Maßnahmen des Planes Hochwasservorsorge: Die nachhaltige Verbesserung der Hochwasservorsorge, des Hochwasserschutzes und des Hochwasserrisikomanagements in Dresden ist eine Generationenaufgabe. Der vom Stadtrat im Mai 2004 beauftragte und mit Beschluss vom August 2010 bestätigte Plan Hochwasservorsorge Dresden (PHD) verfolgt einen komplexen, gebietsbezogenen und gewässerübergreifenden Ansatz. Der erreichte Sachstand der Umsetzung der Maßnahmen an der Elbe, an der Vereinigten Weißeritz, am Lockwitzbach, an den Gewässern zweiter Ordnung, im Grundwasser sowie im abwassertechnischen System (Kanalisation) wird regelmäßig aktualisiert und ist dauerhaft und öffentlich im Themenstadtplan der Landeshauptstadt Dresden verfügbar. Über 200 Einzelmaßnahmen, die in der Textfassung des Planes Hochwasservorsorge Dresden in der Version des Beschlusses V0431/10 vom 12.08.2010 (PHD 2010) thematisiert wurden, sind in der Karte "Maßnahmen des Planes Hochwasservorsorge 2010" (Karte 4.32.1 des Umweltatlas Dresden, 1. Auflage) dargestellt. Diejenigen Maßnahmen des PHD 2010, die nicht weiter verfolgt werden, sind in der Karte "Maßnahmen des Planes Hochwasservorsorge 2010" (Karte 4.32.1 des Umweltatlas Dresden, 1. Auflage) in grau dargestellt.
Die Stadt Warendorf, Lange Kesselstraße 4-6 in 48231 Warendorf, hat am 18.12.2018 gemäß §§ 67, 68 und 70 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771), in Verbindung mit §§ 71, 107 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV NRW S. 926), neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 08.07.2016 (GV. NRW. S. 559), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW. S. 934), in Verbindung mit §§ 27a und 72 ff des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) vom 12. November 1999 (GV. NRW. S. 602), in Kraft getreten am 28.12.2009 (GV.NRW.2009 S. 861), in Verbindung mit § 1 und §§ 16 bis 19 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung -UVPG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt berichtigt durch Gesetz vom 12.04.2018 (BGBl. I S. 472) die Feststellung des Planes für das folgende Vorhaben beantragt: „Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Warendorf „Neue Ems“ im innerstädtischen Bereich, Abschnitt 2, verbunden mit Verbesserungen des Hochwasserschutzes zwischen den Emsstationierungen Ems-KM 291.700 bis 292.660“ Die Maßnahme ist Teil des Umsetzungsfahrplans Kooperation MS-63 „Ems Hauptfluss im Kreis Warendorf“ (Strahlweg SW_8). Im Vordergrund stehen Umgestaltungsmaßnahmen zur Entwicklung von naturraumtypischen, fließgewässerdynamischen Prozessen im Fluss und in der Aue. Geplant sind in der nördlichen Aue: • Laufverlängerungen in Verbindung mit der Herstellung einer Sekundäraue und von Randsenken • Bau einer Fischaufstiegsanlage als Raugerinne / Beckenpass, integriert in die Laufverlängerungen • Zwischendamm in der bestehenden Ems • Wegebau, teilweise in Dammlage, als Ersatz für Bestandswege • Neubau des Abwasserdükers im Bereich der Kreuzung Ems / Andre´- Marie-Brücke mit Zurückverlegung der vorhandenen Einleitungsstelle in die Ems • Ableitung des von der Oberfläche der Stadtstraße Nord abfließenden Niederschlagswasser zur Ems Geplant sind in der südlichen Aue: • Aufweitungen des bestehenden Emsbettes in Verbindung mit der Herstellung einer Sekundäraue und von Randsenken • Zwischendamm in der bestehenden Ems • Hochwasserschutz / lineare Geländemodellierungen südlich entlang der Grundstücke im Bereich der Fischerstraße • Wegebau, teilweise als Ersatz für entfallende Bestandswege • Herstellung einer Flutöffnung „Auwald“ im Damm der Stadtstraße Nord • Verlängerung eines vorhandenen Ablaufkanals zur Ems und Aufnahme ei-ner vorhandenen Einleitungsstelle in die Ems • Ableitung des von der Oberfläche der Stadtstraße Nord abfließenden Niederschlagswasser zur Ems
Das Referat Hochwasserschutz, Investiver Wasserbau des Landesamtes für Umwelt (VT) hat mit Schreiben vom 16.05.2023 einen Antrag auf Planänderung des mit Planfeststellungsbeschluss (Reg. - Nr.: RW 1.3 - PFB - HWS - 01/2012) vom 27.02.2012 festgestellte Plan für die Sanierung des rechten Elbedeiches zwischen Gnevsdorf und Wittenberge, (XI. BA, Deich-km 0+000 bis 2+396 und Deich-km 5+810 bis 16+000) gestellt. Bestandteil der Planänderung ist die Änderung von Maßnahmenblatt A1 (Landschaftsrasenansaat auf Deichböschungen) zur Herstellung von artenreichen Deichgrünland. Aufgrund seiner Erkenntnisse bei der Bauausführung will der Vorhabenträger von seiner mit dem Naturschutzbund Deutschland (NABU), Landesverband Brandenburg e.V. geschlossenen Vereinbarung abweichen, da mit diesem keine einvernehmliche Änderung des Vertrags vom 23./29.09.2014 möglich war.
Das Projekt "INTERREG III B-Projekt FOWARA" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Freiburg, Institut für Geo- und Umweltnaturwissenschaften, Professur für Landespflege durchgeführt. Vor dem Hintergrund sich verändernden Wettergeschehens hin zu extremeren Niederschlagsereignissen vorwiegend in den Sommermonaten (Hochwasser 1999, 2000, 2002, 2003) hat sowohl der dezentrale als auch der überregionale Hochwasserschutz eine ungeahnte Bedeutung bekommen. Nicht nur auf politischer Ebene hat - wie großzügig bemessene Aktionsprogramme zur Verbesserung des Hochwasserschutzes zeigen - endlich ein Umdenken begonnen und die Einsicht Einzug gehalten, dass die verbliebenen natürlichen Retentionsflächen in den Flussauen bei weitem nicht mehr ausreichen, um wirksam Hochwasserspitzen zu kappen (vgl. Gemeinschaftsinitiative INTERREG II und Aktionsprogramm IRMA). Deshalb sind in vielen Bundesländern neue Hochwasserrückhalteräume geplant (Bayern: über 100 Mio. m3 neues Rückhaltevolumen, Baden-Württemberg: Konzept des dezentralen integrierenden Hochwasserschutzes; Einrichtung von großen Poldern und Deichrückverlegungen am Rhein). Im Rahmen des von EU-Mitteln finanzierten INTERREG III B-Projektes FOWARA haben sich verschiedene Disziplinen zusammen geschlossen und gehen dabei der Frage nach, welche Folgewirkungen der Einstau von Hochwasser auf bewaldeten Flächen und deren Naturhaushalt hat. Neben den Universitäten Metz und Strasbourg (F) sowie Wageningen (NL), der Gewässerdirektion Südl. Oberrhein in Lahr und dem Institut für Landschaftsökologie und Naturschutz in Bühl sind von der Universität Freiburg die Institute für Forstbotanik, Forst- und Umweltpolitik, Baumphysiologie, Waldwachstum und Landespflege beteiligt. Während die meisten Projektpartner punktuell an wenigen Standorten die flutungsbedingten Veränderungen an Standort und Waldvegetation untersuchen, geht der Beitrag des Institutes für Landespflege viel mehr in die Fläche: durch eine umfassende Umfrage und intensive Recherche wurde eine Datenbank zu Hochwasserrückhaltebecken überwiegend in Baden-Württemberg angelegt und aus einer Vielzahl von Becken eine repräsentative Auswahl getroffen, in denen entlang von Transekten die Bodenverhältnisse und die Vegetation untersucht werden sollen. Diese Transekte sollen mittels digitalem Höhenmodell, das über Laser Scanning-Daten generiert wird, optimal und nach bestimmtem Muster quer über das Tal gelegt werden. In Verbindung zur Höhe über dem Pegelnullpunkt lässt sich dann ein möglicher Einfluss der Überstauungen auf die Vegetation ablesen. Weiterer Beitrag unseres Institutes ist die Fortsetzung des Monitorings von Dauerflächen im Rückhaltebecken Dietenbach, wo seit 1992 mit der Erfassung des Initialzustandes vor dem Beckenbau langjährige Daten zu Baumschäden, Vegetation und Fauna vorliegen. Im Auftrag unserer holländischen Partner führen wir auf unserer Versuchsanlage südlich von Freiburg ein Keimungsexperiment durch, bei dem die Überflutungstoleranz von Baumsämlingen verschiedener Arten und Herkünfte getestet wird.
Das Abwasserwerk der Stadt Coesfeld hat mit Antrag vom 04.06.2018 gemäß §§ 67, 68 und 70 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31.07. 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771), in Verbindung mit §§ 71, 107 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG) vom 25.06.1995 (GV NRW S. 926), neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 08. 07.2016 (GV. NRW. S. 559 ff), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 15.11.2016 in Verbindung mit §§ 27a und 72 ff des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) vom 12.11.1999 (GV. NRW. S. 602), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 934), in Verbindung mit § 1 und § 74 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung –UVPG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt berichtigt durch Gesetz vom 12.04.2018 (BGBl. I S. 472) die Feststellung des Planes folgendes Vorhaben beantragt: "Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz im Stadtgebiet von Coesfeld, Berkel mit Hochwasserrückhaltebecken Fürstenwiesen von Station km 97+660 bis km 100+000“ Geplant sind hier im Wesentlichen: • eine Neutrassierung der Berkel • eine Verlegung und naturnahe Umgestaltung des Honigbachs • der Neubau des Auslaufbauwerks am HRB Fürstenwiesen • die Anlage eines Überleitungsbauwerks zwischen Berkel und neuem Verlauf des Hohnerbachs • die Umgestaltung des Stadtparks im rechtsseitigen Umfeld des neu trassierten Honigbachs
Das Projekt "Teilprojekt 6" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dr. Pecher AG durchgeführt. Das Projekt soll Kommunen bei der Umstellung von einer statisch ausgerichteten Entwässerungsplanung zu einer anpassungsfähigen Bewirtschaftung des stadthydrologischen Gesamtsystems unterstützen. Es sollen einerseits planerische und betriebliche Möglichkeiten untersucht werden, um das Potential des Bestandes unter den Bedingungen des Wandels (Klima, Demografie, Struktur) und der Unsicherheit bestmöglich auszunutzen. Um die Handlungsoptionen zu erweitern, werden darüber hinaus Planungsinstrumente entwickelt, die Stadtentwicklungs- und Freiraumplanung sowie Wechselwirkungen mit dem natürlichen Wasserhaushalt einbeziehen. Die hier beantragten Teilprojekte haben das konkrete Ziel, im Rahmen des Gesamtprojekts einen Leitfaden zur Konzeption und Umsetzung einer integrierten qualitätsabhängigen Abflusssteuerung zu erstellen (B.1),Anforderungen an ein hierfür erforderliches Messdatenmanagementsystem (MDMS) zu erarbeiten und deren softwaretechnische Umsetzungen zu bewerten (B.4). Dabei steht die Konzeption und praktische Umsetzung einer qualitätsabhängigen Verbundsteuerung für das Trennsystem in Wuppertal im Mittelpunkt. Im Rahmen des Projekts C.1 'Freiraumplanerische Gestaltungsstrategien' wird ein Leitfaden mit dem Arbeitstitel 'Methoden und Konzepte zur Freiraumnutzung und -gestaltung zur Überflutungsvorsorge' erstellt. An konkreten Fallbeispielen erfolgt die Verknüpfung von ingenieurtechnischen Planungen mit Methoden der Stadtplanung und der Freiraumgestaltung.
Das Projekt "Teilprojekt 5" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von WSW Energie & Wasser AG durchgeführt. Das Projekt soll Kommunen bei der Umstellung von einer statisch ausgerichteten Entwässerungsplanung zu einer anpassungsfähigen Bewirtschaftung des stadthydrologischen Gesamtsystems unterstützen. Es sollen einerseits planerische und betriebliche Möglichkeiten untersucht werden, um das Potential des Bestandes unter den Bedingungen des Wandels (Klima, Demografie, Struktur) und der Unsicherheit bestmöglich auszunutzen. Um die Handlungsoptionen zu erweitern, werden darüber hinaus Planungsinstrumente entwickelt, die Stadtentwicklungs- und Freiraumplanung sowie Wechselwirkungen mit dem natürlichen Wasserhaushalt einbeziehen. Die hier beantragten Teilprojekte haben das konkrete Ziel, im Rahmen des Gesamtprojekts einen Leitfaden zur Konzeption und Umsetzung einer integrierten qualitätsabhängigen Abflusssteuerung zu erstellen (B.1),Anforderungen an ein hierfür erforderliches Messdatenmanagementsystem (MDMS) zu erarbeiten und deren softwaretechnische Umsetzungen zu bewerten (B.4). Dabei steht die Konzeption und praktische Umsetzung einer qualitätsabhängigen Verbundsteuerung für das Trennsystem in Wuppertal im Mittelpunkt .Im Rahmen des Projekts C.1 'Freiraumplanerische Gestaltungsstrategien' wird ein Leitfaden mit dem Arbeitstitel 'Methoden und Konzepte zur Freiraumnutzung und -gestaltung zur Überflutungsvorsorge' erstellt. An konkreten Fallbeispielen erfolgt die Verknüpfung von ingenieurtechnischen Planungen mit Methoden der Stadtplanung und der Freiraumgestaltung.
Das Projekt "Hydraulische Modellversuche für die Hochwasserentlastung der Weißen Elster und die Überleitung in den Zwenkauer See am Standort Zitzschen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Institut für Wasserbau und Technische Hydromechanik durchgeführt. Im Rahmen der 'Wasserbaulichen Maßnahmen zur Hochwasserentlastung der Weißen Elster und Überleitung in den Zwenkauer See am Standort Zitzschen' wurde von der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH, der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen und dem Regierungspräsidium Leipzig geplant, im Tagebaurestloch Zwenkauer See eine Hochwasserlamelle zu nutzen. Die Kappung einer Hochwasserwelle durch die Nutzung des Zwenkauer Sees als Zwischenspeicher wird neben der Bedeutung für den Hochwasserschutz entlang der Weißen Elster erhebliche positive Auswirkungen auf den Hochwasserschutz der Stadt Leipzig haben. Hierzu wurden während der Vorplanungen das Wehr Zitzschen in der Weißen Elster und ein Abschlaggraben mit Abschlagwehr projektiert. In hydraulischen Modellversuchen zum derzeitigen Planungszustand untersuchte das Institut für Wasserbau und Technische Hydromechanik die hydraulische Kapazität der Bauwerke und die Besonderheiten der Bauwerkskombinationen. Der Versuchsstand wurde im Maßstab 1:25 errichtet. Er umfasst ca. 250 m des gegliederten Flusslaufes der Weißen Elster einschließlich des geplanten Wehres Zitzschen sowie ca. 100 m des Abzweigs in den Abschlaggraben mit dem Abschlagwehr. Als Varianten werden die Fälle mit sowie ohne Wehr in der Weißen Elster betrachtet. Dabei sollen jeweils die Bemessungshochwasser BHQ1 (100-jährliches Hochwasser mit einem Durchfluss von 510 m3/s), BHQ2 (150-jährliches Hochwasser mit einem Durchfluss von 580 m3/s) sowie das 50-jährliche Hochwasser (280 m3/s) und das Extremhochwasser (700 m3/s) untersucht werden. Durch Wasserstands-, Geschwindigkeits- und Durchflussmessungen sowie visuelle Beobachtungen wurden die hydraulische Vorbemessung der Bauwerkskapazität bestätigt und Änderungen zur Optimierung des Gesamtkonzeptes der Hochwasserausleitung erarbeitet.
Das Projekt "Untersuchungen zur Bewältigung des Hochwassers im Juni 2013 (Hochwasser 2013)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Potsdam, Institut für Erd- und Umweltwissenschaften durchgeführt. Nach dem Augusthochwasser 2002, das mit 11,6 Milliarden Euro Schaden das bislang teuerste Ereignis in Deutschland war, wurden etliche Maßnahmen (Artikelgesetz zum Hochwasserschutz, EU -Hochwasser -Richtlinie, Aktionspläne etc.) initiiert, die die Hochwasservorsorge verbessern sollten. Im Juni 2013 trat ein großräumiges Hochwasser auf, das wiederum Schäden in Milliardenhöhe anrichtete. Aufgrund der hydrologischen Ähnlichkeit der beiden Ereignisse soll nun untersucht werden, was Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft aus dem Ereignis 2002 gelernt haben, wie sie im Mai/Juni 2013 vorbereitet waren und welche Defizite weiterhin bestehen. Das inter - und transdisziplinäre Projekt soll Schäden durch zukünftig e Hochwasser reduzieren, indem Defizite in der Vorsorge benannt und Lösungsansätze aufgezeigt werden. Um dies zu erreichen, werden die Projektergebnisse in Präsentationen und Strategiedokumenten aufbereitet. Neben einem praxisorientierten Synthesebericht, der im Projekt erstellt wird, sollen die Ergebnisse in Politikprozesse (Hochwasserdialog des BMU, European/Global Plattform von UN-ISDR, IRDR etc.) einfließen. Nach Projektende sollen die Ergebnisse in wissenschaftlichen, international begutachteten Zeitsc hriften publiziert werden. Datensätze sollen einer weiteren Nutzung zugänglich gemacht werden, z.B. über die (objektspezifische) Schadensdatenbank HOWAS 21 sowie über eine Hochwasserereignisdatenbank von UP und GFZ. Weiterhin wird die Befragung im AP B2 so angelegt, dass sie als Ausgangspunkt für ein längerfristiges Monitoring der Hochwasservorsorge dienen kann. Zudem fließen die Ergebnisse in Lehrveranstaltungen der geowissenschaftlichen Studiengänge an der UP ein.
Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Referat 52 stellt die Pläne nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz zur Herstellung des Hochwasserschutzes an der Unstrut im Bereich der Stadt Mühlhausen, Ortsteil Görmar von Flutgrabenwehr Görmar bei Fluss-km 171+920 bis zum Wehr Dorfmühle bei Fluss-km 170+710 sowie die Herstellung der Durchgängigkeit am Flutgrabenwehr Görmar fest. Das Vorhaben umfasst folgende wesentliche Baumaßnahmen: - Sicherstellung des Hochwasserschutzes für den Ortsteil Görmar bis zu einem Bemessungsabfluss BHQ von 116 m³/s durch Profilaufweitung, Geländemodellierungen und technische HWS-Anlagen, - Ökologische Aufwertung der Unstrut und Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit des Flutgrabenwehres und - Veränderung der Wasseraufteilung zwischen Unstrut und Mühlgraben auf ein Verhältnis 90/10.
Origin | Count |
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Förderprogramm | 27 |
Text | 39 |
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