Geprüfte Ausdehnung der durch Hochwasser an Gewässern zweiter Ordnung überschwemmten Flächen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden (Gültige Fassung vom Januar 2014). Die Darstellung fasst den Kenntnistand zur maximalen Ausdehnung der durch das Hochwasserereignis im Juni 2013 verursachten Überschwemmungen zusammen. Nicht mit in der Darstellung enthalten sind Überflutungen im Bereich der Mündung der Gewässer zweiter Ordnung in die Elbe. Diese Gebiete sind bei den durch die Elbe überschwemmten Flächen dargestellt, da die Überflutungen dort maßgeblich durch die Elbe verursacht wurden. Auch nicht dargestellt sind die Überflutungen am Lockwitz-Mühlgraben, da diese maßgeblich durch den Lockwitzbach verursacht wurden und deshalb im Überschwemmungsgebiet Lockwitzbach dargestellt werden. Weiterhin sind auch die Einstauflächen der Hochwasserrückhaltebecken, mit Ausnahme des Waldbades Weixdorf (wegen dessen Doppelfunktion als Bad), nicht in die Darstellung einbezogen.
Es erfolgt die Darstellung der Einstauflächen der Hochwasserrückhaltebecken (HWRB) an Gewässern 2. Ordnung bei einem HQ100 (100 jährliches Hochwasserereignis). Die Einstauflächen entsprechen dem sogenannten Staubeckenbereich der technischen Anlage des HWRB. Er ist Bestandteil des HWRB. Die Einstauflächen bilden ein Überschwemmungsgebiet an den Gewässern 2. Ordnung nach §100 (2) SächsWG. Hier gelten die Einschränkungen in Überschwemmungsgebieten nach §78 WHG.
Stauanlagen nach DIN 19700:2004-07 Teil 10 Allgemein Teil 11 Talsperren Teil 12 Hochwasserrückhaltebecken Teil 13 Staustufen Teil 14 Pumpspeicherbecken und "Stauanlagen von untergeordneter Bedeutung"
Für den vorbeugenden Hochwasserschutz sind Gebiete und Räume, die bei Hochwasser überschwemmt und die für Hochwasserrückhaltung beansprucht werden, als Überschwemmungsgebiete festgesetzt und gesetzlich geschützt. Die wesentlichen Verbote der Bebauung und der Bodenaufbringung in Überschwemmungsgebieten sollen die Gefahren bei Hochwasser verringern und die Funktion der Hochwasserrückhaltung nachhaltig gewährleisten. Eigentümer von Flächen in Überschwemmungsgebieten können sich gerne über weitere Verbote aber auch Genehmigungsmöglichkeiten von Vorhaben auf ihren Flächen erkundigen. Im Landkreis Oldenburg bestehen bisher 9 Überschwemmungsgebiete: Überschwemmungsgebiet des Bümmersteder Fleths Hochwasserrückhaltebecken der Delme Überschwemmungsgebiet der Delme von Holzkamp bis Harpstedt Überschwemmungsgebiet der Delme von Harpstedt bis zur Kreisgrenze Überschwemmungsgebiet des Dünsener Baches Überschwemmungsgebiet der Hunte unterhalb der Stadt Oldenburg Überschwemmungsgebiet der Hunte von Goldenstedt bis Höven Überschwemmungsgebiet des Klosterbachs Überschwemmungsgebiet der Lethe Überschwemmungsgebiet des Randgrabens mit Polder Weitere Überschwemmungsgebiete sind für die Berne mit Kimmer Bäke, die Heidkruger Bäke und die Welse vorgesehen.
Ein Schwerpunkt des Aufgabengebietes Wasserbau ist die Überwachung der Talsperren, Wasserspeicher und Hochwasserrückhaltebecken in Sachsen. Weiterhin werden Maßnahmen und Programme zum Hochwasserschutz und zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer fachlich begleitet.
Die Stadt Neustadt an der Donau beabsichtigt die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens westlich von Hienheim. Aufgrund des großen Einzugsgebietes des „Westertals“, westlich von Hien-heim, kommt es bei Starkregenereignissen zu einer Überlastung des dort beginnenden Regenwasserkanals, welcher im Donauvorland endet und in die Donau entwässert. Geplant ist ein Erdbecken mit Damm am tiefen (östlichen) Ende der Flurnummer 526, Gemarkung Hienheim, Stadt Neustadt an der Donau. Der Zulauf des Beckens soll an dessen nordwestlichen Ende erfolgen. Hier werden die an-kommenden Wegseitengräben baulich so angepasst, dass diese in einen Durchlass in das Becken münden. Der Kreuzungsbereich der angrenzenden Wirtschaftswege wird so angepasst, dass bei Überstau des Durchlasses die Längs‐ und Querneigung des Wirtschaftsweges das Niederschlagswasser in das Becken leitet. Hierzu wird der Kreuzungsbereich flächig angehoben und dessen Querneigung stark in Richtung Beckeneinlauf geneigt. Es entsteht eine Art Flutmulde, die von landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen auch weiterhin problemlos passiert werden kann. Die Maßnahme trägt zu einer Entlastung des Regenwasserkanals bei.
Die Stadt Mechernich plant in Zusammenarbeit mit dem Erftverband Bergheim die Verbesserung des Hochwasserschutzes der Ortslage Mechernich-Kommern. Hierfür ist beabsichtigt, den Kommerner Mühlensee in ein Hochwasserrückhaltebecken (HRB) ohne Dauerstau umzubauen. Die Stadt Mechernich beantragt hierfür die Erteilung der erforderlichen Plangenehmigung nach § 68 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).
Der Markt Pfeffenhausen beantragt die Erteilung einer Plangenehmigung für die Errichtung des Hochwasserrückhaltebeckens HWR-B3 am Baldershausener Graben (Maßnahme D) auf den Grundstücken Fl.Nrn. 82/1, 110/1, 111/0, 112/0, 113/0, 114/0, Gemarkung Oberlau-terbach, Markt Pfeffenhausen.
Der Markt Neukirchen b. Hl. Blut beabsichtigt die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens am Freybach. Der geplante Standort liegt im Bereich des Zusammenflusses von Kaltenbach und Schicherbach südöstlich des Ortes Neukirchen b. Hl. Blut. Das Becken ist als ungesteuertes Trockenbecken vorgesehen, bei dem der Stauraum nur im Hochwasserfall gefüllt ist. Zur Herstellung des Beckens wird ein ca. 355 m langer Damm durch den Talraum errichtet, durch den bis zu 107.000 m3 Wasser zurückgehalten werden können. Im Bemessungsfall wird eine Abflussreduzierung von 21,9 m3/s auf 9,8 m3/s erreicht. Die oberhalb des Dammes gelegenen Wiesen werden dadurch im Hochwasserfall vorübergehend eingestaut. Der Damm wird mit einem Grundablass, einer Hochwasserentlastung (Überlaufschwelle) sowie Kronen- und Betriebswegen ausgestattet. In den Bereichen unmittelbar vor und nach dem Dammbauwerk werden die Bachläufe an die neuen Verhältnisse angepasst. Anpassungen erfolgen auch an bestehenden Entwässerungsanlagen (Gräben, Straßenentwässerung, Regenrückhaltebecken). Für den Bau des Grundablasses wird eine bauzeitliche Wasserhaltung (Absenkung von Grundwasser) erforderlich. Die beschriebenen Baumaßnahmen sind als Gewässerausbau planfeststellungspflichtig nach § 67 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Der Zweckverband Hochwasserschutz Einzugsbereich Elsenz-Schwarzbach plant den Bau und den Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) "Erlenwiesen S96" an der Elsenz zwischen den Gemarkungen Sinsheim-Hoffenheim und Zuzenhausen. Ziel ist ein wirksamer Hochwasserschutz für die unterliegenden Gemarkungen im Falle eines hundertjährlichen Hochwassers (HQ100). Hierzu soll ein Dammbauwerk im Hauptanschluss oberhalb der Ortslage Zuzenhausen erstellt werden. Für den Abfluss der Elsenz ist im Absperrdamm ein offenes dreizügiges Auslassbauwerk geplant. Im Normalzustand sind alle Durchlässe geöffnet. Die Elsenz wird nur im Hochwasserfall angestaut.
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