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Plan Hochwasservorsorge Dresden - Gewässer 2. Ordnung, Hochwasserrisikomanagementpläne (fertiggestellt, in Bearbeitung, erforderlich) 2022 (WMS Dienst)

Bearbeitungsstand der Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRM-P), die nach EU-Hochwassermanagementrichtlinie und entsprechend § 73 bis 75 und 79 Abs. 1 WHG für Gewässer zweiter Ordnung zu erstellen sind. Unterschieden wird nach: - HWRM-P fertiggestellt (einschließlich Beschluss/Bestätigung durch den Stadtrat) - HWRMP in Bearbeitung - HWRMP vorgesehen - kein HWRMP notwendig.

Plan Hochwasservorsorge Dresden - Gewässer 2. Ordnung, Hochwasserrisikomanagementpläne (fertiggestellt, in Bearbeitung, erforderlich) 2022 (WFS Dienst)

Bearbeitungsstand der Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRM-P), die nach EU-Hochwassermanagementrichtlinie und entsprechend § 73 bis 75 und 79 Abs. 1 WHG für Gewässer zweiter Ordnung zu erstellen sind. Unterschieden wird nach: - HWRM-P fertiggestellt (einschließlich Beschluss/Bestätigung durch den Stadtrat) - HWRMP in Bearbeitung - HWRMP vorgesehen - kein HWRMP notwendig.

Hochwasser_mit_niedriger_Wahrscheinlichkeit

Überflutungsflächen eines Hochwassers mit niedriger Wahrscheinlichkeit in Hessen (Bezeichnung nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) §74): Überflutungsflächen mit einem voraussichtlichen Wiederkehrintervall von mindestens 200 Jahren (HQextrem, entspricht mindestens einem 200-jährlichen Hochwasser). Einzelne Gebiete haben auch eine abweichende Jährlichkeit für das Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit. Teil des Datenbestands der Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRMP) in Hessen.

Hochwasser_mit_hoher_Wahrscheinlichkeit

Überflutungsflächen eines Hochwassers mit hoher Wahrscheinlichkeit in Hessen (Bezeichnung nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) §74): Überflutungsflächen mit einem voraussichtlichen Wiederkehrintervall von mindestens 10 Jahren (entspricht einem 10-jährlichen Hochwasser, HQ10). Einzelne Gebiete haben auch eine abweichende Jährlichkeit für das Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit. Teil des Datenbestands der Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRMP) in Hessen.

Hochwasser_mit_mittlerer_Wahrscheinlichkeit

Überflutungsflächen eines Hochwassers mit mittlerer Wahrscheinlichkeit - Bezeichnung nach WHG §74 -Überflutungsflächen eines Hochwassers mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (vorrausichtliches Wiederkehrintervall mindestens 100 Jahre) [entsprechend HQ100]: Datensätze der Überflutungsflächen nach den Hochwasserrisikomanagementplänen (HWRMP)

Berichterstattung Artikel 7 der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie

Die Bundesanstalt für Gewässerkunde nimmt im Auftrag des BMU die elektronische WISE-Berichterstattung zur EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie wahr. Hier wird die Berichterstattung zum Artikel 7 (Hochwasserrisikomanagementplan) der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie realisiert.

Schwerpunktprogramm (SPP) 1889: Regional Sea Level Change and Society (SeaLevel), Teilprojekt: Epistemische Mobilitäten und die Steuerung von Umweltrisiken in Inselstaaten Südostasiens

Küsten und urbane Zentren entlang dieser stellen seit vormoderner Zeit Zonen intensiven kulturellen, ökonomischen und politischen Austausches dar. Vorkoloniale und koloniale Reiche entstanden, basierend auf ihrem Geschick, den hohen Grad an geographischer Mobilität ihrer Mitglieder und den damit einhergehenden Austausch von Lebensstilen, Imaginären und unterschiedlichster Wissensformen, hier gefasst unter epistemischen Mobilitäten, für ihre Entwicklung zu nutzen. Auch heute noch fungieren insbesondere urbanisierte Küstenregionen als Katalysatoren sozialen Wandels. Ihre zunehmende Übervölkerung jedoch, bei gleichzeitiger Zunahme von sich entlang der Küste manifestierender Umweltrisiken, führt zu einer zunehmend prekären Situation. Ziel der hier vorgeschlagenen Forschung ist es, eben diese Muster epistemischer (Im-)mobilitäten in und zwischen den Städten Singapurs, Jakartas und Manilas zu untersuchen. Konkret liegt der Fokus auf mobilen (a) politischen Strategien und Programmen der Risikoanpassung (z.B. Formulierung und Institutionalisierung von Hochwasserrisikomanagementplänen), sowie (b) (standardisierten) Praktiken (z.B. Deichbau), kommuniziert und legitimiert von internationalen Gebern und zivilgesellschaftlichen Organisationen und schließlich von lokalen Akteuren übersetzt, (re-)interpretiert und eingewoben in lokal-gesellschaftliche Anpassungsprozesse. Diese Schwerpunktsetzung beruht auf der Annahme, dass epistemische (Im-)mobilitäten und somit die lokalen Übersetzungsprozesse global kommunizierter Politiken und Praktiken von grundlegender Bedeutung sind, um lokalen, antizipierenden und anpassenden Umgang mit Meeresspiegelanstieg zu verstehen und gesellschaftseigenes Anpassungslernen zu ergründen und zu fördern. Das Projekt ergänzt rezente Risiko-, Resilienzen- und Anpassungsforschung in Küstenregionen in drei Bereichen: (1) Der bewusst gewählte Fokus auf epistemischen Mobilitäten unterstreicht die Bedeutung des Dynamischen, sich in Bewegung und Austausch-befindenden im Verstehen von Übersetzungsprozessen politischer Strategien und Praktiken und wie diese lokale Anpassungskapazitäten gestalten. (2) Eben dieser Fokus auf den geographisch wie sozial dynamischen Charakter von Wissensaustausch ermöglicht eine Weiterentwicklung von follow-the-moving-target-Methodologien, die von direkter Relevanz für zukünftige Forschungsbemühungen im Bereich der Wandelanpassung sind. (3) Schließlich formt die empirische Erhebung der Interdependenzen von sozialer Sinnzuschreibung in Übersetzungsprozessen politischer Programme und Praktiken und gesellschaftlichen Anpassungslernens Grundlage für die Konzeptionalisierung epistemischer Mobilitäten. Es bestehen über Jahre gewachsene Forschungspartnerschaften mit lokalen Universitäten in Singapur, Jakarta und Manila. Des Weiteren wurden erste Gespräche mit vier Antragsstellern anderer Projekte und potentiellen Kooperationspartnern im Arbeitsprogramm C geführt.

Hochwasserrisikomanagementplanung in Rheinland-Pfalz

Vorläufige Risikobewertung 2024 – 3. Zyklus [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] HOCHWASSERRISIKO­ MANAGEMENTPLANUNG IN RHEINLAND-PFALZ Vorläufige Risikobewertung 2024 – 3. Zyklus IMPRESSUM Herausgeber: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) Kaiser-Friedrich-Str. 7 • 55116 Mainz Bearbeitung:Abteilung Hydrologie des LfU Bildquelle:LfU: Hochwasser Dezember 2023 in Mainz © November 2024 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers Inhalt 1.Aufgabenstellung und Vorgehensweise4 2.Flussgebietseinheit, Teileinzugsgebiete, Topografie, Flächennutzung6 2.1Bearbeitungsgebiet Oberrhein6 2.2Bearbeitungsgebiet Mittelrhein7 2.3Bearbeitungsgebiet Mosel/Saar7 2.4Bearbeitungsgebiet Niederrhein7 3.Vergangene Hochwasser mit signifikanten nachteiligen Auswirkungen8 4.Signifikante Hochwasser der Vergangenheit, die zukünftig signifikante nachteilige Auswirkungen haben können10 Bewertung der potenziellen nachteiligen Folgen künftiger Hochwasser11 5.1Untersuchungsumfang11 5.2Übernahme der potenziell überschwemmten Flächen12 5.3Bewertung der nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit12 5.4Bewertung der nachteiligen Folgen auf die Umwelt13 5.5Bewertung der nachteiligen Folgen auf das Kulturerbe14 5.6Bewertung der nachteiligen Folgen auf die wirtschaftlichen Tätigkeiten und erhebliche Sachwerte15 5. 6.Bestimmung der Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko16 7Grenzüberschreitende Abstimmung im Einzugsgebiet Anlage 1: Übersichtskarte des Rheineinzugsgebietes mit Bearbeitungsgebieten und Landesfläche21 22 Anlage 2: Topographische Karte von Rheinland-Pfalz23 Anlage 3: Karte mit Flächennutzungen in Rheinland-Pfalz24 Anlage 4: Tabelle der potenziell durch Hochwasser betroffenen Anlagen mit umweltgefährdenden Stoffen in Rheinland-Pfalz25 Anlage 5: Abgeschätzte Schadenspotenziale und betroffene Einwohner27 Anlage 6: Gewässerabschnitte mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko in Rheinland-Pfalz71 Anlage 7 Beschreibung vergangener Hochwasser mit signifikanten nachteiligen Auswirkungen72 Quellenverzeichnis Bewertung des Hochwasserrisikos in Rheinland-Pfalz – 3. Zyklus 74 3 1. AUFGABENSTELLUNG UND VORGEHENSWEISE In der „Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Manage- ment von Hochwasserrisiken“ 2007/60/EG (Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, HWRM-RL) vom 23. Oktober 2007, deren Anforderungen auch in das nationale Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (WHG) übernommen wurden, wird seitens der Europäischen Union ein Rahmen vorgegeben, wie mit dem Hochwasserrisiko innerhalb der EU umzugehen ist. Der 1. Zyklus der HWRM-RL ist Ende 2015 mit der landesweiten Veröffentlichung der Hochwasserrisikomanagementpläne in Rheinland- Pfalz abgeschlossen worden. Zwischen 2016 und 2021 wurde der 2. Zyklus der HWRM-RL (1. Fort- schreibungszyklus) bearbeitet. Im 2. Zyklus fand in den Jahren 2018 die Bewertung des Hochwasserri- sikos und in 2019 die Aktualisierung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten statt sowie bis 2021 die Aktualisierung der Hochwasserrisikomanagementpläne. Die Berichte zur vorläu- figen Bewertung des Hochwasserrisikos der beiden vergangenen Zyklen, „Bewertung des Hochwasser- risikos in Rheinland-Pfalz“ (2010) sowie „Hochwasserrisikomanagementplanung in Rheinland-Pfalz: Vorläufige Risikobewertung – 1. Fortschreibungszyklus“ (2018), können unter www.hochwasserma- nagement.rlp. de heruntergeladen werden. Jeder Zyklus besteht aus drei Hauptpfeilern: (1) Die vorläu- fige Bewertung des Hochwasserrisikos, (2) die Erstellung/Aktualisierung von Hochwassergefahren- und Risikokarten und (3) die Erstellung/Aktualisierung von Hochwasserrisikomanagementplänen. Gemäß der europäischen Richtlinie sind die Ergebnisse der HWRM-RL in einem Zyklus von 6 Jahren zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Im laufenden 3. Zyklus der HWRM-RL wird mit dem vorliegenden Bericht die Bewertung des Hoch- wasserrisikos und Bestimmung der Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko (Risikogebiete) gemäß § 73 WHG abgeschlossen. Die Ergebnisse dieser Bewertung werden an die EU-Kommission berichtet. Für die Bewertung des Hochwasserrisikos und Bestimmung der Risikogebiete nach § 73 WHG sowie deren Veröffentlichung ist in Rheinland-Pfalz das Landesamt für Umwelt die zuständige Behörde (§ 80 Abs. 1 LWG). Das „Hochwasserrisiko“ ist in § 73 Abs. 1 WHG definiert: Es ist die „Kombination der Wahrscheinlich- keit des Eintritts eines Hochwasserereignisses mit den möglichen nachteiligen Hochwasserfolgen für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten und erhebliche Sachwerte“. Nach § 73 Abs. 2 WHG (Artikel 4 Abs. 2 HWRM-RL) soll die Risikobewertung auf der Grundlage vor- handener oder leicht abzuleitender Informationen durchgeführt werden. Sie soll mindestens „„ Karten mit Topographie und Flächennutzungen, „„ eine Beschreibung vergangener Hochwasser mit signifikanten nachteiligen Auswirkungen, „„ eine Beschreibung signifikanter Hochwasser der Vergangenheit mit zukünftig zu erwartenden signi- fikanten nachteiligen Auswirkungen und erforderlichenfalls „„ eine Bewertung der potenziell nachteiligen Folgen künftiger Hochwasserereignisse umfassen. 4 Bewertung des Hochwasserrisikos in Rheinland-Pfalz – 3. Zyklus Die vorliegende Risikobewertung erfolgt nach den Empfehlungen der Bund/Länder-Arbeitsgemein- schaft-Wasser (LAWA), die in der Veröffentlichung „Empfehlungen für die Überprüfung der vorläu- figen Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiete nach EG-HWRM-RL ab dem 3. Zyklus“ (2023) abgestimmt wurden. Neben Aufzeichnungen von großen Hochwasserereignissen der Vergangenheit werden im 3. Zyklus für die vorläufige Risikobewertung die in Rheinland-Pfalz vorhandenen hydraulisch ermittelten Über- schwemmungsflächen aus den vorangegangen Zyklen der HWRM-RL verwendet. Die Gewässerkulisse wurde aufgrund neuer Erkenntnisse und der damaligen Ergebnisse aktualisiert. Für diese Gewässerku- lisse wurde eine umfassende Bewertung der potenziell nachteiligen Folgen von Hochwasserereignissen und die anschließende Bestimmung der Risikogebiete gemäß § 73 WHG bzw. Artikel 4 Abs. 2 HWRM- RL durchgeführt. Diese Arbeitsschritte sowie die Ergebnisse der vorläufigen Risikobewertung des 3. Zyklus werden in diesem Bericht dargestellt. Bewertung des Hochwasserrisikos in Rheinland-Pfalz – 3. Zyklus 5

HWRM-Karten 1.Zyklus Hamburg

Fachliche Beschreibung: Die EG-Richtlinie zum Hochwasserrisikomanagement hat die Reduzierung der Risiken durch Hochwasser als Ziel. Der erste von drei vorgeschriebenen Schritten zu diesem Ziel besteht in der Bewertung der Hochwasserrisiken. Als Ergebnis werden hier die Risikogebiete für Binnenhochwasser und Sturmflut veröffentlicht. Der zweite Schritt besteht in der Ermittlung und Darstellung von Gefahren- und Risikokarten in den Risikogebieten. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für High) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für Middle) ein 100-jährliches und das seltene Ereignis (Kennzeichnung: L für Low) ein 200-jährliches. Für die durch Sturmfluten gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und das seltene Ereignis ein Extremereignis, bei dem ein seltener, extrem hoher Wasserstand (7,30 mNN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen wird. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. Im letzten Schritt ist ein Hochwasserrisikomanagementplan zu erarbeiten. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zum Hochwasserrisikomanagement. Die rechtliche Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 01.03.2010. In §74 WHG ist die Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für den 2. Berichtszyklus zum 22.12.2013 festgeschrieben. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 1. Berichtszyklus (2016-2021) werden hier als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.

Plan Hochwasservorsorge Dresden - Gewässer 2. Ordnung, Hochwasserrisikomanagementpläne (fertiggestellt, in Bearbeitung, erforderlich) 2022

Bearbeitungsstand der Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRM-P), die nach EU-Hochwassermanagementrichtlinie und entsprechend § 73 bis 75 und 79 Abs. 1 WHG für Gewässer zweiter Ordnung zu erstellen sind. Unterschieden wird nach: - HWRM-P fertiggestellt (einschließlich Beschluss/Bestätigung durch den Stadtrat) - HWRMP in Bearbeitung - HWRMP vorgesehen - kein HWRMP notwendig. Plan Hochwasservorsorge Dresden und Hochwasserrisikomanagementpläne an Gewässern zweiter Ordnung

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