Eine wesentliche Grundlage für die Festlegung von Bodenwerten in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sind Kenntnisse der Hintergrundbelastung von Schadstoffen in Böden. Für die Kennzeichnung der Hintergrund-belastung werden repräsentative, statistisch abgeleitete Werte für den allgemein verbreiteten Stoffgehalt in Böden (sogenannte Hintergrundwerte, HGW) herangezogen. Dringend benötigt werden bundesweite HGW für Gesamt- und Eluatgehalte von per- und polyfluorierten Chemikalien (PFAS) in landwirtschaftlich genutzten Böden. Darüber ist eine Untersuchung erforderlich, ob für folgenden und weitere chemische Verbindungen bodenrechtliche Regelungen erforderlich sind: Polybromierte Diphenylether (PBDE), Decabromdiphenylethan (BDPE-209), Hexabromcyclododecan (HBCDD), Tributylzinn-Verbindungen (TBT), Nonylphenole (NP), Diethylhexylphthalat (DEHP), Bisphenol A (BPA), Siloxane. Ziel des Forschungsprojekts ist eine chemische Analyse (Gesamt- und Eluatgehalte) des bundesweiten Vorkommens von PFAS in Böden sowie eine Priorisierung von weiteren o.g. organischen Verbindungen, für die in nachfolgenden Forschungsprojekten eine Ableitung von bundesweiten HGW angestrebt werden sollte. Gegenstand der Untersuchungen sind die im Forschungsprojekt FKZ 3720 72 288 0 (Vorläuferprojekt) bundesweit zu entnehmenden 600 Bodenproben von landwirtschaftlich genutzten Oberböden (400 Acker- und 200 Grünlandproben). Die Analyse der Gehalte von organischen Verbindungen in diesen Proben soll wie nachfolgend benannt vorgenommen werden: (1) Bestimmung der Gehalte von PFAS (Gesamt- und Eluatgehalte) in 600 aktuellen Bodenproben und (2) Bestimmung der Gehalte von PBDE, BDPE-209, HBCDD, TBT, NP, DEHP, BPA, Siloxane und weiteren ausgewählten Chemikalien in 50 aktuellen (aus den Jahren 2021-2024) und 50 Rückstellproben (aus den Jahren 2009-2012).
Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) werden bereits seit den 1960er Jahren zur Dämmung von Fassaden verwendet, überwiegend mit expandiertem Polystyrol (EPS) als Dämmstoff. Durch die Bemühungen, den Energiebedarf von Gebäuden weiter zu senken, werden WDVS auch zukünftig bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen zum Einsatz kommen. Trotz der z. Z. noch geringen Rückbaurate stellt die aktuell übliche Entsorgung in der Müllverbrennung bereits eine Herausforderung dar. Vor dem Hintergrund steigender Abfallmengen und einem immer größeren Fokus auf Ressourceneffizienz werden neue Verwertungswege für diesen Abfallstrom benötigt. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung von stoffstromorientierten Verwertungsstrategien, die für die einzelnen WDVS-Komponenten ressourceneffiziente Lösungsansätze bieten. Die stofflich-energetische Verwertung aller WDVS-Bestandteile in der Zementindustrie soll im Rahmen des Projektes eingehend untersucht und getestet werden. Auch das lösemittelbasierte PolyStyreneLoop-Verfahren bietet einen neuen Ansatz für die Verwertung für die Fraktion EPS aus dem WDVS. Die für die Verwertung im Vorfeld notwendigen Aufbereitungstechnologien sollen identifiziert und untersucht werden, ebenso wie ein zugehöriges, auf der Baustelle beginnendes, Logistikkonzept.
Ende 2014 startete die Hauptphase der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, GerES 2014-2017, in Kooperation mit dem RKI. Am 21. Januar 2015 begann die Feldphase von GerES V (FKZ 3714622001). Im Rahmen von GerES V werden Blut- und Urinproben von 3-17 jährigen Kindern und Jugendlichen, die bevölkerungsrepräsentativ in 167 Orten ausgewählt wurden, analysiert. Zusammen mit den Ergebnissen der Befragung der Eltern bzw. Kinder und Jugendlichen liefern die Analysen der Blut- und Urinproben wesentliche Informationen zur Belastung mit zahlreichen Substanzen. In diesem Teilvorhaben sollen in Vorbereitung auf die o.g. bevölkerungsrepräsentative Umweltstudie Blutplasma-Proben der Umweltprobenbank bzgl. HBCDD analysiert werden. Es soll für einen Standort der zeitliche Trend der Belastung über die Jahre 1988 bis 2016 ermittelt werden, wobei pro Zeitpunkt je 30 Proben von männlichen und 30 Proben von weiblichen Probanden analysiert werden sollen (insgesamt 480 Proben).
Am 7. Juni 2017 verabschiedete das Bundeskabinett eine Verordnung, die den Umgang mit Abfällen regelt, die persistente organische Schadstoffe (POP) enthalten. Das betrifft zurzeit vor allem Dämmplatten mit dem Flammschutzmittel HBCD. Der Vorschlag des Bundesumweltministeriums sieht vor, solche Abfälle zukünftig getrennt zu sammeln. Die direkte Entsorgung in Verbrennungsanlagen darf zwar zusammen mit anderen Abfällen erfolgen, der Weg dorthin muss aber nachgewiesen werden. POP müssen nach den Vorgaben der EU-POP-Verordnung wegen ihrer schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt aus dem Wirtschaftskreislauf ausgeschlossen und zerstört werden. Alle POP-haltigen Abfälle werden nur dann als „gefährlicher Abfall“ eingestuft, wenn dies auch EU-rechtlich geboten ist. Das heißt, in den Abfällen müssen die jeweiligen gesetzlichen Grenzwerte für die POP überschritten werden. Gleichzeitig wird mit der Verordnung sichergestellt, dass POP-haltige Abfälle unabhängig von ihrer Einstufung als gefährlicher oder nicht gefährlicher Abfall in vergleichbarem Maße getrennt gesammelt werden. Gleichwohl dürfen sie wie bisher in entsprechenden Entsorgungsanlagen vermischt werden. Durch die Anwendung von Nachweis- und Registerpflichten können die Abfallbehörden der Länder den Entsorgungsweg dieser Abfälle stringent überwachen.