Außergewöhnlich heftige oder langanhaltende Regenfälle sowie Schneeschmelze können zu Hochwasser führen. Hochwasser sind natürliche Ereignisse, die sich nicht verhindern lassen. Die nachteiligen Auswirkungen von Hochwasserereignissen werden durch die Zunahme von Siedlungsflächen und Vermögenswerten in gefährdeten Bereichen und die Verringerung der natürlichen Wasserrückhaltefähigkeit der Landschaft, insbesondere des Bodens infolge einer intensiveren Flächennutzung, verstärkt. Einen absoluten Schutz vor Hochwasser gibt es nicht. Um Hochwasserschäden nachhaltig zu reduzieren oder verhindern zu können, ist ein umfassendes Management des Hochwasserrisikos notwendig. Das Hochwasserrisikomanagement ist eine gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe und umfasst verschiedene Aspekte, wie Vermeidung, Schutz, Vorsorge und Wiederherstellung/Regeneration. Der Schlüssel zur Begrenzung von Hochwasserschäden liegt im Zusammenwirken von staatlicher Vorsorge und eigenverantwortlichem Handeln des Einzelnen. Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen (§5 (2) Wasserhaushaltsgesetz (WHG)). Nach § 72 WHG ist Hochwasser „(…) eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer (…). Davon ausgenommen sind Überschwemmungen aus Abwasseranlagen.“ Hochwasser kann jedoch auch durch Starkregen verursacht werden. Fachlich wird daher zwischen Überflutungen (pluvialen Hochwassern) und Überschwemmungen (fluvialen Ereignissen) unterschieden. Überflutungen treten auf, wenn Starkregen in urbanen Gebieten zu einer schnellen Ansammlung von Wasser führt, die das Kanalsystem und die Entwässerungsinfrastruktur überfordert. Diese Art der Überflutung betrifft vor allem städtische Gebiete, in denen ein hoher Versiegelungsgrad (vgl. Umweltatlaskarte 01.02 ) eine natürliche Versickerung des Wassers behindert. Überschwemmungen entstehen, wenn Flüsse aufgrund anhaltender Niederschläge, Starkregenereignisse oder Schneeschmelze überlastet sind und über die Ufer treten. Die Gefahren von pluvialen Hochwassern werden flächendeckend in der Starkregenhinweiskarte dargestellt. Diese bieten eine erste Orientierungshilfe für die Gefahrenabschätzung. Zusätzlich existiert eine detaillierte Starkregengefahrenkarte für bestimmte Gebiete. In dieser werden Überflutungstiefen und Fließgeschwindigkeiten bei verschiedenen Starkregenszenarien genau dargestellt. Eine detaillierte Beschreibung der Starkregen- und Überflutungsgefahren findet sich im Umweltatlas . Die am 23.10.2007 verabschiedete Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken ( HWRM-RL ) ist seit dem 26.11.2007 in Kraft und gibt den Prozess des Hochwasserrisikomanagement. Der 2. Zyklus zur Umsetzung der HWRM-RL wurde Ende 2021 mit Veröffentlichung des Hochwasserrisikomanagementplans abgeschlossen (HWRM-Plan 2021). Der 3. Zyklus ist bis 2027 umzusetzen. Im ersten Schritt des zyklischen Prozesses erfolgt die Überprüfung der Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiete in Berlin gemäß § 73 WHG und wird mit der Veröffentlichung bis zum 22.12.2024 abgeschlossen (SenMVKU 2024). Die Erstellung der Hochwassergefahrenkarten (HWGK) und Hochwasserrisikokarten (HWRK) stellt den zweiten Umsetzungsschritt der HWRM-RL dar und bildet die Grundlage für die anschließenden Aktualisierung des Hochwasserrisikomanagementplans bis Ende 2027. Der Hochwasserrisikomanagementplan enthält Maßnahmen, die nicht nur zu einer Verbesserung des Hochwasserschutzes, sondern auch zu einer verbesserten Hochwasservorsorge und zur Vermeidung von Hochwasserrisiken an der Elbe beitragen (HWRM-Plan 2021). HWGK beschreiben die räumliche Ausbreitung von Überschwemmungen sowie die Wassertiefe eines fluvialen Hochwassers bei drei verschiedenen Hochwasserszenarien. In den Gefahrenkarten werden Überschwemmungen dargestellt, die durch ein Hochwasser eines Gewässers selbst entstehen. Überschwemmungen, die durch kapazitative Überforderung der Abwasseranlagen, zu Tage tretendes Grundwasser, Versagen wasserwirtschaftlicher Stauanlagen oder Überflutungen die durch Starkregen entstehen, werden in den HWGK nicht dargestellt. HWRK geben Auskunft über die möglichen hochwasserbedingten nachteiligen Folgen dieser Hochwasserereignisse bezogen auf die in der europäischen HWRM-RL festgelegten Schutzgüter (LAWA 2018). Nach § 74 Absatz 1 WHG erstellt die zuständige Behörde des Landes Berlin HWGK und HWRK. Die Inhalte der Karten müssen gemäß § 74 Absätze 2 bis 4 WHG den Anforderungen nach Artikel 6 Absatz 5 HWRM-RL entsprechen. Um weitgehend inhaltlich und gestalterisch einheitliche Kartenwerke zu erstellen, hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) entsprechende „Empfehlungen zur Aufstellung von Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten“ veröffentlicht (LAWA 2018). Sie enthalten Standards für Mindestanforderungen der HWRM-RL an die HWGK und HWRK. Die Überprüfung und ggf. Aktualisierung der HWGK und HWRK in Berlin folgt den LAWA Empfehlungen für die Kartenerstellung und den Signifikanzkriterien (LAWA 2017, 2018) sowie dem Umsetzungskonzept der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe (FGG 2018). Für eine detailliertere Darstellung der methodischen Ausgestaltung und Arbeitsschritte wird auf diese beiden Dokumente (LAWA 2018, FGG 2018) verwiesen. Aufgrund der Landesgrenze zu Brandenburg erfolgte zudem eine enge bilaterale Abstimmung mit dem Land Brandenburg. Die Bewertung des Hochwasserrisikos entsprechend der HWRM-RL ergab, dass für die Gebiete Tegeler Fließ, Panke, Erpe, Wuhle, Untere Havel/Untere Spree und Müggelspree inklusive Gosener Gewässer mit Seddinsee ein potentielles signifikantes Hochwasserrisiko besteht. Diese wurden als Risikogebiete entsprechend § 73 WHG bestimmt (siehe Abbildung 1). Für diese Gebiete werden HWGK und HWRK erarbeitet bzw. aktualisiert und bis zum 22. Dezember 2025 veröffentlicht. Überschwemmungsgebiete werden in Risikogebieten ausgewiesen, in denen eine bedeutende Hochwassergefahr besteht. Überschwemmungsgebiete (ÜSG) gemäß § 76 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind Gebiete, die bei einem Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder für die Hochwasserrückhaltung genutzt werden. Im jursitischen Sinn ist das ÜSG eine Fläche, die statistisch gesehen einmal in 100 Jahren überschwemmt wird. In Berlin basieren die Überschwemmungsgebiete auf den Hochwassergefahrenkarten für Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit. Die Überschwemmungsgebiete entlang hochwassergefährdeter Gewässer werden durch behördliche Verordnung rechtsverbindlich festgelegt oder vorläufig gesichert. Hier gilt ein weitreichender Pflichtenkatalog. Er beinhaltet Maßnahmen wie den Erhalt und die Wiederherstellung von Rückhalteflächen, das Verbot der Umwandlung von Grünland zu Ackerland sowie Einschränkungen für Bauvorhaben. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich durch Bauleitpläne oder sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch untersagt. Um die Schadenspotenziale nicht zu erhöhen, sind zusätzlich die Errichtung oder Erweiterung von Bauwerken gemäß den §§ 30, 33, 34 und 35 des Baugesetzbuches verboten. Das Einbringen oder Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden sowie die längerfristige Lagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können, ist ebenfalls untersagt. Im ÜSG und in Gebieten mit Hochwassergefahren ist somit die Nutzung anzupassen, um Schäden durch Hochwasser zu minimieren sowie dem Verlust der Wasserrückhaltefähigkeit entgegen zu wirken. Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten (WHG §78b) sind die Flächenkulisse der Hochwassergefahrenkarte für Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit bzw. das Extremszenario abzüglich der Fläche, die als festgesetztes oder vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet ausgewiesen ist. Dies sind somit Gebiete, die von Hochwasser betroffen werden, mit denen seltener als einmal in 100 Jahren zu rechnen ist. Mit den HWGK, HWRK und ÜSG liegen für Berlin Instrumente für den vorbeugenden Hochwasserschutz vor, mit welchem die Ausdehnung von Überschwemmungen und deren Auswirkungen bei bestimmten Hochwasserereignissen beschrieben werden. Des Weiteren soll das Bewusstsein für mögliche Hochwassergefahren durch HWGK und ÜSG gefördert werden.
Seit dem 26. November 2007 ist die „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRL) der EU in Kraft. Ziel der HWRL ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen. Die HWRL verfolgt damit den Zweck, durch einen grenzübergreifend abgestimmten Hochwasserschutz in den Flussgebietseinheiten, inklusive der Küstengebiete, die Hochwasserrisiken zu reduzieren und die Hochwasservorsorge und das Risikomanagement zu verbessern. Durch die Umsetzung soll die Verbesserung der Eigenvorsorge der Kommunen und der betroffenen Bürger erreicht werden. Die Hochwassergefahrenkarten gemäß Art. 6 Abs. 3 HWRL erfassen die geografischen Gebiete, die nach folgenden Szenarien überflutet werden könnten: a. Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit oder Szenarien für Extremereignisse; b. Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit; c. gegebenenfalls Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit. In den Hochwassergefahrenkarten werden für die einzelnen Szenarien angegeben (Abs. 4): a. Ausmaß der Überflutung; b. Wassertiefe bzw. gegebenenfalls Wasserstand. Für bereits ausreichend geschützte Küstengebiete (Abs. 6) kann die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten auf ein Extremereignis beschränkt werden. In SH werden darüber hinaus zusätzlich die oben genannten drei Hochwasserszenarien in allen anderen nicht ausreichend geschützten Gebieten dargestellt. Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien erstellt. In ihnen sollen über die Hochwassergefahren (Überflutungsausdehnung und -tiefe) hinaus die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (Signifikanzkriterien) dargestellt werden. In Artikel 6 Abs. 5 der HWRL sind die erforderlichen Angaben aufgeführt: a. Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, b. Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet, c. Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) und potenziell betroffene Schutzgebiete gemäß Anhang IV Nummer 1 Ziffern i, iii und v der Richtlinie 2000/60/EG d. weitere Informationen, die der Mitgliedstaat als nützlich betrachtet, etwa die Angabe von Gebieten, in denen Hochwasser mit einem hohen Gehalt an mitgeführten Sedimenten sowie Schutt mitführende Hochwasser auftreten können, und Informationen über andere bedeutende Verschmutzungsquellen. Maßstab: 1:10000
Der vorliegende Datensatz enthält dokumentierte, abgelaufene Hochwasserereignisse an Gewässern erster und zweiter Ordnung auf Gemeindeebene. Dabei steht ein Punktobjekt pro Gemeinde für jeweils ein Ereignis und ein Gewässer. Der Punkt kann direkt am Gewässer, am Ort des größten Schadens oder bei wenigen Informationen zum Ereignis auch im Gemeindemittelpunkt liegen. Dieser Punktinformation können weitere Objekte zugeordnet sein: - Hochwasserlinien (äußere Teil-/Abgrenzung der überfluteten Flächen) - Wasserstandsmarken (markante Punkte im Gelände, i.d.R. mit Wasserspiegelhöhe) In Verbindung mit den regelmäßigen Aufzeichnungen von aktuellen Wasserständen an Pegeln bildet dieser Datensatz eine wichtige Grundlage für die fachliche Bewertung der Hochwassergefahr. Die beschriebenen Daten gibt es nur für einzelne Hochwasserereignisse. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht.
Nur für die Gewässer und Einzugsgebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko sind nach den Vorgaben von WHG bzw. HWRM-RL Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sowie Hochwasserrisikomanagementpläne zu erstellen. Ausgangspunkt ist die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos auf der Grundlage verfügbarer Daten. Bekannte Hochwasserereignisse und aufgetretene Schäden sind auszuwerten. Die Methodik zur Ermittlung der Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko ist in der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) bundesweit abgestimmt und in entsprechenden Empfehlungen zusammengefasst. Ein potenzielles signifikantes Hochwasserrisiko ist grundsätzlich vorhanden, wenn ein überwiegend öffentliches Interesse am Hochwasserschutz besteht und die potenziell Betroffenen im Rahmen ihrer Möglichkeiten nicht selbst Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwassergefahren treffen können. Öffentliches Interesse besteht dann, wenn „durch Überschwemmungen die Gesundheit der Bevölkerung bedroht ist oder häufiger Sachschäden in außerordentlichem Maße bei einer größeren Zahl von Betroffenen eintreten" (siehe "Hochwasserrisikomanagementplanung in Rheinland-Pfalz, Vorläufige Risikobewertung - 3. Zyklus", 2024). Damit sind vornehmlich die Gewässer als signifikant risikobehaftet einzustufen, bei denen infolge von Überschwemmungen ein hohes Schadenspotenzial besteht. Dies ist insbesondere in Siedlungsgebieten der Fall. Für Rheinland-Pfalz wurde die vorläufige Bewertung erstmals 2010 erstellt und 2018 aktualisiert. Sie muss an den Grenzen mit den Nachbarstaaten und den benachbarten Bundesländern abgestimmt werden, wenn die Bewertung des Hochwasserrisikos dort vorliegt. Nach der vorläufigen Risikobewertung im Jahr 2024 weisen rd. 100 Gewässerabschnitte mit rd. 2800 Gewässerkilometern ein potenzielles signifikantes Hochwasserrisiko auf. Die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos in Rheinland-Pfalz (Stand 2024) steht nebenstehend zum Download zur Verfügung. Die in der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Rhein zusammenarbeitenden deutschen Rheinanlieger haben sich darauf verständigt, im 2. Zyklus des Hochwassermanagements einen gemeinsamen Hochwasserrisikomanagementplan für das deutsche Rheineinzugsgebiet zu erstellen. Die FGG Rhein veröffentlicht dazu auch die Zusammenfassung der Vorgehensweise der Bundesländer zur Erhebung der potenziell signifikanten Hochwasserrisiken sowie die Ergebnisse auf Ebene des Einzugsgebietes des Rheins. Der Bericht kann auf der Internetsete der FGG Rhein abgerufen werden. Ein Bericht über den Informationsaustausch und die Koordinierung der Bestimmung der potenziell signifikanten Hochwasserrisikogebiete in der internationalen Flussgebietseinheit Rhein ist auf der Internetseite der IKSR verfügbar, der entsprechende Bericht der Internationalen Kommissionen zum Schutze von Mosel und Saar ist auf der Internetseite der IKSMS verfügbar. 3. Zyklus 2024 2. Zyklus 2018 1. Zyklus 2010
Der Datensatz beinhaltet Informationen zu Gebieten mit Gefährdungen durch naturbedingte Risiken im Freistaat Sachsen. Dargestellt werden Gebiete mit Gefährdungen durch Hochwasser, Hohlraumgebiete, Gebiete mit Subrosionsgefährdung, durch Massenbewegungen verursachte Einzelereignisse sowie seismologische Ereignisse.
This series refers to datasets related to the presence of people; livelihoods; species or ecosystems; environmental functions, services, and resources; infrastructure; or economic, social, or cultural assets in places and settings that could be adversely affected by climate hazards, including flooding, wildfires and urban heat island effects. The datasets are part of the European Climate Adaptation Platform (Climate-ADAPT) accessible here: https://climate-adapt.eea.europa.eu/
Ziel und Umsetzung der HWRM-RL Bewertung des Hochwasserrisikos Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten Hochwasserrisikomanagementpläne Ziel der „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRM-RL) ist es, hochwasserbedingte nachteilige Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten zu verringern. Die HWRM-RL legt verbindliche Vorgaben für die Umsetzung fest, darunter: Aktualisierung der Bewertung des Hochwasserrisikos / Aktualisierung Risikogebiete Aktualisierung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten Aktualisierung des HWRM-Plans Gemäß der Richtlinie sind diese Schritte alle sechs Jahre zu prüfen, bei Bedarf zu aktualisieren und zu veröffentlichen. Die koordinierte Umsetzung der HWRM-RL erfolgt innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) basierend auf den Empfehlungen der LAWA Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser. Weitere Informationen finden Sie hier: Informationen der FGG Elbe zur HWRM-RL Informationen der LAWA zu Hochwasser und Niedrigwasser Die Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiet in Berlin folgt den Grundsätzen und Signifikanzkriterien der LAWA-Empfehlungen sowie den Abstimmungen innerhalb der FGG Elbe. Zur Harmonisierung der Vorgehensweise an den Landesgrenzen wurden bilaterale Abstimmung mit dem Land Brandenburg durchgeführt. In einer Broschüre der FGG Elbe wird die Vorgehensweise und die Ergebnisse der Fortschreibung der Bewertung des Hochwasserrisikos im deutschen Einzugsgebiet der Elbe dargestellt. Diese Broschüre enthält somit auch die Überprüfung und Aktualisierung der Risikobewertung und -gebietsbestimmung für das Land Berlin. Für folgende Berliner Gewässer und Abschnitte sind potenzielle nachteilige Folgen künftiger Hochwasserereignisse zu erwarten, weshalb sie als Risikogebiete ausgewiesen wurden: Erpe, Panke, Tegeler Fließ und Wuhle Spreeabschnitt im Bereich Müggelspree und Gosener Gewässer Untere Spree und Untere Havel Die Vorgehensweise und Ergebnisse der Bewertung werden im Bericht „Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiete in Berlin“ dokumentiert. Die Ergebnisse der Überprüfung der vorläufigen Risikobewertung für Deutschland sind im Karten-Viewer der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) zugänglich. Das Thema Hochwassergefahren und Hochwasserrisiko im Umweltatlas Berlin gibt einen kurzen Abriss zu den Anforderungen an die Karten und die Vorgehensweise bei der Erstellung und Gestaltung der Karten. Die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für die unterschiedlichen Szenarien stehen im Geoportal Berlin zur Verfügung: Hochwassergefahrenkarte für Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit Hochwassergefahrenkarte für Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit Hochwassergefahrenkarte für Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit Hochwasserrisikokarte für Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit Hochwasserrisikokarte für Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit Hochwasserrisikokarte für Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit Die Kartenanwendung „Nationale Hochwassergefahren- und Risikokarten“ der Bundesanstalt für Gewässerkunde bildet die national Schnittstelle für deutschlandweite Gefahren- und Risikokarten gemäß HWRM-RL. Nach § 75 WHG (Art. 7 HWRM-RL) wird für Gewässer mit potenziellen signifikanten Hochwasserrisiken ein Hochwasserrisikomanagementplan (HWRM-Plan) erstellt. Inhalt des HWRM-Plans sind angemessene und an das gefährdete Gebiet angepasste Ziele und Maßnahmen, mit denen die Hochwasserrisiken reduziert werden können. Grundlage für den HWRM-Plan bilden die durchgeführte vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) sowie die erstellten Hochwassergefahren- und -risikokarten (§ 73, 74 WHG; Art. 4, 5 und 6 HWRM-RL). Der HWRM-Plan der Flussgebietsgemeinschaft Elbe wurde auf Ebene der Flussgebietseinheiten gemeinsam mit allen Bundesländern der FGG Elbe erstellt. Inhalte des HWRM-Plans sind u. a. die Ergebnisse der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos. Darüber hinaus erfolgt eine Auswertung der Gefahren- und Risikokarten. Diese Auswertung ist die Grundlage für die Bestimmung der angemessenen Ziele des HWRM-Plans. Es folgt eine Zusammenfassung der Maßnahmen und eine Festlegung der Rangfolge, die auf die Verwirklichung der Ziele des HWRM-Plans abzielt. Der Plan berücksichtigt alle Aspekte des Hochwasserrisikomanagements wie Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Regeneration und Wiederherstellung. Der HWRM-Plan der FGG Elbe für den Zeitraum 2021 bis 2027 und die Umwelterklärung sowie weitere Hintergrundinformationen stehen auf der Internetseite der FGG Elbe zu Verfügung.
Meta-Daten im Umweltportal: https://umweltportal.schleswig-holstein.de/trefferanzeige?docuuid=fb3bf73c-2576-4537-8a5e-574c624f1631 Seit dem 26. November 2007 ist die „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRL) der EU in Kraft. Ziel der HWRL ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen. Die HWRL verfolgt damit den Zweck, durch einen grenzübergreifend abgestimmten Hochwasserschutz in den Flussgebietseinheiten, inklusive der Küstengebiete, die Hochwasserrisiken zu reduzieren und die Hochwasservorsorge und das Risikomanagement zu verbessern. Durch die Umsetzung soll die Verbesserung der Eigenvorsorge der Kommunen und der betroffenen Bürger erreicht werden. Die Hochwassergefahrenkarten gemäß Art. 6 Abs. 3 HWRL erfassen die geografischen Gebiete, die nach folgenden Szenarien überflutet werden könnten: a. Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit oder Szenarien für Extremereignisse; b. Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit; c. gegebenenfalls Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit. In den Hochwassergefahrenkarten werden für die einzelnen Szenarien angegeben (Abs. 4): a. Ausmaß der Überflutung; b. Wassertiefe bzw. gegebenenfalls Wasserstand. Für bereits ausreichend geschützte Küstengebiete (Abs. 6) kann die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten auf ein Extremereignis beschränkt werden. In SH werden darüber hinaus zusätzlich die oben genannten drei Hochwasserszenarien in allen anderen nicht ausreichend geschützten Gebieten dargestellt. Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien erstellt. In ihnen sollen über die Hochwassergefahren (Überflutungsausdehnung und -tiefe) hinaus die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (Signifikanzkriterien) dargestellt werden. In Artikel 6 Abs. 5 der HWRL sind die erforderlichen Angaben aufgeführt: a. Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, b. Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet, c. Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) und potenziell betroffene Schutzgebiete gemäß Anhang IV Nummer 1 Ziffern i, iii und v der Richtlinie 2000/60/EG d. weitere Informationen, die der Mitgliedstaat als nützlich betrachtet, etwa die Angabe von Gebieten, in denen Hochwasser mit einem hohen Gehalt an mitgeführten Sedimenten sowie Schutt mitführende Hochwasser auftreten können, und Informationen über andere bedeutende Verschmutzungsquellen.
Meta-Daten im Umweltportal: https://umweltportal.schleswig-holstein.de/trefferanzeige?docuuid=cdacb98e-7e0a-46c0-a5ca-bbc9c02f7827 Seit dem 26. November 2007 ist die „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRL) der EU in Kraft. Ziel der HWRL ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen. Die HWRL verfolgt damit den Zweck, durch einen grenzübergreifend abgestimmten Hochwasserschutz in den Flussgebietseinheiten, inklusive der Küstengebiete, die Hochwasserrisiken zu reduzieren und die Hochwasservorsorge und das Risikomanagement zu verbessern. Durch die Umsetzung soll die Verbesserung der Eigenvorsorge der Kommunen und der betroffenen Bürger erreicht werden. Die Hochwassergefahrenkarten gemäß Art. 6 Abs. 3 HWRL erfassen die geografischen Gebiete, die nach folgenden Szenarien überflutet werden könnten: a. Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit oder Szenarien für Extremereignisse; b. Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit; c. gegebenenfalls Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit. In den Hochwassergefahrenkarten werden für die einzelnen Szenarien angegeben (Abs. 4): a. Ausmaß der Überflutung; b. Wassertiefe bzw. gegebenenfalls Wasserstand. Für bereits ausreichend geschützte Küstengebiete (Abs. 6) kann die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten auf ein Extremereignis beschränkt werden. In SH werden darüber hinaus zusätzlich die oben genannten drei Hochwasserszenarien in allen anderen nicht ausreichend geschützten Gebieten dargestellt. Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien erstellt. In ihnen sollen über die Hochwassergefahren (Überflutungsausdehnung und -tiefe) hinaus die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (Signifikanzkriterien) dargestellt werden. In Artikel 6 Abs. 5 der HWRL sind die erforderlichen Angaben aufgeführt: a. Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, b. Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet, c. Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) und potenziell betroffene Schutzgebiete gemäß Anhang IV Nummer 1 Ziffern i, iii und v der Richtlinie 2000/60/EG d. weitere Informationen, die der Mitgliedstaat als nützlich betrachtet, etwa die Angabe von Gebieten, in denen Hochwasser mit einem hohen Gehalt an mitgeführten Sedimenten sowie Schutt mitführende Hochwasser auftreten können, und Informationen über andere bedeutende Verschmutzungsquellen.
Die Havel entspringt in einem kleinen See der Mecklenburger Seenplatte. Sie hat über 340 km Fließstrecke hinter sich, wenn sie bei Havelberg auf die Elbe trifft. Knapp 230 Kilometer Havellauf sind schiffbar. Das LSG umfaßt Landschaftsteile im Norden des Elbe-Havel-Winkels von der Elbe im Westen bis zur Havel im Osten beziehungsweise der Straße Kümmernitz-Damerow im Nordosten und von der Landesgrenze im Norden bis zu den Kamernschen und Rehberger Bergen im Süden. Als Erweiterungsgebiet sichergestellt wurde das im Süden anschließende Ländchen im Elbe-Havelwinkel um den Schollener See bis zum Schollener Forst und der Ferchelschen Heide im Süden. Die Landschaftseinheiten Perleberger Heide und Rhin-Havel-Luch werden auch vom LSG repräsentiert. Teile des Landschaftsschutzgebietes liegen in den drei Landschaftseinheiten Ländchen im Elbe-Havel-Winkel, Werbener Elbetal und Tangermünder Elbetal. Das LSG wird weiträumig durch die Niederungen der unteren Havel und der Elbe mit ihren auentypischen Flußlandschaften geprägt, die sich westlich an das untere Rhinluch (Land Brandenburg) anschließen. Die Havelniederung wird nördlich sowie südlich durch flachwellige Moränenlandschaften begrenzt, auf denen ausgedehnte Kiefernforste bestockt sind. Das sind im Norden die Perleberger Heide und die Grundmoräne nördlich von Havelberg zwischen Müggenbusch und Kümmernitz mit dem Langen Berg (51,9 m über NN). Im Süden sind es die Klietzer Hochfläche, die Kamernschen und die Rehberger Berge sowie das Ländchen Schollene. Die Rehberger Berge bilden mit 110,3 m über NN die höchste Erhebung des LSG. Diese Berge werden von artenarmen Kiefernforsten beherrscht, die nur an wenigen Stellen von kleinflächigen Laubholzbeständen unterbrochen werden. In den Übergängen von den trockenen Hochlagen zur Flußniederung finden mehrfach noch Erlen-Bruchwälder einen zusagenden Wasserhaushalt, während ehemalige Niedermoore durch die mit starken Entwässerungen verbundene intensive Grünlandbewirtschaftung degradiert sind. Die großen weiten Flächen der Niederung werden von einer agrarisch genutzten, dadurch aber auch ausgeräumten Kulturlandschaft aus Feldern und Wiesen geprägt, die von Gräben mit Staudensäumen, einzelnen Kopfweiden, Hecken oder Gehölzen durchzogen wird. Das südlich angrenzende Erweiterungsgebiet ist eine schwach reliefierte Landschaft, die von Gräben durchzogen wird und einzelne inselartige Kiefernforste auf Pleistozänstandorten aufweist. Hier befindet sich in einem flachen Becken mit angrenzenden Niedermoorstandorten der stark verlandete Schollener See mit einer mittleren Wassertiefe von nur 1 m und einer starken Schlammschicht, die teilweise als Heilschlamm, sogenannte Pelose, abgebaut wird. Ebenfalls im Erweiterungsgebiet befindet sich im Übergang von der Moränenlandschaft zur Niederung die sogenannte „Mahlitzer Kultur“, ein Niedermoorgebiet von zirka 350 ha Fläche mit einer etwa 100 Jahre alten Moordammkultur. Das Elbe-Havel-Gebiet wurde schon frühzeitig besiedelt, erste menschliche Spuren stammen aus der Mittelsteinzeit. Der Fischreichtum der Havel und ihrer Nebengewässer wird die Ansiedlung von Menschen begünstigt haben. Siedlungen der Jungsteinzeit häufen sich auf dem Gebiet und im Umkreis der Stadt Havelberg und bei Schollene, wo sie der Straße von Neuschollene nach Molkenberg folgen, finden sich aber auch in Höhe von Kuhlhausen und Jederitz auf dem südlichen wie auch auf dem nördlichen Ufer der Havel. Das Gebiet der Prignitz zwischen Havel und Landesgrenze war dagegen unbesiedelt. Dies ändert sich auch in den folgenden Perioden nicht. Eine Ausnahme bildet hierbei nur ein Wohnplatz bei Nitzow, der von der Bronzezeit bis in die Kaiserzeit hinein besiedelt blieb. Die Besiedlung begann in der mittleren Jungsteinzeit mit der Alttiefstichkeramikkultur, von der Wohnplätze auf dem Domhügel und vom Großen Burgwall bei Havelberg überliefert sind. Ihr folgte zunächst die Elbehavel-Kultur sowie in der späten Jungsteinzeit die Schönfelder- und zuletzt die Einzelgrabkultur. Während sich aber in der jüngeren Bronzezeit die Siedlungsdichte bei Havelberg lockerte, nahm sie bei Schollene vor allem am Südufer des Sees leicht zu. Zudem traten Siedlungen zwischen Molkenberg und Kamern und zwischen Kamern und Jederitz neu hinzu. Es wurde demnach erstmals das Land zwischen Havel und Elbe als Siedelraum erschlossen. Gleichzeitig wurde nun die Gegend um Kuhlhausen aufgegeben. Bronzehortfunde bei Schollene und Molkenberg belegen eine gewisse Wohlhabenheit der ansässigen Bevölkerung. Die Besiedlung der Eisenzeit entsprach weitgehend der der Bronzezeit, wobei Wohnplatzkontinuität nur in wenigen Fällen anzutreffen war. Die Germanen der römischen Kaiserzeit zogen sich wieder aus dem Hinterland an die Havel bei Molkenberg und Havelberg zurück. Im 7. Jahrhundert drangen Slawen bis in das Gebiet an der Elbe vor und siedelten hier bis zur erfolgreichen deutschen Ostexpansion im 12. Jahrhundert. Von den Slawen wurden an der Havel bei Schollene, Nierow, Damerow und östlich Havelberg kleinere Burgwälle errichtet. Weitere slawische Befestigungen lagen in der Altstadt und auf dem Dombezirk von Havelberg. Die nach der Ostexpansion einsetzende stärkere Besiedlung brachte dann die ersten größeren Waldrodungen, aber auch erste Deichbauten mit sich. Besonders die sich ansiedelnden Holländer legten einzelne Polder an, die später zu einem gesamten System verbunden wurden. Die errichteten Deiche zwangen Elbe und Havel in eine Bettführung und unterbanden die ungehinderte Mäandrierung dieser Tieflandflüsse. Dennoch blieb aber die Hochwassergefahr für die dort siedelnden Menschen. Erst die verstärkten Kultivierungsbemühungen unter Friedrich II. und die Verlegung der Havelmündung 8 km elbeabwärts führten zur Verminderung dieser Gefahren und zur Förderung der Landwirtschaft, die bisher nur auf den trockenen Höhenlagen betrieben werden konnte. Auf den Havelwiesen konnte das Grünland zur Heugewinnung genutzt werden. Dennoch kam es in der Folgezeit zu Deichbrüchen wie beispielsweise 1855, und zu verheerenden Überschwemmungen. Dazu trugen insbesondere der Rückstau der Elbe in die Havel und die zahlreichen Laufverbindungen zwischen Elbe und Havel im Elbe-Havel-Winkel bei, die der Elbe das Einfluten in die Havelniederung ermöglichten. Die Entwicklung Berlins zu einer Großstadt erforderte Transport- und Handelswege, so daß der Ausbau der Havel zu einer Schiffahrtsstraße mit mehreren Staustufen begann und die untere Havel begradigt und verbreitert wurde. Doch 1926/27 kam es erneut zu einem verheerendem Hochwasser, bei dem große Teile der landwirtschaftlichen Nutzfläche fast zwei Jahre überschwemmt blieben. Mit dem Bau der Schleuse in Havelberg und der Wehre Quitzöbel, Neuwerben und Gnevsdorf wurde von 1927 bis 1954, mit Unterbrechung durch den II. Weltkrieg, die Sicherung der unteren Havel gegen Hochwasserschäden vollendet. Zur Schaffung von Produktionssicherheiten für eine intensive Landwirtschaft wurden ab der zweiten Häfte der 1960er Jahre großflächige Komplexmeliorationen, verbunden mit dem Umbau des alten Grabensystems durchgeführt, dessen Schöpfwerke nun mit einem erheblichen Energieaufwand Wasser heben können. Das Landschaftsschutzgebiet befindet sich im Bereich der Maximalausdehnung des Brandenburger Stadiums der Weichselvereisung. Teil dieser Randlage ist der Stauchendmoränenkomplex der Kamernschen Berge, der im Süden in den Klietzer und Schollener Sander übergeht. Die weichselkaltzeitlich geformte Landschaft hat durch die hydrologischen Beziehungen zwischen Elbe und Havel eine starke nachweichselkaltzeitliche Überprägung erfahren. Überflutungen und langanhaltende Vernässung führten zur Bildung von Auenlehmen und Niedermooren. Das LSG umfaßt einen Teil der Jungmoränenlandschaften im Nordosten Sachsen-Anhalts, Teile des Berliner und Eberswalder Urstromtales, der Elbeaue mit der Arneburger Elberinne und den Sandauer Niederterrassen sowie der unteren Havelaue. Die Jungmoränenlandschaften bilden nördlich Havelberg die große, weit nach Brandenburg reichende Kyritzer Platte, auf der Geschiebelehme weit verbreitet sind. Zur Elbe- und zur Havelaue sind Steilufer ausgebildet mit Höhen bis 30 m. Auf der Kyritzer Platte sind Braunerde-Fahlerden aus Geschiebedecksand beziehungsweise Flugsand über Geschiebelehm und Acker-Braunerden aus Geschiebedecksand über Schmelzwassersand verbreitet. Auf den ausgedehnten Dünen bei Nitzow kommen Regosole bis Podsole vor. Unter Wald haben sich podsolige Braunerden bis Braunerde-Podsole aus sandigen Deckschichten über Schmelzwassersanden entwickelt. An die Kyritzer Platte schließt sich nach Süden das Berliner und Eberswalder Urstromtal mit den westlichen Ausläufern der Dosseniederung und des Rhinluchs an. Hier sind auf Niederungssand Gleye mit unterschiedlich starker Grundwasserbeeinflussung entwickelt. Auf den Dünen dominieren wie auch auf den Hochflächen Regosole bis Podsole. In den Randbereichen der Dünen beziehungsweise in geringmächtigen Flugsanddecken über Niederungssand sind Gley-Podsole und Podsol-Gley-Braunerden ausgebildet. Auf den Brand-Wiesen und in der Niederen Lake sowie südlich Wörplitz sind Niedermoorböden verbreitet. In der Unteren Havelaue dominieren tonige Auensedimente über tiefem Sand. In diesen Substratprofilen sind vorwiegend Gley-Pseudogleye ausgebildet. Diese Böden sind normal- bis tiefhumos, haben Stauwasser im oberen Profilteil und häufig gespanntes Grundwasser im Untergrund. Daneben kommen in den tiefer- beziehungsweise höherliegenden Bereichen Gleye und Pseudogley-Vegas vor. Typisch für diese Landschaft ist das Vorkommen auenlehm- oder auentonbedeckter Niedermoore und Moorbildungen über Auenton. Seltener sind Gley-Vegas aus lehmigem Auensand. Die Niederterrasseninseln zwischen Sandau und Schönfeld sind von Sanddünen und Flugsanddecken begleitet. Hier sind Gleye und Gley-Braunerden bis Gley-Podsole aus Sand die vorherrschenden Böden. Die Arneburger Elberinne unterscheidet sich von der umgebenden Auenlandschaft durch das verstärkte Auftreten sandiger Auensedimente und, da es sich überwiegend um Retentionsräume handelt, durch die häufigen Überflutungen. Die typischen Böden sind Vegas und Paternien bis Gleye aus Auensand. Im Süden ist der nordöstliche Teil des Schollener Landes in das LSG einbezogen. Das Schollener Land ist eine größere Hochflächeninsel im Grenzbereich der Westbrandenburgischen Niederungen zur Elbeaue. Das Landschaftsbild setzt sich aus den weichselzeitlichen Sanderflächen und der sandigen Kamernschen Endmoräne des Brandenburger Stadiums der Weichselvereisung zusammen. In Geschiebedecksanden über Schmelzwassersanden sind Braunerden bis Podsol-Braunerden, seltener Braunerde-Podsole ausgebildet. Bei Schollene sind auf dem nordöstlichen Randbereich der Endmoräne durch das oberflächennahe Vorkommen von Geschiebemergeln Übergangsmoore und Quellmoore sowie in den flachen Tälern Niedermoore entwickelt. Die Moorböden sind teils naturnah, hier befindet sich nach der Bodenschätzung in Sachsen-Anhalt das Flurstück mit der höchsten Wasserstufe. Überwiegend sind sie aber durch Entwässerung beeinflußt. In den Tälern und Niederungen sind mit den Moorböden Gleye und Humusgleye aus lehmigem Sand vergesellschaftet. Die hydrologischen Bedingungen werden von der Elbe und der zufließenden Havel bestimmt. Bei starkem Hochwasser können große Teile der Havelniederung auch als Retentionsraum der Elbe dienen, wozu ein umfangreiches System wasserbaulicher Anlagen errichtet wurde. Durch das 1937 errichtete Wehr bei Quitzöbel und die Verlegung der Havelmündung wurde jedoch im wesentlichen ein derartiger Rückstau verhindert. Gleichzeitig verringerte sich die aktuelle Überflutungsfläche der Havel im Betrachtungsraum von 140 km2 auf 90 km2. Zahlreiche Gräben durchziehen die Havelniederung und entwässern das Gebiet zur Havel. Die bedeutendsten sind Trübengraben, Rütschgraben und Neue Jäglitz. Das größte Standgewässer ist der Schollener See, der wegen seiner Bedeutung als Lebensraum einer artenreichen Tier- und Pflanzenwelt als gesondertes NSG ausgewiesen worden ist. Der Kamerner See wird teilweise von dem Trübengraben durchflossen. In den sandigeren höheren Lagen des Gebietes erfolgt die Grundwasserneubildung. Das Grundwasser fließt generell zur Havel mit durch die Grabenniederungen bedingten Abweichungen. Die Höhe des Grundwassers schwankt in Abhängigkeit der Wasserstände von Elbe und Havel. Das Landschaftsschutzgebiet ist dem Klimagebiet des stark maritim beeinflußten Binnentieflandes zuzurechnen. Die Jahresmittel der Lufttemperatur liegen nördlich der Havelmündung bei 8,1 bis 8,5oC und südlich bei 8,6 bis 9,0oC. Eine ähnliche Differenzierung ergibt sich bei den mittleren Temperaturen im Juli. So ist es in diesem Monat im südlichen Bereich mit zirka 18oC etwas wärmer als im nördlichen. Keine räumliche Differenzierung zeigen die mittleren Lufttemperaturen im Januar. Sie liegen bei -1,0 bis -0,6oC. Die mittlere jährliche Niederschlagshöhe liegt im Gebiet zwischen 500 und 550 mm. Innerhalb des Gebietes sind die Niederungen Kaltluftentstehungsgebiete mit erhöhter Frostgefährdung und Nebelintensität. Wärmebegünstigt sind südexponierte Moränenhänge. Die weiten, offenen Flächen der Niederungen unterliegen einer Gefährdung durch Winderosion. Als potentiell natürliche Vegetation in Überflutungsauen ist auf den länger überfluteten Standorten der Weichholzauenwald und auf den höhergelegenen Standorten der Hartholzauenwald anzusehen. Auf überflutungsfernen, ärmeren Standorten kamen Straußgras-Eichenwälder beziehungsweise Eichen-Hainbuchenwälder, auf grundwasserbeeinflußten Standorten Pfeifengras-Eichenwälder und auf Moorstandorten Erlen-Bruchwald und Erlen-Eschenwald vor. Gegenwärtig finden sich im LSG weidendominierte Reste der Weichholzaue auf langanhaltend überfluteten Uferstandorten der Havel, besonders aus Silber-, Bruch-, Korb- und Mandel-Weide. An Standorten ehemaliger Hartholzauenwälder finden sich heute allenfalls noch kleinere Gruppen von Stiel-Eichen oder Flatter-Ulmen oder Einzelbäume sowie Hecken aus Weißdorn und Schlehe. Im südlichen Erweiterungsgebiet stocken auf Niedermoorstandorten naturnahe Walzenseggen-Erlenbrüche mit Wasser-Schwertlilie als auffälliger Pflanzenart und stellenweisen Vorkommen von Moor-Birken. Entsprechend des Verlandungsstadiums sind in den Gewässern der unteren Havelniederung Wasserpflanzen verbreitet, so Gelbe Teichrose, Spreizender und Schwimmender Wasserhahnenfuß, Wasser- und Teichlinsen, Froschbiß und Flutendes Sternlebermoos. Auch die Röhrichtpflanzen wie Schilf, Breit- und Schmalblättriger Rohrkolben, Igelkolben und Teich-Simse sind stark vertreten. Jedoch auch Kalmus, Strand-Simse und Schwanenblume kommen kleinflächig vor. Schlank-, Ufer- und Blasen-Segge bilden größere Bestände ebenso wie auf etwas trockneren Stellen das Rohr-Glanzgras. Floristische Besonderheiten stellen Lauch-Gamander, Sumpf-Wolfsmilch, Röhricht-Brennessel und Färber-Scharte dar. Auf die ausgedehnte Verlandungsvegetation des Schollener Sees mit seinen schwimmenden Inseln und Schwingdecken sei hier nur hingewiesen. In den Staudenfluren an den Gewässern finden sich Vertreter der sogenannten Stromtalpflanzen, die in Mitteleuropa nur in großen Flußauen vorkommen, besonders die Weidenblättrige Schafgarbe. Weit verbreitete Uferstauden sind dagegen Dreiteiliger Zweizahn, Wasserfenchel und Wasser-Sumpfkresse. An einigen Stellen mit trockenfallenden Uferstandorten der Havel sind Strandlingsgesellschaften mit Nadel-Simse, Zwerg-Binse, Fuchs-Segge und Schlammling zu finden. Die Grünland-Vegetation ist abhängig vom Standort und vom Grad der Intensität der Bewirtschaftung. So kommen beispielsweise im Gebiet Rohrglanzgras- und Wasserschwadenbestände neben Knickfuchsschwanz- und Straußgras-Flutrasen, Brenndolden-, Fuchsschwanz- und Glatthaferwiesen vor, von denen die Brenndolden-Wiesen durch das Auftreten mehrerer Stromtalarten wie Brenndolde, Nordisches Labkraut, Silau, Kümmel-Silge, Gräben-Veilchen, Gottesgnadenkraut und Vielblütiger Hahnenfuß, besonders bemerkenswert sind. Wenn auch viele Niedermoorwiesen durch Entwässerung und Intensivnutzung in artenarme Wirtschaftswiesen überführt wurden oder durch Nutzungsaufgabe verbuschten, sind im Erweiterungsgebiet um den Schollener See in gewässernahen Bereichen noch einige ausgeprägte Niedermoorwiesen erhalten geblieben. Hier findet man sowohl Kohldistelwiesen als auch Pfeifengraswiesen und Quellmoorwiesen der Spitzblütigen Binse, wenn auch oft nur kleinflächig. Bemerkenswert sind neben den bestandsbildenden Arten dort unter anderem Igel-, Rasen-, Schwarzschopf- und Gelb-Segge, Großer und Kleiner Klappertopf, Schachblume, Breitblättriges und Geflecktes Knabenkraut sowie Sumpf-Sitter. Entsprechend dieser vielfältigen Biotopausstattung findet im Gebiet an der unteren Havel auch eine artenreiche Tierwelt Lebensraum. Hier konnten 51 Säugetierarten nachgewiesen werden. An der Havel mit ihren Nebengewässern in der Überflutungsaue lebt wieder ein Bestand des Elbebibers, der seit der Neuansiedelung im Jahr 1965 alle Gewässer der Havel- und Elbeaue im LSG wiederbesiedelt hat. Seit Beginn der 1990er Jahre gibt es auch wieder Nachweise vom bis dahin verschwundenen Fischotter, der gegenwärtig versucht, auch die Havelniederung wieder zu besiedeln, wie es Beobachtungen, Fährten sowie Losungsplätze an Havel, Dosse und Trübengraben belegen. Igel, Maulwurf und mehrere Spitzmausarten besiedeln als Insektenfresser das Gebiet. Elf Fledermausarten sind aus dem Gesamtgebiet der unteren Havel bekannt, die wohl auch alle, zumindest auf ihren Jagdflügen, das LSG frequentieren. Einige von ihnen wie Großer Abendsegler und Braunes Langohr bewohnen Baumhöhlen in vorhandenen Altbäumen im Gebiet, andere leben auf Dachböden in den Ortschaften wie Graues Langohr oder Zwergfledermaus. Wie auch andernorts weist der Bestand des Feldhasen im LSG einen starken Rückgang auf. Von den Mäusen und Wühlmäusen kommen die allgemein verbreiteten Arten auch im LSG vor. Besonders die Zwergmaus findet in den ausgedehnten Riedflächen und den Uferstaudenfluren reichlich Gelegenheit, ihre kugelförmigen Halmnester zu errichten. Die aus Nordamerika stammende Bisamratte ist an allen Gewässern anzutreffen. Neben den vorkommenden einheimischen Raubtierarten wie Fuchs, Dachs, Stein- und Baummarder, Iltis, Mauswiesel und Hermelin wurden auch die eingewanderten Arten Waschbär, Marderhund und Mink nachgewiesen, mit deren weiterer Verbreitung und Vermehrung gerechnet werden muß. Von den Paarhufern kommen Reh und Wildschwein auch in der offenen Flur vor, während der Rothirsch nur in den Gebieten am Schollener See und am Stremel ausreichend Deckung findet. Das Gebiet der unteren Havel, das mit dem Gülper See in Brandenburg seine Fortsetzung findet, ist ein international bedeutendes Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiet einer artenreichen Vogelwelt, von der bisher 135 bis 140 Arten als Brutvögel und etwa 80 Arten als Gastvögel nachgewiesen wurden. An den Gewässern mit ihren Röhrichten brüten neben mehreren Entenarten auch Haubentaucher und Graugans sowie Trauer- und Flußseeschwalben in kleinen Brutkolonien und die Lachmöwe in einer Kolonie zwischen 200 und 2 000 Brutpaaren auf dem Schollener See. Wasser- und Tüpfelralle, Rohrdommel, mehrere Rohrsängerarten, Blaukehlchen, Rohr-, Feld- und Schlagschwirl und Bartmeise sind Bewohner der Schilfgürtel. Die Beutelmeise baut an den Ufergehölzen ihre Hängenester. Die in den angrenzenden Wäldern brütenden Greifvögel kommen auf ihren weitreichenden Jagdflügen bis in die Niederung, so daß hier neben Habicht, Mäusebussard, Turmfalke und Rohrweihe auch Rot- und Schwarzmilan sowie See- und Fischadler beobachtet werden können. Die Wiesenbrüter haben wie vielerorts durch die Intensivnutzung starke Bestandseinbußen erlitten, dennoch gehören Bekassine und Kiebitz zu den verbreiteten, Großer Brachvogel, Uferschnepfe und Rotschenkel zu den seltenen Brutvögeln. Der in den Dörfern brütende und in den Niederungsgebieten nahrungsuchende Weißstorch hat im Elbe-Havel-Winkel einen Verbreitungsschwerpunkt. In dem im Erweiterungsgebiet des LSG gelegenen Dorf Molkenberg brüten alljährlich 7 Weißstorchpaare. In der offenen Landschaft brüten mit Neuntöter, Raubwürger, Sperbergrasmücke, Wacholderdrossel und Ortolan gefährdete beziehungsweise nur sporadisch vorkommende Vogelarten. Zu den Zugzeiten im Frühjahr und Herbst, teilweise auch im Winter, fallen besonders die zu Tausenden zählenden Gänseschwärme der Saat- und Bleßgänse, aber auch große Schwärme der hier rastenden oder verweilenden Kraniche sowie Sing- und Zwergschwäne auf. Die Feuchtgebiete wie die Überschwemmungsflächen an der unteren Havel sind auch geeigneter Lebensraum für eine Amphibienfauna, von der Rotbauchunke, Erdkröte, Moor- und Grasfrosch, Knoblauch- und Kreuzkröte, See- und Teichfrosch sowie Kamm- und Teichmolch regelmäßig im Gebiet vorkommen. Von den Reptilien ist nur die Ringelnatter regelmäßig im Gebiet zu erwarten. Im Gebiet der unteren Havel kommen 33 Fischarten vor. Während es sich bei der überwiegenden Anzahl um euryöke Arten handelt, besteht durch die Überschwemmungshäufigkeit auch die Möglichkeit des Einwanderns anspruchsvoller Arten. So finden sich in der Havel, wenn auch oft nur vereinzelt, solche gefährdeten Fischarten wie Maräne, Stint, Rapfen, Döbel, Zope, Quappe und Wels. Aufgrund der geringen Abwasserbelastung ist die Havel der einzige Fluß in Sachsen-Anhalt, auf dem durchgängig, also auch zu DDR-Zeiten, eine gewinnbringende Berufsfischerei ausgeübt wurde. Die Vielzahl der im Landschaftsschutzgebiet vorkommenden Wirbellosen kann nur summarisch genannt werden. Hervorgehoben seien lediglich die in temporären Überflutungsgewässern im zeitigen Frühjahr lebenden, seltenen Kleinkrebse Siphonophanes grubei und Lepidurus apus. Artenreichtum, der für dieses Gebiet noch längst nicht voll erfaßt ist, dokumentieren Eintags-, Stein-, Schlamm- und Köcherfliegen, 39 Libellenarten, die zahlreichen Laufkäfer sowie die über 300 Schmetterlingsarten. Die nachgewiesene Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten in Verbindung mit der reichhaltigen Biotopausstattung führte gemeinsam mit dem Land Brandenburg zur länderübergreifenden Ausweisung eines Teilgebietes als „Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung“ auf der Grundlage der UNESCO-Konvention „Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wat- und Wasservögel, von internationaler Bedeutung“ (RAMSAR-Gebiet). Gemäß dem Artenspektrum der Fauna und Flora des LSG ist als das wesentlichste Entwicklungsziel die Erhaltung weiträumiger, im Winter und Frühjahr flach überstauter Grünlandflächen anzusehen, um die Lebensbedingungen für die Wiesenbrüter und die durchziehenden Vogelscharen zu erhalten und zu verbessern. Diese Wiesen wären extensiv zu nutzen, das heißt Reduzierung der Mineraldüngung sowie schonende Mahd beziehungsweise Beweidung. Die Erhaltung der flußauentypischen Vegetation ist Voraussetzung für die Bewahrung des Landschaftscharakters und der Biotopausstattung des Gebietes. Die aktuell nicht mehr vorkommenden Weichholz- und Hartholzauenwälder sollten an geeigneten Stellen wieder entwickelt werden. Vorhandene Erlen-Eschenwälder sowie Erlen-Bruchwälder sind unbedingt zu erhalten. Die Niedermoorbereiche können durch gezielte Vernässungen regeneriert werden. Ein ökologisch orientierter Betrieb aller wasserbaulichen Anlagen, insbesondere der Stauanlagen und Schöpfwerke, sollte den Wasserhaushalt des Gebietes so steuern, daß sowohl die Grundwasser- und Überflutungsverhältnisse den Schutzzielen entsprechen, als auch eine Bewirtschaftung des Grünlandes ermöglicht und zugleich eine ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer zumindest zeitweise erreicht wird. Gleichzeitig sollte durch die Errichtung von Fischaufstiegsanlagen - vorzugsweise Umgehungsgerinnen - sowie durch die Anbindung beziehungsweise den Wiederanschluß von Altarmen und Nebenarmen die ökologische Durchgängigkeit dauerhaft hergestellt werden. Fuß- und Radwanderungen Zur Erschließung des Gebietes durch Rad- oder Fußwanderungen ist ein Wanderwegenetz vorhanden, das jedoch weiter entwickelt wird. Naturkundlich orientierte Wanderungen sollten stets mit dem Besuch der Naturschutzstationen in Parey oder Ferchels verbunden werden, um sich dort mit den erforderlichen Informationen zu versehen oder aber an Führungen durch das Gebiet teilzunehmen. Neben Wanderungen durch die eindrucksvolle Flußniederung bietet auch die bewaldete Moränenlandschaft im Norden des LSG diese Möglichkeit, insbesondere von Müggenbusch, Kümmernitz oder Waldfrieden aus. Havelberg und andere Orte Wanderungen oder Exkursionen im Gebiet können mit einem Besuch der Stadt Havelberg mit dem markanten Dom St. Marien auf dem Domberg verbunden werden. Dieser 1170 geweihte, ursprünglich im romanischen Stil erbaute, nach einem Brand jedoch gotisch neuerrichtete Dom mit seiner bemerkenswerten Innenausstattung bildet mit den umgebenden Stiftsgebäuden und dem angeschlossenen Prignitz-Museum für Besucher einen komplexen Anziehungspunkt. Weitere Bauten in der Stadt sind ebenso sehenswert, zum Beispiel die ehemalige Dekanei, die ehemalige Domprobstei und die ehemalige Domschule. Weitere Sehenswürdigkeiten des Landschaftsschutzgebietes sind die Pfarrkirche St. Nikolai in Sandau mit ihrem massiven Westturm und die bemerkenswerten Dorfkirchen in Nitzow, Schollene, Kamern, Schönfeld und Garz. Auch eine Fahrt zum Havelwehr bei Quitzöbel bietet Gelegenheit, die Flußlandschaft zu erleben und sich mit den technischen Möglichkeiten der Hochwasserabwehr vertraut zu machen. Hochwasserschutz in der Havelniederung Das Leben der Menschen in den Auen von Elbe und Havel war ein ständiger Kampf gegen die Naturgewalt des Wassers. Daher begannen im 12. Jahrhundert die sich im Zuge der Ostkolonisation im Gebiet zwischen Elbe und Havel ansiedelnden Holländer erste Deichbauten als Einzelpolder zu errichten. Durch eine anschließende allmähliche Verbindung dieser Einzelpolder entstanden Deichsysteme. Obwohl in der nachfolgenden Zeit der Elbedeichbau weiter vorangetrieben wurde, war durch den Rückstau in der Havel die Hochwassergefahr im Elbe-Havel-Winkel noch nicht gebannt. Da mit diesem Dammbau sozusagen eine künstliche Wasserscheide zwischen Elbe und Havel gelegt wurde, führte dies zu einer hohen Belastung der Deichkörper, so daß Deichbrüche nicht ausblieben. Im Dreißigjährigen Krieg wurde die Deicherhaltung vernachlässigt, so daß sogar bestehende Siedlungen wieder aufgegeben werden mußten. Friedrich II. veranlaßte dann die Intensivierung der Kultivierung und legte Deichschauordnungen fest. 1771/72 wurde die Havelmündung durch die Anlage eines Trennungsdeiches zwischen Elbe und Havel 8 km elbeabwärts verlegt. Damit wurde die Rückstauhöhe der Elbe um 1,3 m und damit die Hochwassergefahr an der unteren Havel verringert. Dennoch sorgten Deichbrüche weiterhin für verheerende Katastrophen wie zum Beispiel im Jahr 1855. Eine weitere Verlegung der Havelmündung elbeabwärts und eine dadurch zu erwirkende weitere Verringerung der Rückstauhöhe wurde gefordert, aber wegen Geldmangels nicht verwirklicht. In der Zeit von 1906 bis 1912 erfolgte aus wirtschaftlichen Erwägungen ein Ausbau der Havel zur Schiffahrtsstraße mit Staustufen. Der Rückstau in der Havel wirkte jedoch nach wie vor, und 1926/27 kam es zu einem erneuten verheerenden Hochwasser. So wurden in der Zeit nach 1927 Maßnahmen durchgeführt, die eine bessere Abwehr von Hochwassergefahren ermöglichen. Das 1937 fertiggestellte Wehr bei Quitzöbel sowie die nach dem II. Weltkrieg errichteten Wehre bei Neuwerben und Gneusdorf sind ein wichtiger Bestandteil des Hochwasserschutzsystems an der unteren Havel. Auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen den Ländern Sachsen-Anhalt und Brandenburg wird heute die Bedienung der Wehrgruppe Quitzöbel im Zusammenhang mit der möglichen Flutung der Havelpolder zur Abwehr von Hochwassergefahren an Elbe und Havel genutzt. Pelose aus dem Schollener See Durch das Zusammentreffen mehrerer Faktoren wie Größe der Wasserfläche, Wassertiefe, Exposition zur Hauptwindrichtung und anderen hat sich im Schollener See eine mächtige Schlammschicht von relativ einheitlicher Konsistenz herausgebildet. Es handelt sich um den fruchtbaren Schlamm Gyttja. Dieser entsteht unter zunächst aeroben Bedingungen, also unter Sauerstoffeinfluß durch bakterielle und koprogene, das heißt Umwandlung über die Darmtätigkeit der in der obersten Schlammschicht lebenden Zuckmückenlarven, Umformung pflanzlicher und tierischer Reste, besonders jedoch aus einer Vielzahl abgestorbener Kieselalgen, den Diatomeen. Später bei Stärkerwerden der Schicht unter anaeroben Bedingungen, also unter Sauerstoffabschluß, geht der Schlamm in Fäulnis über. Diese sozusagen zweistufige Umwandlung führt im Gegensatz zur echten Faulschlammbildung zu einer anderen stofflichen Zusammensetzung, beispielsweise sind weniger labilprotobituminöse Substanzen enthalten. Durch einen geringeren Anteil an Eisensulfid (FeS) weist diese Schlammart eine hellbraune Farbe auf und wird im Unterschied zu anderen Schlämmen als Pelose bezeichnet. Diese Schlammschicht ist etwa 8 m stark, so daß im Schollener See etwa 270 000 m3 Pelose lagern. Diese Pelose hat ein ungewöhnlich hohes Wärmebindungsvermögen, eine chemisch einwandfreie Beschaffenheit und wird daher in der balneologischen Therapie zur Behandlung von rheumatischen Erkrankungen sowie von Erkrankungen der Leber- und Gallenwege eingesetzt. Zu diesem Zweck wird die Pelose des Schollener Sees von Arbeitsflößen mit Hebeeinrichtungen aus gehoben und zu den Behandlungseinrichtungen abtransportiert. Da sie steril ist, bedarf sie keiner weiteren Aufbereitung. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 122 |
| Europa | 3 |
| Kommune | 3 |
| Land | 243 |
| Weitere | 25 |
| Wissenschaft | 36 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 69 |
| Hochwertiger Datensatz | 11 |
| Text | 197 |
| Umweltprüfung | 9 |
| unbekannt | 69 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 217 |
| Offen | 125 |
| Unbekannt | 16 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 333 |
| Englisch | 45 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 15 |
| Bild | 50 |
| Datei | 32 |
| Dokument | 72 |
| Keine | 116 |
| Unbekannt | 2 |
| Webdienst | 2 |
| Webseite | 176 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 325 |
| Lebewesen und Lebensräume | 352 |
| Luft | 326 |
| Mensch und Umwelt | 339 |
| Wasser | 335 |
| Weitere | 358 |