vorzugsweise insektenfreundliche Pflanzen und Samen aus der Region verwenden! Hintergrund: siehe Wildbienen-Projekt ) Jährliche Kontrolle bekannter Fundstellen und insbesondere von Vogelfutterplätzen (Samen viele Jahrzehnte keimfähig) Ambrosia-freies und am besten großkörniges Vogelfutter kaufen Vogelfutterabfälle und Käfigstreu nur im Hausmüll entsorgen Vögel nur im Garten füttern (bitte nicht in Parks oder im Wald!) Nicht empfehlenswert! Zu frühe Mahd Einsatz von Herbiziden Stauden-Ambrosie ( Ambrosia psilostachya ) Am besten ist es, die Pflanze vor der Blüte (ca. Anfang/Mitte Juni) zu beseitigen! Das Ausreißen von Jungpflanzen, zum Beispiel an Baumscheiben, Gehwegen oder Straßenrändern, ist möglich. Das ist aber wahrscheinlich – im Gegensatz zum Ausreißen der einjährigen Beifußartigen Ambrosie – nicht nachhaltig. Denn die mehrjährige Ambrosie vermehrt sich über ihr ausgeprägtes, horizontales Wurzelsystem. Beim Ausreißen bleiben meist Teile des Wurzelsystems im Boden. Bei kleinflächigem Befall sollte die Pflanze am besten mit Wurzeln ausgegraben werden. Im Bereich von Baumscheiben sollten nur Fachfirmen mit speziellen Maschinen den Boden austauschen. Bei mittel- bis großflächigem Befall kann derzeit nur eine gezielte Mahd empfohlen werden: Da eine zu frühe Mahd das Wachstum der Stauden-Ambrosie fördert, sollte die Mahd erst kurz vor der Blüte (etwa ab Mitte Juni) durchgeführt werden. Danach folgt eine zweite Mahd erneut kurz vor der Blüte. Diese bildet sich nach etwa vier bis sechs Wochen. Erfahrungen, ob eine dritte Mahd erforderlich ist, liegen derzeit noch nicht vor. Die Stauden-Ambrosie wird als geringer allergen als die einjährige Beifußblättrige Ambrosie, aber dennoch als stark- bis mittel-allergen eingestuft. Ob auch bei dieser Ambrosienart bei Kontakt im Einzelfall Hautreizungen auftreten können, ist nicht bekannt, aber auch nicht auszuschließen. Aus diesen Gründen wird bei Beseitigungsmaßnahmen auf dieselben Schutzmaßnahmen wie beim Entfernen der Beifußblättrigen Ambrosie hingewiesen. Bitte nicht vergessen: Den Fund bei ambrosia@senmvku.berlin.de melden. Nach dem Entfernen von Ambrosia Bodendecker pflanzen (vorzugsweise insektenfreundliche Pflanzen und Samen aus der Region verwenden! Hintergrund: siehe Wildbienen-Projekt ) Regelmäßige Kontrolle und gegebenenfalls erneutes Ausreißen von Jungpflanzen Ambrosia-belasteten Boden nicht als Oberboden andernorts verwenden! Beim Erwerb von Grundstücken bei eingebrachter Erde auf Ambrosia-Freiheit achten (standardisierte Verfahren sind derzeit allerdings nicht bekannt) Nicht empfehlenswert! Zu frühe Mahd (also vor Anfang/Mitte Juni)! Einsatz von Herbiziden Im Jahr 2009 gründeten das Institut für Meteorologie der Freien Universität Berlin, die damalige Senatsgesundheits- und Senatsumweltverwaltung zusammen mit dem Pflanzenschutzamt und einigen Beschäftigungsträgern ein Projekt. Ihr Ziel war es, die Ambrosia wegen ihres sehr großen Allergiepotenzials zu bekämpfen. Das war die Geburtsstunde des “Berliner Aktionsprogramms gegen Ambrosia”. Das Meteorologische Institut entwickelte einen Ambrosia-Atlas. Fundorte konnten seitdem online gemeldet werden. Die gesammelten Daten wurden wissenschaftlich ausgewertet, um die räumliche Verteilung, die Ausbreitungswege und den Erfolg von Maßnahmen beurteilen zu können. Am erfolgreichsten bei der Suche und Bekämpfung der Ambrosia waren die sogenannten Ambrosia-Scouts. Im Rahmen von bezirklichen ABM- und MAE-Maßnahmen verschiedener Beschäftigungsträger hatten von den Arbeitsagenturen bezahlte Langzeitarbeitslose systematisch die Straßen in ihrem Bezirk nach Ambrosia durchsucht, Funde im Ambrosia-Atlas des Instituts dokumentiert und – wo möglich – die Pflanzen ausgerissen. Allerdings ließen sich so nur kleine Bestände mit bis zu wenigen hundert Pflanzen beseitigen. Zwischen 2010 und 2012 konnten berlinweit bis zu 1.400 Fundstellen im Jahr identifiziert werden. Damit ist Berlin bundesweit der am stärksten betroffene Ballungsraum. Die Bestände der einjährigen Beifußblättrigen Ambrosie, hauptsächlich im Westteil der Stadt, konnten über mehrere Jahre nachhaltig reduziert werden. Die Bestände der mehrjährigen Stauden-Ambrosia im Südostteil der Stadt (insbesondere im Ortsteil Adlershof) konnten die Scouts nicht per Hand bekämpfen, da die Flächen zu groß waren. Eine zu frühe Mahd scheint zudem das Wachstum der Stauden-Ambrosie zu fördern. Damit hat sie sich weiter ausgebreitet und konnte bislang nicht erfolgreich bekämpft werden. Seit 2014 haben die Arbeitsagenturen immer weniger Maßnahmen bewilligt, so dass die Fund- und Beseitigungsquote entsprechend gesunken ist. Das Aktionsprogramm konnte mit der Deutschen Bahn AG vereinbaren, dass auf Brachflächen von stillgelegten Güterbahnhöfen, auf denen sich sehr große Vorkommen befinden, möglichst vor der Blüte gemäht wird, um wenigstens den Pollenflug zu verhindern. Adlershof ist ein Berliner Ortsteil im Bezirk Treptow-Köpenick. Dort befinden sich Deutschlands größter Wissenschafts- und Technologiepark sowie Berlins größter Medienstandort. Mit der Gestaltung dieser Areale gehen umfangreiche Bauarbeiten einher, die offensichtlich dazu geführt haben, dass sich die Stauden-Ambrosie mehr als anderswo in der Stadt ausgebreitet hat. Beobachtet wurden die ersten Ambrosia-Vorkommen dort bereits vor mehreren Jahrzehnten. Wann die in der Erde befindlichen Samen nach Adlershof kamen, ist nicht mehr zu klären. Die abgebildete Karte aus dem ehemaligen Ambrosia-Atlas Berlin-Brandenburg zeigt die zum Anfang des Projektes gemeldeten Funde der Stauden-Ambrosie. Da nicht alle Vorkommen im Jahr 2017 gemeldet wurden, dürfte der Befall damals noch höher gewesen sein. Aus diesem Grund liegt der Fokus bei der Ambrosia-Bekämpfung seit dem Jahr 2018 auf dem Ortsteil Adlershof. Zunächst erhalten die Zuständigen für die Pflege von Flächen Informationen zum Vorkommen von Ambrosia und erste Handlungsempfehlungen. So soll die Pollenbelastung und das Ausbreiten der Pflanzen an den einzelnen Standorten deutlich reduziert werden. Vom Pflanzenschutzamt durchgeführte Kartierungen erfassen zudem die Ambrosia-Vorkommen in Adlershof und helfen damit, die tatsächliche Verbreitung zu dokumentieren. In Kürze wird durch eine Kooperation mit meinBerlin eine neue Ambrosia-Karte mit den Ambrosia-Standorten in Berlin veröffentlicht. Über die Vor-Ort-Maßnahmen hinaus muss das grundsätzliche Problem, dass sich die Ambrosia über Erdtransporte verbreitet, angegangen werden. Es stellen sich Fragen wie: Was kann das Land Berlin unmittelbar unternehmen, damit die mit Ambrosia belastete Erde aus Adlershof nicht in der Stadt verteilt wird? Was passiert mit belasteter Erde? Und braucht es eine gesetzliche Regelung? Dass in Adlershof Ambrosia-Vorkommen durch die Bebauung von Flächen zunächst zu verschwinden scheinen, ist ein trügerischer Eindruck. Zwischen Pflastersteinen, entlang von Bordsteinkanten, durch Teerfugen hindurch und im Straßenbegleitgrün sucht sich die Pflanze ihren Weg. Um die Entwicklung der Pollenbelastung, aber auch die Wirkung der ersten Maßnahmen beobachten zu können, wird in Berlin-Adlershof auf einem Gebäude der Humboldt Universität zu Berlin der Pollenflug gemessen. Dies geschieht mittels einer volumetrischen Pollenfalle (Tagespollenwerte). Die volumetrische Pollenfalle passt sich automatisch der Windrichtung an und saugt ein bestimmtes Luftvolumen in das Innere. Dort dreht sich eine Trommel auf dessen Oberseite ein Trägerfilm angebracht ist. An diesem Trägerfilm bleiben die eingesaugten Pollen haften. Nach mehrtägiger Probenahme wird der Träger entnommen und ersetzt. Anschließend wird der Pollenträger in die einzelnen Tage der Probenahme aufgearbeitet und mit dem Lichtmikroskop ausgewertet. Die Ambrosia-Pollen haben eine eigene charakteristische Struktur, wodurch man diese von anderen Pollenarten unterscheiden kann. Unter Berücksichtigung des in 24 Stunden angesaugten Luftvolumens, entspricht die ausgezählte Anzahl dem 24-Stunden-Mittelwert an Pollen pro m 3 Luft. Dieser Wert gleicht annährend der Luftmenge eines erwachsenen Menschen im Ruhezustand. Die Daten werden gespeichert und visuell in einem Diagramm dargestellt. Weitere Informationen und Jahresrückblicke finden Sie in dem Bericht Pollen-Monitoring in Berlin-Adlershof . Aufgrund der starken Ausbreitung von Ambrosia psilostachya im NSG/LSG dem ehemaligen Flugfeld Johannisthal in Adlershof wurde im Jahr 2021 ein elektrophysikalisches Verfahren mit systemischer Wirkung getestet, welches eine selektive Applikation ermöglicht. Hierbei wird elektrischer Strom für die Dauer der Kontaktzeit mit einer Elektrode über die Blätter der Pflanze bis in die Wurzeln geleitet. Im Land Berlin wird nach einem wirksamen und wirtschaftlichen nicht chemischen Verfahren gesucht, um die Rhizome der ausdauernden Ambrosia-Art irreversibel zu schädigen. Der Versuch wurde an zwei Standorten mit unterschiedlichen Gegebenheiten durchgeführt. Ein positiver Effekt der Wirksamkeit gegenüber Wurzelunkräutern konnte während der Beprobung festgestellt werden. Die Langzeitwirkung wird künftig beobachtet und geprüft. Der gesamte Bericht steht als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.

Rote Liste Farn- und Blütenpflanzen

Rote Liste Farn- und Blütenpflanzen Das LfU hat eine neue Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen in Rheinland-Pfalz veröffentlicht. „Von den planetaren Grenzen ist die der Biosphäre, zu der auch die Artenvielfalt zählt, am stärksten überschritten. Die biologische Vielfalt ist unsere Lebensgrundlage, die wir erhalten müssen. Jede dritte Pflanzenart in Rheinland-Pfalz gilt heute als bestandsgefährdet. In den Kategorien der Roten Liste heißt das: gefährdet, stark gefährdet, vom Aussterben bedroht oder ausgestorben. Von den etwa 2000 heimischen Pflanzenarten können weniger als die Hälfte – nämlich nur 900 Arten – wirklich als ungefährdet eingestuft werden. Das zeigt uns: Die Biodiversitätskrise ist alarmierend, es herrscht dringender Handlungsbedarf“, sagte Klimaschutz- und Umweltministerin Katrin Eder angesichts der neu erschienenen Roten Liste der Farn- und Blütenpflanzen. Die Ministerin betonte, dass ein Rückgang der Pflanzenvielfalt unmittelbare Folgen auf die Tierwelt zeigt, insbesondere bei den Insekten. Viele Insektenarten sind auf das Vorhandensein bestimmter Pflanzen angewiesen, manchmal sogar auf eine einzige Art. Das gilt insbesondere für Schmetterlinge, die sie zur Eiablage und somit als Nahrungspflanze für ihre Raupen benötigen. Um den Bestand bedrohter Pflanzenarten zu stärken, setzt das Land Rheinland-Pfalz auf zahlreiche Maßnahmen, wie den Vertragsnaturschutz, den Einsatz von Biotoppflegerinnen und -pflegern und die Durchführung verschiedener Aktion-Grün-Projekte. In der neuen Roten Liste „Farn- und Blütenpflanzen Rheinland-Pfalz“ hat das Autorenteam um Hauptautor Dennis Hanselmann im Auftrag des Landesamtes für Umwelt (LfU) rund 2000 heimische Pflanzen nach ihrem Gefährdungsgrad bewertet. Beim LfU sind zudem weitere Rote Listen wie beispielsweise Geradflügler, Großschmetterlinge, Libellen oder Brutvögel verfügbar. „Rote Listen sind ein wichtiges Instrument des Naturschutzes. Sie dienen beispielsweise als Grundlage für Umweltplanungen, Bewertung von Eingriffen oder auch der Einrichtung von Pflegemaßnahmen“, verdeutlichte Dr. Frank Wissmann, Präsident des LfU. Vier Prozent aller heimischen Arten ausgestorben oder verschollen In der aktuellen Publikation werden rund vier Prozent aller heimischen Farn- und Blütenpflanzen als ausgestorben oder verschollen eingestuft. Vom Aussterben bedroht sind circa sieben Prozent aller bewerteten Arten. Dazu zählen beispielsweise die Sand-Lotwurz (Onosma arenaria) oder die Gewöhnliche Wassernuss (Trapa natans). Stark gefährdet sind elf Prozent, darunter beispielsweise die Bopparder Schleifenblume (Iberis linifolia subsp. boppardensis), die ausschließlich nur in Rheinland-Pfalz vorkommt. „Insgesamt hat die Zahl der bisher ungefährdeten Arten deutlich abgenommen. Das entspricht dem bundesweiten Trend, der ebenfalls eine Abnahme ungefährdeter Arten verzeichnet“, so LfU-Präsident Dr. Frank Wissmann. Auch sind mehr Arten inzwischen auf der sogenannten Vorwarnliste zu finden. Das betrifft auch einige allgemein bekannte und früher sehr weit verbreitete Arten wie die Kornblume (Centaurea cyanus) und den Gewöhnlichen Teufelsabbiss (Succisa pratensis), die 1996 noch als ungefährdet galten. Vielfältige Ursachen für Artenrückgang Die Ursachen für die Gefährdung von Farn- und Blütenpflanzen in Rheinland-Pfalz sind vielfältig und haben sich seit der letzten Listenerstellung 1996 auch kaum geändert. Zu ihnen zählen der Landnutzungswandel (zum Beispiel Aufforstung oder Trockenlegung von Mooren) und auch die Intensivierung der Landwirtschaft, damit einhergehend der Einsatz von Herbiziden sowie die Überdüngung, die Ackerwildkräuter oder Magerkeitszeiger weiter zurückdrängen. Auch die zunehmende Versiegelung von Flächen bedroht verschiedene Pflanzenarten. Hinzu kommen dann noch gebietsfremde Pflanzen, sogenannte Neophyten, die einheimische Arten verdrängen und auch der Klimawandel, der gerade das Verbreitungsgebiet von kälte- und feuchteliebenden Pflanzen, wie beispielweise in Mooren, weiter verschmälert. „Viele der Gefährdungsursachen für Farn- und Blütenpflanzen sind auf Eingriffe durch den Menschen in die Natur zurückzuführen – das heißt aber auch: Es gibt eine Möglichkeit gegenzusteuern“, so Umweltministerin Katrin Eder. Auch positive Entwicklungen zu verzeichnen Es gibt aber auch gute Nachrichten: 20 Arten gelten nach der neuen Roten Liste nicht mehr als verschollen. Dazu zählen die Gewöhnliche Grasnelke (Armeria maritima subsp. elongata), die Blume des Jahres 2024, oder die Sumpf-Gladiole (Gladiolus palustris), die auch nach einer Europäischen Naturschutzrichtlinie geschützt ist und einem Monitoring in Rheinland-Pfalz unterliegt. Die Kugelfrucht-Binse (Juncus sphaerocarpus) konnte sogar so zahlreich gefunden werden, dass sie nun von ehemals verschollen als ungefährdet eingestuft werden konnte. Erholen konnten sich auch wärmeliebende Orchideen wie beispielsweise die Bienen-Ragwurz (Ophrys apifera). Auch Schutzmaßnahmen haben sich positiv auf den Bestand ausgewirkt wie beim Gewöhnlichen Schwimmfarn (Salvinia natans). Hier haben Wiederansiedlungsmaßnahmen in über zehn Gewässern zwischen Wörth und Altrip zu einer Verbesserung der Bestandssituation geführt. Er gilt aber weiterhin als stark gefährdet. „Dass 20 Arten, die als verschollen galten, dabei sind sich zu erholen, zeigt, dass sich unsere Anstrengungen und Bemühungen im Natur- und Biodiversitätsschutz auszahlen. Mein Dank gilt deshalb ausdrücklich allen, die sich in ihrer täglichen Arbeit oder ehrenamtlich in diesen beiden Bereichen engagieren. Dazu zählt auch das Autorenteam sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LfU, die uns mit der Erstellung der Roten Liste ein wichtiges Entscheidungsinstrument an die Hand geben“, so Eder. Hintergrundinformationen zur Roten Liste In Rheinland-Pfalz werden seit den 1980er Jahren Rote Listen erstellt und regelmäßig aktualisiert. Hierfür werden Kartierungen und Literaturquellen ausgewertet und Expertinnen und Experten befragt, um nach standardisierter Methodik eine Aussage zur Gefährdung von einzelnen Arten in Rheinland-Pfalz treffen zu können. Diese resultieren in einer Einstufung in Kategorien nach einem bestimmten Zahlensystem von 0 (ausgestorben oder verschollen) über 1 (vom Aussterben bedroht), 2 (stark gefährdet), bis hin zu 3 (gefährdet). Höhere Zahlen entsprechen dabei einer geringeren Gefährdungsstufe. Eine wichtige weitere Kategorie ist die sogenannte Vorwarnliste. In dieser werden Arten eingestuft, die einen merklichen Rückgang erfahren haben, aber noch nicht als gefährdet gelten. Sie dient damit als Übergangsstufe zwischen den ungefährdeten und den als gefährdet eingestuften Arten und soll darauf hinweisen, dass bei Fortbestand der Risikofaktoren in absehbarer Zeit eine Einstufung in die Kategorie 3 (gefährdet) erfolgen wird. Hinzu kommt auch noch die Einschätzung kurzfristiger sowie langfristiger Trends, die ebenfalls in den Tabellen aufgeführt werden. Die Bewertungen einer Roten Liste sind auch immer eine Momentaufnahme und stellen den Datenstand bis zu einem bestimmten Zeitpunkt dar. Sie muss regelmäßig aktualisiert werden, um weiterhin in der Naturschutzarbeit nützlich zu sein und aktuelle Bestandsentwicklungen aber auch Artenkonzepte darstellen zu können. Dies erfolgt im Rahmen von Aktion-Grün-Projekten, die vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität ermöglicht und gefördert werden. Die nun veröffentlichte Fassung der Roten Liste Farn- und Blütenpflanzen entstand im Auftrag des Landesamtes für Umwelt durch den Hauptautor Dennis Hanselmann und weiterer Autoren sowie unter der Mitarbeit zahlreicher versierter Botaniker. Auch die ehrenamtlich Tätigen, die mit ihrem Wissen und ihren Erfassungen zu diesem Werk beigetragen haben, sollten nicht unerwähnt bleiben. Sie alle haben dazu beigetragen, ein möglichst umfassendes Bild zum Artbestand und dessen Verbreitung als Grundlage für die anschließende Bewertung zu erhalten. Bei Farn- und Blütenpflanzen ist die Abgrenzung von Arten nicht immer ganz einfach, sodass häufig, wie auch in dieser Publikation, von Sippen gesprochen wird. Dies ist eine Bezeichnung nicht nur für Arten, sondern auch Unterarten aber auch übergeordnete Gruppen. Der Einfachheit halber wird hier aber von Arten gesprochen. Zur Roten Liste (Broschüre) Zur Themenseite "Rote Liste Farn- und Blütenpflanzen" Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität vom 15.12.23

Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen Viele Ackerwildkräuter inzwischen besonders gefährdet Verschiedenste Gefährdungsursachen Wirksame Naturschutzmaßnahmen Besondere Arten in Baden-Württemberg Mehr zum Thema:

Die neu erschienene Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen Baden-Württembergs enthält eine Beurteilung der aktuellen Gefährdungssituation von 2260 Arten. Mehr als ein Drittel davon sind aktuell gefährdet, ausgestorben oder potenziell gefährdet. Damit ist der Anteil der gefährdeten Arten im Vergleich zur letzten Roten Liste von 1999 auf vergleichbarem Niveau. Bei den einzelnen Arten ist aber oft ein Unterschied erkennbar. Dabei gibt es sowohl Gewinner als auch Verlierer. Grafik zeigt: Anzahl der baden-württembergischen Farn- und Blühpflanzenarten in der jeweiligen Gefährdungskategorie der Roten Liste. Bildnachweis: LUBW Ackerwildkräuter gehören zu den Pflanzengruppen, bei denen sich die Gefährdungslage insgesamt deutlich verschlechtert hat. Während bei Grünlandarten der Rückgang dank Naturschutzmaßnahmen und bestimmter Agrarförderungen abgebremst wurde, ist er bei Ackerwildkräutern in den letzten 20 Jahren infolge von Veränderungen der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung unvermindert weitergegangen. Neben Arten wie Sommer-Adonisröschen (Adonis aestivalis) und Acker-Hahnenfuß (Ranunculus arvensis) ist unter anderem auch der Kleinling (Anagallis minima) davon stark betroffen. Der Kleinling ist inzwischen in allen 6 noch verbliebenen Naturräumen vom Aussterben bedroht. Gründe hierfür sind unter anderem der Einsatz von Unkrautbekämpfungsmitteln (Herbiziden) und die Reinigung von Saatgut. Zudem verdrängt der rasche Bodenumbruch nach der Ernte und der dichte Stand der Kulturpflanzen infolge Düngung viele Ackerwildkräuter. Neben weit verbreiteten Gefährdungsursachen, die sich auf viele Arten auswirken, gibt es in manchen Fällen auch spezielle Gründe für einen Rückgang. Das Auftauchen des aus Ostasien stammenden Buchsbaumzünslers zum Beispiel führte zu deutlichen Verlusten bei den landesweit einzigen natürlichen Vorkommen des Buchsbaums in den Wäldern bei Grenzach im Landkreis Lörrach. Zudem wurden die Buchsbäume durch eine Schlauchpilzart befallen. Naturschutzmaßnahmen helfen vielen Arten. So hat das landesweite Artenschutzprogramm bei einer Reihe sehr seltener Arten eine Verbesserung bewirkt. In Folge gezielter Artenschutzmaßnahmen sind sie zumindest mittelfristig nicht mehr vom Aussterben bedroht, sondern „nur“ als stark gefährdet eingestuft. Hierzu gehört zum Beispiel die Wilde Weinrebe, die in wenigen Auenwäldern der Oberrheinischen Tiefebene vorkommt. Sie wird unter anderem durch Auflichtungen, Populationsstärkungen und die Waldrandpflege im Übergangsbereich zu Wiesen gefördert. Während unter anderem Arten der Feuchtbiotope oft unter den Klimaveränderungen leiden, profitieren manche wärmeliebende Arten wie die Bocks-Riemenzunge aktuell davon. Diese hat sich seit 2000 stark ausgebreitet. Bilder zeigen: Links: Wilde Weinrebe; Rechts: Bocks-Riemenzunge, Bildnachweis: Jochen Dümas/LUBW; Riexinger Eine besondere landesweite Verantwortung besteht für 150 Pflanzenarten, die weltweit ausschließlich in Baden-Württemberg vorkommen, oder bei denen ein bedeutender Anteil ihres Areals in Baden-Württemberg liegt. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist das Bodensee-Vergissmeinnicht. Von diesem befinden sich am baden-württembergischen Bodenseeufer die weltweit größten Bestände. Spezielle Pflegemaßnahmen und regelmäßige Kontrollen sind unerlässlich, um die Vorkommen des Bodensee-Vergissmeinnicht zu erhalten. Bild zeigt: Bodensee-Vergissmeinnicht, Bildnachweis: Jochen Dümas/LUBW Pressemitteilung: " Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen veröffentlicht. Rund ein Drittel der Arten sind in Baden-Württemberg gefährdet ." vom 19.10.2023

Unkraut

Unkraut umweltfreundlich beseitigen ohne Chemie Wie Sie Unkraut umweltschonend jäten Regelmäßiges Jäten verhindert Wildwuchs. Bei Samenunkräutern hilft Hacken, bei Wurzelunkräutern Herausziehen. Lassen Sie bestimmte Wildkräuter einfach wachsen, sie können nützlich sein. Verzichten Sie möglichst auf Unkrautvernichtungsmittel. Gewusst wie Ärgernis oder natürliche Vielfalt? Für Insekten sind die vermeintlichen Unkräuter unentbehrliche Nahrungsgrundlage. Disteln und Brennnesseln beispielsweise sind die Hauptnahrungsquelle für viele Schmetterlinge. Auch als Brut- und Überwinterungsplatz sind die Wildpflanzen für Insekten überlebenswichtig. Viele der Kräuter sind auch für den Menschen essbar und sehr gesund. Mit ihren bunten Blüten lassen sich leckere Salate zaubern. So verhindern Sie störenden Wildwuchs: Jäten Sie möglichst früh. Sobald die Kulturpflanzen den Boden bedecken, haben es Wildkräuter schwer. Eine Mulchschicht oder -folie beugt dem Unkraut vor. Decken Sie das Beet möglichst mit kompostierbarem Material ab, Mulchfolie aus Kunststoff ist nicht abbaubar. Spezielle Werkzeuge für die Wurzel: Unkraut ist nicht gleich Unkraut – darauf sollten Sie auch beim Jäten achten. Pflanzen, die teils zigtausende Samen produzieren können, sollten sie weghacken und so am Blühen hindern. Rücken Sie aber auch Wurzelunkräutern mit der Hacke zu Leibe, breiten die sich weiter aus, da aus jedem Teilstück eine neue Pflanze heranwächst. Achten Sie darauf, Wurzelunkraut möglichst komplett aus der Erde zu ziehen. Am besten eignen sich ein Unkrautstecher oder eine Grabegabel. Um Giersch aus dem Boden zu holen, nutzen Sie den gebogenen Zinken einer Gierschgabel. Häufige Wurzelunkräuter: Giersch Quelle: BVpix / Fotolia.com Häufige Wurzelunkräuter: Distel Quelle: Pixelmixel / Fotolia.com Häufige Wurzelunkräuter: Sauerklee Quelle: Karin Jaehne / Fotolia.com Häufige Wurzelunkräuter: Ackerschachtelhalm Quelle: katharinarau / Fotolia.com Häufige Wurzelunkräuter: Brennnessel Quelle: matko / Fotolia.com Häufige Wurzelunkräuter: Gundermann Quelle: unpict / Fotolia.com Häufige Wurzelunkräuter: Ampfer Quelle: Sten Porse (de.wikipedia.org/wiki/Ampfer#/media/ File:Rumex-obtusifolius-foliage.JPG) „Rumex obtusifolius: Foliage“ Häufige Wurzelunkräuter: Weiß-Klee Quelle: Axel Gutjahr / Fotolia.com Häufige Wurzelunkräuter: Günsel Quelle: Jerzy Opiola (de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnsel#/ media/File:Ajuga_reptans_a1.jpg) Häufige Wurzelunkräuter: Kriechender Hahnenfuss Quelle: repens kazakovmaksim / Fotolia.com Häufige Wurzelunkräuter: Gemeine Quecke Quelle: emer / Fotolia.com Häufige Wurzelunkräuter: Acker-Winde Quelle: Reikara / Fotolia.com Finger weg von Herbiziden: ⁠ Herbizide ⁠ lösen das Problem nicht. Die Mittel müssen in wenigen Wochen mehrmals eingesetzt werden. Der Erfolg ist nicht von Dauer. Herbizid-resistente Unkräuter, sogenannte Superweeds, können sich entwickeln. Neue Probleme statt schneller Lösung: Viele Herbizide schaden der Umwelt. Sie gefährden unter anderem das Leben von nützlichen Insekten und von Vögeln. Näheres dazu erfahren Sie hier . Die Mittel unterscheiden nicht zwischen Unkräutern und Kulturpflanzen. Auch liebevoll gehegte Zierpflanzen können unter ihnen leiden. Chemische ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ können dem Boden schaden. Kaufen Sie, wenn Ihnen der Einsatz im Notfall unerlässlich scheint, einigermaßen umweltverträgliche Produkte, zum Beispiel Essigsäure oder Pelargonsäure.Diese sind weniger umweltschädlich als andere Herbizide. Beachten Sie dabei, dass Herbizide im Hausgarten nur für einige wenige Einsatzgebiete erlaubt sind, zum Beispiel zwischen Stauden und Gehölzen. Die erlaubten Anwendungen, sogenannte Indikationen, finden Sie auf der Verpackung. Bitte beachten Sie, dass Herbizide grundsätzlich nicht auf befestigten Flächen (Terrassen, Wege, Hofflächen, Garageneinfahrten) angewendet werden dürfen! Das gilt auch für die "Hausmittel" Essigsäure, Salz und Pelargonsäure! Die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Das Umweltbundesamt setzt sich für ein grundsätzliches Verbot von Herbiziden im Haus- und Kleingartenbe¬reich ein. Grund dafür sind die regelmäßig und verbreitet auftretenden Einträge von Herbiziden in öffentlichen Kanal- und Abwasserreinigungs-Systemen, welche auf unsachgemäße Anwendungen (z. B. Einsatz auf befestigten Flächen) privater Anwender zurückzuführen sind. Hier finden Sie weitere Tipps zum Umgang mit chemischen Pflanzenschutzmitteln im Hobbygarten Alternativen zu Herbiziden: Es gibt Hilfsmittel, mit denen Sie gegen den Wildwuchs ankommen – und die Umwelt schonen. Zu unterscheiden ist, ob es um einen normalgroßen Garten oder ein großes Anwesen geht. Sind kleinere Flächen betroffen, kann schon ein Straßenbesen helfen. Junge, weiche Unkräuter lassen sich damit beseitigen. Fugenkratzer und Fugenbürsten mit Borsten aus Stahl halten jahrelang, sie lassen sich auch im Stehen einsetzen. Kochendes Wasser erfüllt vor allem bei jungen Samenunkräutern ebenfalls seinen Zweck. Um größere Flächen unkrautfrei zu halten, lohnen sich motorisierte Wildkrautbürsten. Sie schrubben die Pflanzen mit einer rotierenden Borstenwalze weg. Infrarot-, Dampf- oder Heißschaumgeräte rücken dem Unkraut mit starker Hitze zu Leibe. Für Kommunen und Hausmeister kann das eine sinnvolle Investition sein, Hobbygärtner sollten darauf verzichten. Was Sie noch tun können: Lassen Sie Unkraut erst gar nicht entstehen. Renovieren Sie beispielsweise eine Pflasterfläche, nutzen Sie am besten unkrauthemmenden Pflastersand. Auch Zement- oder Kunstharzfugen machen es den Wildkräutern schwer. Hintergrund Umweltsituation: Die Bekämpfung von Unkraut mit Herbiziden gefährdet den Wasserschutz und damit die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen. Nach dem Einsatz auf versiegelten Flächen gelangen sie auf benachbarte Grünflächen oder in Oberflächengewässer. Von dort sickern sie ins Grundwasser oder erreichen über den nächstgelegenen Gully das Abwassersystem. Die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln erschweren die Aufbereitung des Trinkwassers. Das Verfahren ist kompliziert und teuer – die Kosten trägt der Steuerzahler. Mitunter ist eine vollständige Reinigung unmöglich. Es wurden schon landwirtschaftlich eingesetzte Herbizidwirkstoffe verboten, weil sie deutschlandweit ins Grundwasser einsickerten. Das 1991 verbotene Atrazin beispielsweise ist bis heute im Grund- und Trinkwasser nachweisbar. Auch der kontrovers diskutierte Herbizidwirkstoff Glyphosat schädigt die Umwelt. Sein übermäßiger Einsatz hat Nebeneffekte, er stört beispielsweise die Nahrungsnetze und hat so Auswirkungen auf die ⁠ Biodiversität ⁠. Gesetzeslage: Der Einsatz von Herbiziden auf befestigten oder versiegelten Flächen ist grundsätzlich verboten. Das gilt unter anderem für Garagenauffahrten, Bürgersteige und Terrassen. Die Strafe für den unsachgemäßen und unerlaubten Einsatz von Herbiziden liegt bei bis zu 50.000 Euro. Auch der Bundesverband deutscher Gartenfreunde untersagt in vielen der rund eine Million Kleingärten per Gartenordnung den Einsatz der Mittel. Verkäufer von Herbiziden sind verpflichtet, ihre Kunden eingehend zu beraten – und über rechtliche Rahmenbedingungen aufzuklären. Die Praxis sieht aber anders aus. Meist preisen die Verkäufer das jeweilige Produkt an. Im Internet beschränkt sich die Beratung im Allgemeinen auf kurze Informationstexte oder den Verweis auf das Sicherheitsdatenblatt des Herstellers. Weitere Informationen finden Sie hier: Informationen zum Pflanzenschutz im Garten (⁠ UBA ⁠-Themenseite) Informationen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft (UBA-Themenseite) Wie Pflanzenschutzmittel Feldvögel gefährden (UBA-Themenseite) Kritik am übermäßigen Einsatz von Glyphosat (UBA-Themenseite) Tipps zur Beseitigung von Unkraut auf versiegelten Flächen (UBA-Themenseite) Häufige Samenunkräuter: Vogelmiere Quelle: Joachim Opelka / Fotolia.com Häufige Samenunkräuter: Franzosenkraut Quelle: thomasknospe / Fotolia.com Häufige Samenunkräuter: Hirtentäschel Quelle: unpict / Fotolia.com Häufige Samenunkräuter: Ehrenpreis Quelle: goldbany / Fotolia.com Häufige Samenunkräuter: Ackerhellerkraut Quelle: emer / Fotolia.com Häufige Samenunkräuter: Melde Quelle: Ewald Froech / Fotolia.com Häufige Samenunkräuter: Weißer Gänsefuß Quelle: MIMOHE / Fotolia.com Häufige Samenunkräuter: Taubnessel Quelle: tunedin / Fotolia.com Häufige Samenunkräuter: Wegerich Quelle: Kanusommer / Fotolia.com Häufige Samenunkräuter: Behaartes Schaumkraut Quelle: Fornax (commons.wikimedia.org/ wiki/File:Cardamine_hirsuta_eF.jpg) Häufige Samenunkräuter: Wolfsmilch Quelle: Sun Spurge Polarpx / Fotolia.com Häufige Samenunkräuter: Kanadisches Berufskraut Quelle: MIMOHE / Fotolia.com

Chemische Pflanzenschutzmittel im Hobbygarten

Chemische Pflanzenschutzmittel belasten Umwelt und Mensch Wie Sie Pflanzenschutzmittel umweltschonend einsetzen Prüfen Sie genau, gegen welchen Schädling oder welche Pflanzenkrankheit Sie vorgehen. Verwenden Sie ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ nur wie vom Hersteller vorgeschrieben. Achten Sie auf die Witterungsverhältnisse. Kaufen Sie die Produkte erst nach ausführlicher Beratung. Vorsicht! Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Gewusst wie Hobbygärtner*innen wundern sich mitunter, warum ein ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Das kann an einer falsch diagnostizierten Krankheit liegen oder daran, dass ein Mittel gegen einen bestimmten Schädling eingesetzt wird, dafür aber gar nicht zugelassen ist. Das belastet die Umwelt, die Menschen und auch den Geldbeutel. Prüfen Sie genau, um welchen Schaderreger es sich handelt. Manche Schädlinge sind nur ein optisches Problem, zum Beispiel Blattläuse an Ziergehölzen. Suchen Sie nach Alternativen zu Pflanzenschutzmitteln, ein gezielter Wasserstrahl reicht häufig aus. Verzichten Sie auf selbst hergestellte Pflanzenschutzmittel. Sie sind verboten und werden mit ihren Wirkungen oft unterschätzt. Lassen Sie sich zum Beispiel von Gärtnereien oder Kleingartenvereinen beraten. Der Einsatz jeglicher Unkrautvernichtungsmittel (= ⁠ Herbizide ⁠, z.B. Glyphosat, Essigsäure, Salz) auf versiegelten Flächen, etwa auf Hofflächen, Terrasse, Bürgersteig und Einfahrten, ist verboten. Halten Sie sich an die Regeln: Sie dürfen ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ nur so verwenden, wie es in der Gebrauchsanweisung steht. Manche Hobbygärtner*innen vermuten zum Beispiel, dass ein Mittel gegen Blattläuse an Rosen auch die am Salat beseitigen kann. Dabei ist es für diesen Bereich nicht zugelassen. Es wurde also nicht überprüft, ob es auch bei Salatpflanzen wirkt und ob die Auswirkungen für Mensch und Umwelt vertretbar sind. Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur in den Kulturen, für die sie explizit zugelassen sind. Vorsicht vor Rückständen von Pflanzenschutzmitteln! Gerade bei Pflanzen, die für den Verzehr geeignet sind, riskieren Sie Ihre Gesundheit. Halten Sie sich an die vorgeschriebenen Wartezeiten zwischen der letzten Anwendung und der Ernte. Die passende ⁠ Witterung ⁠: Zeitdruck ist kein guter Ratgeber bei der Pflanzenpflege. Wer zum Beispiel seine Pflanzen noch kurz vorm nächsten Regenschauer chemisch behandeln will, belastet die Umwelt. Der Regen wäscht die Pflanzenschutzmittel ab, bevor sie überhaupt am beabsichtigten Standort wirken können. Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur an Tagen, für die keine Niederschläge angekündigt sind. Vermeiden Sie die Mittagssonne, die Temperatur sollte unter 25 Grad liegen. Hitze vermindert die Wirkung vieler Pflanzenschutzmittel, da die Wirkstoffe verdunsten, bevor sie wirken. Achten Sie auf einen windstillen Zeitpunkt. Sonst kann die Spritzbrühe in die weitere Umwelt gelangen, insbesondere in offene Gewässer. Am sinnvollsten ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in den frühen Morgen- oder Abendstunden. Auch Laien werden bestraft: Beachten Sie die Regeln für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Anderenfalls drohen Geldstrafen – auch, wenn Sie zunächst gar nicht wissen, was Sie falsch gemacht haben. Halten Sie sich genau an die Gebrauchsanweisung, verwenden Sie von dem ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ niemals mehr oder weniger als in der Packungsbeilage vorgeschrieben. Setzen Sie Pflanzenschutzmittel nur auf der dafür zugelassenen Kultur ein. Der Einsatz auf versiegelten Flächen, etwa auf der Terrasse oder dem Bürgersteig, ist verboten. Die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Was noch zu tun ist: Entsorgen Sie Restmengen von Pflanzenschutzmitteln bei einer Sammelstelle für Sondermüll. Entsorgen Sie Pflanzenschutzmittel niemals zum Beispiel in der Toilette, im Garten oder im Graben! Das kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Sind Sie sich unsicher? Dann informieren Sie sich in öffentlichen Beratungsstellen, am Verkaufsort in Gartencentern und Baumärkten oder auf der Informationsplattform des Umweltbundesamts. Weitere Informationen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln lesen Sie hier . Weitere Tipps zum möglichst umweltverträglichen Umgang mit Unkraut finden Sie hier . Hintergrund Umweltsituation: Chemische ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ können der Umwelt schweren Schaden zufügen. Das gilt unter anderem für einige, die systemisch wirken und von den Pflanzen aufgenommen werden. Die Wirkstoffe können unter anderem in den Nektar und die Pollen übergehen. Wie gefährlich solche Mittel sind, hängt unter anderem von Substanzeigenschaften ab, wie etwa ⁠ Persistenz ⁠, Anreicherung in der Pflanze und Mobilität in dieser. Um eine Zulassung zu erhalten, wird ein Pflanzenschutzmittel auch im Bereich Umwelt geprüft. Hierbei wird unter anderem darauf geachtet, ob ein Produkt Bienen gefährden könnte. Pflanzenschutzmittel, die als bienengefährlich und den Kategorien B1 und B2 zugeordnet sind, dürfen keine Zulassung für Anwendungen im Freiland erhalten. Weitere Informationen bietet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit . Pflanzenschutzmittel für nichtberufliche Anwender erhalten keine Zulassung, wenn mögliche Nebenwirkungen für Landlebewesen nur durch aufwändige Zusatzmaßnahmen auf ein vertretbares Maß beschränkt werden können. Ebenfalls keine Chance auf Zulassung haben Mittel, die einen mehr als zehn Meter weiten Abstand zum nächsten Gewässer erforderlich machen, um Wasserorganismen zu schützen. Gesetzeslage: Das Pflanzenschutzgesetz unterscheidet zwischen beruflichen und nicht-beruflichen Anwendern. Hobbygärtner*innen dürfen nur Pflanzenschutzmittel verwenden, die für sie zugelassen und gekennzeichnet sind. Sie sind dem Gesetz nach nicht „sachkundig im Pflanzenschutz“. Gewerbliche Anwender müssen einen Sachkundennachweis erbringen. Der Gesetzgeber verlangt, dass sich professionelle Anwender zum Beispiel genau mit den Düsen beim Spritzen oder mit der Schutzausrüstung auskennen. Für den Hobbybereich sind lediglich die Mittel erlaubt, bei denen die Nebenwirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier als relativ gering gelten. Giftige und ätzende Pflanzenschutzmittel werden nicht zugelassen. Dasselbe gilt für sensibilisierende Substanzen, also solche, die häufig allergische Reaktionen hervorrufen. Generell verboten ist es, Pflanzenschutzmittel auf versiegelten Flächen einzusetzen. Ebenfalls nicht erlaubt sind selbst hergestellte Mittel, etwa aus Nikotin oder Chili. Das gilt allerdings nicht für ⁠ Pflanzenstärkungsmittel ⁠, zum Beispiel aus Brennnesseln. Weitere Informationen finden Sie hier: Portal zum Pflanzenschutz im Garten (⁠ UBA ⁠-Themenseite) Tipps zum Umgang mit Gartenschädlingen (Uba-Themenseite) Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (UBA-Themenseite) Rechtliches zum Einsatz von Pflanzenschutzmittteln im Hobbygarten (UBA-Themenseite)

Umweltrisiken durch Pestizid-Cocktails werden unterschätzt

Umweltrisiken durch Pestizid-Cocktails werden unterschätzt Auf unseren Äckern werden oft mehrere Pestizide gleichzeitig oder nacheinander verwendet. Wie die einzelnen Mittel zusammenwirken, wird vorher in der Zulassung nicht überprüft. Dort werden Mittel nur einzeln bewertet. Die Folge: Unerwünschte Kombinationswirkungen von Pestiziden auf die Umwelt bleiben oft unentdeckt. Laut einer neuen Studie für das UBA muss sich das rasch ändern. Zulassungssystem mit Lücken Als ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ (PSM) werden landwirtschaftlich genutzte ⁠ Pestizide ⁠ bezeichnet. Im europäischem Pflanzenschutzrecht ist festgelegt, dass PSM „keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt“ haben dürfen (Verordnung EG 1107/2009). Daher werden in einem aufwändigen Zulassungsverfahren die Risiken der Ausbringungen von PSM für die Umwelt geprüft. In der Realität zeigt sich allerdings, dass die Anwendung von PSM maßgeblich zum Schwund an Tier- und Pflanzenarten in der Agrarlandschaft beiträgt. Mit ursächlich dafür sind „blinde Flecken“ im Zulassungsverfahren, also Faktoren, die bisher nicht erfasst werden. Eine dieser Lücken ist die gängige landwirtschaftliche Praxis, in der Anbausaison einer Kultur oft mehrere PSM gleichzeitig (als sogenannte Tankmischungen) und auch mehrmals nacheinander zu verwenden. In der Landwirtschaft wird das als Spritzfolge bezeichnet. Da in der Zulassung normalerweise nur Einzelprodukte (und nur sehr selten auch beantragte Tankmischungen) bewertet werden, kann das Gesamtrisiko durch typische Anwendungen zurzeit nicht erfasst werden. Eine neue Studie für das ⁠ UBA ⁠ hat nun untersucht, wie die Umweltrisiken in der Praxis von der ⁠ Prognose ⁠ im Zulassungsverfahren abweichen. Deutlich erhöhte Risiken durch Spritzfolgen und Tankmischungen Im Rahmen der Studie wurden fast 900 Datensätze aus landwirtschaftlichen Betrieben zur Anwendung von PSM in 12 verschiedenen Hauptkulturen ausgewertet. Ein Ergebnis: Sowohl die eingesetzten PSM-Klassen (Insektizide, Fungizide oder ⁠ Herbizide ⁠), als auch die Anzahl der Behandlungen unterscheiden sich zwischen den Kulturen stark. Mit durchschnittlich 20 Pflanzenschutzbehandlungen pro Saison werden Äpfel am intensivsten behandelt. Unter einer Behandlung versteht man die Anwendung eines, aber oft auch mehrerer PSM in einer Tankmischung an einem Tag. Tankmischungen sind dabei die Regel. Sie machten durchschnittlich 63 Prozent aller Behandlungen in den untersuchten Kulturen aus. Aus den zur Verfügung stehenden Anwendungsdaten wurden für eine genauere Analyse je zwei repräsentative Spritzfolgen aus dem Rapsanbau und aus dem Apfelanbau ausgewählt. Hierfür wurde jeweils das Gesamtrisiko für die Umwelt ermittelt, indem die Risiken der einzelnen eingesetzten PSM summiert wurden. Das Gesamtrisiko der PSM-Anwendungen ist in einer Saison im Durchschnitt doppelt bis maximal fünfmal höher als die Wirkstoffanwendung mit dem höchsten Einzelrisiko der Spritzfolge. Ergänzend wurde in der Studie ein Vorhersagemodell (MITAS) entwickelt, welches bei der Prognose des Gesamtrisikos den Abbau der PSM-Wirkstoffe zwischen den Behandlungen berücksichtigen kann. Am Beispiel der Auswirkungen von PSM-Anwendungen auf Regenwurmpopulationen wurde mit dem Modell das Gesamtrisiko einer Spritzfolge im Apfelanbau über den Zeitraum eines Jahres ermittelt. Die Ergebnisse der Anwendung dieses Modells sagen Schäden an Regenwurmpopulationen voraus, die sogar bis zum darauffolgenden Jahr bestehen bleiben. Es deutet sich daher an, dass sich Tier- und Pflanzenpopulationen in der Zeit, in der keine PSM gespritzt werden, nicht erholen können und folglich die Populationen über längere Zeit immer stärker geschädigt werden. Was tun? Diese erste umfassendere Betrachtung von Spritzfolgen und Tankmischungen zeigt, dass das Risiko typischer Anwendungsmuster deutlich höher ist, als in der Zulassungsprüfung für die einzelnen PSM vorhergesagt wird. Um das Risiko zu mindern, ist wichtig, die risikoverstärkende Wirkung von Tankmischungen und Spritzfolgen bereits in der Risikoanalyse im Zuge der Zulassungsprüfung zu beschreiben. Denn erst dann wird es möglich, die erkannten Risiken zu managen. Die EU-Bewertungsleitlinien müssten dazu überarbeitet werden. Sinnvoll ist dabei, vereinfachende Szenarien für die gemeinsame Verwendung von PSM in den verschiedenen Kulturen zu entwickeln, denn die Zahl möglicher Kombinationen von Mitteln in der landwirtschaftlichen Praxis ist sehr groß. Was die Landwirtinnen und Landwirte für die Risikominderung tun können, kann direkt bei der PSM-Zulassung durch Anwendungsbestimmungen festgelegt werden. Sinnvoll ist zudem eine bessere und intensivere Beratung schon bei der Auswahl der Pflanzenschutzmittel. Sinnvoll ist auch, durch ökologische Maßnahmen in der Agrarlandschaft die Widerstandsfähigkeit der Tier- und Pflanzenpopulationen gegen unerwünschte Pestizidauswirkungen zu stärken – so etwas war als „Refugialflächenansatz“ im Aktionsprogramm Insektenschutz von der Bundesregierung vorgesehen, wurde aber bislang nicht umgesetzt. Die in der Studie ermittelten Risiken zeigen außerdem, dass der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel in der konventionellen Landwirtschaft insgesamt sinken muss. Die „Farm-to-fork-Strategie“ der Europäischen Kommission mit dem Ziel, den Einsatz von Pestiziden und deren Umweltrisiken bis 2030 in der europäischen Landwirtschaft um 50 Prozent zu reduzieren, sollte deshalb ambitioniert umgesetzt werden. Um die Risiken von Tankmischungen und Spritzfolgen überhaupt bewerten zu können, benötigen die zuständigen Behörden Zugang zu PSM-Anwendungsdaten. Die regulatorischen Voraussetzungen dafür müssen durch die zuständigen Ministerien in Deutschland erst geschaffen werden.

35 Jahre Bhopal: Die GSA informiert zu Methylisocyanat

35 Jahre Bhopal: Die GSA informiert zu Methylisocyanat In diesen Tagen jährt sich der Chemieunfall im indischen Bhopal zum 35. Mal. Am 3. Dezember 1984 gelangte in einer Pestizidfabrik in Bhopal Wasser in einen Tank mit Methylisocyanat. Mehrere Tonnen des hochreaktiven und giftigen Stoffes wurden freigesetzt, tausende Menschen starben an den unmittelbaren Folgen der Katastrophe. Das Ereignis gilt als die größte Chemiekatastrophe überhaupt. Methylisocyanat (Summenformal C2H3NO) ist eine farblose, ätzende, giftige und leichtflüchtige Flüssigkeit und weist einen reizenden und stechend scharfen Geruch auf. Es kommt in chemischen Synthesen, wie zum Beispiel der Herstellung von Insektiziden, Herbiziden und Pflanzenschutzmitteln zum Einsatz. Methylisocyanat ist hochentzündlich (Flammpunkt= -7 °C) und bildet gefährliche Brandgase. Zusätzlich besteht unter Wärme- oder Funkeneinwirkung Explosionsgefahr. Der ⁠ Stoff ⁠ reagiert leicht mit anderen Stoffen, u.a. mit Metallen, Säuren und Oxidationsmitteln, wobei die Reaktivität mit steigender Temperatur zunimmt. Im Kontakt mit Wasser reagiert es unter Bildung von Kohlendioxidgas. Dabei wird Wärme freigesetzt (exotherme Reaktion), wodurch die Explosionsgefahr gesteigert und die Entstehung giftiger und ätzender Gase und Dämpfe (z. B. Wasserstoffcyanid) zusätzlich gefördert wird. Methylisocyanat-Gase bilden mit Luft explosive Gemische und die Dämpfe sind leicht entzündbar. Da das Gas schwerer ist als Luft, kann es sich auf dem Boden ausbreiten. Nach dem Global harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) ist Methylisocyanat unter anderem bei Hautkontakt und Verschlucken giftig und verursacht schwere Augenschäden. Beim Einatmen besteht Lebensgefahr. Die Substanz darf aufgrund ihrer Schadwirkung auf Säugetiere unter KEINEN Umständen in die Umwelt gelangen. Schätzungen gehen davon aus, dass im Zuge des Unfalls 20 bis 30 Tonnen Methylisocyanat freigesetzt wurden. Zum Zeitpunkt des Unglücks lebten ca. 700.000 Menschen in Bhopal, mindestens 2.500 Menschen starben und 500.000 wurden in Folge des Unfalls zum Teil schwer verletzt. Die Gefahrstoffschnellauskunft ist Teil der Chemiedatenbank ChemInfo. Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und einiger Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind u.a. Feuerwehr, Polizei oder andere Einsatzkräfte. Für die allgemeine Öffentlichkeit steht ein Datenbestand unter www.chemikalieninfo.de bereit. Dieser frei recherchierbare Datenbestand informiert Sie über die gefährlichen Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.

Gemeinsam aktiv gegen die hochallergene Ambrosia

null Gemeinsam aktiv gegen die hochallergene Ambrosia Im Juli beginnt die hochallergene Beifuß-Ambrosie zu blühen und verbreitet ihre Pollen in warmen Wintern bis in den Dezember. Deshalb hat die internationale Ambrosien Gesellschaft (International Ragweed Scoiety) für den kommenden Samstag, den 22. Juni 2019 den internationalen Ambrosiatag ausgerufen. Zu Beginn der Sommermonate ist die Pflanze bereits zu erkennen und ihre Bekämpfung vor der Blüte besonders wirkungsvoll. Die Meldestelle für Baden-Württemberg ist bei der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg angesiedelt. Die LUBW erhebt die Bestände, um das aktuelle Verbreitungsgebiet zu bestimmen und gibt für eine gezielte Bekämpfung die Informationen an die unteren Verwaltungsbehörden in Kommunen und Landkreisen weiter. „Leider hat sich die Pflanze in Baden-Württemberg in den letzten Jahren besonders entlang von Straßen, in Blühstreifen und an Ackerrändern deutlich ausbreiten können“, so Dr. Kai-Achim Höpker, Referatsleiter „Medienübergreifende Umweltbeobachtung, Klimawandel“ der LUBW und ergänzt: „Mithilfe von engagierten Bürgerinnen und Bürgern können wir Bestände der Ambrosia möglichst flächendeckend erfassen. Deswegen bitten wir wieder um rege Beteiligung bei der diesjährigen Meldeaktion.“ Vom Spaziergänger, Gartenbesitzer bis zum Landwirt sind alle gefragt bei der Aktion mitzumachen. Wie kann man Ambrosia Funde melden? Auf der LUBW-Webseite „Ambrosia-Bestände melden“ sind die Merkmale der Pflanze gut beschrieben und die verschiedenen Meldemöglichkeiten übersichtlich erläutert. Diese reichen von einem Formular zur manuellen Eingabe über Meldung per E-Mail bis hin zur App „Meine-Umwelt“, mit deren Hilfe man Bestände von unterwegs melden kann. Wichtig ist, ein Foto der Pflanze zu machen, da die Beifuß-Ambrosie oft mit anderen Pflanzen verwechselt wird. Die Meldung sollte genaue Angaben zum Fundort, zu Größe und Anzahl der Pflanzen enthalten. Ambrosia: ein Problem für die Gesundheit und die Landwirtschaft Schon geringe Mengen der Pollen in der Atemluft können bei Allergikern Reaktionen wie Heuschnupfen, Bindehautreizungen und Asthma auslösen. Neben dem Gesundheitsproblem ist die Ambrosia auch für die Landwirtschaft eine Problempflanze, denn sie ist ein Ackerunkraut, welches intensive Bekämpfungsmethoden - beispielsweise einen erhöhten Herbizideinsatz - mit sich bringt. Klimawandelt beschleunigt den Vormarsch der Ambrosia Beifuß-Ambrosien kommen schon seit vielen Jahrzehnten sporadisch im Land vor. Ihre Samen wurden beispielsweise durch Verunreinigung von Vogelfutter eingeschleppt. Mit den wärmeren und längeren Sommern, die im Rahmen des Klimawandels zu beobachten sind, können die Samen der Pflanzen regelmäßiger und in großen Mengen heranreifen. Es ist damit zu rechnen, dass die Ambrosie zukünftig flächendeckend im Land sehr gute Ausbreitungsbedingungen vorfindet und somit anzutreffen sein wird. Bekämpfung der Pflanze Jetzt ist ein günstiger Zeitraum, die Art zu bekämpfen. Sie ist so weit entwickelt, dass man sie erkennen kann, blüht aber meist noch nicht. Im eigenen Garten ist es einfach, kleinere Mengen an Ambrosien durch Ausreißen selbst zu bekämpfen. Sie sollte unbedingt nur mit Handschuhen ausgerissen und über den Restmüll entsorgt werden, also nicht über die Biotonne. Bereits die Berührung mit den behaarten Stielen der Pflanzen kann eine Kontaktallergie auslösen. Blüht die Pflanze bereits, sollte man diese Arbeit nur mit Mund- und Nasenschutz und langer Kleidung durchführen. Eine spätere Nachkontrolle des Bestandes ist ratsam, da sie oftmals wieder austreibt kann, wenn die Wurzel nicht entfernt wurde. Weiterführende Informationen sind auf den folgenden Webseiten der LUBW zu finden: LUBW: Medienübergreifende Umweltbeobachtung/Klimawandel – Biologische Folgen/Neobiota/Ambrosia . Broschüre zum Herunterladen: Ambrosia-Pflanzen – Ursache für die Zunahme von Allergien? Bericht zur Bekämpfung der Ambrosien in Karlsruhe (Klimopass Projekt): Bekämpfung der Hohen und der Stauden-Ambrosie mittels unterschiedlicher Methoden Bild: LUBW

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