ID: 4849 Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 5 & 5a des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Im als SuedOstLink bekannten Vorhaben 5 ist der Neubau einer Leitung zur Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) von Sachsen-Anhalt nach Bayern geplant. Die Verbindung zwischen den Umspannwerken Wolmirstedt und Isar soll als Erdkabel realisiert werden. Es handelt sich dabei um den sogenannten Korridor D des Netzentwicklungsplans. Mit dem Vorhaben 5a ist der Neubau einer Erdkabel-Leitung zur Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) geplant. Es verbindet Standorte mit hohen Einspeisungen aus Windenergie und Photovoltaik im Norden mit Lastschwerpunkten im Süden Deutschlands. Das Vorhaben besteht aus zwei Bestandteilen. Der nördliche führt von einem Netzverknüpfungspunkt im Bereich der Gemeinden Klein Rogahn, Stralendorf, Warsow, Holthusen und Schossin (Mecklenburg-Vorpommern) bis zum Landkreis Börde (Sachsen-Anhalt). In den entsprechenden Abschnitten wird es sowohl Bundefachplanungs- als auch Planfeststellungsverfahren geben. Die Vorhabenträger bezeichnen diesen Teil als SuedOstLink+. Der südliche Bestandteil zwischen dem Landkreis Börde und dem Umspannwerk Isar (Bayern) gehört dagegen zum Erdkabel-Projekt SuedOstLink. Da die neue Leitung dort in einer gemeinsamen Trasse mit dem Vorhaben 5 verlaufen soll, wird wegen der besonderen Eilbedürftigkeit auf eine eigene Bundesfachplanung verzichtet. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 31.07.2023 Datum der Entscheidung: 18.03.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. NABEG UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: • elektronisch vorzugsweise per Onlineformular (Link unter www.netzausbau.de/vorhaben5-A2 sowie www.netzausbau.de/vorhaben5a-A2) • per E-Mail an Vorhaben5@BNetzA.de • schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 803, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 5/5a, Abschnitt A2) 50 Hertz Transmission GmbH Heidestraße 2 10557 Berlin Deutschland Homepage: https://www.50hertz.com/de/ Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Online-Auslegung Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unterlagen sind ausschließlich online abrufbar. Eröffnungsdatum der Auslegung 18.09.2023 Enddatum der Auslegung 17.10.2023 1. Planänderung Kontaktdaten des Auslegungsortes Online-Auslegung Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unterlagen sind ausschließlich online abrufbar. Eröffnungsdatum der Auslegung 04.11.2024 Enddatum der Auslegung 03.12.2024 Erörterung: Planfeststellung: Erörterungstermin gemäß § 22 Abs. 5 i.V.m. § 10 Abs. 1 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) Ort der Erörterung Ständehaus Merseburg Merseburg Deutschland Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 17.11.2023 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 18.09.2023 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben5-a2 Erörterungstermin
Was sind Hochspannungsleitungen? Der Stromtransport mit Hochspannung ist effizienter als mit niedriger Spannung, da weniger Energie verloren geht. Bis zu 380.000 Volt (380 kV ) tragen die Überlandleitungen für den Stromtransport von den Kraftwerken zu den Städten und Ballungsgebieten. Die Festlegung der Spannungshöhe einer Leitung erfolgt anhand der Länge der Übertragungsstrecke und der benötigten Leistung bei den Stromempfängern. In der Steckdose zu Hause kommt der Strom mit einer Spannung von 230 Volt (230 V ) an. Für den Transport dorthin werden jedoch weit höhere Spannungen verwendet. Bis zu 380.000 Volt (380 kV ) tragen die Überlandleitungen für den Stromtransport von den Kraftwerken zu den Städten und Ballungsgebieten. Video: Stromleitungen und Strahlenschutz Transport Der Stromtransport mit Hochspannung ist effizienter als mit niedriger Spannung, da weniger Energie verloren geht. Trotzdem kann die Spannung nicht unbegrenzt erhöht werden. Die Festlegung der Spannungshöhe einer Leitung erfolgt anhand der Länge der Übertragungsstrecke und der benötigten Leistung bei den Stromempfängern. Wechselstromspannungen und ihre Verwendung Bezeichnung Spannung Beispiel / Anwendung Niederspannung bis 1.000 Volt 230/400 Volt; Haus- und Gewerbeanschlüsse Hochspannung Mittelspannung über 1.000 Volt 10 Kilovolt, 20 Kilovolt, 30 Kilovolt; örtliche/überörtliche Verteilnetze, Versorgung von Ortschaften und Industrie Hochspannung über 30.000 Volt 110 Kilovolt; Anschluss kleinerer Kraftwerke, regionale Transportnetze, Versorgung von Städten und Großindustrie Höchstspannung über 150.000 Volt 220 Kilovolt und 380 Kilovolt; Anschluss von Großkraftwerken, überregionale Transportnetze, Stromhandel Gleich- und Wechselstrom Am Anfang des 20. Jahrhunderts gab es Hochspannungsnetze nur mit Wechselstrom. Anders als Gleichstrom wechselt dieser in Westeuropa 100 Mal pro Sekunde die Richtung. Das ergibt eine Frequenz von 50 Hertz (50 Hz ). Heute ist es möglich, Hochspannungsnetze auch mit Gleichstrom zu betreiben. Dabei wird der Energieverlust vermieden, der bei Wechselstrom entsteht. Somit ist für lange Transportstrecken die Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung ( HGÜ ) eine gute Alternative. In Westeuropa wird sie vor allem bei der Stromübertragung mit Seekabeln eingesetzt. Freileitung und Erdkabel 380 kV Freileitungs-Trasse Für den Stromtransport über Land werden überwiegend Freileitungen, aber auch Erdkabel verwendet. Bei Freileitungen dienen die an den Masten geführten Leiterseile zum Stromtransport. Da die Leiterseile – anders als beim Kabel – nicht von einer isolierenden Schicht umgeben sind, hängen sie außerhalb der Reichweite von Personen. Hoch- und Höchstspannungsleitungen sind in Deutschland überwiegend als Freileitungen ausgeführt. Der regionale Transport erfolgt oft noch über Niederspannungsfreileitungen, wobei die Häuser meist über Dachständer versorgt werden. Um zu erkennen, für welche Spannungshöhe eine Freileitung genutzt wird, kann als erster Anhaltspunkt die Mastkonstruktion dienen: Hoch- und Höchstspannungsleitungen werden üblicherweise an hohen Stahlgittermasten geführt, für Nieder- und Mittelspannungsleitungen werden eher kleinere Holz-, Beton- oder Stahlrohrmasten verwendet. Den zweiten Anhaltspunkt liefert die Eingrenzung der Spannungsebene durch einen genauen Blick auf die Leiterseile: Höchstspannungsleitungen: Bei 220 kV -Leitungen werden gebündelte Leiter oft aus zwei, bei 380 kV -Leitungen aus drei oder vier eng parallel zueinander geführten Einzelseilen verwendet. In regelmäßigen Abständen sind Abstandhalter zwischen den Einzelseilen angebracht (wie z. B. in dem Bild der 380 kV Freileitungs-Trasse zu erkennen ist). Hochspannungsleitungen: Für eine Spannung von 110 kV werden Bündelleitungen deutlich seltener verwendet. Erdkabel können einen oder mehrere Leiter enthalten, die jeweils einzeln durch eine Isolierung vor gegenseitiger Berührung geschützt sind. Dadurch liegen die Leiter in einem viel geringeren Abstand zueinander als bei Freileitungen. Erdkabel werden bei niedriger Spannung vor allem für Haus- und Gewerbeanschlüsse genutzt. Sie werden aber auch immer häufiger für den Stromtransport über große Entfernungen als Höchstspannungsleitungen verwendet. Anwendung finden auch gasisolierte Übertragungsleitungen ( GIL ), die in Deutschland bisher nur auf sehr kurzen Strecken eingesetzt werden, z. B. beider Ausleitung aus Innenräumen von Schaltanlagen. Gasisolierte Übertragungsleitungen bestehen aus einem inneren Aluminiumleiter, der in regelmäßigen Abständen auf Stütz- oder Scheibenisolatoren in einem Aluminiumrohr geführt wird. Zur Isolierung wird das Rohr mit einem Gas befüllt. Stand: 11.03.2025 Elektromagnetische Felder Häufige Fragen Warum wird das bestehende Stromnetz aus- und umgebaut? Sind durch die Überlagerung des Magnetfeldes eines Gleichstrom-Erdkabels mit dem Erdmagnetfeld gesundheitliche Wirkungen auf den Menschen zu erwarten? Wie kommt die große Diskrepanz zwischen den Grenzwerten für die magnetische Flussdichte bei statischen und niederfrequenten Feldern zustande? Welche Abstände zu Wohnhäusern müssen Stromleitungen einhalten? Wieso gibt es die unterschiedlichen Grenzwerte von 20 Millivolt pro Meter und 5 Kilovolt pro Meter für das elektrische Feld? Wo ist bei den beiden der Unterschied? Alle Fragen
ID: 4703 Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 5 & 5a des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Im als SuedOstLink bekannten Vorhaben 5 ist der Neubau einer Leitung zur Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) von Sachsen-Anhalt nach Bayern geplant. Die Verbindung zwischen den Umspannwerken Wolmirstedt und Isar soll als Erdkabel realisiert werden. Es handelt sich dabei um den sogenannten Korridor D des Netzentwicklungsplans. Mit dem Vorhaben 5a ist der Neubau einer Erdkabel-Leitung zur Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) geplant. Es verbindet Standorte mit hohen Einspeisungen aus Windenergie und Photovoltaik im Norden mit Lastschwerpunkten im Süden Deutschlands. Das Vorhaben besteht aus zwei Bestandteilen. Der nördliche führt von einem Netzverknüpfungspunkt im Bereich der Gemeinden Klein Rogahn, Stralendorf, Warsow, Holthusen und Schossin (Mecklenburg-Vorpommern) bis zum Landkreis Börde (Sachsen-Anhalt). In den entsprechenden Abschnitten wird es sowohl Bundefachplanungs- als auch Planfeststellungsverfahren geben. Die Vorhabenträger bezeichnen diesen Teil als SuedOstLink+. Der südliche Bestandteil zwischen dem Landkreis Börde und dem Umspannwerk Isar (Bayern) gehört dagegen zum Erdkabel-Projekt SuedOstLink. Da die neue Leitung dort in einer gemeinsamen Trasse mit dem Vorhaben 5 verlaufen soll, wird wegen der besonderen Eilbedürftigkeit auf eine eigene Bundesfachplanung verzichtet. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 28.04.2023 Datum der Entscheidung: 19.12.2024 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. NABEG UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: • elektronisch vorzugsweise per Onlineformular (Link unter www.netzausbau.de/vorhaben5-B sowie www.netzausbau.de/vorhaben5a-B) • per E-Mail an Vorhaben5@BNetzA.de • schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 803, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 5/5a, Abschnitt B). 50Hertz Transmission GmbH Heidestraße 2 10557 Berlin Deutschland Homepage: https://www.50hertz.com/de/ Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Online-Auslegung Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unterlagen sind ausschließlich online abrufbar. Eröffnungsdatum der Auslegung 19.06.2023 Enddatum der Auslegung 18.07.2023 1. Planänderung Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unterlagen sind ausschließlich online abrufbar. Eröffnungsdatum der Auslegung 29.04.2024 Enddatum der Auslegung 28.05.2024 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren Die Unterlagen sind ausschließlich online abrufbar. Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: Die Fristen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt. Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: Die Fristen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt. Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite www.netzausbau.de/Vorhaben/ansicht/abschnitt.html?cms_nummer=5&cms_gruppe=bbplg… Öffentliche Auslegung https://www.netzausbau.de/Vorhaben/ansicht/abschnitt.html?cms_nummer=5a&cms_gru…
Elektrohypersensibilität: Wahrnehmungsschwellen elektrischer Felder bei Betroffenen Durch den Stromnetzausbau bekommen statische und niederfrequente elektrische Felder eine größere Bedeutung für den Strahlenschutz . Solche Felder können wahrgenommen werden, doch erhebliche Belästigungen sollen vermieden werden. Dafür ist es wichtig, die Schwelle zu kennen, ab der Menschen die Felder wahrnehmen können. Diese sogenannte Wahrnehmungsschwelle variiert nach bisherigen Studienergebnissen stark zwischen den Menschen. In der Studie werden Wahrnehmungsschwellen sowohl von Personen, die sich als elektrohypersensibel bezeichnen, als auch von anderen Personen untersucht. Worum geht es? Beim Betrieb von Hochspannungsfreileitungen entstehen elektrische Felder , die, wenn sie stark genug sind, beispielsweise über ein Kribbeln auf der Hautoberfläche wahrgenommen werden können. Im Forschungsvorhaben wird untersucht, wo die Wahrnehmungsschwelle für diese Felder liegt. Die Wahrnehmungsschwelle ist der Punkt, ab dem Menschen einen speziellen Reiz – hier: das elektrische Feld – bewusst wahrnehmen können. Dabei wird ein möglicher Zusammenhang mit der sogenannten Elektrohypersensibilität (EHS) untersucht. Einige Menschen beschreiben sich selbst als elektrohypersensibel. Weitere Bezeichnungen sind elektromagnetische Hypersensibilität, Elektrosensibilität und in der Fachsprache „idiopathische Umweltintoleranz gegenüber elektromagnetischen Feldern (IEI- EMF )“. Diese Begriffe umschreiben eine subjektiv empfundene besondere Empfindlichkeit gegenüber niederfrequenten und hochfrequenten elektromagnetischen Feldern. Beispiele für Anwendungen, bei denen elektromagnetische Felder entstehen. Die betroffenen Menschen werden als EHS-Betroffene bezeichnet. Sie führen verschiedene Befindlichkeitsstörungen – wie etwa Kopf- und Gliederschmerzen oder Schlaflosigkeit – auf elektromagnetische Felder zurück. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den unspezifischen Symptomen und den elektromagnetischen Feldern ist jedoch nicht belegt. Vor diesem Hintergrund werden in dem Forschungsvorhaben die Wahrnehmungsschwellen von elektrischen Feldern für zwei Gruppen ermittelt und verglichen: Menschen, die sich als EHS-Betroffene bezeichnen Menschen, die sich nicht so bezeichnen ( Kontrollgruppe ) Die Betroffenen werden zudem einer umfassenden umweltmedizinischen Diagnostik unterzogen, bei der sie u.a. zu möglichen Vorerkrankungen und zu belastenden Erfahrungen befragt werden. Wie ist die Ausgangssituation? Hochspannungsleitung Quelle: Michael Rosskothen/stock.adobe.com Momentan wird in Deutschland das Stromnetz ausgebaut. Dabei werden auch Freileitungen errichtet zur Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung ( HGÜ ), zur Hochspannungs-Wechselstrom-Übertragung ( HWÜ ) sowie Hybridleitungen , die beide Übertragungstechniken in einer Trasse vereinen ( z.B. Ultranet). Diese Leitungsarten erzeugen statische und niederfrequente elektrische Felder . Durch den Ausbau ist damit zu rechnen, dass es Veränderungen gibt beim Ausgesetztsein der Menschen ( Exposition ) gegenüber diesen Feldern. Für niederfrequente elektrische Felder , wie sie unter anderem von Hochspannungs-Wechselstromtrassen ausgehen, gelten Grenzwerte . Durch ihre Einhaltung wird sichergestellt, dass es zu keinen gesundheitsrelevanten Wirkungen dieser Felder kommt. Für statische elektrische Felder gelten keine Grenzwerte, da es keine Hinweise auf relevante gesundheitsschädliche Wirkungen gibt. Statische und niederfrequente elektrische Felder können allerdings wahrgenommen werden, beispielsweise als Gefühl eines Kribbelns auf der Hautoberfläche. Laut der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (26. BImSchV ) sind erhebliche Belästigungen durch solche Felder zu vermeiden. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Kenntnis der Wahrnehmungsschwellen wichtig. Im Auftrag des BfS durchgeführte Untersuchungen der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen haben gezeigt, dass die Wahrnehmung dieser Felder von Mensch zu Mensch sehr unterschiedlich ist. Personen, die sehr schwache Felder wahrnehmen konnten, identifizierten sich nicht als elektrohypersensibel und erlebten keine Belastungen durch diese Wahrnehmungen. Elektrohypersensibilität ist von der Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) nicht als medizinische Diagnose anerkannt. Dennoch können die auf elektromagnetische Felder zurückgeführten Symptome erheblichen Leidensdruck verursachen. Über davon Betroffene, ihre möglichen Begleiterkrankungen oder persönliche und soziale Umstände ist wenig bekannt. Welche Ziele hat das Forschungsvorhaben des BfS ? Das Ziel dieser Studie ist, relevante Erkenntnisse zu Wahrnehmungsschwelle von statischen, niederfrequenten und hybriden elektrischen Feldern zu erzielen. Dabei wird die Forschung auf die bisher nicht betrachtete Gruppe der Betroffenen von Elektrohypersensibilität erweitert. Außerdem geht es darum, ein besseres Verständnis für die Eigenschaften dieser Menschen zu entwickeln. Dadurch sollen Betroffene sicherer identifiziert und wissenschaftlich fundiert angesprochen werden können. Im Rahmen des Forschungsvorhabens werden die Wahrnehmungsschwellen von EHS-Betroffenen bestimmt, mit den Schwellen einer nicht betroffenen Kontrollgruppe verglichen und die Ergebnisse in Bezug zu umweltmedizinischen Daten wie Krankengeschichte, Begleiterkrankungen und sozioökonomischen Faktoren der Betroffenen gesetzt. Stand: 24.09.2024
Mit dem „SuedOstLink“ wird in den kommenden Jahren eine Stromautobahn entstehen, die von Mecklenburg-Vorpommern über Sachsen-Anhalt nach Bayern führen wird. 2.000 Megawatt Strom aus erneuerbaren Energien sollen über die 450 Kilometer lange Trasse nach Süddeutschland fließen. Die Kabel der Stromautobahn werden dabei etwa alle 900 Meter durch so genannte Muffen verbunden, etwa 600 davon müssen in der Trasse gesetzt werden. Fällt nur eine davon aus, fließt auf der ganzen Strecke kein Strom. Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann hat am Mittwoch eine Modellbaustelle des Übertragungsnetzbetreibers 50hertz in Bad Lauchstädt (Saalekreis) besucht. Dort wird der Trassenbau mit Muffen geprobt. „Die Stromautobahnen aus dem Norden und Osten der Bundesrepublik nach Süden werden in den kommenden Jahren das Rückgrat der modernen und nachhaltigen Energieversorgung Deutschlands bilden“, betonte Willingmann. „Der SuedOstLink zeigt allerdings auch beispielhaft auf, dass die Kosten für den Ausbau des Stromnetzes gerecht verteilt werden müssen.“ Aktuell gehen die Übertragungsnetzbetreiber davon aus, dass der Bau der Trasse mehr als 4,5 Milliarden Euro kosten könnte. Finanziert wird das Großprojekt über die Netzentgelte, die Stromkunden aufbringen müssen; momentan vor allem in den Regionen, in denen erneuerbare Energien und Stromnetze ausgebaut werden. „Es kann nicht sein, dass gerade diejenigen Länder über Netzentgelte bestraft werden, die treibende Kräfte bei der Energiewende sind. Wir müssen die Netzentgelte bundesweit gerechter verteilen – und insbesondere Länder wie Bayern stärker in die Verantwortung nehmen, die sowohl beim Ausbau der Stromnetze als auch beim Ausbau der erneuerbaren Energien über viele Jahre kräftig auf der Bremse standen“, so Willingmann weiter. Aktuell fallen pro Jahr für einen Haushalt mit einem Verbrauch von 4.000 Kilowattstunden Strom nach Angaben des Vergleichportals Verivox Netzentgelte von 365 Euro in Sachsen-Anhalt an. In Bayern sind es 323 Euro, in Bremen nur 254 Euro. In Ländern wie Schleswig-Holstein, die ebenfalls stark auf erneuerbare Energien setzen, fallen 480 Euro an. „Über die Netzentgelte werden wir auch bei der Energieministerkonferenz kommende Woche in Wernigerode beraten“, kündigte Willingmann weiter an. Er ist in diesem Jahr der Konferenzvorsitzende. Die „SuedOstLink“-Stromtasse wird von den Übertragungsnetzbetreibern 50hertz Transmission und Tennet TSO gebaut. Die Trasse wird überwiegend unterirdisch als Erdkabel verlaufen. Um den Strom möglichst verlustfrei zu transportieren, soll er als Gleichstrom durch die Trasse fließen. Aktuell befindet sich das Großprojekt noch in der Planung; Planfeststellungsbehörde ist in diesem Fall die Bundesnetzagentur. Lediglich der Startschuss für den Bau eines Konverters für Gleichstrom bei Wolmirstedt ist vor Kurzem gefallen. „SuedOstLink“ gehört zu den Großprojekten, die für das Gelingen der Energiewende umgesetzt werden müssen. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums müssen in den nächsten Jahren insgesamt mehr als 13.000 Kilometer im Übertragungsnetz optimiert, verstärkt oder neu gebaut werden. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und Twitter.
Die Amprion Offshore GmbH hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76A, 30453 Hannover, beantragt. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemeinde Hagermarsch (Samtgemeinde Hage), Gemarkungen Hagermarsch und Junkersrott, der Stadt Norderney (Gemarkung Norderney) und der Gemeinde Dornum, Gemarkungen Ostfriesisches Küstenmeer West und Neßmersiel, beansprucht. Die vorliegende Planung umfasst die seeseitige Netzanbindung der Offshore-Plattform BorWin delta vom Beginn der 12-Seemeilen-Grenze über die Insel Norderney bis zum Anlandungspunkt Hilgenriedersiel mittels einer +/- 320-kV-HGÜ-Leitung (Hochspannungs-Gleichstromübertragung). Für die landseitige Leitungsanbindung vom Anlandungspunkt Hilgenriedersiel bis zum Netzverknüfpungspunkt Hanekenfähr werden gesonderte Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Auch für das in Parallellage verlaufende Vorhaben DolWin4 erfolgt für die seeseitige Netzanbindung ein gesondertes Planfeststellungsverfahren.
Die Amprion Offshore GmbH hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76A, 30453 Hannover, beantragt. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemeinde Hagermarsch (Samtgemeinde Hage), Gemarkungen Hagermarsch und Junkersrott, der Stadt Norderney (Gemarkung Norderney) und der Gemeinde Dornum, Gemarkungen Ostfriesisches Küstenmeer West und Neßmersiel, beansprucht. Die vorliegende Planung umfasst die seeseitige Netzanbindung der Offshore-Plattform DolWin delta vom Beginn der 12-Seemeilen-Grenze über die Insel Norderney bis zum Anlandungspunkt Hilgenriedersiel mittels einer +/- 320-kV-HGÜ-Leitung (Hochspannungs-Gleichstromübertragung). Für die landseitige Leitungsanbindung vom Anlandungspunkt Hilgenriedersiel bis zum Netzverknüfpungspunkt Hanekenfähr werden gesonderte Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Auch für das in Parallellage verlaufende Vorhaben BorWin4 erfolgt für die seeseitige Netzanbindung ein gesondertes Planfeststellungsverfahren.
Im schleswig-holsteinischen Büttel ging am 27. Juli 2012 ein wichtiges Teilstück der geplanten Stromautobahn an der Nordseeküste in Betrieb. Der Anschluss wird den in Offshore-Windparks in der Nordsee vor Schleswig-Holstein erzeugten Strom in das Netz der überregionalen Stromautobahnen einspeisen und zu den Verbrauchern bringen. Die Leitung führt mit einer Länge von etwa drei Kilometern von der Schalt- und Konverteranlage in Büttel durch einen bestehenden Windpark bis zum Umspannwerk in Wilster. Die Konverterstation in Büttel ist ein wesentliches Element für die Netzanbindung von Offshore-Windparks in der östlichen Nordsee.
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben heute den aktualisierten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) 2014 zum Ausbaubedarf des deutschen Stromnetzes in den nächsten zehn Jahren veröffentlicht. Die Netzbetreiber gehen weiterhin von einem hohen Strom-Übertragungsbedarf zwischen Nord- und Süddeutschland aus, er soll hauptsächlich über vier Gleichstromtrassen, die so genannten HGÜ-Strecken, gedeckt werden. Dazu zählt auch die geplante Gleichstrompassage Süd-Ost von Sachsen-Anhalt über Thüringen nach Bayern. Sie soll nach den jetzt vorgelegten, aktualisierten Planungen in Wolmirstedt beginnen (bisher Bad Lauchstädt) und bis ins bayerische Grundremmingen (bisher Meitingen) führen. Dazu erklärt Wirtschaftsstaatssekretärin Dr. Tamara Zieschang: ?Eine erfolgreiche Energiewende ist nur im Paket mit dem Netzausbau zu haben. In Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg wird schon heute zeitweise mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt, als vor Ort verbraucht werden kann. Dieser Strom muss in die verbrauchsstarken Zentren in Süddeutschland transportiert werden, um die aufgrund der beschlossenen Abschaltung der dortigen Kernkraftwerke wachsende Stromnachfrage bedienen zu können. Daher hat die Landesregierung stets auf die Notwendigkeit einer Stromautobahn von Ost- nach Süddeutschland hingewiesen. Die Verlängerung dieser Trasse in Richtung Norden, wie sie jetzt von den Netzbetreibern angemeldet wurde, ist auch im neuen Energiekonzept des Landes genannt. Sachsen-Anhalt wird seinen Beitrag zum erforderlichen Netzausbau leisten. Dabei tritt die Landesregierung für eine möglichst effektive Trassenplanung ein, die den Aufwand für Trassenbau und Betrieb sowie die ökologischen Auswirkungen minimiert.? In diesem Zusammenhang verwies die Staatssekretärin auch auf eine Vereinbarung zur Stärkung von Bürgerbeteiligung und Transparenz zwischen dem Wirtschaftsministerium und dem Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, die an diesem Donnerstag unterzeichnet werden soll. Hintergrund: Die Bundesnetzagentur wird den 2. Entwurf des Netzentwicklungsplans 2014 nun zur öffentlichen Konsultation stellen und die vorgeschlagenen Projekte anschließend auf ihre energiewirtschaftliche Notwendigkeit hin überprüfen. Sachsen-Anhalt ist seit 2007 Stromexporteur. Die Nettostromerzeugung im Land lag 2013 bei 23,1 TWh und damit rund 45 Prozent über dem Stromverbrauch von 15,9 TWh. Die Differenz wird künftig noch zunehmen, da der Verbrauch stagniert, während die Stromproduktion weiter wächst. Link zum Energiekonzept des Landes: https://www.mw.sachsen-anhalt.de/energie-und-bergbau/energie. Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt
Ziele der Änderung der 26. BImSchV : bessere Verzahnung mit den telekommunikationsrechtlichen Regelungen der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV); Ausweitung des Anwendungsbereichs auf private und hoheitlich betriebene Funkanlagen sowie auf den bisher ungeregelten Bereich der Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) als neue Technologie beim Ausbau der Stromnetze, Berücksichtigung der 2010 überarbeiteten Grenzwertempfehlung der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP), Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV (26. BImSchVVwV) Erstellung einer Vorsorgeregelung für Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen Am 20. Januar 2016 hat die Bundesregierung die von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vorgelegte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV ( 26. BImSchVVwV ) beschlossen. Kompletter Verlauf der Novellierung beim Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestags (DIP) Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das 26. BImSchV.
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