Das Projekt "Beurteilung der Wirksamkeit von Massnahmen zur Risikoverminderung - Synthese, zielgruppenorientierte Handlungsempfehlungen und Moeglichkeiten zur Verstaerkung des Hochwasserbewusstseins" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Internationale Kommission zum Schutze des Rheins gegen Verunreinigung durchgeführt. Der Aktionsplan Hochwasser der IKSR enthaelt als wichtige Handlungsziele die deutliche Minderung der Hochwasserstaende und Schadensrisiken sowie die Verstaerkung des Hochwasserbewusstseins der betroffenen Bevoelkerung insbesondere in den Gebieten, in denen Ueberschwemmungen in der Vergangenheit aufgrund technischer Massnahmen selten oder gar nicht auftraten. Voraussetzung zur Umsetzung dieser Ziele sind neben der Erfassung und Bewertung von Gefahren und Risiken die ganzheitliche und flussgebietsbezogene Betrachtung und Beurteilung der Wirksamkeit aller sektoralen Massnahmen zum Hochwassermanagement und zur Minderung von Schadensrisiken sowie die Erarbeitung von zielgruppenorientierten Handlungsempfehlungen bei gleichzeitiger Verbesserung der Oeffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel der Schaerfung des oeffentlichen Hochwasserbewusstseins. Die IKSR wird zu diesem Thema ein Projekt 'Erfassung und Bewertung von Hochwasserrisiken' (Laufzeit 1999-2001) mit einem Volumen von Euro 580000,- vergeben, wovon Euro 230000,- von der EU (INTERREG II - IRMA-Programm) getragen werden. Zentrale Fragen des Projektes sind: - Wie werden vorhandene Hochwassergefahren und -risiken verstaendlich und nachvollziehbar (karthografisch) dargestellt, damit ein schadenreduzierendes Handeln auf den verschiedenen Ebenen (international bis persoenlich) daraus abgeleitet werden kann? - Wie wirksam sind die verschiedenen Moeglichkeiten des Eingriffs und des Handelns? Das BMU/UBA-Vorhaben ist als Teilprojekt des IKSR-Vorhabens anzusehen. Im Rahmen des IRMA - Programmes wird in verschiedenen Projekten bereits an den Themenbereichen 'karthographische Darstellung' und 'Risikominderung' gearbeitet. Bisher liegen allerdings nur vereinzelt Ueberlegungen fuer die Darstellung der Restgefaehrdung in den durch wasserbauliche Massnahmen geschuetzten Bereichen und den daraus abzuleitenden Massnahmen vor. Um einen Anstieg von Gefaehrdungen hinter den Deichen zu minimieren, sind die Anforderungen des vorbeugenden Hochwasserschutzes zukuenftig staerker auf allen Ebenen der raeumlichen Planung zu beruecksichtigen bzw. neu zu ueberpruefen. Dazu muss zunaechst die konkrete Problemlage ermittelt werden. Im Bedarfsfall sind die Nutzungen entsprechend den Anforderungen des vorsorgenden Hochwasserschutzes anzupassen, die im Rahmen des Bauplanungsrechtes moeglichen Einschraenkungen der Besiedelung verstaerkt auszuschoepfen und staerker im oeffentlichen Bewusstsein zu verankern.