Die Vorkommensgebiete gebietseigener Gehölze in Baden-Württemberg weichen aufgrund erhöhter naturschutzfachlicher Anforderungen von der 2012 deutschlandweit festgelegten Gebietskulisse gebietseigener Gehölze des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB) insoweit ab, als die Vorkommensgebiete 4 Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben (BMUB) und 5 Schwarzwald, Württembergisch-Fränkisches Hügelland und Schwäbisch-Fränkische Alb (BMUB) in Baden-Württemberg in die Vorkommensgebiete 4.1 Westdeutsches Bergland, Spessart-Rhön-Region (BW) und 4.2 Oberrheingraben (BW) sowie 5.1 Süddeutsches Hügel- und Bergland, Fränkische Platten und Mittelfränkische Becken (BW) und 5.2 Schwäbische und Fränkische Alb (BW) unterteilt wurden. Herkunftsnachweise für gebietseigene Gehölze – mit Ausnahme der dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen – müssen immer auf diesen Vorkommensgebieten basieren. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).
Die Ursprungsgebiete bzw. Vorkommensgebiete gebietseigenen Saat- und Pflanzguts in Baden-Württemberg entsprechen den in § 2 Ziff. 6 der Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV) definierten Ursprungsgebieten. Saat- und Pflanzgut wird nur dann als gebietseigen eingestuft wenn es innerhalb dieser Ursprungsgebiete gewonnen wird. Herkunftsnachweise für gebietseigenes Saat- und Pflanzgut sowie die Kennzeichnungspflicht nach der ErMiV müssen immer auf diesen Ursprungs- bzw. Vorkommensgebieten basieren. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).
Die Ursprungsgebiete bzw. Vorkommensgebiete gebietseigenen Saat- und Pflanzguts in Baden-Württemberg entsprechen den in § 2 Ziff. 6 der Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV) definierten Ursprungsgebieten. Saat- und Pflanzgut wird nur dann als gebietseigen eingestuft wenn es innerhalb dieser Ursprungsgebiete gewonnen wird. Herkunftsnachweise für gebietseigenes Saat- und Pflanzgut sowie die Kennzeichnungspflicht nach der ErMiV müssen immer auf diesen Ursprungs- bzw. Vorkommensgebieten basieren.
Die Vorkommensgebiete gebietseigener Gehölze in Baden-Württemberg weichen aufgrund erhöhter naturschutzfachlicher Anforderungen von der 2012 deutschlandweit festgelegten Gebietskulisse gebietseigener Gehölze des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB) insoweit ab, als die Vorkommensgebiete 4 Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben (BMUB) und 5 Schwarzwald, Württembergisch-Fränkisches Hügelland und Schwäbisch-Fränkische Alb (BMUB) in Baden-Württemberg in die Vorkommensgebiete 4.1 Westdeutsches Bergland, Spessart-Rhön-Region (BW) und 4.2 Oberrheingraben (BW) sowie 5.1 Süddeutsches Hügel- und Bergland, Fränkische Platten und Mittelfränkische Becken (BW) und 5.2 Schwäbische und Fränkische Alb (BW) unterteilt wurden. Herkunftsnachweise für gebietseigene Gehölze – mit Ausnahme der dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen – müssen immer auf diesen Vorkommensgebieten basieren.
Im Rahmen der Studie „Marktanalyse Ökostrom und Herkunftsnachweise“ wurden mittels Online-Panels 2.031 Personen befragt – davon 1.488 Stromentscheider/-innen – repräsentativ für die deutsche Bevölkerung. Das Ergebnis zeigt: Es ist signifikantes Potenzial für eine stärkere Verbreitung von Ökostromprodukten vorhanden. Dennoch ist die Stromkennzeichnung bei deutschen Verbraucherinnen und Verbrauchern noch weitgehend unbekannt. Veröffentlicht in Climate Change | 10/2018.
Umweltbundesamt (UBA) findet keine Hinweise auf mögliche Quelle in seiner Dioxin-Datenbank - und mahnt bessere Datenlage an Die Herkunft der aktuellen Dioxinbelastungen in Futtermitteln, Eiern und Fleisch sind weiterhin nicht völlig geklärt: „Das Verteilungsmuster der Dioxine, Furane und dioxin-ähnlichen PCB aus den verunreinigten Futtermitteln stimmt mit keiner unserer Referenzproben überein“, sagte UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Das UBA hatte die den Futtermitteln illegal zugesetzten Mischfettsäuren mit rund 46.000 Proben aus Boden, Luft, Pflanzen und Tieren in seiner Dioxin-Datenbank verglichen. In der Vergangenheit lieferte die Datenbank oft schnell einen Hinweis auf die Quelle von Dioxin-Kontaminationen. Je nach Herkunft und Entstehung unterscheidet sich das chemische Muster von Dioxinen, Furanen und dioxin-ähnlichen Polychlorierten Biphenylen nämlich deutlich (so genannte Kongeneren-Profile). Zwar konnte die UBA -Analyse einige Quellen wie die Metall- und Zementindustrie definitiv ausschließen. Auch bei anderen industriellen Quellen lässt sich ein Herkunftsnachweis der aktuellen Kontamination nicht führen. Das kongenere Profil der Mischfettsäuren in den verunreinigten Futtermitteln weist keinerlei Ähnlichkeiten mit bekannten Umweltproben auf. Auch Daten zu Dioxinemissionen aus anderen Industriebranchen lassen keine klaren Übereinstimmungen erkennen, die auf eine industrielle Quelle hindeuten. Zum Vergleich wurden auch externe Untersuchungen zu Alt- und Transformatorenölen herangezogen. Im Ergebnis lassen sich Ähnlichkeiten mit dem kongeneren Profil der Mischfettsäure feststellen. Die Datenbasis ist jedoch zu gering, um eine belastbare Aussage zu treffen. Neueste Untersuchungen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Münster-Emscher-Lippe, die heute in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht wurden, stützen die Hypothese, dass die Belastungen aus kontaminierten Industriefetten stammen, die nicht für Futter- und Lebensmittelzwecke hätten verwendet werden dürfen. Dennoch zeigt die Auswertung die großen Chancen einer umfassenden Dioxin-Datenbank: „Das aktuelle Dioxin-Geschehen sollte Anlass sein, den Datenbestand über Dioxine deutlich zu erweitern, vor allem über Emissionen, Futtermittel, Produkte, Zubereitungen, Erzeugnisse. So lassen sich künftig belastbarere Aussagen zur Quelle von Verunreinigungen treffen. Das hilft, Futter- und Lebensmittel sicherer zu machen“, sagte UBA-Präsident Flasbarth. Dioxin ist im allgemeinen Sprachgebrauch eine Sammelbezeichnung für chemisch ähnlich aufgebaute chlorhaltige Dioxine und Furane. Es gibt also nicht den Stoff Dioxin, sondern eine Gruppe der Dioxine; diese besteht aus 75 polychlorierten Dibenzo-para-Dioxinen (PCDD) und 135 polychlorierten Dibenzofuranen (PCDF). Die in ihrer Wirkungsweise gleichen Dioxin- ähnlichen polychlorierten Biphenyle werden heute ebenfalls dazugezählt. Dioxine wurden nie im technischen Maßstab produziert. Sie entstehen unerwünscht bei allen Verbrennungsprozessen in Anwesenheit von Chlor und organischem Kohlenstoff unter bestimmten Bedingungen, etwa bei höheren Temperaturen. Dioxin entsteht bei 300 °C und mehr und wird bei 900 °C und höher zerstört. Dioxine können auch bei Waldbränden und Vulkanausbrüchen entstehen. Man fand Dioxine auch in etwa 200 Milllionen Jahre alten Kaolinitböden. In den 80er Jahren wurden Dioxine über dioxinverunreinigte Chemikalien, wie Pentachlorphenol, polychlorierte Biphenyle ( PCB ) bestimmte Herbizide jährlich im Kilogrammbereich in die Umwelt eingetragen. Bei den oben genannten Temperaturen können bei diesen Stoffen zusätzlich weitere Dioxine entstehen. Diese Stoffe sind mittlerweile durch Verbotsverordnungen reglementiert. Für den Eintrag in die Luft war früher die Abfall-Verbrennung die wichtigste Quelle. Dank anspruchsvoller Grenzwerte und Technik gibt es heute praktisch keinen Dioxinausstoß aus den Abfall-Verbrennungsanlagen mehr. Der Mensch nimmt 90-95 Prozent der Dioxine über die Nahrung auf. Nahezu zwei Drittel dieser Aufnahme erfolgt über den Verzehr von Fleisch und Milchprodukten. Fische sind - je nach Fettgehalt - vergleichsweise hoch mit Dioxinen belastet.
Umweltbundesamt startet Register für Ökostrom Das Herkunftsnachweisregister für Ökostrom (HKNR) beim Umweltbundesamt (UBA) hat seinen Betrieb aufgenommen. Damit setzt Deutschland eine europäische Vorgabe für mehr Verbraucherschutz im Strommarkt um. Das UBA bestätigt mit den Herkunftsnachweisen, dass Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde. Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich für den Bezug von Ökostrom entschieden haben, profitieren von der Arbeit des neuen Registers: Das HKNR überwacht die Vermarktung dieses Stroms und wird mit Herkunftsnachweisen zuverlässig eine Doppelvermarktung ausschließen. Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energien müssen sich und ihre Anlagen beim HKNR registrieren, sofern sie ihren Strom direkt und mit Herkunftsnachweisen vermarkten wollen und dafür auf fixe Vergütungen oder Marktprämien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz verzichten. Der Herkunftsnachweis für Ökostrom funktioniert wie eine Geburtsurkunde, ist aber kein Qualitätssiegel. Der Herkunftsnachweis bescheinigt in der Form eines elektronischen Dokuments, wo und wie Strom aus erneuerbaren Energien produziert und eingespeist wurde. Für jede Megawattstunde (MWh) erneuerbaren Stroms erhält der Erzeuger genau einen Herkunftsnachweis. Dieses elektronische Dokument wird nach der Lieferung des Stroms an eine Verbraucherin oder einen Verbraucher für die Stromkennzeichnung verwendet und nach einmaliger Nutzung entwertet. Die Einrichtung des HKNR ist durch die europäische Richtlinie 2009/28/EG vorgeben. Die Mitgliedstaaten müssen danach ein genaues, zuverlässiges und betrugssicheres System für Herkunftsnachweise bereitstellen. Das Umweltbundesamt ist als zentrale Behörde für die Registerführung zuständig. Dies wurde im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Nach der Registrierung von Betreibern und deren Anlagen unter www.hknr.de stellt das UBA seit Anfang Januar für in Deutschland erzeugten erneuerbaren Strom Herkunftsnachweise aus und schreibt diese auf ihrem Konto gut. Zukünftig überträgt das UBA auch Herkunftsnachweise in das Ausland (Export) und aus dem Ausland (Import). Die dazu erforderlichen Kriterien zur Anerkennung ausländischer Herkunftsnachweise entwickelt das UBA derzeit mit anderen nationalen Registern in Europa. Auf Antrag eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens (EVU) entwertet das UBA letztlich die Herkunftsnachweise entsprechend der Stromlieferung aus „sonstigen erneuerbaren Energien“ an Verbraucherinnen und Verbraucher. Damit sorgt der Herkunftsnachweis dafür, dass die Eigenschaft „erneuerbarer Strom“ nur einmal an Stromverbraucher verkauft werden kann, also nicht doppelt vermarktet. Wer Strom aus erneuerbaren Energien produziert, darf diese Stromeigenschaft vermarkten – aber nur ein einziges Mal. In der Stromkennzeichnung dürfen ab November 2014 nur noch Herkunftsnachweise verwendet werden, die im HKNR entwertet wurden. Ein EVU weist seinen Kundinnen und Kunden den Anteil „sonstige erneuerbare Energien“ separat in der Stromrechnung aus und muss für genau diese Strommenge Herkunftsnachweise entwertet haben. Diese gesetzliche Anforderung schafft für Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Sicherheit und Transparenz beim Kauf von Ökostrom. Den Nachweis durch einen Herkunftsnachweis, dass eine bestimmte Menge des Stroms aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde, dürfen nur EVU führen. Das HKNR verhindert somit zukünftig eine bisher verbreitete Form des einfachen Umetikettierens von Strom mittels Kauf und selbstständiger Entwertung von Herkunftsnachweisen durch Stromverbraucher zur Verbesserung der eigenen Klimabilanz.
Das Umweltbundesamt hat nach der ersten "Marktanalyse Ökostrom“ im Jahr 2014 eine erneute Studie bzgl. vertiefender Aspekte der bisherigen und zukünftig möglichen Entwicklungen des Ökostrommarkts beauftragt. Diese nun vorliegende Marktanalyse Ökostrom II beginnt mit einer Untersuchung der Begrifflichkeiten im Ökostrommarkt und stellt dessen Status im Jahr 2017 dar. Anschließend wurden die jeweiligen Nutzenwirkungen von EEG und freiwilligem Ökostrommarkt sowie die Wirkungen der Zusatzmerkmale der aktuell erhältlichen Ökostromprodukte analysiert. Arbeitspaket 2 liefert eine Übersicht über den Markt von Herkunftsnachweisen (Akteur*innen, Handelsstufen und Handelswege, Absatzmengen, Preisentwicklung und Entwicklungen auf dem europäischen HKN-Markt). Weiterhin beschäftigt sich dieses Kapitel mit der Weiterentwicklung des HKN-Systems. Ein dritter Teil widmet sich den Einstellungen und Verhaltensweisen der Haushaltskund*innen und Unternehmen in Bezug auf die Energiewende im Allgemeinen sowie Ökostromprodukte und die Stromkennzeichnung im Besonderen. Der vierte Teil dieser Marktanalyse Ökostrom befasst sich mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und damit, wie aussagekräftig und vergleichbar die von den Unternehmen veröffentlichten Daten und Berichte sind. Veröffentlicht in Climate Change | 30/2019.
Mehr als 180 Teilnehmerinnen und Teilnehmer tauschten sich auf Einladung des Umweltbundesamtes an zwei Tagen in Dessau-Roßlau aus. Beeindruckend ist der breite Arbeitskontext, den diese Menschen repräsentieren: Von Direktvermarktern über Grünstromlieferanten, Netzbetreiber, Anlagenbetreiber, Umweltgutachter, Verbraucherschützer und Labelanbieter, Strombeschaffer der öffentlichen Hand bis hin zu Rechtsanwälten, Consultants und Wissenschaftlern. Sie alle eint die Arbeit mit Grünstrom und Herkunftsnachweisen, künftig auch Regionalnachweisen, und der Wille, sich auszutauschen. Dafür bietet das UBA gerne eine Plattform. Die unterschiedlichen Veranstaltungsformate der HKNR-Fachtagung mit Vorträgen, Podiumsdiskussionen und Workshops bieten breiten Raum für Austausch und umfangreiche Informationen für die diversen Arbeitskontexte. Dies geht von rein praktischen Tipps im Umgang mit der HKNR-Software über technische Neuerungen wie die Blockchain bis hin zu politischen Debatten über das möglicherweise kommende europäische Recht. Was hat Ihnen gefallen, was möchten Sie, dass sich beim nächsten Mal ändert? Falls Sie uns ein Feedback zur Veranstaltung geben möchten, können Sie dies gerne an hknr [at] uba [dot] de tun. Veröffentlicht in Dokumentationen | 06/2018.
Bereits rund 11,8 Prozent aller Stromkundinnen und -kunden in Deutschland haben sich bei der Wahl ihres Tarifes für Ökostrom entschieden. Das zeigt die vom UBA fachlich betreute „Marktanalyse Ökostrom“. Aus einer Befragung der Stromunternehmen ging hervor, dass die Anbieter in der Zukunft eine weitere Absatzsteigerung erwarten. Dass nicht mehr Ökostrom verkauft wird, als tatsächlich erzeugt wurde, garantieren die entwerteten Herkunftsnachweise im Herkunftsnachweisregister des UBA. Der größte Teil des als „Ökostrom“ vermarkteten Stroms stammt zurzeit allerdings aus Wasserkraft aus dem europäischen Ausland. In Deutschland treibt bisher das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) den Ausbau der erneuerbaren Energien voran. Dieser Ausbau wird von allen Stromkundinnen und -kunden über die EEG-Umlage finanziert. Deshalb wird auch auf jeder Stromrechnung der Anteil von inzwischen etwa 25 Prozent „Strom aus erneuerbaren Energien gefördert nach dem EEG“ ausgewiesen. Die „Marktanalyse Ökostrom“ wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit finanziert. Veröffentlicht in Texte | 04/2014.
Origin | Count |
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Bund | 102 |
Land | 20 |
Type | Count |
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Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 65 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 30 |
unbekannt | 25 |
License | Count |
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closed | 45 |
open | 67 |
unknown | 10 |
Language | Count |
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Deutsch | 122 |
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Resource type | Count |
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Dokument | 29 |
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Unbekannt | 10 |
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Topic | Count |
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Lebewesen & Lebensräume | 85 |
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Mensch & Umwelt | 122 |
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