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Klimaanalysekarten 2022 (Umweltatlas)

Die gesamtstätische Klimamodellierung dient als Grundlage, um die den Ist-Zustand des Stadtklimas im Land Berlin in die Planung einbeziehen zu können. Es werden hierfür notwendige stadtklimatische Klimaanalysen (siehe Klimaanalyse) und -bewertungen (siehe Planungshinweise Stadtklima) bereitgestellt. Für die gesamte Stadtfläche werden im Bereich der Klimaanalyse sieben Klimaparameter jeweils in einer Rasterdarstellung mit einer hohen räumlichen Auflösung von 10 m x 10 m sowie aggregiert auf ca. 25.000 Block- und Blockteilflächen angeboten. Durch die hohe räumliche Auflösung sind die Klimaanalyseergebnisse dazu geeignet Planungsprojekte bis zur Ebene der Bauleitplanung zu unterstützen. Die dargestellten Parameter umfassen darüber hinaus nicht nur die wichtigsten klimatischen Größen wie (1) bodennahes Windfeld und Kaltluftvolumenstromdichte, (2) Luft- und (3) Oberflächentemperatur, (4) nächtliche Abkühlung sondern auch thermische Bewertungsindizes aus (5) PET und (6) UTCI. Die Zusammenfassung der Erkenntnisse aus der Klimaanalyse erfolgt in der (7) Klimaanalysekarte. Die Klimaanalysekarte ermöglicht es, die einzelnen Bereiche der Stadt nach ihren unterschiedlichen klimatischen Funktionen, d.h. ihrer Wirkung auf andere Räume, abzugrenzen.

Hitzeaktionsplan Oeffentlicher GesundheitsdiensT Baden-Württemberg, Hitzeaktionsplan Oeffentlicher GesundheitsdiensT Baden-Württemberg

Das Projekt "Hitzeaktionsplan Oeffentlicher GesundheitsdiensT Baden-Württemberg, Hitzeaktionsplan Oeffentlicher GesundheitsdiensT Baden-Württemberg" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Gesundheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg.

Hitzeaktionsplan Oeffentlicher GesundheitsdiensT Baden-Württemberg

Das Projekt "Hitzeaktionsplan Oeffentlicher GesundheitsdiensT Baden-Württemberg" wird/wurde ausgeführt durch: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg.

Hitzeaktionsplan Oeffentlicher GesundheitsdiensT Baden-Württemberg, Hitzeaktionsplan Oeffentlicher GesundheitsdiensT Baden-Württemberg

Das Projekt "Hitzeaktionsplan Oeffentlicher GesundheitsdiensT Baden-Württemberg, Hitzeaktionsplan Oeffentlicher GesundheitsdiensT Baden-Württemberg" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Gesundheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Landkreis Esslingen, Gesundheitsamt.

Möglichkeiten der Ausgestaltung und Umsetzung eines nationalen Hitzeaktionsplans für Deutschland

Das Projekt "Möglichkeiten der Ausgestaltung und Umsetzung eines nationalen Hitzeaktionsplans für Deutschland" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Adelphi Research gemeinnützige GmbH.Im Rahmen des Forschungsvorhabens soll aufbauend auf den Handlungsempfehlungen zur Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit (2017) untersucht werden, ob eine Implementierung eines nationalen Hitzeaktionsplans auf Bundesebene möglich wäre und wie dieser inhaltlich und rechtlich ausgestaltet werden sollte. Dazu wird untersucht, welche Aspekte aus wissenschaftlichen Erwägungen auf nationaler Ebene umwelthygienisch sinnvoll und erforderlich sind sowie welche Aspekte des gesundheitsbezogenen Umweltschutzes in die Zuständigkeit des Bundes fallen oder vom Bund vorgegeben werden können. Die Analyse bezieht die Bundesländer sowie weitere Interessensgruppen und Bundesbehörden ein, um eine inhaltliche Abstimmung für eine vorzuschlagende nationale Regelung bestmöglich unter Berücksichtigung der Verantwortlichkeiten der Länder hinsichtlich der Anpassungserfordernisse und Möglichkeiten zu sondieren und vorzuschlagen. Hierzu dienen Fachthemenkonferenzen mit der Ebene des Bundes, der Länder und Kommunen sowie mit weiteren Interessenvertretungen, um die Grundlagen einer nationalen Regelung zu erörtern. Während zu Beginn fachliche Aspekte des hitzebezogenen Gesundheitsschutzes im Vordergrund stehen, sollen im Weiteren politische und rechtliche Umsetzungsaspekte behandelt werden. Eine abschließende Synthesekonferenz erstellt eine Synopsis, fasst die Einzelergebnisse, Empfehlungen und Teilschlussfolgerungen zusammen, diskutiert und sondiert daraus abgeleitete Empfehlungen für ausgestaltbare Maßnahmen, die für einen nationalen Hitzeaktionsplan auf Bundesebene umgesetzt werden könnten.

Hitzeaktionsplan Oeffentlicher GesundheitsdiensT Baden-Württemberg, Hitzeaktionsplan Oeffentlicher GesundheitsdiensT Baden-Württemberg

Das Projekt "Hitzeaktionsplan Oeffentlicher GesundheitsdiensT Baden-Württemberg, Hitzeaktionsplan Oeffentlicher GesundheitsdiensT Baden-Württemberg" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Gesundheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: KLUG - Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit e.V..

Einführung eines Hitzeaktionsplans für Rheinland-Pfalz

Mit dem landeseigenen Hitzeaktionsplan möchte Rheinland-Pfalz in Zukunft den Hitzeschutz weiter fördern und die Bevölkerung gegenüber den Auswirkungen von extremen Hitzeereignissen sensibilisieren. Damit leistet das Land Rheinland-Pfalz einen Beitrag dazu, kurzfristig bei Hitzewarnungen gut und umfassend zu warnen und zu informieren sowie Verhaltensempfehlungen gerade für vulnerable Gruppen (ältere Menschen, Pflegebedürftige, chronisch Kranke, Kleinkinder aber auch Menschen die im Freien tätig sind) zu geben. Gleichzeitig umfasst der Hitzeaktionsplan auch langfristige Strategien zum Schutz vor Hitze wie bspw. im Bereich Städtebau. Der Hitzeaktionsplan bündelt verschiedene kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Vorbereitung auf und während extremer Hitzeereignisse, die unter verschiedenen Kernelementen und innerhalb verschiedener Zeithorizonte umgesetzt werden. Der Hitzeaktionsplan von Rheinland-Pfalz bildet einen Rahmen zur Orientierung für die Kommunen im Land.

BEK 2030 – Umsetzung 2022 bis 2026

Berlin hat sich das Ziel gesetzt bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden und bis 2030 die CO 2 Emissionen um 70 % zu reduzieren. Zentrales Instrument zur Erreichung der Berliner Klimaziele ist das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030). Am 20.12.2022 hat der Berliner Senat die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms für die Umsetzungsphase 2022-2026 beschlossen und zur Beschlussfassung an das Abgeordnetenhaus überwiesen. Pressemitteilung zum Senatsbeschluss vom 20.12.2022 BEK 2030 Umsetzungsphase 2022-2026 ( Austauschseiten 66, 162 und 163 ) Die Fortschreibung des Klimaschutzteils des BEK 2030 erfolgte seit Herbst 2021 im Rahmen eines partizipativen Prozesses unter Beteiligung unterschiedlichster Stakeholder und der Stadtgesellschaft sowie unter Einbindung eines koordinierenden Fachkonsortiums, das im Juni 2022 seine Ergebnisse vorgestellt hatte. Weitere Informationen zum Beteiligungsprozess inklusive des Abschlussberichts finden sich auf der Seite Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess . Auf Grundlage des Endberichts des Fachkonsortiums hat die für das BEK fachzuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz eine Vorlage erarbeitet, in der auch die Empfehlungen des Berliner Klimabürger*innenrates berücksichtigt wurden. Im Berliner Klimabürger:innenrat hatten parallel im Zeitraum von April bis Juni 2022 einhundert zufällig ausgeloste Berlinerinnen und Berliner in acht wissenschaftlich begleiteten Sitzungen stellvertretend für die Stadtgesellschaft Herausforderungen beim Klimaschutz diskutiert und 47 konkrete Handlungsempfehlungen an den Senat erarbeitet. Auch die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms vereint die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung, wobei der Klimaanpassungsteil parallel in einem verwaltungsinternen Prozess von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt unter Einbeziehung zahlreicher Senatsverwaltungen sowie nachgelagerten Behörden entwickelt wurde. Mit der Fortschreibung des BEK 2030 für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026 wurden erstmals Sektorziele zur Emissionsminderung für die Handlungsfelder Energie, Gebäude, Verkehr und Wirtschaft festgelegt. Als weitere Neuerung wurden zur besseren Bewertung und zeitnahen Nachsteuerung für die Maßnahmen weitestgehend konkrete, quantitative Ziele und Indikatoren bzw. Umsetzungszeitpunkte definiert. Im Bereich Klimaschutz wurden 71 Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und identifiziert, die der Senat in den nächsten Jahren umsetzen soll, um die CO 2 -Emissionen zu verringern. Im Klimaschutzbereich kommt im Handlungsfeld Energie der Umstellung auf fossilfreie Energieträger in der Strom- und Wärmeversorgung eine zentrale Rolle zu. Es gilt, alle verfügbaren Potentiale an erneuerbaren Energien in den Bereichen Solar, Wind, Abwärme, Geothermie und Bioenergie bestmöglich zu erschließen und entsprechende Infrastrukturen für Speicherlösungen aufzubauen. Wichtige Maßnahmen sind die Weiterentwicklung und Umsetzung des Masterplans Solarcity und die kommunale Wärmeplanung. Im Handlungsfeld Gebäude sind die Steigerung der energetischen Sanierungsrate im Bestand, der klimaneutrale Neubau sowie der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen für die Versorgung der Gebäude als zentrale Schlüsselfaktoren benannt. Wichtige Maßnahmen sind hier die Entwicklung einer räumlichen Wärmeplanung sowie der Ausbau von Beratungsangeboten und Landesförderprogrammen für Gebäudeeigentümer*innen. Das Land Berlin wird zudem die sozialverträgliche Umsetzung von Sanierungspflichten im Gebäudebestand auf der Bundesebene befürworten. Im Handlungsfeld Verkehr gilt es, Maßnahmen für eine Mobilitätswende zu implementieren und umzusetzen. Dies ist im Personenverkehr der Ausbau von Rad- und Fußverkehrsinfrastrukturen oder die qualitative Verbesserung und quantitative Ausweitung des Angebotes öffentlicher Verkehrsmittel. Die Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotte auf klimaschonende Antriebe soll dabei beispielgebend sein. Als neue Maßnahmen werden u.a. die Einrichtung einer Null-Emissionszone innerhalb des S-Bahn-Rings und eine Neuaufteilung des öffentlichen Straßenraums, die dem Umweltverbund, aber auch Stadtgrün und Aufenthaltsmöglichkeiten, Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr einräumt, angegangen. Die Klimaanpassung wurde im Zuge der Fortschreibung des BEK 2030 inhaltlich gestärkt und umfasst nun 53 Maßnahmen. Hier wurden die bisherigen acht Handlungsfelder Gesundheit, Stadtentwicklung und Stadtgrün, Wasser, Boden, Forstwirtschaft, Mobilität, Industrie und Gewerbe und Bevölkerungsschutz um die zwei neuen Handlungsfelder Biologische Vielfalt sowie Tourismus, Sport und Kultur erweitert. Im Handlungsfeld (HF) Gesundheit liegt der Fokus auf der Entwicklung und Etablierung eines Hitzeaktionsplanes (HAP) für das Land Berlin, verbunden mit Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung und einer Stärkung der Eigenvorsorge sowie die Schaffung zielgruppenspezifischer Informationen zu Hitze und UV-Strahlung. Im HF Stadtentwicklung sollen neben der Klimaanpassung in der Planung und bei der Errichtung neuer Stadtquartiere auch die Klimaanpassung im Gebäudebestand entsprechend berücksichtigt werden. Eine klimatische Qualifizierung der Stadtoberfläche soll zudem im HF Boden durch massive Entsieglung vorangetrieben werden. Als strategisches Ziel wird dabei eine Netto-Null-Versiegelung bis 2030 angestrebt. Dem gleichermaßen massiv vom Klimawandel betroffenen Stadtgrün kommt ebenfalls eine Schlüsselrolle zu, da es essentielle Ökosystemleistungen (Verschattung und Verdunstungskühlung, Luft- und Wasserfilterung, Bodenneubildung und Erhöhung der Biodiversität) erbringt. Deshalb muss das Stadtgrün klimaresilient gestaltet, entsprechend gepflegt und geschützt werden. Dafür sollen neben einer nachhaltigen Grünanlagenentwicklung u.a. das Berliner Mischwald-Programm (HF Forstwirtschaft) und die Stadtbaumkampagne konsequent fortgeführt werden. In Ergänzung dazu wird im HF Wasser eine Neuausrichtung der Regenwasserbewirtschaftung im öffentliche Raum angestrebt. Neben den spezifischen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen gibt es ein neues Handlungsfeld, in dem übergreifende Themen und Herausforderungen wie Fachkräftemangel, bezirklicher Klimaschutz, Klimabildung oder bürgerschaftliches Engagement adressiert werden. Bild: SenMVKU Klimabürger:innenrat Hintergrundinformationen zum Verfahren des „Berliner Klimabürger:innenrats“. Weitere Informationen Bild: Thomas Imo (photothek) Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess Hintergrundinformationen zum Erarbeitungsprozess des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK 2030) (Umsetzungszeitraum 2022-2026) Weitere Informationen Bild: SenUMVK Berichte Berichte zu Monitoring und Umsetzung des BEK 2030 sowie zur Sektorzielerreichung Weitere Informationen

Arbeitshilfe zur Entwicklung und Implementierung eines Hitzeaktionsplans für Kommunen

Eine Möglichkeit für Kommunen, sich auf Hitzewellen vorzubereiten und den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu verbessern, ist die Erstellung eines kommunalen Hitzeaktionsplans. Die Arbeitshilfe unterstützt Städte und Gemeinden bei der Erstellung eines solchen Plans. Die Publikation bietet den Nutzenden: Argumentationshilfen und Empfehlungen zur Erstellung eines kommunalen Hitzeaktionsplans Hinweise zur Schaffung von Strukturen und der Etablierung von Maßnahmen Tipps und Beispiele zum Monitoring und der Evaluation von Maßnahmen eines Hitzeaktionsplans Praxisbeispiele und hilfreiche Arbeitsmaterialien Umfangreiche Links zu Webseiten mit zusätzlichen Hintergrundinformationen Zielgruppe Die Arbeitshilfe richtet sich an alle interessierten Personen aus der kommunalen Verwaltung und der kommunalen Politik. Sie möchte sowohl Einzelne ansprechen, die sich erstmalig mit Hitzeaktionsplänen beschäftigen, als auch Informationen für Arbeitsgruppen bieten, die einen bestehenden Hitzeaktionsplan weiterentwickeln. Verbände und Vereine finden hier Anregungen, wie sie sich in einen Hitzeaktionsplan einbringen können. Wissenschaftlicher Hintergrund Ein Entwurf der Arbeitshilfe wurde im Rahmen des Programms des Bundesumweltministeriums (BMUV) „Anpassung an den Klimawandel“ mit dem Schwerpunkt „Kommunale Leuchtturmvorhaben" geförderten Projektes „Hitze / Sicher / Worms. Gemeinsam handeln“ von 2020 bis 2022 entwickelt. Im Rahmen des vom BMUV finanzierten und vom Umweltbundesamt (UBA) geförderten Projekts „HAP-DE. Analyse von Hitzeaktionsplänen und gesundheitlichen Anpassungsmaßnahmen an Hitzeextreme in Deutschland“ (2019 – 2022) wurde die Arbeitshilfe weiterentwickelt und mit Kommunen evaluiert. Im Frühjahr 2023 wurde schließlich eine Überarbeitung der Arbeitshilfe vorgenommen.

Analyse von Hitzeaktionsplänen und gesundheitlichen Anpassungsmaßnahmen an Hitzeextreme in Deutschland

Zum Umgang mit zunehmenden Hitzebelastungen veröffentlichte die Bund/Länder Ad-Hoc Ar beitsgruppe "Gesundheitliche Anpassung an die Folgen des Klimawandels" 2017 Empfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit. Ca. fünf Jahre nach der Publikation wird in dem vorliegenden Bericht eine Bilanz zur Wirkung dieses Do kuments gezogen, u. a. mit Blick auf die Bekanntheit der Empfehlungen und angestoßenen Ent wicklungen. Dies wurde verbunden mit einer Bestandsaufnahme von Maßnahmen, die Instituti onen, Kommunen und Länder in Deutschland etablieren, um hitzebedingte Gesundheitsrisiken zu verringern. Das Projektteam widmet sich dieser Aufgabe u. a. mit der Auswertung von Litera tur und Klimavorsorgediensten, einer Online-Befragung, Interviews und Fallstudien. Zu den so gewonnenen Einblicken gehören: 91% der befragten Personen aus Verwaltungen der Bundes länder kennen die Handlungsempfehlungen, bei Kommunen sind es 54%. Der Begriff des Hitze aktionsplans (HAP) wird von kommunalen Akteuren unterschiedlich interpretiert. Zu den Er folgsfaktoren für einen kommunalen HAP gehört u. a. eine Ämter-übergreifende Verteilung von zuständigen Akteuren in Kommunalverwaltungen. Blickt man auf Akteure außerhalb der Kom munalverwaltungen, zeigen sich u. a. erste Aktivitäten zum Gesundheitsschutz bei Hitze in der Gesundheitsversorgung. Aus den Befunden leitete das Projektteam diese Empfehlungen zur Un terstützung kommunaler Hitzeaktionspläne ab: 1) Gesundheitsschutz vor und bei Hitze im Rah men einer kommunaler Pflichtaufgaben gesetzlich verankern; 2) Aktivitäten der Bundesbehör den abstimmen und auf weitere Ressorts ausweiten; 3) Zusammenarbeit des Bundes mit den Ländern optimieren und ausbauen; 4) niedrigschwellige Anschubfinanzierung für kommunale Hitzeaktionspläne etablieren; 5) für hitzebedingte Gesundheitsrisiken sensibilisieren; 6) Hitze warnsystem weiterentwickeln; 7) Forschung zum Thema Hitze und Gesundheit fördern. Quelle: Forschungsbericht

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