Das Projekt "Vorstudie zur Entwicklung der Kooperation auf dem Gebiet der Bioprospektion" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Agrarprojekte durchgeführt. Das Uebereinkommen ueber die biologische Vielfalt regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen im Grundsatz neu. Die Staaten besitzen die Souveraenitaet ueber ihre eigenen genetischen Ressourcen. Der Zugang zu genetischen Ressourcen soll nunmehr nur noch nach der 'auf der Kenntnis der Sachlage gegruendeten vorherigen Zustimmung' des Ursprungslandes (prior informed consent) sowie nach vorher ausgehandelten Bedingungen (mutually agreed terms) moeglich sein. Der aus der Nutzung gezogene Vorteil soll gerecht aufgeteilt werden (fair and equitable sharing of benefits). Diese Verpflichtungen des Uebereinkommens muessen in Deutschland umgesetzt werden. Die Bundesregierung traegt den Verpflichtungen des Uebereinkommens Rechnung, indem sie im Bereich der Forschungskooperation mit Entwicklungslaendern um eine verstaerkte Zusammmenarbeit mit der deutschen Industrie unter besonderer Beachtung der konventionsspezifischen Vorgaben wirbt. Die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, die fuer den Problemkreis 'Zugang zu genetischen Ressourcen' konventionsspezifischen Vorgaben, wie z.B. Schutz und nachhaltige Nutzung der genetischen Ressourcen im Herkunftsland oder die gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile, auch in Kooperationsvertraegen von Herkunftslaendern mit Nutzern genetischer Ressourcen in Deutschland umzusetzen. Die Entwicklung eines Pilotmodells mit der deutschen Pharmaindustrie zur Forschungs- und Entwicklungszusammenarbeit mit Anbieterstaaten genetischer Ressourcen unter besonderer Beruecksichtigung der konventionsspezifischen Vorgaben wird in der Projektphase I vorbereitet. Hierzu soll eine Studie erstellt werden, die unter Zuhilfenahme von Workshops, Symposien und Expertengespraechen unter Beteiligung von Entwicklungslaendervertretern nationale und internationale Erfahrung in diesem Bereich zusammentraegt und ihre Anwendbarkeit fuer Deutschland analysiert. Die Studie soll aufzeigen, welche Beteiligten bei einem solchen Kooperationsmodell zu beruecksichtigen sind, welche Konventionsverpflichtungen und wie solche am besten umzusetzen sind, wie ein optimaler Nutzungsvertrag ausgestaltet sein sollte und wie die Bundesregierung am zweckmaessigsten ihren Verpflichtungen aus der Konvention nachkommen kann. Nach dem Abschluss dieser ersten Phase schliesst sich in Phase II die praktische Umsetzung der Ergebnisse der Studie in einem beispielhaften Kooperationsmodell eines deutschen Pharmaunternehmens/Arzneimittelherstellers mit einem auszuwaehlenden Entwicklungsland (Herkunftsland der zu nutzenden genetischen Ressource) an.
Das Projekt "Handels- und Vollzugsanalyse der im WA-Abkommen geschuetzten Heilpflanzen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dr. Max Kasparek durchgeführt. Das Vorhaben bearbeitet die folgenden Aufgabenfelder: 1) Liste der im WA geschuetzten Arten mit Heilpflanzencharakter, 2) Hauptsaechliche Handelsformen dieser Arten (Rinde, Blaetter, Extrakt, etc.), 3) Populationsstatus und biosystematische Grundlagendaten, 4) Handelsdaten (WCMC-Datenbank und andere Quellen), 5) Nationale Schutzvorschriften in den Herkunftslaendern, 6) Struktur und Wege des Handels, 7) Vollzugsdefizite und Empfehlungen fuer Verbesserungen, 8) Vorbereitung einer Veroeffentlichung der Ergebnisse in deutscher und englischer Sprache.