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Strom aus der Region

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Start des Regionalnachweisregisters für Strom aus Erneuerbaren Energien Ab dem 1. Januar 2019 kann jeder Haushalt die Energiewende vor Ort voranbringen. Das neue Regionalnachweisregister ermöglicht die Ausstellung von Regionalnachweisen für Strom aus Erneuerbaren Energien. Damit können Endkunden sehen, dass dieser Strom in ihrer Region erzeugt wurde – beispielsweise vom Windrad nebenan. Mit dem Regionalnachweisregister wird die Energiewende in der Region für Stromkunden greifbar. Stromlieferanten können ihren Produkten ein regionales Gesicht geben. Strom aus der Region steigert die Akzeptanz der Energiewende vor Ort. Bei Verwendung von Regionalnachweisen dürfen Stromversorger nun in ihrer Stromkennzeichnung ausweisen, dass der von ihnen gelieferte EEG-Strom – also aus der EEG-Umlage finanzierten Strom aus erneuerbaren Energien – aus Anlagen in der Region stammt. Durch das Regionalnachweissystem stellt das Umweltbundesamt sicher, dass die regionale Eigenschaft einer aus erneuerbaren Energien erzeugten Kilowattstunde Strom nur einmal verkauft wird. Der Regionalnachweis: Der Regionalnachweis ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern, EEG-Strom aus ihrer Region zu beziehen. Die Region wird aus den Postleitzahlengebieten gebildet, die sich in einem 50-km-Umkreis um das Postleitzahlengebiet befinden, in dem der Strom verbraucht wird. Mit Hilfe des Regionalnachweisregisters können sich Anlagenbetreiber Regionalnachweise ausstellen lassen und diese mit dem Strom an Elektrizitätsversorger übertragen. Diese entwerten die Nachweise und können damit die regionale Eigenschaft des EEG-Stroms in der Stromkennzeichnung ausweisen. Durch Zahlung der EEG-Umlage, mit der die Förderung von Anlagen zur Erzeugung von Strom beispielsweise aus Sonne, Wind, Wasser und ⁠ Biomasse ⁠ finanziert wird, hat jede Stromverbraucherin und jeder Stromverbraucher Anteil an der Energiewende. Das kommt in der Stromkennzeichnung in dem dort ausgewiesenen EEG-Anteil („Erneuerbare Energien, finanziert aus der EEG-Umlage“) zum Ausdruck. Mit dem neuen Instrument kann dieser Anteil regional gestellt, also der gelieferte EEG-Strom aus der Region bezogen werden. Der Regionalnachweis ermöglicht die dafür erforderliche Zuordnung und schützt Verbraucherinnen und Verbraucher vor Doppelvermarktung und falschen Werbeversprechen. Der Betrieb des Regionalnachweisregisters startet am 1. Januar 2019. Damit setzt das Umweltbundesamt § 79a EEG 2017 um. Die Rechtsgrundlage für das neue Register, die novellierte Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung – HkRNDV), trat am 21. November 2018 in Kraft. HkRNDV-Novelle: Die Verordnung legt die Rechtsgrundlagen für den Betrieb des neuen Regionalnachweisregisters fest. Sie sieht aber auch Neuregelungen vor, die sich aus der mittlerweile sechsjährigen Praxis zum Herkunftsnachweisregister ergeben haben. Die Novelle schafft damit Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

HKNR-Newsletter - Nr.: 3/2022

Liebe Lesende, am 27.11.2012 startete erstmalig die Registersoftware über den bekannten Link https://www.hknr.de . Alle Registerteilnehmenden konnten nun mit der Übermittlung der Akteurs- und Unternehmensdaten beginnen. Die Umsetzungsfrist der europäischen Vorgabe war bereits 2010 abgelaufen, entsprechend hoch war der Druck. Wir entschieden uns für einen modularen Start: Zuerst war nur die Akteursregistrierung möglich. Bis endlich alles funktionierte, war der Abend des 27.11. weit fortgeschritten. Ein feierliches Teamfoto zum Registerstart machten wir dann erst am Folgetag. Die Herkunftsnachweisverordnung (HkNV) trat am 09.12.2011 in Kraft. Sie enthält Rahmenregelungen und die Ermächtigung für das UBA, die Durchführungsverordnung und die Gebührenverordnung zu erlassen. Am 17.12.2012 unterschrieb der damalige UBA-Präsident Jochen Flasbarth dann die erste Verordnung, die jemals vom UBA erlassen wurde: die Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung HkNDV – unsere damalige Rechtsgrundlage. Kurz vor Weihnachten, am 21.12.2012, konnten wir die Registrierung der Erzeugungsanlagen erneuerbarer Energie auf der Webseite freigeben. Der formelle und offizielle Start des HKNR war am 01.01.2013. Wir hätten uns einen „roten Startknopf“ und eine Feier zum Registerstart gewünscht, aber zum Neujahrstag wollte dann doch niemand zur Arbeit kommen. Deshalb feiert das HKNR-Team nun den 10. Jahrestag ausgiebig und wir erinnern uns an die Ereignisse der letzten 10 Jahre. Natürlich wollen wir auch nach vorne schauen! So planen wir unter anderem unsere HKNR-Fachtagung im nächsten Jahr am 25./26. April und stellen sie unter das Motto „10 Jahre HKNR“. Leider liegt der Termin nun parallel zum REC-Market-Meeting in Amsterdam, für uns war eine Verschiebung nach Kenntnisnahme dieser Überschneidung nicht mehr machbar. Wir hoffen trotzdem auf reges Interesse und sind bereits intensiv mit der Programmgestaltung beschäftigt! Für heute bleibt uns noch zu sagen: Wir wünschen Ihnen allen ein schöne Adventszeit, ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in unser Jubiläumsjahr 2023! Ihr Team des Herkunftsnachweisregisters und des Regionalnachweisregisters im Umweltbundesamt

HKNR-Newsletter - Nr.: 2/2017

Liebe Leserin, lieber Leser, gleich vorab: Das Regionalnachweisregister (RNR) wird voraussichtlich am 01.01.2019 starten! Wir bedauern, dass kein Start im Jahr 2018 möglich ist.  Wir möchten Ihnen eine ausgereifte und voll funktionstüchtige Software zur Verfügung stellen, hierfür benötigen wir Zeit. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Fertigstellung des Registers und werden Sie weiter über den Stand des Aufbaus informieren! Ein großes Puzzleteil zum Gesamtwerk „RNR“ haben wir bereits ausgelegt: Die Anhörung von Ländern und Verbänden zum Entwurf der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung (HkRNDV) wie auch zur Herkunfts- und Regionalnachweis-Gebührenverordnung (HkRNGebV) haben wir bereits hinter uns gebracht. Mit leichten Änderungen gehen beide Regelungsvorhaben in die letzte Runde der Ressortabstimmung, damit die Vorschriften im ersten Quartal 2018 in Kraft treten können. Dass unsere Vorstellungen vom RNR sich in vielen Bereichen mit Ihren decken, stellten wir bereits vor der Sommerpause fest: Am 14.06.2017 fand ein 3. RNR-Workshop zum Thema Prozesse und Daten statt, bei dem wir den Aufbau des Regionalnachweisregisters und die verschiedenen Prozesse vorstellten. Einen Bericht lesen Sie in diesem Newsletter. Wir wünschen Ihnen schöne Herbsttage! Ihr Team des Herkunftsnachweisregisters

HKNR-Newsletter - Nr.: 1/2017

Liebe Leserin, lieber Leser, der Aufbau des Regionalnachweisregisters hält uns in Atem. Mit dem Regionalnachweis sieht der Gesetzgeber in § 79a EEG 2017 ein Instrument vor, das eine direkte Beziehung zwischen dem Strom einer durch die EEG-Umlage finanzierten Anlage und einem Letztverbraucher herstellen kann. Dies soll – so der Gesetzgeber – die Akzeptanz für die Energiewende vor Ort stärken. Mit dem Betrieb beauftragt das EEG 2017 das Umweltbundesamt und hier das Team des Herkunftsnachweisregisters. Wir setzen diesen Auftrag nun um: Bereits seit einigen Monaten sind wir dabei, die Prozesse zu entwickeln und in eine für einen Softwareprogrammierer verständliche Fassung zu gießen. Zudem setzen wir diese Prozesse in die erforderlichen untergesetzlichen Vorschriften um, vor allem die Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung (HkRNDV). Dass Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, merkten wir nicht zuletzt auf der diesjährigen E-World: Die meisten der gut einhundert Gespräche an unserem oder Ihrem Messestand, auf dem Weg zum und vom Messegelände oder beim Abendessen führten wir zum Thema Regionalnachweisregister. In diesem Newsletter berichten wir in einer neuen Rubrik „Wasserstandsmeldung RNR“ über den aktuellen Stand und halten Sie auch in Zukunft über das Thema auf dem Laufenden. Zudem haben Sie in dieser Ausgabe die Möglichkeit, den HKNR-Newsletter zu bewerten. Damals versendeten wir unseren ersten HKNR-Newsletter an einige interessierte Akteure. Heute möchten schon über 1.700 Personen über Neuigkeiten im HKNR informiert werden. Darauf sind wir ganz besonders stolz! Da wir uns auch zukünftig verbessern möchten, ist nun Ihre Meinung gefragt: Gibt es Dinge, die Sie gern am Newsletter verbessern möchten? Gefallen Ihnen die Beiträge oder möchten Sie über bestimmte Themen mehr informiert werden? Ihre Meinung interessiert uns sehr und wir freuen uns über Ihre Rückmeldung. Diese und weitere interessante Themen erwarten Sie in diesem Newsletter. Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre! Ihr Team des Herkunftsnachweisregisters

Anerkennbarkeit ausländischer HKN

Das Projekt "Anerkennbarkeit ausländischer HKN" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. RL 2009/28/EG und § 18 HkNDV sehen die Prüfung ausländischer Herkunftsnachweise vor, bevor diese nach Deutschland importiert werden können. Das Projekt soll - nach einem ersten Projekt 2014 mit 12 Staaten - die nächsten 12 Staaten daraufhin überprüfen, ob die dort ausgestellten Herkunftsnachweise vor dem Hintegrund des nationalen Rechts der Stromkennzeichnung und der Herkunftsnachweise und der Anwendung des Rechts in der Praxis anerkennungsfähig sind. Zudem sind die im Vorgängerprojekt gefundenen Ergebnisse zu aktualisieren. Die Forschungsergebnisse haben einen direkten Einfluss auf den Registerbetrieb.

Strom aus der Region

Strom aus der Region Start des Regionalnachweisregisters für Strom aus Erneuerbaren Energien Ab dem 1. Januar 2019 kann jeder Haushalt die Energiewende vor Ort voranbringen. Das neue Regionalnachweisregister ermöglicht die Ausstellung von Regionalnachweisen für Strom aus Erneuerbaren Energien. Damit können Endkunden sehen, dass dieser Strom in ihrer Region erzeugt wurde – beispielsweise vom Windrad nebenan. Mit dem Regionalnachweisregister wird die Energiewende in der Region für Stromkunden greifbar. Stromlieferanten können ihren Produkten ein regionales Gesicht geben. Strom aus der Region steigert die Akzeptanz der Energiewende vor Ort. Bei Verwendung von Regionalnachweisen dürfen Stromversorger nun in ihrer Stromkennzeichnung ausweisen, dass der von ihnen gelieferte EEG-Strom – also aus der EEG-Umlage finanzierten Strom aus erneuerbaren Energien – aus Anlagen in der Region stammt. Durch das Regionalnachweissystem stellt das Umweltbundesamt sicher, dass die regionale Eigenschaft einer aus erneuerbaren Energien erzeugten Kilowattstunde Strom nur einmal verkauft wird. Der Regionalnachweis: Der Regionalnachweis ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern, EEG-Strom aus ihrer Region zu beziehen. Die Region wird aus den Postleitzahlengebieten gebildet, die sich in einem 50-km-Umkreis um das Postleitzahlengebiet befinden, in dem der Strom verbraucht wird. Mit Hilfe des Regionalnachweisregisters können sich Anlagenbetreiber Regionalnachweise ausstellen lassen und diese mit dem Strom an Elektrizitätsversorger übertragen. Diese entwerten die Nachweise und können damit die regionale Eigenschaft des EEG-Stroms in der Stromkennzeichnung ausweisen. Durch Zahlung der EEG-Umlage, mit der die Förderung von Anlagen zur Erzeugung von Strom beispielsweise aus Sonne, Wind, Wasser und ⁠ Biomasse ⁠ finanziert wird, hat jede Stromverbraucherin und jeder Stromverbraucher Anteil an der Energiewende. Das kommt in der Stromkennzeichnung in dem dort ausgewiesenen EEG-Anteil („Erneuerbare Energien, finanziert aus der EEG-Umlage“) zum Ausdruck. Mit dem neuen Instrument kann dieser Anteil regional gestellt, also der gelieferte EEG-Strom aus der Region bezogen werden. Der Regionalnachweis ermöglicht die dafür erforderliche Zuordnung und schützt Verbraucherinnen und Verbraucher vor Doppelvermarktung und falschen Werbeversprechen. Der Betrieb des Regionalnachweisregisters startet am 1. Januar 2019. Damit setzt das Umweltbundesamt § 79a EEG 2017 um. Die Rechtsgrundlage für das neue Register, die novellierte Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung – HkRNDV), trat am 21. November 2018 in Kraft. HkRNDV-Novelle: Die Verordnung legt die Rechtsgrundlagen für den Betrieb des neuen Regionalnachweisregisters fest. Sie sieht aber auch Neuregelungen vor, die sich aus der mittlerweile sechsjährigen Praxis zum Herkunftsnachweisregister ergeben haben. Die Novelle schafft damit Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

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