Liste der Prüfverfahren des Geltungsbereiches der flexiblen Akkreditierung SpezialLab, Bereich: Gentechnik (G), Stand: Juli 2023 Seite 1 von 25 Liste der Prüfverfahren des Geltungsbereiches der flexiblen Akkreditierung SpezialLab, Stand: Bereich: Gentechnik (G) 11.07.2023 (veröffentlicht) Alle hier aufgeführten Prüfverfahren werden am LAU, Standort Reilstraße 72 ausgeführt. Name: Datum: erstellt: A. Belter 28.06.2023 geprüft: L. Gorn 11.07.2023 freigegeben: F. Hahne i.V. 11.07.2023 http://laumoss/QMS_LAU/QM_Dokumente/Prüfstelle_SpezialLab/Prüfbereiche/G_Gentechnik/SpezialLab_FB_flexible Verfahren_Gentechnik.docx Liste der Prüfverfahren des Geltungsbereiches der flexiblen Akkreditierung SpezialLab, Bereich: Gentechnik (G), Stand: Juli 2023 Seite 2 von 25 Prüfverfahren (Norm od. Code); mit Version 1. Titel des Prüfverfahrens Normverfahren, Hausverfahren Anmerkungen bzw. Bezug zu (N) oder (H) Untersuchungen von Saatgut, pflanzlichen Materialien, Freisetzungsflächen von GVO und sonstigen biologischen Materialien im Bereich gentechnischer Anlagen und von kontaminationsverdächtigen Medien ASU G 00.00-1 (2010-08) Probenahme- und Untersuchungsverfahren für die Überwachung nach dem Gentechnikrecht - Allgemeine Hinweise und Anforderungen X N H 1.1 Probenahme zum Nachweis von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ** SOP_G_C01_Proben- übernahme MO (2020-02)Probenübernahme von Mikroorganismen- Kulturen und ähnlichen Proben aus gentechnischen Anlagen zum Zweck der Überprüfung der Betreiberangaben ASU G 10.10-1 (2012-01)Probenahme von Viren auf Laboroberflächen SOP_G_C02_Wisch- probenahme Bakterien (2020-02)Wischprobenahme von Bakterien (Pilzen, Hefen) von Laboroberflächen zur Überprüfung des Containments gentechnischer Anlagen (inklusive Anhang) N X H X NH NX H ASU G 00.00-3 (2010-08) Probenahmeverfahren - Allgemeine Hinweise und Anforderungen; ASU G 00.00-6 (2018-08) Nachweis gentechnisch veränderter Mikroorganismen – Untersuchungsablauf SOP_G_C05_Wischprobenahme Viren (2017-02) Wischprobenahme von Viren auf Laboroberflächen ASU G 21.10-1; -2; -3 (2010-08) Bestimmung des Oberflächenkeimgehalts im Rahmen der Überwachung nach dem Gentechnikrecht, Teile 1-3 Liste der Prüfverfahren des Geltungsbereiches der flexiblen Akkreditierung SpezialLab, Bereich: Gentechnik (G), Stand: Juli 2023 Seite 3 von 25 Prüfverfahren (Norm od. Code); mit Version SOP_G_C04_PN_ Pflanzenmaterial (2020-02) Titel des Prüfverfahrens Normverfahren, Hausverfahren Anmerkungen bzw. Bezug zu (N) oder (H) Probenahme von Pflanzenmaterial N X H ASU G 30.10-1 (2012-01) Probenahme von Pflanzenmaterial erweitert durch Probenahmen aus Feldern direkt neben Anbauflächen von GVO-Auskreuzungspartnern 1.2 Probenvorbereitung zum Nachweis von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ** SOP_G_F01_ Bakterien DNA (2021-04)DNA- Extraktion aus gramnegativen BakterienNX H SOP_G_F02_ gram+ DNA (2018-05)DNA- Extraktion aus grampositiven BakterienNX H SOP_G_F03_ Plasmide (2020-02)Isolation von Plasmiden aus Bakterienkulturen mittels KitNX H SOP_G_F09_ Hefe DNA (2017-06)Isolation von DNA aus Hefen mittels QIAGEN-DNeasy-Tissue-KitNX H SOP_G_F07_ DNA- Tiere (2021-11)DNA- Extraktion aus Tieren, tierischem Gewebe und ZellkulturenNX H ASU G 00.00-4 (2010-08) Verfahren zur Nukleinsäure- extraktion – Allgemeine Hinweise und Anforderungen
Liste der Prüfverfahren des Geltungsbereiches der flexiblen Akkreditierung SpezialLab, Bereich: Gentechnik (G), Stand: 09.01.2023 Seite 1 von 23 Liste der Prüfverfahren des Geltungsbereiches der flexiblen Akkreditierung SpezialLab, Stand: Bereich: Gentechnik (G) 09.01.2023 (veröffentlicht) Alle hier aufgeführten Prüfverfahren werden am Standort Reilstraße 72 ausgeführt. Name: Datum: erstellt: A. Belter 19.12.2022 C:\Users\gorn\Desktop\SpezialLab_FB_flexible Verfahren_G_2023-01.docx geprüft: A. Jankowsky 20.12.2022 freigegeben: Dr. Chr. Schütz 04.01.2023 Liste der Prüfverfahren des Geltungsbereiches der flexiblen Akkreditierung SpezialLab, Bereich: Gentechnik (G), Stand: 09.01.2023 Seite 2 von 23 Prüfverfahren Normverfahren, Anmerkungen bzw. Bezug zu Hausverfahren (Norm od. Code); Titel des Prüfverfahrens (N) oder (H) mit Version 1. Untersuchungen von Saatgut, pflanzlichen Materialien, Freisetzungsflächen von GVO und sonstigen Materialien aus gentechnischen Anlagen und kontaminationsverdächtigen Medien zum Nachweis von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ASU G 00.00-1 (2010-08) Probenahme- und Untersuchungsverfahren für die Überwachung nach dem Gentechnikrecht - Allgemeine Hinweise und Anforderungen X N H 1.1 Probenahme zum Nachweis von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ** SOP_G_C01_Proben- übernahme MO (2020-02)Probenübernahme von Mikroorganismen- Kulturen und ähnlichen Proben aus gentechnischen Anlagen zum Zweck der Überprüfung der Betreiberangaben ASU G 10.10-1 (2012-01)Probenahme von Viren auf Laboroberflächen SOP_G_C02_Wisch- probenahme Bakterien (2020-02)Wischprobenahme von Bakterien (Pilzen, Hefen) von Laboroberflächen zur Überprüfung des Containments gentechnischer Anlagen (inklusive Anhang) N X H X NH NX H ASU G 00.00-3 (2010-08) Probenahmeverfahren - Allgemeine Hinweise und Anforderungen; ASU G 00.00-6 (2018-10) Nachweis gentechnisch veränderter Mikroorganismen – Untersuchungsablauf SOP_G_C05_Wischprobenahme Viren (2017-02) Wischprobenahme von Viren auf Laboroberflächen ASU G 21.10-1; -2; -3 (2010-08) Bestimmung des Oberflächenkeimgehalts im Rahmen der Überwachung nach dem Gentechnikrecht, Teile 1-3 Liste der Prüfverfahren des Geltungsbereiches der flexiblen Akkreditierung SpezialLab, Bereich: Gentechnik (G), Stand: 09.01.2023 Seite 3 von 23 Prüfverfahren (Norm od. Code); mit Version SOP_G_C04 (2020-02) Titel des Prüfverfahrens Normverfahren, Hausverfahren Anmerkungen bzw. Bezug zu (N) oder (H) Probenahme von Pflanzenmaterial N X H ASU G 30.10-1 (2012-01) Probenahme von Pflanzenmaterial erweitert durch Probenahmen aus Feldern direkt neben Anbauflächen von GVO-Auskreuzungspartnern 1.2 Probenvorbereitung zum Nachweis von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ** SOP_G_F01_ Bakterien DNA (2021-04)DNA- Extraktion aus gramnegativen BakterienNX H SOP_G_F02_ gram+ DNA (2018-05)DNA- Extraktion aus grampositiven BakterienNX H SOP_G_F03_ Plasmide (2020-02)Isolation von Plasmiden aus Bakterienkulturen mittels KitNX H SOP_G_F09_ Hefe DNA(2017-06)Isolation von DNA aus Hefen mittels QIAGEN-DNeasy-Tissue-KitNX H SOP_G_F07_ DNA- Tiere (2021-11)DNA- Extraktion aus Tieren, tierischem Gewebe und ZellkulturenNX H ASU G 00.00-4 (2010-08) Verfahren zur Nukleinsäure- extraktion – Allgemeine Hinweise und Anforderungen
Im Rahmen des Forschungsvorhabens wurde die biologische Prüfmethode der Checkliste zur stofflichen Bewertung im Rahmen des Aufnahmeverfahrens für weitere Topfkonservierungsmittel in den Anhang 1 zur Vergabegrundlage RAL-UZ102 "Emissionsarme Innenwandfarben" überarbeitet. Der Test für den Einsatz von Konservierungsmitteln in seiner jetzigen Fassung besteht seit nahezu 20 Jahren und erfolgt ausschließlich an weißer Dispersionsfarbe für den Innenraum. Die hierbei ermittelten Höchstmengen für den Einsatz von Topfkonservierern werden z.Zt. auch auf andere Innenraumbauprodukte übertragen. Ziel war es zu klären, ob die Anforderungen an die Topfkonservierung bei Farben tatsächlich für andere Innenraumbauprodukte übernommen werden können. Die im Vorhaben durchgeführten Versuche deuten darauf hin, dass dies nicht ohne weiteres möglich ist. Nach Rücksprache mit Vertretern aus der Industrie wurde das Keimspektrum für die Prüfung zudem um Hefe- und Schimmelpilze erweitert. Des Weiteren wurde eine künstliche Alterung eingeführt und überprüft, ob dies einen Einfluss auf den Gehalt an Isothiazolinonen hat. Die Konzentration von Isothialzolinonen wurde mittels Ultra-Hochleistungsflüssigkeitschromatographie kontrolliert und hinsichtlich einer Korrelation mit dem Wachstum von Mikroorganismen ausgewertet. Da die in den Innenraumbauprodukten zugesetzten Isothiazolinone als Kontaktallergene bekannt sind, ist es ein Ziel des "Blauen Enge"-Umweltzeichens, die geringste erforderliche Menge an Konservierungsmittel in den Produkten zu verwenden, ohne die positive Auswirkung der Topfkonservierung zu gefährden. Daher sind die Optimierung der Leistungsstärke von Konservierungsmitteln und die Kontrolle der Hygiene im Herstellungsprozess von zunehmender Bedeutung. Um Einblicke in den Herstellungsprozess von Farben zu gewinnen, wurden im Rahmen des Vorhabens vier Farbwerke besichtigt, in denen weiße Innenraumfarben produziert werden, die mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" ausgezeichnet sind. Gemeinsam mit den Fachleuten vor Ort wurde diskutiert, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Werkshygiene ergriffen werden können, um den Einsatz von Topfkonservierern möglichst gering zu halten. Des Weiteren wurde in dem Forschungsvorhaben untersucht, ob eine schnellere Bestimmung der Keimzahl in den Rohstoffen mittels quantitativer Polymerasekettenreaktion bereits im Farbwerk realisierbar ist. Quelle: Forschungsbericht
Wildschutzgebiete und Wildruhegebiete fungieren als Rückzugsorte für Wildtiere vor menschlichen Beunruhigungen. Wildschutzgebiete wurden mehrheitlich in den 1980er Jahren mit Bezugnahme auf §38 LWaldG (Landeswaldgesetz) bzw. §24 LJagdG (Landesjagdgesetz) ausgewiesen. Im Zuge der Novellierung des Landesjagdgesetztes wurden die nach §24 LJagdG ausgewiesenen Wildschutzgebiete ins Jagd-und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) überführt und in Wildruhegebiete umbenannt (vgl. §42 JWMG). Die Gesetzesgrundlage nach §38 LWaldG bleibt davon unberührt.
Schimmel stellt nach wie vor eines der häufigsten Probleme in Innenräumen dar. Dabei können nach heutigem Wissensstand in den feuchten Materialien (z. B. Bauprodukte, Tapeten, Pappe, Kunststoffe) neben Schimmelpilzen auch weitere Mikroorganismen, vor allem Bakterien und Hefen wachsen. Oft sind die Schäden verdeckt, so dass der Schimmel nicht sogleich mit bloßem Auge erkennbar ist. Wie man solchen Befall erkennt und wie man sichtbare und verdeckte Schimmelschäden sachgerecht und wirksam beseitigt, dazu soll der aktuelle UBA -Leitfaden umfassend Auskunft geben. Er dient in erster Linie den bei der Erfassung und Beseitigung von Schimmelschäden beteiligten Fachkreisen als Wissensgrundlage und Anwendungshilfe. Aber auch die von Schimmelbefall betroffenen Bewohner und Raumnutzer in Schulen, Büros etc. finden darin wertvolle Tipps und Hinweise. Aktualisierte Auflage: April 2024 Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.
Schimmel stellt nach wie vor eines der häufigsten Probleme in Innenräumen dar. Dabei können nach heutigem Wissensstand in den feuchten Materialien (z. B. Bauprodukte, Tapeten, Pappe, Kunststoffe) neben Schimmelpilzen auch weitere Mikroorganismen, vor allem Bakterien und Hefen wachsen. Oft sind die Schäden verdeckt, so dass der Schimmel nicht sogleich mit bloßem Auge erkennbar ist. Wie man solchen Befall erkennt und wie man sichtbare und verdeckte Schimmelschäden sachgerecht und wirksam beseitigt, dazu soll der aktuelle UBA-Leitfaden umfassend Auskunft geben. Er dient in erster Linie den bei der Erfassung und Beseitigung von Schimmelschäden beteiligten Fachkreisen als Wissensgrundlage und Anwendungshilfe. Aber auch die von Schimmelbefall betroffenen Bewohner und Raumnutzer in Schulen, Büros etc. finden darin wertvolle Tipps und Hinweise. Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/
Schimmel stellt nach wie vor eines der häufigsten Probleme in Innenräumen dar. Dabei können nach heutigem Wissensstand in den feuchten Materialien (z. B. Bauprodukte, Tapeten, Pappe, Kunststoffe) neben Schimmelpilzen auch weitere Mikroorganismen, vor allem Bakterien und Hefen wachsen. Oft sind die Schäden verdeckt, so dass der Schimmel nicht sogleich mit bloßem Auge erkennbar ist. Wie man solchen Befall erkennt und wie man sichtbare und verdeckte Schimmelschäden sachgerecht und wirksam beseitigt, dazu soll der aktuelle UBA-Leitfaden umfassend Auskunft geben. Er dient in erster Linie den bei der Erfassung und Beseitigung von Schimmelschäden beteiligten Fachkreisen als Wissensgrundlage und Anwendungshilfe. Aber auch die von Schimmelbefall betroffenen Bewohner und Raumnutzer in Schulen, Büros etc. finden darin wertvolle Tipps und Hinweise.Aktualisierte Auflage: April 2024
1 - Andere Nahrungs- und Futtermittel 11 Zucker Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 111 Rohzucker 1110 Rohzucker (Rohr-, Rübenzucker) X A 112 Raffinierter Zucker 1120 Zucker, raffiniert, Kandiszucker X A 113 Melasse, Sirup, Kunsthonig 1130 Melasse, Sirup, Kunsthonig X A 114 Glucose, Fructose, Maltose 1140 Glucose (= Dextrose = Traubenzucker), Fructose, Maltose X A 115 Zuckerwaren 1150 Zuckerwaren X A 12 Getränke Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 121 Most und Wein aus Weintrauben 1210 Most und Wein aus Weintrauben A 122 Bier 1220 Bier A 125 Sonstige alkoholische Getränke 1250 Alkoholische Getränke, z. B. Branntwein, unvergällt, Fruchtwein, Most, Obstwein, Spirituosen A 128 Alkoholfreie Getränke 1281 Alkoholfreie Getränke, z. B. Limonade A 1282 Wasser, natürlich, Mineralwasser, Wasser nicht spezifiziert A 13 Genussmittel und Nahrungsmittelzubereitungen, nicht spezifiziert Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 131 Kaffee 1310 Kaffee A 132 Kakao und Kakaoerzeugnisse 1320 Kakao und Kakaoerzeugnisse A 133 Tee und Gewürze 1330 Tee und Gewürze A 134 Rohtabak und Tabakwaren 1340 Rohtabak, Tabak, -waren A 136 Honig 1360 Honig X A 139 Nahrungsmittelzubereitungen, nicht spezifiziert 1390 Essig, Hefe, Kaffee-Ersatzmittel, Senf, Suppenkonzentrate, Nahrungsmittelzubereitungen, nicht spezifiziert X A 14 Fleisch, Fische, Fleisch- und Fischwaren, Eier, Milch und Milcherzeugnisse, Speisefette Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 141 Fleisch, frisch oder gefroren 1410 Fleisch, frisch oder gefroren X A 142 Fische, Schalen- und Weichtiere, frisch, gefroren, getrocknet, gesalzen und geräuchert 1420 Fische, Fischerzeugnisse X A 143 Frische Milch und Sahne 1430 Buttermilch, Joghurt, Kefir, Magermilch, Milchgetränke, Molke, Rahm (Sahne) A 144 Andere Milcherzeugnisse 1441 Butter, Käse, Käsezubereitungen A 1442 Milch, kondensiert A 1449 Milcherzeugnisse, nicht spezifiziert A 145 Margarine und andere Speisefette 1450 Margarine, Speisefette, Speiseöle X A 146 Eier 1460 Eier A 1461 Eipulver B A 147 Fleisch, getrocknet, gesalzen, geräuchert, Fleischkonserven und andere Fleischwaren 1470 Fleischwaren: Fleisch, getrocknet, gesalzen, geräuchert, und andere Fleischwaren X A 1471 Fleischkonserven A 148 Fisch- und Weichtiererzeugnisse aller Art 1480 Fischmarinaden, Fischsalate, Fisch-, Weichtiererzeugnisse, nicht spezifiziert X A 1481 Fischkonserven A 16 Getreide-, Obst- und Gemüseerzeugnisse, Hopfen Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 161 Mehl, Grieß und Grütze aus Getreide 1610 Getreidemehl, Getreidemehlmischungen, Braunmehl, Grieß, Grütze, Sojamehl B A 162 Malz 1620 Malz, Malzextrakt A 163 Sonstige Getreideerzeugnisse ( einschl. Backwaren) 1631 Backwaren, Teigwaren aller Art A 1632 Getreideflocken, Graupen, Getreideerzeugnisse, nicht spezifiziert B A 1633 Feuchtstärke, Kartoffelstärkemehl, Stärke, -waren, Dextrin (lösliche Stärke), Kleber (Gluten) X A 164 Getrocknetes Obst, Obstkonserven und andere Obsterzeugnisse 1640 Obst, getrocknet, Obstkonserven, Obstsäfte, Konfitüren, Marmelade, Obsterzeugnisse, nicht spezifiziert A 165 Getrocknete Hülsenfrüchte 1650 Hülsenfrüchte, getrocknet A 166 Getrocknetes Gemüse, Gemüsekonserven und andere Gemüseerzeugnisse 1661 Gemüse, getrocknet, Gemüsekonserven, Gemüsesäfte A 1662 Gemüseerzeugnisse, nicht spezifiziert, z. B. Kartoffelmehl, Sago, Tapiokamehl B A 167 Hopfen 1670 Hopfen A 17 Futtermittel Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 171 Stroh und Heu 1711 Heu, -häcksel, Stroh, -häcksel A 1712 Grünmehl, Kleemehl, Luzernemehl, auch pelletiert B A 172 Ölkuchen und andere Rückstände der Pflanzenölgewinnung 1720 Expeller, Extraktionsmehl, -schrot, Ölkuchen, Sojaschrot, auch pelletiert A, B A 14) 179 Sonstige Futtermittel einschl. Nahrungsmittelabfälle 1791 Futtermittel, mineralisch, z. B. Calciumphosphat, Dicalciumphosphat (phosphorsaurer Kalk), Kalkmischungen X A 1792 Futtermittel, pflanzlich, z. B. Futterfrüchte, Futtermelasse, Futterwurzeln, Getreidefuttermehl, Glutenfeed, Kartoffelpülpe, Kartoffelschnitzel, Kleber, Kleie, Maniokawurzeln A, B A 14) 1793 Futtermittel, tierisch, z. B. Fischmehl, Garnelen, Muschelschalen, auch pelletiert X A S 16) 1794 Zuckerrübenschnitzel, ausgelaugt und trocken, auch pelletiert A 1795 Futtermittel, pflanzlich, sonstige Abfälle und Rückstände der Nahrungsmittelindustrie, auch pelletiert X X S 1799 Futtermittel, -zusätze, nicht spezifiziert, auch pelletiert X X S 18 Ölsaaten, Ölfrüchte, pflanzliche und tierische Öle und Fette (ausgenommen Speisefette) Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 181 Ölsaaten und Ölfrüchte 1811 Baumwollsaat, Erdnüsse, Kopra, Palmkerne, Raps, Rapssaat, Sojabohnen, Sonnenblumensaat, Ölfrüchte, -saaten, nicht spezifiziert A 1812 Ölfrüchte, -saaten zur Verwendung als anerkanntes Saatgut A 1813 Mehl von ölhaltigen Früchten B A 182 Pflanzliche und tierische Öle und Fette (ausgenommen Speisefette) 1821 Öle und Fette, pflanzlich, z. B. Erdnussöl, Palmkernöl, Sojaöl, Sonnenblumenöl X A 1822 Öle und Fette, tierisch, z. B. von Fischen und Meerestieren, Tran; Talg X A 1823 Industrielle pflanzliche und tierische Öle und Fette, z. B. Firnis, Fettsäure, z. B. Ölsäure (Olein), Palmitinsäure, Stearin,Stearinsäure X A Bemerkungen: 14) wenn Mehl: B 16) wenn Abfälle: S Stand: 01. Januar 2018
Die Stadtwerke Schwalmstadt als Betreiber der Gruppenkläranlage Treysa mit einer Ausbaugröße von 22.000 Einwohnerwerten (EW) haben schon bei deren Erweiterung für die gezielte Nährstoffelimination (1996 bis 1998) auf Energieeffizienz geachtet. Inzwischen ist die Belastung gestiegen, so dass die Anlage gelegentlich an ihre Kapazitätsgrenzen gelangt. Mit diesem Vorhaben wollten die Stadtwerke mit einer umfassenden verfahrenstechnischen und energetischen Optimierung zeigen, dass selbst bei konventionellen Kläranlagen, die bereits ein gutes bis sehr gutes Niveau der Energieeffizienz erreicht haben, noch ein Optimierungspotenzial besteht, wenn Systemgrenzen zwischen dem Träger der Abwasserbehandlung, Indirekteinleitern und externen Partnern mit unkonventionellen Ansätzen überwunden werden. Dabei sollen nicht nur die Ressourcen- und Energieeffizienz der Kläranlage gesteigert, sondern auch die Emissionen klimaschädlicher Gase verringert und die Ablaufqualität der Anlage verbessert werden. In der Summe soll die Kläranlage Treysa als größter Stromverbraucher der Stadtwerke ihren Energiebedarf überwiegend selbst decken und zusätzlich Klärgas an ein externes BHKW liefern. Um dieses Ziel zu erreichen wurden folgende Maßnahmen umgesetzt: Mitfaulung von Klärschlämmen der Nachbargemeinde Willingshausen (drei Kläranlagen GK 2), Bau einer Annahmestation für Co-Substrate von Indirekteinleitern und Ausarbeitung eines Konzeptes zur Abtrennung von Konzentraten bei zwei Indirekteinleitern, Geregelte Dosierung der Konzentrate und Schlämme in den Faulturm zur bedarfsgerechten Gaserzeugung (Verwirklichung eines Schlamm- und Co-Substrat-Managements), Bau einer Klärgasleitung zur Heizzentrale eines benachbarten Klinikkomplexes und Bau eines Satelliten-BHKWs für Klärgas- und Erdgasnutzung mit vollständiger Nutzung der erzeugten Wärme und Strommenge für den Eigenbedarf, Bau eines Nacheindickers zur Abtrennung des Trübwassers und einer zweistraßigen Scheibentauchkörperanlage zur Trübwasserbehandlung, Bau einer Gashaube zur Erfassung der Gasemission im Schlammsilo inkl. eines geeigneten Gasmengenzählers, Austausch von Belüftern im Nitrifikationsbecken 1. Die Verringerung der Zulauffracht wurde teilweise durch Abtrennung der Hefen einer Brauerei umgesetzt. Der Stromverbrauch wurde durch Optimierung im Bestand reduziert. Durch Umsetzung der Maßnahmen konnte die Stromproduktion um rund 11 Prozent erhöht werden. Die Nutzwärme konnte um rund 14 Prozent erhöht werden. Die Senkung des CO 2 -Ausstoßes liegt bei rund 132 Tonnen pro Jahr. Dieses Vorhaben wurde im Förderschwerpunkt „Energieeffiziente Abwasseranlagen“ des Umweltinnovationsprogramms gefördert. Der Förderschwerpunkt wurden innovative Projekte unterstützt, die energetische Ressourcen sowohl bei der Behandlung von Abwasser und Klärschlamm, als auch bei der Eigenenergieerzeugung erschließen. Branche: Öffentliche Verwaltung, Erziehung, Gesundheitswesen, Erholung Umweltbereich: Wasser / Abwasser Fördernehmer: Stadt Schwalmstadt Bundesland: Hessen Laufzeit: 2011 - 2014 Status: Abgeschlossen Förderschwerpunkt: Energieeffiziente Abwasseranlagen
Origin | Count |
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Bund | 798 |
Land | 5 |
Type | Count |
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Chemische Verbindung | 419 |
Förderprogramm | 338 |
Taxon | 30 |
Text | 7 |
unbekannt | 7 |
License | Count |
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Language | Count |
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Resource type | Count |
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Topic | Count |
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Boden | 209 |
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