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Dokumentation der Artenvielfalt und Artenentwicklung im Oberpfälzer Freilandmuseum Neusath-Perschen

Im Museum sollen die hergebrachten Formen der Waldbewirtschaftung aufgezeigt werden. Im Niederwald werden die Bäume zur Brennholzgewinnung in 15- bis 25-jährigem Turnus auf den Stock gesetzt. Vor allem Hainbuche, Ahorn und Linde treiben rasch wieder aus, während Nadelbäume durch häufigen Hieb verdrängt werden. Im Mittelwald bleiben zur Bauholzgewinnung einige Bäume als Überhälter stehen, während der Rest niederwaldartig genutzt wird. Im heute üblichen Hochwald kann die Umtriebszeit mehr als hundert Jahre betragen. Außer zur Holznutzung diente der Wald früher als Viehweide, zur Streuentnahme, zur Harz-, Pottaschen- (Glasherstellung) und Rindengewinnung (Gerberei) sowie als Bienenweide (Zeidlerei).

Förderung von Winter-Linden als wichtige Träger der Biodiversität in Mittel- und Hochwäldern

LAPRO2009_Kulturlandschaft_Erholungsvorsorge - LAPRO2009 - Wälder im Nordsaarland entwickeln

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Kulturlandschaft,Erholungsvorsorge,Freiraumentwicklung dar.:In diesem shapefile werden die Wälder der Naturräume Saar-Ruwer-Hunsrück, Merzig-Haustädter-Buntsandsteinhügellands und Hochwald zusammengefasst abgebildet. Die aus Sicht des Naturschutzes bestehenden jeweiligen Entwicklungs- und Handlungsbedarfe werden textlich in Kapitel 9.4.1 des Landschaftsprogramms Saarland dargelegt. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 9.4.1 Seite 105 s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 9.4.1.2.

LAPRO2009_Wald_Landwirtschaft - LAPRO2009 - Geschlossene Waldgebiete im Nordsaarland

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Wald und Landwirtschaft dar.:In diesem shapefile werden die Wälder der Naturräume Saar-Ruwer-Hunsrück, Merzig-Haustädter-Buntsandsteinhügellands und Hochwald zusammengefasst abgebildet. Die aus Sicht des Naturschutzes bestehenden jeweiligen Entwicklungs- und Handlungsbedarfe werden textlich in Kapitel 9.4.1 des Landschaftsprogramms Saarland dargelegt. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 9.4.1 Seite 105 s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 9.4.1.2

Anfrage zu industrieller Wasserentnahme

In Ihrem Zuständigkeitsbereich sind folgende Unternehmen ansässig, die in der Getränkeindustrie tätig sind und dafür zum großen Teil eigenständig Wasser fördern: • Hochwald Sprudel Verwaltungsgesellschaft mbH, Am Sauerbrunnen 25-33 55767 Schwollen Ich bitte um Auskunft zu folgenden Punkten für jedes der genannten Unternehmen: 1. Wasserentnahme (Genehmigung und tatsächliche Nutzung) 1. Genehmigungsumfang und Kosten (Eigene Förderung): ◦ Wie hoch ist die jährlich genehmigte Fördermenge (in m3)? ◦ Wann wurde die aktuelle Genehmigung/Erlaubnis erteilt und bis wann ist sie gültig? ◦ Welche Gebühren/Abgaben sind jährlich für die genehmigte Fördermenge zu entrichten? ◦ Aufteilung der Fördermenge: Wie teilt sich die genehmigte Fördermenge nach Wasserkörpern (z.B. natürliches Mineralwasser, oberes Grundwasser, etc.) auf? Bitte benennen Sie diese. 2. Tatsächliche Entnahme (Bezugsjahr 2024): ◦ Welche Menge Wasser wurde im Kalenderjahr 2024 tatsächlich gefördert? ◦ Welche Gebühren/Abgaben wurden für die tatsächlich geförderte Menge in 2024 entrichtet? 2. Wasserbezug (Kommunales Trinkwasser) Sofern die ein Unternehmen zur Produktion oder für den Betrieb kommunales Trinkwasser oder Wasser von einem Drittversorger bezieht, bitte ich um folgende Informationen: • Welche Menge an kommunalem Trinkwasser/Drittversorger-Wasser wurde im Kalenderjahr 2024 bezogen? • Welche Kosten (in Euro) wurden für diesen Bezug im Kalenderjahr 2024 entrichtet? 3. Grundlagen und Überprüfung 1. Genehmigungsgrundlagen: Bitte übersenden Sie uns alle Dokumente, welche die Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigung/Erlaubnis und der Festsetzung der Fördermengen bildeten (z.B. hydrogeologische Gutachten, Antragsunterlagen). 2. Überprüfung der Umweltverträglichkeit: In welcher Regelmäßigkeit wird überprüft, ob die genehmigte Fördermenge noch mit den aktuellen Umweltbedingungen (z.B. Gewässerzustand, Wasserhaushalt) vereinbar ist? Senden Sie uns bitte die aktuellen Prüfberichte hierzu zu. 4. Trendanalyse der Wasserstände Bitte fügen Sie eine Trendanalyse der Grund- und Mineralwasserpegel für die letzten drei Jahre bei. Sofern möglich, nennen Sie die Messwerte an den Stichtagen 15. September und 30. März der Jahre 2023–2025 für die den Entnahmestellen des jeweiligen Unternehmens nächstgelegenen Messstellen. 5. Hinweise zur Übermittlung • Datenformat: Wenn möglich, übermitteln Sie tabellarische Daten maschinenlesbar (CSV/XLSX) und Geodaten als GeoPackage/GeoJSON/ESRI Shapefile mit eindeutigen IDs; zugehörige Datenwörterbücher/Legenden sind erbeten. • Übermittlungsweg: Bevorzugt elektronische Übermittlung per E-Mail oder über einen Downloadlink. Bitte teilen Sie uns die maximale Dateigröße für E-Mail-Anhänge mit. • Teilzugang: Sollte eine vollständige Herausgabe wegen Drittinteressen nicht möglich sein, bitte ich vorrangig um Teilzugang mit Schwärzung nur der konkret schutzwürdigen Passagen und einer nachvollziehbaren Begründung gemäß §6 IFG.

Anfrage zu industrieller Wasserentnahme

In Ihrem Zuständigkeitsbereich sind folgende Unternehmen ansässig, die in der Getränkeindustrie tätig sind und dafür zum großen Teil eigenständig Wasser fördern: • MEG WÖRTH AM RHEIN GMBH, Am Oberwald 15, 76744 Wörth am Rhein • Fachingen Heil- und Mineralbrunnen GmbH für RheinfelsQuellen H. Hövelmann GmbH & Co. KG, Brunnenstr. 11, D-65626 Fachingen • Hochwald Sprudel Schupp GmbH, Am Haardtwald, 54424 Thalfang Ich bitte um Auskunft zu folgenden Punkten für jedes der genannten Unternehmen: 1. Wasserentnahme (Genehmigung und tatsächliche Nutzung) 1. Genehmigungsumfang und Kosten (Eigene Förderung): ◦ Wie hoch ist die jährlich genehmigte Fördermenge (in m3)? ◦ Wann wurde die aktuelle Genehmigung/Erlaubnis erteilt und bis wann ist sie gültig? ◦ Welche Gebühren/Abgaben sind jährlich für die genehmigte Fördermenge zu entrichten? ◦ Aufteilung der Fördermenge: Wie teilt sich die genehmigte Fördermenge nach Wasserkörpern (z.B. natürliches Mineralwasser, oberes Grundwasser, etc.) auf? Bitte benennen Sie diese. 2. Tatsächliche Entnahme (Bezugsjahr 2024): ◦ Welche Menge Wasser wurde im Kalenderjahr 2024 tatsächlich gefördert? ◦ Welche Gebühren/Abgaben wurden für die tatsächlich geförderte Menge in 2024 entrichtet? 2. Wasserbezug (Kommunales Trinkwasser) Sofern die ein Unternehmen zur Produktion oder für den Betrieb kommunales Trinkwasser oder Wasser von einem Drittversorger bezieht, bitte ich um folgende Informationen: • Welche Menge an kommunalem Trinkwasser/Drittversorger-Wasser wurde im Kalenderjahr 2024 bezogen? • Welche Kosten (in Euro) wurden für diesen Bezug im Kalenderjahr 2024 entrichtet? 3. Grundlagen und Überprüfung 1. Genehmigungsgrundlagen: Bitte übersenden Sie uns alle Dokumente, welche die Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigung/Erlaubnis und der Festsetzung der Fördermengen bildeten (z.B. hydrogeologische Gutachten, Antragsunterlagen). 2. Überprüfung der Umweltverträglichkeit: In welcher Regelmäßigkeit wird überprüft, ob die genehmigte Fördermenge noch mit den aktuellen Umweltbedingungen (z.B. Gewässerzustand, Wasserhaushalt) vereinbar ist? Senden Sie uns bitte die aktuellen Prüfberichte hierzu zu. 4. Trendanalyse der Wasserstände Bitte fügen Sie eine Trendanalyse der Grund- und Mineralwasserpegel für die letzten drei Jahre bei. Sofern möglich, nennen Sie die Messwerte an den Stichtagen 15. September und 30. März der Jahre 2023–2025 für die den Entnahmestellen des jeweiligen Unternehmens nächstgelegenen Messstellen. 5. Hinweise zur Übermittlung • Datenformat: Wenn möglich, übermitteln Sie tabellarische Daten maschinenlesbar (CSV/XLSX) und Geodaten als GeoPackage/GeoJSON/ESRI Shapefile mit eindeutigen IDs; zugehörige Datenwörterbücher/Legenden sind erbeten. • Übermittlungsweg: Bevorzugt elektronische Übermittlung per E-Mail oder über einen Downloadlink. Bitte teilen Sie uns die maximale Dateigröße für E-Mail-Anhänge mit. • Teilzugang: Sollte eine vollständige Herausgabe wegen Drittinteressen nicht möglich sein, bitte ich vorrangig um Teilzugang mit Schwärzung nur der konkret schutzwürdigen Passagen und einer nachvollziehbaren Begründung gemäß §6 IFG.

Anfrage zu industrieller Wasserentnahme

In Ihrem Zuständigkeitsbereich sind folgende Unternehmen ansässig, die in der Getränkeindustrie tätig sind und dafür zum großen Teil eigenständig Wasser fördern: • Apollinaris Brands GmbH für Coca-Cola Europacific Partners Deutschland GmbH, Landskroner Straße 175, 53474 Bad Neuenahr • Sinziger Mineralbrunnen GmbH für FRANKEN BRUNNEN GmbH & Co. KG, Bodendorfer Str. 4, 53489 Sinzig • Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG, Vulkanring, 54568 Gerolstein • Hochwald Sprudel Schupp GmbH, Am Sauerbrunnen 25-33 55767 Schwollen Ich bitte um Auskunft zu folgenden Punkten für jedes der genannten Unternehmen: 1. Wasserentnahme (Genehmigung und tatsächliche Nutzung) 1. Genehmigungsumfang und Kosten (Eigene Förderung): ◦ Wie hoch ist die jährlich genehmigte Fördermenge (in m3)? ◦ Wann wurde die aktuelle Genehmigung/Erlaubnis erteilt und bis wann ist sie gültig? ◦ Welche Gebühren/Abgaben sind jährlich für die genehmigte Fördermenge zu entrichten? ◦ Aufteilung der Fördermenge: Wie teilt sich die genehmigte Fördermenge nach Wasserkörpern (z.B. natürliches Mineralwasser, oberes Grundwasser, etc.) auf? Bitte benennen Sie diese. 2. Tatsächliche Entnahme (Bezugsjahr 2024): ◦ Welche Menge Wasser wurde im Kalenderjahr 2024 tatsächlich gefördert? ◦ Welche Gebühren/Abgaben wurden für die tatsächlich geförderte Menge in 2024 entrichtet? 2. Wasserbezug (Kommunales Trinkwasser) Sofern die ein Unternehmen zur Produktion oder für den Betrieb kommunales Trinkwasser oder Wasser von einem Drittversorger bezieht, bitte ich um folgende Informationen: • Welche Menge an kommunalem Trinkwasser/Drittversorger-Wasser wurde im Kalenderjahr 2024 bezogen? • Welche Kosten (in Euro) wurden für diesen Bezug im Kalenderjahr 2024 entrichtet? 3. Grundlagen und Überprüfung 1. Genehmigungsgrundlagen: Bitte übersenden Sie uns alle Dokumente, welche die Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigung/Erlaubnis und der Festsetzung der Fördermengen bildeten (z.B. hydrogeologische Gutachten, Antragsunterlagen). 2. Überprüfung der Umweltverträglichkeit: In welcher Regelmäßigkeit wird überprüft, ob die genehmigte Fördermenge noch mit den aktuellen Umweltbedingungen (z.B. Gewässerzustand, Wasserhaushalt) vereinbar ist? Senden Sie uns bitte die aktuellen Prüfberichte hierzu zu. 4. Trendanalyse der Wasserstände Bitte fügen Sie eine Trendanalyse der Grund- und Mineralwasserpegel für die letzten drei Jahre bei. Sofern möglich, nennen Sie die Messwerte an den Stichtagen 15. September und 30. März der Jahre 2023–2025 für die den Entnahmestellen des jeweiligen Unternehmens nächstgelegenen Messstellen. 5. Hinweise zur Übermittlung • Datenformat: Wenn möglich, übermitteln Sie tabellarische Daten maschinenlesbar (CSV/XLSX) und Geodaten als GeoPackage/GeoJSON/ESRI Shapefile mit eindeutigen IDs; zugehörige Datenwörterbücher/Legenden sind erbeten. • Übermittlungsweg: Bevorzugt elektronische Übermittlung per E-Mail oder über einen Downloadlink. Bitte teilen Sie uns die maximale Dateigröße für E-Mail-Anhänge mit. • Teilzugang: Sollte eine vollständige Herausgabe wegen Drittinteressen nicht möglich sein, bitte ich vorrangig um Teilzugang mit Schwärzung nur der konkret schutzwürdigen Passagen und einer nachvollziehbaren Begründung gemäß §6 IFG.

Kunstpfade

Eine Besonderheit des Bucher Forstes und des Hobrechtswaldes sind die vielen Kunstwerke, die man entlang der Kunstpfade in der Landschaft entdecken kann. Das Ziel der Revierförsterei Buch ist es, den alten Hochwald und den neuen Hobrechtswald zu einem Natur- und Kulturraum der besonderen Art zu formen. Seit 2001 findet regelmäßig das internationale Bildhauersymposium „Steine ohne Grenzen” statt. Während des Symposiums kommen im Sommer Künstler aus aller Welt zusammen. Die Veranstalter wollen damit ein Zeichen für Völkerverständigung, Frieden und Menschlichkeit setzen. Hinter dem Symposiumsgedanken steht der Traum des Künstlers und Bildhauers Otto Freundlich, eine Skulpturenstraße von Paris bis Moskau zu schaffen. Die entstandenen Werke werden an besonderen Orten in der Waldlandschaft aufgestellt. Inzwischen sind so bereits mehrere Kunstpfade besonders um Berlin-Buch und Hobrechtsfelde entstanden. Besuchende können mittlerweile mehr als 100 Skulpturen aus Stein und Holz von zahlreichen Künstlerinnen und Künstlern aus mehr als 25 Ländern entdecken.

Vorhaben 1 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG): Höchstspannungsleitung Emden Ost – Osterath (A-Nord) Abschnitt NRW2: Kreisgrenze Borken/Wesel zwischen Bocholt und Hamminkeln bis zur Kreisgrenze Kleve/Wesel zwischen Uedem und Sonsbeck

ID: 5255 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der Trassenkorridor des Abschnitts wurde im Bundesfachplanungsverfahren für den damaligen Abschnitt D (Raum Borken/Scherm¬beck – Osterath) festgelegt. Der ca. 33,5 km lange Abschnitt NRW2 startet an der gemeinsamen Verwaltungsgrenze der Kreise Borken und Wesel zwischen Bocholt und Hamminkeln. Ab der Gemeindegrenze Bocholt/Hamminkeln verläuft die Trasse in südöstliche Richtung, südlich von Borken und nordwestlich von Hamminkeln vorbei. Auf dem Stadtgebiet von Rees quert sie die Autobahn 3. Nordwestlich der Wittenhorster Heide bei Rees knickt die Trasse dann in südwestlicher Richtung ab. Mit der Querung des Hagener Meeres, nördlich von Mehrhoog, verläuft die Trasse nach Westen. Im weiteren Verlauf quert sie zwischen Rees und Xanten-Obermörmter bei Rhein-km 834 den Rhein mittels eines Dükers. Sie verläuft links­rheinisch weiter, östlich an Kalkar-Appeldorn und westlich von Xanten-Marienbaum vorbei. Der Uedemer Hochwald wird unmittelbar westlich umgangen. Der Abschnitt endet an der gemeinsamen Gemeindegrenze von Uedem und Sonsbeck beziehungsweise der Kreisgrenze Kleve/Wesel. Der Antrag auf 3. Planänderung bezieht sich darauf im Bereich der SL211_0+570 eine neue Wasserableitung (Einleitstelle Nr. 5318A) als Ersatz für den Wegfall der Einleitstellen Nrn. 5262, 5282 und 5284 einzurichten. Weitere Informationen: nähere Informationen erhalten Sie unter https://www.netzausbau.de/vorhaben1-nrw2 Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Änderung gemäß § 18 Abs. 5 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) i. V. m. § 43d Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und § 76 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Abschlussdatum: 30.09.2025 UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Vorhabenträger Vorhabenträger Amprion GmbH Robert-Schuman-Straße 7 44263 Dortmund Deutschland Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben1-nrw2

Vorhaben 1 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG): Höchstspannungsleitung Emden Ost – Osterath (A-Nord) Abschnitt NRW2: Kreisgrenze Borken/Wesel zwischen Bocholt und Hamminkeln bis zur Kreisgrenze Kleve/Wesel zwischen Uedem und Sonsbeck

ID: 5253 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der Trassenkorridor des Abschnitts wurde im Bundesfachplanungsverfahren für den damaligen Abschnitt D (Raum Borken/Scherm¬beck – Osterath) festgelegt. Der ca. 33,5 km lange Abschnitt NRW2 startet an der gemeinsamen Verwaltungsgrenze der Kreise Borken und Wesel zwischen Bocholt und Hamminkeln. Ab der Gemeindegrenze Bocholt/Hamminkeln verläuft die Trasse in südöstliche Richtung, südlich von Borken und nordwestlich von Hamminkeln vorbei. Auf dem Stadtgebiet von Rees quert sie die Autobahn 3. Nordwestlich der Wittenhorster Heide bei Rees knickt die Trasse dann in südwestlicher Richtung ab. Mit der Querung des Hagener Meeres, nördlich von Mehrhoog, verläuft die Trasse nach Westen. Im weiteren Verlauf quert sie zwischen Rees und Xanten-Obermörmter bei Rhein-km 834 den Rhein mittels eines Dükers. Sie verläuft links­rheinisch weiter, östlich an Kalkar-Appeldorn und westlich von Xanten-Marienbaum vorbei. Der Uedemer Hochwald wird unmittelbar westlich umgangen. Der Abschnitt endet an der gemeinsamen Gemeindegrenze von Uedem und Sonsbeck beziehungsweise der Kreisgrenze Kleve/Wesel. Der Antrag auf 2. Planänderung bezieht sich auf eine Anpassung des Leitungsverlaufs zwischen SL204_1+000 und SL205_0+200 zur kürzeren Querung des dortigen Waldes an. Innerhalb des Waldes verläuft die planfeststellte Trasse bislang entlang eines Waldweges (Beltinghof). Weitere Informationen: nähere Informationen erhalten Sie unter https://www.netzausbau.de/vorhaben1-nrw2 Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Änderung gemäß § 18 Abs. 5 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) i. V. m. § 43d Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und § 76 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Abschlussdatum: 30.09.2025 UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Vorhabenträger Vorhabenträger Amprion GmbH Robert-Schuman-Straße 7 44263 Dortmund Deutschland Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben1-nrw2

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