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Rückschnittsflächen Landkreis Lüchow-Dannenberg

Abgrenzung ausgewiesener Flächen der durchgeführten Rückschnittmaßnahmen zur Sicherung des Hochwasserabflüsses in der Elbe.

Retentionsflächen Überschwemmung Brandenburg

Die Hochwasserereignisse der letzten Jahre an Oder und Elbe, von denen auch das Land Brandenburg betroffen war, zeigten, dass der zeitliche Ablauf der Hochwässerwelle im Vergleich zu früheren Ereignissen deutlich verkürzt war, was eine höhere Amplitude, d.h. höhere Wasserstände zur Folge hatte. Eine der Hauptursachen hierfür ist in einem drastischen Rückgang der natürlichen Retentionsräume, hervorgerufen durch eine verstärkte oberflächennahe Wasserabführung in den Einzugsgebieten und durch die Verringerung der natürlichen flussnahen Überschwemmungsgebiete zu sehen. Unter Retention im hydrologischen Sinne versteht man die Verringerung, die Hemmung oder die Verzögerung des Abflussgeschehens. Diese Prozesse können sich in den Fließgewässern und ihren Überschwemmungsgebieten direkt auf die Hochwasserwelle auswirken (Gewässerretention) oder auch die Entstehung einer Hochwasserwelle im Einzugsgebiet steuern (Gebietsretention). Maßnahmen zum Erhalt und zur Erweiterung von Retentionsräumen am Fluss selbst bilden die wirksamste Methode, den Wasserstand bei Hochwasserabfluss in einem Gewässer abzumildern, da die Hochwasserwelle während ihres Laufes im Flussbett und in der Aue durch verschiedene Rückhaltemechanismen verformt wird (Böhm et al. 1999). Dem technischen Hochwasserschutz (Deiche, Rückhaltebecken, Talsperren) sind dabei Grenzen gesetzt, da Rückhaltebecken nicht beliebig groß und Deiche nicht immer höher gebaut werden können. (Landesumweltamt 2003). Die Gebietsretention dagegen zielt darauf ab, die Abflusswelle dadurch zu verkleinern, dass das Wasser möglichst am Ort des Niederschlags am Abfluss gehindert bzw. der Abfluss verzögert wird (Böhm et al. 1999). Ein Ziel der Hochwasservorsorge muss daher sein, abflusserhöhende und abflussbeschleunigende Maßnahmen zu verhindern und bereits eingetretene negative Effekte weitestgehend rückgängig zu machen oder zumindest abzumildern. Hierzu bedarf es der Kenntnis über geeignete potenzielle Retentionsflächen.

Ergebnisübersicht zu den Informationsveranstaltungen am 09.11.2022 in Klöden (Jessen) und am 10.11.2022 in Axien (Annaburg) Ergebnisübersicht zur Informationsveranstaltung am 09.11.2022 in Klöden (Jessen) Kontext Ablauf Präsentation Zusammenfassung von Fragen, Rückmeldungen und Diskussion Ergebnisübersicht zur Informationsveranstaltung am 10.11.2022 in Axien (Annaburg) Kontext Ablauf Präsentation Zusammenfassung von Fragen, Rückmeldungen und Diskussion

Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) führte am 09.11.2022 von 18:00 – 21:00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum aktuellen Stand der Planung am Flutpolder Axien-Mauken in der Ortschaft Klöden (Stadt Jessen (Elster)) durch. Die öffentliche Veranstaltung richtete sich an direkt von der Maßnahme betroffene Personen und interessierte Bürgerinnen und Bürger der von der Maßnahme betroffenen Ortschaften Mauken, Klöden und Kleindröben der Stadt Jessen (Elster). Geladen wurde über das Amtsblatt der Stadt. Insgesamt nahmen 70 Personen an der Veranstaltung teil. Ziel der Veranstaltung war, einen aktuellen Überblick über die Planung und die Zeitschiene zu geben, Rückmeldungen der örtlichen Bevölkerung einzuholen und mit den Anwesenden in den Dialog zu treten. Daher gab es auf der Veranstaltung viel Zeit und Raum, um Rückmeldungen zu dem Vorhaben zu geben und gezielt Fragen an das LHW und an die projektbegleitenden Planerinnen und Planer zu stellen. Begrüßung durch LHW und Bürgermeister der Stadt Jessen (Elster) Ablauf der Veranstaltung und Organisatorisches Einordnung der Maßnahme in das Programm „Fluss – Natur – Leben“ Stand der Umsetzung und Planung des FP Axien-Mauken Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden Abschluss und Ausblick Die Präsentation zur Veranstaltung am 09.11.2022 in Klöden steht hier zum Download bereit: Präsentation 09.11.2022 zum Stand der Planung und zur Einordnung der Maßnahme Flutpolder Axien-Mauken in den landesübergreifenden Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt Rund eineinhalb Stunden der Veranstaltung waren für den Dialog mit den Teilnehmenden der Veranstaltung vorgesehen. Diese Möglichkeit wurde rege genutzt und viele Detailfragen zu dem Projekt gestellt. Hierbei wurde durch viele Teilnehmenden eine Skepsis gegenüber dem Projekt kommuniziert, von einigen darüber hinaus eine direkte Ablehnung. Nach der Veranstaltung gab es darüber hinaus für eine halbe Stunde die Möglichkeit mit dem LHW und den begleitenden Planungsbüros direkt ins Gespräch zu kommen und Detailfragen zu klären. Das LHW dankt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihre Teilnahme an der Informationsveranstaltung und an der Offenheit und Ehrlichkeit in den Beiträgen. Im Folgenden werden die gestellten Fragen und Hinweise sowie die Antworten und Erläuterungen des LHW sowie der begleitenden Büros zusammengefasst dargestellt. Der Hochwasserschutz soll woanders stattfinden. Warum kann der Hochwasserschutz nicht in anderen Gebieten stattfinden? Die Schäden des Hochwassers von 2013 werden auf 8 Milliarden Euro beziffert, die Schäden der Flutkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 auf über 30 Milliarden Euro. Demgegenüber ist die Investition von circa 100 Millionen Euro für den Flutpolder Axien-Mauken ein verhältnismäßig mildes Mittel für deutlich geringere Kosten, um Extremhochwasserereignissen begegnen zu können. Die Schutzwirkung eines Flutpolder tritt unterhalb des Einlaufbauwerks ein. Der Flutpolder Axien-Mauken ist hierbei kein singuläres Projekt, sondern Teil bundesweiter Hochwasservorsorge. Es bestehen sowohl Konzepte auf Bundesebene als auch auf Landesebene. In Sachsen werden ebenfalls Flutpolder entlang der Elbe und der Zuflüsse geplant und gebaut, die wiederum flussabwärts auch in Sachsen-Anhalt vor extremen Hochwasserereignissen schützen. Aufgrund der Einbindung in den bundesweiten Hochwasserschutz wird der Flutpolder Axien-Mauken durch den Bund gefördert. Zudem schützen der Flutpolder Axien-Mauken und die anderen Hochwasserschutzmaßnahmen gleichermaßen städtische und ländliche Gebiete, wo ebenfalls nahe den Flüssen gebaut wurde. Würde es ausreichen alle Deiche um einen Meter zu erhöhen anstatt den Flutpolder zu bauen? Alle Deiche, die saniert wurden, sind auf ein Hochwasserereignis mit einer statischen Wiederkehr von 100 Jahren ausgelegt (HQ 100). Ein HQ100 bezeichnet einen Hochwasserabfluss, der im statistischen Mittel einmal in 100 Jahren erreicht oder überschritten wird. Bei der Auslegung der Deiche auf HQ 100 handelt es sich um eine Art Standartnorm im Deichbau. Durch die Sanierung der Flussdeiche entlang der Elbe in Sachsen-Anhalt auf den Standard HQ 100 wurden die bestehenden Deiche bereits um einen Meter erhöht. Von der Errichtung höherer Deiche wird aufgrund der fehlenden Wirtschaftlichkeit abgesehen, da der Flächen- und Materialverbrauch eines Deiches proportional zur Höhe steigt. Dennoch ist es erforderlich mit extremeren Hochwasserereignissen als einem 100-jährlichen Hochwasser (HQ100) zu rechnen und vorzusorgen. Hierfür wird im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements der Flutpolder Axien-Mauken als eine von vielen Maßnahmen geplant, um auf Extremereignisse vorbereitet zu sein. Der Flutpolder dient also der Risikovorsorge und dem überregionalen Hochwasserschutz. Wann erfolgt die Sanierung des Deichs bei Mauken? Planungs- und Genehmigungsverfahren im Deichbau und in der Deichsanierung sind komplex. Aktuell wird die Sanierung auf der Trasse, unabhängig von der Errichtung des Flutpolders Axien-Mauken, geplant. Laut aktueller Zeitschiene (Stand November 2022) soll der Bau in zwei Jahren erfolgen. Ist eine Entschädigung für die Flächen für den Deichbau geplant? Wie erfolgen die Entschädigungen im Falle einer Flutung des Flutpolders Axien-Mauken? Wird eine mögliche Kontamination der Flächen berücksichtigt? Die Flächen, welche für den Deichbau als Deichaufstandsflächen benötigt werden, sollen durch den LHW zum Bodenrichtwert gekauft werden. Bezüglich der Flächen innerhalb des Flutpolders ist aktuell eine zweistufige Entschädigung angedacht. Teil eins der Entschädigung erfolgt für die Bereitschaft, die eigenen Flächen für eine Flutung im Falle eines Extremhochwasserereignisses zur Verfügung zu stellen. Hier ist die Zahlung einer einmaligen Entschädigungssumme geplant. Teil zwei der Entschädigung trifft im Schadens- bzw. Nutzungsfall zu. Sollte es zu einer Flutung der Flächen des Polders kommen, wird durch einen bestellten Gutachter eine Entschädigungssumme für die betroffenen Flächen berechnet. Inwieweit hierbei eine Kontamination der Flächen durch eine Flutung berücksichtigt wird, ist aktuell noch unklar. Vorstellbar ist eine gutachterliche Prüfung der Flächen als Vergleich des Zustands der Flächen vor und nach der Flutung. Hier könnte möglicherweise eine Kontamination durch Schadstoffe berücksichtigt werden. Mit einem Schaden an Flächen außerhalb des Polders ist nicht zu rechnen, da die Flutung des Polders kontrolliert gestoppt werden kann und die Anlagen nach Stand der Technik gebaut werden. Was passiert, wenn Eigentümer dem Verkauf der Flächen für den Deichbau an den LHW bzw. der Flutung nicht zustimmen? Aktuell befindet sich das Projekt Flutpolder Axien-Mauken in der Planungsphase für die Vorzugsvariante. Das Ziel des Prozesses ist die Planfeststellung sowie die Genehmigung des Projekts. Die Prüfung der Planfeststellung erfolgt durch das Landesverwaltungsamt. Hierbei wird eine Abwägung vorgenommen, in die man sich im Rahmen der formellen Beteiligung einbringen kann. Bei diesem formalisierten Prozess wird eine Abwägung öffentlicher und privater Interessen vorgenommen. Der LHW ist daran interessiert bereits vor der Planfeststellung Fragen und Interessen aufzunehmen, um wichtige Themen zu erfassen. Hierbei sollen relevante Fragestellungen bereits vor Planfeststellungsverfahren besprochen werden. Ziel ist daher eine frühzeitige Information und Beteiligung. Aufgrund der frühen Durchführung der Beteiligung im Planungsprozess kann noch nicht jede Frage im Detail beantwortet werden. Die Planung entwickelt sich dynamisch und wird im fortlaufenden Prozess immer weiter verfeinert und detailliert. Wie erfolgt die Beräumung der Polderflächen nach Flutung des Polders? Die Verantwortlichkeit für die Beräumung des Flutpolders nach einer Flutung liegt beim LHW. Für die Umsetzung sind zwei Varianten vorgesehen. Bei der ersten Variante wird durch den LHW eine externe Firma zur Beräumung des Polders beauftragt, welche die Beräumung umsetzt. Bei der zweiten Variante übernimmt der Eigentümer der Flächen die Beräumung gegen Bezahlung durch den LHW. Gibt es im Gebiet es Polders weitere alte Müllhalden? Dem LHW sind im Gebiet des Flutpolders Axien-Mauken die Standorte von alten Müllhalden bekannt. Wenn vor Ort die Kenntnis über weitere alte Müllhalden besteht, bittet das LHW den Standort dieser mitzuteilen, damit eine Prüfung erfolgen kann. Das Ergebnis der Prüfung wird entsprechend mitgeteilt werden. Im Rahmen der durch die Maßnahme erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen kann möglichweise eine Sanierung der bekannten Müllhalden erfolgen. Welche Größe haben die Ausgleichsflächen? Die Größe und Anzahl der Ausgleichsflächen erfolgt nach der Bilanzierungsmethode mit Punkten. Einerseits müssen Ausgleichsmaßnahmen nach Bilanzierung erfolgen, aber auch nach Art der betroffenen Flächen. Die Bilanzierung wird nach Abschluss der Planung durchgeführt. Mögliche Ausgleichsmaßnahmen könnten unter anderem die Aufwertung des Klödener Riß‘ sein, die Aufwertung von Böden oder Entsiegelungsmaßnahmen. Der LHW nimmt gerne Hinweise der lokalen Bevölkerung für mögliche Ausgleichsmaßnahmen entgegen. Entstehen durch die Probebohrungen Folgeschäden bei Hochwasser? Durch die Probebohrungen entstehen keine Schäden. Die Bohrungen haben einen geringen Durchmesser von maximal 10 cm und werden direkt nach der Bohrung wieder verfüllt. Wie ist die Situation in Mauken? Mauken war immer trocken. Wie ändert sich das durch den Flutpolder? Es werden bei der Planung verschiedenste Modellierungen und Berechnungen durchgeführt. So wird unter anderem die Deichunterströmung untersucht, um zu prüfen, ob eine Sackung möglich ist. Im Falle einer Sackungsgefahr werden Sicherheitsmaßnahme ergriffen. Auch die Deichsetzung wird geprüft und eine Setzungsprognose aufgestellt. Der Grundwasseranstiegs im Falle eines Hochwassers bzw. im Falle einer Flutung wird ebenfalls geprüft und nach Bedarf werden Anlagen errichtet, um die Oberfläche trocken zu halten. Im Falle eines Einsatzes von Schöpfwerken sind diese so auszulegen, dass kein Sediment bewegt, sondern und klares Wasser geschöpft wird. So wird die Stabilität des Bodens und der Deiche nicht beeinträchtigt. Mit den beschriebenen Maßnahmen soll verhindert werden, dass im Flutungs- bzw. Nutzungsfall des Polders Grundwasser in Mauken über die Oberfläche gedrückt wird. Dies kann nicht auf den Untergrund übertragen werden, daher sollte in Mauken nochmal die Beschaffenheit der Keller besprochen werden. Die Existenz von Mauken ist bedroht. Die Eigentümer und Pächter in Mauken wurden über die Maßnahme informiert. Laut Rückmeldungen aus der Veranstaltung wünschen sich die Anwohnenden eine bessere Information. Warum erfolgt keine Errichtung eines Schöpfwerks in Düßnitz? Die Grundwasserstände sind aktuell sehr niedrig und waren in den 1970er-Jahren höher. So wurde durch Elbhochwasser das Grundwasser hochgedrückt. Die aktuelle Planung entwickelt sich dynamisch und wird immer weiter verfeinert. Laut aktuellem Zwischenergebnis besteht für ein Schöpfwerk in Düßnitz kein Bedarf. Schöpfwerke ziehen das Grundwasser sehr weiträumig zusammen, daher wird Düßnitz von anderen geplanten Schöpfwerken profitieren. Dennoch können sich in der Planung weiterhin Änderungen ergeben. Vor-Ort-Kenntnisse und das Wissen über Grundwasserstände in vergangenen Jahrzehnten sind für die Planung des Flutpolders sehr relevant. Daher bittet das LHW die lokale Bevölkerung ihr Wissen mit den Planerinnen und Planern und dem LHW zu teilen, damit eine bestmögliche Planung erfolgen kann. Kann eine stärkere Zusammenarbeit mit den Ortschaftsbeiräten erfolgen? Die Ortschaftsbeiräte in den Ortschaften, die von der Maßnahme Flutpolder Axien-Mauken betroffen sind, werden gerne beteiligt. Eine Beteiligung erfolgte zum Beispiel bei einer Informationsveranstaltung im Mai 2022 in Prettin. Auf dieser Veranstaltung wurde eine breitere Öffentlichkeitsbeteiligung für den Herbst 2022 gewünscht. Diesem Wunsch ist der LHW gerne nachgekommen und hat daher zu dieser Informationsveranstaltung geladen. Die Zusammenarbeit mit den Ortschaftsbeiräten kann in Zukunft weiter intensiviert werden. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) führte am 10.11.2022 von 18:00 – 21:00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum aktuellen Stand der Planung am Flutpolder Axien-Mauken in der Ortschaft Axien (Stadt Annaburg) durch. Die öffentliche Veranstaltung richtete sich an direkt von der Maßnahme betroffene Personen und interessierte Bürgerinnen und Bürger der von der Maßnahme betroffenen Ortschaften Axien und Gehmen der Stadt Annaburg. Geladen wurde über das Amtsblatt der Stadt. Insgesamt nahmen 65 Personen an der Veranstaltung teil. Ziel der Veranstaltung war, einen aktuellen Überblick über die Planung und die Zeitschiene zu geben, Rückmeldungen der örtlichen Bevölkerung einzuholen und mit den Anwesenden in den Dialog zu treten. Daher gab es auf der Veranstaltung viel Zeit und Raum, um Rückmeldungen zu dem Vorhaben zu geben und gezielt Fragen an das LHW und an die projektbegleitenden Planerinnen und Planer zu stellen. Begrüßung durch LHW und Bürgermeister der Stadt Annaburg Ablauf der Veranstaltung und Organisatorisches Einordnung der Maßnahme in das Programm „Fluss – Natur – Leben“ Stand der Umsetzung und Planung des FP Axien-Mauken Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden Abschluss und Ausblick Die Präsentation zur Veranstaltung am 10.11.2022 in Axien steht hier zum Download bereit: Präsentation 10.11.2022 zum Stand der Planung und zur Einordnung der Maßnahme Flutpolder Axien-Mauken in den landesübergreifenden Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt Rund eineinhalb Stunden der Veranstaltung waren für den Dialog mit den Teilnehmenden der Veranstaltung vorgesehen. Diese Möglichkeit wurde rege genutzt und viele Fragen zu dem Projekt gestellt und Hinweise gegeben. Hierbei wurde durch viele Teilnehmenden eine Skepsis gegenüber dem Projekt kommuniziert, von einigen darüber hinaus eine direkte Ablehnung. Nach der Veranstaltung gab es darüber hinaus für eine halbe Stunde die Möglichkeit mit dem LHW und den begleitenden Planungsbüros direkt ins Gespräch zu kommen und Detailfragen zu klären. Das LHW dankt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihre Teilnahme an der Informationsveranstaltung und für die Offenheit und Ehrlichkeit in den Beiträgen. Im Folgenden werden die gestellten Fragen und Hinweise sowie die Antworten und Erläuterungen des LHW sowie der begleitenden Büros zusammengefasst dargestellt. Warum kann der vorhandene Deich nicht verstärken werden, anstatt einen Flutpolder zu errichten? Alle Deiche, die saniert wurden, sind auf ein Hochwasserereignis mit einer statischen Wiederkehr von 100 Jahren ausgelegt (HQ 100). Ein HQ100 bezeichnet einen Hochwasserabfluss, der im statistischen Mittel einmal in 100 Jahren erreicht oder überschritten wird. Bei der Auslegung der Deiche auf HQ 100 handelt es sich um eine Art Standartnorm im Deichbau. Durch die Sanierung der Flussdeiche entlang der Elbe in Sachsen-Anhalt auf den Standard HQ 100 wurden die bestehenden Deiche bereits um einen Meter erhöht. Von der Errichtung höherer Deiche wird aufgrund der fehlenden Wirtschaftlichkeit abgesehen, da der Flächen- und Materialverbrauch eines Deiches proportional zur Höhe steigt. Dennoch ist es erforderlich mit extremeren Hochwasserereignissen als einem 100-jährlichen Hochwasser (HQ100) zu rechnen und vorzusorgen. Hierfür wird im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements der Flutpolder Axien-Mauken als eine von vielen Maßnahmen geplant, um auf Extremereignisse vorbereitet zu sein. Die Schäden des Hochwassers von 2013 werden auf 8 Milliarden Euro beziffert, die Schäden der Flutkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 auf über 30 Milliarden Euro. Demgegenüber ist die Investition von circa 100 Millionen Euro für den Flutpolder Axien-Mauken ein verhältnismäßig mildes Mittel für deutlich geringere Kosten, um Extremhochwasserereignissen begegnen zu können. Der Flutpolder dient also der Risikovorsorge und dem überregionalen Hochwasserschutz . Muss der Flutpolder so groß werden? Warum erfolgt die Errichtung des Deichs so nah an der Siedlung Gehmen und nicht entlang eines Wirtschaftsweg weiter weg? Ziel ist die Errichtung eines großen Flutpolders, um eine starke Kappung von Flutscheiteln erreichen zu können. Daher ist der Flutpolder Axien-Mauken in der bekannten Größe mit entsprechendem Fassungsvolumen geplant. Die aktuelle Planung zur Führung des Polderdeiches hat sich seit der Planung von 2018 nicht verändert. Die Führung des Deiches erfolgt anhand logischer Linien, wie Verbindungsgräben oder Wirtschaftswegen. Oftmals liegen solche Linien nah an Siedlungen. Die Abweichung von solchen Linien kann dagegen zu landwirtschaftlichen Splitterflächen führen, die soweit möglich vermieden werden sollen. Dennoch ist die Planung ein dynamischer Prozess und entwickelt sich von grob zu konkret. Daher ist die aktuelle Planung noch nicht abschließend und kann sich noch verändern. Die Probebohrungen und Baugrunduntersuchungen, die derzeit erfolgen, sind zudem nicht mit dem Trassenverlauf gleichzusetzen. Welche Höhenlage hat die Deichoberkante? Der Polderdeich hat die gleiche Höhe wie der Elbdeich und liegt bei 77,4 Meter plus einen Meter über Normalhöhennull. Der Flutpolder soll ab einem Wasserstand von 77,4 Meter über Normalhöhennull, also einem Wasserstand von einem Meter unter der Oberkante des Deichs, geflutet werden und wird ebenfalls bis maximal 77,4 Meter über Normalhöhennull, also einen Meter unterhalb der Deichoberkante geflutet. Wenn eine Flutung des Polders erfolgt, dann wird eine volle Nutzung des Flutpolders angestrebt. Die Flutung kann hierbei gesteuert werden. Der Flutpolder hat bei einer Nutzung Wasserspiegellage. Warum kann keine natürliche Überflutung erfolgen? Eine natürliche Überflutung von flussnahem Gelände erfolgt bei Deichrückverlegungen. Hier wird ein neuer Deich in größerer Entfernung zum Fließgewässer als der bereits vorhandene Deich errichtet und der vorherige Deich nach Fertigstellung der Deichrückverlegungen geschlitzt. Die somit neu gewonnenen Flächen werden im Fall eines Hochwassers also natürlich geflutet. Demgegenüber wird die Flutung von Flutpoldern gesteuert. Warum finden keine Maßnahmen im Oberlauf der Elbe bzw. in Sachsen statt? Auch in Sachsen werden Flutpolder geplant. Diese schützen ab dem Einlaufbauwerk flussabwärts, also ebenfalls in Sachsen-Anhalt. Gleichfalls sind Flutpolder an Zuströmen zur Elbe in Planung und in Bau. Die Maßnahmen werden koordiniert und sind aufeinander abgestimmt. Besteht eine Zusammenarbeit im Oberlauf der Elbe mit der Tschechischen Republik, insbesondere in Bezug auf die Talsperren? Das Speichervolumen der tschechischen Talsperren im Oberlauf der Elbe sind bekannt. Seit dem Hochwasser im Jahr 2002 ist das System der Talsperren überarbeitet worden. Bei dem Hochwasser im Jahr 2002 wäre das Talsperrensystem bei einer Wasserrückhaltung überfordert worden. Daher sind die Auswirkungen der Talsperren gering. Wann erfolgt die Sanierung des Deichs bei Mauken? Planungs- und Genehmigungsverfahren im Deichbau und in der Deichsanierung sind komplex. Aktuell wird die Sanierung auf der Trasse, unabhängig von der Errichtung des Flutpolders Axien-Mauken, geplant. Laut aktueller Zeitschiene (Stand November 2022) soll der Bau in zwei Jahren erfolgen. Wie und zu welchem Preis wird entschädigt? Die Flächen, welche für den Deichbau als Deichaufstandsflächen benötigt werden, sollen durch den LHW zum Bodenrichtwert gekauft werden. Bezüglich der Flächen innerhalb des Flutpolders ist aktuell eine zweistufige Entschädigung angedacht. Teil eins der Entschädigung erfolgt für die Bereitschaft, die eigenen Flächen für eine Flutung im Falle eines Extremhochwasserereignisses zur Verfügung zu stellen. Hier ist die Zahlung einer einmaligen Entschädigungssumme geplant. Teil zwei der Entschädigung trifft im Schadens- bzw. Nutzungsfall zu. Sollte es zu einer Flutung der Flächen des Polders kommen wird durch einen bestellten Gutachter eine Entschädigungssumme für die betroffenen Flächen berechnet. Schützt der Deich bei einem 6-Meter-Hochwasser vor Grundwasseranstieg? Gibt es eine Entschädigung für Schäden am Gebäude durch steigendes Grundwasser? Im Zuge der Planung zum Flutpolder Axien-Mauken werden Grundwassermodelle aufgebaut. Mit diesen Modellen wird geprüft, wie sich das Grundwasser im Falle einer Flutung des Polders verhält. Hierbei wird gleichfalls geprüft, wie sich das Grundwasser hinter den Deichaufstandsflächen verhält. Der Betriebsfall des Flutpolders führt zu einem Grundwasseranstieg. Im Rahmen der Modellierung wird geprüft, ob dieser vertretbar ist. An den Stellen, an denen ein nicht vertretbarer Grundwasseranstieg zu erwarten ist, werden entsprechend Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. Hierzu gehören unter anderem Schöpfwerke und Drainagerohre. Um eine gute Datenbasis für die zu erwartende Deichdurchströmung und Deichunterströmung aufzubauen, sind Baugrunduntersuchungen zur Analyse des Bodens erforderlich. Diese Untersuchung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Als erstes wird eine geoelektrische Untersuchung durchgeführt, welche Rückschlüsse auf die Durchlässigkeit des Bodens zulässt. Als zweiter Schritt erfolgt die Bodenuntersuchung mit Bohrungen. Nach den Ergebnissen der Bodenanalyse richtet sich die Innendichtung des Deichs, um die Deichdurchströmung und die Deichunterströmung zu verringern und damit den Grundwasserzustand zu regulieren. Mit den genannten Maßnahmen sollen sich die Grundwasserzustände nicht verschlechtern, sondern mit der Errichtung des Flutpolders eine Verbesserung erzielt werden. Die Frage nach der Entschädigung für Gebäudeschäden wird an das zuständige Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen–Anhalt weitergetragen. Von den Teilnehmenden der Informationsveranstaltung wird der Wunsch nach der Infoveranstaltung bezüglich der Entschädigungsregelungen geäußert. Was passiert, wenn Eigentümer die Flächen für die Deichaufstandsflächen nicht verkaufen möchten? Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) besteht seit 2002. Seitdem hat der LHW für Deichbau und Deichsanierung viele Flächen in Anspruch genommen. Bisher hat bei keinem der Projekte eine Enteignung stattgefunden, da anderweitige Lösungen gefunden werden konnten. Eine Enteignung wäre rechtlich im Rahmen des Planfeststellungsverfahren möglich und dient als letztes Mittel. Ziel des LHW ist, weiterhin auf Enteignungen verzichten zu können. Warum wird im Schadensfall (Nutzung von Flächen für Deichaufstandsflächen) nicht die Pacht für die Fläche übernommen? Eine Pachtung der Flächen für die Deichbebauung durch den LHW wird nicht als sinnvoll erachtet. Es findet eine dauerhafte Bebauung im öffentlichen Interesse statt. Daher sollten die Flächen zur Kontrolle der Anlage und des Zugangs zu den Anlagen dem LHW gehören. Warum werden für Flächen, die für den Polderdeichbau in Anspruch genommen werden, keine Ausgleichsflächen zur Verfügung gestellt? Auch über direkte Ausgleichsflächen kann ein Ausgleich für in Anspruch genommene Flächen erfolgen. Allerdings sind nicht in ausreichendem Maße Flächen vorhanden, um einen vollwertigen Ausgleich erzielen zu können. Daher wird gleichfalls ein Ausgleich über weitere Maßnahmen, wie Aufwertung von Böden oder Entsiegelungen erfolgen müssen. Wie werden die Pumpen (der Schöpfwerke) und die Ein- und Auslaufbauwerke des Flutpolders betrieben? Die Planung der Ein- und Auslaufbauwerke des Flutpolders befinden sich momentan in der Planung. Der aktuelle Entwurf sieht ein Einlaufbauwerk mit Klappen vor. Sowohl bei den Ein- und Auslaufbauwerken als auch bei den Pumpen muss der Betrieb immer gewährleistet sein. Der Betrieb erfolgt in der Regel elektromechanisch und hat drei Betriebsstufen. Im Falle eines Versagens der Stromversorgung erfolgt in der dritten Stufe ein händischer Betrieb. Der Stromausfall wird in den Betrieb der Geräte also mit einkalkuliert. So wird sichergestellt, dass die Geräte jederzeit funktionsfähig sind. Wo kommt das Baumaterial für den Flutpolder her? Für den Bau des Flutpolder Axien-Mauken wurde ein Bodenlogistikkonzept erstellt. Der Nachweis für das Baumaterial wurde somit erbracht.

Ergebnisprotokoll zum Informationstreffen am 31.05.2022 im Gemeinschaftshaus Prettin Kontext Ablauf Präsentationen Zusammenfassung von Fragen, Rückmeldungen und Diskussion

Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) führte am 31. Mai 2022 von 16:00-18:30 Uhr ein Informationstreffen zum Stand der Planung am Flutpolder Axien-Mauken durch. Die Veranstaltung richtete sich an persönlich eingeladene Schlüsselakteure (z.B. Ortschaftsräte, Verwaltung, Interessensverbände) und direkt von der Maßnahme betroffene Personen (insbesondere landwirtschaftliche Betriebe). Insgesamt nahmen 29 Personen an dem Informationstreffen teil. Ziel war es, die Teilnehmenden über den derzeitigen Stand der Planungen zu informieren, Rückmeldungen einzuholen und zu zentralen Fragestellungen in den Dialog zu kommen. Ablauf des Informationstreffens Begrüßung, Ziele der Veranstaltung, Organisatorisches Vorstellungsrunde Einordnung der Maßnahme in das Programm „Mehr Raum für unsere Flüsse“ Vorstellung der Vorplanung und Erkundungen im Gelände Verständnisfragen, Rückmeldung und Diskussion Abschluss und Ausblick Die Präsentationen zur Veranstaltung stehen hier zum Download bereit: Einordnung der Maßnahme Flutpolder Axien-Mauken in den landesübergreifenden Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt Präsentation zum Stand der Planung (Vorplanungen und Erkundungen im Gelände) Ein großer Teil der Veranstaltung war für den Dialog mit den Teilnehmenden vorgesehen. Die Maßnahme traf unter vielen der Teilnehmenden auf Skepsis und Ablehnung. Betroffene Landwirte betonten, dass sie für Hochwasserschutz seien, dieser aber nicht auf fruchtbarem Ackerland liegen sollte. Einige Landwirte machten deutlich, dass sie sich in ihrer Existenz bedroht fühlten, wenn die Maßnahme des Flutpolders umgesetzt würde. Die folgenden Fragen wurden ausführlicher diskutiert. Fett hervorgehoben sind die zusammengefassten Fragen und Hinweise. Die Rückmeldungen und Erläuterungen darunter kommen vom LHW, dem Ministerium für Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) sowie den begleitenden Planungsbüros. Warum wurde gerade der Standort Axien-Mauken für einen Flutpolder ausgewählt? Könnte die Maßnahme nicht auch an einem anderen Standort sein mit weniger fruchtbarem Land? Insgesamt sind im Rahmen des Programms „Mehr Raum für unsere Flüsse“ 33 Hochwasserschutzmaßnahmen (Flutpolder und Deichrückverlegungen) geplant. Axien-Mauken ist demnach nur einer von vielen Standorten. Das zentrale Kriterium bei der Auswahl eines Standortes für den Hochwasserschutz ist die Geländeoberflächenstruktur. Das Vorhabengebiet ist auf Grund seiner geografischen Lage im ehemaligen Überschwemmungsgebiet der Elbe besonders von Hochwasser betroffen. In der Vergangenheit hat es immer wieder Hochwasserereignisse gegeben. Auch für die Zukunft werden Hochwasserereignisse prognostiziert. Ein Hochwasserschutz ist notwendig, um Überflutungen zu vermeiden. Ein Flutpolder kommt dann bei einem extremen Hochwasserereignis zum Einsatz. Dabei hat der Polder auch eine überregionale Bedeutung: Durch die gezielte Flutung des Polders, kann bei einem extremen Hochwasserereignis der Wasserspiegel über den gesamten Elbverlauf hinweg durch Sachsen-Anhalt und bis über die Landesgrenze nach Niedersachsen abgesenkt werden. Der Polder hat demnach sowohl lokale als auch überregionale Wirkung. Bei einigen Standorten eignen sich Deichrückverlegungen besser, bei anderen Standorten eigenen sich Flutpolder. Bei Deichrückverlegungen kommt es auch bei kleineren, häufiger eintretenden Hochwasserereignissen zur Überflutung der Flächen. Eine landwirtschaftliche Nutzung ist dann nur noch eingeschränkt möglich. Aus naturschutzfachlicher Sicht sind Deichrückverlegungen zu begrüßen, da die Flüsse kontinuierlich mehr Raum bekommen und Fauna und Flora sich ungestört entwickeln können. Wird an einem Standort eine Deichrückverlegung geplant, so wird von betroffenen Landeigentümerinnen und Landeigentümern oftmals gefordert, stattdessen einen Flutpolder zu planen, da bei einem Flutpolder die Flächen weiter bewirtschaftet werden können und nur bei einem selten eintretenden Hochwasserereignis (HQ100), die Flächen geflutet würden. Ein Flutpolder ist aber nur dort sinnvoll, wo eine große Fläche vorhanden ist, um bei einem extremen Hochwasserereignis ein ausreichend großes Rückhaltebecken zur Verfügung zu haben. Vor diesem Hintergrund gibt es nur eine begrenzte Anzahl von Flächen, die dafür in Frage kommen. Bei welchem Elbwasserstand wird der Polder geflutet? Wird der Polder bei jeder Flut genutzt oder nur im Extremfall? Die Flutung des Polders ist nur für Extremereignisse vorgesehen. Man spricht hier von einem 100-jährlichen Hochwasser (HQ100). Ein HQ100 bezeichnet einen Hochwasserabfluss, der im statistischen Mittel einmal in 100 Jahren erreicht oder überschritten wird. Bei häufigen (alle 5-20 Jahre auftretenden) Hochwasserereignissen soll der Polder nicht geflutet werden. Nach der Flutung des Polders werden die Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer bzw. Betriebe finanziell entschädigt. Bereits vor dem Hintergrund dieser zu zahlenden Entschädigung, wäre eine häufige Flutung des Polders nicht darstellbar. Für den Fall Axien-Mauken kann man das Hochwasser von 2013 als Vergleich heranziehen. Bei diesem Hochwasser wäre der Polder voraussichtlich geflutet worden. Wie stark könnte der Wasserspiegel durch den Flutpolder konkret abgesenkt werden? Es ist sehr komplex Hochwasser und deren Verlauf zu prognostizieren. Die Vorhersagen sind besser als früher, dennoch kann nicht alles genau vorhergesagt werden. Bedenken muss man z.B., dass im Hochwasserfall auch die Pegel von Mulde und Saale zusammenkommen. Den maximalen Wasserstand möchte man nicht erreichen. Wie viel Fläche wird für den Deichbau am Flutpolder Axien-Mauken genutzt? ·     Derzeit liegen noch keine genauen Zahlen vor. Beim Deich selbst muss man davon ausgehen, dass er 40-50 m breit ist (ähnlich der Elbdeiche). Die Polderdeiche ähneln den Elbdeichen auch in der Höhe mit rund 5-5,5 m. ·     Bei den Deichen selbst kommt es zu keiner Versiegelung. Nur für die notwendigen Bauwerke (z.B. Ein- und Auslaufbauwerk) sind Versiegelungen notwendig. Die Teilnehmenden bitten darum, dass die Zahlen zur Flächennutzung konkretisiert und veröffentlicht werden. Nachträglicher Hinweis zur Frage, wieviel Fläche wird für den Deichbau genutzt wird: Für die Errichtung aller Deiche sowie auch für die Errichtung der Bauwerke (Ein-, Auslauf, Trennbauwerk etc.) werden insgesamt ca. 104 ha Fläche in Anspruch genommen (= Entzug aus bisheriger Nutzung). Davon beträgt der Anteil landwirtschaftlich genutzter Flächen ca. 96 ha. Bei der Ermittlung der vorgenannten Flächen wurden neben den reinen Deichaufstandsflächen auch die Nebenanlagen (z. B. Deichverteidigungswege, Deichrampen bzw. -überfahrten), die Deichschutzstreifen, neu entstehende und daher nicht mehr gut nutzbare Splitterflächen (z. B. zwischen vorhandenen Gräben und neuen Deichen) und die benötigten Flächen für alle Bauwerke berücksichtigt. Wer ist nach der Flutung des Polders dafür verantwortlich, den angespülten Dreck zu beseitigen (z.B. Abfälle, Treibholz, Tierkadaver)? Das Ministerium für Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) erarbeitet derzeit Entschädigungsregelungen. In diesen sollten diese Fragen geklärt werden. In jedem Fall werden die Flächen wieder bereinigt. Möglich sich verschiedene Varianten – entweder beauftragt das Land externe Personen, um die Flächen zu räumen. Oder – wenn die Flächeneigentümer*innen es bevorzugen – können sie selbst die Flächen räumen und erhalten die Zahlungen, die sonst an die externen Personen für die Wiederherstellung der Flächen gezahlt worden wären. Die Entschädigungsregelungen des Ministeriums sollte auch eine Vereinbarung für die Entschädigung des Futterausfalls für die Tiere (z.B. Rinder) enthalten. Durch den Bau eines Flutpolders kommt es zu einem Flächenverlust für die landwirtschaftlichen Betriebe. Was will das Land für die Flächen ausgeben? Es werden Bodengutachten erstellt, um die Kosten für die Flächen zu berechnen. Für die Berechnung der Kosten wird dann der Zeitpunkt des Planfeststellungsverfahrens angenommen. Die Ortslage Grabo ist der tiefste Punkt. Bei Hochwasser staut sich die schwarze Elster zurück und es kann passieren, in der Ortslage alles unter Wasser steht. Es gibt einen Risikoplan. Der gesteuerte Polder soll es ermöglichen, dass die Ortslagen nicht betroffen sind. In der Planung wurde derzeit auf die gesonderte Maßnahme einer in den Flutpolder integrierten Deichrückverlegung verzichtet. Die Entscheidung dazu fällt im Planfeststellungsverfahren. Es besteht die Sorge, dass in Mauken – Klöden bestehende Deiche durch die Planung am Flutpolder nicht saniert werden. Die Deiche der Haupttrasse (Bestandsdeiche) werden saniert. Wie soll die Stromversorgung gesichert werden? Im Hochwasserfall wird die Stromversorgung sichergestellt – nicht nur über Notstrom. Wie erfolgt die verkehrstechnische Erschließung? Ist eine Verbindung ausreichend? Die Verbindungsstraße L 128 zwischen Mauken und Düßnitz ist auch im Betriebsfall immer befahrbar. Die Straße wir einschließlich eines Freibordes über dem Bemessungswasserspiegel des Polders liegen. Die Querung des Klödener Rißes erfolgt durch Brückenbauwerke. Abstimmungen mit der Landesstraßenbaubehörde (LSBB) laufen, wie Straßen zu ertüchtigen sind. Vertreter des Biosphärenreservats haben Bedenken zum Klödener Riß: Was passiert hier nach der Phase der Entleerung? Das Klödener Riß dient der Restentleerung nach einem extremen Hochwasserereignis (Wasser geht hier langsamer zurück). Eine naturschutzfachliche Auswertung steht an. Für den Bau des Flutpolders besteht Ausgleichsbedarf. In diesem Zuge solle das Klödener Riß aufgewertet werden. Schätzungsweise braucht es 2-3 Wochen für Auslauf nach einem Hochwasserereignis. In der Senke dauert es länger. Der Boden ist danach aber noch feucht und noch nicht für die Landwirtschaft geeignet. Wie ist die Entsorgung des Abwassers geplant? Mit Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen sind die Planungsbüros im Gespräch. Die Frage, welche Leitungen ertüchtigt werden müssen, müssen im Rahmen der Entwurfsplanung geklärt werden. Wie lange dauert es, bis der Polder voll ist? Dies wurde anhand von Modellierungen berechnet. Die Zahlen lagen bei dem Termin nicht vor, können aber nachgereicht werden. Nachträglicher Hinweis, zur Frage wie lange es dauert, bis der Polder voll ist: Polderflutung und Entleerung dauern beim HQ(100) insgesamt etwa 14 Tage. Davon beträgt der reine Flutungszeitraum ca. zwei Tage. Nach der Entleerung (also ca. 14 Tage nach Beginn der Flutung) steht das Wasser im Polderraum nur noch im Klödener Riss und lokalen Senkenbereichen, die nicht in an den Riss angebunden sind. Grundlage dieser Ermittlung ist eine (theoretische) Bemessungswelle, welche anhand der Messwerte des Pegels Torgau zum Hochwasser 2013 (4.090 m³/s) hergeleitet und auf das HQ(100) (4.280 m³/s) skaliert wurde. Bei der Berechnung wurde weiterhin davon ausgegangen, dass der Polder unmittelbar mit der abfallenden Hochwasserwelle in der Elbe schnellstmöglich wieder entleert wird. Sollte aus operativen Gründen (Standsicherheitsdefizite Elbedeiche stromab etc.) die Entleerung erst verzögert stattfinden, würden sich die Einstauzeiten entsprechend erhöhen. Grundsätzlich können sich natürlich auch andere Wellenformen bzw. zeitliche Abläufe der Hochwasserereignisse einstellen. Kommunikation: In der Vergangenheit sind LHW/ Landgesellschaft zu spät auf die von der Maßnahme Betroffenen zugegangen. Die Kommunikation war nicht gut. Dies hat die Landwirtinnen und Landwirte verärgert. Es muss ein anderer Umgang gefunden werden. Frage an die Teilnehmenden: Wie soll in Zukunft die Öffentlichkeitsbeteiligung gestaltet werden? Es gab in der Vergangenheit Pressemitteilungen. Diese wurden aber nicht von allen wahrgenommen. Befürwortet wird eine baldige Öffentlichkeitsbeteiligung, am besten im Herbst 2022. Denkbar ist sowohl eine digitale Veranstaltung als auch eine Veranstaltung vor Ort. Die Informationen dazu sollten über Amtsblätter und Zeitungen verteilt werden. Die Moderation bittet die Teilnehmenden bei einer öffentlichen Veranstaltung selbst als Multiplikatoren zu wirken und potenzielle Interessierte auf die Veranstaltung aufmerksam zu machen.

Errichtung und Betrieb eines gesteuerten Hochwasserspeicherraumes (Flutpolder) an der Öberauer Schleife bei Straubing für den Rückhalt von Hochwasserereignissen der Donau

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Detterstraße 20, 94469 Deggendorf hat am 19.09.2023 bei der Regierung von Niederbayern die Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens nach § 68 Abs. 1 i. V. m. § 67 Abs. 2 Satz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Art. 72 – 78 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) für die Errichtung und den Betrieb des gesteuerten Flutpolders Hochwasserrückhaltung Öberauer Schleife beantragt. Die Hochwasserrückhaltung Öberauer Schleife ist Bestandteil einer Kette geplanter gesteuerter Flutpolder entlang der bayerischen Donau. Mit ihnen werden folgende Ziele des Hochwasserschutzes verfolgt: - Reduktion des Hochwasserrisikos für Mensch, Wirtschaft, Umwelt und Kulturerbe - Wiederherstellung ehemals natürlicher Überschwemmungsflächen (Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben aus WHG, BayWG sowie entsprechend des Landesentwicklungsprogramms und der Regionalplanung) - Möglichst effektive Nutzung der wenigen noch reaktivierbaren Überschwemmungsflächen (Hochwasserspeicherräume). Dazu gehört neben dem lokalen/regionalen Einsatz auch ein gezielter überregionaler Einsatzfall mit Steuerung auf einen unterhalb einmündenden seitlichen Zufluss. - Zeitgewinn für Maßnahmen des Katastrophenschutzes (z. B. Beseitigung von Schwachstellen, Evakuierungen) bei Hochwasserabflüssen, die auch unter Nutzung der Flutpolder die bestehenden Hochwasserschutzanlagen überlasten. Die Errichtung und der Betrieb des gesteuerten Hochwasserspeicherraumes (technisch als Flutpolder bezeichnet) an der Öberauer Schleife bei Straubing soll dem Rückhalt von Hochwasserereignissen der Donau dienen, bei denen eine Überlastung unterhalb liegender Hochwasserschutzanlagen (Überlastfall) zu befürchten ist. Dabei ermöglicht das steuerbare Einlaufbauwerk des Flutpolders die zielgerichtete Flutung des Rückhalteraums, sowohl hinsichtlich des Zeitraums als auch der Wassermenge. Dadurch kann der aktivierbare Rückhalteraum am effektivsten genutzt und somit die größtmögliche Reduzierung des Hochwasserscheitels erreicht werden. Die Öberauer Schleife ist ein ehemaliger Mäander (Altarm der Donau) orographisch linksseitig der Staustufe Straubing. Das Vorhaben umfasst eine Fläche von insgesamt rd. 500 ha. Der größte Teil der Fläche des Vorhabengebietes liegt mit etwa 90 % auf Flächen der Stadt Straubing. Die restlichen Flächenanteile liegen im Landkreis Straubing-Bogen, wobei ca. 9 % auf die Gemeinde Kirchroth und 1 % auf die Gemeinde Atting entfallen. Eine Ausgleichsfläche liegt zudem im Gemeindegebiet Parkstetten. Bei einem drohenden Überlastfall sollen künftig in der Öberauer Donauschleife ca. 14 Mio. Kubikmeter Hochwasser zwischengespeichert werden. Mit diesem Rückhalteraum sollen Spitzenabflüsse in der Donau i. d. R. ab einem etwa 30-jährlichen Hochwasserereignis möglichst wirksam gekappt werden, um das Hochwasserrisiko für die Unterlieger, wie dem Stadtgebiet Straubing, spürbar zu reduzieren. Zur Gewährleistung der Erreichbarkeit der Ortslagen sowie des Außenbezirkes Straubing der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und zur Deichverteidigung der Ringdeiche im Ereignisfall wird die Zufahrtsstraße nach Öberau teilweise angehoben und auf einem Teilstück zwischen Öberau und Breitenfeld neu angeordnet, da sich die Zufahrtsstraße im zukünftigen Aufstandsbereich des Deiches befindet. Weiterhin wird zwischen Öberau und Breitenfeld eine über dem Stauziel liegende Zufahrt geschaffen über die eine ständige Erreichbarkeit des Ringdeiches Breitenfeld sowie der Ortslage Breitenfeld möglich sein wird. Im Zuge der öffentlichen Zufahrtsstraße nach Öberau und Breitenfeld werden zwei Deichscharten erforderlich, die Deichscharte Öberau Nord und Breitenfeld West. Eine weitere Deichscharte wird im Zuge einer Feuerwehrzufahrt im Ringdeich Öberau, die Deichscharte Öberau Süd, benötigt. Im Bereich der Oberen Öberauer Schleife sind die wichtigsten und größten geplanten Massivbauwerke angeordnet: - Einlaufbauwerk (EBW) im linken Stauhaltungsdamm bei ca. Donau-km 2333,000 - Auslaufbauwerk (ABW) im ehemaligen linken Donaudeich (= rechter Kößnachdeich) bei ca. Donau-km 2327,850 (Alt-Stationierung) bzw. ca. Kößnach-km 1+700 - Neubau Verbindungsbauwerk in Trenndamm zwischen Oberer und Unterer Öberauer Schleife Über das regulierbare Einlaufbauwerk wird aus dem Fluss Wasser in einen Rückhalteraum geleitet, indem zunächst die Flutung der Oberen Schleife und über das geplante Verbindungsbauwerk im Trenndamm, die Flutung der Unteren Schleife erfolgt. Die Polder Öberau und Sossau West werden mit steigenden Wasserständen in den bereits gefluteten Polderbereichen über Deichlücken, zusätzliche Schlitzungen und Durchlässe in den vorhandenen Altdeichen geflutet. Für die Hauptentleerung, die mit fallender Hochwasserwelle der Donau erfolgen soll, ist das Auslaufbauwerk vorgesehen, das in den Kößnach-Ableiter mündet. Für die Restentleerung des Polders Sossau-West ist zusätzlich ein Entleerungskanal erforderlich, der in die Donau unterstrom der Schleuse Straubing mündet. Zur Sicherung des Polders Öberau vor dem künstlichen Hochwasser der Frühjahrsflutung in der Oberen Schleife ist eine Geländeverwallung im Bereich Hagen vorgesehen, die im Ereignisfall im Zuge der Flutung aller Polderräume überströmt wird. Beim Vorhabenstandort handelt es sich um einen naturschutzfachlich sehr bedeutenden Bereich (Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiet, Naturparkgebiet, Landschaftsschutzgebiet). Zum Ausgleich der durch die Maßnahme verursachten erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft wurden vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt bzw. es sind Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie Kohärenzsicherungs- und Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Die geplante Hochwasserrückhaltung Öberauer Schleife stellt mit einem Stauraum von ca. 14 Mio. Kubikmeter Hochwasser ein Vorhaben nach Anlage 1 UVPG, Nr. 13.6.1 („Bau eines Stauwerkes oder einer sonstigen Anlage zur Zurückhaltung oder dauerhaften Speicherung von Wasser, wobei 10 Mio. m3 oder mehr Wasser zurückgehalten oder gespeichert werden“) dar und unterliegt damit der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Von dem Vorhaben können Grundstücke in den u. g. Kommunen, in denen die Planunterlagen ausgelegt werden, betroffen sein. Der Antrag und die Unterlagen zu diesem Vorhaben liegen in der Zeit vom 30.10.2023 bis einschließlich 05.12.2023 (jeweils einschließlich) - bei der Stadt Straubing, Amt für Umwelt- und Naturschutz, Hebbelstr. 14 (2. Stock), 94315 Straubing, - bei der Gemeinde Kirchroth, Regensburger Straße 22 (1. Stock, Zimmer 13), 94356 Kirchroth, - bei der VG Rain, Schlossplatz 2 (Erdgeschoss), 94369 Rain, - bei der Gemeinde Parkstetten, Rathaus Außenstelle (Bauamt), Straubinger Str. 34, 94365 Parkstetten, zur Einsichtnahme aus. Zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ist gemäß Art. 43 Abs. 2 BayWG die Regierung von Niederbayern, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut. Über die Zulässigkeit des Vorhabens wird durch Planfeststellungsbeschluss oder ablehnenden Bescheid entschieden. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen gegen den Plan bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, somit bis zum 05.01.2024 schriftlich oder zur Niederschrift bei den o. g. Gemeinden oder bei der Regierung von Niederbayern, Postfach, 84023 Landshut erheben. Äußerungen und Einwendungen müssen den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Bis einschließlich 05.01.2024 können Einwendungen auch elektronisch, aber nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen, unter der E-Mail-Adresse umweltrecht@reg-nb.bayern.de erhoben werden. Als Betreff ist „HWR Öberauer Schleife“ anzugeben. Einwendungen mit „einfacher“ E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz sind unwirksam. Die kompletten Antragsunterlagen werden auch auf der Internetseite der Regierung von Niederbayern (Startseite/ Service, Rubrik „Planfeststellungsverfahren“ - http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/service) veröffentlicht. Zudem wird auf die Homepage der o. g. Gemeinden verwiesen. Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (§ 27 a Abs. 1 Satz 4 BayVwVfG, § 20 Abs. 2 Satz 2 UVPG).

Gewässerausbaumaßnahme Krümmelbach/Gemeinde Gangelt

Die Gemeinde Gangelt beabsichtigt am Rand der Ortslage Niederbusch die Errichtung eines Erdwalles quer zur Fließrichtung des Krümmelbaches sowie die Anlage einer Senke im Einstaubereich vor dem Wall, um das Gebiet ökologisch aufzuwerten und die Ortslage im Falle von Starkregenereignissen vor Überflutungen zu schützen. Da die geplante Maßnahme den Hochwasserabfluss beeinträchtigt, ist eine Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles nach Ziffer 13.13 der Anlage 1 zum UVPG vorgesehen. Die vorgenommene Prüfung hat ergeben, dass erhebliche negative Umweltauswirkungen nicht zu befürchten sind. Eine Pflicht zur Durchführung einer UVP besteht daher nicht. Die Einzelheiten sind der Anlage zu entnehmen.

Hochwasser und Überschwemmungen 2024

Für Gebiete, für die ein Hochwasserrisiko festgestellt wurde, sind HWGK und HWRK zu erarbeiten bzw. aktualisieren und ÜSG festzusetzen. Die HWGK zeigen, welche Flächen bei Hochwasserereignissen unterschiedlicher Eintrittswahrscheinlichkeit betroffen sind. In Berlin werden entsprechend HWRM-RL folgende drei Hochwasserszenarien betrachtet: Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit oder extremes Ereignis (seltenes Ereignis, HQ selten / HQ extrem ) Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (mittleres Ereignis, HQ mittel ) Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit (häufiges Ereignis, HQ häufig ) Nach den Festlegungen in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe sind die Hochwasserereignisse bzw. Hochwasserszenarien wie in Tabelle 1 definiert. In Berlin wurden die HWGK für die verschiedenen Hochwasserszenarien mit den entsprechenden Wahrscheinlichkeiten basierend auf unterschiedlichen Methoden ermittelt. Zum einen war ein abgestimmtes Vorgehen mit dem Land Brandenburg notwendig, da die Gewässer von Brandenburg nach Berlin fließen und die Havel auch wieder das Land Berlin nach Brandenburg verlässt. Zum anderen musste die Methode an die naturräumlichen Gegebenheiten und die Datenverfügbarkeit angepasst werden. Die methodischen Ansätze werden weiter unten zusammenfassend beschrieben, wobei Tabelle 2 einen Überblick über die angewandten Methoden sowie die weiterführenden Studien gibt. Für eine detaillierte Beschreibung der Methode wird auf die entsprechenden Studien verwiesen. HWGK für Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit stellen die Grundlage der ÜSG dar, die entsprechend behördlich festgesetzt werden. Es findet eine öffentliche Beteiligung statt, um betroffene Bürger und Interessengruppen einzubeziehen. Das ermöglicht es, lokale Kenntnisse und Bedenken zu berücksichtigen und die Akzeptanz der Maßnahmen zu fördern. Müggelspree und Gosener Wiesen Die Berliner Müggelspree und der Gosener Kanal liegen im Rückstaubereich der Stauhaltung Mühlendamm. Die Wasserstände werden maßgeblich durch die Steuerung der Wehre und Schleusen an der Schleuse Mühlendamm, der Schleuse Kleinmachnow und der Oberschleuse bestimmt. Durch die Steuerung und das große Retentionsvermögen der Stauhaltung ist ein direkter Zusammenhang zwischen der Jährlichkeit der Durchflüsse und der Wasserstände nicht immer gegeben. Hochwasserschadensereignisse müssen nicht zwangsläufig mit außergewöhnlich hohen Zuflüssen der Spree im Zusammenhang stehen. In der Vergangenheit erfolgte die Steuerung situationsbezogen bzw. nach anderen Prämissen. In Vorbereitung der Ableitung der HWGK wurden umfassende Untersuchungen zu den Einflussmöglichkeiten einer gezielten Wehrsteuerung durchgeführt, mit dem Ziel, das Risiko negativer Auswirkungen von Hochwasserereignissen zu minimieren. Mit dem hydronumerischen Modell GERRIS/HYDRAX der Bundesanstalt für Gewässerkunde wurden für Hochwasserereignisse aus den Jahren 1975, 1994 und 2011 durch instationäre, eindimensionale Berechnungen der Einfluss der Wasserstandssteuerung im Hochwasserfall untersucht. Ausgehend von vergangenen Ereignissen wurden in Zusammenarbeit mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Steuerungsszenarien entwickelt, wobei verschiedene, bestehende Ziele und Restriktionen berücksichtigt wurden: Im Hochwasserfall sollen die Schäden durch Überschwemmungen in Siedlungsbereichen minimiert, Bauwerke mit Holzpfahlgründungen durch das notwendige Absenken des Wasserstandes im Wehrbereich der Schleuse Mühlendamm nicht beschädigt und die Schifffahrt so lange wie möglich aufrechterhalten werden. Die Ergebnisse zeigen, dass die Auswirkungen von Hochwasserabflüssen der Spree durch entsprechende Steuerung der Wehre reduziert werden können. Zwischen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt des Bundes als übergeordnete Behörde des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes (Betreiber der Wehre und Schleusen) und der für Wasserwirtschaft zuständigen Senatsverwaltung wurde eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen, um durch vorausschauende Steuerung der Wasserstände in der Stauhaltung Berlin die nachteiligen Folgen von Hochwasser zu verringern. Für den Bereich Gosener Wiesen wurden die Ergebnisse des Landes Brandenburg übernommen, da bei Hochwasser die Landesgrenze Berlin/Brandenburg überströmt wird und dieser Bereich durch die entwickelte Methode nicht abgedeckt wird (IWU 2015). Untere Havel / Untere Spree Der Berliner Bereich der Unteren Havel / Unteren Spree ist Teil der Stauhaltung Brandenburg. Die Vorgehensweise wird an die Vorgehensweise des Landes Brandenburg angepasst, um so einen methodisch einheitlichen Ansatz für die Stauhaltung Brandenburg zu gewährleisten. Für sieben Pegel (Charlottenburg Unterpegel (UP), Sophienwerder, Spandau UP, Freybrücke/Tiefwerder, Pfaueninsel, Potsdam Abz. und Potsdam Lange Brücke) wurde eine extremwertstatistische Auswertung der Wasserstände für den Zeitraum 1964-2013 durchgeführt. Diese Hochwasserstände bilden Stützstellen des Wasserspiegelgefälles für ein 100-jährliches Ereignis. Die Wasserspiegellage wurde durch lineare Interpolation der Stützstellen unter Berücksichtigung des durch unterschiedliche Durchflüsse und Querschnitte bedingten Gefällewechsels abgeleitet. Für die Überschwemmungsgebeite erfolgte eine Differenzierung in durchströmtes (Überschwemmungsgebiet Untere Havel I) und überstautes (Überschwemmungsgebiet Untere Havel II) Gebiet, um aufgrund der hydraulischen Gegebenheiten spezifische Ausnahmen hinsichtlich der Nutzungsbeschränkungen zu normieren (IWU 2014). Erpe, Panke, Tegeler Fließ und Wuhle Die Methodik zur Ermittlung der HWGK an Erpe, Panke, Tegeler Fließ und Wuhle ist grundsätzlich vergleichbar. Zur Ermittlung der Durchflüsse eines Hochwasserereignis wurde für das entsprechende Einzugsgebiet ein hydrologisches Niederschlag-Abfluss-Modell unter Berücksichtigung der relevanten abflussbildenden Faktoren wie Flächennutzung, Topografie, Bodenverhältnisse, Versiegelung sowie Einflüsse der Bewirtschaftung und Regenwassereinleitungen aufgestellt. Das Modell wurde anhand von Niederschlags- und Klimadaten sowie gemessenen Abflüssen kalibriert und validiert. Die ermittelten Bemessungsabflüsse waren dann Eingangsgröße in die hydraulische Modellierung zur Berechnung der Wasserstände und Fließverhältnisse. Es wurden eindimensional-(in)stationäre Modelle verwendet. Grundlage der hydraulischen Modelle sind im Wesentlichen geometrische Daten über Fließquerschnitte sowie Angaben zu Fließverhältnissen und Rauheiten. Hierzu wurden Querprofile aus der Vermessung unter Verwendung des DGMs um die Vorlandbereiche erweitert. Auch das hydraulische Modell wurde kalibriert und validiert. Hier wurden auf die Wasserstandsganglinien sowie auf die im Zuge der Vermessung erfassten Wasserstände zurückgegriffen. Mittels dieses Modells wurden die Wasserspiegellagen für die Hochwassereignisse als auch die von Hochwasser betroffenen Gebiete berechnet (IPS 2009, IPS 2013, Koenzen et al. 2011 und ProAqua 2021).

Hochwasserschutz: NLWKN verstärkt Dämme am Ems-Jade-Kanal

Sande/Aurich . Der Ems-Jade-Kanal zwischen Emden und Wilhelmshaven ist mehr als ein beliebtes Wassersportrevier. Der zwischen 1880 und 1888 erbaute Wasserweg quer durch Ostfriesland spielt auch für die Entwässerung und den Hochwasserschutz der Region eine herausragende Rolle. Um die wichtige Hochwasserschutzfunktion auch künftig sicherstellen zu können, setzt der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in der Gemeinde Sande (Landkreis Friesland) umfangreiche Verstärkungsarbeiten an den dortigen Kanaldämmen um. Seit Mitte November sind die Bauarbeiten des ersten Bauabschnitts zwischen Dykhausen und der Autobahnbrücke A29 in vollem Gange. Der Ems-Jade-Kanal zwischen Emden und Wilhelmshaven ist mehr als ein beliebtes Wassersportrevier. Der zwischen 1880 und 1888 erbaute Wasserweg quer durch Ostfriesland spielt auch für die Entwässerung und den Hochwasserschutz der Region eine herausragende Rolle. Um die wichtige Hochwasserschutzfunktion auch künftig sicherstellen zu können, setzt der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in der Gemeinde Sande (Landkreis Friesland) umfangreiche Verstärkungsarbeiten an den dortigen Kanaldämmen um. Seit Mitte November sind die Bauarbeiten des ersten Bauabschnitts zwischen Dykhausen und der Autobahnbrücke A29 in vollem Gange. „Die Dämme entlang des Kanals entsprechen teilweise nicht den heutigen Anforderungen an den modernen Hochwasserschutz“, erklärt Lara Edzards, Bauingenieurin des NLWKN in Aurich, die Hintergründe der jetzt angelaufenen, mehrjährigen Arbeiten. Die Dammhöhen seien über weite Strecken teils deutlich zu niedrig, die Böschungen zu steil und eine Deichverteidigung aufgrund fehlender Unterhaltungswege nur schwer möglich, so die Hochwasserschützerin. „Da der Wasserstand des Kanals in diesem Bereich höher liegt als die angrenzenden Flächen, der Kanal hier also als Hochkanal ausgeführt ist, würde ein Versagen oder Überströmen der Dämme zu weiträumigen Überflutungen führen“, so die Bauingenieurin. Der Ems-Jade-Kanal verbindet nicht nur die Städte Emden, Aurich und Wilhelmshaven, sondern dient auch als Hauptvorfluter für das rund 19.000 Hektar große ostfriesische Obergebiet. Das Ziel: Höher, breiter, besser erreichbar Das Ziel: Höher, breiter, besser erreichbar Insgesamt 12,5 Kilometer Dämme, so die Berechnungen, müssen in den kommenden Jahren verstärkt und optimiert werden – ein Hochwasserschutz-Großprojekt in mindestens vier Bauabschnitten. Die Dämme zwischen der Ortschaft Dykhausen bis zur Autobahnbrücke, die im Rahmen des ersten Abschnitts aktuell im Fokus stehen, weisen dabei im Vergleich den schlechtesten Zustand auf. Zur Wiederherstellung des Hochwasserschutzes müssen hier entlang des rund zwei Kilometer langen Bauabschnitts im Wesentlichen Unterhaltungs- und Verteidigungswege angelegt, die Böschungsneigungen angepasst und die Dämme erhöht werden. Außerdem müssen die vorhandenen Randgräben aufgrund der größeren Dammbreiten verfüllt werden. Sie werden anschließend angrenzend an das neue Dammprofil neu angelegt. Aktuell konzentrieren sich die Arbeiten dabei auf die Nordseite des Kanals. „Der vorhandene Fuß- und Radweg verläuft südlich des Kanals und ist somit derzeit nicht betroffen“, stellt Edzards klar. Die Verstärkung der vorhandenen Dämme im ersten Planungsabschnitt hat laut NLWKN keine Auswirkungen auf die Hochwassersituation entlang der übrigen Dammabschnitte, da der Hochwasserabfluss im Ems-Jade-Kanal durch die Umsetzung der Maßnahme nicht grundlegend verändert wird. „Es wird somit durch die Verstärkung der Dämme im ersten Bauabschnitt zu keiner Verschärfung der Hochwassersituation in anderen Bereichen kommen“, so Lara Edzards. Grabenverlegung erforderlich Grabenverlegung erforderlich Nach der Einrichtung der Baustelle auf der Nordseite des Kanals im November stehen derzeit die erforderlichen Grabenverlegungsarbeiten im Fokus. Der Hintergrund: Durch die Dammerhöhung und die Herstellung eines Unterhaltungsweges verbreitert sich auch der Querschnitt des Damms. Der vorhandene Graben muss daher nach außen verlegt werden. Dies erfolgt in Abschnitten von 70 bis 100 Metern. Parallel wird der Unterbau des Unterhaltungsweges hergestellt, um diesen für die weitere Maßnahme als Baustraße zu nutzen. Nach Fertigstellung dieser Arbeiten wird die vorhandene Spundwand in Teilen zurückgebaut und die neue Bongossi-Spundwand eingerammt. Anschließend kann der Dammkörper auf die erforderliche Höhe von 2,70 Meter über NHN erhöht und verstärkt werden. Durch die Fertigstellung des Unterhaltungsweges, bestehend aus einer zweispurigen Betonspurbahn, wird das Vorhaben im jeweiligen Dammabschnitt abgeschlossen. Die Kosten für die Nordseite des ersten Bauabschnittes belaufen sich auf rund 3,2 Millionen Euro. Die Fertigstellung dieses Dammabschnitts ist für den kommenden Sommer geplant. Voraussichtlich im Herbst 2025 beginnen dann die Arbeiten auf der Südseite des Ems-Jade-Kanals.

"Zukunftsplan Wasser": Jetzt beginnt die Umsetzung

Nach einem Jahr unter Mitwirkung des Landesamtes für Umwelt und mit umfangreicher Beteiligung der maßgeblichen Stakeholder liegt der “Zukunftsplan Wasser” jetzt vor. Im Bürgerhaus Mainz-Finthen läutete Klimaschutzministerin Katrin Eder am 31. Oktober in einer Veranstaltung mit zahlreichen Fachvorträgen offiziell die Phase der Umsetzung ein. „Wasser ist unser Lebensmittel Nummer 1, Wirtschaftsgut, Transportmedium, Energiequelle, Betriebsmittel für Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft sowie Erholungs- und Freizeitort und Lebensraum für eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren. Der Klimawandel stellt die Wasserwirtschaft vor enorme Herausforderungen. Sie muss nicht nur die Trinkwasserversorgung sichern, sondern auch für Mensch und Umwelt die Vorsorge vor Extremereignissen wie Dürre oder Starkregen treffen. Daher hat das Klimaschutzministerium zusammen mit dem Landesamt für Umwelt (LfU) ein Jahr lang gemeinsam mit allen maßgeblichen Stakeholdern der Wasserwirtschaft, Wassernutzern und anderen Interessensgruppen für Rheinland-Pfalz den „Zukunftsplan Wasser“ entwickelt, der nun in die Umsetzung geht“, sagte die rheinland-pfälzische Klimaschutzministerin Katrin Eder Mittwoch in Mainz. Im Beteiligungsverfahren wurden über 2.500 Kommentare aus 61 Stellungnahmen, zahlreiche Fachgespräche mit Expertinnen und Experten sowie Diskussionen in Rahmen von Workshops und Arbeitssitzungen ausgewertet und sind in die Fortschreibung des Zukunftsplans mit eingeflossen. Mit dem „Zukunftsplan Wasser“ werden unter anderem Managementstrategien für drohende Wasserknappheit, Maßnahmen für klimaresiliente Gewässer sowie der Schutz einer energieeffizient und leistungsfähig aufgestellten Wasserwirtschaft als Teil der kritischen Infrastruktur verfolgt. Zwölf Handlungsschwerpunkte Zum Erreichen der Ziele definiert der Plan zwölf Handlungsschwerpunkte. So sollen unter anderem der Wasserrückhalt in der Fläche gestärkt, Gewässer und Auen renaturiert werden sowie Wassernutzungen und Wasserverteilung nachhaltig gesteuert und bewirtschaftet werden. Aber auch das Bewusstsein für die Ressource Wasser soll größer sein. Dafür sind insgesamt 144 Maßnahmen den zwölf Handlungsschwerpunkten zugeordnet und ihre Wirkung auf die zentralen Ziele bewertet und schließlich priorisiert worden. Von den 144 Maßnahmen befinden sich bereits 81 in der Umsetzung beziehungsweise sind Daueraufgaben. 63 weitere Maßnahmen sind geplant, von denen 36 kurzfristig (bis 2027), 23 mittelfristig (zwischen 2027 und 2030) und vier langfristig (nach 2030) angegangen werden sollen. Der Zeithorizont des Zukunftsplans reicht dabei über die nächsten zehn Jahre hinaus. Ein Beispiel für eine konkrete Maßnahme, die zeitnah angegangen wird, ist die Bereitstellung eines digitalen Hochwasser- und Starkregenrisikochecks. So sollen zukünftig alle Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer in Rheinland-Pfalz einen digitalen Hochwasserpass erstellen lassen können. Dieser enthält dann basierend auf unseren neuen landesweiten Sturzflut- und Hochwassergefahrenkarten auch konkrete Maßnahmenvorschläge, die den Hochwasser- und Starkregenschutz des Gebäudes verbessern können. Damit soll auch das Risikobewusstsein der rheinland-pfälzischen Bevölkerung weiter gestärkt werden. Eine weitere Maßnahme wird eine vom Land finanzierte Beratungsstelle Abwasser an der RPTU Kaiserslautern Landau sein, die ausgewählte Kommunen und deren Planer bei der Einrichtung von 4. Reinigungsstufen auf Kläranlagen ab Dezember 2024 unterstützt, um den Eintrag von Spurenstoffen in die Gewässer zu reduzieren. Weitere beispielhafte Maßnahmen sind: die Ausstattung von Grundwassermessstellen mit Datenfernübertragung zur Überwachung der Grundwassermenge; der Pakt „Resiliente Wasserversorgung“ sowie die Erarbeitung eines Wasserversorgungsplans Landwirtschaft. Klimawandel sorgt für Extremereignisse „Wir stehen mit fortschreitendem Klimawandel in einem Spannungsfeld zwischen extremen Ereignissen durch zu viel und durch zu wenig Wasser. Und die Schere geht immer weiter auseinander. Das scheinbar Normalste der Welt gerät aus dem Gleichgewicht“, erklärte Eder mit Blick auf die Zukunftsszenarien. Neueste Modellrechnungen für Rheinland-Pfalz zeigen, dass in der Zukunft mit höheren Hochwasserabflüssen gerechnet werden muss. Bis zum Jahr 2100 liegt die Zunahme teilweise über 40 Prozent. Gleichzeitig zeigen die Modelle, dass die Niedrigwasserabflüsse deutlich abnehmen und Niedrigwasserphasen sich verschärfen. Bis zum Ende des Jahrhunderts sind Abnahmen von bis zu -60 Prozent in Teilen von Rheinland-Pfalz nicht ausgeschlossen. „Die Extreme werden zur neuen Normalität“, führte Eder aus. „Die Zeit zu handeln, um den Klimawandel einzudämmen und uns an die Folgen anzupassen, ist jetzt. Tun wir das nicht, werden die Folgen des Klimawandels mit jedem Jahrzehnt gravierender und wir sehen uns mit enormen Folgekosten konfrontiert. Mit dem Zukunftsplan Waser stellen wir uns als Landesregierung dieser dringenden gesamtgesellschaftlichen Aufgabe“, schloss die rheinland-pfälzische Umweltministerin. Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität vom 30.10.2024

Planfeststellungsverfahren Hochwasserschutzmaßnahmen für das Wasserwerk Sallern am linken Ufer des Regen, Gewässer 1. Ordnung

Die Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co KG (REWAG) hat bei der Stadt Regensburg, Umweltamt, die Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungs-verfahrens für die Errichtung eines Hochwasserschutzes am linken Ufer des Regen, Gewässer I. Ordnung, für das im Stadtteil Sallern gelegene Wasserwerk beantragt. Es sind sowohl Maßnahmen zum Schutz der baulichen Anlagen vor Überflutungen als auch zur Verminderung des Eintrags von verunreinigten Hochwasserabflüssen in den Fassungs-bereich der Trinkwasserbrunnen vorgesehen. Mit der Maßnahme soll eine Trinkwasserver-sorgung für die Bevölkerung auch im Falle eines Hochwassers sichergestellt werden. Die Planungen beinhalten dabei insbesondere die Errichtung einer Hochwasserschutzmauer, eines Deiches und den Einbau von Drainageleitungen, um eine Binnenentwässerung des zu schützenden Wasserwerkgeländes zu gewährleisten. Die geplante Hochwasserschutzmauer, welche im Norden in den bestehenden Böschungsbereich zur Straße „Bei der Sallermühle“ einbindet, wird in Richtung Westen/Süden durch einen landschaftsverträglicheren Erddeich entlang der Umzäunung des Wasserwerks Sallern fortgesetzt. Der Hochwasserschutz ist ausgelegt auf ein hundertjährliches Hochwasserereignis (HQ100) mit Freibordreserven für einen eingeschränkten Schutz vor extremen Hochwasserereignissen (HQextrem).

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