Im Kreisgebiet wird die Jagd in 82 Jagdbezirken ausgeübt. Die Fläche der jagdlich nutzbaren Fläche beträgt rund 32.000 Hektar. Die Grundeigentümer (Bund, Land, Kommunen, private Eigentümer) verwalten Jagdflächen, die über 75 Hektar groß sind. Die Grundstückseigentümer, die in einer sogenannten Jagdgenossenschaft zusammengeschlossen sind, verpachten die meisten der kleineren jagdlich nutzbaren Flächen an interessierte Jäger. Diese Jagdgenossenschaft unterliegt als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Aufsicht durch die Kreisverwaltung.
Die Karte oberflächennaher Rohstoffe 1:200.000 (KOR 200) ist ein Kartenwerk, das gemeinsam von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder (SGD) im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf Beschluss der Länderwirtschaftsminister vom 22. Juni 1984 erarbeitet wird. Das Kartenwerk folgt dem Blattschnitt der topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK 200) und besteht aus 55 Kartenblättern mit jeweils einem Erläuterungsheft. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme, Beschreibung, Darstellung und Dokumentation der Vorkommen und Lagerstätten von mineralischen Rohstoffe, die üblicherweise im Tagebau bzw. an oder nahe der Erdoberfläche gewonnen werden. Im Besonderen sind dies Industrieminerale, Steine und Erden, Torfe, Braunkohle, Ölschiefer und Solen. Die Darstellung der oberflächennahen Rohstoffe und die zusätzlichen schriftlichen Informationen sind für die Erarbeitung überregionaler, bundesweiter Planungsunterlagen, die die Nutzung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe berühren, unentbehrlich. Auf der Karte sind neben den umgrenzten, je nach Rohstoff farblich unterschiedlich dargestellten Lagerstätten- bzw. Rohstoffflächen "Abbaustellen" (=Betriebe) bzw. "Schwerpunkte mehrerer Abbaustellen" mit je einem Symbol dargestellt. Die Eintragungen in der Karte werden ergänzt durch Texterläuterungen. Die Erläuterungsbände haben üblicherweise einen Umfang von 40 - 80 Seiten und sind derzeit nur in der gedruckten Ausgabe der Karte verfügbar. Der Text ist gegliedert in: - Einführung - Beschreibung der Lagerstätten und Vorkommen nutzbarer Gesteine - Rohstoffwirtschaftliche Bewertung der Lagerstätten und Vorkommen oberflächennaher Rohstoffe im Blattgebiet - Verwertungsmöglichkeiten der im Blattgebiet vorkommenden nutzbaren Gesteine - Schriftenverzeichnis - Anhang (u. a. mit Generallegende und Blattübersicht) Die KOR 200 stellt somit die Rohstoffpotentiale in Deutschland in bundesweit vergleichbarer Weise dar und liefert eine Grundlage für künftige Such- und Erkundungsarbeiten sowie einen Beitrag zur Sicherung der Rohstoffversorgung.
Zur Freude aller darf kostenlos für den Eigenbedarf, also in haushaltsüblichen Mengen, an den in der Karte dargestellten Obst-und Nussbaum-Standorten geerntet werden. Doch Achtung: Die Ernte erfolgt auf eigene Gefahr! Verletzen oder gefährden Sie weder sich selbst, noch andere, noch die Bäume, damit alle auch im nächsten Jahr noch Freude daran haben. Bitte verwenden Sie keine Äste etc. um Obst aus den Bäumen herauszuschlagen/-werfen. Dieses entwertet einerseits Ihr Obst und beschädigt andererseits unsere Mähtechnik, wenn die Äste im Gras liegenbleiben. Respektieren Sie bitte auch eingezäunte bzw. eingefriedete Bereiche.
Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten. Es setzt sich zusammen aus den Schutzgebieten der Vogelschutz-Richtlinie und den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie. Im Kreis Herford sind derzeit vier FFH-Gebiete zu finden.
Dies ist eine Anwendung, die prognostizierte Fließwege und Überflutungsflächen aufzeigt, die im Falle eines Starkregenereignisses auftreten können. Hierbei werden die landesweiten Starkregengefahrenhinweise vom Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) präsentiert. Zusätzlich werden die vorhandenen kommunalen Starkregengefahrenkarten dargestellt. Die Karten können eine Grundlage für Ihre Planung sein, Ihr Gebäude vor Starkregen zu schützen. Die Ansprechpartner in den Kommunen finden Sie in der Kartenanwendung über den Info-Button unten rechts.
Lärmkarten werden erstellt, um die Lärmbelastung zu erfassen und darzustellen. Die Lärmkarten bilden die Grundlage für die Lärmaktionsplanung und zeigen für Straßen- und Schienenverkehr die durchschnittlichen Lärmbelastungen in der Fläche. (www.umgebungslaerm.nrw.de)
Für das Gebiet des Kreises Herford hat das Landesamt für Naturschutz (LANUV NRW) die „Gesetzlich geschützten Biotope“ erfasst. Es handelt sich dabei um bestimmte, in § 30 Bundesnaturschutzgesetz aufgelistete Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Lebensraum besitzen, wie z.B. natürliche oder naturnahe Gewässer, Sümpfe, Quellbereiche, artenreiche Nasswiesen oder Auwälder. Zum Schutz dieser Biotope ist es verboten, sie zu zerstören oder zu beeinträchtigen. In der Karte werden die „Geschützten Biotope“ durch Flächen dargestellt. Mit der Info-Funktion lässt sich die Begründung zur Darstellung des jeweiligen Biotops aufrufen.
Ein Naturdenkmal ist ein kleinflächiges Landschaftselement, das unter Naturschutz gestellt ist. Es kann sich dabei um einen einzeln stehender Baum, aufgelassene Steinbrüche, Teiche oder Heideflächen handeln. Der Schutz begründet sich durch ihre Seltenheit, Eigenart oder Schönheit sowie ihren Wert für Wissenschaft, Heimatkunde und Naturverständnis und umfasst ein weitgehendes Veränderungsverbot. Mit der Unterschutzstellung übernimmt der Kreis Herford die Pflege der Naturdenkmale.
Landschaftsschutzgebiete sind besondere Schutzgebiete nach dem Landschaftsgesetz NRW. Sie werden über die Landschaftspläne des Kreises Herfords festgesetzt. Handlungen, die das Landschaftsbild des Gebiets radikal verändern, sind verboten. Dazu gehört das großflächige Fällen von Bäumen und Sträuchern, das Bauen von Straßen und Häusern, Verlegen von Leitungen, Ablagern von Abfall, etc. Landschaftsschutzgebiete sind im Vergleich zu den Naturschutzgebieten oft großflächig und mit geringen Nutzungseinschränkungen behaftet.
Das Projekt "Monitoring zum NRW-Programm '1000 Fenster für die Lerche'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dachverband Biologischer Stationen in NRW durchgeführt. Das landesweite Programm 1000 Fenster für die Lerche wurde am 11. Mai 2009 offiziell von Minister Eckhard Uhlenberg gestartet und wird organisatorisch von der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft und der Stiftung Westfälische Kulturlandschaft betreut. Die Bezirksregierungen sind als auszahlende Stellen für die Überprüfung der Maßnahmen verantwortlich. In den Kreisen Gütersloh, Herford, Soest und in der Stadt Bielefeld wurden die jeweiligen Biologischen Stationen als Ansprechpartner für die interessierten Landwirten benannt. Durch die Anlage von so genannten Lerchenfenstern, also kleinen, nicht eingesäten Lücken in Wintergetreideschlägen, soll der dramatische Rückgang der gefährdeten Feldlerche - und anderer Feldvogelarten - aufgehalten werden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wurde bereits in Großbritannien und der Schweiz untersucht, allerdings sind die Ergebnisse der dortigen Studien auf Grund unterschiedlicher landschaftlicher Gegebenheiten nicht ohne weiteres auf die Situation in der nordrhein-westfälischen Kulturlandschaft übertragbar. Aus diesem Grund soll das Projekt in den kommenden Jahren durch eine Evaluierung begleitet werden. Mit Erlass vom 15.04.2009 beauftragt das MUNLV das LANUV, ein begleitendes Stichprobenmonitoring durchzuführen. In NRW sind es insbesondere die Biologischen Stationen, die neben notwendigen Kenntnissen der Vogelkartierung langjährige Ortskenntnisse aufweisen und über Kontakte zur Landwirtschaft verfügen. Deshalb sollen sie das Lerchenfenster-Monitoring durchführen. Da in den Kreisen Gütersloh und Soest schon seit einigen Jahren Lerchenfenster angelegt wurden und in diesem Jahr auch Verträge nach dem landesweiten Programm abgeschlossen werden, ist die Berücksichtigung dieser Gebiete besonders zweckdienlich. Um die Aussagekraft der Ergebnisse zu erhöhen, sollen zusätzlich Stationen aus den Naturräumen des Münsterlandes (Coesfeld) und des Rheinlandes (Düren) einbezogen werden. Für das Monitoring sind zwei sich ergänzende methodische Ansätze vorgesehen. Zum Einen soll durch Vergleichsuntersuchungen von Maßnahmenflächen mit Nicht-Maßnahmenflächen (Säule 1) die Wirkung der Maßnahme in den unterschiedlichen Naturräumen überprüft werden. Die Wirkung auf andere Feldvögel, wie z.B. Rebhuhn, Schafstelze oder Goldammer, kann ohne deutlichen Zusatzaufwand mit dem vorgeschlagenen Monitoring untersucht werden. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sollen auch in das bundesweite Projekt 1000 Äcker für die Feldlerche des Naturschutzbund Deutschland (NABU) und des Deutschen Bauernverbandes (DBV) einfließen. Zum Anderen soll ein Bestands-Monitoring auf größeren Probeflächen (Säule 2) durchgeführt werden. Ziel dieses Ansatzes ist die Untersuchung der Bestandsentwicklung der Feldlerchen auf Flächen in ausgewählten Gebieten, in denen bereits im größeren Umfang Maßnahmen durchgeführt werden. In den Kreisen Gütersloh und Soest liegen bereits mehrjährige Daten aus laufenden Schutzprojekten für die Feldlerche vor. (gekürzt)