Obergerichtliche Überprüfung von Urteilen zu Pestiziden dringend nötig Drei aktuelle Urteile des Verwaltungsgerichts Braunschweig sprechen deutschen Behörden das Recht ab, die tatsächlichen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die Umwelt vollumfänglich zu bewerten und Schutzmaßnahmen für die biologische Vielfalt und das Grundwasser vorzuschreiben. Das Umweltbundesamt (UBA) hält es deshalb für dringend geboten, dass die zuständige Behörde – das Bundeamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) – gegen die Urteile in Berufung geht. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte unter anderem entschieden, dass die vom UBA festgestellten Auswirkungen eines Herbizids und eines Insektizids auf die biologische Vielfalt in der Zulassung nicht berücksichtigt werden dürfen, da es noch keinen Bewertungsleitfaden der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA hierfür gebe. In einer weiteren Eilentscheidung erklärte das Gericht die vom UBA geforderte Anwendungsbeschränkung eines Herbizids zum Schutz des Grundwassers für unzulässig: Neue Informationen zeigten zwar hohe Risiken für das Grundwasser auf, diese Informationen dürfe das UBA aber nicht berücksichtigen. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Sollten die Urteile des VG Braunschweig rechtskräftig werden, geben wir den Schutz der biologischen Vielfalt im Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln auf. Auch der Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen mit Pestizidrückständen wäre in Deutschland nicht mehr sichergestellt. Es ist daher unerlässlich, dass diese Rechtsfragen vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg geklärt werden.“ Die mit den Urteilen des VG Braunschweig aufgeworfenen europarechtlichen Fragen gehen deutlich über die konkret entschiedenen Fälle hinaus. Das UBA hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit deshalb gebeten, fristgerecht bis zum 28. Oktober 2019 Berufung gegen die Urteile zu beantragen, um die Rechtsfragen abschließend durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (und gegebenfalls den Europäischen Gerichtshof) klären zu lassen. „Sonst nähme das BVL als Zulassungsstelle klaglos hin, dass umweltschädliche Pflanzenschutzmittel weiter zugelassen werden. Was soll uns das Zulassungsverfahren dann noch nützen?“, so Krautzberger. Herbizid Sunfire : Das UBA hatte seine Zustimmung zur Zulassung des Herbizids „Sunfire“ unter die Bedingung gestellt, dass das Mittel in drei Jahren auf einem Acker nur einmal angewendet werden darf, um das Grundwasser zu schützen. Denn ein Abbauprodukt des Mittels ist Trifluoracetat (TFA), das in der Trinkwasseraufbereitung kaum aus dem Grundwasser entfernt werden kann. In Deutschland wurden schon hohe Konzentrationen von TFA im Grundwasser nachgewiesen, was die Trinkwasserversorgungsunternehmen vor Probleme stellt. Das Verwaltungsgericht Braunschweig erklärte in einer Eilentscheidung die zu Grunde liegende Bewertung des Umweltbundesamtes für unzulässig. Das Umweltbundesamt hatte in seiner Zustimmung zur Zulassung in Deutschland aktuellste Informationen zur Grundwassergefährdung durch TFA herangezogen. Diese dürfen nach Auffassung des Gerichts aber erst in einem zukünftigen Verfahren zur Überprüfung der Zulassung und auch zunächst nur durch den sogenannten berichterstattenden Mitgliedstaat (Niederlande) berücksichtigt werden. Herbizid Corida und Insektizid Fasthrin 10 EC : Das UBA hatte in seiner Prüfung festgestellt, dass die Anwendung der Mittel schädliche Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben kann. Durch das Abtöten der Begleitkräuter und Insekten wird auch Vogelarten die Nahrungsgrundlage entzogen. Das UBA hatte deshalb seine Zustimmung zur Zulassung davon abhängig gemacht, dass landwirtschaftliche Betriebe diese Mittel nur anwenden dürfen, wenn sie einen bestimmten Anteil sogenannter Biodiversitätsflächen auf ihrem Ackerland vorweisen können. Biodiversitätsflächen sind z.B. Brachen und Blühflächen, die als Ersatzlebensraum für solche Tier- und Pflanzenarten geeignet sind, deren Bestände durch die Anwendung von Pestiziden in Gefahr geraten. Ihre Einrichtung kann von den Bundesländern gefördert werden. Das Verwaltungsgericht Braunschweig bestritt in seinen Urteilen zwar die genannten Auswirkungen der Mittel auf die biologische Vielfalt nicht. Es dürften aber nur diejenigen der in der EU-Zulassungsverordnung genannten Schutzgüter im Pflanzenschutzmittelzulassungsverfahren berücksichtigt werden, zu deren Bewertung die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA Methoden vorgelegt hat. Bei vielen wichtigen Fragen ist die EFSA mit der Vorlage solcher Leitlinien jedoch auch noch zehn Jahre nach Inkrafttreten der EU-Zulassungsverordnung säumig. So auch im Falle der Biodiversität , also der Artenvielfalt. Laut VG Braunschweig dürften sich die Zulassungsbehörden mit diesem Gesichtspunkt und vielen weiteren Fragen des Umweltschutzes bei der Pflanzenschutzmittelzulassung von vornherein nicht befassen. Auch für die Bewertung der Auswirkungen von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut auf Insekten gibt es noch keine EFSA-Leitlinie. Bei der Aussaat so behandelten Saatgutes können giftige Abriebstäube in umliegende Flächen verdriften. Dies hatte im Jahr 2008 in Oberrheingebiet ein Bienensterben ausgelöst. Auch vor solchen drohenden Schäden müssten künftig, mangels EFSA-Leitlinie, die Augen verschlossen werden: Man müsste es einfach geschehen lassen und dürfte im Vorfeld, unter Nutzung der Möglichkeiten des Zulassungsverfahrens, nichts tun. Die Urteile haben in der bestehenden Form auch Einfluss auf den Umgang mit dem Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat. Die Ende 2017 erteilte Wirkstoffgenehmigung für Glyphosat enthält eine Verpflichtung für die Mitgliedstaaten, bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff den Biodiversitätsaspekt besonders zu berücksichtigen und nötigenfalls Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Maria Krautzberger: „Liefen diese Bestimmung zum Schutz der biologischen Vielfalt nun leer, hätte das auch politische Sprengkraft, denn mit der Einfügung der Bestimmung zur Biodiversität hatte der damalige Landwirtschaftsminister Christian Schmidt seine umstrittene Zustimmung zu der erneuten Genehmigung von Glyphosat gerechtfertigt.“ In Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel beurteilt das Umweltbundesamt, ob bei Anwendung des Mittels in Deutschland Schäden an der Umwelt drohen. Ist dies der Fall, verbindet das UBA seine Zustimmung zur Zulassung mit verbindlichen Schutzmaßnahmen bei der Anwendung. Reichen auch solche Maßnahmen nicht aus, versagt das UBA seine Zustimmung. Das Mittel darf dann in Deutschland nicht zugelassen werden.
Before a plant protection product is approved for placement on the market, an assessment of the overall acceptability of negative effects on non-target species in arable land and adjacent areas has to be performed according to European guidelines. The guideline for the risk assessment of non-target terrestrial plants (NTTP) is currently revised by the European Food Safety authority (EFSA) to integrate the current state of scientific knowledge and the new requirements of Regulation (EC) No 1107/2009 to protect biodiversity. In the view of this revision, this report has been conducted to evaluate the actual scientific state of knowledge on effect- and risk assessment for non-target terrestrial plants and to recommend amendments of the current practice in testing and subsequent risk assessment of NTTP. The authors conclude that fundamental issues like the representativeness of the species tested (mostly crop species) and the ecotoxicological endpoints currently used (growth effects in juveniles) are associated with a high degree of uncertainty. These uncertainties must be taken into account in the risk assessment to ensure an adequate level of protection. Also, the analysis of data available would indicate, among other things, that the current risk assessment, limited to growth effects, might not be sufficient to ensure protection of non-target terrestrial plants. Therefore, as a simple risk management measure for PPP causing negative effects on NTTP communities, the authors propose to implement an obligatory in-field no-spray buffer zone, notably without herbicide application. Furthermore, the authors stress the importance of wild arable plants as natural life-support system for many other arable species. They highlight the key position of NTTP in the food chain with birds and mammals on the top. Based on their own research, the authors show indirect effects that PPP, such as herbicides, can have on food availability in agricultural landscapes. In the author’s opinion further applied research is needed to implement all this present information into a scheme for risk assessment and risk management which adequately protects biodiversity in agricultural landscapes, as well as ecosystem services based thereupon. Veröffentlicht in Texte | 20/2015.
90 Prozent weniger Schadstoffausträge durch gute Planung möglich Aus Baumaterialien wie Dachbahnen, Dachsteinen, Außenputzen und Außenfarben können während der Bauphase schädliche Stoffe in die Umwelt gelangen. Das zeigt eine aktuelle Studie des Umweltbundesamts (UBA). Für das Forschungsprojekt wurden in zwei Berliner Neubaugebieten über anderthalb Jahre hinweg Proben des Regenwasserabflusses von Fassaden, Dächern und im Regenwasserkanal genommen, auf Schadstoffe und Schwermetalle analysiert und durch Modellierung auf andere typische Neubaugebiete übertragbar gemacht. Demnach gelangen insbesondere Biozide, Schutzmittel gegen Durchwurzelung sowie Zink in bedenklichen Konzentrationen in die Umwelt. Auch potenziell umweltschädliche Abbauprodukte der Biozide konnten gefunden werden. Die gute Nachricht: Die Schadstoffeinträge aus der Gebäudehülle lassen sich mit geringem Aufwand nahezu vollständig vermeiden. Aus dem Gewässermonitoring ist bereits bekannt, dass in städtischen Gebieten Schadstoffe in teils deutlich erhöhten Konzentrationen mit dem Regenwasser in die Umwelt gelangen. Allerdings konnte bislang nur in Einzelfällen nachgewiesen werden, welche Schadstoffe aus welchen Materialien dies sind. Die aktuelle Studie zeigt nun, dass vor allem die Biozide Diuron und Terbutryn aus Fassaden, die Durchwurzelungsschutzmittel Mecoprop und MCPA aus Dachbahnen, sowie Zink aus Dach und Fassade (verzinkte Fensterbänke, Zinkabdeckungen auf dem Dach, Putze und Anstriche) in die Umwelt gelangen. Die Biozide Diuron und Terbutryn werden als Schutzmittel gegen Algen- und Pilzbewuchs eingesetzt, die Herbizide Mecoprop und MCPA verhindern die Durchwurzelung von Baumaterialien durch Pflanzen. Die gemessenen Konzentrationen überschritten die Zielwerte (Umweltqualitätsnormen) für Oberflächengewässer zum Teil deutlich. Viele weitere Stoffe hingegen waren in ihrer Konzentrationshöhe unauffällig. Die nachgewiesenen Biozide und Herbizide können toxisch auf Lebewesen wie Wasserpflanzen (verminderte Fotosynthese), Kleinkrebse (verminderte Mobilität) und Fische (Verformung der Eier) wirken. Chronische Toxizität von Zink gegenüber Süßwasserorganismen – z.B. Beeinträchtigung von Wachstum und Mobilität – ist ebenfalls bekannt. Die Studie untersuchte auch, wie die Freisetzung von Schadstoffen aus Bauprojekten in die Umwelt minimiert werden kann. Demnach kann durch Berücksichtigung der Umweltbelange bereits in einer frühen Planungsphase der Eintrag um mehr als 90 Prozent reduziert werden. So verringert zum Beispiel ein breiter Dachüberstand an allen Fassaden den Kontakt mit Regenwasser. Wenn die Fassade trocken bleibt, kann nichts bzw. wenig auslaugen. Oft können auch biozid- bzw. herbizidfreie Bauprodukte eingesetzt werden. So finden sich beispielsweise häufig Durchwurzelungsschutzmittel in Dachmaterialien, die gar nicht als Gründächer geplant sind – was den Einsatz des Herbizids hier überflüssig macht. Fassaden mit mineralischem Putz schützen auch ohne Biozide vor unerwünschtem Bewuchs: Sie haben einen hohen pH-Wert , den Algen und Pilze nicht vertragen. Ein Leitfaden des Umweltbundesamtes für Gebäudeplanung zeigt verschiedene Musterlösungen für die umweltfreundliche Bauplanung von Dächern, Fassaden und Grundstücken. Die Untersuchungen fanden von Sommer 2018 bis Winter 2020 in Berlin in zwei Neubaugebieten ähnlicher Größe und typischer Bauweise statt. Diese umfassten jeweils Gebäude mit ca. 120 Wohnungen, die mit verputzten Fassaden (Wärmedämmverbundsystem) sowie mit und ohne Dachbegrünung erbaut waren. Für einen Zeitraum von etwa 1,5 Jahren wurden für jedes Gebiet Proben des Regenwasserabflusses von Fassaden, vom Dach und Gesamtgebiet (Regenwasserkanal) genommen und auf in den Bauprodukten enthaltene organische Stoffe und Schwermetalle analysiert. Die Messergebnisse wurden anschließend modelliert und können so auf Neubauprojekte ähnlichen Umfangs übertragen werden. Die Studienergebnisse sollen auch in die Vergabekriterien des Umweltzeichens „Blauer Engel“ einfließen. Das UBA plant, der Jury Umweltzeichen neue Umweltzeichen und Vergabekriterien für Dachbahnen, Dachsteine, Außenputze und Außenfarben vorzuschlagen. Bereits im Sommer 2022 soll der Blaue Engel für Dachbahnen als erste neue Produktgruppe eingeführt werden. Mit Hilfe des Blauen Engels können alle, die Bau- und Renovierungsarbeiten planen, freiwillig die Nachfrage nach umweltschonenden Bauprodukten stärken und die urbane Umwelt entlasten.
Ökologischer Baumwollanbau in Peru 1. Düngung : organischem Dünger (Hühnermist, Guano und Kompost) 1,5 kg/kg Rohbaumwolle plus Gründüngung und Zwischenkulturen 2. Bewässerung: 200 kg Wasser pro kg Rohbaumwolle 3. Maschineneinsatz: Traktorstunden pro ha (Feldvorbereitung):12 Stunden Mittelwert über verschiedene Laststufen [Borken, Patyk et al. , 1999]: 247 MJ/h 12*247=2964 MJ/ha bei 2400 kg/ha Ertrag --> 2964 MJ/ha : 2400kg/ha = 1,24 MJ/kg bei Wirkungsgrad Dieselmotor-generisch = 32% --> 0,40 MJ/kg 4. Kein Einsatz von Insektiziden und Herbiziden Unkrautbekämpfung per Hand 5. Ernte per Hand Baumwollertrag: 2400 kg/ha Rohbaumwolle Datenbasis: Wiegmann, 2000 Auslastung: 1h/a Brenn-/Einsatzstoff: Ressourcen Flächeninanspruchnahme: 69,1m² Jahr: 2000 Lebensdauer: 1a Leistung: 0,083t/h Nutzungsgrad: 48% Produkt: Textilien
Der Baumwollanbau "Typ China" repräsentiert einen konventionelles, kaum mechanisiertes Anbausystem, wie er in China, Pakistan und Indien zu finden ist. Diese drei Länder produzieren gemeinsam etwa 50% der weltweiten Baumwollernte [Myers, D., 1999] konventioneller Baumwollanbau in China: 1. Landbearbeitung und Ernte von Hand 2. Pflanzenschutz: keine Angaben über augebrachte Menge an Insektiziden. Kein Einsatz von Herbiziden 3. Einsatz von Düngemitteln [landwirtschaftl. Jahrbuch VR China 1997]: 174,2kg N/ha 53,3 kg P/ha 23,5 kg K/ha (Bezugsjahr 1997) 4. Ertrag: 900 kg/ha (1997/1998) [Myers, D., 1999] und [landwirtsch. Jahrbuch VR China, 1997] 5. Verbrennung von Ernteresten auf dem Feld keine Daten für die Bewässerunsmenge und die Dieselpumpen für Bewässerung Auslastung: 1h/a Brenn-/Einsatzstoff: Ressourcen Flächeninanspruchnahme: 69,1m² Jahr: 2000 Lebensdauer: 1a Leistung: 0,083t/h Nutzungsgrad: 40% Produkt: Textilien
Der Baumwollanbau "Typ China" repräsentiert einen konventionelles, kaum mechanisiertes Anbausystem, wie er in China, Pakistan und Indien zu finden ist. Diese drei Länder produzieren gemeinsam etwa 50% der weltweiten Baumwollernte [Myers, D., 1999] konventioneller Baumwollanbau in China: 1. Landbearbeitung und Ernte von Hand 2. Pflanzenschutz: keine Angaben über augebrachte Menge an Insektiziden. Kein Einsatz von Herbiziden 3. Einsatz von Düngemitteln [landwirtschaftl. Jahrbuch VR China 1997]: 174,2kg N/ha 53,3 kg P/ha 23,5 kg K/ha (Bezugsjahr 1997) 4. Ertrag: 900 kg/ha (1997/1998) [Myers, D., 1999] und [landwirtsch. Jahrbuch VR China, 1997] 5. Verbrennung von Ernteresten auf dem Feld keine Daten für die Bewässerunsmenge und die Dieselpumpen für Bewässerung Auslastung: 1h/a Brenn-/Einsatzstoff: Ressourcen Flächeninanspruchnahme: 69,1m² Jahr: 2000 Lebensdauer: 1a Leistung: 0,083t/h Nutzungsgrad: 40% Produkt: Textilien
Das Projekt "SAM" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hohenheim, Institut für Phytomedizin, Fachgebiet Herbologie durchgeführt. Die von den Antragstellern entwickelte luftbildgestützte Unkrautkartierung mittels unbemanntem Flugsystem (UAV) - 'Smart Agriculture Mapping' (SAM) - ermöglicht eine Reduktion des Herbizideinsatzes unter Praxisbedingungen um bis zu 90 %. Mittels hochauflösender Luftbilder wird die räumliche Verteilung der Unkräuter erfasst und in digitale Applikationskarten zur Anwendung in Pflanzenschutzspritzen übersetzt. Ziel des Vorhabens ist die technische Weiterentwicklung von SAM, die Entwicklung einer entsprechenden Webplattform und die Gewinnung erster Kunden.
Ambrosia richtig entfernen Was wurde bislang unternommen? Pilotprojekt Adlershof Pollen-Monitoring in Berlin-Adlershof eWeeding zur Vegetationskontrolle im urbanen Grün Beifußblättrige Ambrosia ( Ambrosia artemisiifolia ) Am besten ist es, die Pflanze vor der Blüte zu beseitigen! Die nachhaltigste Methode ist das Ausreißen der Pflanze. Das ist in der Regel nur bei kleinen oder mittelgroßen Beständen möglich. Bei großen Beständen kommt nur die Mahd in Betracht. Diese Methode beseitigt die Ambrosie zwar nicht nachhaltig. Sie ist aber geeignet, um die Pflanze nicht zur Blüte kommen zu lassen und damit die Pollenmenge zu reduzieren. Im Einzelnen zu beachten ist: Vor der Blüte (ca. bis Ende Juni/Anfang Juli) Vorsichtshalber, um den Hautkontakt zu vermeiden: Garten- oder Arbeitshandschuhe und gegebenenfalls auch Kleidung mit langen Hosenbeinen und Ärmeln tragen. Pflanzen mit Wurzel ausreißen und anschließend im Hausmüll entsorgen. Pflanzen können auch liegen bleiben, sollten aber nicht wieder anwurzeln können. Während der Blüte Zusätzlich Atem- und Augenschutz tragen Entsorgung in Plastiktüte über den Hausmüll (Nicht in den Biomüll oder auf den Kompost werfen)! Detaillierte Empfehlungen Fund bei ambrosia@senmvku.berlin.de melden Allergiker sollten keine Bekämpfungsmaßnahmen durchführen! Atemwege durch Feinstaubmaske der Filterklasse FFP2 schützen (im Baumarkt und Fachhandel für Arbeitsschutzausrüstung erhältlich) Augenbindehaut durch unbelüftete, dicht sitzende Vollsichtbrille (Korbbrille) schützen Ausreißen bevorzugt am Nachmittag, da Pollen hauptsächlich in den Vormittagsstunden freigesetzt werden, oder bei feuchtem Wetter Arbeitskittel verhindert, dass Pollen in der Kleidung hängenbleiben und zum Beispiel ins Haus gebracht werden Vor dem Ausreißen Plastiktüte über die Blüten stülpen und die Pflanze mit dem Restmüll entsorgen Zum Schluss Arbeitskittel ausziehen, mit Außenseite nach innen zusammenrollen und in die Wäsche geben Duschen und Haare waschen Bei großflächigem Befall: späte Mahd kurz vor der Blüte (etwa Ende Juli) und danach alle drei bis vier Wochen tief angesetzte Mahd Nach dem Entfernen von Ambrosia Bodendecker pflanzen (vorzugsweise insektenfreundliche Pflanzen und Samen aus der Region verwenden! Hintergrund: siehe Wildbienen-Projekt ) Jährliche Kontrolle bekannter Fundstellen und insbesondere von Vogelfutterplätzen (Samen viele Jahrzehnte keimfähig) Ambrosia-freies und am besten großkörniges Vogelfutter kaufen Vogelfutterabfälle und Käfigstreu nur im Hausmüll entsorgen Vögel nur im Garten füttern (bitte nicht in Parks oder im Wald!) Nicht empfehlenswert! Zu frühe Mahd Einsatz von Herbiziden Stauden-Ambrosie ( Ambrosia psilostachya ) Am besten ist es, die Pflanze vor der Blüte (ca. Anfang/Mitte Juni) zu beseitigen! Das Ausreißen von Jungpflanzen, zum Beispiel an Baumscheiben, Gehwegen oder Straßenrändern, ist möglich. Das ist aber wahrscheinlich – im Gegensatz zum Ausreißen der einjährigen Beifußartigen Ambrosie – nicht nachhaltig. Denn die mehrjährige Ambrosie vermehrt sich über ihr ausgeprägtes, horizontales Wurzelsystem. Beim Ausreißen bleiben meist Teile des Wurzelsystems im Boden. Bei kleinflächigem Befall sollte die Pflanze am besten mit Wurzeln ausgegraben werden. Im Bereich von Baumscheiben sollten nur Fachfirmen mit speziellen Maschinen den Boden austauschen. Bei mittel- bis großflächigem Befall kann derzeit nur eine gezielte Mahd empfohlen werden: Da eine zu frühe Mahd das Wachstum der Stauden-Ambrosie fördert, sollte die Mahd erst kurz vor der Blüte (etwa ab Mitte Juni) durchgeführt werden. Danach folgt eine zweite Mahd erneut kurz vor der Blüte. Diese bildet sich nach etwa vier bis sechs Wochen. Erfahrungen, ob eine dritte Mahd erforderlich ist, liegen derzeit noch nicht vor. Die Stauden-Ambrosie wird als geringer allergen als die einjährige Beifußblättrige Ambrosie, aber dennoch als stark- bis mittel-allergen eingestuft. Ob auch bei dieser Ambrosienart bei Kontakt im Einzelfall Hautreizungen auftreten können, ist nicht bekannt, aber auch nicht auszuschließen. Aus diesen Gründen wird bei Beseitigungsmaßnahmen auf dieselben Schutzmaßnahmen wie beim Entfernen der Beifußblättrigen Ambrosie hingewiesen. Bitte nicht vergessen: Den Fund bei ambrosia@senmvku.berlin.de melden. Nach dem Entfernen von Ambrosia Bodendecker pflanzen (vorzugsweise insektenfreundliche Pflanzen und Samen aus der Region verwenden! Hintergrund: siehe Wildbienen-Projekt ) Regelmäßige Kontrolle und gegebenenfalls erneutes Ausreißen von Jungpflanzen Ambrosia-belasteten Boden nicht als Oberboden andernorts verwenden! Beim Erwerb von Grundstücken bei eingebrachter Erde auf Ambrosia-Freiheit achten (standardisierte Verfahren sind derzeit allerdings nicht bekannt) Nicht empfehlenswert! Zu frühe Mahd (also vor Anfang/Mitte Juni)! Einsatz von Herbiziden Im Jahr 2009 gründeten das Institut für Meteorologie der Freien Universität Berlin, die damalige Senatsgesundheits- und Senatsumweltverwaltung zusammen mit dem Pflanzenschutzamt und einigen Beschäftigungsträgern ein Projekt. Ihr Ziel war es, die Ambrosia wegen ihres sehr großen Allergiepotenzials zu bekämpfen. Das war die Geburtsstunde des “Berliner Aktionsprogramms gegen Ambrosia”. Das Meteorologische Institut entwickelte einen Ambrosia-Atlas. Fundorte konnten seitdem online gemeldet werden. Die gesammelten Daten wurden wissenschaftlich ausgewertet, um die räumliche Verteilung, die Ausbreitungswege und den Erfolg von Maßnahmen beurteilen zu können. Am erfolgreichsten bei der Suche und Bekämpfung der Ambrosia waren die sogenannten Ambrosia-Scouts. Im Rahmen von bezirklichen ABM- und MAE-Maßnahmen verschiedener Beschäftigungsträger hatten von den Arbeitsagenturen bezahlte Langzeitarbeitslose systematisch die Straßen in ihrem Bezirk nach Ambrosia durchsucht, Funde im Ambrosia-Atlas des Instituts dokumentiert und – wo möglich – die Pflanzen ausgerissen. Allerdings ließen sich so nur kleine Bestände mit bis zu wenigen hundert Pflanzen beseitigen. Zwischen 2010 und 2012 konnten berlinweit bis zu 1.400 Fundstellen im Jahr identifiziert werden. Damit ist Berlin bundesweit der am stärksten betroffene Ballungsraum. Die Bestände der einjährigen Beifußblättrigen Ambrosie, hauptsächlich im Westteil der Stadt, konnten über mehrere Jahre nachhaltig reduziert werden. Die Bestände der mehrjährigen Stauden-Ambrosia im Südostteil der Stadt (insbesondere im Ortsteil Adlershof) konnten die Scouts nicht per Hand bekämpfen, da die Flächen zu groß waren. Eine zu frühe Mahd scheint zudem das Wachstum der Stauden-Ambrosie zu fördern. Damit hat sie sich weiter ausgebreitet und konnte bislang nicht erfolgreich bekämpft werden. Seit 2014 haben die Arbeitsagenturen immer weniger Maßnahmen bewilligt, so dass die Fund- und Beseitigungsquote entsprechend gesunken ist. Das Aktionsprogramm konnte mit der Deutschen Bahn AG vereinbaren, dass auf Brachflächen von stillgelegten Güterbahnhöfen, auf denen sich sehr große Vorkommen befinden, möglichst vor der Blüte gemäht wird, um wenigstens den Pollenflug zu verhindern. Adlershof ist ein Berliner Ortsteil im Bezirk Treptow-Köpenick. Dort befinden sich Deutschlands größter Wissenschafts- und Technologiepark sowie Berlins größter Medienstandort. Mit der Gestaltung dieser Areale gehen umfangreiche Bauarbeiten einher, die offensichtlich dazu geführt haben, dass sich die Stauden-Ambrosie mehr als anderswo in der Stadt ausgebreitet hat. Beobachtet wurden die ersten Ambrosia-Vorkommen dort bereits vor mehreren Jahrzehnten. Wann die in der Erde befindlichen Samen nach Adlershof kamen, ist nicht mehr zu klären. Die abgebildete Karte aus dem ehemaligen Ambrosia-Atlas Berlin-Brandenburg zeigt die zum Anfang des Projektes gemeldeten Funde der Stauden-Ambrosie. Da nicht alle Vorkommen im Jahr 2017 gemeldet wurden, dürfte der Befall damals noch höher gewesen sein. Aus diesem Grund liegt der Fokus bei der Ambrosia-Bekämpfung seit dem Jahr 2018 auf dem Ortsteil Adlershof. Zunächst erhalten die Zuständigen für die Pflege von Flächen Informationen zum Vorkommen von Ambrosia und erste Handlungsempfehlungen. So soll die Pollenbelastung und das Ausbreiten der Pflanzen an den einzelnen Standorten deutlich reduziert werden. Vom Pflanzenschutzamt durchgeführte Kartierungen erfassen zudem die Ambrosia-Vorkommen in Adlershof und helfen damit, die tatsächliche Verbreitung zu dokumentieren. In Kürze wird durch eine Kooperation mit meinBerlin eine neue Ambrosia-Karte mit den Ambrosia-Standorten in Berlin veröffentlicht. Über die Vor-Ort-Maßnahmen hinaus muss das grundsätzliche Problem, dass sich die Ambrosia über Erdtransporte verbreitet, angegangen werden. Es stellen sich Fragen wie: Was kann das Land Berlin unmittelbar unternehmen, damit die mit Ambrosia belastete Erde aus Adlershof nicht in der Stadt verteilt wird? Was passiert mit belasteter Erde? Und braucht es eine gesetzliche Regelung? Dass in Adlershof Ambrosia-Vorkommen durch die Bebauung von Flächen zunächst zu verschwinden scheinen, ist ein trügerischer Eindruck. Zwischen Pflastersteinen, entlang von Bordsteinkanten, durch Teerfugen hindurch und im Straßenbegleitgrün sucht sich die Pflanze ihren Weg. Um die Entwicklung der Pollenbelastung, aber auch die Wirkung der ersten Maßnahmen beobachten zu können, wird in Berlin-Adlershof auf einem Gebäude der Humboldt Universität zu Berlin der Pollenflug gemessen. Dies geschieht mittels einer volumetrischen Pollenfalle (Tagespollenwerte). Die volumetrische Pollenfalle passt sich automatisch der Windrichtung an und saugt ein bestimmtes Luftvolumen in das Innere. Dort dreht sich eine Trommel auf dessen Oberseite ein Trägerfilm angebracht ist. An diesem Trägerfilm bleiben die eingesaugten Pollen haften. Nach mehrtägiger Probenahme wird der Träger entnommen und ersetzt. Anschließend wird der Pollenträger in die einzelnen Tage der Probenahme aufgearbeitet und mit dem Lichtmikroskop ausgewertet. Die Ambrosia-Pollen haben eine eigene charakteristische Struktur, wodurch man diese von anderen Pollenarten unterscheiden kann. Unter Berücksichtigung des in 24 Stunden angesaugten Luftvolumens, entspricht die ausgezählte Anzahl dem 24-Stunden-Mittelwert an Pollen pro m 3 Luft. Dieser Wert gleicht annährend der Luftmenge eines erwachsenen Menschen im Ruhezustand. Die Daten werden gespeichert und visuell in einem Diagramm dargestellt. Weitere Informationen und Jahresrückblicke finden Sie in dem Bericht Pollen-Monitoring in Berlin-Adlershof . Aufgrund der starken Ausbreitung von Ambrosia psilostachya im NSG/LSG dem ehemaligen Flugfeld Johannisthal in Adlershof wurde im Jahr 2021 ein elektrophysikalisches Verfahren mit systemischer Wirkung getestet, welches eine selektive Applikation ermöglicht. Hierbei wird elektrischer Strom für die Dauer der Kontaktzeit mit einer Elektrode über die Blätter der Pflanze bis in die Wurzeln geleitet. Im Land Berlin wird nach einem wirksamen und wirtschaftlichen nicht chemischen Verfahren gesucht, um die Rhizome der ausdauernden Ambrosia-Art irreversibel zu schädigen. Der Versuch wurde an zwei Standorten mit unterschiedlichen Gegebenheiten durchgeführt. Ein positiver Effekt der Wirksamkeit gegenüber Wurzelunkräutern konnte während der Beprobung festgestellt werden. Die Langzeitwirkung wird künftig beobachtet und geprüft. Der gesamte Bericht steht als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.
Das Projekt "Untersuchung ueber das Rueckstandsverhalten von Asulam in nach Spinat nachgebauten Kulturen (Kopfsalat, Wirsing, Bohnen u.a.) und Boden nach einer Anwendung gegen Unkraeuter (FC-D-1382)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft durchgeführt. Freilandversuche in verschiedenen Teilen der Bundesrepublik Deutschland - 1 Anwendung mit Asulox in einer Konzentration von 7,0 l/ha vor Auflauf des Spinats. - Je Kultur 3 Probenahmen moeglichst gleichmaessig ueber die Vegetationszeit verteilt, gleichzeitig eine Bodenprobe ziehen. - Untersuchung auf Rueckstaende des genannten Wirkstoffes im Labor.
Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von PlantaLyt GmbH durchgeführt.
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