Im Pegelportal Brandenburg werden die durch das LfU erhobenen hydrologischen Daten von Brandenburger Gewässern mit hoher zeitlicher Auflösung und Aktualität präsentiert. Mit dem Softwaresystem WISKI wurde eine zentrale Datenhaltung als Basis für das hydrologische Auskunftssystem eingeführt. Das Pegelportal informiert über die Hochwassersituation in den Flussgebieten. Darüber hinaus werden hydrologische Messwerte (Wasserstand, Durchfluss), Stammdaten und statistische Kennwerte bereitgestellt. In der Karte werden die Flussgebiete einschließlich der Hochwassermeldepegel des Landes Brandenburg dargestellt. Für mehr Informationen können weitere Themen aktiviert oder die interaktiven Möglichkeiten in der Karte genutzt werden. Im Normalfall sind Hochwassermeldepegel Grün sowie Flussabschnitte Blau und zeigen an, dass kein Hochwasser vorliegt. Ist ein Flussabschnitt Gelb markiert, liegt eine Warnung oder Information vor. Die betroffenen Hochwassermeldepegel sind bei Überschreitung von Alarmstufen in Gelb, Orange, Rot oder Violett gefärbt.
Nach der Hochwassermeldedienstvorschrift des Landes Brandenburg vom 9. 9. 1997 ist das LfU verpflichtet, im Falle von Hochwasser an festgelegten Gewässern bzw. Gewässerabschnitten Hochwasserwarnungen, -informationen und -vorhersagen zu erstellen und an einen abgestimmten Empfängerkreis zu senden. Sie werden in Textform erstellt; Hochwasserinformationen und -vorhersagen enthalten zusätzlich Tabellen mit Wasserstandsdaten und Angaben zu ausgerufenen Alarmstufen.
Nach der Hochwassermeldedienstvorschrift des Landes Brandenburg vom 9. 9. 1997 ist das LfU verpflichtet, im Falle von Hochwasser an festgelegten Gewässern bzw. Gewässerabschnitten Hochwasserwarnungen, -informationen und -vorhersagen zu erstellen und an einen abgestimmten Empfängerkreis zu senden. Sie werden in Textform erstellt; Hochwasserinformationen und -vorhersagen enthalten zusätzlich Tabellen mit Wasserstandsdaten und Angaben zu ausgerufenen Alarmstufen.
Nach der Hochwassermeldedienstvorschrift des Landes Brandenburg vom 9. 9. 1997 ist das LfU verpflichtet, im Falle von Hochwasser an festgelegten Gewässern bzw. Gewässerabschnitten Hochwasserwarnungen, -informationen und -vorhersagen zu erstellen und an einen abgestimmten Empfängerkreis zu senden. Sie werden in Textform erstellt; Hochwasserinformationen und -vorhersagen enthalten zusätzlich Tabellen mit Wasserstandsdaten und Angaben zu ausgerufenen Alarmstufen.
Nach der Hochwassermeldedienstvorschrift des Landes Brandenburg vom 9. 9. 1997 ist das LUGV verpflichtet, im Falle von Hochwasser an festgelegten Gewässern bzw. Gewässerabschnitten Hochwasserwarnungen, -informationen und -vorhersagen zu erstellen und an einen abgestimmten Empfängerkreis zu senden. Sie werden in Textform erstellt; Hochwasserinformationen und -vorhersagen enthalten zusätzlich Tabellen mit Wasserstandsdaten und Angaben zu ausgerufenen Alarmstufen.
Nach der Hochwassermeldedienstvorschrift des Landes Brandenburg vom 9. 9. 1997 ist das LfU verpflichtet, im Falle von Hochwasser an festgelegten Gewässern bzw. Gewässerabschnitten Hochwasserwarnungen, -informationen und -vorhersagen zu erstellen und an einen abgestimmten Empfängerkreis zu senden. Sie werden in Textform erstellt; Hochwasserinformationen und -vorhersagen enthalten zusätzlich Tabellen mit Wasserstandsdaten und Angaben zu ausgerufenen Alarmstufen.
Nach der Hochwassermeldedienstvorschrift des Landes Brandenburg vom 9. 9. 1997 ist das LfU verpflichtet, im Falle von Hochwasser an festgelegten Gewässern bzw. Gewässerabschnitten Hochwasserwarnungen, -informationen und -vorhersagen zu erstellen und an einen abgestimmten Empfängerkreis zu senden. Sie werden in Textform erstellt; Hochwasserinformationen und -vorhersagen enthalten zusätzlich Tabellen mit Wasserstandsdaten und Angaben zu ausgerufenen Alarmstufen.
Nach der Hochwassermeldedienstvorschrift des Landes Brandenburg vom 9. 9. 1997 ist das LfU verpflichtet, im Falle von Hochwasser an festgelegten Gewässern bzw. Gewässerabschnitten Hochwasserwarnungen, -informationen und -vorhersagen zu erstellen und an einen abgestimmten Empfängerkreis zu senden. Sie werden in Textform erstellt; Hochwasserinformationen und -vorhersagen enthalten zusätzlich Tabellen mit Wasserstandsdaten und Angaben zu ausgerufenen Alarmstufen.
Nach der Hochwassermeldedienstvorschrift des Landes Brandenburg vom 9. 9. 1997 ist das LfU verpflichtet, im Falle von Hochwasser an festgelegten Gewässern bzw. Gewässerabschnitten Hochwasserwarnungen, -informationen und -vorhersagen zu erstellen und an einen abgestimmten Empfängerkreis zu senden. Sie werden in Textform erstellt; Hochwasserinformationen und -vorhersagen enthalten zusätzlich Tabellen mit Wasserstandsdaten und Angaben zu ausgerufenen Alarmstufen.